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Der
Bundesrat hat entschieden:
Die
bilateralen Abkommen 2 und das Protokoll zur Ausdehnung der
Freizügigkeit werden unterzeichnet
Der
Bundesrat hat an der Sitzung vom 20. Oktober 2004 den Entschluss
gefasst, die bilateralen Abkommen 2 zwischen der Schweiz und der
EU und das Protokoll zur Ausdehnung der Freizügigkeit auf die
neuen EU-Mitgliedstaaten zu unterzeichnen.
snc/
ali
yilmaz
Die
Unterzeichnung der jeweiligen Unterlagen soll am 26. Oktober 2004
in Luxemburg vollzogen werden. An diesem Datum wird der Bundesrat
mit Bundesrätin Michel Calmy Rey und dem Bundespräsidenten
Joseph Deiss vertreten sein.
Die
bilateralen Abkommen 2
Die
bilateralen Abkommen 2 zwischen der EU und der Schweiz, zu welchen
der Bundesrat am 1. Oktober 2004 eine Botschaft verabschiedet hat,
werden am 26. Oktober 2004 in Luxemburg unterzeichnet. So hat es
der Bundesrat an der Sitzung vom 20. Oktober 2004 beschlossen. Die
Bilateralen 2 setzen das gegenseitige Entgegenkommen zwischen der
EU und der Schweiz fort. Den Anfang haben die bilateralen Abkommen
1 gemacht, nun sollen weitere Schritte zusammen unternommen
werden.
Nach
dem Abschluss der bilateralen Abkommen 1 brachte die EU zwei
Anliegen an die Schweiz, um mit der Verhandlungsrunde neu zu
beginnen. Als erstes verlangte die EU die Einbindung der Schweiz
in das von der EU geplante System der grenzüberschreitenden
Zinsbesteuerung. Zweitens sollte die Zusammenarbeit der Schweiz
mit der EU bei der Betrugsbekämpfung im Bereich der indirekten
Steuern verstärkt werden.
Auf
das Begehren der EU ging die Schweiz unter drei Bedingungen ein:
Erstens:
Die Schweiz verlangt Teilnahme an Schengen/ Dublin, sowie die
Verhandlungen zu den sieben "Überbleibsel". Die sieben
"Leftovers" aus den bilateralen Verhandlungen 1 lauten:
verarbeitete Landwirtschaftsprodukte, Statistik, Umwelt, Medien,
Bildung, Ruhegehälter und Dienstleistungen
Zweitens:
Die Verhandlungen sollen in allen Sektoren parallel ablaufen und
zusammen zum Abschluss gebracht werden.
Damit
soll ein ausgewogenes Gesamtresultat erzielt und die
schweizerischen Interessen sollen berücksichtigt werden.
Drittens:
Das Bankgeheimnis muss gewahrt bleiben.
Die
zehn Dossiers zu den einzelnen Sektoren wurden ab 17. Juni 2002
zwischen der Schweiz und der EU parallel verhandelt. Das Dossier
zur Aufhebung der staatlichen Aussenhandelbeschränkungen soll
jedoch zu einem anderen Zeitpunkt abgeschlossen werden. Dies wurde
im März 2003 zwischen der Schweiz und der EU vereinbart aufgrund
vieler offener Fragen. Sieben der übrigen neun Dossiers,
Zinsbesteuerung, verarbeitete Landwirtschaftsprodukte, Statistik,
Umwelt, Medien, Bildung, Ruhegehälter, konnten im Sommer 2003
inhaltlich abgeschlossen werden. Die restlichen zwei Dossiers zu
Betrugsbekämpfung und Schengen/ Dublin standen aufgrund von
Meinungsdifferenzen noch aus.
Erst
mit dem Zusammentreffen der Schweiz mit der EU in Brüssel am 19.
Mai 2004 konnten politische Lösungen in den ausstehenden Sektoren
gefunden werden:
Mit
Schengen/ Dublin erlangt die Schweiz die Gewissheit, dass das
Bankgeheimnis im Bereich der direkten Steuer dauerhaft gewahrt
bleibt.
