|
Bundesrat
Samuel Schmid traf Fifa-Präsident Sepp Blatter
ZÜRICH.
Bundesrat Samuel Schmid, Vorsteher des Eidg. Departementes für
Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), traf Fifa-Präsident
Joseph S. Blatter am Sitz der Fifa in Zürich. Ziel des Gesprächs
war ein Tour d'horizon zu aktuellen Fragen der Sportentwicklung
auf nationaler und internationaler Ebene.
Spezielle
Gesprächsthemen waren die Schnittstellen und gemeinsamen Anliegen
von Fifa und Bund. So unter anderem die Situation der Fifa in der
Schweiz, Infrastruktur-
und Sicherheits-Anforderungen für Grossanlässe,
Entwicklungsprogramme in Dritt-Welt-Ländern sowie Massnahmen
gegen Doping, Gewalt und Misswirtschaft im Sport.
Rückzug
der Vorbehalte zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes
BERN.
Der Bundesrat hat beschlossen, die beiden Vorbehalte zurückzuziehen,
die die Schweiz bei der Ratifizierung des Übereinkommens über
die Rechte des Kindes und des Pakts II der UNO angebracht hatte.
Dieser Schritt erfolgt im Bestreben um Transparenz und
Rechtssicherheit in der schweizerischen Rechtsordnung.
Bei
der Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes
und des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische
Rechte (Pakt II) hatte die Schweiz verschiedene Vorbehalte
angebracht. Zwei Vorbehalte betrafen insbesondere den
unentgeltlichen Beistand durch einen Dolmetscher bzw. einen
amtlichen Verteidiger im Strafverfahren. Hier hatte die Schweiz
angemerkt, dass dies die begünstigte Person nicht endgültig von
der Zahlung der entsprechenden Kosten befreie.
Am
29. August 2000 zog die Schweiz ihre Vorbehalte zu Artikel 6 der
Europäischen Menschenrechtskonvention zurück. In der Folge prüfte
der Bundesrat die Möglichkeit, auch die entsprechenden Vorbehalte
zurückzuziehen, die die Schweiz zu diesen beiden internationalen
Instrumenten angebracht hatte. Die Schweiz ist nämlich
verpflichtet, ihre Position zu überdenken, wenn ihre Vorbehalte
zu internationalen Übereinkommen keine Rechtsgrundlage mehr
haben, damit Transparenz und Rechtssicherheit gewährleistet sind.
Aus
diesem Grund hat der Bundesrat nun beschlossen, die Vorbehalte zum
Übereinkommen über die Rechte des Kindes und zum Pakt II zurückzuziehen.
Dies hat keine besonderen Auswirkungen auf die Praxis, da die
Grundsätze, die sich daraus ergeben, bereits beim Rückzug des
Vorbehalts zu Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention
eingeführt wurden. Mit dem Rückzug wird lediglich das Recht auf
unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers und das Recht auf Rückerstattung
der Kosten eines amtlichen Verteidigers durch den Staat bestätigt.
Swisscom:
stabiler Umsatz - gesteigertes Betriebsergebnis
BERN.
Die Swisscom-Gruppe erzielte im ersten Halbjahr 2003 ein gutes
Ergebnis: Bei stabilem Umsatz nahmen das Betriebsergebnis vor
Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) um 7,2% auf CHF 2,43
Mrd. und die Nettoeinnahmen aus operativer Geschäftstätigkeit
gar um 30,6% auf CHF 2,23 Mrd. zu. Dank konsequentem
Kostenmanagement sanken die operativen Kosten der Gruppe um CHF
140 Mio. auf CHF 4,8 Mrd. Der Reingewinn der Swisscom-Gruppe stieg
um 22,1% auf CHF 952 Mio. Das Unternehmen plant für 2003
Investitionen in der Höhe von rund CHF 1,3 Mrd. Swisscom rechnet
für das Geschäftsjahr 2003 mit einem leicht rückläufigen
Umsatz und einem Betriebsergebnis (EBITDA) mindestens in der Höhe
des Vorjahres (CHF 4,4 Mrd.).
