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Der Neufahrer erhält nach bestandener Prüfung den Führerausweis für drei Jahre nur auf Probe, und ist verpflichtet, sich an die Verkehrsordnungen zu halten und an Weiterbildungskursen teilzunehmen.

 

Die Schweiz führt den Führerschein auf Probe ein

Obwohl das Verkehrsrisiko in der Schweiz nicht sehr heraussticht, hat die hohe Unfallsquote bei den jungen Fahrern dazu geführt, dass der Führerschein nun unter schwierigeren Bedingungen zu erlangen ist. Die neue Regelung, welche ab dem 1. Dezember 2005 in Kraft treten wird, betrifft die Auto- und Motorradfahrer, die ab diesem Datum ein Gesuch um den Lehrfahrausweis stellen. Der Neufahrer erhält nach bestandener Prüfung den Führerausweis für drei Jahre nur auf Probe, und ist verpflichtet, sich an die Verkehrsordnungen zu halten und an Weiterbildungskursen teilzunehmen. Erst nach Einhalten dieser Vorschriften kann der neue Fahrer den unbefristeten Ausweis entgegennehmen. Falls aber nicht nach den vorgegebenen Regeln gehandelt wird, hat die bestandene Prüfung keinen Wert mehr, und der Führerschein wird von den Behörden eingezogen.

snc deutsch/ ali yilmaz

snc dossier/ zafer sayar

Der Bundesrat lässt wissen, dass der Neufahrer , welcher ab dem 1. Dezember 2005 sich erstmals um den Lehrfahrausweis bewirbt, nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung den Führerschein vorerst nur für eine Probezeit von drei Jahren ausgestellt bekommt. Den unbeschränkten Führerschein erhaltet man nach dieser Zeit, wenn die obligatorischen Weiterbildungskurse besucht und Verkehrsdelikte vermieden werden. Falls die Auflagen aber nicht erfüllt werden, verlängert sich die Probezeit um ein Jahr. Bei wiederholtem Fehlverhalten wird die Fahrberechtigung aufgehoben. Der nicht mehr zugelassene Fahrer kann sich nach einem Jahr wieder um den Ausweis bemühen, muss jedoch den zuständigen Stellen, neben üblichen Unterlagen, auch ein verkehrspsychologisches Gutachten beilegen.

Mit Führerschein auf Probe Straftaten begehen

Wenn ein Fahrer den Führerschein auf Probe besitzt, und einen A- Verstoss oder zwei B- Verstösse begeht, muss er neben Geldstrafen mit einer zusätzlichen Strafe rechnen.

Als A- Verstösse gelten:

• Unfallflucht

• Nötigung

• Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen

• verbotenes Rechtsüberholen ausserhalb geschlossener Ortschaften

• zu schnelles Fahren bei unübersichtlichen Verkehrsituationen, an

Kreuzungen und Ermüdung bei schlechten Wetterverhältnissen

• das Überschreiten der zugelassenen Höchsteschwindigkeit um mehr als 0 km/h

• zu dichtes Auffahren

• Rotlichtmissachtung

• im betrunkenen Zustand zu fahren

• im Überholverbot überholen

B- Verstösse sind:

• unerlaubte Verwendung eines Kraftfahrzeugs

• Gefährdung von Fussgängern und Radfahrern beim Abbiegen

• Gefährdung von Personen an Haltstellen öffentlicher Verkehrsmittel

• Kennzeichenfälschung

• nicht genügendes Absichern eines stehen gelassenen Kraftfahrzeugs mit

Potenzieller Gefährdung anderer

• verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrtstrassen

• Überziehung des Termins zur Hauptuntersuchung oder

Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate

• mit unfahrbaren Reifen am Verkehr teilzunehmen

• Gefährdung von Schulkindern

Die Bestrafung ist folgendermassen vorgesehen: Wer zum ersten Mal einen A- Verstoss oder zwei B- Verstösse begeht, und einen Führerschein auf Probe besitzt, muss es akzeptieren, dass die Probezeit um zwei Jahre verlängert wird. Dabei wird ein Aufbauseminar angeordnet, das an einer zugelassenen Fahrschule besucht werden muss. Der Kurs soll in Gruppen absolviert werden, und soll bis zu 400 Euro kosten. Er dient wiederum dazu, dem Fahrer durch gemeinsame Analysen das vorsichtige Fahren beizubringen. Anschliessend soll der Fahrer seine Fahrkünste beweisen, zwar mit einem Fahrlehrer, aber ohne einen Prüfer. Falls der Kurs nicht rechtzeitig besucht werden kann, ist der Entzug des Führerscheins zu erwarten.

Wenn jemand dann zum zweiten Mal einen A- Verstoss oder zwei B- Verstösse begeht, wird ihm von den Behörden eine Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.

