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Polizeischule
Ittigen
BERN.
Der vom Grossen Rat des Kantons Bern genehmigte Umbau der
Polizeischule Ittigen konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Ab
Mitte August 2003 stehen die umgebauten Räumlichkeiten der
Kantonspolizei zur Durchführung der Polizeischulen und für
andere Nutzungen zur Verfügung.
Der
Umbau des alten Materialtrakts umfasst den Einbau eines
Auditoriums im Obergeschoss, die Erstellung von Büro- und Schulräumen
und den Einbau einer modernen audiovisuellen Infrastruktur. Damit
werden die Voraussetzungen zur Durchführung von Polizeischulen
mit bis zu 60 Teilnehmenden in einem zeitgemässen Umfeld
geschaffen. Mit dem Einbau von Büroräumen im Erdgeschoss konnten
zudem die Arbeitsbedingungen für die übrigen Nutzer endlich dem
allgemein üblichen Standard angepasst werden. Sie ersetzen die
seit langem bestehenden unterirdischen Provisorien.
Die
im Oktober 2002 gestarteten Bauarbeiten liefen parallel zum
Betrieb der Polizeischule und den Weiterbildungskursen des
Polizeikorps. Dies gelang dank intensiver Kontakte zwischen den
Nutzern, der Projektleitung und den an der Ausführung beteiligten
Unternehmungen.
Nachdem
die Umbauarbeiten im Juli 2003 abgeschlossen werden konnten,
stehen die umgebauten Räumlichkeiten der Kantonspolizei ab Mitte
August 2003 wieder zur Verfügung. Die Bedürfnisse der Nutzer
konnten mit praxisorientierten und damit kostengünstigen Lösungen
vollumfänglich umgesetzt werden. Erfreulicherweise wird die
Bauabrechnung voraussichtlich rund 5 Prozent unter dem genehmigten
Kredit von 3'010'000 Franken abschliessen.
Neugestaltung
der Tramwartehalle Bahnhofplatz
ZÜRICH.
Der Zürcher Stadtrat hat für die Neugestaltung der
Tramwartehalle Bahnhofplatz gebundene Ausgaben von 4,8 Millionen
Franken bewilligt, wovon 2,2 Millionen Franken zu Lasten des Zürcher
Verkehrsverbundes (ZVV) gehen.
Heute
ist der Bahnhofplatz von Verkehrsbauten verstellt und wird seiner
städtischen Bedeutung in keiner Weise gerecht. Neben dem
dominierenden Standbild Alfred Eschers
steht eine unschöne und funktionell mangelhafte Tramhaltestelle.
Zwar umfasst das nun in Auftrag gegebene Projekt vor allem
werterhaltende Unterhalts- und Instandsetzungsarbeiten, aber mit
gezielten Eingriffen will der Stadtrat an einen der meist
frequentierten Plätze der Stadt und beim Einfallstor zur
Bahnhofstrasse auch einen schöneren Bau hinstellen.
Die
gemäss Projekt vorgesehene schlichte und dennoch städtebaulich-architektonisch
überzeugende Tramwartehalle soll
wie bisher in erster Linie als Wetterschutz für die
VBZ-Kundinnen und -kunden dienen. Die Rückwand schirmt ausserdem
gegen Lärm und Schmutz der vorbeifahrenden Autos ab. Die Tragkonstruktionen
(Pylone) werden belassen und die beiden Elemente Licht und Werbung
als Grundmodule integriert. Das Dach, welches um ca. 90 cm
angehoben wird, ist wesentlich lichtdurchlässiger. Die
Treppen- und Rolltreppenaufgänge werden erneuert. Die Geleise
werden neu verlegt und eingemittet, so dass zwei gleich breite
Perrons entstehen.
Die Perronkante wird auf 30 cm erhöht, was ein
bequemes Ein- und Aussteigen ohne Niveauunterschied ermöglicht.
Die
Arbeiten, welche gleichzeitig mit dem Ersatz der Tramgeleise am
Bahnhofplatz ausgeführt werden, beginnen voraussichtlich im Juni
2004 und dauern etwa fünf Monate.
Generelles
Verbot des Feuerns im Freien bleibt bestehen
ZÜRICH.
