Einbürgerungsverfahren: Kanton orientiert über Auswirkungen des Bundesgerichtsurteils

BERN. Das Bundesgerichtsurteil über Einbürgerungen an der Urne hat auch für bernische Gemeinden Folgen. Zwar wird in kaum einer Gemeinde über Einbürgerungen an der Urne entschieden, doch auch Gemeindeversammlungen bergen Prozessrisiken. Über die neue Situation orientierte das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung die Gemeinden in einem Schreiben.

Nordostschweizer Kantone verfolgen gemeinsame Verteilnetzgesellschaft nicht weiter

ZÜRICH. Die Eigentümerkantone der Axpo Holding AG verfolgen die ursprünglich geplante vollständige Integration der kantonalen Verteilnetze ihrer fünf Kantonswerke in die Axpo Holding AG nicht weiter.

Milchbucktunnel: Nacht- und Wochenendsperrung

ZÜRICH. Die erste Sanierungsphase im Milchbucktunnel ist beinahe abgeschlossen. Wegen Ab-schlussarbeiten und Vorbereitungen (Verschiebung der Sichtschutzelemente) für die nächste Phase ist der Tunnel von Mittwoch, 27. August 2003, bis Freitag, 29. August 2003, jeweils von 20.30 Uhr bis 05.30 Uhr gesperrt.

Vernehmlassung zur Legislaturplanung 2003-2007 des Bundes

ALTDORF. Der Urner Regierungsrat hat zu Handen der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) zur Legislaturplanung 2003-2007 des Bundes Stellung genommen. Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die Vorgehensweise des Bundesrates, die Kantone bereits im Planungsprozess mit einzubeziehen.

Teil-Strassenlärm-

sanierungsprogramme in den Gemeinden Erstfeld und Altdorf

ALTDORF. Der Regierungsrat des Kantons Uri  hat weitere zwei Projekte für die Teilstrassenlärmsanierung in den Gemeinden Erstfeld (Nationalstrasse A2, Teilstrecke Taubachtunnel Süd bis Wiler, Bergspur) und Altdorf (Flüelerstrasse) genehmigt. Ebenso hat er die vom Amt für Umweltschutz verfügten Erleichterungen zur Kenntnis genommen.

63 Kandidierende auf 12 Nationalratswahllisten

FRAUENFELD. Am 25. August ist die Frist für das Einreichen von Wahlvorschlägen für die Nationalratswahlen vom   19. Oktober 2003 abgelaufen. Bei der Staatskanzlei des Kantons Thurgau wurden insgesamt 12 Listen eingereicht, fünf weniger als vor vier Jahren. Um die sechs Nationalratssitze bewerben sich insgesamt 63 Personen – 28 weniger als 1999. Davon sind 22 Frauen (34,9 Prozent) und 41 Männer (65,1 Prozent).

Justizkommission stimmt Reform der Strafverfolgung zu

SOLOTHURN. Unter der Leitung von Herbert Wüthrich (SVP, Gerlafingen) hat die Justizkommission (JUKO) des Kantons Solothurn die Reform der Strafverfolgung zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Die Reform enthält eine Verfassungsänderung sowie eine Reihe von Gesetzesänderungen im Bereich der Strafverfolgung.

Jurassische Regierung in Solothurn zu Gast

SOLOTHURN. Im Rahmen ihrer "freundeidgenössichen Kontakte" hat die Solothurner Regierung den Gesamtregierungsrat der Republik und des Kantons Jura am Mittwoch, 27. August 2003 zu einem ganztägigen Besuch empfangen. Nach dem Empfang im Rathaus stand eine Besichtigung der Firma Fraisa S.A. in Bellach und der Storchensiedlung in Altreu auf dem Programm.

Berufsbildungsverordnung – Ja mit Vorbehalten

SOLOTHURN. Der Regierungsrat des Kantons Solothurn begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Volkswirtschafts- departement die neue Berufsbildungs- verordnung. Er bemängelt allerdings, dass die Kantone - nach heutigem Erkenntnisstand - mit den konkreten Vollzugsproblemen weitgehend allein gelassen würden.

Angebotskonzept für Bahn und Bus – Thal kann sich äussern

SOLOTHURN. Eine Untersuchung zum Fahrplankonzept 2005 für die Region Thal hat gezeigt, dass die Bahn für den Verkehr Oensingen – Balsthal das geeignete Verkehrsmittel ist. Das Amt für Verkehr und Tiefbau (AVT) hat die Einwohnergemeinden in der Region Thal bis zum 12. September 2003 zur Stellungnahme zum Angebotskonzept 2005 für Bahn und Bus in der Region Thal eingeladen.