Das dritte Mal wird die Fahrberechtigung entzogen, und kann erst nach drei Monaten neuerteilt werden.

Obligatorischer Kursbesuch

Die Experten betonen, dass die Fahrtechnik bei den jugendlichen Neufahrern zwar gut, aber die Bereitschaft zu Risiko zu gross ist. Um hier präventiv eingreifen zu können, sollen Ausbildungskurse zusammengestellt werden. Die Anweisungen des Fahrlehrers zeigen den jungen Fahrern nur, wie die Reflexe bei einer gefährlichen Situation richtig einzusetzen sind. Jedoch ist es von grösserer Bedeutung, solchen Grenzsituationen im Strassenverkehr aus dem Weg zu gehen. Der Kurs soll in Gruppen organisiert und von kantonal anerkannten Kursveranstalter absolviert werden. Er dauert 16 Stunden, und ist auf zwei tage aufgeteilt. Der Kurs wird ungefähr gleichviel kosten wie acht Lektionen bei einem Fahrlehrer.

Der erste Kurstag: innerhalb der ersten 6 Monate

Die Neufahrer müssen innerhalb der ersten 6 Monate nach Erhalt des Führerscheinsden ersten Kurs besuchen. Die jungen Fahrer lernen am ersten Tag, wie sie Verkehrsunfälle vermeiden können. Mit Unfallanalysen werden sie einerseits über die Ursachen von Unglücksfällen, andererseits auch über finanzielle, soziale und strafrechtliche Folgen von risikoreichem Fahren aufgeklärt. Der Kurs findet in einem geschlossenen Rahmen statt, und beinhaltet ausserdem Lektionen, welche praxisnahe der Begegnung mit gefährlichen Verkehrssituationen und deren Bewältigung auf den Grund gehen.

Die Pflicht, diesen ersten Kurstag innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Führerscheinerlass zu besuchen, kam auch dadurch zu Stande, weil die Zahl von Verkehrsunfällen bei den Neufahrern in diesen ersten 6 Monaten eine unglaubliche Höhe erreicht hat. Zuständige Persönlichkeiten sind auf diese Tendenz aufmerksam geworden, und möchten hier Massnahmen ergreifen.

Zweiter Kurs: innerhalb der drei Jahre

Der zweite Kurs, welcher in der 3 jährigen Probephase absolviert werden muss, gibt den Neufahrern die Herausforderung, die eigenen Fahrleistungen unter Beweis zu stellen. Später kommen Fahrer, Kursveranstalter und die anderen Teilnehmer zusammen, und bewerten und diskutieren das abgelegte Fahrverhalten.

Im weiteren Verlauf des Tages richtet sich die Konzentration auf umweltschonendes und partnerschaftliches Fahren, welches als Thema schon am ersten Kurstag, allerdings weniger vertieft, aufgegriffen wurde. Die Behörden teilen mit, dass der zweite Kurstag, ausser in Ausnahmefällen, innerhalb der dreijährigen Probezeit besucht werden muss. Falls jemand aber nun erkrankt ist und dadurch nicht teilnehmen kann, hat er die Möglichkeit, in den folgenden drei Monaten die Pflicht nachzuholen. Wenn der Neufahrer jedoch diese Gelegenheit nicht wahrnimmt, wird ihm der uneingeschränkte Führerschein nicht erteilt, und er muss sich von vorne um den Führerausweis bewerben.

Das Ziel richtet sich in erster Linie auf die Jugendlichen

Statistiken zeigen, dass die 20- bis 24- jährigen Lenker und LenkerInnen öfters an Verkehrunfällen beteiligt sind, als es bei den älteren Verkehrsteilnehmern der Fall ist. Bei den 18- bis 24- Jährigen bilden die Verkehrsunfälle sogar die häufigste Todesursache. Mit dem erschwerten Führerscheinerwerb sollen die Verkehrsunfälle, hauptsächlich bei den jungen Fahrern auf ein Minimum reduziert werden.

Nulltoleranz für Drogen

Der Blutalkoholgrenzwert soll im nächsten Jahr von 0.8 auf 0.5 Promille gesenkt werden. Für andere Drogen, wie Kokain, Heroin oder Cannabis gilt allerdings Nulltoleranz.

CVP, Grüne und VCS weisen bei der vorgesehenen Nulltoleranz auf Schwierigkeiten hin. Sie erwähnen, dass Drogen sich wochenlang nach dem Konsum in Blut und Urin nachweisen lassen, und betonen, dass mit der Nulltoleranz die gelegentlichen Konsumenten, insbesondere von Cannabis, in der Zukunft allgemein vom Motorfahrzeuggebrauch ausgeschlossen werden.