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Ein Interview mit Peter Albrecht

Begehen Migranten und Migrantinnen

mehr Straftaten?

Die Kriminalstatistik 2002, die im Februar veröffentlich wurde, hat in der Öffentlichkeit verschiedene Diskussionen und Bewertungen hervorgerufen, die noch immer am Laufen sind.

Manche dieser statistischen Daten sind, zumindest in der ersten Bewertungsphase so, dass es kaum möglich ist diese unterschiedlich zu deuten. Beispielsweise ist die Anzahl der angezeigten Delikte, wie auch im Nachbarkanton Basel-Landschaft, im Kanton Basel-Stadt um 15 Prozent gestiegen. Im Jahr 2002 wurden in Basel 30.000 und in Baselland mehr als 8.000 Strafdelikte registriert. In den Kantonen Genf, Luzern und St. Gallen besteht eine ähnliche Situation. Ja, auch wenn man in der Schweiz nicht von einer Straftatexplosion reden kann, ist, nach polizeilichen Registrierungen zu urteilen, ganz sicher, dass die Anzahl der angezeigten Strafdelikte angestiegen ist.

An diesem Punkt beginnen die Diskussionen. Es wird darauf hingewiesen, dass die polizeilichen Protokolle nicht dafür ausreichen, die Kriminalstatistik der Schweiz herzustellen. Sie können höchstenfalls einen Hinweis auf die kriminelle Lage bieten. Hinzu kommt, dass die Polizei nicht nach den Tätern, sondern nach den Tatverdächtigen fahndet. Ob der Tatverdächtige nun der Täter ist oder nicht, wird im Gerichtssaal entschieden. Dies ist auch der Grund dafür, warum darauf bestanden wird, dass die polizeilichen Protokolle mit den Gerichtsurteilen verglichen werden sollten.

Auch zu diesem Punkt gibt es verschiedene Bewertungen. Zu der Frage: "Warum werden immer mehr kriminelle Handlungen begangen?" auf die man immer schon eine Antwort gesucht hat, kommt, gestützt auf die neuen polizeilichen Statistiken, hinzu: "Sind die Ausländer und Ausländerinnen anfälliger für Taten, die in den Gesetzen als Verbote gelten?".

Zu diesem Ergebnis gelangen manche, in dem sie Menschen, die nicht mit einem geregelten Arbeits- und Aufenthaltsstatus in der Schweiz leben, die nur eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis haben, dies bei Asylverfahren und die, die unerlaubt in der Schweiz sind, mit den offiziellen Zahlen der ausländischen Wohnbekölkerung vermischen. Bei dieser Rechnung, ist ein anderes Ergebnis gar nicht möglich. Denn die offizielle Ausländerstatistik umfasst nur Menschen mit den Dauerbewilligungen B und C, die Kriminalstatistik dagegen sämtliche angeschuldigte Menschen ausländischer Herkunft.

Andere sind der Meinung, dass es falsch ist, die ausländischen, vorübergehend in der Schweiz lebenden, Menschen, mit den Migranten und Migrantinnen in einen Topf zu verwerfen, die ein regelmässiges Aufenthaltsrecht in der Schweiz haben. Aus dieser Sicht besteht kein grosser Unterschied bei den statistischen Zahlen, die von der Polizei, nach Alter und Geschlecht, hergestellt worden sind, zwischen Ausländern und Ausländerinnen und Schweizern und Schweizerinnen. Dies bedeutet, dass die Migranten und Migrantinnen fast genau so viel Straftaten begehen wie die Schweiz und Schweizerinnen.

Die polizeiliche aufgenommene Kriminalstatistik (PKS) besteht seit 1982. Im Gegensatz zu den Polizeistatistiken vieler anderer Länder handelt es sich allerdings nicht eine Gesamtstatistik aller Straftaten laut Strafgesetzbuch. Eine Überarbeitung der PKS ist im Gange. Anders als in der heutigen Version soll in der neunen Statistikform, zusätzlich, die Datenerfassung im Bereich Ausländer- und Betäubungsmittelgesetz neu konzipiert werden. Die PKS wird heute noch einmal unter die Lupe genommen, damit die kritisierte Meinung, dass Ausländer und Ausländerinnen ein Potential für Straftaten haben, aufgehoben wird. Mit einer Vereinheitlichung und Anpassung der kantonalen Polizeiinformationssysteme in den in Jahren 2004 bis 2006 zu rechnen.

"Begehen Migranten und Migrantinnen mehr Straftaten?"... "Wie müssen die statistischen Fragen bewertet werden?"... Dies sind die im Vordergrund stehenden Fragen, die wir an den ehemaligen Strafgerichtspräsidenten und jetzigen Professor an der Universität Basel Prof. Peter Albrecht richten.

snc

interview und foto: sevim civil

snc: Herr Albrecht, in Basel-Stadt hat die Zahl der angezeigten Delikte im Vergleich zum Vorjahr leicht zugenommen. Was für Gründe könnten dahinter stehen?

