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Arbeitslosigkeit
in Appenzell I.Rh. per 31. Juli 2003
APPENZELL.
Im Kanton Appenzell Innerrhoden sind per 31. Juli 2003 129
Personen als stellensuchend verzeichnet worden (Vormonat 131 /
Vorjahresmonat 92). Davon sind 85 Personen effektiv arbeitslos (97
/ 62). Dies entspricht einer Arbeitslosenquote von 1.13 % (1.29 %
/ 0.90 %). 44 Personen sind zurzeit in arbeitsmarktlichen
Massnahmen integriert oder im Zwischenverdienst (34 / 30).
Verpflichtungskredit
von 15.6 Mio Franken
SCHWYZ.
Dem Regierungsrat des Kantons Schwyz wird für die Korrektion
der Hauptstrasse Nr. 386 und den Neubau des Bennauer Steges sowie
die notwendigen projektbedingten Anpassungen an der Alp, Abschnitt
Biberbrugg. Nübergsagi, Einsiedeln, ein Verpflichtungskredit von
15 580 000 Franken eingeräumt. Dieser Beschluss wird gemäss
Strassenverordnung vom 15. September 1999 dem fakultativen
Referendum unterstell.
Acht
Tage Tempo 80 auf der A 13 im Misox
CHUR.
Gemäss Pressemitteilung vom 11. August 2003 hat das Dipartimento
del territorio von
Regierungsrat Borradori im Kanton TI bekannt gegeben,
dass das Tempolimit auf Autobahnen im Tessin auf 80 km/h
gesenkt werde. Diese
Massnahme tritt heute in Kraft und soll vorerst für acht Tage
gelten. Begründet wird diese mit den Grenzwertüberschreitungen
beim Ozon.
Spitzenwerte
von 200 µg/m3
Auch
im Misox sind die Grenzwertüberschreitungen aussergewöhnlich:
Der Stundenmittelgrenzwert des Ozons wird zurzeit im Misox
deutlich überschritten.
Seit dem 9.8. wird dieser Grenzwert dort in mittleren
Höhenlagen praktisch stündlich überschritten. In
Talbodennähe ist die Belastung etwas geringer. Die Spitzenwerte im Misox liegen
zurzeit im Bereich
von 200 µg/m3 und damit in der ähnlichen Grössenordnung wie im
angrenzenden Kanton Tessin (Sopraceneri). Eine Entlastung
der aktuell herrschenden
hohen Luftbelastung wird erst eintreten, wenn sich die
grossräumige Wettersituation ändert und Luftmassen
ausgetauscht werden.
Die
Situation ist deshalb besonders, weil nicht nur Spitzenwerte von
über 200 erreicht werden, sondern auch der sonst übliche
Abbau in den Nachtstunden
unter den Grenzwert nicht mehr stattfinden kann.
Allerdings
ist auf dem Streckenabschnitt im Talboden der A13 das Tempolimit 80 teilweise schon realisiert (Abschnitte
Roveredo bis Kantonsgrenze
und bei der Lastwagendosierstelle in Soazza).
Gleichbehandlung
der Bevölkerung
Die
Einwohner im Misox sollen gleich behandelt werden wie die
Tessiner Bevölkerung. Bei früheren Aktionen des Kantons
Tessin, wie der Gratisbenützung
des öffentlichen Verkehrs in den Wintermonaten, hatte
sich der Kanton jeweils angeschlossen.
Tempolimitierung
wird allgemein als Schadstoffreduktion anerkannt. Die Wirkung steigert sich, wenn diese Massnahme in einer grösseren
Ausdehnung stattfindet. Aus diesen Überlegungen erscheint
es gegeben, die
Massnahmen im Misox mit dem Kanton Tessin zu koordinieren.
Auch
auf der Nordseite der Alpen ist die Ozonbelastung zwar unter
200 aber ebenfalls hoch. Vorerst wird auf eine analoge
Massnahme verzichtet
und die Situation weiterhin genau beobachtet. Dennoch ergeht
der dringende Wunsch zur freiwilligen Temporeduktion, resp.
zum Verzicht auf
vermeidbare Fahrten.
Massnahme
auf acht Tage begrenzt
Nach
Rücksprache mit den zuständigen Departementsvorstehern ersuchte
das zuständige Amt für Natur und Umwelt die
Kantonspolizei, gestützt auf
Artikel 3 Abs. 6 SVG auf der Strecke Mesocco bis
Kantonsgrenze zum Tessin
durchgehend auf Tempo 80 zu limitieren. Die Massnahme wird auf
acht Tage begrenzt. Eine eventuelle Aufhebung wird mit dem
Kanton Tessin koordiniert.
