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Die
Schweiz führt den Führerschein auf Probe ein
Obwohl
das Verkehrsrisiko in der Schweiz nicht sehr heraussticht, hat
die hohe Unfallsquote bei den jungen Fahrern dazu geführt, dass
der Führerschein nun unter schwierigeren Bedingungen zu
erlangen ist. Die neue Regelung, welche ab dem 1. Dezember 2005
in Kraft treten wird, betrifft die Auto- und Motorradfahrer, die
ab diesem Datum ein Gesuch um den Lehrfahrausweis stellen. Der
Neufahrer erhält nach bestandener Prüfung den Führerausweis
für drei Jahre nur auf Probe, und ist verpflichtet, sich an die
Verkehrsordnungen zu halten und an Weiterbildungskursen
teilzunehmen. Erst nach Einhalten dieser Vorschriften kann der
neue Fahrer den unbefristeten Ausweis entgegennehmen. Falls aber
nicht nach den vorgegebenen Regeln gehandelt wird, hat die
bestandene Prüfung keinen Wert mehr, und der Führerschein wird
von den Behörden eingezogen.
snc
deutsch/ ali yilmaz
snc
dossier/ zafer sayar
Der
Bundesrat lässt wissen, dass der Neufahrer , welcher ab dem 1.
Dezember 2005 sich erstmals um den Lehrfahrausweis bewirbt, nach
bestandener theoretischer und praktischer Prüfung den
Führerschein vorerst nur für eine Probezeit von drei Jahren
ausgestellt bekommt. Den unbeschränkten Führerschein erhaltet
man nach dieser Zeit, wenn die obligatorischen
Weiterbildungskurse besucht und Verkehrsdelikte vermieden
werden. Falls die Auflagen aber nicht erfüllt werden,
verlängert sich die Probezeit um ein Jahr. Bei wiederholtem
Fehlverhalten wird die Fahrberechtigung aufgehoben. Der nicht
mehr zugelassene Fahrer kann sich nach einem Jahr wieder um den
Ausweis bemühen, muss jedoch den zuständigen Stellen, neben
üblichen Unterlagen, auch ein verkehrspsychologisches Gutachten
beilegen.
Mit
Führerschein auf Probe Straftaten begehen
Wenn
ein Fahrer den Führerschein auf Probe besitzt, und einen A-
Verstoss oder zwei B- Verstösse begeht, muss er neben Geldstrafen
mit einer zusätzlichen Strafe rechnen.
Als
A- Verstösse gelten:
•
Unfallflucht
•
Nötigung
•
Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen
•
verbotenes Rechtsüberholen ausserhalb geschlossener Ortschaften
•
zu schnelles Fahren bei unübersichtlichen Verkehrsituationen, an
Kreuzungen
und Ermüdung bei schlechten Wetterverhältnissen
•
das Überschreiten der zugelassenen Höchsteschwindigkeit um mehr
als 0 km/h
•
zu dichtes Auffahren
•
Rotlichtmissachtung
•
im betrunkenen Zustand zu fahren
•
im Überholverbot überholen
B-
Verstösse sind:
•
unerlaubte Verwendung eines Kraftfahrzeugs
•
Gefährdung von Fussgängern und Radfahrern beim Abbiegen
•
Gefährdung von Personen an Haltstellen öffentlicher
Verkehrsmittel
•
Kennzeichenfälschung
•
nicht genügendes Absichern eines stehen gelassenen Kraftfahrzeugs
mit
Potenzieller
Gefährdung anderer
•
verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrtstrassen
•
Überziehung des Termins zur Hauptuntersuchung oder
Abgasuntersuchung
um mehr als 8 Monate
•
mit unfahrbaren Reifen am Verkehr teilzunehmen
•
Gefährdung von Schulkindern
Die
Bestrafung ist folgendermassen vorgesehen: Wer zum ersten Mal
einen A- Verstoss oder zwei B- Verstösse begeht, und einen
Führerschein auf Probe besitzt, muss es akzeptieren, dass die
Probezeit um zwei Jahre verlängert wird. Dabei wird ein
Aufbauseminar angeordnet, das an einer zugelassenen Fahrschule
besucht werden muss. Der Kurs soll in Gruppen absolviert werden,
und soll bis zu 400 Euro kosten. Er dient wiederum dazu, dem
Fahrer durch gemeinsame Analysen das vorsichtige Fahren
beizubringen. Anschliessend soll der Fahrer seine Fahrkünste
beweisen, zwar mit einem Fahrlehrer, aber ohne einen Prüfer.
Falls der Kurs nicht rechtzeitig besucht werden kann, ist der
Entzug des Führerscheins zu erwarten.
Wenn
jemand dann zum zweiten Mal einen A- Verstoss oder zwei B-
Verstösse begeht, wird ihm von den Behörden eine Teilnahme an
einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.