Beiträge zur Förderung des kulturellen Lebens

GLARUS. Aus dem Glarner Lotteriefonds werden gestützt auf die Anträge der Kommission zur Förderung des kulturellen Lebens Beiträge und Defizitgarantien an 22 kulturell tätige Einzelpersonen oder Organisationen im Gesamtbetrag von rund 180‘000 Franken zugesichert.

Weniger Lärm durch Kreiselverkehr

BASEL. Durch den Umbau der Dorenbachkreuzung von einer ampelgeregelten Kreuzung in einen Kreisel konnte eine markante Lärmreduktion erreicht werden. In den letzten Jahren sind in vielen Schweizer Städten ampelgeregelte Kreuzungen in einen Kreiselverkehr umgebaut worden. So wurde auch in Basel die Dorenbachkreuzung umgestaltet.

Personenkontrolle an Versammlung der rechtsextremen PNOS führt zu Anklage am Strafgericht

BASEL. Das Strafgericht Basel-Stadt wird die Rechtmässigkeit einer Personenkontrolle anlässlich einer Versammlung der PNOS im Juni 2002 zu beurteilen haben. Mitglieder dieser als rechtsextrem eingestuften Partei hatten gegen Exponenten von Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft Strafanzeige eingereicht.

Autobahn A2 - Erhaltungsabschnitt Basel-Augst: Informationsanlass über aktuellen Planungsstand

BASEL. Nach bald 35 Jahren Betriebszeit weisen die Tragschichten der Strassenbeläge wie auch die Brückenabdichtungen auf der Autobahn A2/A3 grosse Schäden auf. In den Jahren 2005 bis 2008 im Abschnitt Basel-Augst werden deshalb umfassende Sanierungsarbeiten ausgeführt.

Stromausfall im Norden der Stadt - Ursache noch unbekannt

THUN. Kurz vor Mittag bis nach 14 Uhr fiel gestern in den  nördlichen Teilen der Stadt Thun der Strom aus. Die Energie Thun AG schaltete  zunächst ein Quartier nach dem andern auf BKW-Strom um, danach konnte die  Produktion des Aarekraftwerks allmählich wieder hoch gefahren werden. Die  Ursache der automatischen Stromabschaltung war am Nachmittag noch unbekannt.

See- und Freibäder sind noch bis Mitte September geöffnet

ZÜRICH. Bis Sonntag, 7. September 2003 bleiben die See- und Freibäder der Stadt Zürich  für den Badebetrieb offen. Verschiedene Sommerbäder sind sogar bis Sonntag, 21. September 2003 geöffnet, sofern nicht ein deutlicher Temperatursturz hingenommen werden muss.

 

27. August 2003

Einbürgerungsverfahren: Kanton orientiert über Auswirkungen des Bundesgerichtsurteils

BERN. Das Bundesgerichtsurteil über Einbürgerungen an der Urne hat auch für bernische Gemeinden Folgen. Zwar wird in kaum einer Gemeinde über Einbürgerungen an der Urne entschieden, doch auch Gemeindeversammlungen bergen Prozessrisiken. Über die neue Situation orientierte das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung die Gemeinden in einem Schreiben.

Anfang Juli hat das Bundesgericht entschieden, dass Urnenabstimmungen über Einbürgerungen verfassungsrechtlich unzulässig sind. Obwohl soweit bekannt in keiner bernischen Gemeinde Einbürgerungsentscheide an der Urne getroffen werden, hat dieser Entscheid verbreitet Unsicherheit ausgelöst. Dies deshalb, weil das höchste Gericht in seinem Entscheid ausdrücklich offengelassen hat, ob und in welcher Form Gemeindeversammlungen über Einbürgerungen entscheiden dürfen. Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung hat den Gemeinden daher seine Beurteilung der neuen Situation in einem Schreiben dargelegt.

