Ausländer dürfen Feuer löschen

BASEL. Der Basler Regierungsrat hat ein neues Feuerwehrgesetz zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Das Schweizer Bürgerrecht ist nicht mehr Voraussetzung, um in die Berufsfeuerwehr aufgenommen werden zu können.  

Neue Verkehrsüberwachungs- anlagen für Basel

BASEL. Auf dem Gebiet des Kantons Basel-Stadt sollen bis zum Jahre 2007 rund 10 weitere automatische Rotlicht- und Geschwindigkeits- überwachungsanlagen installiert werden.

Basel will Schuldenbremse einführen

BASEL. Um ein unverantwortbares Ansteigen der drückenden Schuldenlast des Kantons Basel-Stadt zu verhindern, möchte der Regierungsrat eine Schuldenbremse einführen.  

Schweizer Fernsehen ist top

ZÜRICH. Das Schweizer Fernsehen SF DRS hat letztes Jahr mit 44,1 Prozent Marktanteil am Hauptabend die höchste Quote seit 1990 erreicht.

Familienbesteuerung in Aktualität

BASEL. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat einen parlamentarischen Vorstoss zur Neuregelung des Steuerabzugs für Familien (Motion Urs Müller) zu überweisen, jedoch in der für dieses Anliegen geeigneteren Form eines sogenannten Abzugs.

UMBAWIKO zieht selbstkritischen Fazit

SOLOTHURN. Die Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission des Solothurner Kantonsrates (UMBAWIKO) gelangte unter der Leitung ihres Präsidenten Jürg Liechti (FdP, Oekingen) in der Angelegenheit "Schmelzihof" zum Schluss, dass in Zukunft die Kreditvorlagen für kantonale Bauten und Anlagen zwingend auf detaillierten Kostenvoranschlägen und verbindlichen Benutzeranforderungen basieren müssen, auch wenn dies die Freiheit zu raschem Handeln einschränkt. 

Broschüre für Notfälle im Haushalt

BASEL. In den nächsten Tagen erhalten alle Einwohnerinnen und Einwohner von Basel-Stadt einen Brief von Regierungsrat Jörg Schild. Dem Schreiben des Vorstehers des Polizei- und Militärdepartements ist die neue Notfall-Broschüre beigelegt. 

Rahmenkonzept zur Gewaltprävention

BASEL. Die Fachstelle Gewaltprävention in der Abteilung Jugend, Familie und Prävention (AJFP) im Justizdepartement hat ein „Rahmenkonzept zur Gewaltprävention“ erstellt. Das Konzept soll der AJFP und anderen Fachstellen als Grundlage zur Erarbeitung von Gewaltpräventions- massnahmen dienen. 

Fürsorgerische Freiheitsentziehung

BASEL. Der Regierungsrat hat die Verordnung betreffend Einführung des Bundesgesetzes über den fürsorgerische Freiheitsentzug aus dem Jahre 1980, das den heutigen Ansprüchen immer weniger zu genügen vermag, verabschiedet. 

Neue Ausgabe 2003 des Faltprospekts erschienen

BERN. Die neue Ausgabe 2003 des Faltprospekts „Kanton Bern auf einen Blick“ ist soeben erschienen.

Voranschlagsentwurf - Sparopfer auf allen Seiten

ZÜRICH. Der Zürcher Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat einen zweiten Voranschlagsentwurf mit einem Aufwandüberschuss von 479 Mio. Franken. Das Parlament soll möglichst rasch beraten.  

Neues Therapiegebäude für das Schulheim "Zur Hoffnung"

BASEL. Für das Sonderschulheim "Zur Hoffnung" in Riehen, beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat den Bau eines Therapiegebäudes.

Kantone einigen sich mit santésuisse

BASEL/LIESTAL. Im Beschwerdeverfahren mit santésuisse konnte eine Einigung erzielt werden. Die gemeinsame Spitalliste der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft tritt in Kraft.  