Prof. Peter Albrecht: Für mich stellt sich die grundsätzliche Frage, ob tatsächlich ein Anstieg der Kriminalität stattgefunden hat oder nicht. Wir haben hier lediglich eine Anzeigestatistik, das heisst, es sind vermutete Delikte angezeigt worden. Welche dieser Anzeigen tatsächlich zu einer entsprechenden Verurteilung führten, das wissen wir nicht. Zum Vergleich sollten wir eine Verurteilten- Statistik haben. Deshalb hat die Anzeigestatistik relativ wenig Aussagekraft.

Dazu kommt noch, dass eine Veränderung der Anzeigenstatistik nicht nur von den tatsächlichen Delikten abhängt, sondern auch vom Anzeigeverhalten der Opfer. Aus verschiedenen Gründen können mehr oder weniger Anzeigen gemacht werden. Auch die Aktivität der Polizei spielt hier eine Rolle. Wenn mehr Polizisten zum Einsatz gelangen, gibt es auch mehr Delikte, die aufgedeckt werden. Deshalb sollte man vorsichtig sein mit der Behauptung, die Kriminalität habe in Basel-Stadt zugenommen. Ich kann eine solche Entwicklung nicht ausschliessen, nur aus der Kriminalstatistik kann man dies nicht belegen. Sie gibt lediglich einen Hinweis darauf.

Wieso werden Menschen straffällig?

Hiefür gibt es viele Gründe, und man kann gewisse Vermutungen anstellen. Sicherlich spielt die schlechte wirtschaftliche Lage ganz generell eine grosse Rolle. Diese wirkt sich besonders auf Vermögensdelikte aus.

Auch die ausländischen Gruppierungen werden stark von der wirtschaftlichen Situation beeinflusst. Was die Gewaltdelikte betrifft, hängen diese im wesentlichen auch davon ab, ob die betreffenden Personen aus Gebieten kommen, in denen Gewalt eine relativ grosse Rolle gespielt hat. Dies überträgt sich natürlich auch auf die Menschen und ihr Verhalten hier. Das sind zwei Hauptgesichtspunkte. Ohne genauere Untersuchungen kann allerdings nicht viel darüber gesagt werden.

Könnte dies unter anderem auch mit "Winner-Loser" Kultur zusammenhängen?

Das spielt sicherlich auch eine Rolle. Wie ich am Anfang erwähnt habe, ist die soziale und wirtschaftliche Situation ein wesentlicher Faktor, ob jemand straffällig wird oder nicht.

Die Ausländerinnen und Ausländer sind tendenziell auf der "Loser"-Seite. Es betrifft die Asylantinnen und Asylanten genauso wie andere, welche die hiesige Sprache nicht gut beherrschen oder keinen Beruf haben und dementsprechend in schlechten finanziellen Bedingungen leben. In solchen Fällen ist natürlich die Gefahr, dass sie straffällig werden, grösser.

Welchen Einfluss haben Alters- und Geschlechtsstrukturen auf die unterschiedlichen Kriminalitätsraten von ausländischer und einheimischer Bevölkerung? Der Anteil der Männer variiert zwischen 83 und 86 Prozent.

Es ist allgemein bekannt, dass von den Straffälligen -. das habe ich aus den eigenen Erfahrungen beim Gericht gesehen – die Gruppe der jungen Männer am meisten vor dem Gericht erscheinen und mit der Polizei zu tun haben.

Gerade die ausländische Bevölkerung besteht aus vielen jungen Männern. Bei den Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die keinen festen Wohnsitz in der Schweiz haben, sind die Männer, die im aktiven Alter sind, stark übervertreten. Somit ist auch das Risiko, dass es bei diesem Bevölkerungsanteil mehr Straffällige gibt, höher.

Warum wird diese Gruppe mehr straffällig?

Ich würde da ganz salopp sagen: Ausländerinnen und Ausländer begehen aus denselben Gründen Delikte wie Schweizerinnen und Schweizer. Dass gewisse Teile der ausländischen Bevölkerung aber eher straffällig werden, hängt mit der oft sehr schwierigen Situation zusammen, in der sie hier leben.

Es geht mir da vor allem um die Unterscheidung zwischen den ansässigen Ausländerinnen und Ausländern einerseits und den Asylbewerberinnen und Asylbewerbenr andererseits. Es gibt auch Menschen in unserem Lande, die sich hier illegal aufhalten. Ich gehe davon aus, dass die Leute, die keinen festen Wohnsitz in der Schweiz haben, beispielsweise keine B- oder C-Bewilligung haben, in schwierigeren sozialen und finanziellen Verhältnisse leben. Dies ist ein Faktor, der die Kriminalität fördert.

Es gibt viele Ursachen, warum bei dieser Gruppierung ohne festen Wohnsitz in der Schweiz die Gefährdung gross ist, kriminelle Taten zu begehen. Ein Grund liegt zum Beispiel darin, dass die Asylbewerberinnen und Asylbewerber nicht arbeiten dürfen und sich in einer neuen vollkommen fremden Umgebung zurechtfinden und sich anpassen müssen.

Müssten nicht insbesondere Asylbewerberinnen und Asylbewerber die Möglichkeit haben, Geld zu verdienen, damit sie nicht auf die schiefe Bahn geraten, wie es zur Zeit in Zürich diskutiert wird?

