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Der Bundesrat hat entschieden: 

Die bilateralen Abkommen 2 und das Protokoll zur Ausdehnung der Freizügigkeit werden unterzeichnet

Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 20. Oktober 2004 den Entschluss gefasst, die bilateralen Abkommen 2 zwischen der Schweiz und der EU und das Protokoll zur Ausdehnung der Freizügigkeit auf die neuen EU-Mitgliedstaaten zu unterzeichnen.

snc/ ali yilmaz

Die Unterzeichnung der jeweiligen Unterlagen soll am 26. Oktober 2004 in Luxemburg vollzogen werden. An diesem Datum wird der Bundesrat mit Bundesrätin Michel Calmy Rey und dem Bundespräsidenten Joseph Deiss vertreten sein.

Die bilateralen Abkommen 2

Die bilateralen Abkommen 2 zwischen der EU und der Schweiz, zu welchen der Bundesrat am 1. Oktober 2004 eine Botschaft verabschiedet hat, werden am 26. Oktober 2004 in Luxemburg unterzeichnet. So hat es der Bundesrat an der Sitzung vom 20. Oktober 2004 beschlossen. Die Bilateralen 2 setzen das gegenseitige Entgegenkommen zwischen der EU und der Schweiz fort. Den Anfang haben die bilateralen Abkommen 1 gemacht, nun sollen weitere Schritte zusammen unternommen werden.

Nach dem Abschluss der bilateralen Abkommen 1 brachte die EU zwei Anliegen an die Schweiz, um mit der Verhandlungsrunde neu zu beginnen. Als erstes verlangte die EU die Einbindung der Schweiz in das von der EU geplante System der grenzüberschreitenden Zinsbesteuerung. Zweitens sollte die Zusammenarbeit der Schweiz mit der EU bei der Betrugsbekämpfung im Bereich der indirekten Steuern verstärkt werden.

Auf das Begehren der EU ging die Schweiz unter drei Bedingungen ein:

Erstens: Die Schweiz verlangt Teilnahme an Schengen/ Dublin, sowie die Verhandlungen zu den sieben "Überbleibsel". Die sieben "Leftovers" aus den bilateralen Verhandlungen 1 lauten: verarbeitete Landwirtschaftsprodukte, Statistik, Umwelt, Medien, Bildung, Ruhegehälter und Dienstleistungen

Zweitens: Die Verhandlungen sollen in allen Sektoren parallel ablaufen und zusammen zum Abschluss gebracht werden.

Damit soll ein ausgewogenes Gesamtresultat erzielt und die schweizerischen Interessen sollen berücksichtigt werden.

Drittens: Das Bankgeheimnis muss gewahrt bleiben.

Die zehn Dossiers zu den einzelnen Sektoren wurden ab 17. Juni 2002 zwischen der Schweiz und der EU parallel verhandelt. Das Dossier zur Aufhebung der staatlichen Aussenhandelbeschränkungen soll jedoch zu einem anderen Zeitpunkt abgeschlossen werden. Dies wurde im März 2003 zwischen der Schweiz und der EU vereinbart aufgrund vieler offener Fragen. Sieben der übrigen neun Dossiers, Zinsbesteuerung, verarbeitete Landwirtschaftsprodukte, Statistik, Umwelt, Medien, Bildung, Ruhegehälter, konnten im Sommer 2003 inhaltlich abgeschlossen werden. Die restlichen zwei Dossiers zu Betrugsbekämpfung und Schengen/ Dublin standen aufgrund von Meinungsdifferenzen noch aus.

Erst mit dem Zusammentreffen der Schweiz mit der EU in Brüssel am 19. Mai 2004 konnten politische Lösungen in den ausstehenden Sektoren gefunden werden:

Mit Schengen/ Dublin erlangt die Schweiz die Gewissheit, dass das Bankgeheimnis im Bereich der direkten Steuer dauerhaft gewahrt bleibt.

