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Taser-
Pistole
Die
Elektroschockwaffe in der Schweiz
Die
US- Firma Taser International stellt technologisch entwickelte,
nicht tödliche Waffen für Polizei, private Sicherheitsdienste
und persönliche Verteidigungsmärkte zur Verfügung. Ein
bekanntes Produkt von ihnen ist der Taser "X 26", eine
Elektroschockwaffe, die in der USA und Kanada sehr verbreitet
ist. Mit ihr lassen sich anstatt Kugeln zwei Pfeile
verschiessen, die, an feine Drähte befestigt, damit sie dem
Gerät verbunden bleiben, durch die Kleider in die Haut der
Zielperson eindringen und Strom fliessen lassen.
snc
dossier/ ali yilmaz
Auch
wenn die Pfeile nur in der Kleidung stecken bleiben, bleibt der
getroffene Körper nicht vom Strom verschont. Die hohe Spannung
ist der Grund dafür. Sie liegt bei 50000 Volt, und setzt das
Nervensystem der harpunierten Person kurzzeitig ausser Funktion.
Das Opfer kann seine Muskeln nicht mehr kontrollieren, wird
bewusstlos und sackt zusammen. Die geringe Stromstärke von 16
Milliampere soll dabei organische Schäden verhindern.
Die
Firma steht hinter ihrem Produkt
Der
Präsident von Taser International, Tom Smith sieht mit den Taser-
Pistolen einen wichtigen Meilenstein im Hinblick auf die
Sicherheit der Polizisten und der Kriminellen. Er gibt an, dass
der Einsatz der Elektroschockwaffe die Verletzungsrate für
Polizeibeamte und Kriminelle senkt, Haftungsfälle reduziert, und
sicherere Arbeitsbedingungen schafft. Als lebendiges Vorbild für
die Effektivität der Taserwaffen wird das Beispiel USA gezeigt,
in welcher die Elektroschockwaffe in verbreiteter Form eingesetzt
wird.
Die
Schweizerische Polizeitechnische Kommission genehmigt den Einsatz
von Taserwaffen
"Erwartet wird weiteres Wachstum in Europa, da sich diese Länder
immer mehr auf unsere Waffen zubewegen, die Leben retten",
prognostiziert Smith, und tatsächlich sieht es ganz danach aus.
Die Schweiz hat hier sogar eine Pionierrolle eingenommen. Gemäss
der offiziellen Website der Taser- Firma stellt die Schweiz den
ersten europäischen Staat dar, der Taser- Waffen offiziell
genehmigt hat. Im Juli 2003 hat die Schweizerische
Polizeitechnische Kommission (SPTK) den Polizeikorps die
Empfehlung ausgeteilt, sich mit der neuartigen Waffe auszurüsten.
Was die Kommission genau als Empfehlung geschrieben hat, bleibt
jedoch ein Geheimnis. "Die Empfehlungen sind interne
Angelegenheiten" äussert sich Peter Diethelm dazu, der
Leiter der zuständigen Fachgruppe Allgemeine Technik der SPTK. Er
sagt: "Wir haben nur die Erlaubnis für den Einsatz der
Taser- Waffen freigegeben, die eigentliche Entscheidung wird von
den Polizeikorps getroffen."
Viele
Kantone zeigen sich interessiert
Dies
haben sie schon zu einem Teil gemacht. Schwyz, Basel- Land und das
Fürstentum Lichtenstein besitzen die Elektroschockwaffe schon,
Bern bald, Zürich und Genf möchten testen, Waadt und Luzern sind
interessiert.
Die
Polizei Basel- Landschaft hat den Taser schon im Januar voriges
Jahr eingeführt, sie hat, wie auch die Polizei Schwyz, der
Empfehlung vorgegriffen und hat die neuartige Waffe schon einmal
zum Einsatz gebracht. Die Kantonspolizei Bern hat vor dem Sommer
2004 den Taser getestet und wartet nun nach dem Bericht der SPTK
die Entscheide der Korps ab.
Die
Zürcher Stadt- und Kantonspolizei wollen den Einsatz von
Elektroschockwaffen testen und möchten je einen Taser anschaffen.
