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Falls am 25. September 2005 die Abstimmung mit einem Ja ausfällt, so wird die Personenfreizügigkeit auch die Länder Lettland, Estland, Litauen, Tschechische Republik, Ungarn, Polen, Slowakei, Malta, Slowenien und Süd- Zypern unfassen.

Wenn die Schweizer Wählerschaft am 25. September mit einem Ja abstimmen, so wird ein weiterer Schritt in Richtung "Aufhebung der Grenzkontrollen" gemacht sein.

Wer wird vom Personenfreizügigkeit profitieren können?

Am 25. September wird die Schweizer Wählerschaft über die Frage entscheiden, ob die Personenfreizügigkeit auf die 10 neuen EU- Mitgliedländer erweitert werden soll oder nicht. Die Personenfreizügigkeit, die momentan die alten 15 EU- Länder umfasst, wird, falls die Abstimmung mit einem Ja abgeschlossen wird, auf alle 25 EU- Länder ausgeweitet.

snc deutsch/ ali yilmaz

Die beiden Kammern des Schweizer Parlaments haben am 17. Dezember 2004 die historisch- wichtige Frage mit einer grossen Mehrheit befürwortet. Der Nationalrat hat der Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf die neuen 10 EU- Ländern mit 142 gegen 40, der Ständerat mit 40 Stimmen zugestimmt.

Die Gegnerinnen und Gegner, welche gegen die parlamentarische Entscheidung vorgingen, haben die Möglichkeit genutzt, die das schweizerische System ihnen zur Verfügung stellt, und haben innerhalb kürzester Zeit die bei 50 000 Unterschriften angesetzte Grenze überschritten und mit 75 000 gesammelten Unterschriften den Weg für das Referendum eröffnet. Auf dieses Ereignis hat die Regierung das Referendumsdatum auf den 25. September festgelegt.

Bei diesem Referendum wird die Wählerschaft auf zwei wichtige Fragen die endgültige Antwort geben und den öffentlichen Diskussionen ein Ende bereiten. Erstens, die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf die 10 neuen EU- Länder… Zweitens, die Kontrolle des Rechts der Personenfreizügigkeit, damit es von den Arbeitsgebern nicht missbraucht wird, sodass die Löhne sinken und die Arbeitsbedingungen verschlechtert werden, soll verschärft werden…

Dass die Öffentlichkeit nicht genügend mit Informationen versorgt wurde, wird in diesen Tagen, an denen das Referendum- Datum heranrückt, mehr und mehr ein Kritikpunkt in der Schweiz.

Welche neuen Länder werden an der Personenfreizügigkeit teilnehmen?

Falls am 25. September 2005 die Abstimmung mit einem Ja ausfällt, so wird die Personenfreizügigkeit auch die Länder Lettland, Estland, Litauen, Tschechische Republik, Ungarn, Polen, Slowakei, Malta, Slowenien und Süd- Zypern unfassen. Insgesamt beträgt die Einwohnerzahl in diesen Ländern 75 Millionen Menschen.

Wer wird das Recht besitzen, in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten?

Die Personenfreizügigkeit umfasst neben in Dienstleistungen arbeitstätigen Personen, wie bezahlte Ärzte, Anwälte und Architekten, auch die selbständigen Firmenbesitzer sowie sämtliche Arbeitnehmenden. Darüber hinaus dürfen auch Personen mit finanziell guter Lage sich in der Schweiz niederlassen.

Wird eine Familienzusammenführung möglich sein?

Ja. Ausser den Personen, die nur vorübergehend in der Schweiz wohnen dürfen, sind alle anderen Einwohner der neuen EU- Länder berechtigt, den Ehepartner, Vater/Mutter, die Eltern des Ehepartners und die Kinder in die Schweiz mitzuziehen. Falls die Lohnsituation es nicht zulässt, den Familienhaushalt zu führen, so dürfen sie Sozialhilfe beanspruchen.

Wer von den Dienstleistenden darf in der Schweiz eine Arbeitsstelle gründen?

Jeder kann es versuchen. Jedoch muss er nach 6 Monaten den Sozialversicherungsantrag stellen, die Arbeitsnehmer/innen anmelden und das Erfordernis, finanziell den Haushalt führen zu können, beweisen können. Die Kontingentsbegrenzung für die Dienstleistenden gilt bis ins Jahr 2007.

Die Firmen, die ihre Niederlassungen in den EU- Ländern besitzen… werden sie ihre Dienstleistungen auch in der Schweiz anbieten können?

Ja. 3 Monate im Jahr ist es ihnen erlaubt, in die Schweiz zu kommen und zu arbeiten. Dieser Prozess verlangt nicht nach einer Bewilligung. Jedoch gibt es in den Bereichen wie Bau, Sicherheit und Gartenarbeit Begrenzungen, die bis ins Jahr 2011 angewendet werden.

