Broschüre zu den Nationalratswahlen: "Machen Sie Gebrauch von  Ihrem Recht"

BERN. "Ich möchte gerne  mehr Wählerinnen und Wähler". Mit dieser Aufforderung wendet sich  Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz in der soeben veröffentlichten Broschüre zu  den bevorstehenden Nationalratswahlen an die Stimmberechtigten. Die Broschüre  enthält denn auch eine praktische Wahlhilfe und ein wenig  Staatskunde.

Wohnraumförderungs- gesetz in Kraft gesetzt

BERN. Der Bundesrat hat am 19. August 2003 beschlossen, das Bundesgesetz vom 21. März 2003 über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz WFG) und die Änderung vom 21. März 2003 des Wohnbau- und Eigentumsförderungs- gesetzes (WEG) auf den 1. Oktober 2003 in Kraft zu setzen. Die Referendumsfrist war am 10. Juli 2003 unbenützt abgelaufen.

Schweizer Wirtschaftswachstum    mit 1 Prozent gleich schwach wie im        Euroland

ZÜRICH. Das durchschnittliche Wachstum des Bruttoinlandprodukts (BIP) im Euroland wird in diesem Jahr 1 Prozent betragen Im Zuge des Wiederauflebens der Weltwirtschaft wird für das Jahr 2004 ein Wachstum des BIP von 2 Prozent erwartet.

Rückgang im        Autohandel gestoppt

ZÜRICH. Der Rückgang im Verkauf neuer Personenwagen ist abgeflacht. Im Monat Juli wurden 26'084 neue Personenwagen zum Verkehr zugelassen. Damit wurde das Resultat des Vorjahres fast (-2,2 %) erreicht.

Internet Community in der Schweiz begrüsst Streitbeilegungsdienst  für Domain-Namen         unter .ch

BIEL. Eine von SWITCH und dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass ein aussergerichtlicher Streitbeilegungsdienst für Domain-Namen mit der Endung .ch von einer Mehrheit der Internet Community in der Schweiz, einschliesslich der ausländischen Domain-Namen-Halter, begrüsst wird.

Frequenzen freischaufeln ist schwierig und teuer

BERN. In der Radiobranche herrscht Aufregung: Nachdem die zuständige Nationalratskommission den Privaten einen Anteil von 40 % an den Frequenzen im neuen RTVG sichern will, wittern manche Veranstalter Morgenluft.

Die Sahara-Geiseln sind frei

BERN. Nach Meldungen von Radio DRS sind die nach rund sechsmonatiger Geiselhaft in Algerien entführten Sahara-Geiseln frei. Die 14 europäischen Touristen - darunter 4 Personen aus der Schweiz - sollen noch heute nach Deutschland reisen können.

 

 

19. August 2003

Broschüre zu den Nationalratswahlen: "Machen Sie Gebrauch von  Ihrem Recht"

BERN. "Ich möchte gerne  mehr Wählerinnen und Wähler". Mit dieser Aufforderung wendet sich  Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz in der soeben veröffentlichten Broschüre zu  den bevorstehenden Nationalratswahlen an die Stimmberechtigten. Die Broschüre  enthält denn auch eine praktische Wahlhilfe und ein wenig  Staatskunde.

In den letzten 100 Jahren hat sich die Wahlbeteiligung in der Schweiz  praktisch halbiert. Deshalb betont die Bundeskanzlerin einleitend: "Machen Sie  Gebrauch von Ihrem Recht. Treffen Sie Ihre Wahl."

Geht es uns zu gut? Ist die Politik zu abstrakt geworden? Oder fehlt  es gar am Vertrauen? Gründe, um nicht wählen zu gehen, gibt es sicher einige.  Aber für die neue Legislaturperiode stehen wichtige, zukunftsbestimmende Themen  an. Es ist deshalb durchaus nicht ohne Bedeutung, welche Parteien am 19. Oktober  2003 durch die Wahlen etwas stärker oder eben schwächer  werden.

Mit der Aufforderung "Seien sie parteiisch – das ist Ihr gutes Recht"  werden die Stimmberechtigten in der 24-seitigen farbigen Broschüre an die Urnen  gebeten. Wer die kurzen Texte liest und sich die Mühe nimmt, die informativen  farbigen Grafiken zu beachten, der erfährt zum Beispiel, wie sich der  Frauenanteil seit der Einführung des Frauenstimmrechts 1971 entwickelt hat und  wie die Sitze heute im National- und Ständerat nach Parteien verteilt  sind.