Marco Cortesi, Sprecher der Stadtpolizei Zürich, sagt: "In
Zürich wird die Waffe von Experten der Interventionseinheit
getestet, erst dann wird über die weitere Beschaffung
entschieden." Getestet soll in Zürich an lebendigen
Körpern. Nach den Angaben von Cortesi werden die Beamten der
Spezialeinheit mit den Taser-Waffen Selbsttests durchführen,
bevor die "weniger tödliche" Waffe auch im Ernstfall
eingesetzt wird. Dabei wirkt die positive Einstellung der Zürcher
Korps gegenüber dem neuen Polizeiinstrument wohl auch auf andere
Kantone. Luzern zeigt sich interessiert, Genf und Waadt sogar sehr
interessiert.
Nicht
interessiert zeigen sich das Sicherheitsdepartement Basel Stadt,
das generell gegen den Taser ist, der Kanton Wallis, der den Taser
schon beschafft hatte, jedoch nun wieder auf ihn verzichtet, und
die Stadt Bern und Neuenburg, die die Beschaffung explizit
ablehnen.
Andere
Staaten, die sich die Taserwaffe aneignen wollen
Taser
International, die Firma für "nicht- tödliche Waffen,
blickt zuversichtlich in die Zukunft. "Nach dem Erfolg der
Probeeinsätze sowie technischen und medizinischen Studien freuen
wir uns, dass die Schweiz unsere Elektroschockwaffen genehmigt
hat", so Tom Smith. Er fügt hinzu, dass mit der Genehmigung
der Taser- Pistolen in der Schweiz auch andere Polizeibehörden in
Europa "positiv" beeinflusst werden.
Amerika
und Kanada, souveräne Vorbilder?
Die
Taser International betont mit sicherer Stimme, dass die
Ausrüstung der Polizeikorps eine Reduzierung der Verletzungsrate
bei den Polizeibeamten wie auch bei den Kriminellen mit sich
bringt. Als vorangehendes Beispiel werden die USA und Kanada
genommen, in der die Elektroschockwaffe Taser eine breite
Anwendung findet. Im US- Staat Florida soll durch Schiessen mit
Tasern die Verletzungsrate der Polizeibeamten um über 80%, und
der Einsatz von anderen Waffen um 68% gesenkt worden sein. In
Phonix im Bundesstaat Arizona habe die Zahl der verletzten
Kriminellen sogar um über 72% Prozent abgenommen. Für Tom Smith
symbolisiert die "nicht-tödliche" Waffe ein Instrument,
das Leben rettet, Haftungseinsätze reduziert und sicherere
Lebensbedingungen ermöglicht. Tatsächlich scheint die Waffe in
Amerika beliebt zu sein. Gegenwärtig wird der Taser in mehr als
5000 verschiedenen Strafverfolgungsbehörden und
Gefängnisverwaltungen in 49 US- Bundesstaaten gebraucht und
verwendet. Auch in Kanada konnte sich die Elektroschockwaffe Taser
durchsetzen. Rund 60 Polizeikorps wurden mit ihr ausgerüstet.
Doch
die Sache hat eine Kehrseite
Obwohl
die Taser-Waffe breit verteilt in Einsatz gebracht wird, sind die
bis heute durchgeführten Untersuchungen gemäss den freigegebenen
Berichten der Taser Firma nicht ausreichend befriedigend, um die
Auswirkungen von Taser zu erkennen. Die Berichte beschränken sich
auf die Auswirkung der Elektroschockattacke auf den gesunden
Körper, der mit der schwachen Stromstärke von nur 16 Milliampere
keine innerlichen Schäden mit sich bringt. Wie steht es jedoch
mit Personen, die unter Medikamenten- oder Drogeneinfluss stehen
oder die an chronischen Krankheiten und Herzbeschwerden leiden?
"Zahlreiche Experten und ExpertInnen gehen davon aus, dass
die Taser-Waffe bei diesen Personen das Risiko eines Herzversagens
vergrössern", erklärt Amnesty International, die
Menschenrechtsorganisation. Für die Firma Taser International hat
dies eine Bedeutung von nur einem "Restrisiko", der in
Kauf genommen wird.
Wie
weit ist es sicher, dass die Polizisten bei einem Polizeieinsatz
mit Taser Pistolen nicht das Auge oder die Genitalien treffen, und
wie sehr kann man davon ausgehen, dass die getroffene Person beim
Sturz auf den Boden keine grösseren Verletzungen nach sich zieht.
Darüber hinaus könnte eine Drittperson in die Situation
miteinbezogen und verletzt werden.