Die
Talfahrt im Bauhauptgewerbe setzt sich fort
ZÜRICH.
Der «Lichtstreifen am fernen Horizont», den wir vor drei Monaten
gemeint hatten zu sichten, bleibt zwar vorhanden, aber weiterhin
ausser Reichweite. Die per Stichtag 30. Juni 2003 durchgeführte
Konjunkturerhebung des Schweizerischen Baumeisterverbandes (SBV) hält
für das 1. Halbjahr 2003 die Fortsetzung der seit Ende 2000
negativen Entwicklung im Bauhauptgewerbe fest. Sowohl von öffentlicher
als auch von privater Seite werden immer weniger Bauinvestitionen
getätigt; der Rückgang der Auftragseingänge führt zu einer
Reduktion der Bautätigkeit und der Umsätze. Die Trendwende, die
zuerst im privaten Hochbausektor stattfinden soll, lässt weiter
auf sich warten.
Der
Auftragseingang im 1. Semester 2003 liegt gesamthaft rund 9,5%
unter demjenigen des Vorjahres. Die Abnahme beträgt nominell,
d.h. zu laufenden Preisen, im Hochbau 1,0%, und im Tiefbau 18,7%.
Ohne Berücksichtigung der in den Jahren 2001 und 2002 vergebenen
NEAT-Gotthard-Bauhauptlose, beträgt der Rückgang gesamthaft «nur»
noch 0,9%, davon 1,0% im Hochbau und 0,7% im Tiefbau. Betrachtet
man die kumulierten Jahreswerte zwischen Juli 2000 und Juni 2003
zeigt sich das wahre Ausmass der Talfahrt bei den
Bauinvestitionen: die Reduktion der Aufträge jeweils im 1.
Semester beträgt gesamthaft 20,8%, davon 3,3% für den Hochbau
und 35,9% im Tiefbau! Trotz Investitionen in grosse
Infrastrukturprojekte (andere haben weitgehend gefehlt!), nahmen
die Auftragseingänge während der letzten drei Jahre
kontinuierlich ab. Davon betroffen sind in nahezu allen Kantonen
sowohl der Hochbau als auch der Tiefbau, wenn auch nicht überall
gleichzeitig.
Die
ins Stocken geratenen Investitionen, sowie die langen
Realisierungszeiten der grossen Infrastrukturbauten, führen zu
einer Abschwächung der Bautätigkeit. So liegen die Umsätze des
1. Semesters 2003 nominell 5,7% unter denjenigen des 1. Halbjahres
2002; die Abnahme betrifft den Hochbau (–6,2%) und den Tiefbau
(–5,1%) in etwa gleichermassen. Die Bautätigkeit ist somit
wieder auf dem tiefen Stand vom Ende der 90er Jahre.
Im
Quartalsvergleich nahm der Arbeitsvorrat 1) per 1. Juli 2003 gegenüber
dem 1. April 2003 gesamthaft um 5,5% ab (Hochbau –2,6%, Tiefbau
–7,6%). Im Jahresvergleich ist die Abnahme sogar etwas stärker
(insgesamt –8,2%, bzw. –1,5% im Hochbau und –13,9% im
Tiefbau). Dieser «NEAT-bereinigte Vorrat» entspricht nach
unseren Schätzungen einer durchschnittlichen Auslastung der
vollen Kapazitäten von 5,1 Monaten im Hochbau und 7,5 Monaten im
Tiefbau (Vorquartal: 5,4 bzw. 7,5 Monate, Vorjahr: rund 5,1 bzw.
7,6 Monate). Von diesem Vorrat werden im dritten Quartal 2003 schätzungsweise
49% im Hochbau und 36% im Tiefbau abgebaut bzw. realisiert
(Bauvorhaben). Dass die Auslastung, gemessen an den Kapazitäten,
etwa konstant bleibt, d.h. weniger abnimmt als der Vorrat, lässt
auf einen leichten Abbau der Kapazitäten bei den
Bauunternehmungen schliessen.