Solange das Bundesgericht in dieser Frage nicht entschieden hat, sind Einbürgerungen an Gemeindeversammlungen im Kanton Bern grundsätzlich zulässig. Ablehnende Einbürgerungsentscheide müssen allerdings begründet werden. Dies eröffnet den Gemeinden nach Ansicht des Kantons grundsätzlich folgende Möglichkeiten: Sie können auf die Begründung des Entscheids verzichten, gehen damit aber ein erhebliches Prozessrisiko ein. Sie können aber auch gleich im Anschluss an den Entscheid über eine Begründung der Ablehnung abstimmen. Ergibt sich eine Begründung nicht bereits deutlich aus den Voten, muss die Gemeindeversammlung vor der Abstimmung über die Gründe diskutieren. Schliesslich kann ein negativer Entscheid ausgesetzt und auf die nächste Versammlung verschoben werden. Die Gemeindebehörden können in der Zwischenzeit eine entsprechende Begründung ausarbeiten, wobei sie die Gesuchstellenden abermals anhören können. An der späteren Gemeindeversammlung werden die Stimmberechtigten über die Ablehnungsgründe informiert und entscheiden nun definitiv über das Gesuch.

Der Kanton empfiehlt den Gemeinden, ablehnende Gesuche in jedem Fall zu begründen. Er weist darauf hin, dass viele Gemeinden die Kompetenz zum Entscheid über Einbürgerungen dem Gemeinderat oder einer Kommission delegiert haben. Diese Gemeinden haben deutlich geringere Prozessrisiken als Gemeinden, die die Kompetenz bei der Gemeindeversammlung belassen haben. Es ist Sache der Gemeinden, zu entscheiden, welchen Weg sie wählen wollen.

Nordostschweizer Kantone verfolgen gemeinsame Verteilnetzgesellschaft nicht weiter

ZÜRICH. Die Eigentümerkantone der Axpo Holding AG verfolgen die ursprünglich geplante vollständige Integration der kantonalen Verteilnetze ihrer fünf Kantonswerke in die Axpo Holding AG nicht weiter.

Die Eigentümer der Axpo Holding AG, die Kantone Zürich, Aargau, St. Gallen, Thurgau, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden, Glarus und Zug haben die energiepolitische Situation neu analysiert. Sie gelangen zum Schluss, dass der in den letzten drei Jahren erreichte Stand der Stromversorgung in der Nordostschweiz zu konsolidieren ist. Mit diesem Entscheid berücksichtigen die Kantone die aktuellen politischen Rahmenbedingungen. Das Projekt für eine vollständige Integration der Kantonswerke in eine gemeinsame Verteilnetzgesellschaft unter dem Dach der Axpo Holding AG wird deshalb nicht weiterverfolgt und per Ende September 2003 abgeschlossen.

Die Axpo Kantone werden nun die Situation und den Handlungsbedarf im Bereich ihrer eigenen Kantonswerke beziehungsweise ihrer Verteilnetze analysieren. Je nach Interessenlage sind individuell allfällige vertiefte Formen der Zusammenarbeit zwischen einem Kantonswerk und der Axpo zu entwickeln. Ziel intensivierter Kooperationen ist eine weitere Effizienzsteigerung bei den Dienstleistungen, um noch stärker auf Kundenbedürfnisse eingehen zu können und die Wettbewerbsfähigkeit durch attraktive Preise nachhaltig zu optimieren. Mit Blick auf den Strommarkt richtet Axpo ihre Preisstrategie im Versorgungsgebiet, trotz letztjährigem EMG-Nein, konsequent auf internationale Wettbewerbsfähigkeit aus. Der im Jahre 2002 unterzeichnete Kooperationsvertrag zwischen den Kantonswerken und der Axpo soll auch unter den neuen Voraussetzungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten weiter geführt werden. Er regelt bereits heute eine Reihe von gemeinsamen Dienstleistungen, zum Beispiel in den Bereichen Informatik, Vertriebssupport oder Netzinfrastruktur.

Die Eigentümerkantone sind überzeugt, dass die Kantonswerke und die Axpo in ihrer heutigen Struktur für die Zukunft gerüstet sind. Dies um so mehr, als die Axpo mit der Integration von CKW und EGL weiter gestärkt wurde. Gemeinsam werden sich Kantone, Kantonswerke und Axpo für die Versorgungssicherheit und einen optimalen Service public zu günstigen Preisen einsetzen. Die zukünftigen Rahmenbedingungen für die Elektrizitätswirtschaft, welche der Bund mit der Elektrizitätswirtschaftsordnung (ELWO) gegenwärtig erarbeitet, werden zu gegebener Zeit im Rahmen der neuen Strategieentwicklung berücksichtigt und als Teilaspekt in die weiteren Entwicklungsarbeiten der Axpo Gruppe einfliessen.

