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Einbürgerungsverfahren:
Kanton orientiert über Auswirkungen des Bundesgerichtsurteils
BERN.
Das Bundesgerichtsurteil über Einbürgerungen an der Urne hat
auch für bernische Gemeinden Folgen. Zwar wird in kaum einer
Gemeinde über Einbürgerungen an der Urne entschieden, doch auch
Gemeindeversammlungen bergen Prozessrisiken. Über die neue
Situation orientierte das kantonale Amt für Gemeinden und
Raumordnung die Gemeinden in einem Schreiben.
Anfang
Juli hat das Bundesgericht entschieden, dass Urnenabstimmungen über
Einbürgerungen verfassungsrechtlich unzulässig sind. Obwohl
soweit bekannt in keiner bernischen Gemeinde Einbürgerungsentscheide
an der Urne getroffen werden, hat dieser Entscheid verbreitet
Unsicherheit ausgelöst. Dies deshalb, weil das höchste Gericht
in seinem Entscheid ausdrücklich offengelassen hat, ob und in
welcher Form Gemeindeversammlungen über Einbürgerungen
entscheiden dürfen. Das kantonale Amt für Gemeinden und
Raumordnung hat den Gemeinden daher seine Beurteilung der neuen
Situation in einem Schreiben dargelegt.
Solange
das Bundesgericht in dieser Frage nicht entschieden hat, sind Einbürgerungen
an Gemeindeversammlungen im Kanton Bern grundsätzlich zulässig.
Ablehnende Einbürgerungsentscheide müssen allerdings begründet
werden. Dies eröffnet den Gemeinden nach Ansicht des Kantons
grundsätzlich folgende Möglichkeiten: Sie können auf die Begründung
des Entscheids verzichten, gehen damit aber ein erhebliches
Prozessrisiko ein. Sie können aber auch gleich im Anschluss an
den Entscheid über eine Begründung der Ablehnung abstimmen.
Ergibt sich eine Begründung nicht bereits deutlich aus den Voten,
muss die Gemeindeversammlung vor der Abstimmung über die Gründe
diskutieren. Schliesslich kann ein negativer Entscheid ausgesetzt
und auf die nächste Versammlung verschoben werden. Die
Gemeindebehörden können in der Zwischenzeit eine entsprechende
Begründung ausarbeiten, wobei sie die Gesuchstellenden abermals
anhören können. An der späteren Gemeindeversammlung werden die
Stimmberechtigten über die Ablehnungsgründe informiert und
entscheiden nun definitiv über das Gesuch.
Der
Kanton empfiehlt den Gemeinden, ablehnende Gesuche in jedem Fall
zu begründen. Er weist darauf hin, dass viele Gemeinden die
Kompetenz zum Entscheid über Einbürgerungen dem Gemeinderat oder
einer Kommission delegiert haben. Diese Gemeinden haben deutlich
geringere Prozessrisiken als Gemeinden, die die Kompetenz bei der
Gemeindeversammlung belassen haben. Es ist Sache der Gemeinden, zu
entscheiden, welchen Weg sie wählen wollen.
Nordostschweizer
Kantone verfolgen gemeinsame Verteilnetzgesellschaft nicht weiter
ZÜRICH.
Die Eigentümerkantone der Axpo Holding AG verfolgen die ursprünglich
geplante vollständige Integration der kantonalen Verteilnetze
ihrer fünf Kantonswerke in die Axpo Holding AG nicht weiter.
Die
Eigentümer der Axpo Holding AG, die Kantone Zürich, Aargau, St.
Gallen, Thurgau, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und
Innerrhoden, Glarus und Zug haben die energiepolitische Situation
neu analysiert. Sie gelangen zum Schluss, dass der in den letzten
drei Jahren erreichte Stand der Stromversorgung in der
Nordostschweiz zu konsolidieren ist. Mit diesem Entscheid berücksichtigen
die Kantone die aktuellen politischen Rahmenbedingungen. Das
Projekt für eine vollständige Integration der Kantonswerke in
eine gemeinsame Verteilnetzgesellschaft unter dem Dach der Axpo
Holding AG wird deshalb nicht weiterverfolgt und per Ende
September 2003 abgeschlossen.
