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Freizügigkeitsabkommen:
Heiss
diskutiert
Seit
dem 1. Juni 2004 wird die Personenfreizügigkeit mit den ersten
15 Mitgliedstaaten der EU angewendet. Flankierende Massnahmen
sollen Lohn- und Sozialdumping verhindern, doch Kontrollen haben
erwiesen, dass die Regeln häufig missachtet werden.
snc/
ali
yilmaz
Der
Beitritt der 10 neuen Ostländer in die Europäische Union und die
damit verbundene Notwendigkeit zur Aushandlung eines
Zusatzprotokolls zur Ausdehnung der Freizügigkeit auf die neuen
Mitgliedstaaten hat Skepsis hervorgerufen. Die Gewerkschaften
sehen die Position der schweizerischen ArbeitsnehmerInnen bedroht
und verlangen eine Verschärfung der flankierenden Maasnahmen und
bessere Kontrollen der Kantone. Das angedrohte Referendum zielt
aber nicht nur gegen die Personenfreizügigkeit, sondern es hat
auch Auswirkungen auf die Bilateralen 2. Die SVP möchte die Rolle
des Arbeitgebers schützen, und lehnt die Intensivierung der
flankierenden Massnahmen aus wirtschaftlichen Gründen ab. Aus der
Sicht der SP dürfen keine Abstriche in Sachen flankierende
Maasnahmen gemacht werden. Die Forderungen der Gewerkschaften nach
besseren Kontrollen sollen beachtet werden , denn das Referendum
könnte nicht reparierbare Schäden in der Beziehung zwischen der
Schweiz und der EU mit sich bringen.
Das
Personenfreizügig zwischen der Schweiz und der Europäischen
Union
Das
bestehende Abkommen
Die
Übergangsbestimmungen zum Personenfreizügigkeitsabkommen sind
nach Ablauf von zwei Jahren am 1. Juni 2004 in die zweite Phase
getreten. Die SchweizerInnen haben seit diesem Datum die
Erlaubnis, frei am Arbeitsmarkt der 15 bisherigen EU-
Mitgliedstaaten teilzunehmen. In Bereichen Einreise, Aufenthalt-
und Arbeitsbestimmungen werden sie den EU- Angehörigen
gleichgestellt. Die SchweizerInnen können sich ab sofort bei den
EU- Arbeitsgebern bewerben, und müssen dabei nicht eine
Bevorzugung der EU- Arbeitsnehmer befürchten. Für die
schweizerischen Arbeitnehmer ergibt sich die Gelegenheit, bei
Auslandaufenthalten in der EU qualitative Perspektiven
einzuschlagen.
Für
die einwandernden EU- Bürger bleiben bis zum 2007 die
Höchstzahlen bestehen, allerdings wurden seit dem 1. Juni einige
Lockerungen durchgeführt.
Der
Inländer bekommt gegenüber EU- oder EFTA- Angehörigen keinen
Vorrang mehr. Auch wurde die systematische Kontrolle aller neuen
Arbeitsverträge bezüglich der Arbeits- und Lohnbedingungen
aufgehoben.
Die
Höchstzahlen für Daueraufenthalter bis zum 31. Mai 2007 wurden
auf 15000 jährlich festgelegt.
Die
Kurzaufenthalter bis zu drei Monaten oder Dienstleistungserbringer
aus Firmen in der EU/ EFTA brauchen keine Genehmigung mehr für
ihre Aktivitäten in der Schweiz. Sie müssen sich melden, was sie
auch mit Hilfe des Internet tun können. Die bisherigen
Statistiken zeigen, dass sich die Nachfrage nach
Kurzaufenthaltsbewilligungen nicht genügend entwickelt hat. Von
den vorher festgesetzten 115500 Kontingenten jährlich wurde nur
die Hälfte beansprucht.
