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Zielvereinbarung
mit der Zementindustrie
BERN.
Cemsuisse, eine wichtige Industriebranche, verpflichtet sich
freiwillig dazu, ihre CO2-Emissionen bis zum Jahr 2010 um 44
Prozent zu reduzieren. Die Unterzeichnung dieser Zielvereinbarung
ist von grosser Bedeutung für die schweizerische Klima- und
Energiepolitik. Am 10. Februar wird der Vorsteher des UVEK,
Bundesrat Moritz Leuenberger, kurz über den Stand der Umsetzung
des CO2-Gesetzes informieren. Die formelle Unterzeichnung der
Zielvereinbarung findet am gleichen Tag statt. Der Präsident der
Cemsuisse, Leo Mittelholzer, und Cemsuisse-Geschäftsführer
Georges Spicher werden anwesend sein.
Gute
Rahmenbedingungen für den Sport
BERN.
Die FDP Schweiz hat gute Rahmenbedingungen für den Sport
gefordert. Dies am Rande der alpinen Skiweltmeisterschaft in St.
Moritz. In einem entsprechenden Positionspapier betonte die FDP,
dass Sport ein bedeutender Faktor für das Wirtschaftswachstum
sei. Auch für die Gesundheitsvorsorge und bei der sozialen
Integration sei Sport von zentraler Bedeutung. Um für den
Spitzensport ein speziell professionelles Umfeld zu schaffen,
fordert die FDP Schulklassen, die es den Jugendlichen erlauben,
ihre schulische Ausbildung und den Sport in Einklang zu bringen.
Anstieg
des Preisniveaus durch den Franken
BERN.
Eine Untersuchung der europäischen Statistikbehörde zeigt, dass
die Schweiz das teuerste Land Europas ist. Bei Festlegung des
durchschnittlichen EU-Preisniveaus kommt die Schweiz im Jahr 2001
auf 139 Indexpunkte. Im Jahr 2000 waren es noch 133 gewesen.
Norwegen mit 125 und Dänemark mit 124 Punkten folgen auf den nächsten
Rängen. Gemäss Studie ist das Preisniveaus in den EU-Beitrittsländern
mit 52 Indexpunkten besonders tief. Grösstenteils lässt sich,
laut dem Bundesamt für Statistik, der Anstieg durch die
Entwicklung des Wechselkurses des Schweizer Frankens erklären.
Über
das Ausländerrecht zum Familiennachzug
BERN.
Am 30./31. Januar 2003 tagte die Staatspolitische Kommission (SPK)
des Nationalrats in Bern. Die Kommission lehnte eine vorgezogene
Revision eines geltenden Bundesgesetzes ab. Das bereits geltende
Bundesgesetz beinhaltet den Aufenthalt und die Niederlassung der
Ausländer und über deren Nachzug. Im Rahmen der laufenden
Totalrevision hat sich die Kommission für eine umfassende
Neuregelung entschieden. Schweizer Bürgerinnen und Bürger werden
beim Familiennachzug gegenüber Bürgerinnen und Bürgern der EU
und EFTA diskriminiert. Dies beurteilt die Kommission als fragwürdig.
Deshalb wird erwartet, dass die kantonalen Vollzugsbehörden
mittels der bereits bestehenden Möglichkeiten auf
Verordnungsstufe für eine Gleichbehandlung besorgt sind. Diese
Schlussfolgerungen stammen von einem Bundesgerichtsurteil vom 17.
Januar 2003. Es wurde nämlich ein Verstoss gegen das verankerte
Gebot in der Bundesverfassung festgestellt. Dem Gesetzgeber wird
überlassen, hier Abhilfe zu schaffen. |