Bei der Betrugsbekämpfung stellt die Schweiz der EU die gleichen Rechtsinstrumente zur Verfügung, welche auch in inländischen Angelegenheiten angewandt werden. Die Zusammenarbeit gegen Hinterziehung und Geldwäscherei soll dadurch erweitert werden.

Mit der politischen Einigung werden die zentralen Forderungen auf beiden Seiten erfüllt. Aus der Sicht der Schweiz wurden alle Dossiers inklusive Schengen/ Dublin und Schutz des Bankgeheimnisses abgeschlossen. Die EU ihrerseits erlangt die Kooperation der Schweiz bei der grenzüberschreitenden Zinsbesteuerung. Darüber hinaus wird bei der Betrugsbekämpfung die Zusammenarbeit der Schweiz ausgeweitet.

Zinsbesteuerung unter Wahrung des Bankgeheimnisses

Mit Blick auf die Wahrung der Interessen des Finanzplatzes Schweiz hat die Schweiz in die Zusammenarbeit mit der EU betreffend Zinsbesteuerung eingewilligt. Das wichtigste Element in diesem Abkommen zwischen der EU und der Schweiz ist die Bemühung der Schweiz, einen Steuerrückbehalt von zunächst 15%, dann 20% und ab 2011 von 35% einzuführen, der sich auf alle Zinserträge ausländischer Quellen bezieht, die an natürliche Personen mit steuerlichem Wohnsitz in einem EU- Mitgliedstaat zugesprochen werden. Die jeweiligen EU- Mitgliedstaaten erhalten vom Ertrag des Steuerrückgehaltes 75%.

Das Abkommen überlässt den ausländischen Bankkunden die Möglichkeit, sich zwischen dem Steuerrückbehalt und einer Meldung an die Behörden des Steuersitzlandes zu entscheiden.

Die Schweiz wird ausserdem den EU- Mitgliedstaaten bei Steuerbetrug oder bei sinngemäss gleichgewichteten Verbrechen Amtshilfe leisten.

Die Einigung beinhaltet zusätzlich die Aufhebung der Quellenbesteuerung zwischen der Schweiz und den EU- Mitgliedstaaten auf Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen.

Die Zinsbesteuerung bringt den europaweit tätigen Schweizer Holdings Steuerentlastung.

Schengen/ Dublin: Sicherheitspolitik und Entlastung der Asylsysteme

Die Beobachtung, dass die Zahl von grenzüberschreitenden Vergehen ständig zunimmt, stellt das Sicherheitsvorgehen der Länder vor neue Herausforderungen.

Die Schweiz beschliesst, sich an die Instrumente der EU- Sicherheits- und Asylzusammenarbeit anzuschliessen. Das bilaterale Abkommen hält die Beteiligung der Schweiz an Schengen/ Dublin schriftlich fest.

Schengen: Mit Schengen wird der freie grenzüberschreitende Reiseverkehr für die Schweiz erleichtert. Die systemischen Personenkontrollen an den Grenzen fallen weg. Die innere Sicherheit soll durch die verbesserte polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit der Schengen- Staaten eine Verstärkung gegen internationale Verbrechen erfahren. Die Aussengrenzen der Schengen- Raums sollen gleichzeitig noch präziser kontrolliert werden.

Von grosser Bedeutung für die Schweiz ist die Angliederung an das Schengen Informationssystem SIS. Die europaweite, elektronische Fahndungsdatei ist das zentrale Instrument dieser Kooperation zwischen der EU und der Schweiz. Sie hat sich als nützliches Mittel im Kampf gegen grenzüberschreitende Verbrechen bewährt.

Die Schweiz wird weiterhin an den Grenzen Zollkontrollen sowie Personenkontrollen durchführen. Zusätzlich sind von den Behörden mobile Kontrollen im Landesinneren vorgesehen.

Das Bankgeheimnis der Schweiz betreffend direkte Steuer ist mit einer Sonderbestimmung gesichert.

