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Weko
eröffnet Untersuchung gegen die Mitglieder der Vereinigung der
Genfer Privatkliniken
BERN.
Die Wettbewerbskommission (Weko) eröffnet eine Untersuchung
gegen die Mitglieder der ACPG ("Association des cliniques
privées de Genève", Vereinigung der Privatkliniken von
Genf) im Bereich der Deckung der Spitalleistungen in der
Zusatzversicherung.
Im
Kanton Genf besteht zwischen der ACPG und den Krankenkassen eine
Vereinbarung über die Rechnungsstellung hinsichtlich der den
Patienten in den Halbprivat- und Privatabteilungen der genannten
Kliniken erbrachten Leistungen. Diese Vereinbarung ist gültig für
Versicherte, die über eine Spitalzusatzversicherung verfügen und
sich in einer Halbprivat- oder Privatabteilung einer Klinik der
ACPG behandeln lassen.
Die
Ergebnisse der Vorabklärung haben aufgezeigt, dass die Anwendung
der Vereinbarung eine unzulässige Wettbewerbsabrede im Sinne des
Kartellgesetzes darstellen könnte. Das Sekretariat der Weko hat
deshalb am 18. August 2003 eine Untersuchung gegen die Kliniken
der ACPG eröffnet.
Verbesserte
Massnahmen zur Korruptionsbekämpfung
BERN.
Der Bundesrat unterstützt die internationalen Bestrebungen zur
wirksamen Bekämpfung der Korruption. Zu diesem Zweck soll die
Schweiz das Strafrechtsübereinkommen und Zusatzprotokoll des
Europarates gegen die Korruption ratifizieren und ihr
strafrechtliches Abwehrdispositiv ergänzen. Der Bundesrat hat das
Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine
entsprechende Vorlage in Vernehmlassung zu schicken.
Die
Schweiz hat in den letzten Jahren die Prävention und Bekämpfung
der Korruption kontinuierlich verstärkt. Am 1. Mai 2000 ist das
neue Korruptionsstrafrecht in Kraft getreten, womit unter anderem
die aktive Bestechung ausländischer Amtsträger strafbar geworden
ist. Das am 1. Juli 2002
in Kraft getretene Europarats-Übereinkommen verfolgt einen
wesentlich breiteren Ansatz als andere, von der Schweiz in der
Vergangenheit bereit ratifizierte
Konventionen: das neue internationale Vertragswerk thematisiert
nunmehr alle Arten von Bestechung
Weitere
Massnahmen gegen die Folgen der Trockenheit
BERN.
Die auch im August anhaltende Trockenheit hat die Situation für
die Schweizer Landwirtschaft verschärft. Das Bundesamt für
Landwirtschaft (BLW) hat deshalb weitere Ausnahmeregelungen in den
Bereichen Direktzahlungen, ökologischer Leistungs-nachweis (ÖLN)
und Milchkontingentierung beschlossen. Der Zoll auf Grassiloballen
und Mais wird per Donnerstag, 21. August 2003, aufgehoben. Geprüft
werden weitere Zollsenkungen auf Futtermitteln wie Heu per 1.
September 2003.
Es
wird immer weniger Wein, vor allem weniger Weisswein getrunken
BERN.
Im Weinjahr 2002/2003 wurden in der Schweiz insgesamt 285,7 Mio.
Liter Wein konsumiert, 3,8 Mio. Liter weniger als im Vorjahr. Der
Konsum an Schweizer Wein verringerte sich um 7,3 Mio. Liter.
Betroffen ist in erster Linie der Weisswein, der einen Konsumrückgang
um 5,3 Mio. Liter auf 57,2 Mio. Liter verzeichnete.
Budget
2004. Reale Stabilisierung der Ausgaben
Für
das kommende Jahr unterbreitet der Bundesrat den eidg.
Räten einen Voranschlag, der eine reale Stabilisierung der
Ausgaben auf dem Niveau des Voranschlages 2003 vorsieht. Die
Ausgaben des Bundes dürfen somit im nächsten Jahr im Vergleich
zum Voranschlag 2003 nur noch im Ausmass der geschätzten Teuerung
von 0,7 Prozent wachsen. Als Folge des Einnahmeneinbruchs beträgt
das Defizit dennoch 3,468 Milliarden, davon sind knapp weniger als
3 Milliarden strukturell bedingt. Der im Rahmen des
Entlastungsprogramms 2003 vorgesehene Abbaupfad des strukturellen
Defizits in der Höhe von 3 Milliarden kann im Jahr 2004
eingehalten werden.
