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Das neue Einbürgerungsgesetz hängt am seidenen Faden: Wird

sich die Mehrheit der Schweiz in der Zukunft aus MigrantInnen

zusammensetzen, die keine Bürgerrechte haben oder aus MigrantInnen,

die das Schweizer Bürgerrecht haben und auch die politischen Rechte?

 

26 September 2004 Volksabstimmung

Das neue Einbürgerungsgesetz

hängt am seidenen Faden

Wird sich die Mehrheit der Schweiz in der Zukunft aus MigrantInnen zusammensetzen, die keine Bürgerrechte haben oder aus MigrantInnen, die das Schweizer Bürgerrecht haben und auch die politischen Rechte?

snc deutsch: özen aytaç

dossier: sevim civil -zafer sayar

foto: mehmet gürz

Wenn man heutzutage die Schweizer Bürgerschaft erlangen will, muss man sich auf einen langen Weg zwischen Institutionen vorbereiten und je nach Wohnort einen gefüllten Geldbeutel vorbereitet halten. Im föderalistischen System der Schweiz kann der Verfahrensablauf zentral sowie auf Kantons- und Gemeindeebene Jahre dauern. Hinzu kommt, dass manche Kantone eine Mindestwohndauer verlangen; diese kann von Kanton zu Kanton zwischen 2 - 12 Jahren variieren. Die Gebühren für die Einbürgerung können in manchen Kantonen über SFr. 10.000 betragen.

Die Regierung und das Parlament wollen mit der erleichterten Einbürgerung der zweiten Generation und mit dem Bürgerrechtserwerb bei der Geburt für die dritte Generation die Integration ausländischer Jugendlicher fördern. Sie unterstreichen auch, dass durch die Erleichterung wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Vorteile zu verzeichnen sind.

Etwa 10.000 Kinder aus der dritten Generation kommen jährlich in der Schweiz zur Welt. Die zuständigen Personen weisen darauf hin, dass sich diese Zahl in den kommenden Jahren steigern wird. Wenn diese Kinder sofort in die Bürgerschaft aufgenommen werden, verstärkt sich ihr Gefühl der Zugehörigkeit zur Schweiz.

Der Bundesrat, die Regierung der Schweiz, weist darauf hin, dass er nicht hinter jenen Kantonen steht, in denen manchen Jugendlichen, die in der Schweiz aufwachsen, die Bürgerrechte verweigert werden, ohne dass hierfür eine Begründung gegeben wird. Er ladet dazu ein, am 26. September 2004 Ja zu stimmen, damit national eine Lösung für die Einbürgerung gefunden werden kann und der ganze Verfahrensablauf vereinfacht wird.

Begründet das SchweizerInsein ein Zugehörigkeitsgefühl?

In der Schweiz leben fast 1,5 Millionen MigrantInnen im Ausländerstatus. Dreiviertel von ihnen sind entweder in der Schweiz geboren oder seit mehr als 8 Jahren in der Schweiz. Nach dem neuen Einbürgerungsgesetz, falls die Volksabstimmung positiv ausfällt, wird ein vereinfachtes Verfahren für die Personen vorgesehen, die sich in die Schweiz integriert haben. Die zuständigen Behörden sind sich darin einig, dass alle MigrantInnen, die in der Schweiz leben, prinzipiell den Schweizer Pass erhalten sollten, wenn sie als Schweizer denken und sich so fühlen. Auch ist es von besonderer Wichtigkeit, dass dieser Punkt gesetzlich geregelt ist.

Die Vereinfachung der Einbürgerung der 2. Generation

Das neue Gesetz sieht vor, allen fremdstämmigen jungen Menschen national einen vereinfachten Weg zur Einbürgerung zu bieten. Personen zwischen 14 und 24 Jahren können, wenn sie während mindestens 5 obligatorischen Schuljahren eine Schweizer Schule besucht haben und über eine gültige Niederlassungsbewilligung verfügen, vom Gesetz über die vereinfachte Einbürgerung Nutzen ziehen. Zudem müssen die beantragenden Personen "mindestens zwei Jahre in der Einbürgerungsgemeinde gewohnt haben, mit den Schweizer Lebensverhältnissen und einer der Landessprachen vertraut sein, die schweizerische Rechtsordnung beachten und die innere und äussere Sicherheit nicht gefährden" um eine vereinfachte Einbürgerungsmöglichkeit zu erhalten.

