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Das
Fest: Feuerwerk ab Festung nicht möglich
AARAU.
Im Programm von DAS Fest steht jeden Abend das Feuerwerk „Die
blauen Schmetterlinge“, welches ab der Festung abgeschossen
wird. Aufgrund der seit Wochen anhaltenden Trockenheit musste das
OK DAS Fest die drei geplanten Feuerwerke auf der Festung absagen.
Ein
Festhalten an diesem Programmpunkt ist auch aus Sicht des
Feuerwerkers Toni Bussmann nicht zu verantworten.
Erfreulicherweise
konnte auf der Wiggermatte ein sicherer Ersatzstandort gefunden
werden, ab welchem am Freitag und am Samstag jeweils um ca. 23.00
Uhr ein nicht weniger spektakuläres Feuerwerk zum 200.Geburtstag
des Aargau zu sehen sein wird. Aufgrund der kurzfristigen
Umdisponierung muss auf das Feuerwerk am Donnerstag Abend
verzichtet werden.
Das
Ersatz-Feuerwerk arbeitet mit speziell hohen Feuerwerkskörpern
und ist deshalb ebenfalls von allen Festplätzen aus sichtbar.
Zweiter
Anlauf für acht Zivilstandsämter im Kanton Thurgau
FRAUENFELD.
Im Kanton Thurgau soll es künftig noch acht Zivilstandsämter,
also eines pro Bezirk, geben. Das schlägt der Regierungsrat auch
in einer zweiten Botschaft zu Handen des Grossen Rates vor. Dies
nachdem der Bundesrat die vom Grossen Rat im April 2003
beschlossene Lösung mit einem Zivilstandsamt pro Gemeinde nicht
genehmigt hat.
Thurgau
soll auf Kantonsreferendum zum Steuerpaket des Bundes verzichten
FRAUENFELD.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau beantragt dem Grossen
Rat, in Sachen Steuerpaket 2001 des Bundes das Kantonsreferendum
nicht zu ergreifen. Das schreibt er in einer Botschaft zu Handen
des Grossen Rates.
Kein
Feuer!
FRAUENFELD.
Die Trockenheit nimmt weiter zu und der Bodensee weist den
tiefsten Wasserstand im Sommer seit 1890 auf. Auf Grund dieser
Tatsachen hat der Sonderstab „Trockenheit“ des Kantonalen Führungsstabes
beschlossen, das Verbot von Feuern im Freien und das Bewässerungsverbot
im Kanton Thurgau aufrecht zu erhalten.
Akute
Wald- und Flurbrandgefahr !
SOLOTHURN.
Der Kantonale Führungsstab (KFS) des Kantons Solothurn kann
in Sachen Trockenheit nach wie vor keine Entwarnung geben. Das behördliche
Feuerverbot vom 28. Juli 2003 gilt weiterhin. Die wenigen lokalen
Niederschläge haben nichts zur Entschärfung der Lage
beigetragen. Die Waldbrandgefahr nimmt täglich weiter zu. Der
kleinste Funkenflug ( bis 1 Km Fluglänge möglich!) kann zu einer
Katastrophe führen. Bis auf weiteres muss auf Grillpartys
ausserhalb des eigenen Gartens verzichtet werden. Es ist nach wie
vor verboten im Freien, an Waldrändern, im Wald, auf Berghöhen,
an und in Bachläufen, z.B. Aare und Emme, Feuer zu entfachen oder
Zigaretten und andere Raucherwaren wegzuwerfen. Auch die Bewässerung
von Feldern und Kulturen bleibt bewilligungspflichtig.
Ernstfall
im Sonnenbergtunnel geprobt
LUZERN.
In der Nacht vom Montag auf Dienstag, 25./26. August 2003
probten im Sonnenbergtunnel Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste
den Ernstfall. Mit der grossen Einsatzübung wurde das
Rettungskonzept für die Luzerner Strassentunnel überprüft. Im
Einsatz standen rund 100 Helferinnen und Helfer.
Die
Einsatzübung im Sonnenbergtunnel bot den zuständigen Einsatzkräften
im Kanton Luzern Gelegenheit, unter realistischen Bedingungen zu
üben. Supponiert wurde die Kollision mehrerer Fahrzeuge. Einzelne
Personen wurden verletzt und waren teilweise in ihren Fahrzeugen
eingeklemmt. Eines der Fahrzeuge brannte und es entwickelte sich
starker Rauch. Die Einsatzübung dauerte rund drei Stunden. Der
Verkehr wurde über die Stadt Luzern umgeleitet.
