Arbeitslosigkeit in Appenzell I.Rh. per 31. Juli 2003

APPENZELL. Im Kanton Appenzell Innerrhoden sind per 31. Juli 2003 129 Personen als stellensuchend verzeichnet worden.

Verpflichtungskredit von 15.6 Mio Franken

SCHWYZ. Dem Regierungsrat des Kantons Schwyz wird für die Korrektion der Hauptstrasse Nr. 386 und den Neubau des Bennauer Steges sowie die notwendigen projektbedingten Anpassungen an der Alp, Abschnitt Biberbrugg.

Acht Tage Tempo 80 auf der A 13 im Misox

CHUR. Gemäss Pressemitteilung vom 11. August 2003 hat das Dipartimento del  territorio von Regierungsrat Borradori im Kanton TI bekannt gegeben,  dass das Tempolimit auf Autobahnen im Tessin auf 80 km/h gesenkt werde.

Unterstützung durch den Lotteriefonds

BASEL. Der Basler Regierungsrat hat für verschiedene Projekte Lotteriefonds-Mittel in der Höhe von insgesamt 85'000 Franken bewilligt.

Kein kantonales Stimm- und Wahlrecht für im Ausland Lebende

BASEL. Baslerinnen und Basler, die im Ausland leben, sollen kein kantonales Stimm- und Wahlrecht erhalten. Der Regierungsrat begründet diese Ablehnung hauptsächlich damit, dass wegen der geltenden Fristen viele im Ausland Lebende ihr Wahl- und Stimmrecht gar nicht wahrnehmen könnten.

Gebühren der Motorfahrzeugkontrolle werden teilweise angepasst

BASEL. Die Gebühren für Fahrausweise sowie Ausnahme- und Sonderbewilligungen im Strassenverkehr werden im Kanton Basel-Stadt rückwirkend per 1. April 2003 teilweise erhöht.

Ermässigung der Grundstückgewinnsteuer bei Bauinvestitionen

BASEL. Der Basler Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat eine Gesetzesänderung bei der Grundstückgewinnsteuer vor. Damit soll der steuersatzverschärfende sogenannte Spekulationszuschlag bei kurzfristigem Besitz reduziert werden, wenn die Verkäuferschaft Bauinvestitionen getätigt hat.

Kritische Stellungnahme zur geplanten Revision der eidg. Postverordnung

LIESTAL. In seiner Vernehmlassung zur Revision der Postverordnung bringt der Baselbieter Regierungsrat dem Bundesrat verschiedene Vorbehalte zum geplanten Vorgehen zur Kenntnis.

Hohe Waldbrandgefahr! Bitte, sorgfältig mit Trinkwasser umgehen!

LIESTAL. Die anhaltende Trockenheit verbunden mit sehr hohen Temperaturen sowie das Ende der Schulferien dürften in diesen Tagen im Kanton Basel –Land zu einem weiteren Ansteigen des Wasserbedarfs führen.

Gymnasium Oberwil, Neubau Mediothek, Umbau und Sanierung

LIESTAL. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beantragt dem Landrat einen Projektierungskredit von CHF 1'042'000.- für den Neubau einer Mediothek sowie für die damit verbundenen Umbauten und dringenden Sanierungsmassnahmen am Gymnasium Oberwil.

Vertragsabschluss für Generalplanerauftrag erneut blockiert

BERN. Die Vergabe des Generalplanerauftrags für das Intensivbehandlungs-, Notfall- und Operationszentrum (INO) des Berner Inselspitals ist erneut blockiert. Ein Konkurrenzunternehmen hat seine Beschwerde gegen den Entscheid der Baubehörden an das Verwaltungsgericht weitergezogen.

Brandgefahr bleibt akut

FRAUENFELD. Nach einer erneuten Lagebeurteilung ruft der Kantonale Führungsstab zum sparsamen Umgang mit dem Trinkwasser auf.

Zusätzliche Kaufmännische Lehrstellen im Kanton Basel-Stadt

BASEL. Basel-Stadt hat – trotz erhöhter Anforderungen an die Lehrbetriebe – im kaufmännischen Bereich zusätzliche Lehrstellen geschaffen. Insgesamt haben am 11. August rund 90 Auszubildende in beinahe 20 Berufsgruppen ihre Ausbildung bei Basel-Stadt begonnen.

