Die wichtigsten Ereignisse in

der Schweiz werden unter die

Lupe genommen.

snc recherchiert, damit Sie

mehr wissen.

snc-dossiers >>>

 

Unter dem Einfluss von ausländerfeinlicher Propaganda hat die Schweizer Wählerschaft das neue Bürgerrecht nicht angenommen. Das im 20. Jahrhundert bereits 5 mal abgewiesene Mutterschaftsversicherungsgesetz ist diesmal akzeptiert worden.

(Foto:spschweiz.links.ch)

 

Die Schweizer Wählerschaft wurde durch die "islamistischen Bedrohung" verängstigt

Die Ausländerfeindlichkeit hat

gewonnen, die jungen MigranntInnen

haben verloren

Die Ergebnisse der Volksabstimmungen, die die MigrantInnen direkt angehen, sind am 26. September zum Vorschein getreten. Das Gesetz, das die Einbürgerung für die Jugendlichen im ausländischen Status vereinfachen sollte, ist von der Mehrheit der Wählerschaft nicht angenommen worden. Die Mutterschaftsversicherung hingegen hat die Unterstützung der WählerInnen erhalten und ist gesichert.

snc deutsch: özen aytaç

dossier: sevim civil -zafer sayar

Man wusste, dass die Ergebnisse der Volksabstimmung vom Sonntag, 26. September, wie nur wenige, die MigrantInnen direkt betraf. Als es darum ging zu entscheiden, ob die ausländisch verwurzelten Kinder und Jugendlichen auf vereinfachtem Wege in die Schweizer Bürgerschaft eintreten können, wusste man schon, dass eine ausserordentliche Situation bestand. Die Mutterschaftsversicherung, die auch von der Meinung der Wählerschaft abhing, betraf die ausländischen und Schweizer Frauen in gleicher Weise - auch ein Grund, warum die MigrantInnen ihr Augenmerkmal direkt auf die Volksabstimmung gerichtet hatten.

Die MigrantInnen waren nicht nur neugierig und interessiert; was ganz sicher ist, sie hatten auch Hoffnung. Die vereinfachte Einbürgerung nämlich und das Mutterschaftsversicherungsgesetz waren im Parlament von einer grossen Mehrheit angenommen worden. Der Nationalrat hat das Gesetz zur Vereinfachung der Einbürgerung der 2. Generation mit 140 gegen 41 Stimmen angenommen, im Ständerat hingegen stimmte niemand gegen die neue Gesetzesvorlage. Auch die automatische Einbürgerung der 3. Generation wurde mit ähnlichen Ergebnissen im Parlament angenommen. Im Nationalrat ist das neue Gesetz 149 gegen 40, im Ständerat einstimmig, mit 38 Stimmen, angenommen worden. Auch die Mutterschaftsversicherung hat im Parlament grosse Unterstützung erfahren.

14.00 Uhr: Die Ablehnung des Einbürgerungsgesetzes ist sicher

Zur Mittagszeit des Sonntags am 26. September ist die Hoffnung der MigrantInnen so langsam vernichtet. Die ersten Ergebnisse der Volkswahl trugen Zeichen, die ein Nichtannehmen signalisierten. Um 14.00 Uhr war die Ablehnung des vereinfachten Einbürgerungsgesetzes sicher. Obwohl die Stimmen noch ausgezählt wurden, war es nun ganz sicher, die meisten BürgerInnen der Kantone hatten mit Nein gestimmt. Alle die wussten, dass neben der Mehrheit der Wählerschaft auch die Mehrheit der Kantone ihre Zustimmung geben mussten, wussten, dass das Ergebnis von nun an nicht mehr zu ändern war. Dem neuen Einbürgerungsgesetz haben nur die französischen Kantone und Basel-Stadt zugestimmt, die restlichen 14 deutschsprachigen Kantone und der Tessin stimmten gegen den Gesetzesentwurf. In keinem Kanton änderten die Stimmen, die noch weiter gezählt wurden, das Ergebnis. Bei der Mutterschaftsversicherung bestand eine andere Besorgnis. Man bemerkte, dass die Wählerschaft das Mutterschaftsgesetz befürwortete.

