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Wenn
die Schweizer Wählerschaft am 25. September mit einem Ja
abstimmen, so wird ein weiterer Schritt in Richtung
"Aufhebung der Grenzkontrollen" gemacht sein.
Wer
wird vom Personenfreizügigkeit profitieren
können?
Am
25. September wird die Schweizer Wählerschaft über die Frage
entscheiden, ob die Personenfreizügigkeit auf die 10 neuen EU-
Mitgliedländer erweitert werden soll oder nicht. Die
Personenfreizügigkeit, die momentan die alten 15 EU- Länder
umfasst, wird, falls die Abstimmung mit einem Ja abgeschlossen
wird, auf alle 25 EU- Länder ausgeweitet.
snc
deutsch/ ali yilmaz
Die
beiden Kammern des Schweizer Parlaments haben am 17. Dezember
2004 die historisch- wichtige Frage mit einer grossen Mehrheit
befürwortet. Der Nationalrat hat der Erweiterung der
Personenfreizügigkeit auf die neuen 10 EU- Ländern mit 142
gegen 40, der Ständerat mit 40 Stimmen zugestimmt.
Die
Gegnerinnen und Gegner, welche gegen die parlamentarische
Entscheidung vorgingen, haben die Möglichkeit genutzt, die das
schweizerische System ihnen zur Verfügung stellt, und haben
innerhalb kürzester Zeit die bei 50 000 Unterschriften angesetzte
Grenze überschritten und mit 75 000 gesammelten Unterschriften
den Weg für das Referendum eröffnet. Auf dieses Ereignis hat die
Regierung das Referendumsdatum auf den 25. September festgelegt.
Bei
diesem Referendum wird die Wählerschaft auf zwei wichtige Fragen
die endgültige Antwort geben und den öffentlichen Diskussionen
ein Ende bereiten. Erstens, die Ausweitung der
Personenfreizügigkeit auf die 10 neuen EU- Länder… Zweitens,
die Kontrolle des Rechts der Personenfreizügigkeit, damit es von
den Arbeitsgebern nicht missbraucht wird, sodass die Löhne sinken
und die Arbeitsbedingungen verschlechtert werden, soll verschärft
werden…
Dass
die Öffentlichkeit nicht genügend mit Informationen versorgt
wurde, wird in diesen Tagen, an denen das Referendum- Datum
heranrückt, mehr und mehr ein Kritikpunkt in der Schweiz.
Welche
neuen Länder werden an der Personenfreizügigkeit
teilnehmen?
Falls
am 25. September 2005 die Abstimmung mit einem Ja ausfällt, so
wird die Personenfreizügigkeit auch die Länder Lettland,
Estland, Litauen, Tschechische Republik, Ungarn, Polen, Slowakei,
Malta, Slowenien und Süd- Zypern unfassen. Insgesamt beträgt die
Einwohnerzahl in diesen Ländern 75 Millionen Menschen.
Wer
wird das Recht besitzen, in der Schweiz eine
Aufenthaltsbewilligung zu erhalten?
Die
Personenfreizügigkeit umfasst neben in Dienstleistungen
arbeitstätigen Personen, wie bezahlte Ärzte, Anwälte und
Architekten, auch die selbständigen Firmenbesitzer sowie
sämtliche Arbeitnehmenden. Darüber hinaus dürfen auch Personen
mit finanziell guter Lage sich in der Schweiz niederlassen.
Wird
eine Familienzusammenführung möglich sein?
Ja.
Ausser den Personen, die nur vorübergehend in der Schweiz wohnen
dürfen, sind alle anderen Einwohner der neuen EU- Länder
berechtigt, den Ehepartner, Vater/Mutter, die Eltern des
Ehepartners und die Kinder in die Schweiz mitzuziehen. Falls die
Lohnsituation es nicht zulässt, den Familienhaushalt zu führen,
so dürfen sie Sozialhilfe beanspruchen.
Wer
von den Dienstleistenden darf in der Schweiz eine Arbeitsstelle
gründen?
Jeder
kann es versuchen. Jedoch muss er nach 6 Monaten den
Sozialversicherungsantrag stellen, die Arbeitsnehmer/innen
anmelden und das Erfordernis, finanziell den Haushalt führen zu
können, beweisen können. Die Kontingentsbegrenzung für die
Dienstleistenden gilt bis ins Jahr 2007.
Die
Firmen, die ihre Niederlassungen in den EU- Ländern besitzen…
werden sie ihre Dienstleistungen auch in der Schweiz anbieten
können?
Ja.
3 Monate im Jahr ist es ihnen erlaubt, in die Schweiz zu kommen
und zu arbeiten. Dieser Prozess verlangt nicht nach einer
Bewilligung. Jedoch gibt es in den Bereichen wie Bau, Sicherheit
und Gartenarbeit Begrenzungen, die bis ins Jahr 2011 angewendet
werden.
Dürfen
auch die Arbeitslosen kommen?