Bei
der Betrugsbekämpfung stellt die Schweiz der EU die gleichen
Rechtsinstrumente zur Verfügung, welche auch in inländischen
Angelegenheiten angewandt werden. Die Zusammenarbeit gegen
Hinterziehung und Geldwäscherei soll dadurch erweitert werden.
Mit
der politischen Einigung werden die zentralen Forderungen auf
beiden Seiten erfüllt. Aus der Sicht der Schweiz wurden alle
Dossiers inklusive Schengen/ Dublin und Schutz des
Bankgeheimnisses abgeschlossen. Die EU ihrerseits erlangt die
Kooperation der Schweiz bei der grenzüberschreitenden
Zinsbesteuerung. Darüber hinaus wird bei der Betrugsbekämpfung
die Zusammenarbeit der Schweiz ausgeweitet.
Zinsbesteuerung
unter Wahrung des Bankgeheimnisses
Mit
Blick auf die Wahrung der Interessen des Finanzplatzes Schweiz hat
die Schweiz in die Zusammenarbeit mit der EU betreffend
Zinsbesteuerung eingewilligt. Das wichtigste Element in diesem
Abkommen zwischen der EU und der Schweiz ist die Bemühung der
Schweiz, einen Steuerrückbehalt von zunächst 15%, dann 20% und
ab 2011 von 35% einzuführen, der sich auf alle Zinserträge
ausländischer Quellen bezieht, die an natürliche Personen mit
steuerlichem Wohnsitz in einem EU- Mitgliedstaat zugesprochen
werden. Die jeweiligen EU- Mitgliedstaaten erhalten vom Ertrag des
Steuerrückgehaltes 75%.
Das
Abkommen überlässt den ausländischen Bankkunden die
Möglichkeit, sich zwischen dem Steuerrückbehalt und einer
Meldung an die Behörden des Steuersitzlandes zu entscheiden.
Die
Schweiz wird ausserdem den EU- Mitgliedstaaten bei Steuerbetrug
oder bei sinngemäss gleichgewichteten Verbrechen Amtshilfe
leisten.
Die
Einigung beinhaltet zusätzlich die Aufhebung der
Quellenbesteuerung zwischen der Schweiz und den EU-
Mitgliedstaaten auf Zahlungen von Dividenden, Zinsen und
Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen.
Die
Zinsbesteuerung bringt den europaweit tätigen Schweizer Holdings
Steuerentlastung.
Schengen/
Dublin: Sicherheitspolitik und Entlastung der Asylsysteme
Die
Beobachtung, dass die Zahl von grenzüberschreitenden Vergehen
ständig zunimmt, stellt das Sicherheitsvorgehen der Länder vor
neue Herausforderungen.
Die
Schweiz beschliesst, sich an die Instrumente der EU- Sicherheits-
und Asylzusammenarbeit anzuschliessen. Das bilaterale Abkommen
hält die Beteiligung der Schweiz an Schengen/ Dublin schriftlich
fest.
Schengen:
Mit Schengen wird der freie grenzüberschreitende Reiseverkehr
für die Schweiz erleichtert. Die systemischen Personenkontrollen
an den Grenzen fallen weg. Die innere Sicherheit soll durch die
verbesserte polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit der
Schengen- Staaten eine Verstärkung gegen internationale
Verbrechen erfahren. Die Aussengrenzen der Schengen- Raums sollen
gleichzeitig noch präziser kontrolliert werden.
Von
grosser Bedeutung für die Schweiz ist die Angliederung an das
Schengen Informationssystem SIS. Die europaweite, elektronische
Fahndungsdatei ist das zentrale Instrument dieser Kooperation
zwischen der EU und der Schweiz. Sie hat sich als nützliches
Mittel im Kampf gegen grenzüberschreitende Verbrechen bewährt.
Die
Schweiz wird weiterhin an den Grenzen Zollkontrollen sowie
Personenkontrollen durchführen. Zusätzlich sind von den
Behörden mobile Kontrollen im Landesinneren vorgesehen.
Das
Bankgeheimnis der Schweiz betreffend direkte Steuer ist mit einer
Sonderbestimmung gesichert.