Die Kantonspolizei wird diesen Beschluss sofort umsetzen.
Unterstützung
durch den Lotteriefonds
BASEL.
Der Basler Regierungsrat hat für verschiedene Projekte
Lotteriefonds-Mittel in der Höhe von insgesamt 85'000 Franken
bewilligt.
Die
Stiftung Wasserfallen wird für den Ankauf des Wasserfallenhofes
Reigoldswil und nötige Investitionen mit 50'000 Franken unterstützt.
Bei allfälliger Auflösung der Stiftung Wasserfallen in den nächsten
fünf Jahren wird der Lotteriefondsbeitrag zur Rückzahlung fällig.
Die
ARGE Dreirosenbrücke wird für die Buchpublikation
"Dreirosenbrücke Basel" mit einem Druckkostenbeitrag in
der Höhe von 20'000 Franken unterstützt.
Das
OK 650-Jahr Jubiläum 2004 wird für die Anschaffung von je einem
neuen Banner für die Zünfte E.E. Zunft zu Fischern und E.E.
Zunft zu Schiffleuten mit 15’000 Franken unterstützt.
Kein
kantonales Stimm- und Wahlrecht für im Ausland Lebende
Baslerinnen
und Basler, die im Ausland leben, sollen kein kantonales Stimm-
und Wahlrecht erhalten. Der Regierungsrat begründet diese
Ablehnung hauptsächlich damit, dass wegen der geltenden Fristen
viele im Ausland Lebende ihr Wahl- und Stimmrecht gar nicht
wahrnehmen könnten. Weiter erscheint es fragwürdig, Personen über
Sachgeschäfte – etwa eine Kreditgewährung oder ein Bauprojekt
– mitentscheiden zu lassen, von denen sie gar nicht betroffen
sind und bei denen sie die Folgen des Entscheides nicht mittragen
müssen.
BASEL.
Im Ausland lebende Schweizerinnen und Schweizer können bei eidgenössischen
Wahlen und Abstimmungen teilnehmen, in Basel-Stadt jedoch nicht an
kantonalen Urnengängen. Ein parlamentarischer Vorstoss fordert
nun, die entsprechenden Rechte auszuweiten. Der Regierungsrat
lehnt dieses Begehren ab.
Schwierigkeiten
sieht der Regierungsrat vor allem darin, dass viele im Ausland
Lebende ihr Stimm- und Wahlrecht gar nicht wahrnehmen könnten.
Bei Bundesvorlagen werden die Stimmrechtsausweise der
Auslandschweizerinnen und -schweizer, wenn das Material bereits
vorliegt, sechs Wochen vor dem Abstimmungstermin verschickt.
Trotzdem kommt eine beachtliche Zahl von Stimmcouverts aus dem
Ausland jeweils verspätet zurück. Dies dürfte seinen Grund in
den langen postalischen Wegen haben.
Bei
kantonalen Abstimmungen dürfen die Unterlagen erst vier Wochen
vor Termin verschickt werden. Selbst wenn der Termin geändert würde,
wäre ein früherer Versand nicht gewährleistet, da die
Vorbereitungszeit für die Abstimmungsbroschüren äusserst knapp
bemessen ist. Es ist deshalb abzusehen, dass noch mehr
Stimmcouverts nicht rechtzeitig zurückgesandt würden. Praktisch
unmöglich wäre die rechtzeitige Rücksendung etwa bei einem
zweiten Wahlgang für den Ständerat, da die entsprechenden
Unterlagen erst zwei Wochen vor dem Wahltermin versandt werden.
Räumt
der Staat den Bürgerinnen und Bürgern Rechte ein, so hat er auch
dafür Sorge zu tragen, dass diese Rechte "ungehindert"
wahrgenommen werden können. Dies gilt insbesondere für ein höchst
persönliches Recht, wie es das Stimm- und Wahlrecht ist. Ein
Recht, das nur auf dem Papier steht und nicht oder nur unvollständig
ausgeübt werden kann, ist aus demokratischer Sicht nicht
akzeptabel.
Der
Regierungsrat erachtet es darüber hinaus aber auch aus rein
politischen Überlegungen nicht als sinnvoll, das kantonale Stimm-
und Wahlrecht für Auslandschweizerinnen und -schweizer einzuführen.