Milchbucktunnel: Nacht- und Wochenendsperrung

ZÜRICH. Die erste Sanierungsphase im Milchbucktunnel ist beinahe abgeschlossen. Wegen Ab-schlussarbeiten und Vorbereitungen (Verschiebung der Sichtschutzelemente) für die nächste Phase ist der Tunnel von Mittwoch, 27. August 2003, bis Freitag, 29. August 2003, jeweils von 20.30 Uhr bis 05.30 Uhr gesperrt.

Vernehmlassung zur Legislaturplanung 2003-2007 des Bundes

ALTDORF. Der Urner Regierungsrat hat zu Handen der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) zur Legislaturplanung 2003-2007 des Bundes Stellung genommen. Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die Vorgehensweise des Bundesrates, die Kantone bereits im Planungsprozess mit einzubeziehen. Der Bundesrat will mit der Anhörung der Kantone grundsätzliche Probleme und Anliegen der Kantone in den einzelnen Bereichen frühzeitig erfassen, damit er diese zu einem geeigneten Zeitpunkt in seine Überlegungen einbeziehen kann. An einer ausserordentlichen Plenarversammlung der KdK Ende November sollen die Ergebnisse der Kantonalen Stellungnahmen mit dem Bund diskutiert werden.

Teil-Strassenlärmsanierungsprogramme in den Gemeinden Erstfeld und Altdorf

ALTDORF. Der Regierungsrat des Kantons Uri  hat weitere zwei Projekte für die Teilstrassenlärmsanierung in den Gemeinden Erstfeld (Nationalstrasse A2, Teilstrecke Taubachtunnel Süd bis Wiler, Bergspur) und Altdorf (Flüelerstrasse) genehmigt. Ebenso hat er die vom Amt für Umweltschutz verfügten Erleichterungen zur Kenntnis genommen. Die Teil-Strassenlärmsanierungs- programme zeigen, dass die Immissionsgrenzwerte in den fraglichen Gebieten bei zahlreichen Liegenschaften überschritten werden. Im Rahmen der ordentlichen Unterhaltsarbeiten der Strassen werden bei allfälligen künftigen Belagserneuerungen lärmarme Beläge eingebaut. Als weitere Massnahme sind Schallschutzfenster respektive Schalldämmlüfter bei Schlafräumen vorgesehen. Gemäss Konzept des Kantons Uri werden auf freiwilliger Basis Massnahmen getroffen, wenn beim Referenzszenario der Immissionsgrenzwert tags oder nachts überschritten ist und sich die Eigentümerschaft mit 15 Prozent an den Kosten beteiligt. Leisten Eigentümer diesen Beitrag nicht, werden Massnahmen nur bei Überschreitungen des Alarmgrenzwertes realisiert. Die Ausgaben für das Projekt entlang der A2 in Erstfeld betragen Fr. 61`000. In der Gemeinde Altdorf (Flüelerstrasse) fallen Fr. 1`662`000 an. Die Bundessubventionen betragen zwischen 56 und 97 Prozent. Somit entstehen dem Kanton Uri insgesamt Kosten für die Projekte in Erstfeld und Altdorf von zirka Fr. 733`000.

63 Kandidierende auf 12 Nationalratswahllisten

FRAUENFELD. Am 25. August ist die Frist für das Einreichen von Wahlvorschlägen für die Nationalratswahlen vom   19. Oktober 2003 abgelaufen. Bei der Staatskanzlei des Kantons Thurgau wurden insgesamt 12 Listen eingereicht, fünf weniger als vor vier Jahren. Um die sechs Nationalratssitze bewerben sich insgesamt 63 Personen – 28 weniger als 1999. Davon sind 22 Frauen (34,9 Prozent) und 41 Männer (65,1 Prozent).

Justizkommission stimmt Reform der Strafverfolgung zu

SOLOTHURN. Unter der Leitung von Herbert Wüthrich (SVP, Gerlafingen) hat die Justizkommission (JUKO) des Kantons Solothurn die Reform der Strafverfolgung zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Die Reform enthält eine Verfassungsänderung sowie eine Reihe von Gesetzesänderungen im Bereich der Strafverfolgung. Die Strafverfolgung soll wirksamer werden und die rechtsstaatlichen Anforderungen erfüllen. Der Kantonsrat wird die Vorlage voraussichtlich in der November-Session abschliessend beraten.