Ziel
der Einsatzübung war es, die Sicherheit und das
Ereignismanagement der Strassentunnel im Kanton Luzern zu überprüfen.
Konkret getestet wurden die Alarmierungs- und Aufgebotspraxis, die
Verkehrslenkung, die Interventionszeiten, die Kommunikation in der
Anmarschphase, die Schadenplatzorganisation, die Führung und
Zusammenarbeit an der Front, die Sicherheit der Einsatzkräfte und
die Zusammenarbeit mit dem Strasseninspektorat.
Grossteil
der Aufträge an Bündner Anbieter
CHUR.
Die Auswertung der 2002 im Kanton Graubünden erfolgten
Submissionen zeigt,
dass eine überwiegende Mehrheit der öffentlichen Beschaffungen
an Bündner
Unternehmen erteilt wurde. Gesamthaft wurden 4497 Aufträge bei
einem Auftragsvolumen von 507 Millionen Franken statistisch
erfasst. Davon gingen
3763 Aufträge im Gesamtwert von 374 Millionen Franken an
Bündner Unternehmen.
Das
Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden führt seit vier
Jahren im öffentlichen Beschaffungswesen Statistik. Sie
gibt einen Einblick,
in welchem Ausmass die geltenden Submissionsregeln auf kommunaler und kantonaler Ebene zur Anwendung kommen. So
werden Bauaufträge,
Lieferungen und Dienstleistungen erfasst, die gemäss
GATT/WTO-Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen vergeben werden.
In aller Regel handelt es sich dabei um grössere
Beschaffungsprojekte, bei welchen Unternehmen aus allen Ländern
offerieren können, die das GATT/WTO-Abkommen unterzeichnet
haben. Dazu gehören
die Mitglieder der EU, die USA, Japan und andere. Zusätzlich
werden auch Aufträge des Kantons, der Gemeinden und
anderer Auftraggeber registriert,
die dem öffentlichen Beschaffungswesen unterstellt sind und
ihre Aufträge gemäss kantonalem Submissionsgesetzes
erteilen.
GATT/WTO-Auftragsvolumen
von 223 Millionen Franken
Im
Jahre 2002 wurden 141 Aufträge im Gesamtwert von 223 Millionen
Franken gemäss GATT/WTO-Übereinkommen vergeben. Gemessen
an der Anzahl erteilter
Aufträge beträgt der Anteil der Bündner Unternehmen 73
Prozent. Im Zusammenhang mit dem Einbau der neuen Ofenlinie
in der Kehrichtverbrennungsanlage
Trimmis (GEVAG) wurden drei grössere Baulose
im Gesamtwert von über 58 Millionen Franken an
spezialisierte ausserkantonale
Generalunternehmer vergeben. Ohne diese technisch komplexeren Arbeiten beträgt bei diesem Projekt der Anteil
der innerkantonalen
Anbieter, gemessen am gesamten Auftragsvolumen, 78
Prozent; bei den Bauaufträgen gar 98 Prozent.
95
Prozent des Bauvolumens an Bündner Anbieter
Auch
die Statistikauswertung für die Vergaben nach kantonalem Submissionsrecht zeigt wie bereits in den Vorjahren, dass bei
den meisten
Beschaffungen innerkantonale Anbieter berücksichtigt wurden. Im Jahre 2002 erhielten, von insgesamt 4356 gemeldeten Vergaben,
3660 (84 Prozent)
Anbieter mit Sitz in Graubünden den Zuschlag. Gemessen am
Auftragsvolumen von insgesamt 284 Millionen Franken beträgt
der Anteil der Bündner
Firmen über alle Auftragsarten 86 Prozent.
Wie
die bisherige Vergabepraxis aufgezeigt hat, nimmt trotz Marktöffnung der natürliche Distanzschutz, wegen der
geografischen Lage des
Kantons, eine nicht zu unterschätzende Rolle zu Gunsten des
einheimischen Gewerbes ein. Betrachtet man die erteilten
Bauaufträge im Rahmen
eines offenen Verfahrens, so gingen 138 Millionen Franken von 146
Millionen Franken (95 Prozent) der Auftragssummen an
Unternehmen aus Graubünden.
