BERN.
Der Asylbewerber, für dessen Verbleib in der Schweiz noch
nicht entschieden wurde, sowie der vorläufig Aufgenommene, kann
von nun an keine Prepaid-SIM-Karten mehr in Betrieb nehmen,
zusätzlich die erworbenen Karten nicht mehr registrieren. Der
Regierungsentscheid betrifft ungefähr 80000 Menschen in der
Schweiz und wird von Seiten der Menschenrechtsschützer stark
kritisiert. Für die Regierung ist die neue Regelung ein
wirksames Vorgehen gegen Drogenhandel und den Terrorismus. Die
Regierung ergänzt somit mit der neuen Verordnung eine
fragwürdige " Präventionsmassnahme gegen die
Kriminalität", die Gesetzgebung bezüglich der
Registrierung der KundInnen der FernmeldedienstanbieterInnen.
Die amtliche Festlegung, dass die Ausländerausweise
"F" und "N" nicht für eine zulässige
Personifikation ausreichen, bringt andererseits viel Stoff für
rechtliche Diskussionen.
Obligatorische
Registrierung der Personalien
Die
letztes Jahr durch das Parlament gegangene und seit dem 1.
August 2004 in Kraft getretene Gesetzgebung schreibt den
NatelkundInnen von "Swisscom Natel Easy"" Sunrise
Pronto" oder von " Orange Prepay" vor, sich bis
Ende Oktober 2004 sich registrieren zu lassen, falls die
Prepaid-SIM-Karte nicht vor dem 1. November 2002 gekauft wurde.
Die NeukundInnen müssen ihrerseits die Personalien registrieren
lassen. Um zukünftig Prepaid-SIM-Karten benutzen zu können.
Was
bezweckt die Regelung?
Das
Parlament hat bezüglich Registrierungspflicht der
Prepaid-SIM-Karten KundInnen eine starke Meinungsänderung im
Hinblick auf das letzte Jahr vorgenommen. Das Hauptmotiv für
den Erlass der neuen Verordnung soll nach den bisherigen
Meldungen sich auf den Anschlag vom 11. September 2002 beziehen.
El-Quaida soll in der Vorbereitungsphase seiner Absichten
schweizerische Prepaid-SIM-Karten benutzt haben. Die
Bundesanwaltschaft hat in ihrer Auswertung der Ereignisse die
Schweiz als "Paradis zum Einkaufen" bezeichnet und die
Notwendigkeit einer Gesetzesänderung behauptet.
Gemäss
geltender Regelung erfolgt nun eine klare Identifikation aller
Natelbenutzer im Lande. Die Lücke bei den Prepaid-Kunden ist
geschlossen. Somit soll die Kriminalität gesenkt und die
Sicherheit gestärkt werden. Nach den Angaben der Polizei und
den Nachrichtendiensten konnten um die 90% der Drogenhändler
von Prepaid-SIM-Karten Angeboten profitieren.
Die
letzte Bundesentscheidung wird stark kritisiert
Das
neue Verbot, welches den Asylsuchenden und den vorübergehend in
der Schweiz aufgenommenen Zuwanderern das Recht auf den Kauf von
Prepaid-SIM-Karten verweigert, besitzt eine ergänzende Funktion
für das seit dem 1. August in Kraft getretene Gesetz, trifft
aber auf Seiten der Menschenrechtverteidiger auf grosse Skepsis.
Die Kritik bezieht sich auf das Vorgehen der Regierung, 80000
Individuen mit vorübergehenden Status in der Schweiz als
potenzielle Verbrecher zu bezeichnen. Dass die
amtlich-organisierten Ausländerausweise "F" und
"N" manchmal als gültig, und manchmal als nicht
zulässig gelten, zerüttelt nach Meinung der Kritiker die
Grundelemente des Rechtssystems.
Es
wird zum Ausdruck gebracht, dass die neue Verordnung rechtlich,
wie auch für den gesunden Menschenverstand wichtige Lücken
aufweist. Der folgende Abschnitt liefert ein Beispiel in Bezug
auf diese Diskussion.
"Für
ein in die Schweiz legal eingewandertes Individuum sind die
Personalien zulässig für den Kauf von Prepaid-SIM-Karten.
Falls aber die gleiche Person um Asyl ersucht, werden seine
Ausweispapiere amtlich eingezogen und die Möglichkeit einer
Registrierung fällt aus." (snc)