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Bundesrat
Joseph Deiss: Lehrstellenmarkt ist stabil
BERN.
Die Lage auf dem Lehrstellenmarkt ist trotz angespannter
Wirtschaftslage stabil. Bei Beginn des Lehrjahres 2003 wurden
gesamtschweizerisch noch rund 5000 Lehrstellen als offen gemeldet.
Neue Lehrstellen wurden vor allem im Gesundheitswesen und im
gewerblichen Bereich geschaffen.
BERN.
Bundesrat Joseph Deiss, Vorsteher des Eidgenössischen
Volkswirtschaftsdepartements, beurteilte in der heutigen
Medienorientierung nicht nur das Angebot, sondern auch die Zahl
der bisherigen Lehrvertragsabschlüsse als positiv.
Dass
der Lehrstellenmarkt in der Schweiz nicht eingebrochen ist, führte
er auf die gemeinsamen Anstrengungen von Verbänden,
Unternehmen,Kantonen und Bund zurück. Der tiefgreifende
Strukturwandel in Wirtschaft, Technologie und Demografie schlage
jedoch in hohem Mass auch auf die Berufsbildung durch, so
Bundesrat Joseph Deiss.
Berufe,
die noch vor kurzem als zukunftsträchtig erschienen, wie die
Informatik, haben an Wachstumspotenzial eingebüsst. Auch der
einst schier unerschöpflich erscheinende kaufmännische Sektor
verzeichnet Einbrüche. Betroffen ist davon vor allem der
Lehrstellenmarkt in den urbanen Zentren Zürich, Bern, Basel,
Aargau, Luzern und Solothurn. Wer seinen Traumberuf nur in diesen
Berufsgattungen Sektoren sehe, dürfe in der Zukunft mehr
Schwierigkeiten bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz haben,
v.a. in den urbanen Zentren Zürich, Bern, Basel, Aarau, Luzern
und Solothurn. Denn
es mache wenig Sinn, Strukturerhaltung zu betreiben und in
beliebten Berufen mehr Lehrlinge auszubilden, als der Arbeitsmarkt
aufnehmen könne. Bundesrat Joseph Deiss erläuterte vor den
Medien nochmals die Lehrstellenpolitik des Bundes und die Aufgaben
der Task Force Lehrstellen 2003. Damit die Jugendlichen ihren
Berufsweg aufbauen könnten, sei es jedoch unabdingbar, dass die
Wirtschaft auch weiterhin auf die Lehrlingsausbildung setze.
Nachdem
kurzfristig kein Einbruch auf dem Lehrstellenmarkt zu verzeichnen
ist, setzt richtet der Bund bei in der Lehrstellenpolitik seine
Prioritäten gezielt
mittel- bis langfristig aus. Um den von der Task Force georteten
lokalen und regionalen Problemen rasch und bedürfnisgerecht zu
begegnen, steht die Unterstützung der Lehrstellenförderung, der
Lehrbetriebsverbünde und die gezielte Vermittlung von
Jugendlichen an Unternehmen durch Fachpersonen im Vordergrund.
Flankierend dazu will der Bund mit der Verfeinerung der
Lehrstellenstatistik in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein
Instrument der Qualitätssicherung schaffen. Zudem soll zusammen
mit den Kantonen das Berufswahlverfahrenprozedere durch gezielte
Vermittlung und Mentoring bei bestimmten Zielgruppen von
Jugendlichen verbessert werden, führte Ursula Renold,
stellvertretende Direktorin des Bundesamtes für Berufsbildung und
Technologie (BBT) aus. Dafür steht mit dem neuen
Berufsbildungsgesetz ein wirksames Instrument zur Verfügung.