Gesetzlicher
Spielraum nicht voll ausgenützt
Innerhalb
von bestimmten Auftragswerten können die Aufträge freihändig oder im Einladungsverfahren vergeben
werden. Die Statistikauswertung
2002 hat wie schon 2001 gezeigt, dass die
Vergabeinstanzen häufig die gesetzlich gewährten Spielräume
nicht voll ausnützen und freiwillig ein höheres Verfahren wählen oder
ausserkantonale Anbieter einladen.
Erstaunlich
ist die Tatsache, dass sowohl bei den Bau- als auch den
Dienstleistungsaufträgen, die im Kantonsamtsblatt im
offenen Verfahren zur
freien Konkurrenz ausgeschrieben waren, der Anteil der
innerkantonalen Zuschlagsempfänger höher liegt als im
freihändigen Verfahren,
wo der Auftraggeber den Kreis der Offerenten selber bestimmen
kann.
Störende
Auswirkungen von Rotlichtbetrieben werden bekämpft
Wenn
Basler Rotlichtbetriebe wie Salons oder "Cabarets"
massiv störende Auswirkungen auf die Nachbarschaft haben, können
sie schon heute eingeschränkt oder geschlossen werden. Ein
generelles Verbot solcher Betriebe in Zonen rund um Schulhäuser,
Kindergärten oder Kirchen ist aber verfassungsrechtlich nicht möglich
und würde ausserdem zu Ballungen an anderen Orten führen.
Nach
den heutigen gesetzlichen Vorschriften gibt es die Möglichkeit,
Salons zu schliessen, wenn sich aus dem Betrieb eine unzumutbare
Belastung der Nachbarschaft ergibt. Dies ist jedoch eine nachträgliche
Massnahme; d. h., es muss zuerst abgewartet werden, ob das
Etablissement solche Wirkungen zeitigt. Einer Einschränkung oder
gar einem Verbot vor Betriebsaufnahme steht grundsätzlich die
Wirtschaftsfreiheit entgegen.
Dasselbe
gilt für einschlägige Restaurationsbetriebe (Cabarets, Dancings
etc.): Wenn sämtliche gesetzlichen Erfordernisse erfüllt sind,
ist grundsätzlich eine behördliche Bewilligung zu erteilen.
Diese kann gemäss § 25 des geltenden Wirtschaftsgesetz nur
"verweigert, an Bedingungen geknüpft oder mit Auflagen
verbunden werden, wenn zu erwarten ist, dass der Betrieb infolge
seiner Lage zu schweren Störungen oder Gefährdungen seiner
unmittelbaren Umgebung Anlass bietet".
Es
muss also eine hohe Wahrscheinlichkeit bestehen, dass durch die
Betriebsaufnahme schwere Störungen entstehen. Ein generelles
Verbot von einschlägigen Betrieben in bestimmten Zonen, wie im
parlamentarischen Vorstoss gefordert, hält der Regierungsrat
deshalb nicht für machbar. Die Schaffung einer gewünschten
"rotlichtfreien Zone", in Quartieren rund um Kindergärten,
Schulen und Kirchen, würde ausserdem zu einer – ebenfalls unerwünschten
– Ballung in anderen Quartierabschnitten führen.
Die
Behörden versuchen ausserdem im Falle von Rotlichtbetrieben in
Zusammenarbeit mit Anwohnervertretungen bereits im Vorfeld zu allfälligen
Bewilligungsverfahren Einfluss zu nehmen. Dazu gehören auch präventive
Massnahmen, wie z.B. verfügte Schliessungszeiten, Musikverbote
oder bauliche Lärmschutzmassnahmen.
Änderung
der Ruhetags- und Ladenschlussverordnung
BASEL.
Der Basler Regierungsrat führt eine allgemeine
Bewilligungspflicht für Verkaufsgeschäfte ein, die von den verlängerten
Ladenöffnungszeiten an ausserordentlichen örtlichen Verhältnissen
Gebrauch machen möchten. Diese allgemeine Bewilligungspflicht ist
auch im Bereich der Familienbetriebe vorgesehen.