Die Feuerpolizei des Kantons Zürich weist darauf hin, dass das am
13. August 2003 erlassene generelle Verbot des Feuerns im Freien
nach wie vor gültig ist. Die Regenfälle der letzten Tage haben
nicht ausgereicht, um die akute Brandgefahr ausreichend zu
vermindern.
Volksschulverordnung:
Regierungsrat erteilt Auftrag für Totalrevision
SCHWYZ.
Der Schwyzer
Regierungsrat hat das Erziehungsdepartement beauftragt, die im
Jahr 1973 erlassene Volksschulverordnung umfassend zu revidieren.
Nebst strukturellen und gesetzestechnischen Anpassungen sollen
verschiedene Neuerungen und Veränderungen im Bildungswesen verankert werden.
Das
Schul- und Bildungswesen hat in den vergangenen Jahren einen
tiefgreifenden Wandel erfahren. Einige
Veränderungen der Rahmenbedingungen konnten an den Schulen mit
punktuellen Anpassungen aufgefangen werden. So wurden
lernzielorientierte Lehrpläne geschaffen, sonderpädagogische Förderangebote
auf- und ausgebaut sowie neue didaktische
Konzepte im Unterrichtsalltag realisiert.
Rauchgasreinigung
teilweise ausgefallen
SOLOTHURN.
Die Rauchgasreinigung der Firma Borregaard in Luterbach ist
teilweise ausgefallen. Das Amt für Umwelt hat mit dem Unternehmen
Sofortmassnahmen veranlasst und das weitere Vorgehen abgesprochen.
Für die Bevölkerung besteht keine gesundheitliche Gefährdung.
Die getroffenen Massnahmen sollten rasch zur weitgehenden
Funktionstüchtigkeit der Rauchgasreinigung führen.
Vorberatende
Kommission sagt Ja zur unentgeltlichen Bodenabtretung
ST.
GALLEN. Die vorberatende Kommission des Kantonsrates hat sich
nach eingehender Diskussion mit grosser Mehrheit dafür
ausgesprochen, dass der Kanton das Grundstück für den Bau eines
neuen Fussballstadions in St.Gallen unentgeltlich abgibt. Sie
anerkennt und betont damit die grosse Bedeutung dieses Vorhabens
nicht nur für die Stadt St.Gallen, sondern darüber hinaus für
den Kanton und die ganze Ostschweiz.
Weiteres
Fach ohne Latein-Obligatorium
BASEL.
Der Universitätsrat der Universität Basel hat das
Latein-Obligatorium für ein weiteres Fach an der
Philosophisch-Historischen Fakultät aufgehoben: Ur- und
Frühgeschichte kann ab sofort im Haupt- und Nebenfach
ohne Nachweis von Lateinkenntnissen studiert werden.
Schiessanlage
Allschwilerweiher
BASEL.
Regierungsrat Jörg Schild hat mit Befriedigung von den
Ergebnissen der Arbeitsgruppe Koellreuter Kenntnis genommen und
wird mit den Betreibern der Schiessanlagen Lachmatt, Schürfeld
und Rauschenbächlein das Gespräch über eine Mitbenützung
dieser Anlagen durch Basler Schützen aufnehmen. Trotzdem will man
das Sanierungsprojekt Allschwilerweiher weiterverfolgen;
Basel-Stadt wird das Urteil des Baselbieter Kantonsgerichtes zum
Allschwilerweiher ans Bundesgericht weiterziehen. Damit wollen
sich die baselstädtischen Behörden alle Optionen offen halten,
um die vom Bund geforderte Durchführung des Obligatorischen
weiterhin zu ermöglichen.
Das
Baudepartement und das Polizei- und Militärdepartement des
Kantons Basel-Stadt sind übereingekommen, das Urteil des
Baselbieter Kantonsgerichtes vom 6. August 2003 und die damit
verbundene Verweigerung der Baubewilligung für die Sanierung der
Schiessanlage Allschwilerweiher an das Bundesgericht
weiterzuziehen. Dies ungeachtet des heute Freitag veröffentlichten
konkreten Angebotes aus dem Kanton Basel-Landschaft, wonach die
Basler Schützen unter bestimmten Voraussetzungen in die
Baselbieter Schiessanlagen Lachmatt, Schürfeld und Rauschenbächlein
aufgenommen werden könnten. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans
Bundesgericht ist allerdings erst ab schriftlicher Urteilseröffnung
möglich.
