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Ein
Interview mit Peter Albrecht
Begehen
Migranten und Migrantinnen
mehr Straftaten?
Die
Kriminalstatistik 2002, die im Februar veröffentlich wurde, hat
in der Öffentlichkeit verschiedene Diskussionen und Bewertungen
hervorgerufen, die noch immer am Laufen sind.
Manche
dieser statistischen Daten sind, zumindest in der ersten
Bewertungsphase so, dass es kaum möglich ist diese
unterschiedlich zu deuten. Beispielsweise ist die Anzahl der
angezeigten Delikte, wie auch im Nachbarkanton Basel-Landschaft, im
Kanton Basel-Stadt um 15 Prozent gestiegen. Im Jahr 2002 wurden
in Basel 30.000 und in Baselland mehr als 8.000 Strafdelikte
registriert. In den Kantonen Genf, Luzern und St. Gallen besteht
eine ähnliche Situation. Ja, auch wenn man in der Schweiz
nicht von einer Straftatexplosion reden kann, ist, nach
polizeilichen Registrierungen zu urteilen, ganz sicher, dass die
Anzahl der angezeigten Strafdelikte angestiegen ist.
An
diesem Punkt beginnen die Diskussionen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die polizeilichen Protokolle
nicht dafür ausreichen, die Kriminalstatistik der Schweiz
herzustellen. Sie können höchstenfalls einen Hinweis auf die
kriminelle Lage bieten. Hinzu kommt, dass die Polizei nicht nach
den Tätern, sondern nach den Tatverdächtigen fahndet. Ob der
Tatverdächtige nun der Täter ist oder nicht, wird im
Gerichtssaal entschieden. Dies ist auch der Grund dafür, warum
darauf bestanden wird, dass die polizeilichen Protokolle mit den
Gerichtsurteilen verglichen werden sollten.
Auch
zu diesem Punkt gibt es verschiedene Bewertungen. Zu der Frage:
"Warum werden immer mehr kriminelle Handlungen
begangen?" auf die man immer schon eine Antwort gesucht
hat, kommt, gestützt auf die neuen polizeilichen Statistiken,
hinzu: "Sind die Ausländer und Ausländerinnen anfälliger
für Taten, die in den Gesetzen als Verbote gelten?".
Zu
diesem Ergebnis gelangen manche, in dem sie Menschen, die nicht
mit einem geregelten Arbeits- und Aufenthaltsstatus in der
Schweiz leben, die nur eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis
haben, dies bei Asylverfahren und die, die unerlaubt in der
Schweiz sind, mit den offiziellen Zahlen der ausländischen
Wohnbekölkerung vermischen. Bei dieser Rechnung, ist ein
anderes Ergebnis gar nicht möglich. Denn die offizielle Ausländerstatistik
umfasst nur Menschen mit den Dauerbewilligungen B und C, die
Kriminalstatistik dagegen sämtliche angeschuldigte Menschen
ausländischer Herkunft.
Andere
sind der Meinung, dass es falsch ist, die ausländischen, vorübergehend
in der Schweiz lebenden, Menschen, mit den Migranten und
Migrantinnen in einen Topf zu verwerfen, die ein regelmässiges
Aufenthaltsrecht in der Schweiz haben. Aus dieser Sicht besteht
kein grosser Unterschied bei den statistischen Zahlen, die von
der Polizei, nach Alter und Geschlecht, hergestellt worden sind,
zwischen Ausländern und Ausländerinnen und Schweizern und
Schweizerinnen. Dies bedeutet, dass die Migranten und
Migrantinnen fast genau so viel Straftaten begehen wie die
Schweiz und Schweizerinnen.