Jurassische Regierung in Solothurn zu Gast

SOLOTHURN. Im Rahmen ihrer "freundeidgenössichen Kontakte" hat die Solothurner Regierung den Gesamtregierungsrat der Republik und des Kantons Jura am Mittwoch, 27. August 2003 zu einem ganztägigen Besuch empfangen. Nach dem Empfang im Rathaus stand eine Besichtigung der Firma Fraisa S.A. in Bellach und der Storchensiedlung in Altreu auf dem Programm. Am Nachmittag wurden die Gäste mit Ross und Wagen durch den Bucheggberg geführt. Neben dem gesellschaftlichen Teil fand auch der Gedankenaustausch zwischen den einzelnen Regierungsmitgliedern reichlich Platz. 1980 war Solothurn der erste Kanton, der von der Regierung des damals neugegründeten Kanton Jura zu einem "offiziellen Staatsbesuch" eingeladen wurde.

Berufsbildungsverordnung – Ja mit Vorbehalten

SOLOTHURN. Der Regierungsrat des Kantons Solothurn begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Volkswirtschafts- departement die neue Berufsbildungsverordnung. Er bemängelt allerdings, dass die Kantone - nach heutigem Erkenntnisstand - mit den konkreten Vollzugsproblemen weitgehend allein gelassen würden.

Angebotskonzept für Bahn und Bus – Thal kann sich äussern

SOLOTHURN. Eine Untersuchung zum Fahrplankonzept 2005 für die Region Thal hat gezeigt, dass die Bahn für den Verkehr Oensingen – Balsthal das geeignete Verkehrsmittel ist. Das Amt für Verkehr und Tiefbau (AVT) hat die Einwohnergemeinden in der Region Thal bis zum 12. September 2003 zur Stellungnahme zum Angebotskonzept 2005 für Bahn und Bus in der Region Thal eingeladen. Ab 2005 ist ein Halbstundentakt zwischen Oensingen und Balsthal nötig, um die Anbindung der Region Thal an den Fernverkehr in Oensingen auch künftig zu gewährleisten.

Beiträge zur Förderung des kulturellen Lebens

GLARUS. Aus dem Glarner Lotteriefonds werden gestützt auf die Anträge der Kommission zur Förderung des kulturellen Lebens Beiträge und Defizitgarantien an 22 kulturell tätige Einzelpersonen oder Organisationen im Gesamtbetrag von rund 180‘000 Franken zugesichert.

Von den grösseren Einzelzuwendungen seien beispielhaft erwähnt: Glarner Konzert- und Theatergesellschaft, Defizitbeitrag von 26‘000 Franken für das Regierungskonzert 2004; Glarner Singverein, Defizitgarantie von 33‘000 Franken für die Aufführung des Hauptkonzertes 2004; The Kommittee führ Müsick + 4A-Acts, Defizitgarantie von 20‘000 Franken für acht Konzerte im Jahr 2004; Horst Züger, Filmproduzent, Uznach, 10‘000 Franken für das Filmprojekt «Der Ameisenweg» mit glarnerischer Beteiligung an den Dreharbeiten; Stiftung pro Elm, 35‘000 Franken für die Beschaffung einer neuen Diaschau in der Schiefertafelfabrik Elm.

Der Regierungsrat verleiht im Weiteren Willy Bowald, Nidfurn, für seine langjährigen Leistungen als Dirigent einen Anerkennungspreis, welcher anlässlich der Verleihung des Glarner Kulturpreises 2003 am 7. November 2003 überreicht wird.

Weniger Lärm durch Kreiselverkehr

BASEL. Durch den Umbau der Dorenbachkreuzung von einer ampelgeregelten Kreuzung in einen Kreisel konnte eine markante Lärmreduktion erreicht werden.

In den letzten Jahren sind in vielen Schweizer Städten ampelgeregelte Kreuzungen in einen Kreiselverkehr umgebaut worden. So wurde auch in Basel die Dorenbachkreuzung umgestaltet. Am stark belasteten Verkehrsknoten Dorenbach mit 1200 Fahrzeugen pro Stunde auf dem äusseren Ring führte das Baudepartement vor dem Umbau, im April 2001, Lärmmessungen durch, die im Juni 2002 nach Inbetriebnahme des Kreisels wiederholt wurden. Gemessen wurde von 06.00 bis 22.00 Uhr für den Tag und von 22.00 bis 06.00 Uhr für die Nacht. Die Messungen ergaben eine deutliche Reduktion der Lärmbelastung durch die Umstellung auf Kreiselverkehr. Sie betrug 1.7 Dezibel am Tag, was akustisch mit dem Effekt einer Verkehrsreduktion um 40% zu vergleichen ist. Die Reduktion von 2.9 Dezibel in der Nacht entspricht sogar einer Halbierung des Verkehrsaufkommens.

