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Interview
mit Dominik Lehner
Electronic
Monitoring - Hightech im Strafvollzug
Auch
der Strafvollzug in der Schweiz geht mit der Zeit und hat das
Electronic Monitoring in einem Modellversuch getestet.
Einerseits aus Kostengründen, aber auch aus der Einsicht
heraus, dass Delinquenten, die eine Kurzstrafe oder nur noch
einen Rest einer langjährigen Gefängnisstrafe verbüssen müssen,
weitaus besser ins normale Leben integriert werden, wenn sie an
diesem auch teilhaben können, soll das Elecronic Monitoring, im
Volksmund auch als elektronische Fesseln bezeichnet, in der
Schweiz eingeführt werden. sncweb liess sich von Dr. iur.
Dominik Lehner vom Justizdepartement des Kantons Basel-Stadt
Abt.
Freiheitsentzug
und Soziale Dienste über die neue Vollzugsform informieren.
snc
interview:
özcan
gümüs - nesrin okumus
foto:
mehmet gürz
snc:
Was ist Electronic Monitoring E.M.?
Dominik
Lehner: Electronic Monitoring ist in der Schweiz eine
Vollzugsform. Eine Form des Strafvollzugs. Ich betone es deshalb,
da andere Länder das E.M. auch eingesetzt haben könnten, jedoch
nicht als Vollzugsform, sondern als Ersatz der Bewährungsauflagen.
In der Schweiz dient das E.M. auch als Ersatz für sogenannte
Kurzstrafen. Man hat das mit einem Modellversuch gemacht, welcher
am 1. September 1999 gestartet wurde und Ende August 2002 zu Ende
gegangen ist. In diesem Modellversuch hat man erstmals mit
Electronic Monitoring Kurzstrafen ersetzt.
Wie
kurz sind die Strafen?
Am
Modellversuch waren sie unterschiedlich, da sechs Kantone
teilgenommen haben, welche natürlich unterschiedliche Rahmen wählten.
Basel-Stadt und Basel-Land, haben Kurzstrafen von einem Monat bis
zu zwölf Monate ersetzt. Dieser Rahmen ist relativ hoch gesetzt,
denn 12 Monate werden schon als beträchtliche Strafe angesehen.
Der Vollständigkeit halber erwähne ich den zweiten Versuch im
selben Modell.
Hier
sprechen wir von einer Backdoor-Variante. Das heisst, der Sträfling
kann den letzten Teil einer langjährigen Gefängnisstrafe, auch
wieder eine Zeitdauer bis zu 12 Monaten, mit E.M. verbüssen. Der
Ersatz von Kurzstrafen nennen wir Frontdoor. Dies ist
internationaler Usus.
Frühestens
nach zwei Dritteln der Strafe ist eine Entlassung möglich. In
dieser Zwischenphase kann E. M. auch eingesetzt werden. Relativ
selten ist es als Ersatz von Kurzstrafen angewandt worden, dies hängt
damit zusammen, dass über 80 Prozent aller Freiheitsstrafen,
welche in der Schweiz gefällt werden, ohnehin nur drei Monate
betragen. Das heisst, in der Schweiz gibt es kurze Strafen. Primär
ging es auch darum, die Kurzstrafen mit dem sogenannten E.M.zu
ersetzen
Wie
funktionieren diese Geräte?
Die
drei Geräte, die voneinander anhängig sind, werden am Körper an
die Gelenke befestigt. Sie geben Alarmzeichen, wenn der Sträfling
beispielsweise ausser Reichweite ist.
Es
gibt must – er muss zu Hause sein, may – er darf zu Hause
sein, und es gibt must not – er darf nicht mehr zu Hause sein.