Dublin: Nach den Statistiken ist heute in der Schweiz jedes fünfte Asylgesuch ein Zweitgesuch. Die Beteiligung an Dublin soll eine Entlastung des Schweizer Asylswesens bringen. Mit der Dubliner Zusammenarbeit wird ein System angestrebt, mit dem die Asylsuchenden nach gerechten Kriterien auf die beteiligten Länder aufgeteilt werden.

Die Asylsuchenden müssen die Durchführung ihrer Asylverfahren in dem für sie zuständigen EU- Staat akzeptieren. In anderen Worten: Mehrmalige Antragsteller für Asyl können mit Hilfe der elektronischen Datenbank EURODAC, in welcher die Fingerabdrücke von Asylsuchenden gespeichert sind, nicht mehr die gewünschte Asylaufnahme erwarten. Sie werden aufgrund der leichten Identifikation in den für das Asylverfahren zuständigen Staat zurückgeführt.

Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte: Zölle werden abgeschafft

Die verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte, wie Schokolade, Teigwaren, Suppen oder Saucen, bestehen einerseits aus einem landwirtschaftlichen Rohstoffteil, und andererseits aus einem industriellen Verarbeitungsbereich. Mit dem Abkommen über verarbeitete Landwirtschaftsprodukte werden die Schweizer Interessen der Nahrungsmittelindustrie erfüllt. Durch die Revision des Preisausgleichmechanismus ist die EU verpflichtet, die Zölle auf Schweizer Produkte und die Exportsubventionen abzubauen. Die Schweiz vermindert ebenfalls die Zölle und Exportsubventionen, oder schafft sie gegebenenfalls vollständig ab.

Des Weiteren wird die Palette der vom Abkommen abgedeckten Produkte der Nahrungsmittelindustrie erweitert.

Umwelt: Umweltpolitische Kooperation

Die Schweiz macht sich auf, Mitglied der Europäischen Umweltagentur zu werden. Die Europäische Umweltagentur EUA besitzt die Funktion, europaweit Daten über die Lage der Umwelt zu sammeln und sie zu bewerten. Die Tatsache, dass die Umweltgefährdung keine Landesgrenzen kennt, macht die EUA zu einem unumgänglichen Mittel der umweltpolitischen Zusammenarbeit zwischen europäischen Staaten. Im Vordergrund des Umwelt- Abkommens zwischen der Schweiz und der EU steht eine engere Kooperation im Umweltbereich. Dies soll durch die schweizerische Mitgliedschaft bei der Europäischen Umweltagentur erzielt werden.

Die Schweiz hat hier die Gelegenheit, die Anstrengungen für den Umweltschutz in Europa zu intensivieren.

Mit der Mitgliedschaft in der EUA erlangt die Schweiz die Erlaubnis, in den europäischen Breitengraden an Projekten und Forschungen aktiv mitzubestimmen. Zusätzlich stehen der Schweiz die Umweltdaten der EUA in vollständiger Weise zur Verfügung.

Die europäische Umweltagentur besitzt seinerseits die Möglichkeit, aus den schweizerischen Quellen Informationen zu entnehmen. Das Ziel ist es, eine nützliche Umweltpolitik auf die Beine zu stellen.

Betrugsbekämpfung: Vorteile auf beiden Seiten

Dieser Abkommen will eine stabilere Zusammenarbeit der EU und der Schweiz gegen Betrug im Bereich indirekte Steuern, bei Subventionen und dem öffentlichem Beschaffungswesen zu verwirklichen.

Für die EU ist das Betrugsbekämpfungsabkommen von Bedeutung, weil sie den Kampf gegen Zigarettenschmuggler und andere Betrüger effizienter gestalten und somit Steuerausfälle vermeiden will.

Für die Schweiz ist das Abkommen ebenfalls ein Vorteil. Die Schweiz möchte kein Zentrum für betrügerische Aktivitäten sein. Daneben muss der Ruf des Finanzplatzes geschützt werden.

