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Freizügigkeitsabkommen: 

Heiss diskutiert

Seit dem 1. Juni 2004 wird die Personenfreizügigkeit mit den ersten 15 Mitgliedstaaten der EU angewendet. Flankierende Massnahmen sollen Lohn- und Sozialdumping verhindern, doch Kontrollen haben erwiesen, dass die Regeln häufig missachtet werden.

snc/ ali yilmaz

Der Beitritt der 10 neuen Ostländer in die Europäische Union und die damit verbundene Notwendigkeit zur Aushandlung eines Zusatzprotokolls zur Ausdehnung der Freizügigkeit auf die neuen Mitgliedstaaten hat Skepsis hervorgerufen. Die Gewerkschaften sehen die Position der schweizerischen ArbeitsnehmerInnen bedroht und verlangen eine Verschärfung der flankierenden Maasnahmen und bessere Kontrollen der Kantone. Das angedrohte Referendum zielt aber nicht nur gegen die Personenfreizügigkeit, sondern es hat auch Auswirkungen auf die Bilateralen 2. Die SVP möchte die Rolle des Arbeitgebers schützen, und lehnt die Intensivierung der flankierenden Massnahmen aus wirtschaftlichen Gründen ab. Aus der Sicht der SP dürfen keine Abstriche in Sachen flankierende Maasnahmen gemacht werden. Die Forderungen der Gewerkschaften nach besseren Kontrollen sollen beachtet werden , denn das Referendum könnte nicht reparierbare Schäden in der Beziehung zwischen der Schweiz und der EU mit sich bringen.

Das Personenfreizügig zwischen der Schweiz und der Europäischen Union

Das bestehende Abkommen

Die Übergangsbestimmungen zum Personenfreizügigkeitsabkommen sind nach Ablauf von zwei Jahren am 1. Juni 2004 in die zweite Phase getreten. Die SchweizerInnen haben seit diesem Datum die Erlaubnis, frei am Arbeitsmarkt der 15 bisherigen EU- Mitgliedstaaten teilzunehmen. In Bereichen Einreise, Aufenthalt- und Arbeitsbestimmungen werden sie den EU- Angehörigen gleichgestellt. Die SchweizerInnen können sich ab sofort bei den EU- Arbeitsgebern bewerben, und müssen dabei nicht eine Bevorzugung der EU- Arbeitsnehmer befürchten. Für die schweizerischen Arbeitnehmer ergibt sich die Gelegenheit, bei Auslandaufenthalten in der EU qualitative Perspektiven einzuschlagen.

Für die einwandernden EU- Bürger bleiben bis zum 2007 die Höchstzahlen bestehen, allerdings wurden seit dem 1. Juni einige Lockerungen durchgeführt.

Der Inländer bekommt gegenüber EU- oder EFTA- Angehörigen keinen Vorrang mehr. Auch wurde die systematische Kontrolle aller neuen Arbeitsverträge bezüglich der Arbeits- und Lohnbedingungen aufgehoben.

Die Höchstzahlen für Daueraufenthalter bis zum 31. Mai 2007 wurden auf 15000 jährlich festgelegt.

Die Kurzaufenthalter bis zu drei Monaten oder Dienstleistungserbringer aus Firmen in der EU/ EFTA brauchen keine Genehmigung mehr für ihre Aktivitäten in der Schweiz. Sie müssen sich melden, was sie auch mit Hilfe des Internet tun können. Die bisherigen Statistiken zeigen, dass sich die Nachfrage nach Kurzaufenthaltsbewilligungen nicht genügend entwickelt hat. Von den vorher festgesetzten 115500 Kontingenten jährlich wurde nur die Hälfte beansprucht.

Die Ausdehnung der Freizügigkeit auf die zehn neuen EU- Staaten

Das bestehende Freizügigkeitsabkommen bezieht sich ebenfalls auf die Beziehungen der Schweiz zu den EFTA- Staaten Norwegen und Island, jedoch ist es noch nicht für die neuen EU- Länder in Geltung getreten. Für die neuen Mitglieder der EU erlangt das Personenfreizügigkeitsabkommen erst seine Gültigkeit mit dem Inkrafttreten des entsprechenden Zusatzprotokolls. In diesem einigen sich die Schweiz und die EU, die neuen osteuropäischen EU- Staaten separat und schrittweise in die Freizügigkeit einzuführen.

Die Schweiz besitzt die Möglichkeit, arbeitsmarktliche Beschränkungen anzuwenden. Die Abschaffung dieser Beschränkungen, wie der Inländervorrang oder Lohnkontrollen, soll am 30. April 2011 vollzogen werden.