Um
nach Arbeit zu suchen dürfen auch die Arbeitslosen in die Schweiz
einreisen. In den ersten drei Monaten wird eine Anmeldung nicht
verlangt, nach diesen drei Monaten kann durch eine Anmeldung der
Aufenthalt um weitere drei Monate verlängert werden. Die
Personen, welche die Suche nach Arbeit belegen können, dürfen
die Aufenthaltsdauer bis auf ein Jahr verlängern.
Arbeitslosengeld
und das Recht auf Sozialhilfe
Falls
die Personen, die aus den neuen EU- Ländern gekommen sind, ihre
Arbeitsstelle verlieren, können sie Arbeitslosengelder beziehen?
Personen,
die kurzzeitige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen bis
höchstens ein Jahr besitzen, dürfen falls sie 12 Monate lang
gearbeitet haben, von der Arbeitslosenkasse profitieren. Zudem
kann das Geld, welches die Personen mit 5- jähriger Aufenthalts-
und Arbeitsbewilligung an die Arbeitslosenkassen in ihren eigenen
Ländern bezahlen müssen, an diese 12 Monate angerechnet werden.
Ab 2011 wird diese Anwendung auch für Kurzzeitaufenthalten in
Geltung treten.
Können
sie sich an die Sozialhilfe wenden?
Personen,
die eine kurzzeitige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis besitzen,
können, falls sie ihre Arbeitsstelle verlieren, sich nicht an die
Sozialhilfe wenden. Personen, die eine dauernde
Aufenthaltsbewilligung besitzen, haben wie die Schweizer/innen das
Recht auf Sozialhilfe.
Bei
den frei Arbeitenden allerdings werden die Niederlassungen
einbezogen, falls der Verdienst nicht ausreicht, um den eigenen
Haushalt führen zu können.
Können
sie von der AHV Nutzen ziehen und Rentner/in werden?
Sie
können in gleichem Masse wie Schweizerinnen und Schweizer von der
AHV profitieren. Jedoch entscheidet die Höhe der
Versicherungskosten über die Höhe der Renten.
Schritt
für Schritt Fortschritte bei der Personenfreizügigkeit
Welche
Übergangsanforderungen werden an die Personenfreizügigkeit
gestellt?
Bis
ins Jahr 2011 wird den Einheimischen der Vortritt erlassen. Eine
Firma kann nur Arbeiter/innen aus den neuen EU- Ländern
beschäftigen, falls keine Schweizer/innen oder Migranten/innen
mit Niederlassungsbewilligung in der Schweiz zur Verfügung
stehen.
Bis
ins Jahr 2011 können die Kantone, bevor sie eine Arbeitserlaubnis
austeilen, die Arbeitsbedingungen in den Arbeitsplätzen und die
Lohnverhältnisse kontrollieren.
Wie
gross ist die Zahl der Arbeitskräfte, die in die Schweiz kommen
dürfen?
Die
Zahl der Arbeitskräfte aus den EU- Ländern wird mit ständig
steigenden Kontingenten festgelegt.
In
der ersten Phase werden den Staatsangehörigen der neuen EU-
Ländern in einem Jahr höchstens 1300, später aber jährlich
3000 neue Langaufenthaltsbewilligungen erteilt. Bei Personen, die
sich mit einem L- Ausweis nicht länger als 1 Jahr sich in der
Schweiz aufhalten dürfen, ist anfänglich die Rede von jährlich
12400. später jedoch jährlich 29000 Kontingenten. Ab 2011 werden
diese Begrenzungen aufgehoben.
Werden
die Einreisenden aus Malta und Süd- Zypern mit besonderen
Massnahmen empfangen?
Wenn
wir die kleinen Einwohnerzahlen dieser beiden Länder betrachten,
so stellen wir fest, dass die Staatsangehörigen dieser Staaten im
Vergleich zu den anderen EU- Ländern am glücklichsten
abschneiden. Die Staatsangehörigen aus Malta und Süd- Zypern
werden auf dem Arbeitsmarkt die gleichen Chancen erhalten wie
Schweizer/innen und ansässige Migranten/innen. Die einzige
Eingrenzung ist die Kontingenteneingrenzung, die bis ins Jahr 2007
andauern wird.
Kann
die Schweiz, falls sie von einer Arbeitskräfteflut aufgesucht
wird, auf die Bremse drücken?
Wenn
die Situation eintrifft, dass die Zuwanderung von Arbeitkräften
bis ins Jahr 2011 den Arbeitsmarkt überlastet, so hat die Schweiz
die Möglichkeit, bis ins Jahr 2014 neue begrenzende Kontingente,
die auch die alten- EU- Länder umfassen, festzusetzen.
Schutz
gegen Lohndruck
Was
bezwecken diese Begrenzungen?
Mit
diesen Massnahmen hat man es sich zum Ziel gesetzt, der Ausbeutung
der neu einreisenden Immigranten/innen als billige Arbeitskräfte
entgegenzuwirken, wie auch schlechte Arbeitsbedingungen zu
verhindern, daneben aber auch das Lohnniveau in der Schweiz vor
dem Absinken zu bewahren.
