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Interview mit Dominik Lehner

Electronic Monitoring - Hightech im Strafvollzug

Auch der Strafvollzug in der Schweiz geht mit der Zeit und hat das Electronic Monitoring in einem Modellversuch getestet. Einerseits aus Kostengründen, aber auch aus der Einsicht heraus, dass Delinquenten, die eine Kurzstrafe oder nur noch einen Rest einer langjährigen Gefängnisstrafe verbüssen müssen, weitaus besser ins normale Leben integriert werden, wenn sie an diesem auch teilhaben können, soll das Elecronic Monitoring, im Volksmund auch als elektronische Fesseln bezeichnet, in der Schweiz eingeführt werden. sncweb liess sich von Dr. iur. Dominik Lehner vom Justizdepartement des Kantons Basel-Stadt Abt.

Freiheitsentzug und Soziale Dienste über die neue Vollzugsform informieren.

snc

interview: özcan gümüs - nesrin okumus

foto: mehmet gürz

snc: Was ist Electronic Monitoring E.M.?

Dominik Lehner: Electronic Monitoring ist in der Schweiz eine Vollzugsform. Eine Form des Strafvollzugs. Ich betone es deshalb, da andere Länder das E.M. auch eingesetzt haben könnten, jedoch nicht als Vollzugsform, sondern als Ersatz der Bewährungsauflagen. In der Schweiz dient das E.M. auch als Ersatz für sogenannte Kurzstrafen. Man hat das mit einem Modellversuch gemacht, welcher am 1. September 1999 gestartet wurde und Ende August 2002 zu Ende gegangen ist. In diesem Modellversuch hat man erstmals mit Electronic Monitoring Kurzstrafen ersetzt.

Wie kurz sind die Strafen?

Am Modellversuch waren sie unterschiedlich, da sechs Kantone teilgenommen haben, welche natürlich unterschiedliche Rahmen wählten. Basel-Stadt und Basel-Land, haben Kurzstrafen von einem Monat bis zu zwölf Monate ersetzt. Dieser Rahmen ist relativ hoch gesetzt, denn 12 Monate werden schon als beträchtliche Strafe angesehen. Der Vollständigkeit halber erwähne ich den zweiten Versuch im selben Modell.

Hier sprechen wir von einer Backdoor-Variante. Das heisst, der Sträfling kann den letzten Teil einer langjährigen Gefängnisstrafe, auch wieder eine Zeitdauer bis zu 12 Monaten, mit E.M. verbüssen. Der Ersatz von Kurzstrafen nennen wir Frontdoor. Dies ist internationaler Usus.

Frühestens nach zwei Dritteln der Strafe ist eine Entlassung möglich. In dieser Zwischenphase kann E. M. auch eingesetzt werden. Relativ selten ist es als Ersatz von Kurzstrafen angewandt worden, dies hängt damit zusammen, dass über 80 Prozent aller Freiheitsstrafen, welche in der Schweiz gefällt werden, ohnehin nur drei Monate betragen. Das heisst, in der Schweiz gibt es kurze Strafen. Primär ging es auch darum, die Kurzstrafen mit dem sogenannten E.M.zu ersetzen

Wie funktionieren diese Geräte?

Die drei Geräte, die voneinander anhängig sind, werden am Körper an die Gelenke befestigt. Sie geben Alarmzeichen, wenn der Sträfling beispielsweise ausser Reichweite ist.

Es gibt must – er muss zu Hause sein, may – er darf zu Hause sein, und es gibt must not – er darf nicht mehr zu Hause sein. Wenn  er beispielsweise Morgen früh zur Arbeit gehen sollte, dann ist es ein must not, er muss gehen! Diese Zeiten werden vor Beginn dieses Programms mit dem Klienten festgelegt. Bevor jemand in diesen Programm aufgenommen wird, trifft er sich mit einem Sozialarbeiter. Er wird aufgeklärt, dass er seine Strafe mit E.M. verbüssen kann. Wenn  er sich entschieden hat, kann ein Zeitplan erstellt werden. Er sollte bereits Arbeit und Wohnung haben, denn aufgrund seines Alltags können Regeln festgelegt werden. Wir registrieren vor allem, ob er nachts zu Hause ist. Er kann nicht ohne Erlaubnis ausgehen. Es ist am Anfang wie ein Deal. Quasi wenn du mithilfst, helfen wir auch mit.

Da die Übernachtungen im Gefängnis nicht bezahlt werden müssen, hat das E. M.  bestimmt auch Kostenvorteile?

Auf jeden Fall. Der Modellversuch ist jetzt zu Ende. Wir haben eine externe, unabhängige Firma, die evaluiert. Wir wissen jetzt schon, dass es in allen Kantonen unterschiedliche Ergebnisse geben wird. Auf jeden Fall werden die Kosten massiv unter den Kosten einer Strafanstalt  liegen. Eine Einschliessungstrafe ist nirgendwo unter 100 Franken pro Person am Tag zu finden, wobei es beim E.M. in der Nähe von 50 Franken liegt. Die Technik wird heutzutage immer günstiger. Für mich war die ganze Sache allerdings keine Sparübung. Es geht mir dabei darum, einen vernünftigeren Umgang mit straffälligen Menschen zu haben. Dies würde heissen, dass die Straffälligen nicht von der Gesellschaft ausgeschlossen, sondern integriert werden. Einschliessungsstrafen sind automatisch Ausschliessungsstrafen. Mit dem E.M. besteht die Möglichkeit, die Menschen nicht auszuschliessen. Die Resozialisierung ist jedoch auch nicht alles. Es braucht einen Freiheitsentzug, welcher ja auch noch dazu kommt. Daher ist diese Kombination sehr ideal.

Bedeutet dies eine Wandlung der Strafprozessordnung in der Schweiz?

In den 70-er Jahren hat die Resozialisierung richtig Auftrieb bekommen. Der Resozialisierungsgedanke ist ein Aufklärungsgedanke. Irgendwann machte man sich Gedanken – allerdings viel zu spät – dass eine Einschliessung ausschliesst und nicht viel nutzt. Mit der Resozialisierung bezweckte man nicht nett zu sein oder den Straftätern einen Gefallen zu tun, sondern man erkannte, dass wenn man diesen Leute eine Chance gibt, die Integration in die Gesellschaft wahrscheinlicher ist. Ob dies so anhält, habe ich meine Zweifel, denn das Denken verschwindet nicht so schnell.

Was sind die Argumente der Gegner?

Es gibt verschiedene Gegenargumente. Es besteht ein wenig die Angst vor der Technik. Da wird behauptet, wir seien nicht in der Lage, ein solches Programm durchzuführen, ausserdem sei es viel zu kompliziert usw. Die ganze Sache ist jedoch keine Hexerei. Ein Server allein kann die ganze Schweiz kontrollieren. Immerhin haben wir geschafft, dass sechs Kantone sich an diesem Modellversuch beteiligten, was noch nie zuvor vorkam.

Sicher ist, von mir aus gesehen, die Angst vor dem Fremden, was eigentlich  sehr banal ist.

Von gewissen Kreisen wird dieses Programm als keine Strafe angesehen. Ich sage hier dazu, dass solche noch nie einen Freiheitsentzug erlebt haben, denn sicherlich ist es eine Strafe.

Ein Gegenargument, was in der Schweiz seltener gehört wird, doch die grüne Partei in Deutschland am Bundestag veröffentlichte, ist, dass das ganze Programm wie Big Brother bewertet wird.  Die Überwachung ist sicher da, jedoch mit der Haltung, dass das Leben der Straftäter, die sich ändern müssen, uns was angeht.