Die
Axpo Kantone werden nun die Situation und den Handlungsbedarf im
Bereich ihrer eigenen Kantonswerke beziehungsweise ihrer
Verteilnetze analysieren. Je nach Interessenlage sind individuell
allfällige vertiefte Formen der Zusammenarbeit zwischen einem
Kantonswerk und der Axpo zu entwickeln. Ziel intensivierter
Kooperationen ist eine weitere Effizienzsteigerung bei den
Dienstleistungen, um noch stärker auf Kundenbedürfnisse eingehen
zu können und die Wettbewerbsfähigkeit durch attraktive Preise
nachhaltig zu optimieren. Mit Blick auf den Strommarkt richtet
Axpo ihre Preisstrategie im Versorgungsgebiet, trotz letztjährigem
EMG-Nein, konsequent auf internationale Wettbewerbsfähigkeit aus.
Der im Jahre 2002 unterzeichnete Kooperationsvertrag zwischen den
Kantonswerken und der Axpo soll auch unter den neuen
Voraussetzungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten weiter
geführt werden. Er regelt bereits heute eine Reihe von
gemeinsamen Dienstleistungen, zum Beispiel in den Bereichen
Informatik, Vertriebssupport oder Netzinfrastruktur.
Die
Eigentümerkantone sind überzeugt, dass die Kantonswerke und die
Axpo in ihrer heutigen Struktur für die Zukunft gerüstet sind.
Dies um so mehr, als die Axpo mit der Integration von CKW und EGL
weiter gestärkt wurde. Gemeinsam werden sich Kantone,
Kantonswerke und Axpo für die Versorgungssicherheit und einen
optimalen Service public zu günstigen Preisen einsetzen. Die zukünftigen
Rahmenbedingungen für die Elektrizitätswirtschaft, welche der
Bund mit der Elektrizitätswirtschaftsordnung (ELWO) gegenwärtig
erarbeitet, werden zu gegebener Zeit im Rahmen der neuen
Strategieentwicklung berücksichtigt und als Teilaspekt in die
weiteren Entwicklungsarbeiten der Axpo Gruppe einfliessen.
Milchbucktunnel:
Nacht- und Wochenendsperrung
ZÜRICH.
Die erste Sanierungsphase im Milchbucktunnel ist beinahe
abgeschlossen. Wegen Ab-schlussarbeiten und Vorbereitungen
(Verschiebung der Sichtschutzelemente) für die nächste Phase ist
der Tunnel von Mittwoch, 27. August 2003, bis Freitag, 29. August
2003, jeweils von 20.30 Uhr bis 05.30 Uhr gesperrt.
Vernehmlassung
zur Legislaturplanung 2003-2007 des Bundes
ALTDORF.
Der Urner Regierungsrat hat zu Handen der Konferenz der
Kantonsregierungen (KdK) zur Legislaturplanung 2003-2007 des
Bundes Stellung genommen. Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich
die Vorgehensweise des Bundesrates, die Kantone bereits im
Planungsprozess mit einzubeziehen. Der Bundesrat will mit der Anhörung
der Kantone grundsätzliche Probleme und Anliegen der Kantone in
den einzelnen Bereichen frühzeitig erfassen, damit er diese zu
einem geeigneten Zeitpunkt in seine Überlegungen einbeziehen
kann. An einer ausserordentlichen Plenarversammlung der KdK Ende
November sollen die Ergebnisse der Kantonalen Stellungnahmen mit
dem Bund diskutiert werden.
Teil-Strassenlärmsanierungsprogramme
in den Gemeinden Erstfeld und Altdorf
ALTDORF.