Die
Task Force wird ihre Arbeit weiterführen bis mit Inkrafttreten
des neuen Berufsbildungsgesetzes die eidgenössische
Berufsbildungskommission eingesetzt wird und deren Funktion der
Beobachtung des Lehrstellenmarktes übernimmt. In der
Deutschschweiz dauert die Lehrstellenvergabe grösstenteils noch
bis Ende August, in der Romandie bis Mitte Oktober. Die kantonalen
Berufsbildungsämter beraten die Jugendlichen im
Berufswahlprozess.
Markenschutz
via Internet boomt
BERN.
Nur neun Monate nach der offiziellen Öffnung der Website
https://e-trademark.ige.ch gehen durchschnittlich zwei von fünf
Gesuchen für den Schutz einer Marke online beim Eidgenössischen
Institut für Geistiges Eigentum ein - womit selbst die hohen
Erwartungen übertroffen werden.
Markenschutz
hat eine lange Tradition in der Schweiz: 1880 wurde die erste
Marke hinterlegt, im Sommer 2002 konnte die 500'000ste Marke im
Schweizer Markenschutzregister eingetragen werden. Ganz im Sinne
des Service Public bietet das Eidgenössische Institut für
Geistiges Eigentum seit Ende Oktober 2002 allen Kunden unter
https://e-trademark.ige.ch die Möglichkeit, Marken online zu
hinterlegen.
Wurden
im ersten Monat nach dem Aufschalten der Website bereits 11 % der
Anmeldungen auf elektronischem Weg vorgenommen, gelangte nach nur
zwei Monaten bereits jedes vierte Gesuch über diesen Weg ins
Institut. Die Durchschnittswerte für Mai, Juni und Juli 2003
liegen über 40 %; im Mai konnten gar erstmals mehr Hinterlegungen
via Internet als auf dem Postweg verzeichnet werden!
Lärmsanierungsfristen
verlängert
BERN.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie
und Kommunikation (UVEK) schickt den überarbeiteten Entwurf zur
Revision der Lärmschutz-Verordnung in die Konsultation. Gegenüber
dem ersten Entwurf sind die Sanierungsfristen übermässig lärmiger
Strassen vor allem aufgrund finanzieller Engpässe bei Bund und
Kantonen nochmals verlängert worden, um acht Jahre für
Nationalstrassen (bis 2015 zu sanieren) und um sechs Jahre für
Haupt- und übrige Strassen (bis 2018 zu sanieren). Zur Siche-rung
des Sanierungsfortschrittes wird aber neu eine periodische
Berichterstattung an die Öffentlichkeit über den Stand der
Arbeiten eingeführt.
Längere
Frist zur Vernichtung überzähliger Embryonen
BERN.
Die rund 1000 eingefrorenen Embryonen sollen Ende 2003 noch nicht
vernichtet werden müssen. Eine Kommission des Nationalrats stellt
sich in diesem Punkt gegen den Ständerat. Die Patentierbarkeit
embryonaler Stammzellen schliesst sie generell aus.
Nach
dem Willen des Ständerates müssten die überzähligen Embryonen
aus der in-vitro-Fertilisation Ende 2003 vernichtet werden, weil
das neue Gesetz dann noch nicht in Kraft ist. Mit 15 zu 8 Stimmen
hatte die Nationalratskommission bereits früher anders
entschieden. Mit einer dringlichen Gesetzesänderung legte sie nun
neue Fristen fest.
Danach
sollen die überzähligen Embryonen noch bis Ende 2005 zur
Fortpflanzung verwendet werden dürfen. Ihr Einsatz zu
wissenschaftlichen Zwecken ist noch bis Ende 2008 erlaubt. Nach
Auskunft von Kommissionssprecher Jacques Neyrinck (CVP/VD) muss
dabei das betroffene Paar sein schriftliches Einverständnis
geben.
Nichts
wissen will die Nationalratskommission vom Beschluss des Ständerates,
dass an embryonalen Stammzellen nur geforscht werden darf, wenn
nachgewiesenermassen nicht auch adulte Zellen oder Tierversuche
zum Ziel führen. Forscher wiesen in der Kommission darauf hin,
dass sich die Notwendigkeit der Methode nicht im Voraus belegen
lasse.