Tatsächlich
verzeichnet man bei den Vollbeschäftigten im Bauhauptgewerbe,
deren Zahl in diesem Quartal nicht vollständig erhoben wurde,
eine geschätzte Abnahme von rund 5,5% im Vergleich zum 1.
Semester 2002. Der Rückgang verteilt sich gleichmässig zwischen
Betriebspersonal und technischem/kommerziellem Stab.
Im
Baubetriebsinventar liegen die Ausgaben für Neuinvestitionen
insgesamt rund 27% über dem Niveau des Vorjahressemesters; auch
hier sind bedeutende regionale Unterschiede festzuhalten, welche
nicht nur die verschiedenen Geschäftsaussichten, sondern auch die
in letzter Zeit unterschiedlich getätigten Investitionen
widerspiegeln (so z.B. im Kanton Zürich, wo jetzt ein Minus von
rund 75% zu verzeichnen ist, nach den extrem hohen Werten der
letzten zwei Jahre im Zusammenhang mit den vergebenen
Infrastrukturprojekten; im weiteren zählen dazu rechnerische
Abgrenzungen mit dem Nachbarkanton Aargau).
Ergänzend
zur SBV-Erhebung meldet die KOF/ETH aufgrund ihrer eigenen Umfrage
vorsichtige Zukunftserwartungen seitens der Unternehmen. Diese
rechnen mittelfristig weiter mit einem unveränderten Rückgang
der Auftragseingänge mit weiteren Preissenkungen, insbesondere im
Tiefbau, welcher mittelfristig deutlich schrumpfen.
Sahara-Geiseln
in Zürich angekommen
ZÜRICH.
Die Schweizer Sahara-Geiseln landeten heute auf dem Flughafen Zürich-Kloten.
Sie waren vom Bundesratsjet in Köln abgeholt worden.
Zum
Empfang waren Angehörige und Freunde angereist. Auch Bundesrätin
Micheline Calmy-Rey sowie weitere Behördenvertreter waren vor
Ort.
Die
freigelassenen Geiseln waren in der Nacht mit einem Airbus der
deutschen Luftwaffe von Mali nach Köln geflogen worden. Die vier
Schweizer, neun Deutschen und der Niederländer waren Ende Februar
in Algerien verschleppt und am Montag in Mali freigelassen worden.
Schwerpunkte
der Schweiz an der 58. Generalversammlung der Vereinten Nationen
BERN.
Der Bundesrat hat die Schwerpunkte genehmigt, die die Schweiz an
der 58. Generalversammlung der Vereinten Nationen setzen will,
sowie die Schweizer Delegation bestimmt, die an der Generaldebatte
auf hoher Ebene teilnehmen wird. Die 58. Generalversammlung der
Vereinten Nationen wird am 16. September 2003 in New York eröffnet.
Die
Schweiz wird sich zum zweiten Mal seit ihrem Beitritt am 10.
September 2002 als UNO-Vollmitglied an der Arbeit der
Generalversammlung beteiligen. Dies bietet für unser Land die
Gelegenheit, ein starkes politisches Zeichen zu setzen für die
universelle Rolle der UNO und die Prinzipien, die sie verteidigt.
Bundespräsident
Pascal Couchepin wird sich am 23. September, zu Beginn der
Generaldebatte auf hoher Ebene, an die Generalversammlung wenden.
Die Vorsteherin des EDA, Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, wird
ihrerseits an mehreren wichtigen Veranstaltungen teilnehmen und
bilaterale Gespräche mit Amtskollegen führen, die sich zu dieser
Zeit in New York aufhalten.
Die
Schweizer Delegation wird sich auf die folgenden Schwerpunkte
konzentrieren:
•
Stärkung der Rolle der UNO und Umsetzung der Reformen:
Eines der wichtigsten Anliegen der Schweiz bleibt die
kontinuierliche Verbesserung des Zusammenhalts sowie der Kohärenz
und der Effizienz der Aktivitäten der UNO. Dies ist eine unerlässliche
Voraussetzung, damit die UNO als Ganzes und ihre verschiedenen
Organisationen die wachsende Zahl von Herausforderungen in einem
sich rasch verändernden Umfeld bewältigen kann.
