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Broschüre
zu den Nationalratswahlen: "Machen Sie Gebrauch von
Ihrem Recht"
BERN.
"Ich möchte gerne mehr
Wählerinnen und Wähler". Mit dieser Aufforderung wendet
sich Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz in der soeben veröffentlichten
Broschüre zu den
bevorstehenden Nationalratswahlen an die Stimmberechtigten. Die
Broschüre enthält
denn auch eine praktische Wahlhilfe und ein wenig
Staatskunde.
In
den letzten 100 Jahren hat sich die Wahlbeteiligung in der Schweiz
praktisch halbiert. Deshalb betont die Bundeskanzlerin
einleitend: "Machen Sie
Gebrauch von Ihrem Recht. Treffen Sie Ihre Wahl."
Geht
es uns zu gut? Ist die Politik zu abstrakt geworden? Oder fehlt
es gar am Vertrauen? Gründe, um nicht wählen zu gehen,
gibt es sicher einige. Aber
für die neue Legislaturperiode stehen wichtige,
zukunftsbestimmende Themen an.
Es ist deshalb durchaus nicht ohne Bedeutung, welche Parteien am
19. Oktober 2003
durch die Wahlen etwas stärker oder eben schwächer
werden.
Mit
der Aufforderung "Seien sie parteiisch – das ist Ihr gutes
Recht" werden
die Stimmberechtigten in der 24-seitigen farbigen Broschüre an
die Urnen gebeten.
Wer die kurzen Texte liest und sich die Mühe nimmt, die
informativen farbigen
Grafiken zu beachten, der erfährt zum Beispiel, wie sich der Frauenanteil seit der Einführung des Frauenstimmrechts 1971
entwickelt hat und wie
die Sitze heute im National- und Ständerat nach Parteien verteilt sind.
Zusammen
mit der Wahlbroschüre der Bundeskanzlei erhalten die Wählerinnen und Wähler jeweils viel Material der Parteien.
Die Broschüre erläutert,
dass anstelle der leeren amtlichen Wahlzettel auch die Wahlzettel
der Parteien verwendet werden können. Diese sind zudem nicht
unabänderlich. Namen können
auf solchen gestrichen oder zweimal aufgeführt werden. Und es können
selbstverständlich auch vorgedruckte Namen mit
Kandidatinnen und Kandidaten von
anderen Parteien ausgewechselt werden. Damit beim
sogenannten Panaschieren oder
Kumulieren keine Fehler passieren, die die eigene
Stimmkraft vermindern können,
lohnt es sich, die Wahlanleitung der Bundeskanzlei in aller
Ruhe durchzulesen.
Die
Broschüre ist im Internet unter der folgenden Adresse im
PDF-Format zu finden:
http://www.admin.ch/ch/d/bk/order/nationalratswahlen/national
d.pdf
Wohnraumförderungsgesetz
in Kraft gesetzt
BERN.
Der Bundesrat hat am 19. August 2003 beschlossen, das Bundesgesetz
vom 21. März 2003 über die Förderung von preisgünstigem
Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz WFG) und die Änderung vom 21.
März 2003 des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG) auf
den 1. Oktober 2003 in Kraft zu setzen. Die Referendumsfrist war
am 10. Juli 2003 unbenützt abgelaufen. Gestützt auf das WFG kann
der Bund mit zinslosen oder zinsgünstigen Darlehen das Angebot
von preisgünstigen Mietwohnungen und den Erwerb oder die
Erneuerung von preisgünstigem Wohneigentum fördern. Wird der
Entwurf des Bundesrates über das Entlastungsprogramm 2003 von den
Eidgenössischen Räten gutgeheissen, werden allerdings die
Artikel 12 und 24 WFG, welche die gesetzliche Basis der
Direktdarlehen bilden, bis Ende 2008 nicht angewendet. Vom
Entlastungsprogramm nicht betroffen sind die übrigen Massnahmen
des WFG: Indirekte Hilfen für Bauträger mit wenig Eigenkapital
(Bürgschaften und Rückbürgschaften), Unterstützungen für Träger
und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus sowie die
Weiterführung der Tätigkeiten im Forschungsbereich. Ferner übernimmt
das Bundesamt für Wohnungswesen gestützt auf das WFG per 1.