Neu
haben Verkaufsgeschäfte, die von den verlängerten Ladenöffnungszeiten
(Montag bis Mittwoch und Freitag bis 20 Uhr, Donnerstag bis 21
Uhr) profitieren wollen, in jedem Fall beim KIGA um Bewilligung
nachzusuchen. Diese wird dann erteilt, wenn dadurch keine Beeinträchtigung
des Wohnens und der Erholung der Bevölkerung stattfindet, die
betreffenden Verkaufslokale ein räumlich abgrenzbares Zentrum
bilden, welches direkter ausserkantonaler Konkurrenz ausgesetzt
ist und dem Verkaufspersonal mindestens die Bedingungen analog dem
Gesamtarbeitsvertrag für den Abendverkauf im Kanton Basel-Stadt
vom 1. Mai 2002 gewährt werden.
Neben
der Einführung einer generellen Bewilligungspflicht ist neu auch
ein Einspracheverfahren vorgesehen. Die Einwände von Betroffenen
sollen bereits bei der behördlichen Überprüfung im Rahmen der
Bewilligungserteilung gebührend beachtet werden können. Die
Regelung gilt ab 1. November 2003 für alle Betriebe, welche die
besonderen örtlichen Verhältnisse für erweiterte Ladenöffnungszeiten
geltend machen.
Ähnlich
ist die Lage bei den Familienbetrieben. Bisher musste nur eine
Meldung erfolgen und kein Gesuch eingereicht werden. Ab 1. Januar
2004 brauchen auch Familienbetriebe eine Einzelbewilligung, wenn
sie von verlängerten Öffnungszeiten (bis 22 Uhr) profitieren
wollen. Gestützt auf das Arbeitsgesetz gelten künftig nur
diejenigen Betriebe als Familienbetriebe, deren verantwortliche
Arbeitgeberschaft eine natürliche Person ist. Diese Änderung
sollte die Rückkehr zum eigentlichen Familienbetrieb ermöglichen,
wo tatsächlich Familienmitglieder die Geschäfte führen.
Neue
Gemeindegrenze zwischen Basel und Riehen
BASEL.
Die Grenze zwischen Basel und Riehen muss verlegt werden. Ein
inzwischen neu errichtetes Gebäude des Inneren Bäumlihofguts wäre
auf die Gemeindegrenze zu stehen gekommen. Der Grosse Rat und der
Einwohnerrat Riehen haben einem Antrag auf Grenzverlegung
zugestimmt. Die Grenze wird heute neu vermarkt.
Der
kürzlich eingeweihte "Hirzenpavillon" im Inneren Bäumlihofgut
wäre direkt auf die Gemeindegrenze zwischen Basel und Riehen zu
stehen gekommen, was gesetzlich unzulässig gewesen wäre. Aus
diesem Grund stellte der Grundeigentümer Rudolf Geigy vor drei
Jahren einen Antrag auf Gemeindegrenzverlegung. Diesem Antrag hat
der Grosse Rat und der Einwohnerrat Riehen zugestimmt und ein flächengleicher
Landabtausch von 2108.5m2 beschlossen. Als Folge dieser Grenzänderung
werden die Grenzmarkierungen durch neue Gemeindegrenzsteine ergänzt.
Zwei
neue Grenzsteine aus Granit wurden angefertigt, um den neuen
Grenzverlauf zu kennzeichnen. Ein Baslerstab auf der einen und das
Riehener-Wappen auf der andern Seite sowie Steinnummer und
Jahreszahl 2003 schmücken die neuen Steine. Ein wegfallender
Grenzstein wurde von der Steinhauerfirma Gottardi abgeändert,
sodass er wieder verwendet werden kann.
Flucht
aus dem Untersuchungsgefängnis Waaghof
BASEL.
Am Montagabend konnten zwei Insassen des Untersuchungsgefängnisses
Waaghof ausbrechen. Die Flucht war offenbar von langer Hand
vorbereitet. Es war den beiden Gefängnisinsassen gelungen, ein
Loch in eine hinter einem Schrank verborgene Backsteinwand zu
brechen und in eine Wohnung in der Nachbarliegenschaft an der
Inneren Margarethenstrasse 24 einzudringen. Von dort gelangten sie
nach Aufwuchten der Wohnungstüre in den Hausgang und auf die
Strasse. Die Flucht war gegen 20.30 Uhr entdeckt worden. Trotz
sofortiger Alarmierung und einem Grossaufgebot der Polizei fehlt
von den beiden ausgebrochenen Häftlingen bisher jede Spur.