•
Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele – Engagement
für eine nachhaltige Entwicklung: Die Schweiz teilt die Ziele der
UNO beim Aufbau einer friedlicheren, wohlhabenderen und
gerechteren Welt. Unser Land will deshalb die Umsetzung der
Millenniums-Entwicklungsziele unterstützen, das Engagement für
die nachhaltige Entwicklung in den Bereichen Wirtschaft, Soziales
und Umwelt fortsetzen und dafür sorgen, dass diese Bereiche im
UNO-System koordiniert angegangen werden. Die Frage der
Entwicklungsfinanzierung gilt es weiterzuverfolgen.
(http://www.un.org/french/milleniumgoals/)
•
Förderung der menschlichen Sicherheit: Die Schweiz setzt
sich ein für eine bessere Ausrichtung der Prioritäten der UNO
auf Aktivitäten, die die menschliche Sicherheit betreffen. Dies
umfasst die Förderung von Frieden und Sicherheit durch Rüstungskontrolle
und Abrüstung, die Förderung und den Schutz der Menschenrechte,
die humanitäre Politik und den Schutz der natürlichen Ressourcen
als Grundlage für das menschliche Leben.
Neben
diesen drei Schwerpunkten wird sich die Schweiz aktiv an der
Arbeit der Kommissionen der Generalversammlung in den folgenden
Bereichen beteiligen: Definition der Rolle der Vereinten Nationen
im Irak, Friedensprozess im Nahen Osten, Engagement bei der Bekämpfung
von HIV/AIDS, Unterstützung des Weltinformationsgipfels, dessen
erster Teil im Dezember 2003 in Genf stattfinden wird, Stärkung
der Rolle des Sports im Dienste von Frieden und Entwicklung,
Beteiligung an den laufenden Überlegungen zum Thema Migration,
Budgetfragen, Bekämpfung des Terrorismus und dessen Finanzierung
sowie Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs.
Pascal
Couchepin dankt den malischen, algerischen und deutschen Behörden
BERN.
Bundespräsident Pascal Couchepin dankte am Mittwoch den
deutschen, malischen und algerischen Behörden im Namen des
Bundesrates für die Rolle, die diese Länder bei der Befreiung
der vierzehn Sahara- Geiseln gespielt haben, unter denen sich auch
vier Schweizer befanden. Der Bundesrat dankte Deutschland während
eines
Telefongesprächs mit Kanzler Gerhard Schröder «für die
Effizienz der deutschen Dienststellen in der Behandlung der
Geiselaffäre. Dies ist einmal mehr ein Beweis für die
ausgezeichneten Beziehungen zwischen der Schweiz und Deutschland,
die von wahrer Freundschaft geprägt sind», fügte Herr Couchepin
bei.
Der
Bundespräsident sprach auch dem malischen Präsidenten Amadou
Touré und dem algerischen Präsidenten Abdelaziz Bouteflika
seinen Dank aus. Mit letzterem hatte Pascal Couchepin die
Geiselfrage bereits bei dessen Aufenthalt in Lausanne vor dem
erweiterten G-8- Gipfel erörtert.
Pascal
Couchepin zeigte seine Freude über den glücklichen Ausgang der
Geiselnahme für die vier Schweizer Bürger. Er appellierte auch
an die Schweizer Bevölkerung, sich gut über die Sicherheitslage
in den Ländern zu erkundigen, in denen sie ihre Ferien zu
verbringen gedenken. Das Eidgenössische Departement für Auswärtige
Angelegenheiten unterhält zu diesem Zweck eine Webseite mit
Hinweisen für Reisende.
Nationalbankgold
und Nationalbankgewinne an Bund und Kantone
BERN.