Der Regierungsrat des Kantons Uri
hat weitere zwei Projekte für die Teilstrassenlärmsanierung
in den Gemeinden Erstfeld (Nationalstrasse A2, Teilstrecke
Taubachtunnel Süd bis Wiler, Bergspur) und Altdorf (Flüelerstrasse)
genehmigt. Ebenso hat er die vom Amt für Umweltschutz verfügten
Erleichterungen zur Kenntnis genommen. Die Teil-Strassenlärmsanierungs-
programme zeigen, dass die Immissionsgrenzwerte in den fraglichen
Gebieten bei zahlreichen Liegenschaften überschritten werden. Im
Rahmen der ordentlichen Unterhaltsarbeiten der Strassen werden bei
allfälligen künftigen Belagserneuerungen lärmarme Beläge
eingebaut. Als weitere Massnahme sind Schallschutzfenster
respektive Schalldämmlüfter bei Schlafräumen vorgesehen. Gemäss
Konzept des Kantons Uri werden auf freiwilliger Basis Massnahmen
getroffen, wenn beim Referenzszenario der Immissionsgrenzwert tags
oder nachts überschritten ist und sich die Eigentümerschaft mit
15 Prozent an den Kosten beteiligt. Leisten Eigentümer diesen
Beitrag nicht, werden Massnahmen nur bei Überschreitungen des
Alarmgrenzwertes realisiert. Die Ausgaben für das Projekt entlang
der A2 in Erstfeld betragen Fr. 61`000. In der Gemeinde Altdorf
(Flüelerstrasse) fallen Fr. 1`662`000 an. Die Bundessubventionen
betragen zwischen 56 und 97 Prozent. Somit entstehen dem Kanton
Uri insgesamt Kosten für die Projekte in Erstfeld und Altdorf von
zirka Fr. 733`000.
63
Kandidierende auf 12 Nationalratswahllisten
FRAUENFELD.
Am 25. August ist die Frist für das Einreichen von Wahlvorschlägen
für die Nationalratswahlen vom
19. Oktober 2003 abgelaufen. Bei der Staatskanzlei des
Kantons Thurgau wurden insgesamt 12 Listen eingereicht, fünf
weniger als vor vier Jahren. Um die sechs Nationalratssitze
bewerben sich insgesamt 63 Personen – 28 weniger als 1999. Davon
sind 22 Frauen (34,9 Prozent) und 41 Männer (65,1 Prozent).
Justizkommission
stimmt Reform der Strafverfolgung zu
SOLOTHURN.
Unter der Leitung von Herbert Wüthrich (SVP, Gerlafingen) hat die
Justizkommission (JUKO) des Kantons Solothurn die Reform der
Strafverfolgung zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Die
Reform enthält eine Verfassungsänderung sowie eine Reihe von
Gesetzesänderungen im Bereich der Strafverfolgung. Die
Strafverfolgung soll wirksamer werden und die rechtsstaatlichen
Anforderungen erfüllen. Der Kantonsrat wird die Vorlage
voraussichtlich in der November-Session abschliessend beraten.
Jurassische
Regierung in Solothurn zu Gast
SOLOTHURN.
Im Rahmen ihrer "freundeidgenössichen Kontakte" hat die
Solothurner Regierung den Gesamtregierungsrat der Republik und des
Kantons Jura am Mittwoch, 27. August 2003 zu einem ganztägigen
Besuch empfangen. Nach dem Empfang im Rathaus stand eine
Besichtigung der Firma Fraisa S.A. in Bellach und der
Storchensiedlung in Altreu auf dem Programm. Am Nachmittag wurden
die Gäste mit Ross und Wagen durch den Bucheggberg geführt.
Neben dem gesellschaftlichen Teil fand auch der Gedankenaustausch
zwischen den einzelnen Regierungsmitgliedern reichlich Platz. 1980
war Solothurn der erste Kanton, der von der Regierung des damals
neugegründeten Kanton Jura zu einem "offiziellen
Staatsbesuch" eingeladen wurde.
Berufsbildungsverordnung
– Ja mit Vorbehalten
SOLOTHURN.
Der Regierungsrat des Kantons Solothurn begrüsst in seiner
Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Volkswirtschafts-
departement die neue Berufsbildungsverordnung. Er bemängelt
allerdings, dass die Kantone - nach heutigem Erkenntnisstand - mit
den konkreten Vollzugsproblemen weitgehend allein gelassen würden.
Angebotskonzept
für Bahn und Bus – Thal kann sich äussern
SOLOTHURN.
