|
Weltweit
die erste Volksinitiative
Ja
zu homosexuellen Gemeinschaften
Die
homosexuellen Paare können mit der Mehrheit der Wählerstimmen
ihre Partnerschaft nun auch auf gesetzlicher Ebene sicherstellen.
snc/
ali yilmaz
In
der Schweiz hat die Wählerschaft in der Volksabstimmung, deren
Resultate am 5. Juni bekannt wurden, mit 58% Ja- Stimmen der
amtlichen Gemeinschaft von homosexuellen Paaren zugestimmt.
Die
Schweiz ist das erste Land, welches die homosexuellen Paare mit
einer Volksinitiative anerkennt. Die Evangelische Volkspartei
(EVP) und die Eidgenössische Demokratische Union (EDU), die
Einspruch gegen die parlamentarische Entscheidung erhoben hatten,
wollten mit dem Referendum die gesetzlichen Rechte der
homosexuellen Paare verhindern.
Nach Mitteilung des Polizei- und
Justizdepartements der Schweiz nach der Publikation der
Abstimmungsresultate wird das Gesetz, für welches auf kantonaler
und eidgenössischer Ebene gesetzliche Anpassungen vorgenommen
werden müssen, frühestens im Jahr 2007 in Kraft treten.
Die
meisten Ja- Stimmen kamen vom Kanton Basel- Stadt (68,6%), gefolgt
von Basel- Land (65,9%). Die Kantone Zürich (64,3%), Zug (62,7%)
und Genf (61,7%), in denen nach kantonalen Gesetzgebungen die
homosexuellen Paare ihr Zusammenleben eintragen lassen dürfen,
nehmen zwischen den Kantonen Platz, bei denen die Ja- Stimmen die
Mehrheit ergeben haben.
Die
Reaktion der katholischen Kantone
Die
grösste Reaktion gegen das Gesetz kam insbesondere von den
deutsprachigen Kantonen, die katholisch sind. Appenzell
Innerrhoden führte die Kantone an, die mit einem Nein gestimmt
haben.
Was
wird sich verändern?
Das
an der Volksabstimmung angenommene Gesetz hat das Ziel, mit der
Verankerung der Gemeinschaft der homosexuellen Paare in einem
gesetzlichen Rahmen durch eine offizielle Anmeldung den
homosexuellen Paaren beispielsweise in Bereichen wie Steuer,
Erbschaft oder Sozialversicherungen die gleichen Rechte zu
gewähren, wie sie auch bei den verheirateten Paaren vorhanden
sind.
Die
Regierung und das Parlament lud die Stimmbürgerschaft am 5 Juni
2005 dazu ein, mit Ja zu stimmen, in dem sie die Problematik
anstreifen, dass "obwohl das Zusammenleben der homosexuellen
Paare eine gesellschaftliche Wahrheit ist, eine ausreichende
gesetzliche Absicherung für sie nicht existiert, was in der
modernen Welt inakzeptabel ist."
Die
Regierung stellte fest, dass, obwohl in einigen Kantonen für die
homosexuellen Paare in gesetzliche Ordnungen eingegriffen wurde,
bei einem Kantonswechsel Probleme entstehen können, und machte
auf die Bedeutung eines schweizweit gültigen Gesetzes aufmerksam.
Dass
die homosexuellen Paare von den Zivilbehörden offiziell als Paare
anerkannt werden, heisst noch lange nicht, dass der Boden für
eine Familie aufgebaut ist. Den homosexuellen Paaren ist es mit
diesem Gesetz immer noch nicht erlaubt, Kinder zu adoptieren oder
durch einen medizinischen Eingriff Kinder zu empfangen.
Partnerschaftsgesetz
>>>
|