Statistik: Harmonisierung der statistischen Datenerhebung

Statistische Daten sind heute eine notwendige Informationsquelle für wichtige Entscheide in Politik und Wirtschaft. Anhand dieses Abkommens wird die Harmonisierung der statistischen Datenerhebung zwischen der Schweiz und der EU geregelt, und damit die Vergleichbarkeit schweizerischer und europäischer Daten in wichtigen Sektoren, wie Handelsbeziehungen, Arbeitsmarkt, soziale Sicherheit, Verkehr, Raumplanung und Umwelt sichergestellt. Die Schweiz erhält die Erlaubnis, Gebrauch von den öffentlichen Daten der EU zu machen, die vom statistischen Amt der Europäischen Union, EUROSTAT gesammelt und dann veröffentlicht werden.

Media: Stärkung des europäischen Films

Zur audiovisuellen Politik der EU gehört die Förderung der europäischen Filme. Um auf globaler Ebene konkurrieren zu können und die vorhandenen Probleme aus dem Weg zu räumen, hat die EU das Förderungsprogramm Media erschaffen.

Das Abkommen sieht für die Schweiz eine vollständige Teilnahme an den EU- Programmen Media Plus und Media Fortbildung vor.

Media Plus besitzt die Aufgabe, die Entwicklung gemeinschaftlicher audiovisueller Werke zu unterstützen. Das EU- Programm Media Fortbildung bildet seinerseits Berufsangehörige der audiovisuellen Programmindustrie aus.

Die Schweizer Filmschaffenden haben mit diesem Abkommen die Gelegenheit, an dem Förderprogramm Media der EU teilzunehmen und zu profitieren.

Bildung, Berufsbildung, Jugend: Auslanderfahrungen für den Nachwuchs

Die EU versucht mit seinem Gemeinschaftsprogrammen Sokrates, Leonard, Da Vinci und Jugend, die Mobilität der Lehrlinge und der Jugendlichen zu fördern. Mit Auslandsaufenthalten und Teilnahmen an europäischen Projekten haben sie Aussicht auf wesentliche internationale Erfahrung. Neben der persönlichen Bereicherung werden auch die Aussichten auf einen Arbeitsplatz erhöht. An diesem EU- Programm nehmen heute mehr als 30 Staaten teil, die Schweiz jedoch bisher nur inoffiziell.

Mit dem Abkommen soll die sogenannte "stille Partnerschaft" zwischen der Schweiz und der EU bis zur zukünftigen Programmgeneration vertieft und ausgebaut werden. In den laufenden Programmen besitzt die Schweiz mit der "stillen Partnerschaft" nicht die gleiche Mitbestimmungskraft wie die anderen Teilnehmer. Dies soll sich ab 2007 mit dem kommenden Programm ändern. Die Schweiz möchte seinen jetzigen Status durch eine rechtlich verankerte Beteiligung ablösen.

Ruhegehälter: Schweiz schafft Besteuerung ab

Das Abkommen betrifft ungefähr 50 RentnerInnen, die ehemalige EU Beamte sind und in der Schweiz wohnen. Weil ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der EU und der Schweiz nicht bestand, werden die angesprochenen RentnerInnen doppelt besteuert.

Hier verspricht die Schweiz auf eine Besteuerung in der Zukunft zu verzichten, falls die Renteneinkünfte tatsächlich von der EU an der Quelle besteuert werden.

Das Protokoll zur Ausdehnung der Freizügigkeit

Die Schweiz dehnt die Freizügigkeit auf die neuen Mitglieder der Europäischen Union aus. Das Freizügigkeitsabkommen soll in gleicher Weise auf die 10 neuen wie auf die bisherigen 15 Mitgliedstaaten angewendet werden.

Die Auswirkungen der EU- Erweiterung auf die Schweizer Wirtschaft wären positiv, denn der Zugangsbereich im EU-Binnenmarkt wächst von 375 auf 450 Millionen Menschen.

Das Potenzial Erwerbstätiger nimmt circa um 40 Millionen Personen zu. Der Bedarf an Hilfskräften könnte dadurch vor allem in den saisonalen Branchen gedeckt sein.