 

12. August 2003

Arbeitslosigkeit in Appenzell I.Rh. per 31. Juli 2003

APPENZELL. Im Kanton Appenzell Innerrhoden sind per 31. Juli 2003 129 Personen als stellensuchend verzeichnet worden (Vormonat 131 / Vorjahresmonat 92). Davon sind 85 Personen effektiv arbeitslos (97 / 62). Dies entspricht einer Arbeitslosenquote von 1.13 % (1.29 % / 0.90 %). 44 Personen sind zurzeit in arbeitsmarktlichen Massnahmen integriert oder im Zwischenverdienst (34 / 30).

Verpflichtungskredit von 15.6 Mio Franken

SCHWYZ. Dem Regierungsrat des Kantons Schwyz wird für die Korrektion der Hauptstrasse Nr. 386 und den Neubau des Bennauer Steges sowie die notwendigen projektbedingten Anpassungen an der Alp, Abschnitt Biberbrugg. Nübergsagi, Einsiedeln, ein Verpflichtungskredit von 15 580 000 Franken eingeräumt. Dieser Beschluss wird gemäss Strassenverordnung vom 15. September 1999 dem fakultativen Referendum unterstell.

Acht Tage Tempo 80 auf der A 13 im Misox

CHUR. Gemäss Pressemitteilung vom 11. August 2003 hat das Dipartimento del  territorio von Regierungsrat Borradori im Kanton TI bekannt gegeben,  dass das Tempolimit auf Autobahnen im Tessin auf 80 km/h gesenkt werde.  Diese Massnahme tritt heute in Kraft und soll vorerst für acht Tage  gelten. Begründet wird diese mit den Grenzwertüberschreitungen beim  Ozon.

Spitzenwerte von 200 µg/m3

Auch im Misox sind die Grenzwertüberschreitungen aussergewöhnlich:  Der Stundenmittelgrenzwert des Ozons wird zurzeit im Misox deutlich  überschritten. Seit dem 9.8. wird dieser Grenzwert dort in mittleren  Höhenlagen praktisch stündlich überschritten. In Talbodennähe ist die  Belastung etwas geringer. Die Spitzenwerte im Misox liegen zurzeit im  Bereich von 200 µg/m3 und damit in der ähnlichen Grössenordnung wie im  angrenzenden Kanton Tessin (Sopraceneri). Eine Entlastung der aktuell  herrschenden hohen Luftbelastung wird erst eintreten, wenn sich die  grossräumige Wettersituation ändert und Luftmassen ausgetauscht werden.

Die Situation ist deshalb besonders, weil nicht nur Spitzenwerte von  über 200 erreicht werden, sondern auch der sonst übliche Abbau in den  Nachtstunden unter den Grenzwert nicht mehr stattfinden kann.

Allerdings ist auf dem Streckenabschnitt im Talboden der A13 das   Tempolimit 80 teilweise schon realisiert (Abschnitte Roveredo bis  Kantonsgrenze und bei der Lastwagendosierstelle in Soazza).

Gleichbehandlung der Bevölkerung

Die Einwohner im Misox sollen gleich behandelt werden wie die  Tessiner Bevölkerung. Bei früheren Aktionen des Kantons Tessin, wie der  Gratisbenützung des öffentlichen Verkehrs in den Wintermonaten, hatte  sich der Kanton jeweils angeschlossen.

Tempolimitierung wird allgemein als Schadstoffreduktion anerkannt.  Die Wirkung steigert sich, wenn diese Massnahme in einer grösseren  Ausdehnung stattfindet. Aus diesen Überlegungen erscheint es gegeben,  die Massnahmen im Misox mit dem Kanton Tessin zu koordinieren.

Auch auf der Nordseite der Alpen ist die Ozonbelastung zwar unter  200 aber ebenfalls hoch. Vorerst wird auf eine analoge Massnahme  verzichtet und die Situation weiterhin genau beobachtet. Dennoch ergeht  der dringende Wunsch zur freiwilligen Temporeduktion, resp. zum Verzicht  auf vermeidbare Fahrten.

