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sunrise
reicht Interkonnektionsgesuche zur Öffnung der letzten Meile ein
ZÜRICH.
sunrise bedauert das Scheitern der Verhandlungen mit Swisscom über
die Entbündelung des Zugangs zum Teilnehmeranschluss sowie die
Unterstellung der Mietleitungen und des schnellen Bitstrom-Zugangs
(z.B. ADSL) unter die Interkonnektionsregelung.
Die Telekommunikationsanbieterin reicht dazu je ein
Interkonnektionsgesuch bei der Eidgenössischen
Kommunikationskommission (ComCom) ein.
Pünktlich
auf das Inkrafttreten der revidierten Fernmeldediensteverordnung
(FDV) am 1. April 2003 hin hat sunrise Swisscom um die Aufnahme
von Interkonnektionsverhandlungen gebeten, um die technischen,
operationellen und kommerziellen Aspekte der neuen
Interkonnektionsdienste (Mietleitungen, schneller Bitstrom-Zugang
sowie den entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss) zu
vereinbaren. Neu muss Swisscom diese Dienstleistungen im Rahmen
der Öffnung der sogenannten letzten Meile anbieten.
Bei
der Entbündelung der letzten Meile geht es darum, dass die neuen
Anbieterinnen wie beispielsweise sunrise von Swisscom nur noch
diejenigen Dienste beziehen müssen, die sie auch benötigen.
Dabei handelt es sich namentlich um den Zugang zum
Teilnehmeranschluss zu nicht-diskriminierenden Bedingungen.
Als Eigentümerin des Anschlussnetzes besitzt Swisscom
darauf nach wie vor ein Monopol.
Leider
hat die Swisscom die Verhandlungen vor zwei Monaten einseitig
abgebrochen. Seither hat sunrise mit Hochdruck an der
Ausformulierung der Interkonnektionsgesuche gearbeitet, auf deren
Grundlage die ComCom dann die Bedingungen der Entbündelung, des
schnellen Bitstrom-Zugangs (z.B. ADSL) sowie des Zugangs zu den
Mietleitungen festlegen wird. Diese drei Gesuche sind am 30. Juli
2003 bei der ComCom eingegangen.
Start
der Umgestaltung des Bundesplatzes
BERN.
Das Siegerprojekt "Platz als Platz", welches aus dem
nationalen Wettbewerb von 1991 hervorgegangen war, wird ab heute
in Bern realisiert. Ein auf das Bundeshaus bezogenes Rechteck aus
Naturstein wird künftig den Platz dominieren. Der Naturstein wird
umrandet mit einem Chromstahlband welches der Entwässerung und
zugleich der Verkehrsleitung dient. Mit einem leicht geschwungenen
Lichtband , das den Bärenplatz mit dem Bundeshaus optisch
verbindet und der neuen Platzbeleuchtung, werden besonders auch
nachts neue Akzente gesetzt. Zudem wird ein Wasserspiel mit
insgesamt 26 Wasserfontänen installiert.
Der
Stadtrat hat das Projekt und den Kredit am am 20. März 2003
genehmigt. Die Finanzierung erfolgt durch diesen Beschluss (Fr.
3.98 Mio.) und durch Beiträge von Bund (Fr. 2.3 Mio). sowie von
Die Mobiliar (Fr. 1.7 Mio.). Weiter sind Aufwendungen durch Dritte
in der Höhe von Fr. 1.669 Mio. vorgesehen.
Am
2. August 2003 erfolgte der Spatenstich. Der Markt wird während
der Bauzeit von einem Jahr auf den Unteren Waisenhausplatz
verlegt. Noch in der gleichen Wochen erfolgen die ersten archäologischen
Grabungen.
Strassenverkehr
wieder gefährlicher
BERN.
Die Zahl der Verkehrstoten ist im ersten Halbjahr 2003
merklich gestiegen. 246 Menschen verloren in dieser Zeit auf den
Strassen ihr Leben; 26 oder 12 % mehr als in der Vorjahresperiode.
Laut
einer Umfrage der Agentur AP gab es in 14 Kantonen mehr Opfer im
Strassenverkehr. Besonders düster fiel die Bilanz im Aargau aus,
wo sich die Zahl der Verkehrstoten mit 29 fast verdoppelte.
Deutlich mehr tödliche Unfälle vermeldeten auch die Kantone
Wallis, St.Gallen, Bern sowie Thurgau.