Für die 3. Generation die direkt Einbürgerung

Die Kinder aus der 3. Generation treten, falls die Mutter oder der Vater in der Schweiz geboren oder aufgewachsen sind, direkt in die Schweizer Bürgerschaft ein. Das neue Gesetz, dessen Voraussetzung ist, dass die Mutter oder der Vater mehr als 5 Jahre in der Schweiz leben, gilt nicht für Kinder, deren Eltern auf asylrechtlichem Weg eine Niederlassungs- bewilligung erhalten haben. Die Eltern können Einwände gegen die Einbürgerung erheben. In solchen Fällen können die Kinder bei der Volljährigkeit, falls sie in der Schweiz leben, einen Gegenantrag bezüglich des Entscheides der Eltern stellen und das Recht auf Einbürgerung erlangen.

Verkürzung der Aufenthaltszeit

Neben der Einbürgerungserleichterung für die 2. und 3. Generation soll auch das allgemeine Einbürgerungverfahren vereinfacht werden. Die Aufenthaltszeit in der Schweiz wird von 12 af 8 Jahre heruntergesetzt, auf Kantons- und Gemeindeebene darf diese Frist höchstens 3 Jahre dauern. Die zuständigen Behörden weisen auch darauf hin, dass die Mobilität der Familien und der jungen Menschen berücksichtigt werden muss. Bei Personen, die ihre Kantone wechseln, seien lange Wartezeiten unsinnig, man müsse sich den gesellschaftlichen Änderungen anpassen.

Kosten für die Einbürgerung

Das Parlament hat im Jahr 2003 entschieden, dass für die Einbürgerung nur noch die Bearbeitungsgebühren verlangt werden dürfen, es müssen keine Tausende von Franken bezahlt werden. Gegen diese Regelung ist das Referendum nicht ergriffen worden. Die Schweizer Regierung wird darum in den kommenden Monaten die notwendigen Schritte zur Inkraftsetzung einleiten.

Im neuen Gesetz gibt es kein Einspruchsrecht

Das neue Einbürgerungsgesetz beinhaltet kein Beschwerderecht gegen die Verweigerung einer Einbürgerung. Mit der Beschwerde sollte die Verweigerung von Einbürgerungen ohne objektive Gründe verhindert werden können. Die Mehrheit des Nationalrates stimmte für dieses Beschwerderecht im neuen Gesetz. Der Ständerat äusserte sich im Jahr 2003 dagegen.

Das Bundesgericht in Lausanne, hat im Juni 2003 entschieden, dass es nicht entscheidend ist, ob dieser Punkt gesetzlich verankert ist oder nicht. Denn wenn einer Person bloss aus Gründen des Herkunftslandes oder der kulturellen Eigenschaften das Bürgerrecht nicht erteilt wird, wird das verfassungsmässige Diskriminierungsverbot verletzt. Das Oberste Gericht führte aus, dass es durch die Bundesverfassung ermächtigt ist, über solche Einsprachen zu befinden. Praktisch hat die Aufnahme des Einspracherechts in das neue Gesetz an Bedeutung verloren, weil das Problem durch das Bundesgericht geregelt worden ist. Die Vorschläge im Parlament zu diesem Thema sind abgewiesen worden.

Aus welchen Ländern kommen die eingebürgerten Menschen?

Seit 1998 treten jährlich ca. 27.000 Personen in die Schweizer Staatsbürgerschaft ein (das sind 1,8 % der Personen, die im ausländischen Status sind). In den letzten Jahren ist diese Zahl auf jährlich 35.000 angestiegen (2,5 % der ausländischen Mitbürger).