Auch
unerforscht ist, ob Taser die Hemmschwelle für Einsätze nicht
erhöht hat. " Durch ihre leichte Bedienung und mit der
Möglichkeit, mit einem Knopfdruck grosse Schmerzen zu
verursachen, ohne dabei Verletzungen hervorzurufen, ist die
Elektroschockwaffe für den Missbrauch geradezu geschaffen",
so AI, die auf die Gefahr der fahrlässigen Verwendung hindeutet.
" In Amerika wurden durch Polizeibeamte Taser gegen
widerspenstige Jugendliche, gegen unbewaffnete, geistig verwirrte
oder betrunkene Personen, gegen fliehende Kleinkriminelle und auch
gegen Personen, die sich mit der Polizei gestritten haben,
eingesetzt."
Die
auf Seiten von Amnesty International durchgeführten
Untersuchungen und Nachforschungen haben ergeben, dass Taser-
Pistolen in den USA und Kanada in einzelnen Polizeikorps zur meist
gebrauchten Einsatzwaffe geworden sind. Bei diesen Einsätzen mit
der trotz seiner minderen Verletzungsquote brutalen
Elektroschockwaffe können auch Drittpersonen betroffen werden,
entweder durch Fehlzielen, oder durch den Kontakt mit
Elektrizität leitenden Flüssigkeiten.
Damit
man sich ein besseres Bild über die vorhandene Situation in
Kanada und Amerika machen kann, werden folgende Beispiele
aufgeführt, die aus den Berichten der Amnesty Internatonal
entnommen wurden.
Die
folgenden Vorfälle basieren auf Presseartikel, Polizeiberichte
und anderen Quellen, die Amnesty International gesammelt und auf
ihrer Hompage aufgelistet hat. Sie geben uns Auskunft über die
Art und Weise, wie die Taser Waffe in der USA verwendet wird.
Im
US- Staat Melbourne hat eine Zeitung einen Bericht zu den
"Polizeiunfällen" herausgegeben. Sie hat
herausgefunden, dass die Taser- Waffe innert 18 Monaten 75 mal zum
Einsatz kam, wobei die meisten Opfer nicht bewaffnet waren. Wir
nennen einige Beispiele:
Die
Waffe kam zum Einsatz,
•
Als ein 23 Jähriger, unbewaffneter Mann nach der Aufforderung der
Polizei, die Rap Musik leiser zu drehen, da die Nachbarin sich von
der Musik gestört fühlte, der Polizei seinen Rücken zuwendete,.
•
Als ein 14 jähriger Junge, nach dem er Fenster eingeschlagen
hatte, wegglaufen wollte
•
Als ein 50 jähriger Mann, der bei einer Unruhe der Polizei seinen
Geburtsdatum nicht nennen wollte
In
Florida sieht es nicht anders aus. Das erschreckende ist, das die
"nicht- tödliche Waffe auch gegen Kinder eingesetzt wird.
Nach dem es in einem Schulbus zu Unruhe kam, fing ein 15 jähriges
Mädchen an, gegen die Polizeibeamten zu argumentieren. Als Folge
wurde getasert und eingesprayt. Oder ein anderes Beispiel. Als ein
14 jähriges Mädchen in der Schulklasse einen Streit mit einem
"Schul- Resource- Offizier" angefangen hatte, wurden die
zwei Pfeile der Taser- Pistole direkt in ihre Brust befördert.
Man könnte noch zahlreiche weitere Fälle aus zig weiteren US-
Staaten zitieren, jedoch reichen uns schon diese Berichte, um die
Gefährlichkeit der Taser- Waffe zu realisieren.
Eines
der Todesopfer durch die Elektroschockwaffe war ein amerikanischer
Polizist, er hatte den Taser an sich selber ausprobiert. Die
Polizisten, die den Selbsttest überstanden haben, berichten über
das elektroschockierende Erlebnis:
Als
Teil des Trainings wurde ich 1,5 Sekunden lang mit der
Elektroschockwaffe durchstossen. All meine Muskeln kontrahierten,
und der Schock war weitaus grösser, als es bei einem Finger in
einem Lichtstecker der Fall ist. Ich werde dieses Erlebnis nie
vergessen, es ist sehr unangenehm. (14. Oktober. 2002)
Es
ist, als ob man 100 mal in den Boden geschmettert wird. Wenn der
Strom dann nicht mehr fliesst, ist man wieder ganz normal. ( 2.