Revision des Gastgewerbegesetzes

LIESTAL. Die Vorlage eines revidierten Gastgewerbegesetzes verabschiedete der Baselbieter Regierungsrat an den Landrat. Die Stellungnahmen sind positiv.

 

 

 

 
 

 

 

 

 
 
 
 

4. Februar 2003

Ausländer dürfen Feuer löschen

Der Basler Regierungsrat hat ein neues Feuerwehrgesetz zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Das Schweizer Bürgerrecht ist nicht mehr Voraussetzung, um in die Berufsfeuerwehr aufgenommen werden zu können.

BASEL. Der Besitz des Schweizer Bürgerrechts soll nicht mehr Voraussetzung sein, um in die Berufsfeuerwehr aufgenommen zu werden. Wie das heute auch für die Aufnahme in das Polizeikorps der Fall ist, soll die nötige Beziehungsnähe zu unserem Gemeinwesen genügen. Verlangt wird indessen das Beherrschen der Umgangssprache, weil dies Voraussetzung für ein fehlerfreies und effizientes Arbeiten auf dem Einsatzplatz ist.

Neu sollen alle dienstpflichtigen Personen, die ein eigenes Steuereinkommen von mindestens 15'000 Franken erzielen, der Ersatzabgabepflicht unterstellt werden. Ausgenommen hiervon bleiben weiterhin die Angehörigen der Berufs- und Werksfeuerwehren, der Kantonspolizei und der Sanität Basel. Diese Regelung entspricht derjenigen beim Militärpflichtersatz. Die Abgabe bleibt nach oben auf 280 Franken begrenzt.

Neu sollen Alleinerziehende und der mit der Kinderbetreuung hauptsächlich betraute Elternteil bei Kindern im Alter von bis zu 13 Jahren sowie werdende Mütter von der Dienstpflicht, nicht aber von der Ersatzabgabe befreit werden. Die geltende Einschränkung bei den Männern, wonach diese nur befreit werden, wenn sie alleinerziehend sind, widerspricht den heute gelebten Familienformen sowie dem neuen Familienrecht. Dazu kommt, dass, wie bis anhin, auch künftig niemand gezwungen wird, aktiven Feuerwehrdienst zu leisten. Die kompensatorische Bedeutung der Ersatzabgabe ist damit weitgehend hinfällig.

Da Männer wie Frauen von einer gut funktionierenden Feuerwehr gleichermassen profitieren, ist es gerechtfertigt, dass alle einen bescheidenen finanziellen Beitrag leisten, sofern sie ein eigenes steuerbares Einkommen von 15'000 Franken oder mehr erzielen.

Die Ersatzabgaben belaufen sich heute auf 6,5 Millionen Franken pro Jahr. Diesen Einnahmen stehen staatliche Ausgaben für die Feuerwehr von 17 Millionen Franken pro Jahr gegenüber.

Neue Verkehrsüberwachungsanlagen für Basel

Auf dem Gebiet des Kantons Basel-Stadt sollen bis zum Jahre 2007 rund 10 weitere automatische Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen installiert werden.

BASEL. Der Basler Regierungsrat hat eine entsprechenden Vorlage an den Grossen Rat verabschiedet. Die beiden bereits bestehenden Anlagen haben gezeigt, dass damit das Verhalten der Verkehrsteilnehmenden positiv beeinflusst werden kann.Durch das Einrichten von permanenten, automatischen Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen soll bei gefährlichen oder unfallträchtigen Stellen im Strassennetz eine nachhaltige Reduktion der Rotlichtmissachtungen und der Geschwindigkeitsübertretungen und somit eine Erhöhung der Verkehrssicherheit erzielt werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Sicherheit auf Schulwegen und die Senkung der verkehrsbedingten Immissionen an übermässig mit Lärm belasteten Orten.

Für die schrittweise Ausrüstung von rund zehn Standorten (2 pro Jahr) mit automatischen Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen hat der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Rahmenkredit von 2 Millionen Franken für die Jahre 2003 – 2007 beantragt. Dabei finanzieren sich die Anlagen faktisch selbst. Die Busseneinnahmen für das Jahr 2002 durch die beiden ersten, bereits im Betrieb stehenden Anlagen belaufen sich nach ersten Berechnungen auf rund 1,4 Millionen Franken.