Zusammen mit der Wahlbroschüre der Bundeskanzlei erhalten die  Wählerinnen und Wähler jeweils viel Material der Parteien. Die Broschüre  erläutert, dass anstelle der leeren amtlichen Wahlzettel auch die Wahlzettel der  Parteien verwendet werden können. Diese sind zudem nicht unabänderlich. Namen  können auf solchen gestrichen oder zweimal aufgeführt werden. Und es können  selbstverständlich auch vorgedruckte Namen mit Kandidatinnen und Kandidaten von  anderen Parteien ausgewechselt werden. Damit beim sogenannten Panaschieren oder  Kumulieren keine Fehler passieren, die die eigene Stimmkraft vermindern können,  lohnt es sich, die Wahlanleitung der Bundeskanzlei in aller Ruhe  durchzulesen.

Die Broschüre ist im Internet unter der folgenden Adresse im  PDF-Format zu finden:

http://www.admin.ch/ch/d/bk/order/nationalratswahlen/national d.pdf

Wohnraumförderungsgesetz in Kraft gesetzt

BERN. Der Bundesrat hat am 19. August 2003 beschlossen, das Bundesgesetz vom 21. März 2003 über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz WFG) und die Änderung vom 21. März 2003 des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG) auf den 1. Oktober 2003 in Kraft zu setzen. Die Referendumsfrist war am 10. Juli 2003 unbenützt abgelaufen. Gestützt auf das WFG kann der Bund mit zinslosen oder zinsgünstigen Darlehen das Angebot von preisgünstigen Mietwohnungen und den Erwerb oder die Erneuerung von preisgünstigem Wohneigentum fördern. Wird der Entwurf des Bundesrates über das Entlastungsprogramm 2003 von den Eidgenössischen Räten gutgeheissen, werden allerdings die Artikel 12 und 24 WFG, welche die gesetzliche Basis der Direktdarlehen bilden, bis Ende 2008 nicht angewendet. Vom Entlastungsprogramm nicht betroffen sind die übrigen Massnahmen des WFG: Indirekte Hilfen für Bauträger mit wenig Eigenkapital (Bürgschaften und Rückbürgschaften), Unterstützungen für Träger und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus sowie die Weiterführung der Tätigkeiten im Forschungsbereich. Ferner übernimmt das Bundesamt für Wohnungswesen gestützt auf das WFG per 1. Januar 2004 die Administration der Hypothekardarlehen, die gestützt auf den Bundesbeschluss vom 7. Oktober 1947 den Wohnbaugenossenschaften des Bundespersonals gewährt worden waren.

Neue Bundeshilfen gemäss WEG werden nicht mehr ausgerichtet, doch bleibt dieses für die in den vergangenen 25 Jahren eingegangenen Verpflichtungen die weiterhin gültige Rechtsgrundlage. Mit der Änderung des WEG verzichtet der Bund nach Ablauf von 30 Jahren auf noch ausstehende Vorschüsse und Zinsbetreffnisse, die bei Mietwohnungen noch geschuldet sind, soweit sie nach dem Finanzierungs- und Tilgungsplan bis zu diesem Zeitpunkt nicht zur Rückzahlung fällig geworden sind. Zudem wird festgelegt, dass die Bundeshilfe gemäss WEG in speziell umschriebenen Fällen im gegenseitigen Einvernehmen vorzeitig beendet werden kann.

Schweizer Wirtschaftswachstum mit 1 Prozent gleich schwach wie im Euroland

ZÜRICH. Das durchschnittliche Wachstum des Bruttoinlandprodukts (BIP) im Euroland wird in diesem Jahr 1 Prozent betragen Im Zuge des Wiederauflebens der Weltwirtschaft wird für das Jahr 2004 ein Wachstum des BIP von 2 Prozent erwartet. Die Prognosen für das Wirtschaftswachstum in der Schweiz gehen mit denen für das Euroland einher. Die Erholung der Schweizer Wirtschaft wird vor allem positiv durch die Senkung der Leitzinsen der Nationalbank beeinflusst. Diese Erkenntnisse gehen aus der dreimal jährlich erscheinenden Studie "European Economic Outlook" Price-Waterhouse-Cooper hervor.

Rückgang im Autohandel gestoppt

ZÜRICH. Der Rückgang im Verkauf neuer Personenwagen ist abgeflacht. Im Monat Juli wurden 26'084 neue Personenwagen zum Verkehr zugelassen. Damit wurde das Resultat des Vorjahres fast (-2,2 %) erreicht. Auch das Gesamtergebnis der ersten sieben Monaten (168'530) liegt erstmals in diesem Jahr bei weniger als 10 % unter dem Vorjahr. Damit dürfte der Tiefpunkt erreicht sein. Mit einer Erholung in den verbleibenden Monaten darf gerechnet werden.

Die am Genfer Automobilsalon vorgestellten neuen Modelle sind von den Kunden gut aufgenommen worden. Weitere wichtige Neuheiten werden im September an der IAA in Frankfurt vorgestellt. Darunter sind mehrere Volumenmodelle grosser Hersteller, was auf die Verkaufszahlen des vierten Quartals einen positiven Effekt haben wird.