Es ist zum Beispiel äusserst fragwürdig, ob Personen, die im
Ausland leben, über kantonale und im speziellen Fall des
Stadtkantons automatisch auch in kommunalen Stadtbasler
Sachfragen, also über Fragen mit rein lokaler Betroffenheit,
mitbestimmen sollen.
Ferner
erscheint es auch nicht sinnvoll, dass Personen, die möglicherweise
schon längere Zeit nicht mehr hier wohnen, an kantonalen oder gar
kommunalen Wahlen teilnehmen. Zu diesen Wahlen kann man sich
naturgemäss nur vor Ort informieren. Auch bei gutem Willen und
noch so regem Interesse am hiesigen politischen Geschehen ist den
Auslandschweizerinnen und -schweizern eine derart umfassende
Information meist gar nicht möglich.
Gebühren
der Motorfahrzeugkontrolle werden teilweise angepasst
BASEL.
Die Gebühren für Fahrausweise sowie Ausnahme- und
Sonderbewilligungen im Strassenverkehr werden im Kanton
Basel-Stadt rückwirkend per 1. April 2003 teilweise erhöht. Begründet
wird diese Erhöhung mit der seit der letzten Anpassung
aufgelaufenen Teuerung und der Einführung des Führerausweises im
Kreditkartenformat.
Letztmals
wurden die Gebühren der Motorfahrzeugkontrolle 1996 angepasst,
einige Gebührensätze stammen sogar noch aus dem Jahr 1993.
Seither ist eine Teuerung von 10% (1993) respektive 5% (1996)
aufgelaufen. Weiter bedingt die Einführung des Führerausweises
im Kreditkartenformat bei der ausstellenden Behörde zusätzliche
Kosten. Und schliesslich ist der Aufwand bei gewissen
Dienstleistungen durch neue Vorschriften im Zusammenhang mit den
Bilateralen Verträgen Schweiz - EU grösser geworden.
Deshalb
müssen die Gebühren teilweise angehoben werden. Durch die
Anpassung werden Mehreinnahmen von knapp 240'000 Franken
generiert; dies entspricht einer Steigerung um etwa 4%. Die
Anhebung liegt also deutlich unter der seither eingetretenen
Teuerung.
Die
Basis-Gebühr für einen neuen Führerausweis – nun im
Kreditkartenformat – wird künftig 75 statt 70 Franken kosten.
Der Zuschlag deckt die Selbstkosten für den neuen
Kunststoff-Rohling. Änderungen, Nachträge und Ergänzungen
kosten hingegen nur noch 40 Franken.
Ebenfalls
um 5 Franken – auf künftig 40 Franken - erhöht wird die Gebühr
für das Ausstellen von Lehrfahrausweisen. Verlängerungen kosten
in Zukunft 30 statt 20 Franken. Verzichtet wird auf die Anhebung
der Gebühr für die Ausstellung eines Fahrzeugausweises, obwohl
der Tarif mit 60 Franken seit zehn Jahren unverändert geblieben
ist. Anpassungen gibt es hingegen für Nachträge, Ergänzungen
und Verlängerungen.
Im
Bereich Ausnahme- und Sonderbewilligungen wurden aufgrund geänderter
Vorschriften Präzisierungen vorgenommen und teilweise Monats-
statt Tagesbewilligungen eingeführt. Dies bringt teils Gebührenanhebungen,
teils Gebührensenkungen mit sich.
Ermässigung
der Grundstückgewinnsteuer bei Bauinvestitionen
BASEL.
Der Basler Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat eine
Gesetzesänderung bei der Grundstückgewinnsteuer vor. Damit soll
der steuersatzverschärfende sogenannte Spekulationszuschlag bei
kurzfristigem Besitz reduziert werden, wenn die Verkäuferschaft
Bauinvestitionen getätigt hat.
Der
Regierungsrat hat dem Grossen Rat einen Entwurf zu einer Änderung
des Gesetzes über die direkten Steuern überwiesen. Mit dieser Änderung
soll die hohe steuerliche Belastung von Grundstückgewinnen bei
kurzfristigem Besitz reduziert werden, wenn die Verkäuferschaft
Liegenschaften nicht bloss kauft und nach kurzer Zeit
weiterverkauft, sondern dabei auch Investitionen tätigen.
Um
die investitionshemmenden Wirkungen des sogenannten
Spekulationszuschlags zu mildern, schlägt der Regierungsrat eine
Ermässigung im Verhältnis der Investitionen zum erzielten Veräusserungserlös
vor. Dabei wird aber der Mindeststeuersatz von 30% nicht
unterschritten. Damit können steuerliche Hemmnisse für
Bauinvestitionen beseitigt und ein Beitrag zur Erhaltung und
Verbesserung der Bausubstanz und des Wohnangebots geleistet
werden. Dies liegt im Interesse des Kantons.