Die
Anfechtung des Urteils des Kantonsgerichtes beim Bundesgericht
dient der höchstrichterlichen Überprüfung des überraschend
ausgefallenen Richterspruchs. Dies nicht nur in Bezug auf die
Anwendung des Verunstaltungsverbotes, sondern auch betreffend der
umweltschutzrechtlichen, insbesondere lärmrechtlichen
Fragestellungen.
Zudem
ist die politische Durchsetzbarkeit der jetzt vorgeschlagenen
Auslagerungslösung für die Basler Schützen in den möglichen
Standortgemeinden im Kanton Basel-Landschaft nicht gesichert. Im
Falle der Schiessanlage Lachmatt entscheiden letztlich
die Gemeindeversammlungen von Muttenz und Birsfelden sowie der
Einwohnerrat von Pratteln über eine Aufnahme der städtischen
Schützen. Es sei daran erinnert, dass bereits 1998 der Muttenzer
Gemeinderat nach intensiven, zweijährigen Vorverhandlungen überraschend
von einem Projekt Abstand nahm, das den Ausbau der Schiessanlage
Lachmatt (Kosten für Basel-Stadt: ca. 8 Mio. Franken) vorsah, um
auch die Basler Schützen aufnehmen zu können.
Die
baselstädtischen Behörden wollen sich deshalb die Option offen
halten, um das vom Basler Souverän an der Urne beschlossene
Projekt zur Sanierung der Schiessanlage Allschwilerweiher
realisieren zu können, sollten die Verhandlungen mit den
Betreibern der Schiessanlagen Lachmatt, Schürfeld und Rauschenbächlein
zu keinem befriedigenden Abschluss führen. Regierungsrat Jörg
Schild will diese Gespräche raschmöglichst aufnehmen und hat sich
bereits an der letzten Regierungssitzung vom 19. August
entsprechend mandatieren lassen.
Um
bis zum Vorliegen einer definitiven Lösung die Emissionen einer
nicht sanierten Schiessanlage Allschwilerweiher so gering wie möglich
zu halten, erwägt der Kanton Basel-Stadt zudem die Aufhebung der
Freizügigkeit für Obligatorisch-Schützen ab kommendem Jahr.
Passerelle
eröffnet
BASEL.
Am Basler Bahnhof SBB ist die grosszügig gestaltete
Passarelle eröffnet worden. Der Weg zu den Zügen führt nun
nicht mehr durch eine dunkle Unterführung, sondern über die
architektonisch anspruchsvolle Pasarelle, in der bereits die
ersten Läden und Gastronomiebetriebe eingezogen sind. Die
Baukosten betrugen rund 93 Mio. Franken.
Erneut
Sparmassnahmen bei der Uni Basel
BASEL.
Die Universität Basel beantragt dem Regierungsrat und dem Grossen
Rat des Kantons Basel-Stadt für das kommende Jahr einen
Globalbeitrag von 77,1 Mio. Franken. Trotz einer Reihe von teils
massiven Sparmassnahmen rechnet das Budget 2004 mit einem Defizit
von rund 2,5 Mio. Franken.
Anhaltende
Trockenheit verschärft Probleme im Wald
BASEL.
Auch in den Basler Wäldern herrscht wegen der lang
anhaltenden Trockenperiode weiterhin hohe Waldbrandgefahr. Es ist
darum noch immer im ganzen Kantonsgebiet verboten, im Wald und in
Waldesnähe Feuer zu entfachen und brennende Raucherwaren oder
Streichhölzer wegzuwerfen. Vermehrt wurde in den letzten Tagen in
den Wäldern beobachtet, dass spontan grosse Äste abbrechen oder
gar ganze Bäume umstürzen. Die Bevölkerung wird deshalb
aufgerufen, bei Waldbesuchen insbesondere bei starkem Wind
vorsichtig zu sein.
Die
in diesen Tagen spontan brechenden Buchenstämme und -äste sind
nur "die Spitze des Eisberges". Die grosse Trockenheit
hat generell zu einer Unterversorgung der Bäume mit Wasser geführt.