Mit dem Zusatzprotokoll wird die Kontingentenzahl für Daueraufenthalter und Kurzaufenthalter ansteigen. Vorerst sollte die Zunahme bei den Daueraufenthaltern bis zu 3000, und bei den Kurzaufenthaltern bis zu 29000 Kontingente betragen. Der Bundesrat hat dann für die Zeit ab Unterzeichnung des Protokolls zusätzliche Kontingente freigegeben. Weitere 700 Plätze für Jahres- und 2500 Plätze für Kurzaufenthalter sind vorgesehen.

Bis das erweiterte Freizügigkeitsabkommen in Kraft tritt, beschränkt sich die Zulassung für Jahres- und Kurzaufenthalter auf qualifizierte Arbeitskräfte. Frühestens kommt das Zusatzprotokoll Mitte 2005 zur Anwendung.

Falls nach den Übergangsperioden für den freien Personenverkehr eine übermässige Einwanderung in die Schweiz beobachtet werden kann, erlaubt eine Sicherheitsklausel, vorgesehen bis ins Jahr 2014, die Wiedereinführung von Kontingenten.

Missbräuche verhindern: Die flankierenden Massnahmen

Seit dem 1. Juni 2004 benötigen die Arbeitnehmer aus der EU in der Schweiz keine Bewilligung mehr für Arbeitseinsätze bis zu drei Monaten. Um Lohndumping und andere Missbräuche zu vermeiden, wurden flankierende Massnahmen in Kraft gesetzt.

Mit den flankierenden Massnahmen soll eine Grundlage geschaffen werden, mit der Lohn- und Sozialdumping zu Lasten der schweizerischen ArbeitnehmerInnen verhindert werden kann.

Die Bestimmungen bestehen aus folgenden Elementen:

Entsendegesetz: Dieses Gesetz betrifft die ArbeitnehmerInnen eines Unternehmens mit Sitz im Ausland, die während einer begrenzten Zeit in der Schweiz Leistungen erbringen. Diese Arbeitsnehmer werden den schweizerischen Mindestvoraussetzungen bezüglich Lohn- und Arbeitsbedingungen unterstellt.

Falls eine tripartite Kommission, welche sich aus Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Staatsvertretern zusammensetzt, wiederholte missbräuchliche Handlungen feststellt, so können zwei Massnahmen eingeleitet werden.

Eine Möglichkeit ist die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen. Früher konnte ein Gesamtarbeitsvertrag dann für allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn mindestens 50% der Arbeitsgeber des betreffenden Berufs dem Vertrag beigetreten sind und diese wiederum mindestens 50% aller Arbeitskräfte der jeweiligen Branche beschäftigen. Die Erleichterung senkt die erforderlichen Prozentzahlen der Sozialpartner auf 30% herab.

Die andere Möglichkeit ist der Erlass eines Normalarbeitsvetrages mit Mindestlöhnen, falls keine Gesamtarbeitsveträge in der betroffenen Branche existieren.

Diese beiden vorgeschriebenen Vorgehensweisen setzen voraus, dass Missbräuche der tripartiten Kommission gemeldet werden. Jeder kanton ist verpflichtet, eine solche Kommission einzusetzen.

Die Gewerkschaften drohen mit dem Referendum

Seit der Öffnung des schweizerischen Arbeitsmarkts am 1. Juni 2004 kamen einige Fälle von Lohndumping ans Tageslicht. Begründet wird dies mit der Freiheit der Arbeitsnehmer aus der EU, die keine Bewilligung für Arbeitseinsätze bis zu drei Monaten mehr benötigen. Obwohl die flankierenden Massnahmen zeitgleich mit der Personenfreizügigkeit in Kraft getreten sind, konnte Lohn- und Sozialdumping nicht verhindert werden. Die Vorwürfe auf Seiten der Gewerkschaften richten sich an die Kantone, welche angeblich die mit den flankierenden Massnahmen verbundenen Kontrollen nicht wirksam durchsetzen. Obwohl die tripartite Kommission, mit Vetretern der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Behörden, bisher keine einzige Meldung von Lohndumping erhalten hat, wurden Missbräuche begangen.

Vasco Pedrina, CO-Präsident der neuen Grossgewerkschaft Unia, berichtete an einer Medienkonferenz der Gewerkschaften in Bern von einem besonders harten Fall von Lohndumping im Kanton St. Gallen. Zimmerarbeiter einer deutschen Firma sollen im Kanton St. Gallen für 10- 12 Euro gearbeitet haben. Darüber hinaus beachte er den Vorwurf vor, dass der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer in einem Stall mit dreckigen Matratzen übernachten liessen. Als Gegenleistung wurden den Zimmerarbeitern 500 Franken von ihrem Lohn abgezogen.

