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5.
Juni 2005 Volksabstimmung:
Abkommen
zu Schengen und Dublin
Der
Bundesrat hat am 17. Dezember 2004 beschlossen, die Schengen-
Dublin- Abkommen anzunehmen, jedoch wurde gegen die Vorlage
seitens mehrerer Komitees das Referendum ergriffen. Nun soll das
Volk darüber entscheiden. Die Volksabstimmung findet am 5. Juni
statt.
snc/ ali yilmaz
Mit
der Teilnahme Schweiz am Schengen Abkommen werden die
systematischen Personenkontrollen an den gemeinsamen Grenzen der
Schengen- Staaten aufgehoben, sodass verhindert wird, dass die
Nachbarstaaten der Schweiz an den Schweizer Grenzen
verkehrsbehindernde systematische Kontrollen durchführen.
Gleichzeitig werden die Kontrollen an den Grenzen zu den
Drittstaaten (Aussengrenze) des Schengen- Raums intensiviert. Die
Schweiz ist heute noch ein solcher Drittstaat, jedoch würde sie
mit der Teilnahme an Schengen mehr an Sicherheit gewinnen, obwohl
die Gegner das Gegenteil behaupten und befürchten, dass durch die
Abschaffung der systematischen Grenzkontrollen an den
Binnengrenzen die Kriminalitätsrate steigen wird. Jedoch darf man
nicht ausser Acht lassen, das Kriminelle, Schmuggler und
Schlepperbanden über die Grenzen hinweg operieren. Deswegen sieht
der Bundesrat die verstärkte internationale Zusammenarbeit von
Polizei und Justiz als Vorteil an, denn die Schweiz wird mit ihrer
Beteiligung am Schengen- Abkommen an das Fahndungsdatenbank SIS
angeschlossen. Somit soll trotz Reisefreiheit die Sicherheit
gewährleistet werden. An das Schengener Informationssystem SIS
sind die Polizei-, Grenzschutz- und Visumsbehörden von 13 EU-
Ländern sowie Norwegen und Island angeschlossen, bald auch
Grossbritannien, Irland und die neuen EU- Länder. SIS ist eine
Datenbank, die heute ungefähr 12 Millionen Datensätze
beinhaltet, und mit der polizeilich gesuchte, mit Einreisesperre
belegte oder vermisste Personen wie auch gestohlene Objekte
erfasst werden.
Ausserdem
betont der Bundesrat, dass die Grenzkontrollen in der Schweiz
nicht abgeschafft werden. Das Grenzwachtkorps bleibt mindestens
auf dem Stand vom 31. Dezember 2003, die weiterhin ihre Einsätze
durchführen werden, da die Schweiz nach wie vor nicht der
Zollunion der EU angehört.
Darüber
hinaus sieht das Schengener Informationssystem eine gemeinsame
Visumpolitik vor. Mit dem Schengen- Visum kann ein Reisender
während drei Monaten alle EU- Länder besuchen. Mit der Teilnahme
der Schweiz an Schengen wird das Schengen- Visum auch für die
Schweiz gültig sein. Bisher benötigte ein Einreisender ein
zusätzliches Visum, was kein Vorteil für den Schweizer Tourismus
bedeutet. Ausserdem können Ausländerinnen und Ausländer, die in
der Schweiz leben, mit dem Beitritt ohne Visum in die EU- Länder
einreisen. Die Schweiz darf bei Verdacht auf Missbräuche bei der
Visumsvergabe die Visumsgesuche aus den Risikostaaten unter die
Lupe nehmen, und falls nötig, das Visumgesuch mit einem Veto
blockieren. Das Schengen- Visum könnte für den Schweizer
Tourismus sehr viele Vorteile bringen, denn Reisende mit einem
Schengen- Visum können, ohne sich ein zusätzliches Visum zu
beschaffen, in der Schweiz ihre Ferien machen.
Mit
dem Beitritt zum Abkommen muss beim schweizerischen Waffengesetz
eine wichtige Anpassung vorgenommen werden. Je nach Waffentyp muss
der Erwerb, gleichgültig ob die Waffe von einem Waffenhändler
stammt, privat erworben oder geerbt wurde, gemeldet oder ein
Waffenerwerbsschein angefordert werden. Ausserdem muss, wer kein
Jäger, Sammler, oder Schütze ist, einen Erwerbsgrund angeben.
Die Gegner verurteilen diese Regeln mit der Befürchtung, das
jahrhundertealte Recht des verantwortungsbewussten Waffenbesitzes
aus der Hand zu geben. Der Bundesrat lenkt die Aufmerksamkeit
darauf, dass nach wie vor kein Bedürfnisnachweis für den Erwerb
einer Waffe gebraucht wird, und dass die Armeeangehörigen
weiterhin ihre Waffen zu Hause aufbewahren dürfen.
Dubliner
Abkommen
Das
Dubliner Abkommen regelt, in welchem Land die Asylgesuche geprüft
werden. In der Datenbank Eurodac sind Fingerabdrücke von Personen
gespeichert, die in einem der 27 Staaten des Dubliner Systems ein
Asylgesuch gestellt haben. Ein Asylverfahren muss nur noch in
einem der beteiligten Staaten des Dubliner Abkommens durchgeführt
werden. In anderen Worten heisst das, dass Personen, die bereits
anderswo ein Asylgesuch gestellt haben, mit der
Fingerabdruckdatenbank Eurodac identifiziert und in das
zuständige Land zurückgeführt werden. Asylsuchende, die in der
EU bereits abgewiesen worden sind, können als Folge der
Zusammenarbeit gemäss Dubliner Abkommen nicht mehr ein erneutes
Asylverfahren in der Schweiz durchlaufen.
Bankgeheimnis
vertraglich abgesichert
Der
Bundesrat erwähnt, dass das Bankgeheimnis bei den direkten
Steuern in den Schengen- Verhandlungen vertraglich abgesichert
wird. Falls die Weiterentwicklungen des Schengenrechts das
Bankgeheimnis gefährden sollten, so wird die Schweiz diese nicht
übernehmen. Des weiteren betont der Bundesrat, dass bei
Änderungen der Abkommen die Schweiz diese erst übernehmen muss,
falls der Bundesrat und das Parlament, und im Falle eines
Referendums, das Volk die Änderungen angenommen hat. Die Schweiz
behält seine Souveränität als demokratisches Land. Falls die
neuen Regeln des Abkommens seitens der Schweiz keine Zustimmung
erhalten, so kann der Vertrag auch gekündigt werden.
Der
Bundesrat und das Parlament empfehlen die Zustimmung der Vorlage.
Sie unterstreichen, dass kein Zusammenhang zwischen der Annahme
des Schengen- Dublin- Abkommens und einem EU- Beitritt besteht.
Die Schweiz verteidigt seine Sonderstellung, profitiert dabei von
allen sicherheitsverstärkenden Massnahmen der EU und erfährt
eine Entlastung im Asylbereich.
Visa
Skandal: Schengen-
Beitritt wird heiss
diskutiert >>>
Ja
zu den Schengen und Dublin
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