Mit dem im Laufe der fortschreitenden Betriebszeit zu erwartenden Rückgang der Rotlichtmissachtungen und Geschwindigkeitsübertretungen im Bereich von ausgerüsteten Standorten werden auch die jährlichen Busseneinnahmen auf ein entsprechend tieferes Niveau sinken. Je besser die Anlagen Wirkung zeigen, indem die Verkehrsregeln von den Fahrzeuglenkern respektiert werden, desto geringer werden die Busseneinnahmen sein.

Mit dem zu erwartenden Rückgang der Verkehrsunfälle im Bereich von ausgerüsteten Standorten werden die anfallenden Unfallkosten erheblich reduziert. Diese Verminderung der Unfallkosten entspricht jährlich einem volkswirtschaftlichen Nutzen von durchschnittlich ca. 150'000 Franken pro festinstallierte Anlage.

In Basel sind im Jahre 2001 die ersten zwei Standorte Wasgenring und Feldbergstrasse in beiden Fahrtrichtungen der Hauptverkehrsachsen mit den entsprechenden Masten und Kabinen eingerichtet, und mit einem Kamerasystem pro Standort in Betrieb genommen worden. An beiden, früher äusserst gefährlichen Kreuzungen haben sich seither keine schweren Unfälle mehr ereignet.

Die Anlagen sind in der Lage, eine Missachtung des Rotlichts zu erkennen und zur späteren Ahndung fotographisch festzuhalten. Zudem können in allen Ampelphasen die Geschwindigkeit der Fahrzeuge gemessen und bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ebenso fotographisch aufgenommen werden. Von einem fehlbaren Fahrzeug werden jeweils zeitversetzt je zwei Front- und Heckaufnahmen erstellt. Diese halten einerseits das Passieren des Fahrzeugs über den Kreuzungsbereich fest und dienen andererseits zur Ermittlung fehlbarer Fahrzeuglenkerinnen und –lenker.

Basel will Schuldenbremse einführen

Um ein unverantwortbares Ansteigen der drückenden Schuldenlast des Kantons Basel-Stadt zu verhindern, möchte der Regierungsrat eine Schuldenbremse einführen.

BASEL. Er beantragt deshalb mit einer Vorlage dem Grossen Rat eine entsprechende Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes. Bereits in den 90er-Jahren sind die Schulden des Kantons Basel-Stadt dramatisch angestiegen, wobei sich die Nettoschulden innerhalb von nur sieben Jahren (1991 bis 1997) real fast verdoppelt haben. Mit dem Anziehen der Konjunktur 1997 hat sich die Schuldensituation des Kantons leicht entspannt. Leider handelte es sich dabei aber nur um eine kurzfristige Verbesserung. Inzwischen haben sich die Schulden aufgrund der sich verschlechternden Konjunktur wieder leicht erhöht. Mit einer Schuldenbremse lässt sich zum einen sicherstellen, dass die Entwicklung der Schulden mit dem Ziel einer nachhaltigen Finanzpolitik in Einklang steht. Zum anderen ermöglicht sie eine stetige Entwicklung der Ausgaben.

Als Mass für die Beurteilung der Entwicklung der Staatsschulden bietet sich die Schuldenquote an, die sich aus dem Verhältnis der Schulden zum (kantonalen) Volkseinkommen ergibt. Zur Erreichung einer nachhaltigen Finanzpolitik soll die Verschuldung im Verhältnis zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Nettoschuldenquote) mittelfristig stabilisiert werden. Je nach wirtschaftlicher Entwicklung ist damit eine moderate Zunahme der Verschuldung möglich. Aus dieser Sicht ist das Modell milder, aber - gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten - auch realistischer als andere Modelle von Schuldenbremsen.