16.00 Uhr: Nein der Wählerschaft zum Einbürgerungsgesetz

Nachdem es ganz sicher war, dass der Kantone Mehrheit gegen die vereinfachte Einbürgerung gestimmt hatte, schloss sich gegen 16.00 Uhr auch die Wählerschaft dieser Entscheidung an: Nein! Inoffizielle Zahlen besagen, dass die vereinfachte Einbürgerung der 2. Generation mit 58 % und die direkte Einbürgerung der 3. Generation mit 52 % abgelehnt worden sind. Die Perspektive der MigrantInnen wurde nach der Entscheidung der Kantone durch die Wählerschaft nur noch mehr verdunkelt. Der Grund dafür war, dass trotz Ablehnung der Kantone, weitere Schritte hätten eingeleitet werden können. Die Grundlage würde bestehen. Mit der Unterstützung des Volkes hätte das neue Einbürgerungsgesetz in kürzester Zeit noch einmal auf der Tagesordnung stehen können. Durch das Nein der Wählerschaft aber, sind viele Tore der Lösung verschlossen worden.

Das Volk wurde mit Slogans wie "der Islam kommt" verängstigt

Die Ablehnung, trotz offener und klarer Unterstützung der Schweizer Regierung im Parlament, zeigt, dass die Lösung des Migrationsproblems in der Schweiz noch viele Jahre bedarf. Eine andere Realität, die die Ergebnisse in sich tragen, ist, dass die grosse, ausländerfeindliche Propaganda der Schweizer Volkspartei (SVP) Früchte getragen hat und das Volk beeinflusst werden konnte. Die SVP hat mit Inseraten in der Zeitung, in Propagandabroschüren und auf Plakaten die Ausländerfeindlichkeit zur rassistischen Ebene befördert und die Bedeutung der "grossen Gefahr des Islams" als Material Nr. 1 genutzt. Für die politischen Beobachter ist der Realisierungsweg wichtiger als die Ergebnisse der Volksabstimmung und die Möglichkeit Niederlage der jugendlichen MigrantInnen. Das Schweizer Volk wurde mit einer ausländerfeindlichen Propaganda bombardiert. Dies hat im Volk eine nicht leicht zu verbindende Wunde geöffnet.

18.00 Uhr: Schweiz hat nun eine "Mutterschaftsversicherung"

Zur Mittagszeit stand bereits fest, dass 55 % der Wählerschaft das Gesetz der Mutterschaftsversicherung befürworteten, man wusste nur noch nicht, wie die kantonale Mehrheit aussehen würde. Die deutsch und italienisch sprechenden Kantone liessen diesmal die französisch sprechenden Kantone nicht im Stich. Der Tessin, Zürich, Bern, Basel-Stadt und Basel-Land schlossen sich der Unterstützung der französischen Kantone an und bildeten die Mehrheit. Das Schweizer Fernsehen teilte das Ergebnis wie folgt mit: "Wie bei dem Grundgesetzreferendum 1999 schlossen sich auch diesmal die grossen deutschsprachigen Kantone den französisch und italienisch sprechenden der Romandie an und die Mutterschaftsversicherung konnte das Hindernis überwinden."

Nein zur Post-Initiative

Die Initiative "Schliessung der Post" wurde auch zur Entscheidung an die Wählerschaft gebracht, obwohl sie im Schatten der Einbürgerungs- und der Mutterschaftsversicherungs-Inititative stand. Das Volk wurde dazu geladen, gegen die Schliessung der Postfilialen in kleinen Ortschaften zu stimmen. Das Ergebnis konnte erst zu später Abendstunde erkennbar werden. Die Ablehnung, mit einem ganz kleinen Unterschied, kam mit 50,23 % zustande.