Die Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten würde ich sehr unterstützen. Wenn Menschen arbeiten, haben sie auch nicht so viel Zeit, um auf "dumme" Gedanken zu kommen.

Aber gerade, wenn man sich auf die Diskussionen in Zürich bezieht, sollte man zwischen der Möglichkeit, arbeiten zu dürfen, und der Verpflichtung zur Arbeit unterscheiden. In Zürich wird vom Arbeitszwang gesprochen, was ich entschieden ablehne. Dies wäre eine Ausnützung der Asylanten als billige Arbeitskräfte.

Jedenfalls wäre es sinnvoll, den Asylanten und Asylantinnen eine Arbeitsmöglichkeit zu verschaffen. Sicherlich werden aber viele Politiker dagegen argumentieren und sagen, das würde die Attraktivität der Schweiz als Asylland fördern.

Nach dem jetzigen Asylgesetz ist es ja so, dass die Asylbewerberinnen und Asylbewerber nach drei Monaten Arbeitsverbot arbeiten dürfen.

Hier müssen wir allerdings beachten, dass es für diese Leute meistens sehr schwierig ist, auf dem Arbeitsmarkt überhaupt eine Stelle zu finden. Abgesehen davon sind das jeweils Arbeitsstellen, sie sehr schlecht bezahlt sind (namentlich im Gast- oder Reinigungsgewerbe).

Obwohl der Unterschied zwischen der straffällig gewordenen ausländischen und schweizerischen Wohnbevölkerung verhältnismässig gering ist, werden in der Schweizer Bevölkerung zunehmende Ängste wahrgenommen. Wie kann diesen Ängsten entgegengewirkt werden?

Meiner Meinung nach sollte man auf die Tatsache hinweisen, dass Ausländerfragen nicht mit Asylfragen gleichzusetzen sind. Das sind zwei Punkte, die zwar zusammengehören, aber unterschiedlich zu gewichten sind. Selbst innerhalb der Asylbewerberinnen und Asylbewerber gibt es Unterschiede. Man darf ja nicht behaupten, jeder Asylbewerber werde straffällig.

Vor allem wird durch populistische Parolen der SVP und anderer Parteien, die Ausländerfeindlichkeit geschürt. Hier sollte man durch sachliche Diskussionen entgegenwirken, auch wenn das gegenwärtig viel Energie und Geduld erfordert.

Ist die schweizerische Strafjustiz zu nachgiebig?

Das lässt sich so allgemein sicher nicht sagen. Aufgrund meiner richterlichen Erfahrung möchte ich vielmehr behaupten, dass die Ausländerinnen und Ausländer gegenüber der schweizerischen Bevölkerung tendenziell benachteiligt oder sogar diskriminiert werden, indem sie oft vergleichsweise härtere Strafsanktionen erhalten.

In den geschlossenen Gefängnissen wie Lenzburg hat es mehr ausländische Gefangene als Schweizer. Hingegen ist in den halboffenen Strafanstalten die Ausländerzahl geringer. Welche Hintergründe könnten damit zusammenhängen?

Der grössere Ausländeranteil in den geschlossenen Anstalten ist vermutlich vor allem auf die erhöhte Fluchtgefahr zurückzuführen. Die Vollzugsbehörden befürchten, dass Ausländer, namentlich wenn sie keine engen Beziehungen zur Schweiz haben, aus halboffenen Anstalten fliehen könnten.

Es kommt auch immer wieder vor, dass den Migrantinnen und Migranten nach dem Gefängnisaufenthalt die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung entzogen wird und sie in ihre Heimatländer zurückschickt werden. Ist dies nicht eine zusätzliche Härte?

Das ist ganz offensichtlich eine zusätzliche Bestrafung, mit welcher ein Schweizer nicht zu rechnen hat. Hier zeigt sich eben die bereits erwähnte tendenzielle Diskriminierung der Ausländerinnen und Ausländer. Mich hat immer wieder erschreckt, wie rasch zuweilen die Fremdenpolizei schwerwiegende Massnahmen (z.B. Einreisesperren, Ausschaffungshaft) anordnet, ohne sich die Folgen für die betroffenen Personen und deren Familien hinreichend zu vergegenwärtigen.

Übrigens ein viel gehörter Vorwurf, dass die Schweizer Gefängnisse ja eigentlich fast wie Hotels sind. Was meinen Sie dazu?

Dieser Eindruck mag ja von den Gebäuden oder den sanitarischen Einrichtungen her betrachtet durchaus bestehen. Aber hier vergisst man leicht, was es heisst, als Gefangener in einer Anstalt leben zu müssen. Gewisse Schweizer Gefängnisse mögen vielleicht äusserlich wie Hotels erscheinen, aber jeder Mensch hat doch den Drang nach Freiheit. Deshalb erstaunt es nicht, dass immer wieder Insassen aus diesen so genannten "Hotels" fliehen oder zu fliehen versuchen.

Herr Professor Albrecht, wir danken Ihnen für das Gespräch.