Die Gewerkschaften drohen mit dem Referendum gegen die Freizügigkeit, das sich automatisch auch gegen die Bilateralen 2 richtet. Die Gewerkschaften empfinden die kantonalen Bemühungen gegen Lohndumping nicht als ausreichend. Diesen Vorwurf bringt auch das Staatssekretariat für Wirtschaft vor. Die Gewerkschaften schildern die Beobachtung, dass die Schweizer Arbeitnehmer auf dem inländischen Arbeitsmarkt zurückgesetzt werden. Lohn- und Sozialdumping seien Alltag geworden, und die Kantone, die dies verhindern müssten, würden ihre Kontroll- Aufgaben nur schlecht in die Tat umsetzen.

Falls die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU- Länder, voraussichtlich im nächsten Jahr, ins Praxis umgesetzt wird, müssten die geltenden flankierenden Massnahmen, so die Gewerkschaften, strikt angewendet und zusätzlich ausgebaut werden. Die Meinung wird vertreten, dass die Arbeitslosigkeit in der Schweiz nicht sinken wird, denn wegen der Billigkonkurrenz würden die Einheimischen entlassen und die Jungen fänden keine Arbeitsplätze mehr.

Im Jahre 2003 seien bei 1000 Baustellenüberprüfungen im Kanton Zürich 28% Missbräuche festgestellt worden. Weitere Kontrollen erwiesen, dass im Kanton Bern von 300 aus Deutschland entsandten Beschäftigten 90% unterbezahlt sind.

Die Gewerkschaften fordern die Einstellung von Inspektoren in den Kantonen für Kontrollen, an deren Kosten sich der Bund mit 30% beteiligen soll. Sie verlangen zusätzlich die Vereinfachung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen, die Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten, und Nachbesserungen, besonders im Bereich der Temporärarbeit und den Scheinselbstständigen.

Falls das Parlament, die Behörden und die Arbeitsgeber nicht entsprechend handeln sollten, ergreifen die Gewerkschaften das Referendum gegen die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die zehn neuen Staaten. Die Gewerkschaften betonen, dass das Referendum nicht auf die Ost- Erweiterung der EU zielt.

Zusätzliche Vollzugsinstrumente für die bestehenden flankierenden Massnahmen

Im Zusammenhang mit der Ausdehnung des Personenfreizügigkeitabkommens auf die neuen Mitglieder der EU haben die Gewerkschaften eine Reihe von Forderungen gestellt. Nachdem das Staatsekretariat für Wirtschaft (seco) eine Arbeitsgruppe mit Sozialpartnern gebildet hat, wurden sämtliche Vorstösse der Gewerkschaften untersucht. Die Arbeitsgruppe zog den Schluss, dass keine neuen Massnahmen notwendig seien, aber die vor fünf Jahren eingeführten Massnahmen verbessert werden müssten. Folglich wurde von der Arbeitsgruppe ein Massnahmepaket ausgearbeitet. Der Bundesrat hat daraufhin die Bewilligung erteilt, das Vernehmlassungsverfahren über das Massnahmepaket zur Aufhebung der Mängel bezüglich Lohn- und Sozialdumping zu starten.

Die vorgesehenen Vollzugsmechanismen beinhalten:

Die Einstellung von genügend Inspektoren für Kontrollen in den Kantonen, an deren Kosten sich der Bund mit 30% beteiligen soll. Die Inspektoren sollen mit den von der tripartiten Kommission und den kantonalen Behörden angeordneten Kontrollen beauftragt werden.

Die Einführung eines neuen Art 330 bis OR. Zur Vereinfachung der Kontrollen durch die damit beauftragten Organe soll der Arbeitsgeber innert Monatsfrist seit dem Beginn des Arbeitverhätlnisses den Arbeitsnehmer schriftlich über die Hauptelemente des Vertragesverhältnisses informieren.

Die Vereinfachung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen.

Die Kompetenzdelegation in Art. 6 des Entsendegesetzes an den Bundesrat für die Meldung entsandter Arbeitnehmer.

Die SVP lehnt die Ergänzung der bestehenden flankierenden Massnahmen eindeutig ab

Die SVP lehnt auf Grund wirtschaftlichen Überlegungen die vorgeschlagenen zusätzlichen Vollzugsinstrumente ab. Sie sind der Meinung, dass die Verstärkung der flankierenden Massnahmen bürokratische Auflagen, zusätzliche Kosten und eine Einschränkung von Freiheit und Flexibilität mit sich bringen wird. Negative Auswirkungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden erwartet.

