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Szenarien
zur künftigen Bahnlandschaft Schweiz
BERN.
Die vielfältige Bahnlandschaft in der Schweiz ist in Bewegung.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) wird im Rahmen der
Vernehmlassungsvorlage für die Bahnreform 2 im letzten Quartal
dieses Jahres zwei Szenarien zur Diskussion stellen. Sie
unterscheiden sich vor allem im Regionalverkehr. Im Fern- und im Güterverkehr
sind keine Änderungen vorgesehen.
An
der Generalversammlung des Verbands öffentlicher Verkehr (VöV)
stellte BAV-Geschäftsleitungsmitglied Ulrich Sieber die beiden
Szenarien vor. Sieber sprach an Stelle des verhinderten BAV-
Direktors Max Friedli.
Szenario
1 mit dem Arbeitstitel „SBB plus x“ sieht vor, dass die SBB
und die „Privatbahnen“ (KTU) als integrierte Unternehmungen
bestehen bleiben. Mit Blick auf die Entwicklung in der EU und auf
die angespannte Finanzlage des Bundes ist eine weitere
Konsolidierung bei den KTU unausweichlich. Die in dieser Variante
skizzierte Bahnlandschaft besteht aus der SBB AG und einer
unbekannten Zahl verstärkter Privatbahngruppen. Die genaue Zahl
ist ungewiss, sie könnte zwei oder mehr Gruppen umfassen.
Szenario
2 sieht eine stärkere SBB vor. In dieser Bahnlandschaft würde
der heutige Marktleader SBB eine zentrale, noch stärkere Position
einnehmen. Im Bereich Normalspur gäbe es nur noch eine Bahn.
Diese Lösung würde die SBB im internationalen Wettbewerb stärken.
Das Modell ist aber, wenn überhaupt, nur mit harten
Benchmarkingvorgaben steuerbar. Und auch in diesem Szenario gibt
es offene Fragen, wie jene, ob die regionale Gegebenheiten genügend
berücksichtig werden.
Das
BAV geht von Synerigeeffekten und damit von Kostensekungen aus,
wenn die SBB die Verantwortung für das gesamte Normalspurnetz
erhielte. Die Privatbahnen vertreten die gegenteilige Auffassung.
Deshalb hat das BAV zu diesem Thema eine externe Untersuchung in
Auftrag gegeben.
Die
Bahnreform 2 bestimmt die künftige Bahnlandschaft in der Schweiz
nicht allein. Aber sie muss und wird der Bewegung, die bereits in
Gange ist, Rechnung tragen. Es sind noch keine Entscheide
gefallen, doch die Weichen werden demnächst gestellt. Das UVEK möchte
bis Ende Jahr in Absprache mit den Kantonen die TU- Strategie des
Bundes festlegen.
Rasche
Umsetzung der Empfehlungen erwartet
BERN.
Die Finanzdelegation hat die EFK am 20. März 2003 beauftragt,
bei der Osec und dem seco die in den Medien erhobenen Vorwürfe
abzuklären. Die Fragen betrafen die Anstellung des neuen CEO und
dessen Anstellungsbedingungen, die Vergabe von Beratungsmandaten
sowie das generelle Finanzgebaren.
Die
EFK stellte fest, dass das Auswahlverfahren für die Anstellung
des neuen CEO korrekt abgelaufen war und keine unzulässige
Einflussnahme stattgefunden hatte. Die EFK und die
Finanzdelegation kommen in diesem Zusammenhang allerdings auch zum
Schluss, dass das Gehalt des CEO der Osec nach Abschluss der
Turnaround-Phase bezüglich Bonus-Zahlungen zu überprüfen ist.
Mit Blick auf die überwiegend mit öffentlichen Geldern
finanzierte Osec müssen die Kadergehälter nach der
Umstrukturierung neu bewertet werden. Die Aufsichtsfunktion des
seco sollte in Bezug auf die Löhne des obersten Kaders vertieft
wahrgenommen werden.
Bei
der Vergabe der Mandate konnte die EFK keine Interessenkollisionen
zwischen den Mitgliedern der Aufsichtskommission und den
Beauftragten feststellen. Hingegen wurden die Bestimmungen über
das öffentliche Beschaffungswesen nicht immer eingehalten.