Der tiefe Wassergehalt bewirkt einen allgemeinen Stabilitätsverlust
(Biegsamkeit, Elastizität) von Ästen und Wurzeln. Ohne lang
andauernde Niederschläge wird zudem die Verankerung der Bäume im
Boden vermindert sein. Von Spaziergängen im Wald bei starkem Wind
wird deshalb im Hinblick auf kommende Gewitterstürme sowie die später
folgenden Herbststürme dringend abgeraten.
Bisher
ist es im Kantonsgebiet glücklicherweise nicht zu nennenswerten
Waldbränden gekommen. Das Forstamt beider Basel führt dies in
erster Linie auf das Einhalten der Verbote durch die Bevölkerung
zurück und dankt an dieser Stelle für das vorbildliche Verhalten
im Umgang mit diesen besonderen Umständen. Gleichzeitig ist
jedoch darauf hinzuweisen, dass die lokalen Niederschläge der
vergangenen Tage die Lage nur unwesentlich entschärft haben. In
der gegenwärtigen Situation braucht es Niederschläge von mehr
als 15 - 25 Liter/m2, damit im Laub- bzw. Nadelwald überhaupt
Wasser bis auf den Boden kommt. Der einsetzende Laubfall verschärft
die Waldbrandgefahr zusätzlich.
Modernisierung
der Kantonalen Psychiatrischen Dienste
LIESTAL.
Heute begannen mit dem traditionellen Spatenstich die Um- und
Erweiterungsbauarbeiten der Kantonalen Psychiatrischen Dienste in
Liestal. Das 30- Millionenprojekt dauert bis im Juli 2005 und
umfasst Ausbau und Modernisierung von Haus A sowie den Neubau von
Haus C mit Werkstätten und Büroräumen.
Mehr
Parkplätze für das Kantonsspital Bruderholz
LIESTAL.
Ab Mitte September beginnen die Vorbereitungsarbeiten für die
Aufstockung der Parkierungsanlage im Kantonsspital Bruderholz. Der
permanenten Parkplatznot wird so mit zusätzlichen Parkfeldern
entgegen gewirkt.
Die
Parkierungsanlage des Kantonsspitals Bruderholz (KSB) ist seit
ihrer Eröffnung im Jahre 1973 ohne bauliche Erweiterungen unverändert
in Betrieb. Aktuell verfügt das KSB in der Anlage nur über 499
Parkplätze. Auch ein weiterer Ausbau des ÖV-Angebotes kann den
grossen Parkplatzbedarf nicht abdecken.
Der
markante Anstieg der ambulanten und stationären Fallzahlen, die
Erweiterung des Dienstleistungsangebots und der vermehrte Einsatz
von Teilzeitangestellten - vor allem im Pflegedienst - führen zu
einer deutlich höheren Frequentierung des Spitals durch
Patienten, Angehörige, Besucher und Personal. Diese Umstände
haben zur Folge, dass die Parkplatzsituation sich jeweils,
insbesondere am Nachmittag, dramatisch zuspitzt.
Mit
dem vorliegenden Bauprojekt wird ein zweites Parkdeck mit 79
Parkplätzen und einem behindertengerechten Aufzug geschaffen.
Ferner wird die Böschung zwischen dem Parking und der
Zufahrtsstrasse zur Notfallstation eingeebnet und befestigt.
Dadurch entstehen weitere 37 Kurzzeitparkplätze. Insgesamt werden
somit künftig 615 Parkplätze zur Verfügung stehen. Die
Verkehrsführung wurde bereits im April 2002 dahingehend geändert,
dass die direkte Ein- und Ausfahrt zur Parkierungsanlage
ausschliesslich über die Batteriestrasse erfolgen kann. Diese
bauliche Massnahme führt zu einer Verkehrsberuhigung in den
umliegenden Quartieren, weil der Suchverkehr entfällt.
Während
der Bauarbeiten für das neue Parkdeck sind die darunter liegenden
und seitlich angrenzenden ca. 90 Parkplätze nicht benutzbar. Zur
Überbrückung stehen während dieser Zeit im Kirschtalgraben zusätzliche
ca. 50 reservierte Parkfelder vorübergehend zur Verfügung.