Anders
als der Ständerat entschied die WBK auch in der Patentfrage. Die
kleine Kammer schloss nur unveränderte embryonale Stammzelllinien
- das heisst blosse Entdeckungen - von der Patentierbarkeit aus.
Mit Stichentscheid des Präsidenten statuierte die WBK nun aber
ein Patentverbot auch für modifizerte Zelllinien.
Umbestritten
sind im Gegensatz zu diesen Stoffpatenten laut Johannes Randegger
(FDP/BS) die sogenannten Verfahrenspatente. Dabei geht es um
Patente für die Labortechnik zur Herstellung von Zelllinien
modifizierter oder auch unmodifizierter Art.
Im
übrigen hielt sich die Nationalratskommission an die Linie des
Erstrates. Auch sie machte aus dem ursprünglichen
Embryonenforschungsgesetz des Bundesrates ein
Stammzellenforschungsgesetz. Die Forschung am menschlichen Embryo
wird später in einem anderen Gesetz geregelt.
Für
die Stammzellenforschung sollen strikte Voraussetzungen gelten.
Die Gewinnung von Stammzellen wird beispielsweise nur bewilligt,
wenn sie an ein konkretes Forschungsvorhaben gebunden ist, das
ethischen Standards genügt. Dem Embryo dürfen nur bis zum 7. Tag
Stammzellen entnommen werden. Der Handel mit Embryonen und
Stammzellen ist untersagt.
Hariri
an die Schweiz ausgeliefert
BERN.
Marokko hat Hussein Hariri an die Schweiz ausgeliefert. Der
libanesische Flugzeugentführer traf am Nachmittag in Begleitung
von vier schweizerischen
Polizeibeamten in Belp ein und wurde anschliessend nach Bern überführt.
Hussein
Hariri war am 8. September 2002 aus dem Strafvollzug in der
Strafanstalt Plaine de l'Orbe VD geflüchtet. Dank den gemeinsamen
Anstrengungen der Bundesanwaltschaft, der Bundeskriminalpolizei
und der Waadtländer Kantonspolizei gelang es, den Flüchtigen
ausfindig zu machen und am 23. Dezember 2002 von den
marokkanischen Behörden verhaften zu lassen.
Die
Schweizer Vertretung in Rabat übergab am 23. Januar bzw. am
28. Februar 2003 im Auftrag des Bundesamtes für Justiz (BJ)
dem marokkanischen Aussenministerium das formelle
Auslieferungsersuchen. Das Ersuchen stützt sich auf das Urteil
des Bundesstrafgerichts vom 24. Februar 1989, das Hariri
unter anderem wegen Mordes, Geiselnahme und Gefährdung durch
Sprengstoffe zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt
hatte, sowie auf einen Haftbefehl der Bundesanwaltschaft wegen
Verdachts strafbarer Vorbereitungshandlungen und Fälschung von
Ausweisen. Die marokkanischen Behörden bewilligten die
Auslieferung sowohl für die weitere Verbüssung der lebenslänglichen
Freiheitsstrafe sowie für die Hariri von der Bundesanwaltschaft
zur Last gelegten Straftaten. Ob und wann in Zukunft eine bedingte
Entlassung Hariris in Frage kommt, wird die zuständige Behörde
des Kantons Genf entscheiden.
Folgen
der Trockenheit für die Gewässer
BERN.
Der heisse Sommer liess die Wasserstände von Flüssen und
Seen stark zurückgehen und dafür die Wassertemperatur ansteigen
- jedenfalls im Mittelland und im Jura, wo kein Schmelzwasser aus
den Alpen zur Verfügung stand. Diese beiden Faktoren führten zu
einer Abnahme der Wasserqualität in den Flüssen. Trotz
zahlreicher Massnahmen der Kantone zum Schutz der Wasserfauna
konnte ein Fischsterben in mehreren Regionen nicht verhindert
werden.