Das
dritte Mal wird die Fahrberechtigung entzogen, und kann erst nach
drei Monaten neuerteilt werden.
Obligatorischer
Kursbesuch
Die
Experten betonen, dass die Fahrtechnik bei den jugendlichen
Neufahrern zwar gut, aber die Bereitschaft zu Risiko zu gross ist.
Um hier präventiv eingreifen zu können, sollen Ausbildungskurse
zusammengestellt werden. Die Anweisungen des Fahrlehrers zeigen
den jungen Fahrern nur, wie die Reflexe bei einer gefährlichen
Situation richtig einzusetzen sind. Jedoch ist es von grösserer
Bedeutung, solchen Grenzsituationen im Strassenverkehr aus dem Weg
zu gehen. Der Kurs soll in Gruppen organisiert und von kantonal
anerkannten Kursveranstalter absolviert werden. Er dauert 16
Stunden, und ist auf zwei tage aufgeteilt. Der Kurs wird ungefähr
gleichviel kosten wie acht Lektionen bei einem Fahrlehrer.
Der
erste Kurstag: innerhalb der ersten 6 Monate
Die
Neufahrer müssen innerhalb der ersten 6 Monate nach Erhalt des
Führerscheinsden ersten Kurs besuchen. Die jungen Fahrer lernen
am ersten Tag, wie sie Verkehrsunfälle vermeiden können. Mit
Unfallanalysen werden sie einerseits über die Ursachen von
Unglücksfällen, andererseits auch über finanzielle, soziale und
strafrechtliche Folgen von risikoreichem Fahren aufgeklärt. Der
Kurs findet in einem geschlossenen Rahmen statt, und beinhaltet
ausserdem Lektionen, welche praxisnahe der Begegnung mit
gefährlichen Verkehrssituationen und deren Bewältigung auf den
Grund gehen.
Die
Pflicht, diesen ersten Kurstag innerhalb der ersten 6 Monate nach
dem Führerscheinerlass zu besuchen, kam auch dadurch zu Stande,
weil die Zahl von Verkehrsunfällen bei den Neufahrern in diesen
ersten 6 Monaten eine unglaubliche Höhe erreicht hat. Zuständige
Persönlichkeiten sind auf diese Tendenz aufmerksam geworden, und
möchten hier Massnahmen ergreifen.
Zweiter
Kurs: innerhalb der drei Jahre
Der
zweite Kurs, welcher in der 3 jährigen Probephase absolviert
werden muss, gibt den Neufahrern die Herausforderung, die eigenen
Fahrleistungen unter Beweis zu stellen. Später kommen Fahrer,
Kursveranstalter und die anderen Teilnehmer zusammen, und bewerten
und diskutieren das abgelegte Fahrverhalten.
Im
weiteren Verlauf des Tages richtet sich die Konzentration auf
umweltschonendes und partnerschaftliches Fahren, welches als Thema
schon am ersten Kurstag, allerdings weniger vertieft, aufgegriffen
wurde. Die Behörden teilen mit, dass der zweite Kurstag, ausser
in Ausnahmefällen, innerhalb der dreijährigen Probezeit besucht
werden muss. Falls jemand aber nun erkrankt ist und dadurch nicht
teilnehmen kann, hat er die Möglichkeit, in den folgenden drei
Monaten die Pflicht nachzuholen. Wenn der Neufahrer jedoch diese
Gelegenheit nicht wahrnimmt, wird ihm der uneingeschränkte
Führerschein nicht erteilt, und er muss sich von vorne um den
Führerausweis bewerben.
Das
Ziel richtet sich in erster Linie auf die Jugendlichen
Statistiken
zeigen, dass die 20- bis 24- jährigen Lenker und LenkerInnen
öfters an Verkehrunfällen beteiligt sind, als es bei den
älteren Verkehrsteilnehmern der Fall ist. Bei den 18- bis 24-
Jährigen bilden die Verkehrsunfälle sogar die häufigste
Todesursache. Mit dem erschwerten Führerscheinerwerb sollen die
Verkehrsunfälle, hauptsächlich bei den jungen Fahrern auf ein
Minimum reduziert werden.
Nulltoleranz
für Drogen
Der
Blutalkoholgrenzwert soll im nächsten Jahr von 0.8 auf 0.5
Promille gesenkt werden. Für andere Drogen, wie Kokain, Heroin
oder Cannabis gilt allerdings Nulltoleranz.
CVP,
Grüne und VCS weisen bei der vorgesehenen Nulltoleranz auf
Schwierigkeiten hin. Sie erwähnen, dass Drogen sich wochenlang
nach dem Konsum in Blut und Urin nachweisen lassen, und betonen,
dass mit der Nulltoleranz die gelegentlichen Konsumenten,
insbesondere von Cannabis, in der Zukunft allgemein vom
Motorfahrzeuggebrauch ausgeschlossen werden.
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