Die
polizeiliche aufgenommene Kriminalstatistik (PKS) besteht seit
1982. Im Gegensatz zu den Polizeistatistiken vieler anderer Länder
handelt es sich allerdings nicht eine Gesamtstatistik aller
Straftaten laut Strafgesetzbuch. Eine Überarbeitung der PKS ist
im Gange. Anders als in der heutigen Version soll in der neunen
Statistikform, zusätzlich, die Datenerfassung im Bereich Ausländer-
und Betäubungsmittelgesetz neu konzipiert werden. Die PKS wird
heute noch einmal unter die Lupe genommen, damit die kritisierte
Meinung, dass Ausländer und Ausländerinnen ein Potential für
Straftaten haben, aufgehoben wird. Mit einer Vereinheitlichung
und Anpassung der kantonalen Polizeiinformationssysteme in den
in Jahren 2004 bis 2006 zu rechnen.
"Begehen
Migranten und Migrantinnen mehr Straftaten?"... "Wie müssen
die statistischen Fragen bewertet werden?"... Dies sind die
im Vordergrund stehenden Fragen, die wir an den ehemaligen
Strafgerichtspräsidenten und jetzigen Professor an der
Universität Basel Prof. Peter Albrecht richten.
snc
interview
und foto:
sevim
civil
snc:
Herr Albrecht, in Basel-Stadt hat die Zahl der angezeigten
Delikte im Vergleich zum Vorjahr leicht zugenommen. Was für Gründe
könnten dahinter stehen?
Prof.
Peter Albrecht: Für
mich stellt sich die grundsätzliche Frage, ob tatsächlich ein
Anstieg der Kriminalität stattgefunden hat oder nicht. Wir haben
hier lediglich eine Anzeigestatistik, das heisst, es sind
vermutete Delikte angezeigt worden. Welche dieser Anzeigen tatsächlich
zu einer entsprechenden Verurteilung führten, das wissen wir
nicht. Zum Vergleich sollten wir eine Verurteilten- Statistik
haben. Deshalb hat die Anzeigestatistik relativ wenig
Aussagekraft.
Dazu
kommt noch, dass eine Veränderung der Anzeigenstatistik nicht nur
von den tatsächlichen Delikten abhängt, sondern auch vom
Anzeigeverhalten der Opfer. Aus verschiedenen Gründen können
mehr oder weniger Anzeigen gemacht werden. Auch die Aktivität der
Polizei spielt hier eine Rolle. Wenn mehr Polizisten zum Einsatz
gelangen, gibt es auch mehr Delikte, die aufgedeckt werden.
Deshalb sollte man vorsichtig sein mit der Behauptung, die
Kriminalität habe in Basel-Stadt zugenommen. Ich kann eine solche
Entwicklung nicht ausschliessen, nur aus der Kriminalstatistik
kann man dies nicht belegen. Sie gibt lediglich einen Hinweis
darauf.
Wieso
werden Menschen straffällig?
Hiefür
gibt es viele Gründe, und man kann gewisse Vermutungen anstellen.
Sicherlich spielt die schlechte wirtschaftliche Lage ganz generell
eine grosse Rolle. Diese wirkt sich besonders auf Vermögensdelikte
aus.
Auch
die ausländischen Gruppierungen werden stark von der
wirtschaftlichen Situation beeinflusst. Was die Gewaltdelikte
betrifft, hängen diese im wesentlichen auch davon ab, ob die
betreffenden Personen aus Gebieten kommen, in denen Gewalt eine
relativ grosse Rolle gespielt hat. Dies überträgt sich natürlich
auch auf die Menschen und ihr Verhalten hier. Das sind zwei
Hauptgesichtspunkte. Ohne genauere Untersuchungen kann allerdings
nicht viel darüber gesagt werden.
Könnte
dies unter anderem auch mit "Winner-Loser" Kultur
zusammenhängen?
Das
spielt sicherlich auch eine Rolle. Wie ich am Anfang erwähnt
habe, ist die soziale und wirtschaftliche Situation ein
wesentlicher Faktor, ob jemand straffällig wird oder nicht.
Die
Ausländerinnen und Ausländer sind tendenziell auf der
"Loser"-Seite. Es betrifft die Asylantinnen und
Asylanten genauso wie andere, welche die hiesige Sprache nicht gut
beherrschen oder keinen Beruf haben und dementsprechend in
schlechten finanziellen Bedingungen leben. In solchen Fällen ist
natürlich die Gefahr, dass sie straffällig werden, grösser.