Während
die alpinen Gewässer auf Grund der Gletscherschmelze viel Wasser
führten, sind andernorts die Pegelstände sehr tief. Die
kleineren und mittleren Flüsse in Jura, Mittelland und Voralpen führten
in diesen Tagen nur noch etwa einen Zehntel bis einen Drittel
jener Wassermengen, die durchschnittlich im August abfliessen.
Besonders wenig Wasser hatte es zum Beispiel in der Broye, wo nur
noch 8% des langjährigen August-Mittelwerts festgestellt wurden.
Dies ist immerhin noch drei Mal mehr als im August 1945, als der
bisherige Minusrekord bei der Messstation Broye - Payerne
aufgezeichnet wurde. Als Folge der tiefen Wasserstände und der
langen Sonnenscheindauer wurden sie ungewöhnlich stark erwärmt.
Dies gilt auch für grössere Flüsse unterhalb von Seen, wo
mehrere Temperaturrekorde gebrochen wurden. So erreichten zum
Beispiel die Rhone bei Chancy mit 25,1 Grad und der Rhein bei
Rheinfelden mit 25,8 Grad jeweils die höchste dort gemessene
Wassertemperatur. Auch Aare, Reuss, Linth und Broye verzeichneten
Rekordwerte. Im Tessiner Fluss Tresa wurde bei Ponte Tresa gar
30,5 Grad gemessen.
Auswirkungen
auf die Umwelt
Die
Trockenheit hatte in ökologischer Hinsicht zwei Hauptauswirkungen
auf die Flüsse:
Eine
Abnahme der Wasserqualität Die geringen Wassermengen in den
Vorflutern des Flachlandes führen zu einer verminderten Verdünnung
der Abwässer aus Kläranlagen. Dies kann vor allem an kleineren Bächen
und Flüssen lokal zu erhöhten Konzentrationen der verbleibenden
Schad- und Nährstoffe sowie von Bakterien führen.
Grosse
Verluste bei Forellen, Äschen und Aalen Wasserflora und
Wasserfauna, insbesondere Fische, leiden unter der anhaltenden
Trockenheit. Das festgestellte Fischsterben ist auf die erhöhten
Wassertemperaturen und auf die dadurch verminderte
Sauerstoffkonzentration zurückzuführen. Zusammen rufen diese
beiden Faktoren einen physiologischen Stress hervor, der bei
Fischen zum Tod führen kann. Das Problem stellt sich insbesondere
bei den Forellen und den Äschen, doch können auch andere Arten
davon betroffen sein. Im Rhein zwischen Untersee und Eglisau hat
das Fischsterben einen Höhepunkt erreicht. Dort mussten die
Berufs- und Angelfischer über 20'000 tote Äschen aus dem
Hochrhein entsorgen, die die hohen Wassertemperaturen von über 25
Grad nicht überlebten. Auch im Lago di Muzzano oberhalb von
Lugano mussten vor einer Woche hunderte von toten Fischen geborgen
werden, die wegen dem durch die Wassertemperatur begünstigten
Zersetzungsprozess der Algen keinen Sauerstoff mehr erhielten. Ähnliche
Vorkommnisse sind vor allem aus den vielen kleinen Fliessgewässern
des Mittellandes zu vermelden. Angesichts des Ausmasses und der
langen Dauer der Trockenheit konnten sie trotz aller möglichen
Massnahmen der kantonalen Ämter zum Schutz der Wasserfauna -
Einschränkungen oder Verbote bei Wasserentnahmen
(Landwirtschaft), beim Baden und im Bereich der Fischerei;
Umsiedelung von Fischen in andere Gewässer - nicht verhindert
werden.