Die Einstellung von 150 Inspektoren sei deswegen nicht tragbar, weil damit kostenintensive Umsetzungsverfahren in Kauf genommen werden. Diese Massnahme soll Kosten von über 30 Millionen Franken mit sich bringen, was zu Lasten der Steuerzahler gehe. Die SVP ist der Meinung, dass solche Probleme nicht durch die Behörden, sondern durch die bessere Wahrnehmung der Selbstverwaltung der Sozialpartner zu bewältigen sind.

Die Ablehnung der Einführung eines neuen ART. 330 bis OR wird damit begründet, dass eine Einschränkung der Flexibilität des schweizerischen Arbeitsrechts vermieden werden soll. Die mit der Art. 320 OR festgehaltene Formfreiheit für Arbeitsverträge würden, so die SVP, mit der Pflicht des Arbeitgebers, die Arbeitnehmer schriftlich über die Details des Arbeitsvertrages zu informieren, aufgehoben.

Die Kompetenzdelegation in Art. 6 des Entsendegesetzes an den Bundesrat betreffend Meldung entsandter Arbeitnehmer sei ebenfalls abzulehnen, denn den Unternehmen muss Raum gelassen werden, damit sie wettbewerbsfähig bleiben können.

Die nochmalige Vereinfachung der Allgemeinverbindlichkeits- erklärung von Gesamtarbeitsverträgen ist aus der Sicht der SVP sinnlos. Die Regelung würde nichts anderes als massive Einschränkungen für die arbeitsrechtliche Freiheit bringen. Im Zusammenhang damit wird auch erwähnt, dass diese Massnahme schlimme Folgen auf die klein- und mittelindustriellen Verbände haben könnte, weil sie die nötigen finanziellen Mittel nicht aufbringen können, um bei Allgemeinverbindlichkeitserklärungen das neu vorgebrachte System zu organisieren. Dazu sei die Idee, dass eine Minderheit von Arbeitgebern über die Mehrheit entscheiden kann, undemokratisch.

Die SVP erwähnt, dass die Rechte der Arbeitnehmer geschützt werden müssen, sonst würde der Wettbewerb für sie völlig ausgeschaltet werden.

Die SVP steht kritisch zu der Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommen auf die neuen Oststaaten der Europäischen Union. Deswegen ist es gut zu verstehen, dass sich die SVP gegen die Umsetzung der ergänzenden flankierenden Massnahmen und somit gegen die Forderungen der Gewerkschaften ausspricht, denn falls die Regelung von Lohn- und Sozialdumping nicht ausreichend angefasst wird, drohen die Gewerkschaften mit dem Referendum gegen die Ausdehnung der Freizügigkeit.

Wirtschaftsvertreter, die SPS und andere haben keine Angst vor der Annäherung der Schweiz an die EU

Für die SPS ist es selbstverständlich, dass das Freizügigkeitsabkommen auf die zehn neuen EU- Staaten ausgedehnt wird. Da aber Lebens-, Lohn- und Arbeitsbedingungen in diesen EU- Ländern bedeutend tiefer liegt als in den ersten 15 Mitgliedstaaten, empfindet es die SP als notwendig, die bestehenden Lücken zu schliessen. Also dürfen die vorgeschlagenen Ergänzungen zu den flankierenden Massnahmen keine Abstriche mehr erfahren. Falls es nicht so geschieht, steigt der Druck auf die Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz weiter an.

Die CVP- Präsidentin Doris Leuthard, Nationalrat Hans Rudolf Gysin aus der FDP, der Leiter der politischen Koordination des Integrationbüros Urs Bucher, und Adrian Kohler sind allesamt der Meinung, dass eine Ablehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU- Staaten Konsequenzen auf die Verhältnisse der Schweiz zur Europäischen Union hätte. Die EU könnte dieses Handeln als Ungleichbehandlung der neuen Länder deuten, und im schlimmsten Fall die anderen Vereinbarungen der Bilateralen Abkommen I mit der Schweiz kündigen.

Wirtschaftsvertreter zeigten sich ebenfalls bereit für die Personenfreizügigkeit. Für Urs Grütter, Präsident des Industrieverbandes Laufen- Thierstein- Dornach- Birseck, ist die Zusage auf dieses Abkommen elementar für das Überleben der schweizerischen Exportwirtschaft. Ohne geben, so Grütter, funktioniere das Profitieren nicht.

Die Freizügigkeit im Personenverkehr ist ein zentraler Bestandteil der europäischen Idee. Falls sich die Schweiz gegen die Zusammenarbeit entscheiden sollte, lässt diese Isolation der Schweiz vom europäischen Wettbewerb wirtschaftliche Probleme erwarten.