Massnahme auf acht Tage begrenzt

Nach Rücksprache mit den zuständigen Departementsvorstehern ersuchte  das zuständige Amt für Natur und Umwelt die Kantonspolizei, gestützt auf  Artikel 3 Abs. 6 SVG auf der Strecke Mesocco bis Kantonsgrenze zum  Tessin durchgehend auf Tempo 80 zu limitieren. Die Massnahme wird auf  acht Tage begrenzt. Eine eventuelle Aufhebung wird mit dem Kanton Tessin  koordiniert. Die Kantonspolizei wird diesen Beschluss sofort umsetzen.

Unterstützung durch den Lotteriefonds

BASEL. Der Basler Regierungsrat hat für verschiedene Projekte Lotteriefonds-Mittel in der Höhe von insgesamt 85'000 Franken bewilligt.

Die Stiftung Wasserfallen wird für den Ankauf des Wasserfallenhofes Reigoldswil und nötige Investitionen mit 50'000 Franken unterstützt. Bei allfälliger Auflösung der Stiftung Wasserfallen in den nächsten fünf Jahren wird der Lotteriefondsbeitrag zur Rückzahlung fällig.

Die ARGE Dreirosenbrücke wird für die Buchpublikation "Dreirosenbrücke Basel" mit einem Druckkostenbeitrag in der Höhe von 20'000 Franken unterstützt.

Das OK 650-Jahr Jubiläum 2004 wird für die Anschaffung von je einem neuen Banner für die Zünfte E.E. Zunft zu Fischern und E.E. Zunft zu Schiffleuten mit 15’000 Franken unterstützt.

Kein kantonales Stimm- und Wahlrecht für im Ausland Lebende

Baslerinnen und Basler, die im Ausland leben, sollen kein kantonales Stimm- und Wahlrecht erhalten. Der Regierungsrat begründet diese Ablehnung hauptsächlich damit, dass wegen der geltenden Fristen viele im Ausland Lebende ihr Wahl- und Stimmrecht gar nicht wahrnehmen könnten. Weiter erscheint es fragwürdig, Personen über Sachgeschäfte – etwa eine Kreditgewährung oder ein Bauprojekt – mitentscheiden zu lassen, von denen sie gar nicht betroffen sind und bei denen sie die Folgen des Entscheides nicht mittragen müssen.

BASEL. Im Ausland lebende Schweizerinnen und Schweizer können bei eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen teilnehmen, in Basel-Stadt jedoch nicht an kantonalen Urnengängen. Ein parlamentarischer Vorstoss fordert nun, die entsprechenden Rechte auszuweiten. Der Regierungsrat lehnt dieses Begehren ab.

Schwierigkeiten sieht der Regierungsrat vor allem darin, dass viele im Ausland Lebende ihr Stimm- und Wahlrecht gar nicht wahrnehmen könnten. Bei Bundesvorlagen werden die Stimmrechtsausweise der Auslandschweizerinnen und -schweizer, wenn das Material bereits vorliegt, sechs Wochen vor dem Abstimmungstermin verschickt. Trotzdem kommt eine beachtliche Zahl von Stimmcouverts aus dem Ausland jeweils verspätet zurück. Dies dürfte seinen Grund in den langen postalischen Wegen haben.

Bei kantonalen Abstimmungen dürfen die Unterlagen erst vier Wochen vor Termin verschickt werden. Selbst wenn der Termin geändert würde, wäre ein früherer Versand nicht gewährleistet, da die Vorbereitungszeit für die Abstimmungsbroschüren äusserst knapp bemessen ist. Es ist deshalb abzusehen, dass noch mehr Stimmcouverts nicht rechtzeitig zurückgesandt würden. Praktisch unmöglich wäre die rechtzeitige Rücksendung etwa bei einem zweiten Wahlgang für den Ständerat, da die entsprechenden Unterlagen erst zwei Wochen vor dem Wahltermin versandt werden.

Räumt der Staat den Bürgerinnen und Bürgern Rechte ein, so hat er auch dafür Sorge zu tragen, dass diese Rechte "ungehindert" wahrgenommen werden können. Dies gilt insbesondere für ein höchst persönliches Recht, wie es das Stimm- und Wahlrecht ist. Ein Recht, das nur auf dem Papier steht und nicht oder nur unvollständig ausgeübt werden kann, ist aus demokratischer Sicht nicht akzeptabel.