Hohe Wahlbeteiligung

Die nicht erwartete hohe Wahlbeteiligung wurde damit erklärt, dass die Schweizer Wählerschaft zu den wichtigen Themen "Einbürgerung" und "Mutterschaftsgesetz" nicht einfach Andere entscheiden lassen wollte. Die Teilnahme an Volkswahlen ist in der Schweiz durchschnittlich 40 %. Am 26. September haben 53 % der Wählerschaft, so die Zahlen am Abend, teilgenommen.

kurz gesagt...                       Einbürgerungs- und

Mutterschaftsversicherungsgesetz

Das abgelehnte Einbürgerungsgesetz wurde im Parlament am 3. Oktober 2003 befürwortet

Zwei Hauptteile bestanden:

1. Vereinfachung der Einbürgerung der 2. Generation:

Nationalrat: 140 Ja, 41 Nein Stimmen Ständerat: 40 Ja, 0 Nein Stimmen 2. Direktes

2. Einbürgerungsrecht für die 3. Generation

Nationalrat: 149 Ja, 40 Nein Stimmen Ständerat: 38 Ja, 0 Nein Stimmen

Das in der Volksabstimmung nicht angenommene Gesetz hatte folgende Neuerungen beinhaltet:

Vereinfachung der Einbürgerung der 2. Generation

Die ausländischen Jugendlichen sollten mit einem vereinfachten Einbürgerungsverfahren in die Schweizer Bürgerschaft aufgenommen werden. Diese Regelung sollte für die gesamte Schweiz gelten. Jugendliche zwischen 14 und 24 Jahren hätten, wenn sie mindestens 5 Jahre der obligatorischen Schuljahre in der Schweiz geleistet und über eine Niederlassungs- bewilligung verfügen würden von diesem Gesetz Gebrauch machen können. Neben diesen Anforderungen mussten die beantragenden Personen mindestens 2 Jahre in dem Kanton leben, in dem sie die Bürgerschaft beantragt haben, in die Schweiz integriert sein, eine Sprache der Schweiz sprechen und die Gesetze der Schweiz achten.

Direkte Einbürgerung der 3. Generation

Kinder aus der 3. Generation würden direkt in die Schweizer Bürgerschaft aufgenommen, wenn ihre Eltern in der Schweiz aufgewachsen oder geboren sind. Die Eltern des Kindes sollten mindestens 5 Jahre über eine Niederlassungsbewilligung verfügen. Diese Regelung hätte keine Geltung für Personen, die die Aufenthaltsgenehmigung über ein asylrechtliches Verfahren erhalten haben. Die Eltern hätten das Recht gehabt, gegen die Einbürgerung in die Schweizer Bürgerschaft zu stimmen. Diese Kinder hätten aber im Gegenzug das Recht, nach Volljährigkeit, gegen den Entscheid der Eltern den Antrag für die Einbürgerung stellen zu können. Kürzung der Mindestwohndauer Neben der Vereinfachung der Einbürgerung der 2. und 3. Generation sollte die bestehende Einbürgerung auch vereinfacht werden. Die Mindestwohndauer in der Schweiz wird von 12 auf 8 Jahre heruntergestuft, auf kantonaler- und Gemeindeebene sollte diese Dauer höchstens 3 Jahre betragen.

Die, die gegen das neue Einbürgerungsgesetz sind

in den Diskussionen im Nationalrat hat eine kleine Gruppe die Meinung vertreten, dass es genügen würde, dass die Wohnjahre der ausländischen Kinder und Jugendlichen zwischen 10 und 20 Jahren doppelt gezählt würde. Auch war eine Meinung, dass es nicht nötig sei die Kinder direkt einzubürgerin, die in der Schweiz auf die Welt kommen. Diese könnten später eintscheiden, ob sie in die Schweizer Bürgerschaft eintreten wollen oder nicht. Die Schweizer Volkspartei (SVP) hat vor der Volksabstimmung eine grosse Kampagne gestartet. Die SVP hat in ihrer Kampagne zum Ausdruck gebracht, dass die statistischen Zahlen bezüglich der ausländischen Bürger geändert werden müssen und dass die Schweiz einem grossen Einwandererfluss gegenüber stehen würde. Diese Kampagne hat als eines der Hauptmotive "Der Islam kommt" genutzt.