Nach
geltendem Recht beträgt der Steuersatz bei der Grundstückgewinnsteuer
30% des steuerbaren Gewinns; bei einer Besitzdauer unter 8 Jahren
erhöht sich der Steuersatz sukzessive (bis auf 60% bei einer
Besitzesdauer unter 3 Jahren). Dieser Spekulationszuschlag richtet
sich in erster Linie gegen den spekulativen Handel mit Immobilien,
trifft aber auch solche Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer,
die Bauinvestitionen tätigen.
Kritische
Stellungnahme zur geplanten Revision der eidg. Postverordnung
LIESTAL.
In seiner Vernehmlassung zur Revision der Postverordnung
bringt der Baselbieter Regierungsrat dem Bundesrat verschiedene
Vorbehalte zum geplanten Vorgehen zur Kenntnis.
Der
Paketmarkt soll nach den Plänen des Bundes ab dem Jahre 2004
vollständig geöffnet, die Monopolgrenze für Briefe aber erst in
einem zweiten Schritt auf das Jahr 2006 auf 100 Gramm gesenkt
werden, sofern die Finanzierung der Grundversorgung alsdann
sichergestellt ist. Damit entscheidet sich der Bund für eine
bewusst langsamere Öffnung als die EU, wo der Paketmarkt bereits
seit Jahren vollständig offen und die Monopolgrenze für Briefe
seit Anfang 2003 bei 100 Gramm liegt. Die EU senkt diese Grenze im
Jahr 2006 sogar auf 50 Gramm. Diese kontrollierte und begrenzte
Marktöffnungsstrategie ist aus unternehmerischer Sicht zwar
nachvollziehbar, wettbewerbspolitisch aber heikel, da sie nach
Meinung des Regierungsrates einige gewichtige volkswirtschaftliche
Nachteile und Risiken beinhaltet: Wenn sich die Post im
internationalen Wettbewerb bewähren will, ist eine
Liberalisierung und somit eine rasche und vollständige Marktöffnung
für ausländische Konkurrenten bei Gewährung eines Gegenrechtes
unumgänglich. Es ist daher nochmals eingehend zu prüfen und
abzuwägen, ob bei der Briefpost die Monopolgrenze in Angleichung
an die EU-Verhältnisse nicht schon ab dem Jahr 2004 auf 100 Gramm
und ab 2006 auf 50 Gramm gesenkt werden kann.
Die
geplante Schaffung einer starken Regulationsbehörde mit
Marktaufsichtskompetenz wird vom Regierungsrat begrüsst. Ihre
Eingliederung in die selbe Organisationseinheit (UVEK), in der
bereits die Eigeninteressen der Post wahrgenommen werden,
erscheint dem Regierungsrat jedoch problematisch und konfliktträchtig.
Im Sinne einer klaren und sauberen Gewaltentrennung wäre deshalb
hier eine ähnliche Lösung anzustreben, wie sie sich im Bereich
der Telekommunikation mit der Eidgenössischen
Kommunikationskommission ComCom bestens bewährt hat.
Hohe
Waldbrandgefahr! Bitte, sorgfältig mit Trinkwasser umgehen!
LIESTAL.
Die anhaltende Trockenheit verbunden mit sehr hohen
Temperaturen sowie das Ende der Schulferien dürften in diesen
Tagen im Kanton Basel –Land zu einem weiteren Ansteigen des
Wasserbedarfs führen. Sofern mit dem Leitungswasser haushälterisch
umgegangen wird, kann die Trinkwasserversorgung im Baselbiet aber
weiterhin sichergestellt werden. Erheblich zugenommen hat hingegen
in der Region Basel die Waldbrandgefahr . Bereits ist es zu ersten
kleineren Brandereignissen gekommen. Höchste Vorsicht ist am
Platz!
Die
akute Waldbrandgefahr in der Region wird zur Zeit dadurch verschärft,
dass die Bäume als Folge der Trockenheit zunehmend Laub
verlieren. In den meisten Baselbieter Gemeinden ist es darum
strikte verboten, in und entlang von Wäldern, auf Wiesen und
Feldern offenes Feuer zu entfachen sowie brennende Raucherwaren
oder Streichhölzer wegzuwerfen.
