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26
September 2004 Volksabstimmung
Das
neue Einbürgerungsgesetz
hängt
am seidenen Faden
Wird
sich die Mehrheit der Schweiz in der Zukunft aus MigrantInnen
zusammensetzen, die keine Bürgerrechte haben oder aus
MigrantInnen, die das Schweizer Bürgerrecht haben und auch die
politischen Rechte?
snc
deutsch: özen aytaç
dossier:
sevim civil
-zafer sayar
foto:
mehmet gürz
Wenn
man heutzutage die Schweizer Bürgerschaft erlangen will, muss
man sich auf einen langen Weg zwischen Institutionen vorbereiten
und je nach Wohnort einen gefüllten Geldbeutel vorbereitet
halten. Im föderalistischen System der Schweiz kann der
Verfahrensablauf zentral sowie auf Kantons- und Gemeindeebene
Jahre dauern. Hinzu kommt, dass manche Kantone eine
Mindestwohndauer verlangen; diese kann von Kanton zu Kanton
zwischen 2 - 12 Jahren variieren. Die Gebühren für die
Einbürgerung können in manchen Kantonen über SFr. 10.000
betragen.
Die
Regierung und das Parlament wollen mit der erleichterten
Einbürgerung der zweiten Generation und mit dem
Bürgerrechtserwerb bei der Geburt für die dritte Generation
die Integration ausländischer Jugendlicher fördern. Sie
unterstreichen auch, dass durch die Erleichterung
wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Vorteile zu
verzeichnen sind.
Etwa
10.000 Kinder aus der dritten Generation kommen jährlich in der
Schweiz zur Welt. Die zuständigen Personen weisen darauf hin,
dass sich diese Zahl in den kommenden Jahren steigern wird. Wenn
diese Kinder sofort in die Bürgerschaft aufgenommen werden,
verstärkt sich ihr Gefühl der Zugehörigkeit zur Schweiz.
Der
Bundesrat, die Regierung der Schweiz, weist darauf hin, dass er
nicht hinter jenen Kantonen steht, in denen manchen
Jugendlichen, die in der Schweiz aufwachsen, die Bürgerrechte
verweigert werden, ohne dass hierfür eine Begründung gegeben
wird. Er ladet dazu ein, am 26. September 2004 Ja zu stimmen,
damit national eine Lösung für die Einbürgerung gefunden
werden kann und der ganze Verfahrensablauf vereinfacht wird.
Begründet
das SchweizerInsein ein Zugehörigkeitsgefühl?
In
der Schweiz leben fast 1,5 Millionen MigrantInnen im
Ausländerstatus. Dreiviertel von ihnen sind entweder in der
Schweiz geboren oder seit mehr als 8 Jahren in der Schweiz. Nach
dem neuen Einbürgerungsgesetz, falls die Volksabstimmung
positiv ausfällt, wird ein vereinfachtes Verfahren für die
Personen vorgesehen, die sich in die Schweiz integriert haben.
Die zuständigen Behörden sind sich darin einig, dass alle
MigrantInnen, die in der Schweiz leben, prinzipiell den
Schweizer Pass erhalten sollten, wenn sie als Schweizer denken
und sich so fühlen. Auch ist es von besonderer Wichtigkeit,
dass dieser Punkt gesetzlich geregelt ist.
Die
Vereinfachung der Einbürgerung der 2. Generation
Das
neue Gesetz sieht vor, allen fremdstämmigen jungen Menschen
national einen vereinfachten Weg zur Einbürgerung zu bieten.
Personen zwischen 14 und 24 Jahren können, wenn sie während
mindestens 5 obligatorischen Schuljahren eine Schweizer Schule
besucht haben und über eine gültige Niederlassungsbewilligung
verfügen, vom Gesetz über die vereinfachte Einbürgerung
Nutzen ziehen. Zudem müssen die beantragenden Personen
"mindestens zwei Jahre in der Einbürgerungsgemeinde
gewohnt haben, mit den Schweizer Lebensverhältnissen und einer
der Landessprachen vertraut sein, die schweizerische
Rechtsordnung beachten und die innere und äussere Sicherheit
nicht gefährden" um eine vereinfachte
Einbürgerungsmöglichkeit zu erhalten.
