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Macht
sich die Schweiz auf, die Hürde "Lebenslange
Verwahrung" auf sich zu nehmen?
Die
Schweizer Stimmberechtigten haben in der Volksabstimmung vom 08.
Februar 2004 die Volksinitiative "Lebenslange Verwahrung
von nicht therapierbaren, extrem gefährlichen Sexual- und
Gewaltstraftäter" angenommen. Danach hat die Schweizer
Regierung das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement
(EJPD) damit beauftragt, einen Vorentwurf zur Umsetzung der
Verwahrungsinitiative fertig zu stellen, die den Ansprüchen der
Europäischen Menschenrechtkonvention (EMRK) gewachsen ist.
Christoph Blocher hat die Vorlage am 15. September 2004 im
Auftrag des Bundes in die Vernehmlassung geschickt. Der bis am
15. Dezember 2004 zur Diskussion stehende Vorentwurf wird
international stark kritisiert. Zur Begründung wird die
Missachtung der juristischen wie auch der menschenrechtlichen
Grundsätze genannt.
snc
deutsch/ ali yilmaz
snc
dossier/
sevim
civil - zafer sayar
"Man
handelt nach dem Willen des Volkes"
Diese
Medienmitteilung erteilte der Bundesrat Joseph Deiss am 08.
Februar 2004. Als der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements
seine Aussage machte, war die Abstimmung zur Volksinitiative
"Lebenslange Verwahrung" schon entschieden. Der neue
Artikel 123a der Bundesverfassung wurde vom Volk gutgeheissen. Das
Fernsehen, die Radiostationen und die Internet Nachrichtendienste
reagierten darauf hin mit Artikeln wie "Behinderung der
Politik durch das Volk" oder "Ein schwarzer Tag für die
Regierung".
Das
Ergebnis der Volksabstimmung vom 8. Februar diesen Jahres hatte in
der Schweizerischen Politik die Wirkung eines Erdbebens, da es
gegen den Willen der Bundesräte und es Parlamentes ausgefallen
war. Im Jahre 2003 wurde das Begehren "Lebenslange Verwahrung
von nicht therapierbaren, extrem gefährlichen Sexual- und
Gewaltverbrecher" dem Parlament vorgelegt, aber wegen der
ausreichenden Kompetenz des vorhandenen Rechtsystems abgewiesen.
Die daraufhin entstandene Volksinitiative konnte sich trotzdem
aufgrund genügend Unterschriften in der Volksabstimmung
durchsetzen. Die damalige Vorsteherin des EJPD Ruth Metzler
erwähnte, dass für die Sicherheit der Menschen die Geltung der
Menschenrechte nicht übersehen werden dürfen. Das Schweizer Volk
wurde schliesslich zum "Nein" Sagen aufgefordert.
Ein
von niemand erwartetes Resultat
Obwohl
Bundesrat Joseph Deiss sagte, dass man nach dem Willen des Volkes
handeln werde, war man sich nicht gewiss, unter Einschluss der
Regierung, wie man diese Aufgabe anzupacken habe. Nachdem die
Volksentscheidung zur Verwahrungsinitiative gefällt war, war es
der Regierung überlassen, einen Vorentwurf zur Umsetzung der
Initiative zu verfassen und sie dem Parlament zur Verfügung zu
stellen.
Das
Volk hat mit seiner Zustimmung die Überprüfung der lebenslangen
Verwahrung von nicht therapierbaren, extrem gefährlichen
Straftätern fast vollständig ausradiert. Es war deutlich
vorauszusehen, dass mit der parlamentarischen Annahme der neuen
Regelung die Schweiz sich Schwierigkeiten mit der
Menschenrechtkonvention einfängt und die Beziehungen zur EU
negativ beeinträchtigt werden. Die Regierung steckt in einer
Zwickmühle
Obwohl
der Anschein eines Rückgangs der Diskussionen um die Entscheidung
vom 08.02.04 erweckt wurde, war es ersichtlich, dass dies nur die
Ruhe vor dem Sturm ist. Besser gesagt dauerte die Erschütterung
weiter an, hatte nun aber die Form gewechselt. Die Expertenkreise
haben weiter nachgedacht, wie ein solcher Bericht zur Umsetzung
der Initiative verfasst werden könnte. Die verschiedenen
Betrachtungsweisen der Experten stehen symbolisch für die
Gesellschaftssituation, die ebenfalls keine Übereinkunft findet.