In den Jahren 1998-2002 bildeten die grösste Einbürgerungs- gruppe Menschen aus Italien, gefolgt wurden sie von Serbien-Montenegro. Nach Kontinenten aufgeteilt erlangten 75 % aus Europa, 11 % aus Asien und 6,5 % aus Afrika und Amerika die Schweizer Staatsbürgerschaft.

Verdampft sich die Schweizer Rate?

Wenn es keine Neueinbürgerungen geben würde, müsste von einem Rückgang der Bevölkerung mit schweizerischer Nationalität gesprochen werden..

Das Statistische Amt hat verzeichnet, dass jetzt seit 1918 die niedrigste Geburtenrate besteht. Eine andere Zahl zeigt, dass seit 1998 mehr Menschen sterben als geboren werden. Wieder eine andere Analyse zeigt, dass die Frauen in der Schweiz, ohne einen Unterschied zwischen ausländischen und Schweizer Status zu machen, jeweils 2,1 Kinder auf die Welt bringen müssten, um die Einwohnerzahl erhalten zu können. Die heutige Zahl beträgt nur 1,4. Dies bedeutet, dass die Zahl Einwohnerschaft der Schweiz, trotz ausländischer Mitbürger, immer kleiner wird. Wenn die ausländischen Mitbewohner bei dieser Rechnung nicht ihr Gewicht dazugegeben hätten, wäre die Anzahl fast schon "verdampft".

Die dunklen Zahlen dieses Bildes betrachtend, sollte man keine Angst davor haben, dass die SchweizerInnen am Aussterben sind; aber trotzdem wird auch ganz offen gezeigt, dass man Bedenken haben muss. Die zuständigen Personen, weisen darauf hin, dass es für die Schweiz sehr wichtig ist, dass die Kinder, die in der Schweiz geboren werden, die Schweizer Bürgerschaft erlangen.

Die, die gegen das neue Einbürgerungsgesetz sind

Eine kleine Mehrheit im Nationalrat hat bei einer Diskussion befunden, dass es reiche, dass die Wohnjahre der Jugendlichen, zwischen 10 - 20 Jahren, in der Schweiz doppelt gezählt werden. Sie empfinden es als unnötig Kinder in die Schweizer Bürgerschaft bei ihrer Geburt aufzunehmen, mit voranschreitendem Alter könnten sich die Kinder selbst entscheiden und einen Antrag stellen.

Die Schweizer Volkspartei (SVP) startete vor dem Referendum eine grosse Kampagne. Die Parteimitglieder führten an, dass im Falle einer Annahme die statistischen Zahlen bezüglich der ausländischen BürgerInnen ansteigen würden. Sie hätten Bedenken, dass die Vereinfachung des Erwerbs des Schweizer Bürgerrechts eine Migrationswelle in die Schweiz auslösen werde. Die SVP teilte mit, dass für diese Kampagne, die ca. 400.000 SFr. kosten wird, zum ersten Mal elektrische Werbeflächen an den Bahnhöfen genutzt werden.

Falls Ja gestimmt wird, ist das Gesetz 2006 gültig

Wenn am Abend des 26. September 2004 die Ergebnisse vorliegen und Ja gestimmt wird, müssen weitere gesetzliche Änderungen, die das neue Gesetz mit sich bringt, beschlossen werden. Diese müssen auf die Tagesordnung gesetzt und beschlossen werden. Darum muss davon ausgegangen werden, dass das neue Gesetz wohl erst im Jahr 2006 in Kraft tritt.

Für weitere Informationen:

  www.eka-cfe.ch

Volksabstimmung: 26. September 2004

Das neue Einbürgerungsrecht  >>>

Der Weg zum neuen

Einbürgerungsgesetz

Wenn man sich die Volkszählung im Jahr 2000 vor Augen hält, leben in der Schweiz 20,5 % der BürgerInnen im ausländischen Status. In der Schweiz zählen die Menschen, die heute im ausländischen Status sind, ca. 1,5 Millionen. Wenn man diese Zahlen aber genau betrachtet, ändert sich das Bild - man sieht beispielsweise sofort, dass 28 % der Schweizer Bürger im ausländischen Status auf die Welt kamen. Weil die Gruppe, mit 527.000 Menschen, später in die Schweizer Bürgerschaft eingetreten ist, werden die betroffenen Menschen in der Statistik nicht mehr als MigrantInnen bewertet. Das bildet der Grund dafür, warum die Quote der ausländischen Bürger nicht mit 28, sondern mit 20,5 % angezeigt wird.