Der Regierungsrat erachtet es darüber hinaus aber auch aus rein politischen Überlegungen nicht als sinnvoll, das kantonale Stimm- und Wahlrecht für Auslandschweizerinnen und -schweizer einzuführen. Es ist zum Beispiel äusserst fragwürdig, ob Personen, die im Ausland leben, über kantonale und im speziellen Fall des Stadtkantons automatisch auch in kommunalen Stadtbasler Sachfragen, also über Fragen mit rein lokaler Betroffenheit, mitbestimmen sollen.

Ferner erscheint es auch nicht sinnvoll, dass Personen, die möglicherweise schon längere Zeit nicht mehr hier wohnen, an kantonalen oder gar kommunalen Wahlen teilnehmen. Zu diesen Wahlen kann man sich naturgemäss nur vor Ort informieren. Auch bei gutem Willen und noch so regem Interesse am hiesigen politischen Geschehen ist den Auslandschweizerinnen und -schweizern eine derart umfassende Information meist gar nicht möglich.

Gebühren der Motorfahrzeugkontrolle werden teilweise angepasst

BASEL. Die Gebühren für Fahrausweise sowie Ausnahme- und Sonderbewilligungen im Strassenverkehr werden im Kanton Basel-Stadt rückwirkend per 1. April 2003 teilweise erhöht. Begründet wird diese Erhöhung mit der seit der letzten Anpassung aufgelaufenen Teuerung und der Einführung des Führerausweises im Kreditkartenformat.

Letztmals wurden die Gebühren der Motorfahrzeugkontrolle 1996 angepasst, einige Gebührensätze stammen sogar noch aus dem Jahr 1993. Seither ist eine Teuerung von 10% (1993) respektive 5% (1996) aufgelaufen. Weiter bedingt die Einführung des Führerausweises im Kreditkartenformat bei der ausstellenden Behörde zusätzliche Kosten. Und schliesslich ist der Aufwand bei gewissen Dienstleistungen durch neue Vorschriften im Zusammenhang mit den Bilateralen Verträgen Schweiz - EU grösser geworden.

Deshalb müssen die Gebühren teilweise angehoben werden. Durch die Anpassung werden Mehreinnahmen von knapp 240'000 Franken generiert; dies entspricht einer Steigerung um etwa 4%. Die Anhebung liegt also deutlich unter der seither eingetretenen Teuerung.

Die Basis-Gebühr für einen neuen Führerausweis – nun im Kreditkartenformat – wird künftig 75 statt 70 Franken kosten. Der Zuschlag deckt die Selbstkosten für den neuen Kunststoff-Rohling. Änderungen, Nachträge und Ergänzungen kosten hingegen nur noch 40 Franken.

Ebenfalls um 5 Franken – auf künftig 40 Franken - erhöht wird die Gebühr für das Ausstellen von Lehrfahrausweisen. Verlängerungen kosten in Zukunft 30 statt 20 Franken. Verzichtet wird auf die Anhebung der Gebühr für die Ausstellung eines Fahrzeugausweises, obwohl der Tarif mit 60 Franken seit zehn Jahren unverändert geblieben ist. Anpassungen gibt es hingegen für Nachträge, Ergänzungen und Verlängerungen.

Im Bereich Ausnahme- und Sonderbewilligungen wurden aufgrund geänderter Vorschriften Präzisierungen vorgenommen und teilweise Monats- statt Tagesbewilligungen eingeführt. Dies bringt teils Gebührenanhebungen, teils Gebührensenkungen mit sich.

Ermässigung der Grundstückgewinnsteuer bei Bauinvestitionen

BASEL. Der Basler Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat eine Gesetzesänderung bei der Grundstückgewinnsteuer vor. Damit soll der steuersatzverschärfende sogenannte Spekulationszuschlag bei kurzfristigem Besitz reduziert werden, wenn die Verkäuferschaft Bauinvestitionen getätigt hat.

Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat einen Entwurf zu einer Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern überwiesen. Mit dieser Änderung soll die hohe steuerliche Belastung von Grundstückgewinnen bei kurzfristigem Besitz reduziert werden, wenn die Verkäuferschaft Liegenschaften nicht bloss kauft und nach kurzer Zeit weiterverkauft, sondern dabei auch Investitionen tätigen.

Um die investitionshemmenden Wirkungen des sogenannten Spekulationszuschlags zu mildern, schlägt der Regierungsrat eine Ermässigung im Verhältnis der Investitionen zum erzielten Veräusserungserlös vor. Dabei wird aber der Mindeststeuersatz von 30% nicht unterschritten. Damit können steuerliche Hemmnisse für Bauinvestitionen beseitigt und ein Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung der Bausubstanz und des Wohnangebots geleistet werden. Dies liegt im Interesse des Kantons.