Es wird eine stabile Ausgabenentwicklung angestrebt, was durch eine Entkoppelung der Nettoausgaben von den stark konjunkturabhängigen Steuereinnahmen erreicht werden soll. Im Einzelnen gilt dabei Folgendes: Solange die Schuldenquote eine nachhaltige Finanzpolitik nicht gefährdet, dürfen die Ausgaben jährlich um real 1,5 Prozent (erwartetes durchschnittliches Wirtschaftswachstum) wachsen (sog. Expansionsphase). Übersteigt die Schuldenquote jedoch einen im Gesetz definierten Maximalwert, so dürfen die Ausgaben real, das heisst mit Ausnahme der Teuerung, nicht mehr zunehmen (sog. Korrekturphase). Diese Beschränkung des Ausgabenwachstums auf die Teuerung führt dann mittelfristig zu einer Reduktion der Schuldenquote.

Ende 2002 betrug die Nettoschuldenquote des Kantons (unter Berücksichtigung der gleichzeitig geplanten Neubewertung der Liegenschaften im Finanzvermögen zum Ertragswert) 18,7 Prozent. Aufgrund von Vergleichen mit anderen Kantonen und angesichts der starken Finanzkraft des Kantons vertritt der Regierungsrat die Ansicht, dass die Nettoschuldenquote des Kantons den Maximalwert von 20 Prozent nicht überschreiten soll. Als Schwellenwert (Wert, der unterschritten werden muss, damit die Ausgaben nach der Korrekturphase wieder 1,5% über der Teuerung wachsen dürfen) erachtet der Regierungsrat einen Wert von 17 Prozent als sinnvoll.

Der Regierungsrat schlägt vor, die Schuldenbremse erstmals auf das Budget 2004 anzuwenden. Da die Nettoschuldenquote der vergangenen Jahre zum Teil weit über 20 Prozent betragen hat und da die prognostizierte Nettoschuldenquote auch im Jahre Jahr 2003 den Schwellenwert von 17 Prozent nicht unterschreitet, gilt für das Budget 2004 die Korrekturphase. Gemäss dem aktuellen Finanzplanszenario gilt die Korrekturphase wohl auch noch in den Folgejahren. Im Jahre 2006 liegt die Nettoschuldenquote nur noch knapp über 17 Prozent, so dass ein Wechsel in die Expansionsphase auf diesen Zeitpunkt hin möglich wäre, wenn ein Konjunkturaufschwung einsetzt, der zu einer Verbesserung der Schuldenquote führt.

Die Budgethoheit des Parlaments bleibt mit der Einführung einer Schuldenbremse erhalten; so kann das Parlament beispielsweise mit der absoluten Mehrheit aller Ratsmitglieder Überschreitungen beschliessen. Solche Überschreitungen müssen aber in der Regel in den Folgejahren kompensiert werden, da sie ansonsten die Nachhaltigkeit der Finanzpolitik gefährden.

Schweizer Fernsehen ist top

ZÜRICH. Das Schweizer Fernsehen SF DRS hat letztes Jahr mit 44,1 Prozent Marktanteil am Hauptabend die höchste Quote seit 1990 erreicht. Gegenüber 2001 beträgt der Anstieg 2,8 Prozent. Der Anstieg ist in erster Linie auf die Sportberichterstattung (Salt Lake City; Champions League) von SF 2 zu verdanken, obwohl auf Direktübertragungen der Fussball-WM in Japan und Korea verzichtet wurde. SF 2 konnte eine Steigerung von 2,3 Prozent verbuchen und hatte damit einen Marktanteil von 8,4 Prozent .RTL liegt als erster ausländischer Sender auf Platz drei mit einem Marktanteil von 7,1 Prozent. An der Jahresbilanzpressekonferenz wies der scheidende Fernsehdirektor Peter Schellenberg auf die schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen und auf den damit einhergehenden Ertragsrückgang im Werbebereich hin, der bei SF DRS zu einer Budgetreduktion für das Jahr 2003 von 30 Mio. Franken führte. Nach Massgaben des Verwaltungsrates muss ab 2003 eine ausgeglichene Rechnung präsentiert werden. Aus Spargründen sind letztes Jahr 45 Vollstellen gestrichen worden. Bis auf elf Stellen konnte laut Peter Schellenberg für die betroffenen Personen eine interne oder sozialverträgliche Situation geschaffen werden.