Der Bundesrat hat heute Botschaft und Bundesbeschluss über
die Verwendung von 1'300 Tonnen Nationalbankgold ans Parlament
verabschiedet. Gemäss Vorschlag des Bundesrats soll dieses für
geldpolitische Zwecke nicht mehr benötigte Vermögen in seiner
Substanz erhalten und durch einen Fonds bewirtschaftet werden. Die
Erträge sollen während 30 Jahren zu einem Drittel an den Bund
und zu zwei Dritteln an die Kantone ausgeschüttet werden.
Gleichzeitig hat der Bundesrat auch die Stellungnahme zur
Initiative "Nationalbankgewinne für die AHV" ans
Parlament überwiesen. Diese Initiative sieht vor, die
Nationalbankgewinne künftig an den AHV-Fonds auszuschütten.
Vorbehalten bliebe 1 Milliarde Franken jährlich für die Kantone.
Die Initiative wird zur Ablehnung empfohlen.
Luftüberwachung
wird ausgebaut
BERN.
Die Überwachung der Lufthoheit der Schweiz wird ausgebaut und
dadurch ausserdem die Flugsicherheit verbessert. Der Bundesrat hat
entsprechende Grundsatzentscheide zur Einführung einer
permanenten Luftraumüberwachung und zur Verbesserung bei der
Finanzierung der Flugsicherung gefällt.
Zukünftig
wird die Luftwaffe die Luftlage permanent überwachen und
analysieren. Gleichzeitig kann skyguide auf die von der Luftwaffe
mit Hilfe von Primärradaren erstellte Luftlage zugreifen. Weiter
hat der Bundesrat beschlossen, das Finanzierungssystem der
Flugsicherung in der Schweiz zu verbessern.
Botschaft
über das Zweite Protokoll zum Haager Abkommen von 1954 für den
Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten
BERN.
Der Bundesrat hat die Botschaft über das Zweite Protokoll vom 26.
März 1999 zum Haager Abkommen von 1954 für den Schutz von
Kulturgut bei bewaffneten Konflikten verabschiedet. Das im Rahmen
der UNESCO erarbeitete Zweite Protokoll trägt den Entwicklungen
in den Bereichen des humanitären
Völkerrechts,
des internationalen Strafrechts und des Rechts zum Schutz von
Kulturerbe Rechnung.
Das
Zweite Protokoll bringt gegenüber dem Haager Abkommen von 1954
grundlegende Neuerungen: Dazu gehört eine detaillierte Regelung
der strafrechtlichen Verfolgung schwerer Verstösse gegen den
Kulturgüterschutz. Sämtliche Bestimmungen des Zweiten Protokolls
sind nicht nur auf internationale, sondern auch auf
innerstaatliche bewaffnete Konflikte
anwendbar.
Im Bereich der Prävention verpflichtete bereits das Haager
Abkommen die Vertragsstaaten, schon in Friedenszeiten für den
Schutz des Kulturguts vor den absehbaren Folgen eines bewaffneten
Konflikts zu sorgen. Das Zweite Protokoll enthält nun eine
Auflistung von präventiven Massnahmen wie z.B. die Erstellung von
Verzeichnissen zur Sicherung des Kulturguts. Es sieht ausserdem
einen verbesserten Schutz für die bedeutendsten Kulturgüter der
Menschheit vor.
Ausrichtung
der Revision des Lotteriegesetzes ist umstritten
BERN.
Der Bundesrat hat am Mittwoch von den Ergebnissen der
Vernehmlassung Kenntnis genommen. Die Revisionsbedürftigkeit des
80- jährigen Gesetzes wurde anerkannt. Der Gesetzesentwurf für
die Revision des Lotteriegesetzes ist in der Vernehmlassung
indessen mehrheitlich kontrovers aufgenommen worden. Einerseits
wurde die Beibehaltung des Lotteriemonopols der Kantone gefordert,
anderseits wurde eine Marktöffnung im Lotteriebereich
verlangt.
Das EJPD wird dem Bundesrat bis Ende 2003 Vorschläge für das
weitere Vorgehen unterbreiten.