Eine Untersuchung zum Fahrplankonzept 2005 für die Region
Thal hat gezeigt, dass die Bahn für den Verkehr Oensingen –
Balsthal das geeignete Verkehrsmittel ist. Das Amt für Verkehr
und Tiefbau (AVT) hat die Einwohnergemeinden in der Region Thal
bis zum 12. September 2003 zur Stellungnahme zum Angebotskonzept
2005 für Bahn und Bus in der Region Thal eingeladen. Ab 2005 ist
ein Halbstundentakt zwischen Oensingen und Balsthal nötig, um die
Anbindung der Region Thal an den Fernverkehr in Oensingen auch künftig
zu gewährleisten.
Beiträge
zur Förderung des kulturellen Lebens
GLARUS.
Aus dem Glarner Lotteriefonds werden gestützt auf die Anträge
der Kommission zur Förderung des kulturellen Lebens Beiträge und
Defizitgarantien an 22 kulturell tätige Einzelpersonen oder
Organisationen im Gesamtbetrag von rund 180‘000 Franken
zugesichert.
Von
den grösseren Einzelzuwendungen seien beispielhaft erwähnt:
Glarner Konzert- und Theatergesellschaft, Defizitbeitrag von
26‘000 Franken für das Regierungskonzert 2004; Glarner
Singverein, Defizitgarantie von 33‘000 Franken für die Aufführung
des Hauptkonzertes 2004; The Kommittee führ Müsick + 4A-Acts,
Defizitgarantie von 20‘000 Franken für acht Konzerte im Jahr
2004; Horst Züger, Filmproduzent, Uznach, 10‘000 Franken für
das Filmprojekt «Der Ameisenweg» mit glarnerischer Beteiligung
an den Dreharbeiten; Stiftung pro Elm, 35‘000 Franken für die
Beschaffung einer neuen Diaschau in der Schiefertafelfabrik Elm.
Der
Regierungsrat verleiht im Weiteren Willy Bowald, Nidfurn, für
seine langjährigen Leistungen als Dirigent einen
Anerkennungspreis, welcher anlässlich der Verleihung des Glarner
Kulturpreises 2003 am 7. November 2003 überreicht wird.
Weniger
Lärm durch Kreiselverkehr
BASEL.
Durch den Umbau der Dorenbachkreuzung von einer ampelgeregelten
Kreuzung in einen Kreisel konnte eine markante Lärmreduktion
erreicht werden.
In
den letzten Jahren sind in vielen Schweizer Städten
ampelgeregelte Kreuzungen in einen Kreiselverkehr umgebaut worden.
So wurde auch in Basel die Dorenbachkreuzung umgestaltet. Am stark
belasteten Verkehrsknoten Dorenbach mit 1200 Fahrzeugen pro Stunde
auf dem äusseren Ring führte das Baudepartement vor dem Umbau,
im April 2001, Lärmmessungen durch, die im Juni 2002 nach
Inbetriebnahme des Kreisels wiederholt wurden. Gemessen wurde von
06.00 bis 22.00 Uhr für den Tag und von 22.00 bis 06.00 Uhr für
die Nacht. Die Messungen ergaben eine deutliche Reduktion der Lärmbelastung
durch die Umstellung auf Kreiselverkehr. Sie betrug 1.7 Dezibel am
Tag, was akustisch mit dem Effekt einer Verkehrsreduktion um 40%
zu vergleichen ist. Die Reduktion von 2.9 Dezibel in der Nacht
entspricht sogar einer Halbierung des Verkehrsaufkommens.
Der
Vergleich dieser Messungen mit Modellrechnungen auf der Grundlage
des Gesamtverkehrsmodells Region Basel zeigt, dass die
Modellrechnungen die Lärmimmissionen für die beiden
Verkehrskonzepte für die Tageswerte mit grosser Genauigkeit bestätigen.
Die Prognose für die nächtliche Lärmbelastung ist wegen stark
variierender Fahrzeuggeschwindigkeiten etwas ungenauer.
Die
Anwohnerinnen und Anwohner sind durch den Kreiselverkehr deutlich
geringerem Verkehrslärm ausgesetzt. Grund dafür ist am Tag die
Verhinderung des "Stop-and-go-Effekts" durch Aufhebung
der Ampel. Zudem reduziert die Kreiselform die Geschwindigkeiten,
dies wirkt sich besonders in der Nacht aus.
Personenkontrolle
an Versammlung der rechtsextremen PNOS führt zu Anklage am
Strafgericht
BASEL.