Lediglich in wenigen Fällen wurden Aufträge mittels vollständiger
Verträge erteilt. Die Finanzdelegation verlangt, ein
Vertragscontrolling zu schaffen und die Aufträge konsequent
auszuschreiben.
Die
Finanzdelegation nimmt zur Kenntnis, dass das Spesenverhalten in
einigen Fällen den in der Bundesverwaltung zulässigen Rahmen überschritten
hat. Die Aufsichtskommission sollte die Grundsätze bezüglich
Spesen auf Stufe Geschäftsleitung restriktiver regeln. In diesem
Zusammenhang ist auch die Notwendigkeit eines Dienstwagens für
den CEO zu überprüfen.
Da
die Osec zu über 90 Prozent mit Steuergeldern finanziert wird,
erwartet die Finanzdelegation generell, dass das seco seine
Aufsichtsfunktion bezüglich sparsamer Mittelverwendung in der
Osec in Zukunft konsequent und wirksam wahrnimmt. Das EVD und das
seco haben über die ihnen zur Verfügung stehenden Kanäle wie
Leistungsauftrag, Zielvereinbarung und Einsitz im Aufsichtsrat
entsprechend Einfluss zu nehmen. Das EVD wird der Finanzdelegation
einen Bericht zur Umsetzung der EFK-Empfehlungen zustellen.
Pilotversuch
- Sachversicherungen jetzt auch bei der Post
BERN.
Die Schweizerische Post baut das Versicherungsgeschäft aus. Ab 1.
September 2003 vermitteln bestimmte Poststellen neben
Lebensversicherungen neu auch Reise-, Rechtsschutz-,
Motorfahrzeug- und Hausratsversicherungen. Der Pilotversuch dauert
bis zum 31. März 2004.
Lebensversicherungen
gibt es in den Poststellen bereits seit 1998. Jetzt wird das
Angebot ausgebaut. Wer eine Reise plant, sein Auto, seine
Wohnungseinrichtung oder gar mögliche Anwaltskosten versichern
will, holt den nötigen Versicherungsschutz neu gleich in der
Poststelle um die Ecke. Ab nächsten Montag, 1. September 2003,
werden in rund 90 Poststellen in den Regionen Basel, Solothurn,
Baden und im Dreieck Schaffhausen, Winterthur, Bülach auch
Reise-, Motorfahrzeug-, Hausrats- und Rechtsschutzversicherungen
vermittelt. Interessierte Kundinnen und Kunden können sich in den
Poststellen über das entsprechende Angebot informieren und zum
Teil gleich selbst einen Antrag für eine Versicherungspolice ausfüllen
und deponieren. Andernfalls vermitteln die Post-Mitarbeitenden
auch Kontakte mit den Kundenberaterinnen und -beratern der
Versicherungen.
Partner
der Post sind die Versicherungsgesellschaften Zürich (Hausrats-
und Motorfahrzeugversicherungen), Winterthur Versicherungen
respektive Winterthur-ARAG Rechtsschutz (Reise- und
Rechtsschutzversicherungen), Mobiliar (Reiseversicherungen) sowie
Protekta (Rechtsschutzversicherungen), eine Tochter der
Schweizerischen Mobiliar Versicherungsgesellschaft.
Verläuft
der Pilotversuch erfolgreich, werden Sachversicherungen künftig
durch alle Poststellen vermittelt.
Eidgenössische
Ombudsstelle: Eröffnung der Vernehmlassung
BERN.
Eine Ombudsperson soll als Vermittler natürliche undjuristische
Personen im Verkehr mit den Bundesbehörden beraten und in
Konfliktfällen vermitteln. Der Entwurf der Staatspolitischen
Kommission des Nationalrates zum Bundesgesetz über eine
Ombudsstelle wird vom EJPD im Auftrag der Kommission bis Ende
November 2003 in die Vernehmlassung geschickt.
Öffentlicher
Verkehr braucht vielfältige Unternehmenslandschaft
BERN.
Der Verband öffentlicher Verkehr hält laut einer
Medienmitteilung eine Strukturbereinigung der
Unternehmenslandschaft im öffentlichen Verkehr für notwendig.
Die Branche ist längst dabei, selbst marktnahe Strukturen für
einen attraktiven und wirtschaftlichen öffentlichen Verkehr zu
schaffen. Ein von der Bundesverwaltung verordneter
Konzentrationsprozess ist der falsche Weg.
Befürwortung
der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare.
BERN.