Für
die 3. Generation die direkt Einbürgerung
Die
Kinder aus der 3. Generation treten, falls die Mutter oder der
Vater in der Schweiz geboren oder aufgewachsen sind, direkt in
die Schweizer Bürgerschaft ein. Das neue Gesetz, dessen
Voraussetzung ist, dass die Mutter oder der Vater mehr als 5
Jahre in der Schweiz leben, gilt nicht für Kinder, deren Eltern
auf asylrechtlichem Weg eine Niederlassungs- bewilligung erhalten
haben. Die Eltern können Einwände gegen die Einbürgerung
erheben. In solchen Fällen können die Kinder bei der
Volljährigkeit, falls sie in der Schweiz leben, einen
Gegenantrag bezüglich des Entscheides der Eltern stellen und
das Recht auf Einbürgerung erlangen.
Verkürzung
der Aufenthaltszeit
Neben
der Einbürgerungserleichterung für die 2. und 3. Generation
soll auch das allgemeine Einbürgerungverfahren vereinfacht
werden. Die Aufenthaltszeit in der Schweiz wird von 12 af 8
Jahre heruntergesetzt, auf Kantons- und Gemeindeebene darf diese
Frist höchstens 3 Jahre dauern. Die zuständigen Behörden
weisen auch darauf hin, dass die Mobilität der Familien und der
jungen Menschen berücksichtigt werden muss. Bei Personen, die
ihre Kantone wechseln, seien lange Wartezeiten unsinnig, man
müsse sich den gesellschaftlichen Änderungen anpassen.
Kosten
für die Einbürgerung
Das
Parlament hat im Jahr 2003 entschieden, dass für die
Einbürgerung nur noch die Bearbeitungsgebühren verlangt werden
dürfen, es müssen keine Tausende von Franken bezahlt werden.
Gegen diese Regelung ist das Referendum nicht ergriffen worden.
Die Schweizer Regierung wird darum in den kommenden Monaten die
notwendigen Schritte zur Inkraftsetzung einleiten.
Im
neuen Gesetz gibt es kein Einspruchsrecht
Das
neue Einbürgerungsgesetz beinhaltet kein Beschwerderecht gegen
die Verweigerung einer Einbürgerung. Mit der Beschwerde sollte
die Verweigerung von Einbürgerungen ohne objektive Gründe
verhindert werden können. Die Mehrheit des Nationalrates
stimmte für dieses Beschwerderecht im neuen Gesetz. Der
Ständerat äusserte sich im Jahr 2003 dagegen.
Das
Bundesgericht in Lausanne, hat im Juni 2003 entschieden, dass es
nicht entscheidend ist, ob dieser Punkt gesetzlich verankert ist
oder nicht. Denn wenn einer Person bloss aus Gründen des
Herkunftslandes oder der kulturellen Eigenschaften das
Bürgerrecht nicht erteilt wird, wird das verfassungsmässige
Diskriminierungsverbot verletzt. Das Oberste Gericht führte
aus, dass es durch die Bundesverfassung ermächtigt ist, über
solche Einsprachen zu befinden. Praktisch hat die Aufnahme des
Einspracherechts in das neue Gesetz an Bedeutung verloren, weil
das Problem durch das Bundesgericht geregelt worden ist. Die
Vorschläge im Parlament zu diesem Thema sind abgewiesen worden.
Aus
welchen Ländern kommen die eingebürgerten Menschen?
Seit
1998 treten jährlich ca. 27.000 Personen in die Schweizer
Staatsbürgerschaft ein (das sind 1,8 % der Personen, die im
ausländischen Status sind). In den letzten Jahren ist diese
Zahl auf jährlich 35.000 angestiegen (2,5 % der ausländischen
Mitbürger).