Bei
den Flüchtigen handelt es sich um den 37-jährigen ex-Jugoslawen
Shemsi Ferizi. Er war in erster Instanz wegen eines Tötungsdeliktes
zu einer mehrjährigen Zuchthausstrafe verurteilt worden, wogegen
er Berufung einlegte. Beim zweiten Ausbrecher handelt es sich um
den 31-jährigen Serben Rexheb Hasimi, der wegen Verdacht auf
Zuwiderhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetzes in
Untersuchungshaft sass.
Wahl
der Fluglärmkommission für die Amtsperiode 2003 bis 2007
BASEL
/ LIESTAL. Die Regierungen von Basel-Stadt und
Basel-Landschaft haben an ihren heutigen Sitzungen die Mitglieder
der Fluglärmkommission für die Amtsperiode vom 1. Juli 2003 bis
30. Juni 2007 gewählt. Bis auf zwei Vertreter der Bevölkerung
des Elsass, die von ihrem Amt zurücktreten, wurden alle
bisherigen Mitglieder der Fluglärmkommission bestätigt.
Seit
1. Juli 2001 besteht die Fluglärmkommission (FLK) zur Behandlung
von Fluglärmfragen im Zusammenhang mit dem Flughafen Basel-Mülhausen
als gemeinsame Kommission der Kantone Basel-Stadt und
Basel-Landschaft. Nach Ablauf der ersten Amtsperiode haben die
Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft nun in
gegenseitiger Abstimmung die Mitglieder der FLK für die
Amtsperiode vom 1. Juli 2003 bis zum 30. Juni 2007 bestimmt. Zum
Präsidenten der FLK wurde wiederum Peter Bachmann (Basel), zum
Vize-Präsidenten wiederum Dr. Michael Bammatter (Basel,
Generalsekretär der Fi-nanz- und Kirchendirektion des Kantons
Basel-Landschaft) gewählt.
Weiter
haben die beiden Regierungen folgende Personen als Mitglieder der
FLK bestätigt bzw. neu gewählt:
–
als Vertreterin und Vertreter der Bevölkerung des Kantons
Basel-Landschaft: Bea Fünfschilling, Gemeindepräsidentin
Binningen, Dr. Bernhard Christen, Allschwil;
–
als Vertreterin und Vertreter der Bevölkerung des Kantons
Basel-Stadt: Esther Hug, Basel (NQV Bruderholz), Felix Stierli,
Binningen (NQV Neubad);
–
als Vertreter der Bevölkerung des Elsass: Jean-Paul Meyer, Maire
de Blotzheim (neu), Jacques Ginther, Maire de Bartenheim (neu),
Gaston Latscha, Adjoint au Maire de Hésingue;
–
als Vertreter von Unternehmungen, die auf dem Flughafen Basel-Mülhausen
tätig sind: Victor Bertschi, Lupsingen, General Aviation, Paul
Kurrus, Reinach, SWISS AG;
–
als Vertreterin des Bundesamtes für Zivilluftfahrt: Dr. Martine
Bonassi;
–
den Direktor des Flughafens Basel-Mülhausen Jürg Rämi, Eglisau;
–
den Commandant des Flughafens Basel-Mülhausen als Vertreter der
französischen Zivilluftfahrtbehörde Richard Thummel;
–
den Leiter der Fachstelle Umwelt des Flughafens Basel-Mülhausen
Dr. Jürg W. Tschopp, Rombach (AG);
–
als Vertreter der zuständigen Direktion des Kantons
Basel-Landschaft: Christian Boppart, Basel;
–
als Vertreter des zuständigen Departements des Kantons
Basel-Stadt: Dr. Claus Wepler, Riehen (Sekretär der Kommission);
–
als Vertreter der kantonalen Lärmschutzfachstelle: Bruno Schmid,
Thürnen (BUD BL), Peter Mohler, Füllinsdorf (AUE BS).
Nautilus
2003: Die Polizei bittet um Toleranz
MÜNCHENSTEIN.
Im Gartenbad St.
Jakob (Gemeindegebiet Münchenstein) steigt am kommenden
Wochenende, 30./31. August 2003, das Pool-Dance-Festival
"Nautilus 2003", zu welchem mehrere 1000 Besucherinnen
und Besucher erwartet werden. In der näheren und weiteren
Umgebung des Gartenbades St. Jakob ist deshalb mit Lärmbelästigungen
zu rechnen.