Dublin:
Nach den Statistiken ist heute in der Schweiz jedes fünfte
Asylgesuch ein Zweitgesuch. Die Beteiligung an Dublin soll eine
Entlastung des Schweizer Asylswesens bringen. Mit der Dubliner
Zusammenarbeit wird ein System angestrebt, mit dem die
Asylsuchenden nach gerechten Kriterien auf die beteiligten Länder
aufgeteilt werden.
Die
Asylsuchenden müssen die Durchführung ihrer Asylverfahren in dem
für sie zuständigen EU- Staat akzeptieren. In anderen Worten:
Mehrmalige Antragsteller für Asyl können mit Hilfe der
elektronischen Datenbank EURODAC, in welcher die Fingerabdrücke
von Asylsuchenden gespeichert sind, nicht mehr die gewünschte
Asylaufnahme erwarten. Sie werden aufgrund der leichten
Identifikation in den für das Asylverfahren zuständigen Staat
zurückgeführt.
Landwirtschaftliche
Verarbeitungsprodukte: Zölle werden abgeschafft
Die
verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte, wie Schokolade, Teigwaren,
Suppen oder Saucen, bestehen einerseits aus einem
landwirtschaftlichen Rohstoffteil, und andererseits aus einem
industriellen Verarbeitungsbereich. Mit dem Abkommen über
verarbeitete Landwirtschaftsprodukte werden die Schweizer
Interessen der Nahrungsmittelindustrie erfüllt. Durch die
Revision des Preisausgleichmechanismus ist die EU verpflichtet,
die Zölle auf Schweizer Produkte und die Exportsubventionen
abzubauen. Die Schweiz vermindert ebenfalls die Zölle und
Exportsubventionen, oder schafft sie gegebenenfalls vollständig
ab.
Des
Weiteren wird die Palette der vom Abkommen abgedeckten Produkte
der Nahrungsmittelindustrie erweitert.
Umwelt:
Umweltpolitische Kooperation
Die
Schweiz macht sich auf, Mitglied der Europäischen Umweltagentur
zu werden. Die Europäische Umweltagentur EUA besitzt die
Funktion, europaweit Daten über die Lage der Umwelt zu sammeln
und sie zu bewerten. Die Tatsache, dass die Umweltgefährdung
keine Landesgrenzen kennt, macht die EUA zu einem unumgänglichen
Mittel der umweltpolitischen Zusammenarbeit zwischen europäischen
Staaten. Im Vordergrund des Umwelt- Abkommens zwischen der Schweiz
und der EU steht eine engere Kooperation im Umweltbereich. Dies
soll durch die schweizerische Mitgliedschaft bei der Europäischen
Umweltagentur erzielt werden.
Die
Schweiz hat hier die Gelegenheit, die Anstrengungen für den
Umweltschutz in Europa zu intensivieren.
Mit
der Mitgliedschaft in der EUA erlangt die Schweiz die Erlaubnis,
in den europäischen Breitengraden an Projekten und Forschungen
aktiv mitzubestimmen. Zusätzlich stehen der Schweiz die
Umweltdaten der EUA in vollständiger Weise zur Verfügung.
Die
europäische Umweltagentur besitzt seinerseits die Möglichkeit,
aus den schweizerischen Quellen Informationen zu entnehmen. Das
Ziel ist es, eine nützliche Umweltpolitik auf die Beine zu
stellen.
Betrugsbekämpfung:
Vorteile auf beiden Seiten
Dieser
Abkommen will eine stabilere Zusammenarbeit der EU und der Schweiz
gegen Betrug im Bereich indirekte Steuern, bei Subventionen und
dem öffentlichem Beschaffungswesen zu verwirklichen.
Für
die EU ist das Betrugsbekämpfungsabkommen von Bedeutung, weil sie
den Kampf gegen Zigarettenschmuggler und andere Betrüger
effizienter gestalten und somit Steuerausfälle vermeiden will.
Für
die Schweiz ist das Abkommen ebenfalls ein Vorteil. Die Schweiz
möchte kein Zentrum für betrügerische Aktivitäten sein.
Daneben muss der Ruf des Finanzplatzes geschützt werden.