Januar 2004 die Administration der Hypothekardarlehen, die gestützt
auf den Bundesbeschluss vom 7. Oktober 1947 den
Wohnbaugenossenschaften des Bundespersonals gewährt worden waren.
Neue
Bundeshilfen gemäss WEG werden nicht mehr ausgerichtet, doch
bleibt dieses für die in den vergangenen 25 Jahren eingegangenen
Verpflichtungen die weiterhin gültige Rechtsgrundlage. Mit der Änderung
des WEG verzichtet der Bund nach Ablauf von 30 Jahren auf noch
ausstehende Vorschüsse und Zinsbetreffnisse, die bei
Mietwohnungen noch geschuldet sind, soweit sie nach dem
Finanzierungs- und Tilgungsplan bis zu diesem Zeitpunkt nicht zur
Rückzahlung fällig geworden sind. Zudem wird festgelegt, dass
die Bundeshilfe gemäss WEG in speziell umschriebenen Fällen im
gegenseitigen Einvernehmen vorzeitig beendet werden kann.
Schweizer
Wirtschaftswachstum mit 1 Prozent gleich schwach wie im Euroland
ZÜRICH.
Das durchschnittliche Wachstum des Bruttoinlandprodukts (BIP) im
Euroland wird in diesem Jahr 1 Prozent betragen Im Zuge des
Wiederauflebens der Weltwirtschaft wird für das Jahr 2004 ein
Wachstum des BIP von 2 Prozent erwartet. Die Prognosen für das
Wirtschaftswachstum in der Schweiz gehen mit denen für das
Euroland einher. Die Erholung der Schweizer Wirtschaft wird vor
allem positiv durch die Senkung der Leitzinsen der Nationalbank
beeinflusst. Diese Erkenntnisse gehen aus der dreimal jährlich
erscheinenden Studie "European Economic Outlook"
Price-Waterhouse-Cooper hervor.
Rückgang
im Autohandel gestoppt
ZÜRICH.
Der Rückgang im Verkauf neuer Personenwagen ist abgeflacht.
Im Monat Juli wurden 26'084 neue Personenwagen zum Verkehr
zugelassen. Damit wurde das Resultat des Vorjahres fast (-2,2 %)
erreicht. Auch das Gesamtergebnis der ersten sieben Monaten
(168'530) liegt erstmals in diesem Jahr bei weniger als 10 % unter
dem Vorjahr. Damit dürfte der Tiefpunkt erreicht sein. Mit einer
Erholung in den verbleibenden Monaten darf gerechnet werden.
Die
am Genfer Automobilsalon vorgestellten neuen Modelle sind von den
Kunden gut aufgenommen worden. Weitere wichtige Neuheiten werden
im September an der IAA in Frankfurt vorgestellt. Darunter sind
mehrere Volumenmodelle grosser Hersteller, was auf die
Verkaufszahlen des vierten Quartals einen positiven Effekt haben
wird.
Der
Anteil der Dieselfahrzeuge liegt jetzt bei 20,6 % (2002: 17,8 %).
Mit diesen Fahrzeugen und neuen Benzinmotoren (Direkteinspritzer)
besteht berechtigte Annahme, den Verbrauch der Neuwagenflotte auch
in diesem Jahr erneut zu senken.
Internet
Community in der Schweiz begrüsst Streitbeilegungsdienst
für Domain-Namen unter .ch
BIEL.
Eine von SWITCH und dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)
in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass ein aussergerichtlicher
Streitbeilegungsdienst für Domain-Namen mit der
Endung .ch von einer Mehrheit der Internet Community in der
Schweiz, einschliesslich der ausländischen Domain-Namen-Halter,
begrüsst wird.