Die
Polizei Basel-Landschaft sowie die Abteilung Lärmschutz der Bau-
und Umweltschutzdirektion Basel-Landschaft appellieren einerseits
an die Vernunft und die Rücksichtnahme der Besucherinnen und
Besucher dieses Anlasses und bitten andererseits - auch im Namen
der Veranstalter - die Bevölkerung um Verständnis und Toleranz für
diesen einmaligen Anlass.
Gleichzeitig
weist die Polizei mit Nachdruck darauf hin, dass allfällige
Reklamationen wegen Lärms unter keinen Umständen an die
Notruf-Nummer 117 und 112 gerichtet werden sollten. Die Nummern
117 und 112 sind kein Sorgentelefon!
Um
die Bewältigung von wirklichen Notfällen via 117 und 112 nicht
zu gefährden, werden Anrufe bezüglich der Lärmsituation im
Zusammenhang mit "Nautilus 2003" während der ganzen
Veranstaltung auf ein spezielles Sorgentelefon weiter geleitet.
Die Nummer dieses Telefons ab Samstag abend, 20.00 Uhr, bis
Sonntag morgen, 04.00 Uhr, lautet 079 257 57 49.
Bauwirtschaft
und Grundstücksmarkt 2002
LIESTAL.
Die öffentliche und private Bautätigkeit erreichte im Jahr
2002 im Baselbiet ein Bauvolumen von 1'331 Mio. Fr. und ging gegenüber
dem Vorjahr um 14% zurück. Im Jahre 2000 betrug der Umsatz noch
1'756 Mio. Fr., der Rückgang innert zwei Jahren fiel mit nahezu
einem Viertel markant aus. Beim Grundstückshandel war die Tendenz
bei den umgesetzten überbauten Grundstücken umgekehrt. Hier war
gegenüber 2000 eine deutliche Zunahme auf 1'222 Mio. Fr. (+20%)
zu verzeichnen. Bei der umgesetzten Baulandfläche allerdings
entsprach der Rückgang in den letzten zwei Jahren mit einem Minus
von 28% dem Rückgang beim wertmässigen Umsatz des Wohnungsbaus
(-31%). Gemäss den gemeldeten Bauvorhaben für das laufende Jahr
ist mit einer Trendänderung zu rechnen. Dies geht aus den
Ergebnissen der Erhebungen des Statistischen Amtes über die Bautätigkeit
und den Grundstücksmarkt 2002 hervor.
Veloverkauf
BERN.
Morgen führt die Stadtpolizei Bern wiederum einen freien Verkauf
von Fahrrädern durch, die in der Stadt Bern vor dem 25. Februar
des vergangenen Jahres aufgefunden und in der Zwischenzeit nicht
abgeholt wurden. Der Verkauf beginnt um 14 Uhr und findet an der
Scheibenstrasse 64, gegenüber dem Restaurant Wylerbad, statt. Der
Erlöss fliesst in die Stadtkasse.
RBS,
BERNMOBIL und PostAuto prüfen stärkere Zusammenarbeit
BERN.
Der Regionalverkehr Bern-Solothurn (RBS), BERNMOBIL und PostAuto
Bern-Freiburg-Solothurn lassen durch ein externes
Beratungsunternehmen prüfen, durch welche Zusammenarbeit der grösstmögliche
Nutzen entsteht. Das Projekt wird von der Bau, Verkehrs- und
Energiedirektion des Kantons Bern koordiniert und begleitet.
Die
öffentliche Hand und die Transportunternehmungen stehen unter
zunehmendem Druck, Kosten einzusparen. Gleichzeitig sind die Ansprüche
der Kundschaft an den öffentlichen Verkehr gestiegen. RBS,
BERNMOBIL PostAuto lassen deshalb zusammen mit dem Kanton Bern prüfen,
ob durch eine verstärkte Zusammenarbeit ein höherer Nutzen
strategischer, operativer, finanzieller oder qualitativer Natur
entsteht. Von einer lockeren Zusammenarbeit bis hin zur allfälligen
Fusion werden alle Kooperationsmöglichkeiten geprüft. Dabei
werden die Interessen der Transportunternehmungen, diejenigen der
Kundschaft, des Personals, des Aktionariats und der öffentlichen
Hand als Eignerin und Bestellerin des öffentlichen Verkehrs berücksichtigt.
