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Das
Urheberrecht in der Schweiz
In
der Schweiz steht das Urheberrecht unter gesetzlichem Schutz.
Verstösse gegen dessen Normen werden als Straftat bewertet. Die
Konsequenzen einer rechtswidrigen Handlung sind hoch: Sanktionen
bis 100 000 Franken und Gefängnis bis zu einem Jahr erwarten
den Gesetzesbrecher. Es wäre von Nutzen, zu Hause oder bei der
Arbeit nachzuschauen, ob Gegenstände zu finden sind, welche die
Grundlagen des Urheberrechts verletzen. Eine "ich wusste es
nicht" Ausrede wird nicht akzeptiert.
snc
deutsch/ ali yilmaz
snc
dossier/ zafer sayar
Sie
benutzen ein kopiertes Computerprogramm von ihrem Freund,
verkaufen geklonte Filme oder Musik CDs in ihrem Laden,
veröffentlichen in eigenen Verteilungsorganen die Arbeiten
anderer, oder inserieren für ein kommendes Festival mit Fotos
sowie Grafiken, deren Eigentümer sie nicht sind…
Es
könnten weitere Beispiele erwähnt werden, doch zu wissen ist,
dass all dieses Tun und Lassen als Regelbruch gegen das
Schutzrecht eingestuft werden. Seit einiger Zeit ist die Schweizer
Regierung bemüht, einen besseren Schutz gegen die
Vervielfältigung von hauptsächlich CDs und DVDs zu
gewährleisten. Jedoch wird der Verstoss gegen das Urheberrecht in
der Schweiz als Straftat bewertet und mit schweren Strafen
geahndet.
Das
Urheberrecht schützt geistige Schöpfungen mit individuellem
Charakter, wie Literatur, Musik oder Computerprogramme. Der
Besitzer besitzt die Entscheidungskraft über Verkauf und
Verteilung seiner Arbeit. Das Urheberrecht schützen bedeutet das
Gleiche wie die Rücksichtsnahme auf die Rechte der Schöpfer.
Falls der Eigentümer seine Rechte einer anderen Peson übergibt,
beschränkt oder auch ohne Begrenzung, so hebt sich in diesem Fall
das Urheberrecht nicht auf, sondern wechselt nur die Hand.
Welchen
Inhalt umfasst das Urheberrecht?
In
den Gesetzen ist eine grosse Palette von Werken aufgelistet, die
das Schutzrecht betreffen. Sie sind in folgender Reihenfolge
verankert:
•
literarische, wissenschaftliche und andere Sprachwerke
•
Werke der Musik und andere akustische Werke
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Werke der Malerei, der Bildhauerei und der Graphik
•
Werke mit wissenschaftlichem und technischem Inhalt, wie
Zeitungen, Pläne, Karten oder plastische Darstellungen
•
Werke der Baukunst
•
Werke der angewandten Kunst
•
Filmische, fotographische und andere visuelle oder
audiovisuelle Werke
•
Choreographische Werke und Pantomimen
•
Computerprogramme
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Entwürfe, Titel und Teile, die geistige Schöpfungen mit
individuellen Charakter darstellen
Der
Eigentümer muss niemanden warnen
Der
Indikator für das Urheberrecht ist nichts anderes als das oft
vorzutreffende Zeichen für Copyright c. Das Wort Copyright, aus
dem Englischen kommend, gewinnt mehr und mehr international an
Gewicht und ist nun in allen Ländern anzutreffen.
Die
Gesetze der Urheberrechts der Schweiz, welche die Rechte des
Eigentümers schützten, sagen aus, dass Symbole wie das
Copyright- Zeichen c oder Angaben, wie beispielsweise "das
Kopieren und Vervielfältigen dieses Produktes ist nur dem
Besitzer erlassen", nicht obligatorisch sind. Jedes Werk ist
durch diese Gesetze automatisch geschützt, egal ob ein
Warnzeichen da ist oder nicht. Also gilt die Aussage nicht:
"das Werk besass keine Warnung, also habe ich es
vervielfältigt und verkauft." Die widerrechtlich handelnde
Person muss mit einer Strafe rechnen. Die Unkenntnis der Gesetze
verändert die Beurteilung des Verstosses nicht, eine reduzierte
Strafe kann nicht ausgehandelt werden. Wie es in jeder Beurteilung
der Fall ist, werden die Urteile in der Annahme gefällt, dass die
Beschuldigten über die Gesetze Bescheid wissen.
Die
obere Grenze der Strafe ist schwer: 100 000 Franken Geldbusse oder
ein Jahr Gefängnis
Da
ein Verstoss gegen die Regeln des Urheberrechts als Straftat
bewertet wird wie ein Diebstahl, sind die Strafen ausreichend
hart. Das Begehen einer solchen Straftat, ganz gleich ob bewusst
oder nicht, wird bestraft durch eine Geldbusse bis zu 100000
Schweizer Franken oder mit Gefängnis bis zu einem Jahr. Bei jeder
Wiederholung der gesetzeswidrigen Tat beginnen die Ermittlungen
von vorne, und die Strafen werden erhöht.
Natürlich
muss nicht jede Person, die gegen das Urheberrecht verstossen hat,
eine Höchstbestrafung erwarten. Der Richter bewertet jeden Fall
einzeln. Beispielsweise: Ein Kind verwendet, ohne den
Zeitungsbetrag beglichen zu haben, mit Erlaubnis einen Artikel,
aber gibt die Quellen nicht an. Dem Kind kann nun nicht eine
gleichharte Strafe auferlegt werden, wie es ein anderer
Angeklagter erfährt, der ein Musik- Album kopiert,
vervielfältigt und dann verkauft hat. Die Ziele der strafbaren
Handlung sind bedeutsam für die Strafzumessung. Allerdings weiss
man, dass die härtesten Strafen für Taten ausgesprochen werden,
welche auf Gewinnsucht ausgerichtet sind.
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