Man wusste, dass die Regierung in einer Zwickmühle steckt.
Einerseits wurde sie vom Volk mit der Fertigstellung eines
Vorentwurfs zur Realisierung des neuen Artikels beauftragt,
andererseits durften die Grundsätze des Rechtsystems und die
internationale Verantwortung der Schweiz darin nicht zu kurz
kommen.
Zur
Bewältigung dieser Herausforderung beauftragte die Regierung die
eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement. Das EJPD übertrug
seinerseits die Vorbereitung des Berichts einer Arbeitsgruppe,
deren damaliger Vorsteher Arnold Koller hiess. Die Gruppe setzte
sich aus Juristen, den Experten aus der Psychiatrie und den
Initianten zusammen. Ihnen war die Aufgabe aufgegeben, die
verschiedenen Expertenmeinungen zu vergleichen und einen
Vorentwurf zur Ausführung der Volksinitiative für das EJPD
auszuarbeiten.
Das
seltsame Schicksal: Die Arbeit bleibt auf Blochers Schultern
hängen
Der
mit Spannung erwartete Bericht wurde am 15. September 2004 vom
EJPD Vorsitzenden Christoph Blocher während einer Pressekonferenz
an die Medien veröffentlicht. Die SVP-Fraktion und der Bundesrat
Blocher , vor der Abstimmung Unterstützende der
Verwahrungsinitiative, zeigen sich bei ihrem Erscheinen nervös.
Als
man vor der Volksabstimmung Blocher über die in der Zukunft
entstehenden Schäden im Schweizer Rechtsystem zu informieren
versuchte, wollte er nicht zuhören. An diesem Tag aber erweckte
Blocher den Anschein, den Vorsichtsrufen Verständnis
entgegenzubringen. Auf seinen Sessel positioniert, fing Blocher
als Vertreter der Regierung mit der Pressekonferenz an. Den Anfang
machte er mit den Schwierigkeiten, welche die Regelung hervorruft.
Kann
man die Dauer der Gefährlichkeit vorraussehen?
Blocher
begegnete der Frage mit einer Gegenfrage: "Ist es so schwer,
zu erkennen, wie lange eine Person extrem gefährlich und nicht
therapierbar ist?" Blocher geht auf die Hauptproblematik der
Verankerung des neuen Artikels ein, und fährt mit folgenden
Sätzen fort: "Unter den Experten herrscht ebenso eine
Unklarheit. Für den Einen ist eine Beurteilung auf eine begrenzte
Zeitperiode von 3 Monaten möglich, für einen anderen Teil wäre
es besser, die Zeitdauer auf ein paar Jahre zu erhöhen. In
einigen Kreisen ist man sogar überzeugt, dass das Gerichtsurteil
zur lebenslangen Haftstrafe durchgehend Bestand haben soll."
Welche
Neuerungen beinhaltet der Vorentwurf?
Man
erfuhr, dass die Verwahrungsinitiative in drei Stufen erfolgen
wird.
Erstens:
Der zur lebenslangen Haft verurteilter Person wird die
Möglichkeit erlassen, mit Hilfe von kantonalen Angestellten einen
Gesuch an die vom Bundesrat neu zu schaffende eidgenössische
Fachkommission zu stellen. Dieser klärt ab, ob keine neuen
wissenschaftlichen Entwicklungen für die Therapierbarkeit der
angeklagten Person sich ergeben haben.