Dürfen auch die Arbeitslosen kommen?

Um nach Arbeit zu suchen dürfen auch die Arbeitslosen in die Schweiz einreisen. In den ersten drei Monaten wird eine Anmeldung nicht verlangt, nach diesen drei Monaten kann durch eine Anmeldung der Aufenthalt um weitere drei Monate verlängert werden. Die Personen, welche die Suche nach Arbeit belegen können, dürfen die Aufenthaltsdauer bis auf ein Jahr verlängern.

Arbeitslosengeld und das Recht auf Sozialhilfe

Falls die Personen, die aus den neuen EU- Ländern gekommen sind, ihre Arbeitsstelle verlieren, können sie Arbeitslosengelder beziehen?

Personen, die kurzzeitige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen bis höchstens ein Jahr besitzen, dürfen falls sie 12 Monate lang gearbeitet haben, von der Arbeitslosenkasse profitieren. Zudem kann das Geld, welches die Personen mit 5- jähriger Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung an die Arbeitslosenkassen in ihren eigenen Ländern bezahlen müssen, an diese 12 Monate angerechnet werden. Ab 2011 wird diese Anwendung auch für Kurzzeitaufenthalten in Geltung treten.

Können sie sich an die Sozialhilfe wenden?

Personen, die eine kurzzeitige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis besitzen, können, falls sie ihre Arbeitsstelle verlieren, sich nicht an die Sozialhilfe wenden. Personen, die eine dauernde Aufenthaltsbewilligung besitzen, haben wie die Schweizer/innen das Recht auf Sozialhilfe.

Bei den frei Arbeitenden allerdings werden die Niederlassungen einbezogen, falls der Verdienst nicht ausreicht, um den eigenen Haushalt führen zu können.

Können sie von der AHV Nutzen ziehen und Rentner/in werden?

Sie können in gleichem Masse wie Schweizerinnen und Schweizer von der AHV profitieren. Jedoch entscheidet die Höhe der Versicherungskosten über die Höhe der Renten.

Schritt für Schritt Fortschritte bei der Personenfreizügigkeit

Welche Übergangsanforderungen werden an die Personenfreizügigkeit gestellt?

Bis ins Jahr 2011 wird den Einheimischen der Vortritt erlassen. Eine Firma kann nur Arbeiter/innen aus den neuen EU- Ländern beschäftigen, falls keine Schweizer/innen oder Migranten/innen mit Niederlassungsbewilligung in der Schweiz zur Verfügung stehen.

Bis ins Jahr 2011 können die Kantone, bevor sie eine Arbeitserlaubnis austeilen, die Arbeitsbedingungen in den Arbeitsplätzen und die Lohnverhältnisse kontrollieren.

Wie gross ist die Zahl der Arbeitskräfte, die in die Schweiz kommen dürfen?

Die Zahl der Arbeitskräfte aus den EU- Ländern wird mit ständig steigenden Kontingenten festgelegt.

In der ersten Phase werden den Staatsangehörigen der neuen EU- Ländern in einem Jahr höchstens 1300, später aber jährlich 3000 neue Langaufenthaltsbewilligungen erteilt. Bei Personen, die sich mit einem L- Ausweis nicht länger als 1 Jahr sich in der Schweiz aufhalten dürfen, ist anfänglich die Rede von jährlich 12400. später jedoch jährlich 29000 Kontingenten. Ab 2011 werden diese Begrenzungen aufgehoben.

Werden die Einreisenden aus Malta und Süd- Zypern mit besonderen Massnahmen empfangen?

Wenn wir die kleinen Einwohnerzahlen dieser beiden Länder betrachten, so stellen wir fest, dass die Staatsangehörigen dieser Staaten im Vergleich zu den anderen EU- Ländern am glücklichsten abschneiden. Die Staatsangehörigen aus Malta und Süd- Zypern werden auf dem Arbeitsmarkt die gleichen Chancen erhalten wie Schweizer/innen und ansässige Migranten/innen. Die einzige Eingrenzung ist die Kontingenteneingrenzung, die bis ins Jahr 2007 andauern wird.

Kann die Schweiz, falls sie von einer Arbeitskräfteflut aufgesucht wird, auf die Bremse drücken?

Wenn die Situation eintrifft, dass die Zuwanderung von Arbeitkräften bis ins Jahr 2011 den Arbeitsmarkt überlastet, so hat die Schweiz die Möglichkeit, bis ins Jahr 2014 neue begrenzende Kontingente, die auch die alten- EU- Länder umfassen, festzusetzen.

Schutz gegen Lohndruck

Was bezwecken diese Begrenzungen?