Der Vergleich dieser Messungen mit Modellrechnungen auf der Grundlage des Gesamtverkehrsmodells Region Basel zeigt, dass die Modellrechnungen die Lärmimmissionen für die beiden Verkehrskonzepte für die Tageswerte mit grosser Genauigkeit bestätigen. Die Prognose für die nächtliche Lärmbelastung ist wegen stark variierender Fahrzeuggeschwindigkeiten etwas ungenauer.

Die Anwohnerinnen und Anwohner sind durch den Kreiselverkehr deutlich geringerem Verkehrslärm ausgesetzt. Grund dafür ist am Tag die Verhinderung des "Stop-and-go-Effekts" durch Aufhebung der Ampel. Zudem reduziert die Kreiselform die Geschwindigkeiten, dies wirkt sich besonders in der Nacht aus.

Personenkontrolle an Versammlung der rechtsextremen PNOS führt zu Anklage am Strafgericht

BASEL. Das Strafgericht Basel-Stadt wird die Rechtmässigkeit einer Personenkontrolle anlässlich einer Versammlung der PNOS im Juni 2002 zu beurteilen haben. Mitglieder dieser als rechtsextrem eingestuften Partei hatten gegen Exponenten von Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft Strafanzeige eingereicht. Der Regierungsrat hat von der Anklageerhebung Kenntnis genommen. Er hält fest, dass er das damalige Verhalten der Polizei anlässlich dieser Kontrolle als angemessen und situationsgerecht beurteilt.

Die von Experten als rechtsextrem eingestufte Partei National Orientierter Schweizer PNOS führte am 29. Juni 2002 im Saal des Restaurants Drei Könige in Kleinhüningen eine Parteiversammlung durch. Die damals vom als Holocaust-Leugner bekannten Bernhard Schaub ideologisch angeführte PNOS hatte den Saal unter falschem Namen reserviert. Da Zusammenstösse mit linksextremen Gruppierungen zu befürchten waren, die auf diesen Samstag zu einer Demonstration aufgerufen hatten, führte die Kantonspolizei Basel-Stadt an dieser Versammlung eine Personenkontrolle durch, Dabei wurden alle Anwesenden einzeln kontrolliert und fotografiert. Einer davon war polizeilich ausgeschrieben; es wurden auch zahlreiche verbotene Gegenstände sichergestellt. Dabei wurde ein zur Festnahme ausgeschriebener Mann festgestellt und die Polizei konfiszierte mehrere verbotene Messer. Diese Kontrolle dauerte rund eine Stunde. Die Versammlung konnte anschliessend weitergeführt werden.

In der Folge reichten Mitglieder der PNOS gegen verschiedene Exponenten der Polizei und der Staatsanwaltschaft Strafanzeigen wegen Nötigung, Freiheitsberaubung und Amtsmissbrauch ein. Da sich die Strafanzeigen auch gegen die Staatsanwaltschaft richteten, ernannte der Regierungsrat Roland Winiger aus Olten zum ausserordentlichen Staatsanwalt und beauftragte diesen mit der Abklärung.

Der ausserordentliche Staatsanwalt hat nun das Vorverfahren abgeschlossen, In dessen Verlauf stellte er die Vorverfahren gegen den ebenfalls angezeigten Vorsteher des Polizei- und Militärdepartementes Basel-Stadt und zwei Staatsanwälte ein. Auf die Anzeigen gegen zwei weitere Personen ging er nicht ein. Gegen zwei Offiziere der Kantonspolizei Basel-Stadt erhebt er Anklage mit dem Vorwurf der Freiheitsberaubung und des Amtsmissbrauchs. Es wird deshalb am Strafgericht sein, die Rechtmässigkeit der damaligen Personenkontrolle zu beurteilen.

Der Regierungsrat hat von der Anklageerhebung Kenntnis genommen und hält fest, dass er das Verhalten der Polizei anlässlich dieser Personenkontrolle an der PNOS-Versammlung von Ende Juni 2002 als angemessen und situationsgerecht beurteilt und für die Anklageerhebung kein Verständnis hat. Allfällige Zweifel an der Einsatzdoktrin, die offenbar zur Anklageerhebung geführt haben, sollten vor dem Strafgericht ausgeräumt werden können. Das Polizei- und Militärdepartement sieht dementsprechend auch keinen Anlass, die Einsatzpraxis der Kantonspolizei aufgrund der Anklageerhebung zu ändern.