Statistik:
Harmonisierung der statistischen Datenerhebung
Statistische
Daten sind heute eine notwendige Informationsquelle für wichtige
Entscheide in Politik und Wirtschaft. Anhand dieses Abkommens wird
die Harmonisierung der statistischen Datenerhebung zwischen der
Schweiz und der EU geregelt, und damit die Vergleichbarkeit
schweizerischer und europäischer Daten in wichtigen Sektoren, wie
Handelsbeziehungen, Arbeitsmarkt, soziale Sicherheit, Verkehr,
Raumplanung und Umwelt sichergestellt. Die Schweiz erhält die
Erlaubnis, Gebrauch von den öffentlichen Daten der EU zu machen,
die vom statistischen Amt der Europäischen Union, EUROSTAT
gesammelt und dann veröffentlicht werden.
Media:
Stärkung des europäischen Films
Zur
audiovisuellen Politik der EU gehört die Förderung der
europäischen Filme. Um auf globaler Ebene konkurrieren zu können
und die vorhandenen Probleme aus dem Weg zu räumen, hat die EU
das Förderungsprogramm Media erschaffen.
Das
Abkommen sieht für die Schweiz eine vollständige Teilnahme an
den EU- Programmen Media Plus und Media Fortbildung vor.
Media
Plus besitzt die Aufgabe, die Entwicklung gemeinschaftlicher
audiovisueller Werke zu unterstützen. Das EU- Programm Media
Fortbildung bildet seinerseits Berufsangehörige der
audiovisuellen Programmindustrie aus.
Die
Schweizer Filmschaffenden haben mit diesem Abkommen die
Gelegenheit, an dem Förderprogramm Media der EU teilzunehmen und
zu profitieren.
Bildung,
Berufsbildung, Jugend: Auslanderfahrungen für den Nachwuchs
Die
EU versucht mit seinem Gemeinschaftsprogrammen Sokrates, Leonard,
Da Vinci und Jugend, die Mobilität der Lehrlinge und der
Jugendlichen zu fördern. Mit Auslandsaufenthalten und Teilnahmen
an europäischen Projekten haben sie Aussicht auf wesentliche
internationale Erfahrung. Neben der persönlichen Bereicherung
werden auch die Aussichten auf einen Arbeitsplatz erhöht. An
diesem EU- Programm nehmen heute mehr als 30 Staaten teil, die
Schweiz jedoch bisher nur inoffiziell.
Mit
dem Abkommen soll die sogenannte "stille Partnerschaft"
zwischen der Schweiz und der EU bis zur zukünftigen
Programmgeneration vertieft und ausgebaut werden. In den laufenden
Programmen besitzt die Schweiz mit der "stillen
Partnerschaft" nicht die gleiche Mitbestimmungskraft wie die
anderen Teilnehmer. Dies soll sich ab 2007 mit dem kommenden
Programm ändern. Die Schweiz möchte seinen jetzigen Status durch
eine rechtlich verankerte Beteiligung ablösen.
Ruhegehälter:
Schweiz schafft Besteuerung ab
Das
Abkommen betrifft ungefähr 50 RentnerInnen, die ehemalige EU
Beamte sind und in der Schweiz wohnen. Weil ein
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der EU und der Schweiz nicht
bestand, werden die angesprochenen RentnerInnen doppelt besteuert.
Hier
verspricht die Schweiz auf eine Besteuerung in der Zukunft zu
verzichten, falls die Renteneinkünfte tatsächlich von der EU an
der Quelle besteuert werden.
Das
Protokoll zur Ausdehnung der Freizügigkeit
Die
Schweiz dehnt die Freizügigkeit auf die neuen Mitglieder der
Europäischen Union aus. Das Freizügigkeitsabkommen soll in
gleicher Weise auf die 10 neuen wie auf die bisherigen 15
Mitgliedstaaten angewendet werden.
Die
Auswirkungen der EU- Erweiterung auf die Schweizer Wirtschaft
wären positiv, denn der Zugangsbereich im EU-Binnenmarkt wächst
von 375 auf 450 Millionen Menschen.
Das
Potenzial Erwerbstätiger nimmt circa um 40 Millionen Personen zu.
Der Bedarf an Hilfskräften könnte dadurch vor allem in den
saisonalen Branchen gedeckt sein.
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