Mit diesen Massnahmen hat man es sich zum Ziel gesetzt, der Ausbeutung der neu einreisenden Immigranten/innen als billige Arbeitskräfte entgegenzuwirken, wie auch schlechte Arbeitsbedingungen zu verhindern, daneben aber auch das Lohnniveau in der Schweiz vor dem Absinken zu bewahren.

Die Massnahmen, die im Zusammenhang mit der am 1. Juni 2004 in Kraft getretenen Anwendung stehen, sollen eine Verschärfung erfahren, falls die Wählerschaft am 25. September 2005 der Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU- Ländern zustimmt.

Welche Mittel sind vorgesehen, um das Absinken der Löhne zu verhindern?

Die ausländischen Firmen, die in der Schweiz Arbeit annehmen und Arbeitskräfte mit sich ziehen, sind verpflichtet, die in der Schweiz geltenden Löhne auszuzahlen. Die Gesamtarbeitsverträge müssen von allen Firmen gleicher Branchen eingehalten werden. Falls keine Gesamtarbeitsverträge vorhanden sind, wird über den Mindestlohn entschieden.

Wer wird die Kontrollen durchführen, damit die Ausländer/innen wirklich nach den Lohnansätzen der Schweiz arbeiten?

In ihrer Zahl ungefähr 150 Inspektoren werden das Bau- und Gartenwesen wie auch die Fabriken besuchen und die Arbeitsbedingungen und die Löhne kontrollieren. Falls die Regeln nicht eingehalten werden, können die Zuständigen diese Situation an die spezielle tripartite Kommission weitergeleitet, in der neben den Gewerkschaften auch die Arbeitgeber und zuständige Behörden miteinbezogen sind, und die entsprechenden Vorkehrungen verlangen. In solch einer Lage kann den Firmen das vorübergehende Verbot auferlegt werden, in der Schweiz eine Arbeit auszuführen.

Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU nach den Volkswahlen

Falls am 22. September die Wählerschaft die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU- Länder nicht akzeptiert, was passiert dann?

Falls aus dem Abstimmungskasten die Nein- Stimme fällt, so wird dies die bilateralen Verträge der Schweiz zu der EU in Gefahr bringen. Auf der einen Seite können aus rechtlicher Sicht betrachtet alle bilateralen Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit vollständig ihre Gültigkeit verlieren, auf der anderen Seite könnte die EU die Schengen/ Dublin- Abkommen auflösen. Auch wenn es noch nicht klar ersichtlich ist, wie die EU auf eine solche Situation reagieren wird, so kann man erwarten, dass sie bei einer derart diskriminierenden Haltung sich auf eine Art selber bestätigen wird.

Falls aber das Volk mit einem Ja- abstimmt?

Dann wird die Personenfreizügigkeit auf die EU im Rahmen der 10 neuen Mitgliedsländer erweitert. Gleichzeitig werden die Massnahmen die mit dem Schutz der Arbeitsnehmer im Zusammenhang stehen, in Kraft treten. Im Jahre 2009 wird es notwendig sein, dass das Schweizer Parlament erneut die Personenfreizügigkeit akzeptiert. Gegen diese Entscheidung kann das Referendum ergriffen werden. 2011 oder spätestens 2014 wird die Personenfreizügigkeit grenzenlos in seinem ganzen Umfang gültig sein.

Wenn die Türkei, Bulgarien und Rumänien auch in die EU aufgenommen werden, was passiert dann? Werden die Staatsangehörigen aus diesen Ländern ebenfalls die Möglichkeit besitzen, von der Personenfreizügigkeit zu profitieren?

Nein, die Vereinbarungen in Bezug auf die Personenfreizügigkeit werden nicht automatisch auf diese Länder übertragen. Zuerst muss das Parlament zustimmen. Natürlich entscheidet im Falle eines Referendums das Volk als letzte Instanz.

Nicht EU-BürgerInnen

Als in der Schweiz am 5 Juni 2005 aus der Volksabstimmung für die Schengen/ Dublin - Abkommen ein Ja fiel, dachten die in der Schweiz wohnenden MigrantInnen, die nicht aus einem EU-Mitgliedsstaat kommen, dass das von der EU für die Migranten/innen angewandte Schengen Visum aufgehoben würde. Jedoch ist diese Anwendung immer noch intakt, wieso?

Die Abstimmung vom 5. Juni 2005 hatten keinen direkten Bezug auf die Migranten/innen in der Schweiz, die eine Staatsbürgerschaft in einem nicht EU- Land haben. Dass das Schengen- Visum in der Schweiz auf Migranten/innen angewandt wird, liegt vollständig in der Kompetenz der EU.

Falls am 25. September mit einem Ja- abgestimmt wird, könnte das Schengen- Visum aufgehoben werden?

Es werden notwendige Vorkehrungen geschaffen. Jedoch bestimmen die 25 EU- Länder über die Zeitplanung.