BERN.
Der verabschiedete Voranschlag 2004 steht im Zeichen der realen
Stabilisierung der Ausgaben auf dem Niveau des Voranschlages 2003.
Dieses Ziel konnte namentlich dank der vollständigen Umsetzung
der Vorwirkungen des vom Bundesrat noch vor den Sommerferien
verabschiedeten Entlastungsprogramms 2003 (EP03) im Umfang von 800
Millionen sowie der Anwendung einer Kreditsperre von 1,5 Prozent
erreicht werden. Für die vom EP03 betroffenen Budgetpositionen
gilt der halbe Sperrsatz von 0,75 Prozent.
Der
im EP03 vorgesehene Abbaupfad zur Einhaltung der Schuldenbremse
von 3 Milliarden wird im Voranschlag 2004 eingehalten. Zwar liegt
das Defizit im Voranschlag 2004 bei Ausgaben von 51,411 Milliarden
und Einnahmen von 47,943 Milliarden bei 3,468 Milliarden. Das zulässige
strukturelle Defizit gemäss Schuldenbremse liegt bei 3 Milliarden
Franken. Weil das Defizit von 3,468 Milliarden zu 489 Millionen
durch die schwache Konjunktur bedingt ist, wird die Grenze von 3
Milliarden leicht unterschritten. Im vom Bundesrat noch vor den
Sommerferien zuhanden der eidg. Räte verabschiedeten EP03 wurde für
die Beseitigung des strukturellen Defizits ein Abbaupfad
vorgegeben, der ein strukturelles Defizit von 3 Milliarden im Jahr
2004, ein solches von 2 Milliarden für das Jahr 2005 und ein
solches von noch 1 Milliarde für dasJahr 2006 zulässt. Ab 2007
muss das strukturelle Defizit restlos beseitigt sein.
Im
Defizit von fast 3,5 Milliarden ist der ausserordentliche
Zahlungsbedarf von 1,1 Milliarden, den der Bundesrat mit dem
Voranschlag 2004 anbegehrt, nicht enthalten. Bei diesen
ausserordentlichen Zahlungen, die nicht an die Ausgaben gemäss
Schuldenbremse angerechnet werden, handelt es sich einerseits um
die Ausfinanzierung des Deckungskapitals für die berufliche
Vorsorge der ETH-Professoren (810 Mio), der militärischen
Flugverkehrsleiterinnen und Flugverkehrsleiter der Skyguide (20
Mio) sowie für besondere Dienstverhältnisse (BVBD) der Post
(213,5 Mio), sowie anderseits um die Rekapitalisierung im
Zusammenhang mit der Gewährleistung des erforderlichen
Betriebskapitals für skyguide (50 Mio).
Schweiz
verliert gegen Frankreich
GENF.
Die Schweizer Fussballnationalmannschaft verliert ein Testspiel in
Genf vor 30'000 Zuschauern gegen Frankreich mit 0:2 Toren. Für
die klar stärkeren Franzosen schossen Wiltord und Marlet die
Tore.
Produzenten-
und Importpreisindex im Juli 2003
NEUENBURG.
Der vom Bundesamt für Statistik (BFS) berechnete Gesamtindex der
Produzenten- und Importpreise stieg im Juli 2003 gegenüber dem
Vormonat um 0,1 Prozent. Sein Stand beträgt 99,7 Punkte (Basis
Mai 2003 = 100). Während die Preise der Inlandprodukte im
Durchschnitt stabil blieben, erhöhten sich die Importpreise um
0,2 Prozent. Innert Jahresfrist sank das Preisniveau des
Gesamtangebots von Inland- und Importprodukten um 0,7 Prozent.
Ermittlungsverfahren
in Zusammenhang mit den Geiselnahmen in der Sahara
BERN.