März. 2002)
Es
war der tieste Schmerz, den ich je gefühlt habe. Du wirst sofort
willig, da du den Schmerz nie wieder fühlen möchtest. (12.
August 2003)
Es
fühlte sich schrecklich an, es macht weh. Ich überlege es mir
zweimal, bevor ich es bei jemand anderem zur Anwendung bringe. (
8. April. 2002)
Die
in Anführungsstrichen weniger gefährliche Waffe hat fatale
Folgen
Anscheinend
tun das die wenigsten. Die Einsätze mit der schmerzvollen Taser
Waffe nehmen nicht ab, sondern steigen immer weiter an. Die Folge
ist gewaltorientiertes Verhalten der Polizei, die aufgrund der
"weniger- tödlichen" Eigenschaft der Waffe die
Hemmschwelle beim Gebrauch ihrer Taser- Pistole ganz verloren zu
haben scheint. Folglich ist die Zahl der Verletzten grösser, als
sie bei Taser International angegeben wird, und es kommen auch
Fälle vor, in denen der Einsatz mit der Elektroschockwaffe sogar
zum Tod führt.
Richard
Baralla starb im Mai 2002 in Pueblo Country. Die Polizei wurde
gerufen, nachdem er sich seltsam auf der Strasse benahm. Er machte
Anzeichen, dass er sich in den Verkehr stürzen wollte. Er war
völlig unbewaffnet. Da kam die Polizei, sprühte zuerst mit dem
Pfeffer Spray auf ihn ein, gab ihm einen Elektrostoss mit der
Taser- Waffe und fesselte seine Arme und Beine. Während des
Kampfes wurde brach sie völlig zusammen und war nicht mehr
ansprechbar. Sie war tot. Die Todesursache war ein Herzstillstand
Vincent
Del Ostia, 31 Jahre alt, starb im Januar 2002 in Broward Country,
Florida. Nach den Autopsie- Berichten hatte er in der
Vergangenheit psychotische Anfälle. Darüber hinaus litt er an
Asthma und war unter Einfluss von Drogen. In der Eingangshalle
eines Motels ist er beim Belästigen anderer Gäste beobachtet
worden, sodass die Polizei herbeigerufen wurde. Er wurde
anschliessend mit dem Taser behandelt. Die Folge: Er starb.
Terry
Hanna, 51 Jahre alt, starb in Burnbary Kanada im April 2003,
nachdem er mit der Taser- Waffe angegriffen wurde. Die Polizei
sagt: "Er war aggressiv, als wir ihn aus dem Polizeiwagen
herausholen wollten. So haben wir unsere Taser- Pistolen
eingesetzt." Er starb folglich an einem Herzinfarkt
Seit
dem Jahr 2001 sind in der USA und Kanada mehr als 70 Menschen beim
Gebrauch der Taser- Waffe ums Leben gekommen. Amnesty
International macht aufmerksam: " Die zunehmende Zahl der
Todesopfer unterstreicht, dass die Regierungen der USA und Kanadas
eine unabhängige und seriöse Untersuchung der Auswirkungen des
Taser- Einsatzes durchführen müssen." AI verlangt den
Handels- und Einsatzstopp mit Taser- Waffen, bis ausreichende
Nachforschungen abgeschlossen werden, die über die Auswirkung der
Elektroschockwaffe berichten sollen.
Wie
wird die Polizei in der Schweiz mit der Elektroschockwaffe umgehen
können?
Die
Frage, die hier gestellt werden muss, ist, ob die Polizei in der
Schweiz nicht ebenso geneigt dazu ist, die neuartige Waffe zu
missbrauchen. Die Taser- GegnerInnen befürchten neben dem Risiko,
dass beim Einsatz der Taser Waffen gegen Personen mit
Herzkrankheiten, mit Drogenproblemen oder mit einer
Schwangerschaft, gesundheitliche Schäden auftreten können. Auch
weisen sie die Gefahr hin, dass die Elektroschockwaffe wegen ihrer
angeblichen Ungefährlichkeit die Schusswaffe nicht ersetzen,
sondern ergänzen wird, wie es in den Beispielen USA und Kanada
der Fall ist. Es besteht die Gefahr, dass die Elektroschockpistole
überall dort ihren Einsatz findet, wo von "gewalttätigen
und "widerspenstigen" Personen die Rede ist, also im
Gefängnis, bei Kontrollen in der Drogenszene, bei Demonstrationen
oder bei Ausschaffungen. Gehen wir doch die in der jüngsten
Vergangenheit begangenen, gewaltorientierten Einsätze der Polizei
durch, um einen besseren Überblick über die Situation zu
erhalten.