Der
Kanton Bern hat – auch angesichts seines eingeschränkten
finanziellen Spielraums - Interesse an Transportunternehmungen,
welche Potenziale zur Effizienzsteigerung und Kundenzufriedenheit
erhöhen. Er will durch Optimierungen - statt durch Leistungsabbau
- dem zunehmenden Kostendruck begegnen und in der Agglomeration
Bern weiterhin ein dichtes Angebot an öffentlichem Verkehr zur
Verfügung stellen.
Die
drei Transportunternehmungen wollen auch in Zukunft die vom Kanton
bestellten Leistungen effizient erbringen können. Sie wollen
zudem der Kundschaft weiterhin attraktive Leistungen anbieten. Die
drei Unternehmen sind gewillt, für die Optimierung der Leistungen
enger zu kooperieren.
Die
Prüfung vermehrter Kooperation ist die Weiterentwicklung von
bestehenden Zusammenarbeitsformen. Bereits heute arbeiten RBS,
BERNMOBIL und PostAuto in verschiedenster Form eng zusammen.
Das
Projekt für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen RBS,
BERNMOBIL und PostAuto soll im ersten Quartal 2004 abgeschlossen
werden. Die Öffentlichkeit wird zu diesem Zeitpunkt wieder
orientiert werden.
Mobilitätsstrategie
zeigt Lösungen für Verkehrsprobleme
BERN.
Mit einer weiteren Konzentration der Siedlungsentwicklung, dem
vermehrten Einsatz von Verkehrsleitsystemen und gezielten
Ausbauten für den öffentlichen und privaten Verkehr will die
Region Bern ihre Verkehrsprobleme lösen. Dies sind die Kernpunkte
einer gemeinsam von Kanton, Region und Stadt Bern erarbeiteten
Mobilitätsstrategie, die in Bern vorgestellt wurde.
Der
Kanton Bern, die Regionale Verkehrskonferenz Bern-Mittelland, der
Verein Region Bern, die Stadt Bern und die Transportunternehmungen
haben die Mobilitätsstrategie in den letzten 15 Monaten gemeinsam
erarbeitet. Sie zeigt, dass bis ins Jahr 2020 ohne weitere
Massnahmen mit einer massiven Überlastung von Strassen- und
Schienennetz zu rechnen ist. Gerade bei knappen öffentlichen
Mitteln sollen daher frühzeitig Prioritäten gesetzt werden.
Mit
Massnahmen-Mix zum Ziel
Das
Ziel lautet: Trotz der Mobilitätszunahme die Erreichbarkeit mit
einem leistungsfähigen, umweltgerechten und kostengünstigen
Verkehrssystem sicherstellen. Die Analysen haben gezeigt, dass
verschiedene Massnahmen kombiniert werden müssen, um dieses Ziel
zu erreichen. Vorgesehen sind namentlich folgende Massnahmen:
Die
Konzentration der Siedlungsentwicklung und damit ein Wachstum nach
innen soll weiter gefördert werden.
Die
Verkehrsleitsysteme sollen die vorhandenen Kapazitäten noch
besser ausnutzen und daher ausgebaut und besser koordiniert
werden.
Attraktivere
Verbindungen und Umsteigeorte können dazu beitragen, die Strasse
vom Autoverkehr zu entlasten und sie für Fuss- und Veloverkehr
attraktiver machen.
Der
S-Bahn-Fahrplan soll weiter verdichtet werden. Es soll geprüft
werden, ob eine Weiterführung der Linie Worblaufen – Bern über
Köniz nach Schwarzenburg zweckmässig ist (S-Bahn Nord/Süd).
Das
überlastete Autobahnnetz muss gezielt ausgebaut werden. Hierfür
soll eine neue Osttangente von Muri bis ins Ittigenfeld näher
geprüft werden. Die heutige A6 zwischen Wankdorf und Ostring würde
dafür zu einer Hauptstrasse zurückgebaut. Weitere Ausbauten
werden ebenfalls als prioritär eingestuft.