Wenn er
beispielsweise Morgen früh zur Arbeit gehen sollte, dann ist es
ein must not, er muss gehen! Diese Zeiten werden vor Beginn dieses
Programms mit dem Klienten festgelegt. Bevor jemand in diesen
Programm aufgenommen wird, trifft er sich mit einem
Sozialarbeiter. Er wird aufgeklärt, dass er seine Strafe mit E.M.
verbüssen kann. Wenn er
sich entschieden hat, kann ein Zeitplan erstellt werden. Er sollte
bereits Arbeit und Wohnung haben, denn aufgrund seines Alltags können
Regeln festgelegt werden. Wir registrieren vor allem, ob er nachts
zu Hause ist. Er kann nicht ohne Erlaubnis ausgehen. Es ist am
Anfang wie ein Deal. Quasi wenn du mithilfst, helfen wir auch mit.
Da
die Übernachtungen im Gefängnis nicht bezahlt werden müssen,
hat das E. M. bestimmt
auch Kostenvorteile?
Auf
jeden Fall. Der Modellversuch ist jetzt zu Ende. Wir haben eine
externe, unabhängige Firma, die evaluiert. Wir wissen jetzt
schon, dass es in allen Kantonen unterschiedliche Ergebnisse geben
wird. Auf jeden Fall werden die Kosten massiv unter den Kosten
einer Strafanstalt liegen.
Eine Einschliessungstrafe ist nirgendwo unter 100 Franken pro
Person am Tag zu finden, wobei es beim E.M. in der Nähe von 50
Franken liegt. Die Technik wird heutzutage immer günstiger. Für
mich war die ganze Sache allerdings keine Sparübung. Es geht mir
dabei darum, einen vernünftigeren Umgang mit straffälligen
Menschen zu haben. Dies würde heissen, dass die Straffälligen
nicht von der Gesellschaft ausgeschlossen, sondern integriert
werden. Einschliessungsstrafen sind automatisch
Ausschliessungsstrafen. Mit dem E.M. besteht die Möglichkeit, die
Menschen nicht auszuschliessen. Die Resozialisierung ist jedoch
auch nicht alles. Es braucht einen Freiheitsentzug, welcher ja
auch noch dazu kommt. Daher ist diese Kombination sehr ideal.
Bedeutet
dies eine Wandlung der Strafprozessordnung in der Schweiz?
In
den 70-er Jahren hat die Resozialisierung richtig Auftrieb
bekommen. Der Resozialisierungsgedanke ist ein Aufklärungsgedanke.
Irgendwann machte man sich Gedanken – allerdings viel zu spät
– dass eine Einschliessung ausschliesst und nicht viel nutzt.
Mit der Resozialisierung bezweckte man nicht nett zu sein oder den
Straftätern einen Gefallen zu tun, sondern man erkannte, dass
wenn man diesen Leute eine Chance gibt, die Integration in die
Gesellschaft wahrscheinlicher ist. Ob dies so anhält, habe ich
meine Zweifel, denn das Denken verschwindet nicht so schnell.
Was
sind die Argumente der Gegner?
Es
gibt verschiedene Gegenargumente. Es besteht ein wenig die Angst
vor der Technik. Da wird behauptet, wir seien nicht in der Lage,
ein solches Programm durchzuführen, ausserdem sei es viel zu
kompliziert usw. Die ganze Sache ist jedoch keine Hexerei. Ein
Server allein kann die ganze Schweiz kontrollieren. Immerhin haben
wir geschafft, dass sechs Kantone sich an diesem Modellversuch
beteiligten, was noch nie zuvor vorkam.
Sicher
ist, von mir aus gesehen, die Angst vor dem Fremden, was
eigentlich sehr banal
ist.
Von
gewissen Kreisen wird dieses Programm als keine Strafe angesehen.
Ich sage hier dazu, dass solche noch nie einen Freiheitsentzug
erlebt haben, denn sicherlich ist es eine Strafe.
Ein
Gegenargument, was in der Schweiz seltener gehört wird, doch die
grüne Partei in Deutschland am Bundestag veröffentlichte, ist,
dass das ganze Programm wie Big Brother bewertet wird.
Die Überwachung ist sicher da, jedoch mit der Haltung,
dass das Leben der Straftäter, die sich ändern müssen, uns was
angeht.
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