Die angenommene Mutterschaftsversicherung

Befürwortung im Parlament: 3. Oktober 2003

Nationalrat: 146 Ja, 41 Nein Stimmen Ständerat: 31 Ja, 6 Nein Stimmen

Das in der Volksabstimmung angenommene Gesetz beinhaltet:

Die Mütter erhalten das Recht, 14 Wochen nach der Geburt 80 % ihres Gehaltes zu erhalten. Die Mutterschaftsversicherung gilt für Mütter mit Gehalt, für selbständige Mütter oder Mütter im Familienunternehmen. Arbeitslose Mütter sind im neuen Mutterschafts- versicherungsgesetz nicht beachtet. Um vom Mutterschafts- versicherungsgesetz Gebrauch machen zu können muss man mindestens 9 Monate in einem Arbeitsverhältnis stehen und 5 davon gearbeitet haben. Die Zahlungen dürfen täglich 172,00 Franken nicht überschreiten.

 
 
 
 
 

 

 

 
 

 

 

 

Volksabstimmung

was ist

was?

Das politische System der Schweiz basiert darauf, dass "das Volk das letzte Wort hat". Man kann sich fragen, ob das nicht nur in jedem Land so ist. In der Schweiz gilt dieser Satz nicht dafür, dass alle 4 - 5 Jahre Volksvertreter gewählt werden. Auch der Begriff "indirekte Demokratie" hat hier seine Quellen und das System des Grundgesetzes sieht das Volk herrschend über dem Parlament.

Wie? Zuerst einmal müssen alle Grundgesetzänderungen, die vom Parlament akzeptiert worden sind, zur Abstimmung an das Volk. Alle in der Volksabstimmung nicht angenommenen Grundgesetzänderungen gelten nicht. Hinzu kommt, dass die Zustimmung der Volksmehrheit auch nicht ausreicht, die kantonale Mehrheit muss auch zustimmen. Das sind die Grundsteine der Schweizer Verfassung. Die Verfassung beinhaltet, dass das Volk und die Kantone zugleich gehalten werden. Ja, alle Verfassungsänderungen müssen vom Volk abgestimmt werden. Dies gilt aber nicht für Parlaments- oder ähnliche Entscheidungen auf Gesetzesstufe. Wenn gegen eine Entscheidung des Parlamentes kein Refereendum ergriffen wird, gilt die Entscheidung des Parlamentes.

Volksinitiative

Um den politische Entscheidungsmechanismus der Schweiz verstehen zu können, muss man sich das Wissen über die Volksinitiativen und Referendum aneignen. Im oberen Teil haben wir bereits angesprochen, dass alle Verfassungsänderungen vom Volk befürwortet werden müssen. Wenn das Volk die Entscheidung des Parlamentes nicht annimmt behält der bis dahin geltende Verfassungsartikel seine Gültigkeit.

Mit einer Volksinitiative mit 100 000 Unterschriften, gesammelt innert 18 Monaten, kann ein neuer Initiativtext der Abstimmungen von Volk und Kantonen unterbreitet werden.

Andere Regeln der Volksinitiative gelten, wenn es um Gesetze und ähnliche parlamentarische Entscheidungen geht. Auch da ist ein Referendum mit 50 000 Unterschriften möglich. Bisher gab es aber für Gesetzesänderungen keine Initiative.

Verfassungsrevision: Entwurf des Parlaments, obligatorisches Referendum, Volksabstimmung, erforderlich Mehrheit des Volkes und der kantone.

Volksinitiative, 100 000 Unterschriften, innert 18 Monaten, Volksabstimmung, erforderlich Mehrheit des Volkes und der Kantone.

Gesetzesrevision: Entwurf des Parlaments, fakultatives Referendum, 50 000 Unterschriften in 90 Tagen, Volksabstimmung Mehrheit des Volkes.