Die
Ausdehnung der Freizügigkeit auf die zehn neuen EU- Staaten
Das
bestehende Freizügigkeitsabkommen bezieht sich ebenfalls auf die
Beziehungen der Schweiz zu den EFTA- Staaten Norwegen und Island,
jedoch ist es noch nicht für die neuen EU- Länder in Geltung
getreten. Für die neuen Mitglieder der EU erlangt das
Personenfreizügigkeitsabkommen erst seine Gültigkeit mit dem
Inkrafttreten des entsprechenden Zusatzprotokolls. In diesem
einigen sich die Schweiz und die EU, die neuen osteuropäischen
EU- Staaten separat und schrittweise in die Freizügigkeit
einzuführen.
Die
Schweiz besitzt die Möglichkeit, arbeitsmarktliche
Beschränkungen anzuwenden. Die Abschaffung dieser
Beschränkungen, wie der Inländervorrang oder Lohnkontrollen,
soll am 30. April 2011 vollzogen werden.
Mit
dem Zusatzprotokoll wird die Kontingentenzahl für
Daueraufenthalter und Kurzaufenthalter ansteigen. Vorerst sollte
die Zunahme bei den Daueraufenthaltern bis zu 3000, und bei den
Kurzaufenthaltern bis zu 29000 Kontingente betragen. Der Bundesrat
hat dann für die Zeit ab Unterzeichnung des Protokolls
zusätzliche Kontingente freigegeben. Weitere 700 Plätze für
Jahres- und 2500 Plätze für Kurzaufenthalter sind vorgesehen.
Bis
das erweiterte Freizügigkeitsabkommen in Kraft tritt, beschränkt
sich die Zulassung für Jahres- und Kurzaufenthalter auf
qualifizierte Arbeitskräfte. Frühestens kommt das
Zusatzprotokoll Mitte 2005 zur Anwendung.
Falls
nach den Übergangsperioden für den freien Personenverkehr eine
übermässige Einwanderung in die Schweiz beobachtet werden kann,
erlaubt eine Sicherheitsklausel, vorgesehen bis ins Jahr 2014, die
Wiedereinführung von Kontingenten.
Missbräuche
verhindern: Die flankierenden Massnahmen
Seit
dem 1. Juni 2004 benötigen die Arbeitnehmer aus der EU in der
Schweiz keine Bewilligung mehr für Arbeitseinsätze bis zu drei
Monaten. Um Lohndumping und andere Missbräuche zu vermeiden,
wurden flankierende Massnahmen in Kraft gesetzt.
Mit
den flankierenden Massnahmen soll eine Grundlage geschaffen
werden, mit der Lohn- und Sozialdumping zu Lasten der
schweizerischen ArbeitnehmerInnen verhindert werden kann.
Die
Bestimmungen bestehen aus folgenden Elementen:
Entsendegesetz:
Dieses Gesetz betrifft die ArbeitnehmerInnen eines Unternehmens
mit Sitz im Ausland, die während einer begrenzten Zeit in der
Schweiz Leistungen erbringen. Diese Arbeitsnehmer werden den
schweizerischen Mindestvoraussetzungen bezüglich Lohn- und
Arbeitsbedingungen unterstellt.
Falls
eine tripartite Kommission, welche sich aus Arbeitnehmern,
Arbeitgebern und Staatsvertretern zusammensetzt, wiederholte
missbräuchliche Handlungen feststellt, so können zwei Massnahmen
eingeleitet werden.
•
Eine Möglichkeit ist die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von
Gesamtarbeitsverträgen. Früher konnte ein Gesamtarbeitsvertrag
dann für allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn mindestens
50% der Arbeitsgeber des betreffenden Berufs dem Vertrag
beigetreten sind und diese wiederum mindestens 50% aller
Arbeitskräfte der jeweiligen Branche beschäftigen. Die
Erleichterung senkt die erforderlichen Prozentzahlen der
Sozialpartner auf 30% herab.