Das Strafgericht Basel-Stadt wird die Rechtmässigkeit einer
Personenkontrolle anlässlich einer Versammlung der PNOS im Juni
2002 zu beurteilen haben. Mitglieder dieser als rechtsextrem
eingestuften Partei hatten gegen Exponenten von Kantonspolizei und
Staatsanwaltschaft Strafanzeige eingereicht. Der Regierungsrat hat
von der Anklageerhebung Kenntnis genommen. Er hält fest, dass er
das damalige Verhalten der Polizei anlässlich dieser Kontrolle
als angemessen und situationsgerecht beurteilt.
Die
von Experten als rechtsextrem eingestufte Partei National
Orientierter Schweizer PNOS führte am 29. Juni 2002 im Saal des
Restaurants Drei Könige in Kleinhüningen eine Parteiversammlung
durch. Die damals vom als Holocaust-Leugner bekannten Bernhard
Schaub ideologisch angeführte PNOS hatte den Saal unter falschem
Namen reserviert. Da Zusammenstösse mit linksextremen
Gruppierungen zu befürchten waren, die auf diesen Samstag zu
einer Demonstration aufgerufen hatten, führte die Kantonspolizei
Basel-Stadt an dieser Versammlung eine Personenkontrolle durch,
Dabei wurden alle Anwesenden einzeln kontrolliert und
fotografiert. Einer davon war polizeilich ausgeschrieben; es
wurden auch zahlreiche verbotene Gegenstände sichergestellt.
Dabei wurde ein zur Festnahme ausgeschriebener Mann festgestellt
und die Polizei konfiszierte mehrere verbotene Messer. Diese
Kontrolle dauerte rund eine Stunde. Die Versammlung konnte
anschliessend weitergeführt werden.
In
der Folge reichten Mitglieder der PNOS gegen verschiedene
Exponenten der Polizei und der Staatsanwaltschaft Strafanzeigen
wegen Nötigung, Freiheitsberaubung und Amtsmissbrauch ein. Da
sich die Strafanzeigen auch gegen die Staatsanwaltschaft
richteten, ernannte der Regierungsrat Roland Winiger aus Olten zum
ausserordentlichen Staatsanwalt und beauftragte diesen mit der
Abklärung.
Der
ausserordentliche Staatsanwalt hat nun das Vorverfahren
abgeschlossen, In dessen Verlauf stellte er die Vorverfahren gegen
den ebenfalls angezeigten Vorsteher des Polizei- und Militärdepartementes
Basel-Stadt und zwei Staatsanwälte ein. Auf die Anzeigen gegen
zwei weitere Personen ging er nicht ein. Gegen zwei Offiziere der
Kantonspolizei Basel-Stadt erhebt er Anklage mit dem Vorwurf der
Freiheitsberaubung und des Amtsmissbrauchs. Es wird deshalb am
Strafgericht sein, die Rechtmässigkeit der damaligen
Personenkontrolle zu beurteilen.
Der
Regierungsrat hat von der Anklageerhebung Kenntnis genommen und hält
fest, dass er das Verhalten der Polizei anlässlich dieser
Personenkontrolle an der PNOS-Versammlung von Ende Juni 2002 als
angemessen und situationsgerecht beurteilt und für die
Anklageerhebung kein Verständnis hat. Allfällige Zweifel an der
Einsatzdoktrin, die offenbar zur Anklageerhebung geführt haben,
sollten vor dem Strafgericht ausgeräumt werden können. Das
Polizei- und Militärdepartement sieht dementsprechend auch keinen
Anlass, die Einsatzpraxis der Kantonspolizei aufgrund der
Anklageerhebung zu ändern.
Autobahn
A2 - Erhaltungsabschnitt Basel-Augst: Informationsanlass über
aktuellen Planungsstand
BASEL.
Nach bald 35 Jahren Betriebszeit weisen die Tragschichten der
Strassenbeläge wie auch die Brückenabdichtungen auf der Autobahn
A2/A3 grosse Schäden auf. In den Jahren 2005 bis 2008 im
Abschnitt Basel-Augst werden deshalb umfassende Sanierungsarbeiten
ausgeführt. Vertreter/innen der betroffenen Kantone BS, BL und AG
haben an einer Informationsveranstaltung am 26. August 2003 alle
involvierten Gemeinden, Verbände, Organisationen und weitere
interessierte Kreise zum ersten Mal über den aktuellen
Planungsstand informiert.