Der Anteil der Dieselfahrzeuge liegt jetzt bei 20,6 % (2002: 17,8 %). Mit diesen Fahrzeugen und neuen Benzinmotoren (Direkteinspritzer) besteht berechtigte Annahme, den Verbrauch der Neuwagenflotte auch in diesem Jahr erneut zu senken.

Internet Community in der Schweiz begrüsst Streitbeilegungsdienst  für Domain-Namen unter .ch

BIEL. Eine von SWITCH und dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass ein aussergerichtlicher Streitbeilegungsdienst für Domain-Namen mit der Endung .ch von einer Mehrheit der Internet Community in der Schweiz, einschliesslich der ausländischen Domain-Namen-Halter, begrüsst wird.

Wenn über die Rechte eines bereits registrierten Domain-Namens Uneinigkeit herrscht, wünschen sich die Parteien ein einfaches, rasches und kostengünstiges Verfahren, um ihre Interessedurchzusetzen.

SWITCH, Registrierungsstelle für Domain-Namen unter .ch und .li und Betreiberin des Schweizer Wissenschaftsnetzes hat gemeinsam mit dem BAKOM beim Marktforschungsinstitut DemoSCOPE eine Studie in Auftrag gegeben. Diese beantwortet die Frage, wie wichtig ein zusätzlicher aussergerichtlicher und nicht ausschliesslicher Streitbeilegungsdienst für den Namensraum .ch ist. Obwohl das Schweizer Rechtssystem im Vergleich zum Ausland bereits sehr effizient und kostengünstig ist, finden 54% der 1000 Befragten die Einrichtung eines Streitbeilegungsdienstes wichtig oder sogar sehr wichtig. Lediglich 22% finden einen solchen Dienst unwichtig. Bis heute sind über 10% der Befragten, ob als Kläger oder als Beklagte, bereits in Streitigkeiten mit Domain-Namen involviert gewesen, wobei in der Schweiz dreimal weniger gestritten wurde, als im benachbarten deutschsprachigen Ausland. Über 90% dieser Streitfälle wurden aussergerichtlich gelöst. In nur gut 10% aller Fälle wurde ein Kaufpreis für den Domain-Namen bezahlt.

Frequenzen freischaufeln ist schwierig und teuer

BERN. In der Radiobranche herrscht Aufregung: Nachdem die zuständige Nationalratskommission den Privaten einen Anteil von 40 % an den Frequenzen im neuen RTVG sichern will, wittern manche Veranstalter Morgenluft. Argumentative Munition beziehen Radiomacher in Spe auch aus dem Expertenbericht UKW 2001, den das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) bereits im Mai veröffentlicht hat. Die Experten sind der Ansicht, dass sich Platz für zwei bis vier sprachregionale Sender plus einzelne Lokalsender im Schweizer Äther schaffen lässt. Dazu müssten die einzelnen Programme künftig schweizweit konsequent auf eine bestimmte Frequenz gebündelt werden. Dieses Gleichfrequenznetz (GFN) genannte Modell wird in den Niederlanden erfolgreich angewendet. Allerdings sind die Experten von dessen Anwendbarkeit hierzulande keineswegs überzeugt. Studien, ob GFN bei der Schweizer Topografie überhaupt funktioniert, veranschlagen sie mit zwei Jahren Dauer. Zudem wäre eine Koordination mit dem Ausland nötig, deren Chancen die Experten skeptisch betrachten. In den Regionen Basel, Genfersee und Bodenseerücken dürfte die «Frequenzbefreiung» gemäss der Studie aussichtslos sein. Wo sie möglich ist, verursacht sie den bestehenden Anbietern hohe Kosten: Bei zwei neuen Sendern gehen die Experten von 50 Millionen, bei vier Sendern von 120 Millionen Franken aus. Weitere Probleme sind schlechter Empfang auf minderwertigen Radiogeräten und das Aus für Kurzveranstaltungen in den städtischen Zentren. Das Bakom hat laut einem Bericht des Tages-Anzeigers mittlerweile zwei zusätzliche Studien in Auftrag gegeben, welche die wirtschaftlichen Folgen für die heutigen Stationen und die Auswirkungen auf die Empfangsqualität prüfen, die das GFN-Modell mit sich bringen würde.

Die Sahara-Geiseln sind frei

BERN. Nach Meldungen von Radio DRS sind die nach rund sechsmonatiger Geiselhaft in Algerien entführten Sahara-Geiseln frei. Die 14 europäischen Touristen - darunter 4 Personen aus der Schweiz - sollen noch heute nach Deutschland reisen können.

 

 

español

bienvenidos

türkçe

merhaba

deutsch

home

dossiers

interviews

portraits

news box

migration

CH in kürze

fotobank

agenda

jahresbericht

impressum