Welchen
Einfluss haben Alters- und Geschlechtsstrukturen auf die
unterschiedlichen Kriminalitätsraten von ausländischer und
einheimischer Bevölkerung? Der Anteil der Männer variiert
zwischen 83 und 86 Prozent.
Es
ist allgemein bekannt, dass von den Straffälligen -. das habe ich
aus den eigenen Erfahrungen beim Gericht gesehen – die Gruppe
der jungen Männer am meisten vor dem Gericht erscheinen und mit
der Polizei zu tun haben.
Gerade
die ausländische Bevölkerung besteht aus vielen jungen Männern.
Bei den Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die keinen festen
Wohnsitz in der Schweiz haben, sind die Männer, die im aktiven
Alter sind, stark übervertreten. Somit ist auch das Risiko, dass
es bei diesem Bevölkerungsanteil mehr Straffällige gibt, höher.
Warum
wird diese Gruppe mehr straffällig?
Ich
würde da ganz salopp sagen: Ausländerinnen und Ausländer
begehen aus denselben Gründen Delikte wie Schweizerinnen und
Schweizer. Dass gewisse Teile der ausländischen Bevölkerung aber
eher straffällig werden, hängt mit der oft sehr schwierigen
Situation zusammen, in der sie hier leben.
Es
geht mir da vor allem um die Unterscheidung zwischen den ansässigen
Ausländerinnen und Ausländern einerseits und den
Asylbewerberinnen und Asylbewerbenr andererseits. Es gibt auch
Menschen in unserem Lande, die sich hier illegal aufhalten. Ich
gehe davon aus, dass die Leute, die keinen festen Wohnsitz in der
Schweiz haben, beispielsweise keine B- oder C-Bewilligung haben,
in schwierigeren sozialen und finanziellen Verhältnisse leben.
Dies ist ein Faktor, der die Kriminalität fördert.
Es
gibt viele Ursachen, warum bei dieser Gruppierung ohne festen
Wohnsitz in der Schweiz die Gefährdung gross ist, kriminelle
Taten zu begehen. Ein Grund liegt zum Beispiel darin, dass die
Asylbewerberinnen und Asylbewerber nicht arbeiten dürfen und sich
in einer neuen vollkommen fremden Umgebung zurechtfinden und sich
anpassen müssen.
Müssten
nicht insbesondere Asylbewerberinnen und Asylbewerber die Möglichkeit
haben, Geld zu verdienen, damit sie nicht auf die schiefe Bahn
geraten, wie es zur Zeit in Zürich diskutiert wird?
Die
Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten würde ich sehr unterstützen.
Wenn Menschen arbeiten, haben sie auch nicht so viel Zeit, um auf
"dumme" Gedanken zu kommen.
Aber
gerade, wenn man sich auf die Diskussionen in Zürich bezieht,
sollte man zwischen der Möglichkeit, arbeiten zu dürfen, und der
Verpflichtung zur Arbeit unterscheiden. In Zürich wird vom
Arbeitszwang gesprochen, was ich entschieden ablehne. Dies wäre
eine Ausnützung der Asylanten als billige Arbeitskräfte.
Jedenfalls
wäre es sinnvoll, den Asylanten und Asylantinnen eine Arbeitsmöglichkeit
zu verschaffen. Sicherlich werden aber viele Politiker dagegen
argumentieren und sagen, das würde die Attraktivität der Schweiz
als Asylland fördern.
Nach
dem jetzigen Asylgesetz ist es ja so, dass die Asylbewerberinnen
und Asylbewerber nach drei Monaten Arbeitsverbot arbeiten dürfen.
Hier
müssen wir allerdings beachten, dass es für diese Leute meistens
sehr schwierig ist, auf dem Arbeitsmarkt überhaupt eine Stelle zu
finden. Abgesehen davon sind das jeweils Arbeitsstellen, sie sehr
schlecht bezahlt sind (namentlich im Gast- oder
Reinigungsgewerbe).