•
Die andere Möglichkeit ist der Erlass eines Normalarbeitsvetrages
mit Mindestlöhnen, falls keine Gesamtarbeitsveträge in der
betroffenen Branche existieren.
Diese
beiden vorgeschriebenen Vorgehensweisen setzen voraus, dass
Missbräuche der tripartiten Kommission gemeldet werden. Jeder
kanton ist verpflichtet, eine solche Kommission einzusetzen.
Die
Gewerkschaften drohen mit dem Referendum
Seit
der Öffnung des schweizerischen Arbeitsmarkts am 1. Juni 2004
kamen einige Fälle von Lohndumping ans Tageslicht. Begründet
wird dies mit der Freiheit der Arbeitsnehmer aus der EU, die keine
Bewilligung für Arbeitseinsätze bis zu drei Monaten mehr
benötigen. Obwohl die flankierenden Massnahmen zeitgleich mit der
Personenfreizügigkeit in Kraft getreten sind, konnte Lohn- und
Sozialdumping nicht verhindert werden. Die Vorwürfe auf Seiten
der Gewerkschaften richten sich an die Kantone, welche angeblich
die mit den flankierenden Massnahmen verbundenen Kontrollen nicht
wirksam durchsetzen. Obwohl die tripartite Kommission, mit
Vetretern der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Behörden, bisher
keine einzige Meldung von Lohndumping erhalten hat, wurden
Missbräuche begangen.
Vasco
Pedrina, CO-Präsident der neuen Grossgewerkschaft Unia,
berichtete an einer Medienkonferenz der Gewerkschaften in Bern von
einem besonders harten Fall von Lohndumping im Kanton St. Gallen.
Zimmerarbeiter einer deutschen Firma sollen im Kanton St. Gallen
für 10- 12 Euro gearbeitet haben. Darüber hinaus beachte er den
Vorwurf vor, dass der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer in einem
Stall mit dreckigen Matratzen übernachten liessen. Als
Gegenleistung wurden den Zimmerarbeitern 500 Franken von ihrem
Lohn abgezogen.
Die
Gewerkschaften drohen mit dem Referendum gegen die Freizügigkeit,
das sich automatisch auch gegen die Bilateralen 2 richtet. Die
Gewerkschaften empfinden die kantonalen Bemühungen gegen
Lohndumping nicht als ausreichend. Diesen Vorwurf bringt auch das
Staatssekretariat für Wirtschaft vor. Die Gewerkschaften
schildern die Beobachtung, dass die Schweizer Arbeitnehmer auf dem
inländischen Arbeitsmarkt zurückgesetzt werden. Lohn- und
Sozialdumping seien Alltag geworden, und die Kantone, die dies
verhindern müssten, würden ihre Kontroll- Aufgaben nur schlecht
in die Tat umsetzen.
Falls
die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-
Länder, voraussichtlich im nächsten Jahr, ins Praxis umgesetzt
wird, müssten die geltenden flankierenden Massnahmen, so die
Gewerkschaften, strikt angewendet und zusätzlich ausgebaut
werden. Die Meinung wird vertreten, dass die Arbeitslosigkeit in
der Schweiz nicht sinken wird, denn wegen der Billigkonkurrenz
würden die Einheimischen entlassen und die Jungen fänden keine
Arbeitsplätze mehr.
Im
Jahre 2003 seien bei 1000 Baustellenüberprüfungen im Kanton
Zürich 28% Missbräuche festgestellt worden. Weitere Kontrollen
erwiesen, dass im Kanton Bern von 300 aus Deutschland entsandten
Beschäftigten 90% unterbezahlt sind.
Die
Gewerkschaften fordern die Einstellung von Inspektoren in den
Kantonen für Kontrollen, an deren Kosten sich der Bund mit 30%
beteiligen soll. Sie verlangen zusätzlich die Vereinfachung der
Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen,
die Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten, und
Nachbesserungen, besonders im Bereich der Temporärarbeit und den
Scheinselbstständigen.