Nach
einigen Vorbereitungsarbeiten ab Mitte September 2003 wird in der
Strasse vor der Notfallstation ein Längsriegel zur Rückverankerung
der Einstellhalle eingebaut. Entlang der Böschung entsteht eine
Stützmauer und die erforderlichen Stützen für das Parkdeck,
welches anschliessend betoniert wird.
Bereits
Mitte Dezember 2003 wird zumindest provisorisch das neue Parkdeck
zur Verfügung stehen.
Anhaltende
Trockenheit
LIESTAL.
In den Baselbieter Wäldern herrscht wegen der lang
anhaltenden Trockenperiode weiterhin hohe Waldbrandgefahr. Es ist
darum im ganzen Kantonsgebiet verboten, im Wald Feuer zu entfachen
und brennende Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
Vermehrt wurde in den letzten Tagen in den Wäldern auch
beobachtet, dass spontan grosse Äste abbrechen oder gar ganze Bäume
umstürzen. Die Bevölkerung wird deshalb aufgerufen, bei
Waldbesuchen insbesondere
bei starkem Wind Vorsicht walten zu lassen.
Wieder
mehr Alkoholverkauf an Jugendliche
LIESTAL.
Der Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 16 (Bier, Wein)
bzw. 18 Jahren (Spirituosen, Alcopops usw.) ist verboten. Um die
Einhaltung dieser Jugendschutzbestimmungen zu gewährleisten, hat
die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion in diesem Frühling
wieder Testkäufe in Verkaufsläden durch Jugendliche durchführen
lassen. Das Verhalten der Verkäuferinnen und Verkäufer hat sich
gegenüber den Vorjahren leider massiv verschlechtert. Von 123
durchgeführten Testkäufen wurden bei 59 % (2000: 32 % und 2001:
34 %) problemlos Alkohol an Jugendliche verkauft.
Warnung
vor "Sehern" und "Wahrsagern"
BERN.
Die Kantonspolizei
Bern warnt vor "Sehern" und "Wahrsagern",
welche in letzter Zeit vor allem in Moutier mit Inseraten und
Flugblättern auf sich aufmerksam machen.
Mit
Flugblättern, die vor allem in Moutier verteilt werden, bieten
Unbekannte seit einiger Zeit ihre Dienste als "Seher"
an. Es handelt sich oft um französisch sprechende
Schwarzafrikaner. Nebst anderem geben diese "Medien" an,
Probleme in den Bereichen Gesundheit und Liebe zu lösen, das Glück
im Spiel zu begünstigen oder auch Geister auszutreiben. Nebst
diesen Versprechungen, die "mit Garantie" erfüllt
werden sollen, findet sich die Nummer eines Mobiltelefons auf den
Flugblättern. Dort erreicht man einen Sekretär oder
"Assistenten" des "Sehers". Letzterer zeigt
sich erst nach mehreren Treffen, von denen einige mit
Geldforderungen verbunden sind. Wer von den angpriesenen
Dienstleistungen profitieren will, muss eine grosse Geldsumme zur
Verfügung stellen - oft mehrere Zehntausend Franken. In mehreren
Fällen ist dieses Geld verschwunden geblieben.
Stadt
Zürich reicht vier Eingaben gegen Südanflüge bei den Bundesbehörden
ein
ZÜRICH.
Mit dem Ziel, Südanflüge auf den Flughafen Zürich-Kloten über
dicht besiedeltem Gebiet zu vermeiden, hat der Stadtrat von Zürich
vier Eingaben bei den zuständigen
Bundesbehörden eingereicht. Damit sind in rechtlicher
Hinsicht alle zur Zeit bestehenden Möglichkeiten ausgeschöpft,
um die Bevölkerung im Norden Zürichs von zusätzlichen, massiven
Lärmbelastungen und erhöhten Sicherheitsrisiken zu verschonen.
Der Stadtrat wehrt sich damit erneut und konsequent gegen die drohende Gefahr einer massiven Verschlechterung der Lebensqualität
in Zürich-Nord und rügt eine Reihe von Rechtsverletzungen, die
in ihrer Schwere und insbesondere in ihrer Kombination für
schweizerische Verhältnisse einmalig sind.
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