Nach geltendem Recht beträgt der Steuersatz bei der Grundstückgewinnsteuer 30% des steuerbaren Gewinns; bei einer Besitzdauer unter 8 Jahren erhöht sich der Steuersatz sukzessive (bis auf 60% bei einer Besitzesdauer unter 3 Jahren). Dieser Spekulationszuschlag richtet sich in erster Linie gegen den spekulativen Handel mit Immobilien, trifft aber auch solche Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, die Bauinvestitionen tätigen.

Kritische Stellungnahme zur geplanten Revision der eidg. Postverordnung

LIESTAL. In seiner Vernehmlassung zur Revision der Postverordnung bringt der Baselbieter Regierungsrat dem Bundesrat verschiedene Vorbehalte zum geplanten Vorgehen zur Kenntnis.

Der Paketmarkt soll nach den Plänen des Bundes ab dem Jahre 2004 vollständig geöffnet, die Monopolgrenze für Briefe aber erst in einem zweiten Schritt auf das Jahr 2006 auf 100 Gramm gesenkt werden, sofern die Finanzierung der Grundversorgung alsdann sichergestellt ist. Damit entscheidet sich der Bund für eine bewusst langsamere Öffnung als die EU, wo der Paketmarkt bereits seit Jahren vollständig offen und die Monopolgrenze für Briefe seit Anfang 2003 bei 100 Gramm liegt. Die EU senkt diese Grenze im Jahr 2006 sogar auf 50 Gramm. Diese kontrollierte und begrenzte Marktöffnungsstrategie ist aus unternehmerischer Sicht zwar nachvollziehbar, wettbewerbspolitisch aber heikel, da sie nach Meinung des Regierungsrates einige gewichtige volkswirtschaftliche Nachteile und Risiken beinhaltet: Wenn sich die Post im internationalen Wettbewerb bewähren will, ist eine Liberalisierung und somit eine rasche und vollständige Marktöffnung für ausländische Konkurrenten bei Gewährung eines Gegenrechtes unumgänglich. Es ist daher nochmals eingehend zu prüfen und abzuwägen, ob bei der Briefpost die Monopolgrenze in Angleichung an die EU-Verhältnisse nicht schon ab dem Jahr 2004 auf 100 Gramm und ab 2006 auf 50 Gramm gesenkt werden kann.

Die geplante Schaffung einer starken Regulationsbehörde mit Marktaufsichtskompetenz wird vom Regierungsrat begrüsst. Ihre Eingliederung in die selbe Organisationseinheit (UVEK), in der bereits die Eigeninteressen der Post wahrgenommen werden, erscheint dem Regierungsrat jedoch problematisch und konfliktträchtig. Im Sinne einer klaren und sauberen Gewaltentrennung wäre deshalb hier eine ähnliche Lösung anzustreben, wie sie sich im Bereich der Telekommunikation mit der Eidgenössischen Kommunikationskommission ComCom bestens bewährt hat.

Hohe Waldbrandgefahr! Bitte, sorgfältig mit Trinkwasser umgehen!

LIESTAL. Die anhaltende Trockenheit verbunden mit sehr hohen Temperaturen sowie das Ende der Schulferien dürften in diesen Tagen im Kanton Basel –Land zu einem weiteren Ansteigen des Wasserbedarfs führen. Sofern mit dem Leitungswasser haushälterisch umgegangen wird, kann die Trinkwasserversorgung im Baselbiet aber weiterhin sichergestellt werden. Erheblich zugenommen hat hingegen in der Region Basel die Waldbrandgefahr . Bereits ist es zu ersten kleineren Brandereignissen gekommen. Höchste Vorsicht ist am Platz!

Die akute Waldbrandgefahr in der Region wird zur Zeit dadurch verschärft, dass die Bäume als Folge der Trockenheit zunehmend Laub verlieren. In den meisten Baselbieter Gemeinden ist es darum strikte verboten, in und entlang von Wäldern, auf Wiesen und Feldern offenes Feuer zu entfachen sowie brennende Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

Gymnasium Oberwil, Neubau Mediothek, Umbau und Sanierung

LIESTAL. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beantragt dem Landrat einen Projektierungskredit von CHF 1'042'000.- für den Neubau einer Mediothek sowie für die damit verbundenen Umbauten und dringenden Sanierungsmassnahmen am Gymnasium Oberwil.

