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5. Juni 2005 Volksabstimmung:

Abkommen zu Schengen und Dublin

Der Bundesrat hat am 17. Dezember 2004 beschlossen, die Schengen- Dublin- Abkommen anzunehmen, jedoch wurde gegen die Vorlage seitens mehrerer Komitees das Referendum ergriffen. Nun soll das Volk darüber entscheiden. Die Volksabstimmung findet am 5. Juni statt.

snc/ ali yilmaz

Mit der Teilnahme Schweiz am Schengen Abkommen werden die systematischen Personenkontrollen an den gemeinsamen Grenzen der Schengen- Staaten aufgehoben, sodass verhindert wird, dass die Nachbarstaaten der Schweiz an den Schweizer Grenzen verkehrsbehindernde systematische Kontrollen durchführen. Gleichzeitig werden die Kontrollen an den Grenzen zu den Drittstaaten (Aussengrenze) des Schengen- Raums intensiviert. Die Schweiz ist heute noch ein solcher Drittstaat, jedoch würde sie mit der Teilnahme an Schengen mehr an Sicherheit gewinnen, obwohl die Gegner das Gegenteil behaupten und befürchten, dass durch die Abschaffung der systematischen Grenzkontrollen an den Binnengrenzen die Kriminalitätsrate steigen wird. Jedoch darf man nicht ausser Acht lassen, das Kriminelle, Schmuggler und Schlepperbanden über die Grenzen hinweg operieren. Deswegen sieht der Bundesrat die verstärkte internationale Zusammenarbeit von Polizei und Justiz als Vorteil an, denn die Schweiz wird mit ihrer Beteiligung am Schengen- Abkommen an das Fahndungsdatenbank SIS angeschlossen. Somit soll trotz Reisefreiheit die Sicherheit gewährleistet werden. An das Schengener Informationssystem SIS sind die Polizei-, Grenzschutz- und Visumsbehörden von 13 EU- Ländern sowie Norwegen und Island angeschlossen, bald auch Grossbritannien, Irland und die neuen EU- Länder. SIS ist eine Datenbank, die heute ungefähr 12 Millionen Datensätze beinhaltet, und mit der polizeilich gesuchte, mit Einreisesperre belegte oder vermisste Personen wie auch gestohlene Objekte erfasst werden.

Ausserdem betont der Bundesrat, dass die Grenzkontrollen in der Schweiz nicht abgeschafft werden. Das Grenzwachtkorps bleibt mindestens auf dem Stand vom 31. Dezember 2003, die weiterhin ihre Einsätze durchführen werden, da die Schweiz nach wie vor nicht der Zollunion der EU angehört.

Darüber hinaus sieht das Schengener Informationssystem eine gemeinsame Visumpolitik vor. Mit dem Schengen- Visum kann ein Reisender während drei Monaten alle EU- Länder besuchen. Mit der Teilnahme der Schweiz an Schengen wird das Schengen- Visum auch für die Schweiz gültig sein. Bisher benötigte ein Einreisender ein zusätzliches Visum, was kein Vorteil für den Schweizer Tourismus bedeutet. Ausserdem können Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz leben, mit dem Beitritt ohne Visum in die EU- Länder einreisen. Die Schweiz darf bei Verdacht auf Missbräuche bei der Visumsvergabe die Visumsgesuche aus den Risikostaaten unter die Lupe nehmen, und falls nötig, das Visumgesuch mit einem Veto blockieren. Das Schengen- Visum könnte für den Schweizer Tourismus sehr viele Vorteile bringen, denn Reisende mit einem Schengen- Visum können, ohne sich ein zusätzliches Visum zu beschaffen, in der Schweiz ihre Ferien machen.

Mit dem Beitritt zum Abkommen muss beim schweizerischen Waffengesetz eine wichtige Anpassung vorgenommen werden. Je nach Waffentyp muss der Erwerb, gleichgültig ob die Waffe von einem Waffenhändler stammt, privat erworben oder geerbt wurde, gemeldet oder ein Waffenerwerbsschein angefordert werden. Ausserdem muss, wer kein Jäger, Sammler, oder Schütze ist, einen Erwerbsgrund angeben. Die Gegner verurteilen diese Regeln mit der Befürchtung, das jahrhundertealte Recht des verantwortungsbewussten Waffenbesitzes aus der Hand zu geben. Der Bundesrat lenkt die Aufmerksamkeit darauf, dass nach wie vor kein Bedürfnisnachweis für den Erwerb einer Waffe gebraucht wird, und dass die Armeeangehörigen weiterhin ihre Waffen zu Hause aufbewahren dürfen.

Dubliner Abkommen

Das Dubliner Abkommen regelt, in welchem Land die Asylgesuche geprüft werden. In der Datenbank Eurodac sind Fingerabdrücke von Personen gespeichert, die in einem der 27 Staaten des Dubliner Systems ein Asylgesuch gestellt haben. Ein Asylverfahren muss nur noch in einem der beteiligten Staaten des Dubliner Abkommens durchgeführt werden. In anderen Worten heisst das, dass Personen, die bereits anderswo ein Asylgesuch gestellt haben, mit der Fingerabdruckdatenbank Eurodac identifiziert und in das zuständige Land zurückgeführt werden. Asylsuchende, die in der EU bereits abgewiesen worden sind, können als Folge der Zusammenarbeit gemäss Dubliner Abkommen nicht mehr ein erneutes Asylverfahren in der Schweiz durchlaufen.

Bankgeheimnis vertraglich abgesichert

Der Bundesrat erwähnt, dass das Bankgeheimnis bei den direkten Steuern in den Schengen- Verhandlungen vertraglich abgesichert wird. Falls die Weiterentwicklungen des Schengenrechts das Bankgeheimnis gefährden sollten, so wird die Schweiz diese nicht übernehmen. Des weiteren betont der Bundesrat, dass bei Änderungen der Abkommen die Schweiz diese erst übernehmen muss, falls der Bundesrat und das Parlament, und im Falle eines Referendums, das Volk die Änderungen angenommen hat. Die Schweiz behält seine Souveränität als demokratisches Land. Falls die neuen Regeln des Abkommens seitens der Schweiz keine Zustimmung erhalten, so kann der Vertrag auch gekündigt werden.

Der Bundesrat und das Parlament empfehlen die Zustimmung der Vorlage. Sie unterstreichen, dass kein Zusammenhang zwischen der Annahme des Schengen- Dublin- Abkommens und einem EU- Beitritt besteht. Die Schweiz verteidigt seine Sonderstellung, profitiert dabei von allen sicherheitsverstärkenden Massnahmen der EU und erfährt eine Entlastung im Asylbereich.

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