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Das Urheberrecht in der Schweiz

In der Schweiz steht das Urheberrecht unter gesetzlichem Schutz. Verstösse gegen dessen Normen werden als Straftat bewertet. Die Konsequenzen einer rechtswidrigen Handlung sind hoch: Sanktionen bis 100 000 Franken und Gefängnis bis zu einem Jahr erwarten den Gesetzesbrecher. Es wäre von Nutzen, zu Hause oder bei der Arbeit nachzuschauen, ob Gegenstände zu finden sind, welche die Grundlagen des Urheberrechts verletzen. Eine "ich wusste es nicht" Ausrede wird nicht akzeptiert.

snc deutsch/ ali yilmaz

snc dossier/ zafer sayar

Sie benutzen ein kopiertes Computerprogramm von ihrem Freund, verkaufen geklonte Filme oder Musik CDs in ihrem Laden, veröffentlichen in eigenen Verteilungsorganen die Arbeiten anderer, oder inserieren für ein kommendes Festival mit Fotos sowie Grafiken, deren Eigentümer sie nicht sind…

Es könnten weitere Beispiele erwähnt werden, doch zu wissen ist, dass all dieses Tun und Lassen als Regelbruch gegen das Schutzrecht eingestuft werden. Seit einiger Zeit ist die Schweizer Regierung bemüht, einen besseren Schutz gegen die Vervielfältigung von hauptsächlich CDs und DVDs zu gewährleisten. Jedoch wird der Verstoss gegen das Urheberrecht in der Schweiz als Straftat bewertet und mit schweren Strafen geahndet.

Das Urheberrecht schützt geistige Schöpfungen mit individuellem Charakter, wie Literatur, Musik oder Computerprogramme. Der Besitzer besitzt die Entscheidungskraft über Verkauf und Verteilung seiner Arbeit. Das Urheberrecht schützen bedeutet das Gleiche wie die Rücksichtsnahme auf die Rechte der Schöpfer. Falls der Eigentümer seine Rechte einer anderen Peson übergibt, beschränkt oder auch ohne Begrenzung, so hebt sich in diesem Fall das Urheberrecht nicht auf, sondern wechselt nur die Hand.

Welchen Inhalt umfasst das Urheberrecht?

In den Gesetzen ist eine grosse Palette von Werken aufgelistet, die das Schutzrecht betreffen. Sie sind in folgender Reihenfolge verankert:

literarische, wissenschaftliche und andere Sprachwerke

Werke der Musik und andere akustische Werke

Werke der Malerei, der Bildhauerei und der Graphik

Werke mit wissenschaftlichem und technischem Inhalt, wie Zeitungen, Pläne, Karten oder plastische Darstellungen

Werke der Baukunst

Werke der angewandten Kunst

Filmische, fotographische und andere visuelle oder audiovisuelle Werke

Choreographische Werke und Pantomimen

Computerprogramme

Entwürfe, Titel und Teile, die geistige Schöpfungen mit individuellen Charakter darstellen

Der Eigentümer muss niemanden warnen

Der Indikator für das Urheberrecht ist nichts anderes als das oft vorzutreffende Zeichen für Copyright c. Das Wort Copyright, aus dem Englischen kommend, gewinnt mehr und mehr international an Gewicht und ist nun in allen Ländern anzutreffen.

Die Gesetze der Urheberrechts der Schweiz, welche die Rechte des Eigentümers schützten, sagen aus, dass Symbole wie das Copyright- Zeichen c oder Angaben, wie beispielsweise "das Kopieren und Vervielfältigen dieses Produktes ist nur dem Besitzer erlassen", nicht obligatorisch sind. Jedes Werk ist durch diese Gesetze automatisch geschützt, egal ob ein Warnzeichen da ist oder nicht. Also gilt die Aussage nicht: "das Werk besass keine Warnung, also habe ich es vervielfältigt und verkauft." Die widerrechtlich handelnde Person muss mit einer Strafe rechnen. Die Unkenntnis der Gesetze verändert die Beurteilung des Verstosses nicht, eine reduzierte Strafe kann nicht ausgehandelt werden. Wie es in jeder Beurteilung der Fall ist, werden die Urteile in der Annahme gefällt, dass die Beschuldigten über die Gesetze Bescheid wissen.

Die obere Grenze der Strafe ist schwer: 100 000 Franken Geldbusse oder ein Jahr Gefängnis

Da ein Verstoss gegen die Regeln des Urheberrechts als Straftat bewertet wird wie ein Diebstahl, sind die Strafen ausreichend hart. Das Begehen einer solchen Straftat, ganz gleich ob bewusst oder nicht, wird bestraft durch eine Geldbusse bis zu 100000 Schweizer Franken oder mit Gefängnis bis zu einem Jahr. Bei jeder Wiederholung der gesetzeswidrigen Tat beginnen die Ermittlungen von vorne, und die Strafen werden erhöht.

Natürlich muss nicht jede Person, die gegen das Urheberrecht verstossen hat, eine Höchstbestrafung erwarten. Der Richter bewertet jeden Fall einzeln. Beispielsweise: Ein Kind verwendet, ohne den Zeitungsbetrag beglichen zu haben, mit Erlaubnis einen Artikel, aber gibt die Quellen nicht an. Dem Kind kann nun nicht eine gleichharte Strafe auferlegt werden, wie es ein anderer Angeklagter erfährt, der ein Musik- Album kopiert, vervielfältigt und dann verkauft hat. Die Ziele der strafbaren Handlung sind bedeutsam für die Strafzumessung. Allerdings weiss man, dass die härtesten Strafen für Taten ausgesprochen werden, welche auf Gewinnsucht ausgerichtet sind.