Familienbesteuerung in Aktualität

BASEL. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat einen parlamentarischen Vorstoss zur Neuregelung des Steuerabzugs für Familien (Motion Urs Müller) zu überweisen, jedoch in der für dieses Anliegen geeigneteren Form eines sogenannten Abzugs. Eine Neuregelung des Abzugs von Kinderbetreuungskosten im Sinne des Vorstosses ist mit Blick auf die Steuerharmonisierung und das Gleichbehandlungsgebot problematisch. Die gesetzliche Ausgestaltung von Steuerabzügen ist, ausser bei den Sozialabzügen, grundsätzlich Sache des Bundes. Im Rahmen der gegenwärtigen Reform der Familienbesteuerung möchte der Bund den Kantonen einen Kinderbetreuungskostenabzug vorschreiben. Dieses Reformvorhaben wird weitreichende Auswirkungen auf die Gesetzgebung der Kantone haben. Daher sollten die Beschlüsse des Bundes abgewartet werden, bevor der Kanton Basel-Stadt in diesem Bereich legislatorisch tätig wird. Ob die Kantone eine progressiv ausgestalteten, einkommensabhängigen Abzug vornehmen könnten, ist fraglich. In einem progressiv verlaufenden Tarifsystem, das die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit konsequent umsetzt, sollten die Steuerabzüge die gleichen Grenzsteuersätze gelten wie für die Einkünfte. Das bedeutet, dass die Steuerprogression mit sinkenden Einkommen im gleichen Verhältnis abnehmen sollten, wie sie bei steigendem Einkommen zunimmt.

UMBAWIKO zieht selbstkritischen Fazit

SOLOTHURN. Die Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission des Solothurner Kantonsrates (UMBAWIKO) gelangte unter der Leitung ihres Präsidenten Jürg Liechti (FdP, Oekingen) in der Angelegenheit "Schmelzihof" zum Schluss, dass in Zukunft die Kreditvorlagen für kantonale Bauten und Anlagen zwingend auf detaillierten Kostenvoranschlägen und verbindlichen Benutzeranforderungen basieren müssen, auch wenn dies die Freiheit zu raschem Handeln einschränkt. In Form eines parlamentarischen Auftrages brachte die Begleitgruppe "Hochbau" der Kommission diese Forderung an der letzten Kantonsratsession ein. Im Weiteren stimmte die UMBAWIKO der Verlängerung der Beitragsverordnung zum kantonalen Landwirtschaftsgesetz zu und verabschiedete die Teilrevision des Konkordates betreffend die Schweizerische Hochschule für Landwirtschaft in Zollikofen. Einen Tag nach der hitzigen Debatte im Kantonsrat zum dringlichen Nachtrags- und Zusatzkredit von 1.666 Millionen Franken für den Umbau des "Schmelzihofes" in Balsthal liess die UMBAWIKO, die seinerzeit schon für die Sanierungsvorlage zuständig war, den Ablauf der Kreditvorlage revue passieren. Selbstkritisch kam die Kommission zum Schluss, dass bei den damaligen Beratungen zu wenig nachgefragt wurde, ob es sich bei den vorgesehenen Umbaukosten um eine Kostenschätzung oder um einen verbindlichen Kostenvoranschlag handelte.

Broschüre für Notfälle im Haushalt

BASEL. In den nächsten Tagen erhalten alle Einwohnerinnen und Einwohner von Basel-Stadt einen Brief von Regierungsrat Jörg Schild. Dem Schreiben des Vorstehers des Polizei- und Militärdepartements ist die neue Notfall-Broschüre beigelegt. Diese biete genaue und leicht verständliche Anleitung, wie man sich im Falle eines Ereignisses oder eine Katastrophe richtig verhält. Mit dem richtigen Verhalten kann man dazu beitragen, das Ausmass und die Folgen eines Ereignisses möglichst gering zu halten. Der Kanton Basel-Stadt ist seit Jahren bestrebt, für möglichst alle Eventualitäten gerüstet zu sein.