Gewalttätige
Polizisten
In
der jüngsten Vergangenheit kam es regelmässig zu Misshandlungen
im Zuge von Personenkontrollen, Festnahmen sowie auf
Polizeiwachen, von denen vornehmlich die Ausländer und Schweizer
Staatsbürger fremdländischer Herkunft betroffen waren. Immer
wieder gingen Meldungen durch, die von potenziell gefährlichen
Methoden zur Ruhigstellung von Personen durch die Polizei
berichteten. In seltenen Fällen hat man Personen zur Rechenschaft
gezogen.
Misshandlung
von Asylanten in Glarus
In
den frühen Morgenstunden im Juli vergangenen Jahres sind im
Kanton Glarus gemäss den Berichten von Amnesty International
Polizisten gewaltsam in zwei Durchgangszentren für Asylsuchende
eingedrungen. Die Polizisten fesselten anschliessend die Asylanten
an den Händen und Füssen, bedeckten ihre Köpfe mit Kapuzen und
machten Fotoaufnahmen, wobei einige der Asylsuchenden völlig oder
fast nackt waren. Einem der Opfer wurde der Mund sogar mit einem
Klebband zugeklebt. Die Asylanten wurden dann inhaftiert. Fünf
Stunden im jeweiligen Aufenthaltsraum hielt man sie fest. Und für
was? Keinem der Asylanten konnten kriminelle Taten nachgewiesen
werden. Auf das Fehlverhalten der Polizisten hin hat ein
Verhörrichter die Vernichtung der gemachten Fotos angeordnet. Die
Verfahrenskosten teilte er dem Einsatzleiter bei den Razzien und
dem Staat zu. Des weiteren wurde dem Einsatzleiter die Pflicht
auferlegt, die Asylanten, die eine Strafanzeige erstattet hatten,
zu entschädigen.
Die
Genfer Polizei greift nach exzessiver und ungerechtfertigter
Gewalt
Die
Genfer Polizei soll sowohl während einer WTO- Demonstration im
März, als auch während den G-8- Demonstrationen zur
vorübergehenden Überwältigung und Ruhigstellung von Personen
exzessive und ungerechtfertigte Gewalt angewendet haben. Dabei
wurden auch Waffen eingesetzt, die fehl am Platz waren.
Während
der WTO- Demonstrationen im März wurde Denise Chervet von der
Genfer Polizei verletzt. Als es während den Konfrontationen
zwischen den Polizisten und den Demonstranten zu einem Streit
zwischen ihrem Sohn und einem Polizeibeamten gekommen war, schmiss
sie eine Flasche auf die Polizisten. Als Folge wurde sie übel
hergerichtet. Sie wurde von zwei Projektilen an der Stirn und am
Körper getroffen, deren Splitter später nicht mehr vollständig
entfernt werden konnten. Es handelt sich um eine neuartige Waffe
der Genfer Polizei, die Plastikgeschosse abfeuert, welche mit
einer farbigen Substanz versetzt sind. Die Waffe dient dazu, eine
Person bewegungsunfähig zu machen, und gleichzeitig das Opfer mit
der Farbe zu kennzeichnen, damit die Zielperson anschliessend
festgenommen werden kann. Die Tauglichkeit der neuartigen Waffe
wurde schon von der Genfer Polizei getestet, und als überzeugend
empfunden, jedoch sollte die Waffe nie gegen das Gesicht oder den
Halsbereich gerichtet werden. Denise Chervet hat es dank
fahrlässigem Polizeieinsatz erwischt, und sie muss nun mit einer
Narbe ihr Leben fortführen. Nach diesem Vorfall entschied die
Genfer Polizei, die Waffe nicht mehr einzusetzen, jedoch wurde der
Polizist, der den Schuss abfeuerte, nicht zur Rechenschaft
gezogen. Strafrechtliche Ermittlungen haben ergeben, dass der
Polizist nach dem Befehl seines Polizeihauptmannes handelte,
sodass dieser wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt
wurde.
Während
den G8- Demonstrationen im Juni kam es zu gewaltsamen
Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und Demonstranten. Dabei
habe die Genfer Polizei in extremer Weise zur Gewalt gegriffen.
