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Weltweit die erste Volksinitiative

Ja zu homosexuellen Gemeinschaften 

Die homosexuellen Paare können mit der Mehrheit der Wählerstimmen ihre Partnerschaft nun auch auf gesetzlicher Ebene sicherstellen.

snc/ ali yilmaz

In der Schweiz hat die Wählerschaft in der Volksabstimmung, deren Resultate am 5. Juni bekannt wurden, mit 58% Ja- Stimmen der amtlichen Gemeinschaft von homosexuellen Paaren zugestimmt. 

Die Schweiz ist das erste Land, welches die homosexuellen Paare mit einer Volksinitiative anerkennt. Die Evangelische Volkspartei (EVP) und die Eidgenössische Demokratische Union (EDU), die Einspruch gegen die parlamentarische Entscheidung erhoben hatten, wollten mit dem Referendum die gesetzlichen Rechte der homosexuellen Paare verhindern. 

Nach Mitteilung des Polizei- und Justizdepartements der Schweiz nach der Publikation der Abstimmungsresultate wird das Gesetz, für welches auf kantonaler und eidgenössischer Ebene gesetzliche Anpassungen vorgenommen werden müssen, frühestens im Jahr 2007 in Kraft treten. 

Die meisten Ja- Stimmen kamen vom Kanton Basel- Stadt (68,6%), gefolgt von Basel- Land (65,9%). Die Kantone Zürich (64,3%), Zug (62,7%) und Genf (61,7%), in denen nach kantonalen Gesetzgebungen die homosexuellen Paare ihr Zusammenleben eintragen lassen dürfen, nehmen zwischen den Kantonen Platz, bei denen die Ja- Stimmen die Mehrheit ergeben haben.

Die Reaktion der katholischen Kantone

Die grösste Reaktion gegen das Gesetz kam insbesondere von den deutsprachigen Kantonen, die katholisch sind. Appenzell Innerrhoden führte die Kantone an, die mit einem Nein gestimmt haben.

Was wird sich verändern?

Das an der Volksabstimmung angenommene Gesetz hat das Ziel, mit der Verankerung der Gemeinschaft der homosexuellen Paare in einem gesetzlichen Rahmen durch eine offizielle Anmeldung den homosexuellen Paaren beispielsweise in Bereichen wie Steuer, Erbschaft oder Sozialversicherungen die gleichen Rechte zu gewähren, wie sie auch bei den verheirateten Paaren vorhanden sind.

Die Regierung und das Parlament lud die Stimmbürgerschaft am 5 Juni 2005 dazu ein, mit Ja zu stimmen, in dem sie die Problematik anstreifen, dass "obwohl das Zusammenleben der homosexuellen Paare eine gesellschaftliche Wahrheit ist, eine ausreichende gesetzliche Absicherung für sie nicht existiert, was in der modernen Welt inakzeptabel ist."

Die Regierung stellte fest, dass, obwohl in einigen Kantonen für die homosexuellen Paare in gesetzliche Ordnungen eingegriffen wurde, bei einem Kantonswechsel Probleme entstehen können, und machte auf die Bedeutung eines schweizweit gültigen Gesetzes aufmerksam.

Dass die homosexuellen Paare von den Zivilbehörden offiziell als Paare anerkannt werden, heisst noch lange nicht, dass der Boden für eine Familie aufgebaut ist. Den homosexuellen Paaren ist es mit diesem Gesetz immer noch nicht erlaubt, Kinder zu adoptieren oder durch einen medizinischen Eingriff Kinder zu empfangen.

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