Die Zuständigen führen an, dass die oben angeführte Aussage bezüglich der Anzahl der ausländischen BürgerInnen, im Hinblick auf die Bedeutung des neuen Einbürgerungsgesetzes für sich selbst spricht. Die Schweiz zeigt die Eigenschaft, dass es ein Land ist, in dem die Bürgerschaft sehr schwer zu erlangen ist. In diesem Bereich ist es fern von den europäischen Standards. Das soll nicht bedeuten, dass die Zahlen der ausländischen BürgerInnen in den Statistiken künstlich erhöht werden sollen - ein grosser Teil der Personen, die in der Schweiz geboren, aufgewachsen sind und die Schule besucht haben sind noch im ausländischen Status. Weil sie noch im ausländischen Status platziert sind, haben sie keine Bürgerrechte und können auch der Gesellschaft nicht das geben, was sie vielleicht wollen. Das Gefühl der Zugehörigkeit wird eingegrenzt. Man wiederholt. überzeugt davon, dass dies ein grosses Problem der Integration bildet.

Nein zur Vereinfachung der Einbürgerung: Volkswahlen 1983 und 1994

Auch wenn das neue Einbürgerungsgesetz verschiedene Kritik erfährt, möchte die Öffentlichkeit, wie mit grossem Interesse beobachtet und bewertet wird, dass die Schweiz sich endlich rührt. 1983 und 1994 sind zwei Vorlagen zur Erleichterung der Einbürgerung für junge AusländerInnen gescheitert. Heute werden die Ergebnisse noch einmal unter die Lupe genommen.

Mit der Vorlage von 1983 wurde neben der heute zur Debatte stehenden Vereinfachung der Einbürgerung auch gefordert, dass Heimatlose und Menschen im Asylstatus ebenfalls von diesem Gesetz Gebrauch machen können. Die Analyse, die nach der Volksabstimmung durchgeführt wurde, zeigt, dass die Wählerschaft, ohne Alterseingrenzung, gegen die Einführung der Einbürgerungs- vereinfachung von Heimatlosen und Menschen im Asylstatus waren. Dies wurde jetzt berücksichtigt.

Obwohl im Jahr 1994 die Mehrheit der Wählerschaft für die Vereinfachung der Einbürgerung gestimmt hat, wurde das neue Gesetz nicht angenommen, weil die Mehrheit der Kantone gegen die Vereinfachung stimmte. Das wird als Spielchen der Politik bewertet.

Reaktion der Kantone

Nachdem der Vorschlag 1994 nicht angenommen wurde, zeigten die Kantone Bern, Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg und Waadt ihre Reaktion mit einer Gegenrechtskonvention zur Vereinfachung der Einbürgerung junger AusländerInnen am 12. Juni 1994. Der Kanton Zürich schloss sich später dieser Konvention an.

Welche Vereinfachungen beinhaltet die Konvention?

Jeder Kanton vereinfacht die Einbürgerung für Jugendliche zwischen 16 und 25 Jahren.

Jeder Kanton anerkennt die Wohnzeiten der anderen Kantone, die die Konvention mitunterschrieben haben.

Die Bearbeitungsgebühren werden so niedrig wie nur möglich gehalten.

Wer hat Vorteile von der Konvention aus 1994?

Personen, die mindestens 5 Jahre in der Schweiz die Schule besuchten

Personen, die mindestens 2 Jahre in dem Kanton leben, in dem sie den Antrag stellen

Personen, die während der Einbürgerungsphase in der Schweiz leben