2001
und 2002 war die Zahl der Verkehrstoten klar gesunken; 2002
erreichte sie einen Tiefststand von 513 Opfern
Schweizer
Rekordbaum
BIRMENSDORF.
Die dickste Rottanne der Welt hat einen Stammdurchmesser von
1,84 Metern und bringt es auf ein Volumen von 22 Kubikmetern Holz.
Der Prachtsbaum steht im St. Galler
Calfeisental und ist mehrere hundert Jahre alt.
Online-
Appell an die politischen Parteien für einen nicht-rassistischen
Wahlkampf
BERN.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat heute im Rahmen
des Forums gegen Rassismus eine Online-Petition an die politischen
Parteien für einen nicht-rassistischen Wahlkampf lanciert. Die
Parteien und alle Kandidierenden der National- und Stäneratswahlen
2003 werden darin aufgerufen, einen fairen Wahlkampf ohne
diskriminierende, fremdenfeindliche oder gar rassistische
Argumentationen zu führen. Bis zum Wahltag können sich alle in
der Schweiz lebenden Personen an diesem Appell beteiligen.
Vor
dem Hintergrund der drohenden Instrumentalisierung der
Asylproblematik und der inneren Sicherheit durch pauschalisierende
oder diskriminierende Wahlwerbung hatte das Forum gegen Rassismus,
die zivilgesellschaftliche anti-rassistische Plattform der
Schweiz, bereits im Februar 2003 eine Fairnesskampagne für einen
nicht-rassistischen Wahlkampf eröffnet. Im Rahmen dieser
Fairnesskampagne werden die Parteien sowie alle Kandidierenden der
National- und Ständeratswahlen 2003 eingeladen, eine Charta für einen nicht-rassistischen Wahlkampf zu unterzeichnen und sich
an einer Befragung zu aktuellen politischen Themen aus dem Bereich
Rassismus zu beteiligen.
Die
Gesellschaft für bedrohte Völker, ein Mitglied des Forums gegen
Rassismus, hat heute einen Online-Appell an die politischen
Parteien lanciert für Fairness statt Rassismus im Wahlkampf. In
diesem Appell werden die Parteien und alle Kandidierenden der
National- und Ständeratswahlen 2003 aufgefordert, sich in ihrem
Wahlkampf für die Einhaltung der Grundrechte aller Menschen
einzusetzen. Rassenhass, Rassendiskriminierung und rassistische
Gewalt sollen verurteilt werden und die Parteien und die
Kandidierenden sollen sich von Positionen distanzieren, welche
Vorurteile zementieren und Feindseligkeiten zwischen Menschen
verschiedener rassischer, ethnischer und nationaler Herkunft oder
religiöser Weltanschauung schüren. Schliesslich sollen keine
politischen Bündnisse oder politische Zusammenarbeit eingegangen
werden mit Personen oder Organisationen, die zu Rassenhass und
Fremdenfeindlichkeit anstacheln.
Netzwerk
zur Überbrückung der digitalen Spaltung in der Schweiz
BERN.
In Anlehnung an den "Ritter der Kommunikation", den
Wettbewerb zur Überbrückung der digitalen Spaltung in der
Schweiz, hat sich ein Netzwerk konstituiert, dessen Ziel es ist,
allen Bevölkerungsschichten in der Schweiz den Zugang zu den
digitalen Informations- und Kommunikationsmitteln zu ermöglichen.
Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Bildung und Forschung
machen es sich zur Aufgabe, die Problematik der digitalen
Spaltung in der Schweiz in der Öffentlichkeit zu verankern, Ansätze
zu seiner Überwindung aufzuzeigen und in der Umsetzung zu unterstützen.
Der Wettbewerb "Ritter der Kommunikation" wird alljährlich
vom Bundesamt für
Kommunikation (BAKOM) und vom Bundesamt für Kultur (BAK) unter
dem Patronat von Bundesrat Moritz Leuenberger ausgeschrieben.
Statistisch
gesehen nutzen ca. 45% aller Einwohnerinnen und Einwohner der
Schweiz über 14 Jahren regelmässig das Internet. Für manche Bevölkerungsgruppen
wie formal gering Gebildete, Personen mit einem Monatseinkommen
bis CHF 4000,- oder Menschen über 50 Jahren liegt die Zahl der
Internetnutzenden jedoch weit unter diesem Schweizer Durchschnitt.