Die notwendigen Anpassungen der Infrastrukturen stehen bis heute aus. Die Mediothek entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen, das Foyer ist übernutzt. Neue Medien müssen in den Schulbetrieb einfliessen können und beanspruchen zusätzlichen Raum und neue Wiedergabemöglichkeiten. Mit der Erweiterung der Mediothek soll diesem Umstand Rechnung getragen werden. Das Foyer kann dadurch entlastet, als zentrale Zone der Schule neu organisiert und mit einer Verpflegungszone und einem gedeckten Aussenraum ergänzt werden.

Gleichzeitig sollen heutige Brandschutzvorschriften umgesetzt und die Schule auch Behinderten frei zugänglich gemacht werden. Dazu werden neue Erschliessungen mit erheblichem Raumbedarf notwendig. Gekoppelt mit diesem Bedarf soll auch die unter einer ständigen Verdichtung leidende Raumorganisation räumlich und betrieblich verbessert werden.

Im über dreissig-jährigen Gebäude müssen Fassade, Dach und Haustechnik saniert werden. Der Energiehaushalt wird dadurch verbessert und drohenden Schäden und Störungen kann vorgebeugt werden.

Vertragsabschluss für Generalplanerauftrag erneut blockiert

BERN. Die Vergabe des Generalplanerauftrags für das Intensivbehandlungs-, Notfall- und Operationszentrum (INO) des Berner Inselspitals ist erneut blockiert. Ein Konkurrenzunternehmen hat seine Beschwerde gegen den Entscheid der Baubehörden an das Verwaltungsgericht weitergezogen.

Ende Juli 2003 hat die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) die Beschwerde eines Konkurrenzunternehmens abgewiesen. Dieses hatte bei der Vergabe des INO-Generalplanerauftrags einen unzulässigen Wissensvorsprung des berücksichtigten Planungsbüros geltend gemacht. Den Entscheid der BVE hat ein nicht berücksichtigtes Unternehmen nun an das Verwaltungsgericht weitergezogen.

Der Vertrag für den Generalplanerauftrag kann somit noch nicht abgeschlossen werden. Dies zumindest so lange, bis das Verwaltungsgericht über die Frage entscheidet, ob der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zukommt. Die BVE wird ihrerseits dem Verwaltungsgericht beantragen, das Gesuch des Konkurrenzunternehmens um aufschiebende Wirkung der Beschwerde abzuweisen.

Brandgefahr bleibt akut

FRAUENFELD. Nach einer erneuten Lagebeurteilung ruft der Kantonale Führungsstab zum sparsamen Umgang mit dem Trinkwasser auf. Im Kanton Thurgau ist es weiterhin verboten, Feuerwerk abzubrennen und jegliches Feuer im Freien zu entfachen. Das Verbot gilt auch für fest eingerichtete Feuerstellen.

Zusätzliche Kaufmännische Lehrstellen im Kanton Basel-Stadt

BASEL. Basel-Stadt hat – trotz erhöhter Anforderungen an die Lehrbetriebe – im kaufmännischen Bereich zusätzliche Lehrstellen geschaffen. Insgesamt haben am 11. August rund 90 Auszubildende in beinahe 20 Berufsgruppen ihre Ausbildung bei Basel-Stadt begonnen.

Bei Basel-Stadt haben am 11. August rund 90 Lehrlinge und Praktikant/innen ihre Ausbildung begonnen in fast 20 unterschiedlichen Berufsgruppen von B wie Betriebspraktiker bzw. Betriebspraktikerin bis Z wie Zeichnerin bzw. Zeichner.

Im kaufmännischen Bereich ist es gelungen, 8 neue Lehrstellen zu schaffen. Dies, obwohl die Anforderungen an die Lehrbetriebe mit dem erstmals angewendeten neuen Ausbildungsreglement höher sind als bisher. Insgesamt fangen bei Basel-Stadt 24 Lehrlinge eine kaufmännische Ausbildung an. Hinzu kommen Kaufmännische Praktikantinnen und Praktikanten mit dem Ziel Berufsmatur-Abschluss.

 

 

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