Autobahn A2 - Erhaltungsabschnitt Basel-Augst: Informationsanlass über aktuellen Planungsstand

BASEL. Nach bald 35 Jahren Betriebszeit weisen die Tragschichten der Strassenbeläge wie auch die Brückenabdichtungen auf der Autobahn A2/A3 grosse Schäden auf. In den Jahren 2005 bis 2008 im Abschnitt Basel-Augst werden deshalb umfassende Sanierungsarbeiten ausgeführt. Vertreter/innen der betroffenen Kantone BS, BL und AG haben an einer Informationsveranstaltung am 26. August 2003 alle involvierten Gemeinden, Verbände, Organisationen und weitere interessierte Kreise zum ersten Mal über den aktuellen Planungsstand informiert.

Die Vorsteherinnen und Vorsteher der drei kantonalen Baudirektionen der Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Aargau, Regierungsrätin Elsbeth Schneider-Kenel, Regierungsrätin Barbara Schneider und Landammann Peter Beyeler, haben am 26. August 2003 die interessierte Öffentlichkeit zum ersten Mal über die bevorstehenden Sanierungsarbeiten informiert.

Die drei Kantone BL, BS und AG sowie das Bundesamt für Strassen (Astra) haben anfangs dieses Jahres beschlossen, dass die Autobahn A2/A3 im Abschnitt Basel-Augst in den Jahren 2005 bis 2008 integral instand zu setzen ist. Denn die Tragschichten der Strassenbeläge weisen nach bald 35 Jahren grosse Schäden auf. Dasselbe gilt für die Brückenabdichtungen und –beläge. Der Grund hierfür liegt in der zunehmend starken Beanspruchung durch den Motorfahrzeugverkehr. Die Tragkonstruktionen der Autobahn-Bauwerke werden dabei stark in Mitleidenschaft gezogen.

Die offensichtlichen Schäden wie Spurrinnen und Schlaglöcher können höchstens noch zwei bis drei Jahre mit Sofortmassnahmen behoben werden. Für die Zukunft ist eine umfassende Gesamtsanierung unabdingbar. Ein großer Teil der Beläge muss vollständig erneuert werden. Ebenso sind mehrere Brückenbauwerke instand zu setzen, neu abzudichten oder gar vollumfänglich zu erneuern. Die Anschlüsse Pratteln und Liestal sollen - soweit die Finanzierung sichergestellt werden kann - bedarfsgerecht umgestaltet werden. Auf diese Weise können die heute teilweise unterbrochenen Verkehrsbeziehungen im Bereich des Anschlusses Liestal wieder in Betrieb genommen werden.

Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten Ende 2008 fallen während rund 10 bis 15 Jahren bauliche Interventionen im meistbefahrenen Autobahnabschnitt der Schweiz weg.

Der engere Projektperimeter der Gesamtsanierung auf Boden des Kantons Basel-Stadt umfasst die Singer-, Gellert- und Birsbrücke. Beim Kanton Basel-Landschaft und beim Kanton Aargau sind es die Zubringer Nord-Süd inklusive Tunnel Schänzli, der Anschluss Birsfelden und alle Anschlüsse bis und mit Verzweigung Augst. Die baulichen Vorbereitungsarbeiten starten im Jahre 2005. Die Hauptarbeiten auf der Stammlinie Basel-Augst erfolgen in den Jahren 2006 bis 2007. Während der Fussball-EM im Jahre 2008 finden keine Sanierungsarbeiten statt.

Der ebenfalls zum Erhaltungsabschnitt Basel-Augst gehörende Tunnel Schweizerhalle ist grundsätzlich nicht von den Instandsetzungsarbeiten betroffen. Die verschiedenen Bau- und Verkehrsphasen werden aber genutzt, um den Tunnel Schweizerhalle noch mit kleineren Massnahmen wie beispielsweise Fluchtwegmarkierung zu modifizieren.

Grundsätzlich sollen auf der Autobahn A2 auch während der Bauarbeiten immer je drei Fahrspuren pro Richtung für den Durchgangsverkehr zur Verfügung stehen. Im Bereich der Birs- und Gellertbrücke, unmittelbar an der Kantonsgrenze von Baselland zu Basel-Stadt, wird dies aufgrund der begrenzten Platzverhältnisse nicht möglich sein: In diesem Gebiet ist in Spitzenzeiten aufgrund der notwendigen Reduktion von drei auf zwei Fahrspuren mit Staus zu rechnen.