Zweitens:
Die kantonale Vollzugsbehörde entscheidet, ob der Täter
behandelt werden kann oder nicht. Wenn die Entscheidung positiv
ausfällt, wird die Behandlung in einer ersten Phase im Rahmen des
Vollzugs der lebenslangen Haftstrafe durchgeführt.
Drittens:
Falls sich die Gefährlichkeit des Angeklagten erheblich gesenkt
hat und sich weiter verringert, so wird die lebenslange Verwahrung
vom Gericht abgesetzt und eine ordentliche oder therapeutische
Verwahrung eingeführt.
Die
nachträgliche Anordnung der lebenslangen Haftstrafe
Der
Vorentwurf überraschte mit einer Neuerung, welche über die
Verwahrungsinitiative hinausgeht. Mit der Ergänzung macht es die
Vorlage möglich, auch nachträglich ein Urteil zur lebenslangen
Verwahrung einer Person abzugeben. Diese Bestimmung kann
angewendet werden, falls dem Gericht neue Beweise und Tatsachen
beigelegt wurden, welche für eine Verwahrung schon zum Zeitpunkt
des Urteils vorhanden waren, aber dem Gericht nicht vorgelegt
wurden.
Auch
wurde die Aufmerksamkeit darauf gelenkt, dass ein Täter erst im
Vollzug seiner Strafe seine Gefährlichkeit unter Beweis stellen
könnte.
Das
Verhalten nach der begangenen Tat
An
der Pressekonferenz wurde ein weiterer bedeutender Punkt zur
Kenntnisnahme an die Öffentlichkeit gebracht. Das künftige
Verhalten der in Verwahrung stehender Person soll viel mehr
ausschlaggebend sein als die begangene Tat. Falls der Gefangene
sich während der Strafverbüssung als gefährlich erweist, kann
eine nachträgliche Anordnung der lebenslangen Haftstrafe
eingeführt werden. Hier wurde erwähnt, dass für eine
Lebenslange Haftstrafe nicht nur die begangene Tat, sondern auch
die potenzielle Gefahr für die Zukunft eine massgebende Rolle
spielt.
Nach
den heutigen Gesetzen sind nur Verbrechen Anlass für eine
ordentliche Verwahrung, die mit einer Strafe von mindestens 10
Jahren bedroht sind. Künftig sollen aber alle Verbrechen Anlass
für eine ordentliche Verwahrung sein. Somit kann die Entlassung
einer verwahrten Person aufgehoben werden, falls damit gerechnet
wird, die entlassene Person könne weitere schwere Gewalttaten
begehen.
Die
Diskussion geht bis am 15. Dezember 2004 weiter
Das
Eidgenössische Departement für Justiz und Polizei (EJPD)
Vorsitzender Christoph Blocher gab bekannt, dass der in die
Vernehmlassung geschickte Vorentwurf bis am 15. Dezember 2004
unter Diskussion steht. Die Öffentlichkeit versucht in dieser
Zeit auf Blochers Frage, "Ist es so schwierig vorauszusehen,
wie lange ein Täter gefährlich und nicht behandelbar ist?",
eine Antwort zu finden. Anzunehmen ist, dass die Schweizer
Regierung tief über die bevorstehende Situation nachdenkt. Sie
wird den Entwurf als Ergebnis vorbereiten und an das Parlament zur
Überprüfung weiterleiten.
Die
Kritik aus der Strafverfolgung und aus anderen juristischen
Kreisen wächst weiter an. In einem Punkt schliessen sich die
Meinungen zusammen:
"Eine
Person kann nur bestraft werden, falls sie ein Verbrechen begangen
hat. Man kann nicht eine Verwahrung anordnen mit der Vorahnung,
die Person könnte in der Zukunft weitere Straftaten begehen. Dies
widerspricht den Grundgesetzen des Rechtsystems. Die Annahme
dieser Regelung würde als eine Sicherheit fördernde Massnahme
gelten, aber zu bemerken sind die Hindernisse, welche der
rechtlichen Beschaffenheit der Schweiz zukommen würden. Die
Schweiz darf in so eine Falle nicht hineintappen.
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