Die
Vorsteherinnen und Vorsteher der drei kantonalen Baudirektionen
der Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Aargau, Regierungsrätin
Elsbeth Schneider-Kenel, Regierungsrätin Barbara Schneider und
Landammann Peter Beyeler, haben am 26. August 2003 die
interessierte Öffentlichkeit zum ersten Mal über die
bevorstehenden Sanierungsarbeiten informiert.
Die
drei Kantone BL, BS und AG sowie das Bundesamt für Strassen
(Astra) haben anfangs dieses Jahres beschlossen, dass die Autobahn
A2/A3 im Abschnitt Basel-Augst in den Jahren 2005 bis 2008
integral instand zu setzen ist. Denn die Tragschichten der
Strassenbeläge weisen nach bald 35 Jahren grosse Schäden auf.
Dasselbe gilt für die Brückenabdichtungen und –beläge. Der
Grund hierfür liegt in der zunehmend starken Beanspruchung durch
den Motorfahrzeugverkehr. Die Tragkonstruktionen der
Autobahn-Bauwerke werden dabei stark in Mitleidenschaft gezogen.
Die
offensichtlichen Schäden wie Spurrinnen und Schlaglöcher können
höchstens noch zwei bis drei Jahre mit Sofortmassnahmen behoben
werden. Für die Zukunft ist eine umfassende Gesamtsanierung
unabdingbar. Ein großer Teil der Beläge muss vollständig
erneuert werden. Ebenso sind mehrere Brückenbauwerke instand zu
setzen, neu abzudichten oder gar vollumfänglich zu erneuern. Die
Anschlüsse Pratteln und Liestal sollen - soweit die Finanzierung
sichergestellt werden kann - bedarfsgerecht umgestaltet werden.
Auf diese Weise können die heute teilweise unterbrochenen
Verkehrsbeziehungen im Bereich des Anschlusses Liestal wieder in
Betrieb genommen werden.
Nach
Abschluss der Sanierungsarbeiten Ende 2008 fallen während rund 10
bis 15 Jahren bauliche Interventionen im meistbefahrenen
Autobahnabschnitt der Schweiz weg.
Der
engere Projektperimeter der Gesamtsanierung auf Boden des Kantons
Basel-Stadt umfasst die Singer-, Gellert- und Birsbrücke. Beim
Kanton Basel-Landschaft und beim Kanton Aargau sind es die
Zubringer Nord-Süd inklusive Tunnel Schänzli, der Anschluss
Birsfelden und alle Anschlüsse bis und mit Verzweigung Augst. Die
baulichen Vorbereitungsarbeiten starten im Jahre 2005. Die
Hauptarbeiten auf der Stammlinie Basel-Augst erfolgen in den
Jahren 2006 bis 2007. Während der Fussball-EM im Jahre 2008
finden keine Sanierungsarbeiten statt.
Der
ebenfalls zum Erhaltungsabschnitt Basel-Augst gehörende Tunnel
Schweizerhalle ist grundsätzlich nicht von den
Instandsetzungsarbeiten betroffen. Die verschiedenen Bau- und
Verkehrsphasen werden aber genutzt, um den Tunnel Schweizerhalle
noch mit kleineren Massnahmen wie beispielsweise
Fluchtwegmarkierung zu modifizieren.
Grundsätzlich
sollen auf der Autobahn A2 auch während der Bauarbeiten immer je
drei Fahrspuren pro Richtung für den Durchgangsverkehr zur Verfügung
stehen. Im Bereich der Birs- und Gellertbrücke, unmittelbar an
der Kantonsgrenze von Baselland zu Basel-Stadt, wird dies aufgrund
der begrenzten Platzverhältnisse nicht möglich sein: In diesem
Gebiet ist in Spitzenzeiten aufgrund der notwendigen Reduktion von
drei auf zwei Fahrspuren mit Staus zu rechnen.