Die
Massnahmen, die im Zusammenhang mit der am 1. Juni 2004 in Kraft
getretenen Anwendung stehen, sollen eine Verschärfung erfahren,
falls die Wählerschaft am 25. September 2005 der Ausweitung der
Personenfreizügigkeit auf die neuen EU- Ländern zustimmt.
Welche
Mittel sind vorgesehen, um das Absinken der Löhne zu verhindern?
Die
ausländischen Firmen, die in der Schweiz Arbeit annehmen und
Arbeitskräfte mit sich ziehen, sind verpflichtet, die in der
Schweiz geltenden Löhne auszuzahlen. Die Gesamtarbeitsverträge
müssen von allen Firmen gleicher Branchen eingehalten werden.
Falls keine Gesamtarbeitsverträge vorhanden sind, wird über den
Mindestlohn entschieden.
Wer
wird die Kontrollen durchführen, damit die Ausländer/innen
wirklich nach den Lohnansätzen der Schweiz arbeiten?
In
ihrer Zahl ungefähr 150 Inspektoren werden das Bau- und
Gartenwesen wie auch die Fabriken besuchen und die
Arbeitsbedingungen und die Löhne kontrollieren. Falls die Regeln
nicht eingehalten werden, können die Zuständigen diese Situation
an die spezielle tripartite Kommission weitergeleitet, in der
neben den Gewerkschaften auch die Arbeitgeber und zuständige
Behörden miteinbezogen sind, und die entsprechenden Vorkehrungen
verlangen. In solch einer Lage kann den Firmen das vorübergehende
Verbot auferlegt werden, in der Schweiz eine Arbeit auszuführen.
Die
Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU nach den Volkswahlen
Falls
am 22. September die Wählerschaft die Ausweitung der
Personenfreizügigkeit auf die neuen EU- Länder nicht akzeptiert,
was passiert dann?
Falls
aus dem Abstimmungskasten die Nein- Stimme fällt, so wird dies
die bilateralen Verträge der Schweiz zu der EU in Gefahr bringen.
Auf der einen Seite können aus rechtlicher Sicht betrachtet alle
bilateralen Vereinbarungen im Zusammenhang mit der
Personenfreizügigkeit vollständig ihre Gültigkeit verlieren,
auf der anderen Seite könnte die EU die Schengen/ Dublin-
Abkommen auflösen. Auch wenn es noch nicht klar ersichtlich ist,
wie die EU auf eine solche Situation reagieren wird, so kann man
erwarten, dass sie bei einer derart diskriminierenden Haltung sich
auf eine Art selber bestätigen wird.
Falls
aber das Volk mit einem Ja- abstimmt?
Dann
wird die Personenfreizügigkeit auf die EU im Rahmen der 10 neuen
Mitgliedsländer erweitert. Gleichzeitig werden die Massnahmen die
mit dem Schutz der Arbeitsnehmer im Zusammenhang stehen, in Kraft
treten. Im Jahre 2009 wird es notwendig sein, dass das Schweizer
Parlament erneut die Personenfreizügigkeit akzeptiert. Gegen
diese Entscheidung kann das Referendum ergriffen werden. 2011 oder
spätestens 2014 wird die Personenfreizügigkeit grenzenlos in
seinem ganzen Umfang gültig sein.
Wenn
die Türkei, Bulgarien und Rumänien auch in die EU aufgenommen
werden, was passiert dann? Werden die Staatsangehörigen aus
diesen Ländern ebenfalls die Möglichkeit besitzen, von der
Personenfreizügigkeit zu profitieren?
Nein,
die Vereinbarungen in Bezug auf die Personenfreizügigkeit werden
nicht automatisch auf diese Länder übertragen. Zuerst muss das
Parlament zustimmen. Natürlich entscheidet im Falle eines
Referendums das Volk als letzte Instanz.
Nicht
EU-BürgerInnen
Als
in der Schweiz am 5 Juni 2005 aus der Volksabstimmung für die
Schengen/ Dublin - Abkommen ein Ja fiel, dachten die in der
Schweiz wohnenden MigrantInnen, die nicht aus einem
EU-Mitgliedsstaat kommen, dass das von der EU für die
Migranten/innen angewandte Schengen Visum aufgehoben würde.
Jedoch ist diese Anwendung immer noch intakt, wieso?
Die
Abstimmung vom 5. Juni 2005 hatten keinen direkten Bezug auf die
Migranten/innen in der Schweiz, die eine Staatsbürgerschaft in
einem nicht EU- Land haben. Dass das Schengen- Visum in der
Schweiz auf Migranten/innen angewandt wird, liegt vollständig in
der Kompetenz der EU.
Falls
am 25. September mit einem Ja- abgestimmt wird, könnte das
Schengen- Visum aufgehoben werden?
Es
werden notwendige Vorkehrungen geschaffen. Jedoch bestimmen die 25
EU- Länder über die Zeitplanung.
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