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(foto: snc/ mehmet gürz)

 

Folgend auf den Beschluss der Gesetzesänderung: Registrierung von Prepaid-SIM-Karten...

Asylsuchende können keine

Prepaid-SIM-Karte mehr kaufen

Nachdem der Beschluss, Verpflichtung der AnbieterInnen von Fernmeldediensten zur Registrierung der KundInnen, seit dem 1. August in Kraft gesetzt wurde, wird nun auf Anliegen der Regierung die Verordnungsänderung neu eingegrenzt. Die Ergänzung wird den Asylsuchenden und den vorübergehend in der Schweiz lebenden Zuwanderern den Kauf von Prepaid-SIM-Karten auf Grund nicht zulässigen Personalien verweigern.

snc deutsch/ ali yilmaz

snc dossier/ sevim civil

BERN. Der Asylbewerber, für dessen Verbleib in der Schweiz noch nicht entschieden wurde, sowie der vorläufig Aufgenommene, kann von nun an keine Prepaid-SIM-Karten mehr in Betrieb nehmen, zusätzlich die erworbenen Karten nicht mehr registrieren. Der Regierungsentscheid betrifft ungefähr 80000 Menschen in der Schweiz und wird von Seiten der Menschenrechtsschützer stark kritisiert. Für die Regierung ist die neue Regelung ein wirksames Vorgehen gegen Drogenhandel und den Terrorismus. Die Regierung ergänzt somit mit der neuen Verordnung eine fragwürdige " Präventionsmassnahme gegen die Kriminalität", die Gesetzgebung bezüglich der Registrierung der KundInnen der FernmeldedienstanbieterInnen. Die amtliche Festlegung, dass die Ausländerausweise "F" und "N" nicht für eine zulässige Personifikation ausreichen, bringt andererseits viel Stoff für rechtliche Diskussionen.

Obligatorische Registrierung der Personalien

Die letztes Jahr durch das Parlament gegangene und seit dem 1. August 2004 in Kraft getretene Gesetzgebung schreibt den NatelkundInnen von "Swisscom Natel Easy"" Sunrise Pronto" oder von " Orange Prepay" vor, sich bis Ende Oktober 2004 sich registrieren zu lassen, falls die Prepaid-SIM-Karte nicht vor dem 1. November 2002 gekauft wurde. Die NeukundInnen müssen ihrerseits die Personalien registrieren lassen. Um zukünftig Prepaid-SIM-Karten benutzen zu können.

Was bezweckt die Regelung?

Das Parlament hat bezüglich Registrierungspflicht der Prepaid-SIM-Karten KundInnen eine starke Meinungsänderung im Hinblick auf das letzte Jahr vorgenommen. Das Hauptmotiv für den Erlass der neuen Verordnung soll nach den bisherigen Meldungen sich auf den Anschlag vom 11. September 2002 beziehen. El-Quaida soll in der Vorbereitungsphase seiner Absichten schweizerische Prepaid-SIM-Karten benutzt haben. Die Bundesanwaltschaft hat in ihrer Auswertung der Ereignisse die Schweiz als "Paradis zum Einkaufen" bezeichnet und die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung behauptet.

Gemäss geltender Regelung erfolgt nun eine klare Identifikation aller Natelbenutzer im Lande. Die Lücke bei den Prepaid-Kunden ist geschlossen. Somit soll die Kriminalität gesenkt und die Sicherheit gestärkt werden. Nach den Angaben der Polizei und den Nachrichtendiensten konnten um die 90% der Drogenhändler von Prepaid-SIM-Karten Angeboten profitieren.

Die letzte Bundesentscheidung wird stark kritisiert

Das neue Verbot, welches den Asylsuchenden und den vorübergehend in der Schweiz aufgenommenen Zuwanderern das Recht auf den Kauf von Prepaid-SIM-Karten verweigert, besitzt eine ergänzende Funktion für das seit dem 1. August in Kraft getretene Gesetz, trifft aber auf Seiten der Menschenrechtverteidiger auf grosse Skepsis. Die Kritik bezieht sich auf das Vorgehen der Regierung, 80000 Individuen mit vorübergehenden Status in der Schweiz als potenzielle Verbrecher zu bezeichnen. Dass die amtlich-organisierten Ausländerausweise "F" und "N" manchmal als gültig, und manchmal als nicht zulässig gelten, zerüttelt nach Meinung der Kritiker die Grundelemente des Rechtssystems.

Es wird zum Ausdruck gebracht, dass die neue Verordnung rechtlich, wie auch für den gesunden Menschenverstand wichtige Lücken aufweist. Der folgende Abschnitt liefert ein Beispiel in Bezug auf diese Diskussion.

"Für ein in die Schweiz legal eingewandertes Individuum sind die Personalien zulässig für den Kauf von Prepaid-SIM-Karten. Falls aber die gleiche Person um Asyl ersucht, werden seine Ausweispapiere amtlich eingezogen und die Möglichkeit einer Registrierung fällt aus." (snc)