Im
Rahmen der Sanierung des Autobahnabschnitts Basel-Augst sind keine
Kapazitätserweiterungen der Stammlinie und der Verzweigung Hagnau
vorgesehen. Die Kosten für die Erhaltungsmassnahmen werden gemäss
heutigem Stand (strategische Planung) auf grob rund 100 bis 120
Mio. Franken geschätzt und werden durch den Bund und die Kantone
getragen. Die Umgestaltung der Anschlüsse Pratteln und Liestal
und weitere Massnahmen sind in diesen Kosten nicht enthalten.
Als
oberstes Gebot bei den Sanierungsarbeiten gilt, dass die
Verkehrsbehinderungen aufgrund der Bauarbeiten zeitlich so kurz
wie möglich zu halten sind. Hierfür werden auch erhebliche
Mehraufwendungen und somit auch Mehrkosten einkalkuliert.
Mit
einem übergeordneten Verkehrsmanagement, flankierenden Maßnahmen
und einem Umleitungsmanagement im Bereich St. Jakob, insbesondere
bei Grossanlässen, werden alle Vorkehrungen getroffen, um den
Normalverkehr möglichst auf der Autobahn A2/A3 zu behalten. Den
Spitzenverkehr in Situationen mit erhöhtem Verkehrsaufkommen will
man im Korridor Basel-Augst kanalisieren und bei
ausserordentlichen Ereignissen weiträumig über die regionalen
Hochleistungsstrassen bewältigen. In einem solchen Ausnahmefall würden
auch der Kanton Aargau und das Land Baden-Württemberg tangiert.
Die
Vereinbarung über den Betrieb des Autobahnnetzes und der
Zollanlagen im Raume Basel, Augst, Rheinfelden, Lörrach und Weil
am Rhein vom 22. April 1999 wird selbstverständlich während der
gesamten Sanierungszeit respektiert.
Die
Gesamtleitung und -koordination der Arbeiten liegt federführend
beim Tiefbauamt des Kantons Basel-Landschaft. Die Tiefbauämter
der Kantone Basel-Stadt und Aargau, das Bundesamt für Strassen
(Astra) und zu einem späteren Zeitpunkt auch die zuständigen Behörden
des Landes Baden-Württemberg werden phasen- und stufengerecht
einbezogen.
Im
Sinne einer aktiven Information sollen weitgehend alle Beteiligten
und Betroffenen in das Projektgeschehen eingebunden werden. Der
Bund und die beteiligten Kantone wünschen bei diesen
unausweichlichen Sanierungsarbeiten eine konstruktive
Zusammenarbeit mit den entsprechenden Gemeinden, Verbänden,
Interessengemeinschaften, Vereinen und weiteren betroffenen
Institutionen und Organisationen.
Stromausfall
im Norden der Stadt - Ursache noch unbekannt
THUN.
Kurz vor Mittag bis nach 14 Uhr fiel gestern in den
nördlichen Teilen der Stadt Thun der Strom aus. Die
Energie Thun AG schaltete zunächst
ein Quartier nach dem andern auf BKW-Strom um, danach konnte die
Produktion des Aarekraftwerks allmählich wieder hoch
gefahren werden. Die Ursache
der automatischen Stromabschaltung war am Nachmittag noch
unbekannt.
See-
und Freibäder sind noch bis Mitte September geöffnet
ZÜRICH.
Bis Sonntag, 7. September 2003 bleiben die See- und Freibäder
der Stadt Zürich für
den Badebetrieb offen. Verschiedene Sommerbäder sind sogar bis
Sonntag, 21. September 2003 geöffnet, sofern nicht ein deutlicher
Temperatursturz hingenommen werden muss.
Das
Sportamt der Stadt Zürich, eine Dienstabteilung des Schul-
und Sportdepartements, hält die See- und Freibäder wie folgt geöffnet:
bis Sonntag, 7. September 2003 :
Allenmoos, Auhof, Au-Höngg, Heuried, Katzensee, Mythenquai ,
Oberer Letten, Unterer Letten,
bis
Montag, 15. September 2003 : Enge (Frauenseite), Letzigraben,
Seebach, Schanzengraben, Stadthausquai, und Tiefenbrunnen bis
Sonntag, 21. September 2003 : Enge, Utoquai und Wollishofen.
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