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats befürwortet die
eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare. Die Möglichkeit,
Kinder zu adoptieren, will sie diesen Paaren aber nicht einräumen.
Sie strebt zudem für Opfer häuslicher Gewalt eine Erhöhung des
Schutzes an.
Inlandflüge
von Mineralölsteuer befreit
BERN.
Inlandflüge, die vor oder nach einer internationalen Verbindung
erfolgen, sind von der Mineralölsteuer befreit. Der Bundesrat hat
heute eine entsprechende Änderung der Mineralölsteuer-Verordnung
verabschiedet.
Die
neue Regelung gilt rückwirkend auf den 1. Juli 2003. Der
Bundesrat übernimmt damit die Praxis der Nachbarländer. Die
Einnahmen aus der Mineralölsteuer reduzieren sich dadurch um
sechs bis acht Millionen Franken.
Hotelaufenthalte
in der Schweiz im Juli 2003
NEUENBURG.
Nach ersten Hochrechnungen des Bundesamtes für Statistik (BFS)
verzeichneten die Schweizer Hotelbetriebe im Juli 2003 mit 3,46
Mio. Logiernächten gegenüber der entsprechenden Vorjahresperiode
einen Rückgang um 141 000 Einheiten oder 3,9 %. Dieses Ergebnis
liegt 6,6% unter dem Mittel der letzten zehn Jahre.
Gewinneinbruch
bei RUAG
BERN.
Der Technologiekonzern RUAG weist im ersten Halbjahr 2003 im
Vergleich zum Vorjahr ein schwächeres Ergebnis aus. Als
Zulieferer für die Automobil-, die Halbleiter- und die
Maschinenindustrie ist das Unternehmen nach wie vor mit
schwierigen Marktbedingungen konfrontiert. Auch das weiter
sinkende Volumen im Wehrtechnikmarkt
Schweiz und die für den Export ungünstige
Wechselkursentwicklung haben das operative Ergebnis belastet.
Erstmals konnte das Unternehmen über 50% seines Umsatzes
ausserhalb des Schlüsselkunden VBS - Schweizer Armee -
realisieren und den Auftragseingang im zivilen Bereich steigern.
Im
ersten Semester 2003 liegt
der Nettoumsatz mit CHF 567 Mio. deutlich über dem Vorjahr (CHF
453 Mio.) Dies dank dem erstmaligen Einbezug der Akquisitionen im
Bereich Kleinkalibermunition für Infanterie, Jagd und Sport sowie
dem Flugzeugstrukturbau und dem Flugzeugunterhalt mit Betriebsstätten
in Deutschland und Schweden .
Drittaufträge
über der 50%-Marke
RUAG
realisierte im ersten
Halbjahr 55% ihres Umsatzes mit Drittaufträgen (Zivile Sparten
und Wehrtechnikexport). Seit 1999 ist das Geschäft mit dem
Hauptkunden Schweizer Armee - damals mit einem Umsatzanteil von
86% - kontinuierlich zurückgegangen und ist jetzt erstmals unter
die 50%-Marke gefallen. Akquisitionsbereinigt musste gegenüber
dem Vorjahr ein Umsatzrückgang von 29 Mio. auf CHF 424 Mio.
hingenommen werden. Dieser ist ausschliesslich auf die Geschäfte
mit dem Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und
Sport (VBS) zurückzuführen. Der Gewinn vor Zinsen und Steuern
(EBIT) belief sich auf CHF 20 Mio. (Vorjahr: CHF 29 Mio.).
Die in einzelnen Wehrtechnikbereichen schwache Auslastung
und höhere Abschreibungen von 7 Mio. schmälern das operative
Ergebnis.
Champions
League ohne Schweizer Meister
ZÜRICH
/ ATHEN - Die
Champions League 2003/04 wird ohne Beteiligung des
Schweizermeisters GC über die Bühne gehen. Nach dem 1:0 Sieg vor
zwei Wochen im Heimspiel verloren die Grasshoppers beim AEK Athen
mit 1:3.
Neuer
UBI-Entscheid: Politische Werbung im Fernsehen
BERN.
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen hat eine Beschwerde gegen einen Werbespot der Flüchtlingshilfe
abgewiesen. Das Verbot von politischer Werbung im Fernsehen
ist aufgrund eines
Urteils des Europäischen Menschengerichtshofs
zu relativieren.
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