Computer und Internet zu gebrauchen stellen hier eher die Ausnahme
als die Regel dar.
Wie
der Bundesrat bereits 1998 in seiner "Strategie für eine
Informationsgesellschaft in der Schweiz" formuliert hat, ist
jedoch der Zugang aller Schweizerinnen und Schweizer zu den neuen
Informations- und Kommunikationstechnologien Voraussetzung für
eine gerechte Ausformung der Informationsgesellschaft. Mit dem
Ziel, dieses Anliegen zu unterstützen, hat sich nun das Netzwerk
"Ritter der Kommunikation" konstituiert.
Das
Netzwerk "Ritter der Kommunikation" macht es sich zur
Aufgabe, die Problematik der digitalen Spaltung in der Schweiz in
der Öffentlichkeit zu verankern, Ansätze zu seiner Überwindung
aufzuzeigen und ideell und mit Taten zu unterstützen. Der
Wissens- und Informationsaustausch unter den Mitgliedern soll zu
einer Intensivierung der Massnahmen gegen die digitale Spaltung
beitragen. Gründungsmitglieder des Netzwerkes sind namhafte Persönlichkeiten
aus Politik, Wirtschaft, Bildung und Forschung. Zu ihnen gehören
bspw. die Nationalrätin Chiara Simoneschi Cortesi (CVP),
der St. Galler Professor Dr. Peter Glotz, Comcom-Präsident Fulvio
Caccia, Ständerat Dr. Hans Fünfschilling (BL) oder André
Schläfli, Direktor des Schweizerischen Verbandes für
Erwachsenenbildung SVEB/FSEA .
Massnahmen
zur Verbesserung der Beschäftigungsperspektiven älterer
Arbeitnehmer
BERN.
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) führt eine Analyse zu den Beschäftigungsperspektiven
älterer Arbeitnehmenden in rund zwanzig Ländern durch, darunter
auch der Schweiz. Ziel ist es, die Regierungen vermehrt für die
Notwendigkeit zu sensibilisieren, ältere Arbeitnehmende so lange
als möglich und unter möglichst guten Voraussetzungen in der
Arbeitswelt zu halten. Vor dem Hintergrund der demographischen
Alterung ist diese Frage – nicht zuletzt im Hinblick auf die
Finanzierung der Sozialwerke – von erstrangiger Bedeutung.
Für
die Schweiz kommt die OECD zum Schluss, dass trotz der im
internationalen Vergleich hohen Arbeitsmarktpartizipation älterer
Arbeitnehmenden das Arbeitskräftemanagement für diese
Alterskategorie (50 und älter) noch nicht optimal ist.
Verbesserungsmöglichkeiten sieht die OECD namentlich in der
Koordination zwischen den verschiedenen Stellen, die für
sozialpolitische und arbeitsmarktliche Belange zuständig sind
sowie bei der Koordination zwischen den Kantonen. Die OECD
moniert, dass bei Entscheiden auf verschiedenen staatlichen Ebenen
und in den einzelnen Sozialwerken den Auswirkungen auf die anderen
Bereiche zu wenig Beachtung geschenkt wird.
Dieses
Problem wurde in der Schweiz bereits erkannt. Der Bund hat in
Zusammenarbeit mit den kantonalen Stellen und den verschiedenen
Sozialwerken das Projekt IIZ in die Wege geleitet, das eine verstärkte
interinstitutionelle Zusammenarbeit gewährleisten soll. Diese
Bestrebungen könnten unter anderem auch die Faktoren, welche die
Beschäftigungsfähigkeit der älteren Arbeitnehmenden
beeinflussen, verbessern.
Die
OECD hebt ausserdem hervor, dass es künftig immer wichtiger sein
wird, dass sich die Arbeitnehmenden permanent weiterbilden, damit
ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt gewahrt bleiben. Die
Empfehlungen der OECD erstrecken sich auch auf andere Bereiche. So
müssten die Instrumente der Arbeitslosenversicherung,
insbesondere bei Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV), den
Besonderheiten der älteren Arbeitslosen noch besser angepasst
werden. Gemäss den Empfehlungen der OECD sollte in der
Lohnpolitik die altersbezogene Lohnbemessung vermehrt einer
kompetenz- und produktivitätsbasierten Bewertung Platz machen, um
auf dem Arbeitsmarkt eine grössere
Flexibilität in der letzten Phase des Erwerbslebens zu erreichen.
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