Die
Bundesanwaltschaft hat bereits am 12. April 2003 in Zusammenhang
mit den Geiselnahmen in Algerien (Sahara) aufgrund des
Verschwindens von vier Schweizer Staatsbürgern ein
gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren eröffnet und dieses
seither in enger Zusammenarbeit mit der Bundeskriminalpolizei und
ausländischen Strafverfolgungsbehörden durchgeführt.
Am
20. Februar 2003 verliess eine Touristengruppe, bestehend aus vier
Staatsangehörigen die algerische Ortschaft Illizi Richtung Westen
und blieb anschliessend spur- und nachrichtenlos verschwunden.
Basierend auf dem begründeten Verdacht, dass die vier Schweizer
Staatsangehörigen zusammen mit anderen westlichen Touristen in
der Sahara entführt und gegen ihren Willen festgehalten wurden,
eröffnete die Schweizerische Bundesanwaltschaft am 12. April 2003
ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täterschaft
wegen des Verdachts der Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer
kriminellen Organisation (Artikel 260ter StGB) sowie
Freiheitsberaubung und Entführung unter erschwerenden Umständen
(Artikel 183 und 184 StGB), evtl. Geiselnahme (Art. 185 StGB) zum
Nachteil der vier Schweizer Staatsangehörigen, begangen in
Algerien (Sahara) und eventuell andernorts.
Mit
Rücksicht auf die Sicherheit und Unversehrtheit der vier
Schweizer Staatsangehörigen sah sich die Schweizerische
Bundesanwaltschaft nicht in der Lage, die Eröffnung des
Verfahrens bis zu deren sicheren Rückkehr in die Schweiz gegenüber
den Medien zu bestätigen oder über den Verlauf der Ermittlungen
Auskünfte zu erteilen.
Im
Rahmen der internationalen Bemühungen zur Suche und Rettung der
Verschwundenen leistete die Schweizerische Bundesanwaltschaft
zusammen mit der Bundeskriminalpolizei im Rahmen des genannten
Ermittlungsverfahrens ihren Beitrag zur Koordination und Unterstützung
der nationalen und internationalen Zusammenarbeit der beteiligten
Behörden des Bundes und der Kantone in der Schweiz sowie auch im
Ausland. Im Zentrum dieser Bemühungen stand in den vergangenen
Monaten die sichere Rückkehr der vier Verschwundenen in die
Schweiz.
Die
Bundesanwaltschaft unternahm seit April 2003 verschiedene
gerichtspolizeiliche Ermittlungsmassnahmen, u.a.
Rechtshilfegesuche an die zuständigen Behörden in mehreren Ländern.
Ueber diese Massnahmen können mit Rücksicht auf das weiterhin
laufende Ermittlungsverfahren vorderhand keine Auskünfte erteilt
werden. Nachdem die vier Schweizer Betroffenen sicher hier
eingetroffen sind, ist es nun weiteres Ziel des Verfahrens, die Täter
zu ermitteln, der Strafverfolgung zuzuführen und zur
strafrechtlichen Verantwortung zu ziehen.
BFE
macht Ernst mit der Kontrolle
BERN.
Auf den 1. Januar 2002 hatte der Bundesrat die Energieetikette für
verschiedene Haushalt-Elektrogeräte eingeführt. Es sind dies: Kühl-
und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Tumbler,
Wasch-Trockenautomaten sowie Lampen. Ende Dezember 2002 ist die
einjährige Übergangsfrist abgelaufen. Alle Anbieter solcher Geräte
sind seitdem in der Pflicht, die Etikette vorschriftsgemäss
einzusetzen und damit den Kunden die ihnen zustehenden
Informationen zu vermitteln.
Um
dieser Vorschrift Nachachtung zu verschaffen, hat das Bundesamt für
Energie BFE die Electrosuisse (vormals SEV) und das Eidgenössische
Starkstrominspektorat in einem gemeinsamen Auftrag mit der
Kontrolle betraut. Laut Energiegesetz kann das BFE Bussen bis
maximal 40'000 Franken aussprechen.
Negativer
Aussenhandel
BERN.
Von Januar bis Juli 2003 entwickelte sich der Schweizer
Aussenhandel negativ. Die Importe gingen nominal um 3,1 Prozent
und real um 2,8 Prozent zurück. In der Handelsbilanz betrug der
kumulierte Überschuss 3,5 (Vorjahresperiode +2,7) Mrd. Franken.
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