Gute
Wirkungen bei tragbaren Kosten
Mit
dem Gesamtpaket von Massnahmen können die Verkehrsprobleme und
die Umweltbelastungen wirksam entschärft werden. Die
Investitionen für die Umsetzung der Massnahmen betragen rund 5
Milliarden Franken, wobei sie sich auf rund 15 – 30 Jahre
verteilen. Einen grossen Teil der Kosten müsste bei heutiger und
absehbarer künftiger Rechtslage der Bund übernehmen.
Bevölkerung
kann mitwirken
Die
Mitwirkung dauert bis am 19. Dezember 2003. Danach soll die
Strategie überarbeitet und als Agglomerationsprogramm dem Bund
eingereicht werden. Weitere
Informationen sind unter www.bernverkehr.ch verfügbar.
Vorwärtsstrategie
bei den appenzellischen Bahnen
HERISAU.
Auf Anregung der Volkswirtschaftsdirektion von Appenzell
Ausserrhoden prüfen
die vier appenzellischen Bahnen - Appenzeller Bahnen (AB)
,Trogenerbahn (TB) ,Bergbahn Rorschach-Heiden (RHB) und Bergbahn
Rheineck-Walzenhausen (RhW) - eine engere und verstärkte
Zusammenarbeit. Die Verwaltungsräte dieser vier Bahnen
entscheiden in den nächsten Wochen über die Unterzeichnung einer
entsprechenden Absichtserklärung. Sie bildet die Basis zur
Ausarbeitung eines konkreten Kooperationsprojektes im Winter
2003/04.
Konzept
zur Alkohol- und Tabakprävention
HERISAU.
Im Auftrag der Gesundheitsdirektion erarbeitet derzeit eine
Arbeitsgruppe ein kantonales Präventionskonzept. Ziel ist es, im
Kanton Appenzell A.Rh. der Suchtprävention einen höheren
Stellenwert zu geben und wirkungsvolle gesetzliche und freiwillige
Massnahmen umzusetzen.
Die
vor kurzem publizierten Zahlen der SFA-Studie (Schweizerische
Fachstelle für Alkhol- und andere Drogenprobleme) zeigen, dass
der Alkohol- und Tabakkonsum bei Jugendlichen in den letzten
Jahren stark zugenommen hat. So konsumieren z.B. 40.5% der 15-16-jährigen
jungen Männer und 25.8% der jungen Frauen wöchentlich Alkohol.
Die Zahlen belegen auch, dass der Tabakkonsum bei Jugendlichen
immer noch sehr populär ist. 26.5% der jungen Männer und 25% der
jungen Frauen rauchen mindestens wöchentlich Zigaretten.
Positive
Bilanz der Openair Oper auf Schloss Hallwyl
AARAU.
Am Samstag ging auf Schloss Hallwyl die Oper "Die Entführung
aus dem Serail" zum letzten Mal über die Bühne. Bei einer
Ausla-stung von 100 Prozent haben 10‘467 Gäste die Jubiläums-Produktion
besucht. Zum Pu-blikum gehörten auch Bundesrätin Micheline
Calmy-Rey und Bundesrat Samuel Schmid sowie zahlreiche
Bundesparlamentarier und Regierungsvertreter der Kantone.
Departement
Soziales wird reorganisiert
WINTERTHUR.
Seit Februar 2003 setzten sich die Verantwortlichen des
Departementes Soziales der
Stadt Winterthur mit einer Reorganisation und einer
Strukturoptimierung verschiedener Bereiche auseinander. Erste
Entscheide sind nun gefallen. So werden zum Beispiel verschiedene
Organisationseinheiten aus verschiedenen Bereichen neu
zusammengefasst.
Es
wird in Zukunft einen Bereich „Soziale Dienste“ geben, in dem
alle Institutionen zusammengefasst sind, die mit Kindern, mit
Jugend und Familie zu tun haben (Jugendsekretariat und Teil des
Gesetzlichen Betreuungsdienstes), ferner mit der
Beratung und Betreuung von Erwachsenen (inkl.
vormundschaftliche Massnahmen für Erwachsene und Beratungsstelle
für das Alter) sowie mit Sozial- und Wirtschaftshilfe.
Die
Umsetzung der neuen Struktur wird in Etappen erfolgen. Bis Ende
Dezember wird in verschiedenen Teilprojekten festgelegt, wie die
anderen Aufgabenbereiche des Departementes in eine neue Struktur
gefügt werden sollen.
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