Die
Ziele des Gesetzesentwurfes, der von einer aus Vertretern des
Bundes und der Kantone zusammengesetzten Expertenkommission
ausgearbeitet worden war, wurden in der Vernehmlassung positiv
aufgenommen: Mit der Revision des Lotteriegesetzes sollen korrekt
und transparent durchgeführte Lotterien und Wetten gewährleistet
und die Gesellschaft vor schädlichen Auswirkungen der Spiele
geschützt werden. Die Reinerträge aus den Spielen sollen zudem
weiterhin gemeinnützigen oder wohltätigen Vorhaben zugute
kommen.
Grösstenteils
unbestritten waren ferner die Beibehaltung der Kompetenz der
Kantone zur Verteilung der Mittel aus den Lotterie- und Wettfonds,
die Schaffung einer zentralen Instanz für die Bewilligung und
Beaufsichtigung von Grossveranstalterinnen sowie die
vorgeschlagenen Neuerungen bei der Besteuerung der Spielgewinne
(Wechsel von der Verrechnungssteuer zur Quellensteuer).
Monopol
contra Marktöffnung
Einige
wichtige Punkte des Gesetzesentwurfs waren hingegen umstritten,
wobei die Stossrichtung der Kritik angesichts der völlig
unterschiedlichen Erwartungen an das neue Lotteriegesetz diametral
auseinander ging.
Die
Fachdirektorenkonferenz, die Kantone und die zwei grossen
Lotteriegesellschaften (Interkantonale Landeslotterie, Loterie
Romande) setzten sich entschieden für die Beibehaltung des Status
quo (Lotteriemonopol der Kantone) ein und sprachen sich gegen eine
beschränkte Marktöffnung für neue Grossveranstalterinnen aus.
Diese Kreise forderten zudem, auf die Festlegung von engen
Schranken bei der Ausgestaltung der Spiele (maximale
Auszahlungsquote) zu verzichten, den Bundessteuersatz zu senken
und von einer Unterstellung der Lotterie- und Wettveranstalter
unter das Geldwäschereigesetz abzusehen.
Die
Spitzenverbände (Arbeitgeberverband, economiesuisse,
Gewerkschaftsbund), Hilfswerke und Umweltschutzorganisationen
sowie die Spielbanken- und Geldspielautomatenbranche forderten
hingegen eine Marktöffnung. Sie kritisierten, dass der
Gesetzesentwurf das Lotteriemonopol zementiere und damit einseitig
die Kantone und die zwei von ihnen beherrschten
Lotteriegesellschaften begünstige.
Armee
XXI startbereit
BERN.
Der Sicherheitspolitischen Kommission ist zugesichert worden,
dass die Ausbildungsqualität der Armee XXI trotz des
Entlastungsprogramms 2003 nicht eingeschränkt wird. Die
Kommission spricht sich zudem für die Verlängerung des
Swisscoy-Einsatzes bis zum 31. Dezember 2005 aus. Sie ist mit dem
Einsatz grösstenteils zufrieden, bedauert aber, dass die für die
Begleitung der Auslandeinsätze vorgesehene ausserparlamentarische
Kommission noch nicht gebildet worden ist. Im Übrigen wurde sie
über die über die Brände, welche auf dem Übungsplatz
Hinterrhein bei Panzermanövern verursacht, zufrieden stellend
informiert.
Ministerkonferenz
der
Frankophonie
über die Informationsgesellschaft
BERN.
Bundesrat Moritz Leuenberger, Vorsteher des Eidgenössischen
Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
(UVEK), wird die Schweizer
Delegation
an der Ministerkonferenz der Frankophonie über die
Informationsgesellschaft anführen, die am 4. und 5. September
2003 in Rabat stattfindet. Die Konferenz dient der Vorbereitung
der Frankophonie auf den Weltgipfel über die
Informationsgesellschaft (WSIS). Der erste Teil des Weltgipfels
findet vom 10. bis zum 12. Dezember 2003 in der Schweiz, in
Genf,
statt.
|