Wenn
über die Rechte eines bereits registrierten Domain-Namens
Uneinigkeit herrscht, wünschen sich die Parteien ein einfaches,
rasches und kostengünstiges Verfahren, um ihre
Interessedurchzusetzen.
SWITCH,
Registrierungsstelle für Domain-Namen unter .ch und .li und
Betreiberin des Schweizer Wissenschaftsnetzes hat gemeinsam mit
dem BAKOM beim Marktforschungsinstitut DemoSCOPE eine Studie in
Auftrag gegeben. Diese beantwortet die Frage, wie wichtig ein zusätzlicher
aussergerichtlicher und nicht ausschliesslicher
Streitbeilegungsdienst für den Namensraum .ch ist. Obwohl das
Schweizer Rechtssystem im Vergleich zum Ausland bereits sehr
effizient und kostengünstig ist, finden 54% der 1000 Befragten
die Einrichtung eines Streitbeilegungsdienstes wichtig oder sogar
sehr wichtig. Lediglich 22% finden einen solchen Dienst unwichtig.
Bis heute sind über 10% der Befragten, ob als Kläger oder als
Beklagte, bereits in Streitigkeiten mit Domain-Namen involviert
gewesen, wobei in der Schweiz dreimal weniger gestritten wurde,
als im benachbarten deutschsprachigen Ausland. Über 90% dieser
Streitfälle wurden aussergerichtlich gelöst. In nur gut 10%
aller Fälle wurde ein Kaufpreis für den Domain-Namen bezahlt.
Frequenzen
freischaufeln ist schwierig und teuer
BERN.
In der Radiobranche herrscht Aufregung: Nachdem die zuständige
Nationalratskommission den Privaten einen Anteil von 40 % an den
Frequenzen im neuen RTVG sichern will, wittern manche Veranstalter
Morgenluft. Argumentative Munition beziehen Radiomacher in Spe
auch aus dem Expertenbericht UKW 2001, den das Bundesamt für
Kommunikation (Bakom) bereits im Mai veröffentlicht hat. Die
Experten sind der Ansicht, dass sich Platz für zwei bis vier
sprachregionale Sender plus einzelne Lokalsender im Schweizer Äther
schaffen lässt. Dazu müssten die einzelnen Programme künftig
schweizweit konsequent auf eine bestimmte Frequenz gebündelt
werden. Dieses Gleichfrequenznetz (GFN) genannte Modell wird in
den Niederlanden erfolgreich angewendet. Allerdings sind die
Experten von dessen Anwendbarkeit hierzulande keineswegs überzeugt.
Studien, ob GFN bei der Schweizer Topografie überhaupt
funktioniert, veranschlagen sie mit zwei Jahren Dauer. Zudem wäre
eine Koordination mit dem Ausland nötig, deren Chancen die
Experten skeptisch betrachten. In den Regionen Basel, Genfersee
und Bodenseerücken dürfte die «Frequenzbefreiung» gemäss der
Studie aussichtslos sein. Wo sie möglich ist, verursacht sie den
bestehenden Anbietern hohe Kosten: Bei zwei neuen Sendern gehen
die Experten von 50 Millionen, bei vier Sendern von 120 Millionen
Franken aus. Weitere Probleme sind schlechter Empfang auf
minderwertigen Radiogeräten und das Aus für Kurzveranstaltungen
in den städtischen Zentren. Das Bakom hat laut einem Bericht des
Tages-Anzeigers mittlerweile zwei zusätzliche Studien in Auftrag
gegeben, welche die wirtschaftlichen Folgen für die heutigen
Stationen und die Auswirkungen auf die Empfangsqualität prüfen,
die das GFN-Modell mit sich bringen würde.
Die
Sahara-Geiseln sind frei
BERN.
Nach Meldungen von Radio DRS sind die nach rund sechsmonatiger
Geiselhaft in Algerien entführten Sahara-Geiseln frei. Die 14
europäischen Touristen - darunter 4 Personen aus der Schweiz -
sollen noch heute nach Deutschland reisen können.
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