Obwohl
der Unterschied zwischen der straffällig gewordenen ausländischen
und schweizerischen Wohnbevölkerung verhältnismässig gering
ist, werden in der Schweizer Bevölkerung zunehmende Ängste
wahrgenommen. Wie kann diesen Ängsten entgegengewirkt werden?
Meiner
Meinung nach sollte man auf die Tatsache hinweisen, dass Ausländerfragen
nicht mit Asylfragen gleichzusetzen sind. Das sind zwei Punkte,
die zwar zusammengehören, aber unterschiedlich zu gewichten sind.
Selbst innerhalb der Asylbewerberinnen und Asylbewerber gibt es
Unterschiede. Man darf ja nicht behaupten, jeder Asylbewerber
werde straffällig.
Vor
allem wird durch populistische Parolen der SVP und anderer
Parteien, die Ausländerfeindlichkeit geschürt. Hier sollte man
durch sachliche Diskussionen entgegenwirken, auch wenn das gegenwärtig
viel Energie und Geduld erfordert.
Ist
die schweizerische Strafjustiz zu nachgiebig?
Das
lässt sich so allgemein sicher nicht sagen. Aufgrund meiner
richterlichen Erfahrung möchte ich vielmehr behaupten, dass die
Ausländerinnen und Ausländer gegenüber der schweizerischen Bevölkerung
tendenziell benachteiligt oder sogar diskriminiert werden, indem
sie oft vergleichsweise härtere Strafsanktionen erhalten.
In
den geschlossenen Gefängnissen wie Lenzburg hat es mehr ausländische
Gefangene als Schweizer. Hingegen ist in den halboffenen
Strafanstalten die Ausländerzahl geringer. Welche Hintergründe könnten
damit zusammenhängen?
Der
grössere Ausländeranteil in den geschlossenen Anstalten ist
vermutlich vor allem auf die erhöhte Fluchtgefahr zurückzuführen.
Die Vollzugsbehörden befürchten, dass Ausländer, namentlich
wenn sie keine engen Beziehungen zur Schweiz haben, aus
halboffenen Anstalten fliehen könnten.
Es
kommt auch immer wieder vor, dass den Migrantinnen und Migranten
nach dem Gefängnisaufenthalt die Aufenthalts- oder
Niederlassungsbewilligung entzogen wird und sie in ihre Heimatländer
zurückschickt werden. Ist dies nicht eine zusätzliche Härte?
Das
ist ganz offensichtlich eine zusätzliche Bestrafung, mit welcher
ein Schweizer nicht zu rechnen hat. Hier zeigt sich eben die
bereits erwähnte tendenzielle Diskriminierung der Ausländerinnen
und Ausländer. Mich hat immer wieder erschreckt, wie rasch
zuweilen die Fremdenpolizei schwerwiegende Massnahmen (z.B.
Einreisesperren, Ausschaffungshaft) anordnet, ohne sich die Folgen
für die betroffenen Personen und deren Familien hinreichend zu
vergegenwärtigen.
Übrigens
ein viel gehörter Vorwurf, dass die Schweizer Gefängnisse ja
eigentlich fast wie Hotels sind. Was meinen Sie dazu?
Dieser
Eindruck mag ja von den Gebäuden oder den sanitarischen
Einrichtungen her betrachtet durchaus bestehen. Aber hier vergisst
man leicht, was es heisst, als Gefangener in einer Anstalt leben
zu müssen. Gewisse Schweizer Gefängnisse mögen vielleicht äusserlich
wie Hotels erscheinen, aber jeder Mensch hat doch den Drang nach
Freiheit. Deshalb erstaunt es nicht, dass immer wieder Insassen
aus diesen so genannten "Hotels" fliehen oder zu fliehen
versuchen.
Herr
Professor Albrecht, wir danken Ihnen für das Gespräch. |