In
den Jahren 1998-2002 bildeten die grösste Einbürgerungs-
gruppe
Menschen aus Italien, gefolgt wurden sie von Serbien-Montenegro.
Nach Kontinenten aufgeteilt erlangten 75 % aus Europa, 11 % aus
Asien und 6,5 % aus Afrika und Amerika die Schweizer
Staatsbürgerschaft.
Verdampft
sich die Schweizer Rate?
Wenn
es keine Neueinbürgerungen geben würde, müsste von einem
Rückgang der Bevölkerung mit schweizerischer Nationalität
gesprochen werden..
Das
Statistische Amt hat verzeichnet, dass jetzt seit 1918 die
niedrigste Geburtenrate besteht. Eine andere Zahl zeigt, dass
seit 1998 mehr Menschen sterben als geboren werden. Wieder eine
andere Analyse zeigt, dass die Frauen in der Schweiz, ohne einen
Unterschied zwischen ausländischen und Schweizer Status zu
machen, jeweils 2,1 Kinder auf die Welt bringen müssten, um die
Einwohnerzahl erhalten zu können. Die heutige Zahl beträgt nur
1,4. Dies bedeutet, dass die Zahl Einwohnerschaft der Schweiz,
trotz ausländischer Mitbürger, immer kleiner wird. Wenn die
ausländischen Mitbewohner bei dieser Rechnung nicht ihr Gewicht
dazugegeben hätten, wäre die Anzahl fast schon
"verdampft".
Die
dunklen Zahlen dieses Bildes betrachtend, sollte man keine Angst
davor haben, dass die SchweizerInnen am Aussterben sind; aber
trotzdem wird auch ganz offen gezeigt, dass man Bedenken haben
muss. Die zuständigen Personen, weisen darauf hin, dass es für
die Schweiz sehr wichtig ist, dass die Kinder, die in der
Schweiz geboren werden, die Schweizer Bürgerschaft erlangen.
Die,
die gegen das neue Einbürgerungsgesetz sind
Eine
kleine Mehrheit im Nationalrat hat bei einer Diskussion
befunden, dass es reiche, dass die Wohnjahre der Jugendlichen,
zwischen 10 - 20 Jahren, in der Schweiz doppelt gezählt werden.
Sie empfinden es als unnötig Kinder in die Schweizer
Bürgerschaft bei ihrer Geburt aufzunehmen, mit
voranschreitendem Alter könnten sich die Kinder selbst
entscheiden und einen Antrag stellen.
Die
Schweizer Volkspartei (SVP) startete vor dem Referendum eine
grosse Kampagne. Die Parteimitglieder führten an, dass im Falle
einer Annahme die statistischen Zahlen bezüglich der
ausländischen BürgerInnen ansteigen würden. Sie hätten
Bedenken, dass die Vereinfachung des Erwerbs des Schweizer
Bürgerrechts eine Migrationswelle in die Schweiz auslösen
werde. Die SVP teilte mit, dass für diese Kampagne, die ca.
400.000 SFr. kosten wird, zum ersten Mal elektrische
Werbeflächen an den Bahnhöfen genutzt werden.
Falls
Ja gestimmt wird, ist das Gesetz 2006 gültig
Wenn
am Abend des 26. September 2004 die Ergebnisse vorliegen und Ja
gestimmt wird, müssen weitere gesetzliche Änderungen, die das
neue Gesetz mit sich bringt, beschlossen werden. Diese müssen
auf die Tagesordnung gesetzt und beschlossen werden. Darum muss
davon ausgegangen werden, dass das neue Gesetz wohl erst im Jahr
2006 in Kraft tritt.
Für weitere
Informationen:
www.eka-cfe.ch
Volksabstimmung:
26.
September 2004
Das
neue Einbürgerungsrecht
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