Mehrere
Regentage sind für eine Normalisierung der Lage nötig
Die
gewittrigen Niederschläge der letzten Woche liessen die Abflüsse
nur vorübergehend kurz ansteigen. Um die Pegel der Flüsse wieder
zu normalisieren bräuchte es mehrere Tage Regenwetter oder drei
bis vier intensive Regenereignisse innerhalb von zehn Tagen. Gestützt
auf die Erfahrungen im Dürresommer von 1947, wo sich Flora und
Fauna wieder erholten, ist, mit Ausnahme bei den im Bestand gefährdeten
Fischarten, nicht mit bleibenden Schäden in der Natur zu rechnen,
falls es wieder normal regnet. Beispielsweise ist jedoch die
Regenerationsfähigkeit der Äsche, deren Bestand in der ganzen
Schweiz gefährdet ist, sehr beschränkt. Für die kommenden
Monate ist eine ausführliche Bilanz der Auswirkungen der
Trockenheit auf den Wasserhaushalt geplant.
Der
Bundespräsident empfängt den neuen Generaldirektor der WHO in
Bern
BERN.
Am Dienstag 26.8. wird der neue Generaldirektor der
Weltgesundheitsorganisation (WHO), Dr. Jong-Wook Lee, von Bundespräsident
Pascal Couchepin in Bern empfangen. Er wird dabei ebenfalls mit
Vertreterinnen und Vertretern der Bundesbehörden zusammentreffen,
darunter auch Thomas Zeltner vom Bundesamt für Gesundheit (BAG)
und Botschafter Walter Fust der Direktion für Entwicklung und
Zusammenarbeit (DEZA). Anlässlich dieses Besuchs werden
verschiedene Themen aufgegriffen, insbesondere die Perspektiven
und Prioritäten der WHO unter der Leitung des neuen
Generaldirektors, die Beziehungen mit der Schweiz sowie die Rolle,
die der Schweiz als Gastland gegenüber dieser internationalen
Organisation zukommt. Der im Mai 2003 von der
Weltgesundheitsversammlung gewählte Jong-Wook Lee hat am
vergangenen 21. Juli Gro Harlem Brundtland an der Spitze dieser
Organisation abgelöst.
Die
WHO ist im Bereich der öffentlichen Gesundheit ein wichtiger
Partner der Schweiz und ganz besonders des Bundesamts für
Gesundheit (BAG). Die Rolle als internationale Koordinatorin
dieser UNO-Agentur war gerade im vergangenen Frühling im Kampf
gegen die atypische Pneumonie (SARS) asiatischen Ursprungs von
zentraler Bedeutung. Dank ihrem weltweiten Netzwerk ist die WHO in
der Lage, die globale Überwachung der Infektionskrankheiten
sicherzustellen, wobei die durch das Influenza-Virus
hervorgerufene Grippe zu einer der bekanntesten und gefährlichsten
zählt. Die von der WHO und ihren Partnern koordinierten Aktionen
und Massnahmen sind entscheidend für die Prävention von
Pandemien, den Kampf gegen impfvermeidbare Krankheiten, den Zugang
zu medizinischer Betreuung und Medikamenten, die Ausrottung von
Infektionskrankheiten (Pocken und bald auch Kinderlähmung) und
die Bekämpfung der Aids- Pandemie. Weiter hat diese Organisation
energische Massnahmen zur Bekämpfung des Tabakkonsums getroffen.
So haben die 192 WHO- Mitgliedstaaten im Mai die Rahmenkonvention
zur Tabakkontrolle einstimmig gutgeheissen. Mit diesem Instrument
soll die tabakbedingte Sterblichkeit weltweit reduziert werden.
Die
Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist somit eine der wichtigsten
und renommiertesten in Genf beheimateten Organisationen. Die
Schweizist Mitglied seit der Gründung dieser Organisation im Jahr
1948 und hat seither verschiedene Aufgaben wahrgenommen,
insbesondere war sie von 1999 bis 2002 Mitglied des Exekutivrats.
Die Beteiligung der Schweiz am Budget der WHO betrug im Jahr 2002
etwa 14 Mio. Franken.
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