Die Polizei soll laut Berichten in übertriebener Form
Schlagstöcke, Blendgranaten und Plastikgeschosse eingesetzt
haben. In einigen Einzelfällen leitete ein vom Kantonsparlament
Genf eingesetzter ausserparlamentarischer Untersuchungsausschluss
Strafverfahren ein.
Bern:
Der kurdische Flüchtling Cemal Gömec erleidet schwere
Körperverletzungen und stirbt daraufhin
Amnesty
International geht auf den Fall Cemal Gömec ein, der im Juli 2001
bei seiner Verhaftung einen Herz- Stillstand erlitt, der vier Tage
später zu seinem Tod führte. Keiner der vier Polizisten wurde
zur Verantwortung gezogen. Alle wurden frei gesprochen, vom
Vorwurf für versuchte schwere Körperverletzung als auch vom
Vorwurf der fahrlässigen Tötung. Das Berner Staatsgericht
erklärt die Entscheidung so: "Der Tod des Kurden ist auf
eine heftige Stressreaktion in Kombination mit Methoden zu seiner
Ruhigstellung zurückzuführen. Als er überwältigt am Boden lag,
erlitt er, positionsbedingt, einen Herz- Kreislauf-
Stillstand." Für den Richter waren die vier Polizisten nicht
übermässig gewaltsam vorgegangen, sodass er alle frei sprach.
Nun
wollen viele Kantone zur Ruhigstellung von Personen sogenannte
Taserwaffen anschaffen. Das gibt Anlass zur Besorgnis, denn die
Gesundheitsrisiken sind nicht genügend erforscht. Auch besteht
das Risiko, dass die angeblich "nicht- schädliche"
Waffe missbräuchlich angewendet wird. Gemäss Amnesty
International kommt es zum Beispiel auf dem Flughafen Zürich-
Kloten nicht selten zu sporadischen Übergriffen, sodass im Jahr
2003 bei der Ombudsstelle der Zürcher Polizei mehr als 100
Beschwerden eingereicht wurden. 46 davon bezogen sich auf
gewaltsame, physische und/oder auf verbale Übergriffe.
Taser
und Zwangsausschaffungen
Man
kann gut behaupten, dass Taserwaffen diese Situation noch
verschlimmern werden. Anstatt die Polizei mit noch schrecklicheren
Instrumenten auszurüsten, sollte man den Polizisten als aller
erstes eine Ausbildung geben, mit der sie sich die rassistischen
Züge und die diskriminierenden Haltungen abgewöhnen. Jedoch
sieht eine derartige Orientierung der Schweiz nicht sehr
wahrscheinlich aus. Nach dem Eidgenössischen Justiz- und
Polizeidepartement von Christoph Blocher sollte man Taser allen
Vollzugsbeamten zugänglich machen, und ihn sogar bei
Zwangsausschaffungen, zum Beispiel im Flugzeug, einsetzen. Zurzeit
ist eine solche gesetzliche Vorlage, das
Zwangsanwendungsgesetz" in Vernehmlassung, die Frist dazu
läuft Ende Februar ab.
Die
Schweizer Flüchtlingshilfe (SFH) lehnt den Einsatz von
Elektroschockwaffen strickt ab. Auch sie ist der Meinung, dass
diese gefährliche und menschenverachtende Waffe sich in
Stresssituationen sehr wahrscheinlich als riskant erweisen wird.
Sie verlangt ausserdem: "…dass Ausschaffungshäftlinge
jederzeit Zugang zu unabhängiger Rückkehrberatung- und Hilfe
erhalten." Des weiteren sollen die Zwangsausschaffungen von
unabhängigen Menschenrechtsbeobachtern begleitet und dokumentiert
werden, damit die Betroffenen mehr Sicherheit gegen übermässige
Zwangsanwendung erhalten.
Dass
die Fluggesellschaft Swiss gegen den Einsatz von Taser in
Flugzeugen ist, ist leicht zu verstehen. Denn welcher Fluggast
möchte schon in einem Flugzeug sitzen, in dem man unruhige
Asylanten mit Elektroschockwaffen auf den Boden sinken lässt.
Jeder der Fluggäste, der einen solchen Eingriff miterlebt hat,
würde sich das nächste Mal mit Sicherheit zweimal überlegen, ob
er in ein solches Flugzeug wieder einsteigt.
Polizei,
Politiker… was denken Sie?
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