Im Rahmen der Sanierung des Autobahnabschnitts Basel-Augst sind keine Kapazitätserweiterungen der Stammlinie und der Verzweigung Hagnau vorgesehen. Die Kosten für die Erhaltungsmassnahmen werden gemäss heutigem Stand (strategische Planung) auf grob rund 100 bis 120 Mio. Franken geschätzt und werden durch den Bund und die Kantone getragen. Die Umgestaltung der Anschlüsse Pratteln und Liestal und weitere Massnahmen sind in diesen Kosten nicht enthalten.

Als oberstes Gebot bei den Sanierungsarbeiten gilt, dass die Verkehrsbehinderungen aufgrund der Bauarbeiten zeitlich so kurz wie möglich zu halten sind. Hierfür werden auch erhebliche Mehraufwendungen und somit auch Mehrkosten einkalkuliert.

Mit einem übergeordneten Verkehrsmanagement, flankierenden Maßnahmen und einem Umleitungsmanagement im Bereich St. Jakob, insbesondere bei Grossanlässen, werden alle Vorkehrungen getroffen, um den Normalverkehr möglichst auf der Autobahn A2/A3 zu behalten. Den Spitzenverkehr in Situationen mit erhöhtem Verkehrsaufkommen will man im Korridor Basel-Augst kanalisieren und bei ausserordentlichen Ereignissen weiträumig über die regionalen Hochleistungsstrassen bewältigen. In einem solchen Ausnahmefall würden auch der Kanton Aargau und das Land Baden-Württemberg tangiert.

Die Vereinbarung über den Betrieb des Autobahnnetzes und der Zollanlagen im Raume Basel, Augst, Rheinfelden, Lörrach und Weil am Rhein vom 22. April 1999 wird selbstverständlich während der gesamten Sanierungszeit respektiert.

Die Gesamtleitung und -koordination der Arbeiten liegt federführend beim Tiefbauamt des Kantons Basel-Landschaft. Die Tiefbauämter der Kantone Basel-Stadt und Aargau, das Bundesamt für Strassen (Astra) und zu einem späteren Zeitpunkt auch die zuständigen Behörden des Landes Baden-Württemberg werden phasen- und stufengerecht einbezogen.

Im Sinne einer aktiven Information sollen weitgehend alle Beteiligten und Betroffenen in das Projektgeschehen eingebunden werden. Der Bund und die beteiligten Kantone wünschen bei diesen unausweichlichen Sanierungsarbeiten eine konstruktive Zusammenarbeit mit den entsprechenden Gemeinden, Verbänden, Interessengemeinschaften, Vereinen und weiteren betroffenen Institutionen und Organisationen.

Stromausfall im Norden der Stadt - Ursache noch unbekannt

THUN. Kurz vor Mittag bis nach 14 Uhr fiel gestern in den  nördlichen Teilen der Stadt Thun der Strom aus. Die Energie Thun AG schaltete  zunächst ein Quartier nach dem andern auf BKW-Strom um, danach konnte die  Produktion des Aarekraftwerks allmählich wieder hoch gefahren werden. Die  Ursache der automatischen Stromabschaltung war am Nachmittag noch unbekannt.

See- und Freibäder sind noch bis Mitte September geöffnet

ZÜRICH. Bis Sonntag, 7. September 2003 bleiben die See- und Freibäder der Stadt Zürich  für den Badebetrieb offen. Verschiedene Sommerbäder sind sogar bis Sonntag, 21. September 2003 geöffnet, sofern nicht ein deutlicher Temperatursturz hingenommen werden muss.

Das  Sportamt der Stadt Zürich, eine Dienstabteilung des Schul- und Sportdepartements, hält die See- und Freibäder wie folgt geöffnet: bis Sonntag, 7. September 2003 : Allenmoos, Auhof, Au-Höngg, Heuried, Katzensee, Mythenquai , Oberer Letten, Unterer Letten,

bis Montag, 15. September 2003 : Enge (Frauenseite), Letzigraben, Seebach, Schanzengraben, Stadthausquai, und Tiefenbrunnen bis Sonntag, 21. September 2003 : Enge, Utoquai und Wollishofen.

 

 

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