Falls
das Parlament, die Behörden und die Arbeitsgeber nicht
entsprechend handeln sollten, ergreifen die Gewerkschaften das
Referendum gegen die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die
zehn neuen Staaten. Die Gewerkschaften betonen, dass das
Referendum nicht auf die Ost- Erweiterung der EU zielt.
Zusätzliche
Vollzugsinstrumente für die bestehenden flankierenden Massnahmen
Im
Zusammenhang mit der Ausdehnung des
Personenfreizügigkeitabkommens auf die neuen Mitglieder der EU
haben die Gewerkschaften eine Reihe von Forderungen gestellt.
Nachdem das Staatsekretariat für Wirtschaft (seco) eine
Arbeitsgruppe mit Sozialpartnern gebildet hat, wurden sämtliche
Vorstösse der Gewerkschaften untersucht. Die Arbeitsgruppe zog
den Schluss, dass keine neuen Massnahmen notwendig seien, aber die
vor fünf Jahren eingeführten Massnahmen verbessert werden
müssten. Folglich wurde von der Arbeitsgruppe ein Massnahmepaket
ausgearbeitet. Der Bundesrat hat daraufhin die Bewilligung
erteilt, das Vernehmlassungsverfahren über das Massnahmepaket zur
Aufhebung der Mängel bezüglich Lohn- und Sozialdumping zu
starten.
Die
vorgesehenen Vollzugsmechanismen beinhalten:
Die
Einstellung von genügend Inspektoren für Kontrollen in den
Kantonen, an deren Kosten sich der Bund mit 30% beteiligen soll.
Die Inspektoren sollen mit den von der tripartiten Kommission und
den kantonalen Behörden angeordneten Kontrollen beauftragt
werden.
Die
Einführung eines neuen Art 330 bis OR. Zur Vereinfachung der
Kontrollen durch die damit beauftragten Organe soll der
Arbeitsgeber innert Monatsfrist seit dem Beginn des
Arbeitverhätlnisses den Arbeitsnehmer schriftlich über die
Hauptelemente des Vertragesverhältnisses informieren.
Die
Vereinfachung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von
Gesamtarbeitsverträgen.
Die
Kompetenzdelegation in Art. 6 des Entsendegesetzes an den
Bundesrat für die Meldung entsandter Arbeitnehmer.
Die
SVP lehnt die Ergänzung der bestehenden flankierenden Massnahmen
eindeutig ab
Die
SVP lehnt auf Grund wirtschaftlichen Überlegungen die
vorgeschlagenen zusätzlichen Vollzugsinstrumente ab. Sie sind der
Meinung, dass die Verstärkung der flankierenden Massnahmen
bürokratische Auflagen, zusätzliche Kosten und eine
Einschränkung von Freiheit und Flexibilität mit sich bringen
wird. Negative Auswirkungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
werden erwartet.
Die
Einstellung von 150 Inspektoren sei deswegen nicht tragbar, weil
damit kostenintensive Umsetzungsverfahren in Kauf genommen werden.
Diese Massnahme soll Kosten von über 30 Millionen Franken mit
sich bringen, was zu Lasten der Steuerzahler gehe. Die SVP ist der
Meinung, dass solche Probleme nicht durch die Behörden, sondern
durch die bessere Wahrnehmung der Selbstverwaltung der
Sozialpartner zu bewältigen sind.
Die
Ablehnung der Einführung eines neuen ART. 330 bis OR wird damit
begründet, dass eine Einschränkung der Flexibilität des
schweizerischen Arbeitsrechts vermieden werden soll. Die mit der
Art. 320 OR festgehaltene Formfreiheit für Arbeitsverträge
würden, so die SVP, mit der Pflicht des Arbeitgebers, die
Arbeitnehmer schriftlich über die Details des Arbeitsvertrages zu
informieren, aufgehoben.