Gymnasium
Oberwil, Neubau Mediothek, Umbau und Sanierung
LIESTAL.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beantragt dem
Landrat einen Projektierungskredit von CHF 1'042'000.- für den
Neubau einer Mediothek sowie für die damit verbundenen Umbauten
und dringenden Sanierungsmassnahmen am Gymnasium Oberwil.
Die
notwendigen Anpassungen der Infrastrukturen stehen bis heute aus.
Die Mediothek entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen,
das Foyer ist übernutzt. Neue Medien müssen in den Schulbetrieb
einfliessen können und beanspruchen zusätzlichen Raum und neue
Wiedergabemöglichkeiten. Mit der Erweiterung der Mediothek soll
diesem Umstand Rechnung getragen werden. Das Foyer kann dadurch
entlastet, als zentrale Zone der Schule neu organisiert und mit
einer Verpflegungszone und einem gedeckten Aussenraum ergänzt
werden.
Gleichzeitig
sollen heutige Brandschutzvorschriften umgesetzt und die Schule
auch Behinderten frei zugänglich gemacht werden. Dazu werden neue
Erschliessungen mit erheblichem Raumbedarf notwendig. Gekoppelt
mit diesem Bedarf soll auch die unter einer ständigen Verdichtung
leidende Raumorganisation räumlich und betrieblich verbessert
werden.
Im
über dreissig-jährigen Gebäude müssen Fassade, Dach und
Haustechnik saniert werden. Der Energiehaushalt wird dadurch
verbessert und drohenden Schäden und Störungen kann vorgebeugt
werden.
Vertragsabschluss
für Generalplanerauftrag erneut blockiert
BERN.
Die Vergabe des Generalplanerauftrags für das
Intensivbehandlungs-, Notfall- und Operationszentrum (INO) des
Berner Inselspitals ist erneut blockiert. Ein
Konkurrenzunternehmen hat seine Beschwerde gegen den Entscheid der
Baubehörden an das Verwaltungsgericht weitergezogen.
Ende
Juli 2003 hat die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) die
Beschwerde eines Konkurrenzunternehmens abgewiesen. Dieses hatte
bei der Vergabe des INO-Generalplanerauftrags einen unzulässigen
Wissensvorsprung des berücksichtigten Planungsbüros geltend
gemacht. Den Entscheid der BVE hat ein nicht berücksichtigtes
Unternehmen nun an das Verwaltungsgericht weitergezogen.
Der
Vertrag für den Generalplanerauftrag kann somit noch nicht
abgeschlossen werden. Dies zumindest so lange, bis das
Verwaltungsgericht über die Frage entscheidet, ob der Beschwerde
die aufschiebende Wirkung zukommt. Die BVE wird ihrerseits dem
Verwaltungsgericht beantragen, das Gesuch des
Konkurrenzunternehmens um aufschiebende Wirkung der Beschwerde
abzuweisen.
Brandgefahr
bleibt akut
FRAUENFELD.
Nach einer erneuten Lagebeurteilung ruft der Kantonale Führungsstab
zum sparsamen Umgang mit dem Trinkwasser auf. Im Kanton Thurgau
ist es weiterhin verboten, Feuerwerk abzubrennen und jegliches
Feuer im Freien zu entfachen. Das Verbot gilt auch für fest
eingerichtete Feuerstellen.
Zusätzliche
Kaufmännische Lehrstellen im Kanton Basel-Stadt
BASEL.
Basel-Stadt hat – trotz erhöhter Anforderungen an die
Lehrbetriebe – im kaufmännischen Bereich zusätzliche
Lehrstellen geschaffen. Insgesamt haben am 11. August rund 90
Auszubildende in beinahe 20 Berufsgruppen ihre Ausbildung bei
Basel-Stadt begonnen.
Bei
Basel-Stadt haben am 11. August rund 90 Lehrlinge und
Praktikant/innen ihre Ausbildung begonnen in fast 20
unterschiedlichen Berufsgruppen von B wie Betriebspraktiker bzw.
Betriebspraktikerin bis Z wie Zeichnerin bzw. Zeichner.
Im
kaufmännischen Bereich ist es gelungen, 8 neue Lehrstellen zu
schaffen. Dies, obwohl die Anforderungen an die Lehrbetriebe mit
dem erstmals angewendeten neuen Ausbildungsreglement höher sind
als bisher. Insgesamt fangen bei Basel-Stadt 24 Lehrlinge eine
kaufmännische Ausbildung an. Hinzu kommen Kaufmännische
Praktikantinnen und Praktikanten mit dem Ziel
Berufsmatur-Abschluss.
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