Die
Kompetenzdelegation in Art. 6 des Entsendegesetzes an den
Bundesrat betreffend Meldung entsandter Arbeitnehmer sei ebenfalls
abzulehnen, denn den Unternehmen muss Raum gelassen werden, damit
sie wettbewerbsfähig bleiben können.
Die
nochmalige Vereinfachung der Allgemeinverbindlichkeits- erklärung
von Gesamtarbeitsverträgen ist aus der Sicht der SVP sinnlos. Die
Regelung würde nichts anderes als massive Einschränkungen für
die arbeitsrechtliche Freiheit bringen. Im Zusammenhang damit wird
auch erwähnt, dass diese Massnahme schlimme Folgen auf die klein-
und mittelindustriellen Verbände haben könnte, weil sie die
nötigen finanziellen Mittel nicht aufbringen können, um bei
Allgemeinverbindlichkeitserklärungen das neu vorgebrachte System
zu organisieren. Dazu sei die Idee, dass eine Minderheit von
Arbeitgebern über die Mehrheit entscheiden kann, undemokratisch.
Die
SVP erwähnt, dass die Rechte der Arbeitnehmer geschützt werden
müssen, sonst würde der Wettbewerb für sie völlig
ausgeschaltet werden.
Die
SVP steht kritisch zu der Ausdehnung des
Personenfreizügigkeitsabkommen auf die neuen Oststaaten der
Europäischen Union. Deswegen ist es gut zu verstehen, dass sich
die SVP gegen die Umsetzung der ergänzenden flankierenden
Massnahmen und somit gegen die Forderungen der Gewerkschaften
ausspricht, denn falls die Regelung von Lohn- und Sozialdumping
nicht ausreichend angefasst wird, drohen die Gewerkschaften mit
dem Referendum gegen die Ausdehnung der Freizügigkeit.
Wirtschaftsvertreter,
die SPS und andere haben keine Angst vor der Annäherung der
Schweiz an die EU
Für
die SPS ist es selbstverständlich, dass das
Freizügigkeitsabkommen auf die zehn neuen EU- Staaten ausgedehnt
wird. Da aber Lebens-, Lohn- und Arbeitsbedingungen in diesen EU-
Ländern bedeutend tiefer liegt als in den ersten 15
Mitgliedstaaten, empfindet es die SP als notwendig, die
bestehenden Lücken zu schliessen. Also dürfen die
vorgeschlagenen Ergänzungen zu den flankierenden Massnahmen keine
Abstriche mehr erfahren. Falls es nicht so geschieht, steigt der
Druck auf die Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz weiter
an.
Die
CVP- Präsidentin Doris Leuthard, Nationalrat Hans Rudolf Gysin
aus der FDP, der Leiter der politischen Koordination des
Integrationbüros Urs Bucher, und Adrian Kohler sind allesamt der
Meinung, dass eine Ablehnung der Personenfreizügigkeit auf die
neuen EU- Staaten Konsequenzen auf die Verhältnisse der Schweiz
zur Europäischen Union hätte. Die EU könnte dieses Handeln als
Ungleichbehandlung der neuen Länder deuten, und im schlimmsten
Fall die anderen Vereinbarungen der Bilateralen Abkommen I mit der
Schweiz kündigen.
Wirtschaftsvertreter
zeigten sich ebenfalls bereit für die Personenfreizügigkeit.
Für Urs Grütter, Präsident des Industrieverbandes Laufen-
Thierstein- Dornach- Birseck, ist die Zusage auf dieses Abkommen
elementar für das Überleben der schweizerischen
Exportwirtschaft. Ohne geben, so Grütter, funktioniere das
Profitieren nicht.
Die
Freizügigkeit im Personenverkehr ist ein zentraler Bestandteil
der europäischen Idee. Falls sich die Schweiz gegen die
Zusammenarbeit entscheiden sollte, lässt diese Isolation der
Schweiz vom europäischen Wettbewerb wirtschaftliche Probleme
erwarten.
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