Rahmenkonzept zur Gewaltprävention

BASEL. Die Fachstelle Gewaltprävention in der Abteilung Jugend, Familie und Prävention (AJFP) im Justizdepartement hat ein „Rahmenkonzept zur Gewaltprävention“ erstellt. Das Konzept soll der AJFP und anderen Fachstellen als Grundlage zur Erarbeitung von Gewaltpräventionsmassnahmen dienen. Angeboten wird ein Orientierungsrahmen, der einerseits die Leitlinien und Ziele der Gewaltprävention und andererseits die Präventionsfelder festlegt.

Fürsorgerische Freiheitsentziehung

BASEL. Der Regierungsrat hat die Verordnung betreffend Einführung des Bundesgesetzes über den fürsorgerische Freiheitsentzug aus dem Jahre 1980, das den heutigen Ansprüchen immer weniger zu genügen vermag, verabschiedet. Mit der nun vom Regierungsrat verabschiedeten Revision können verfahrensmässige Unstimmigkeiten bereinigt sowie organisatorische Lücken geklärt werden. Der Regierungsrat hat die kantonale Verordnung betreffend Einfürhung des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1978 über die fürsorgerische Freiheitsentziehung (FEE) gem. Art. 297a ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches geändert.

Neue Ausgabe 2003 des Faltprospekts erschienen

BERN. Die neue Ausgabe 2003 des Faltprospekts „Kanton Bern auf einen Blick“ ist soeben erschienen. Der handliche Prospekt ist in enger Zusammenarbeit zwischen der BEKB / BCBE und der bernischen Kantonsverwaltung entstanden. Er ist in deutsch und französischer Sprache verfügbar und enthält wichtige Kenndaten und –zahlen über den Kanton Bern. In der Broschüre finden sich in knapper Form Angaben zu Land und Leuten, zu Staat und Politik und zur Geschichte des Kantons.

Voranschlagsentwurf - Sparopfer auf allen Seiten

Der Zürcher Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat einen zweiten Voranschlagsentwurf mit einem Aufwandüberschuss von 479 Mio. Franken. Das Parlament soll möglichst rasch beraten.

ZÜRICH. In politischer und rechtlicher Hinsicht waren Argumente für und gegen die Vorlage eines zweiten Budgetentwurfs gegeneinander abzuwägen. Ferner hatte der Regierungsrat zu entscheiden, ob ein zweiter Budgetentwurf dem Parlament noch in dieser Legislatur vorzulegen sei. Vorweg ist dazu festzuhalten, dass für den Regierungsrat die Festlegung des Voranschlags 2003 so rasch als möglich erfolgen muss. Eine Festlegung durch den im Frühjahr neu zu wählenden Kantonsrat, die erst im Sommer erfolgen könnte, würde den budgetlosen Zustand mit seinen negativen Folgen unzumutbar verlängern. Würde erst so spät entschieden, hätte das Budget nur noch eine sehr eingeschränkte Wirksamkeit.

Der Regierungsrat betrachtet es trotz der gegenseitigen Blockierung der Kräfte im Kantonsrat als seine politische Führungsaufgabe, dem Kantonsart einen neuen Voranschlagsentwurf vorzulegen und ihm damit die Möglichkeit zu eröffnen, seinen verfassungsmässigen Pflichten in einem zweiten Anlauf doch noch nachzukommen. Ein Jahr ohne festgesetzten Voranschlag hätte zu rechtlichen, sicher aber zu politischen Auseinandersetzungen über die Zulässigkeit von getätigten Ausgaben geführt. Solche Unsicherheiten und Auseinandersetzungen sind aber insbesondere in einem schwierigen konjunkturellen Umfeld zu vermeiden. Es gilt insbesondere, die negativen Auswirkungen des budgetlosen Zustandes auf die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung des Kantons zu vermeiden.

Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat aus diesen Gründen einen zweiten Entwurf zum Voranschlag 2003 vor. Die Ablehnung des Budgetentwurfs im Kantonsrat erfolgte aus unterschiedlichen, zum Teil gegensätzlichen Gründen. Dies erhöht die Schwierigkeit, für einen zweiten, wie auch immer ausgestalteten, Budgetentwurf eine Mehrheit zu finden. Allen Erwartungen im Parlament kann ein zweiter Budgetentwurf schon deshalb nicht gerecht werden, weil der durch die Steuerfusssenkung erhöhte Fehlbetrag kurzfristig mit Saldoverbesserungen nicht vollumfänglich kompensiert werden kann, ohne dass gesetzliche Verpflichtungen verletzt werden.

Neues Therapiegebäude für das Schulheim "Zur Hoffnung"

BASEL. Für das Sonderschulheim "Zur Hoffnung" in Riehen, beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat den Bau eines Therapiegebäudes. Gleichzeitig wurden für die Kosten ein Kredit von 3´984 Millionen Franken beantragt. Ein Beitrag von rund 650´000 Franken wurden vom Bund in Aussicht gestellt. Mit ebenfalls insgesamt 600´000 Franken beteiligen sich zwei private Sponsoren am Bau. Der geplante Neubau soll ein Hallenbad mit den entsprechenden Nebenräumen, einen Arztraum und ein Besprechungszimmer umfassen. Räume für Psychotherapie, Musiktherapie, Ergotherapie und andere Therapieformen sollen auch eingerichtet werden. Die Realisierung verteilt sich auf die Jahre 2003 bis 2005.

Bereits im Jahr 2000 hatte der Grosse Rat einen Kredit von 21 Millionen Franken für den Neubau von zwei Wohnhäusern mit insgesamt vier Wohngruppen, ein Betriebsgebäude mit Mehrzwecksaal, Zentralküche und Lingerie, ein Schulhaus mit Turnhalle sowie kleinere Infrastrukturbauten genehmigt.

Kantone einigen sich mit santésuisse

Im Beschwerdeverfahren mit santésuisse konnte eine Einigung erzielt werden. Die gemeinsame Spitalliste der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft tritt in Kraft.

BASEL/LIESTAL. Der Verband der Schweizer Krankenversicherer santésuisse hatte im Oktober 2002 beim Bundesrat, unter anderem wegen verfahrensrechtlicher Einwände, Beschwerde eingelegt. In Gesprächen zwischen dem Sanitätsdepartement Basel-Stadt und der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion Basel-Landschaft mit der santésuisse konnte bezüglich der Spitalliste der beiden Kantone eine Einigung erzielt werden. Der Verband hat daraufhin die Beschwerde zurückgezogen. Der Inkraftsetzung der am 17. September 2002 von den Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft genehmigten, gemeinsamen Spitalliste steht nichts mehr im Wege.

Die Beschwerde der santésuisse basierte insbesondere auf verfahrensrechtliche Mängel, das Fehlen von gemeinsamen Planungsprozessen im Verhältnis zwischen den betroffenen Kantonen, die Nichteinhaltung der vereinbarten Bettenabbauzahlen sowie die Änderung der Grundlagenplanung von 1997 im Bereich Planbettendefinition. Die Beschwerde hatte aufschiebende Wirkung, so dass die Umsetzung der Spitalplanung vorläufig sistiert war und die Änderungen in der gemeinsamen Spitalliste per 01.01.2003 bis zur definitiven Behandlung durch den Bundesrat keine Rechtswirkung entfalten konnte.

Um die Umsetzung der Spitalplanung und das Inkrafttreten der Änderungen in der gemeinsamen Spitalliste per 01.01.2003 nicht weiter zu verzögern, wurde in Gesprächen des Sanitätsdepartements BS und der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion BL mit der Beschwerdeführerin eine Einigung angestrebt. Aufgrund der erzielten Einigung werden künftig die formellen Verfahrensrechte der santésuisse im Bereich der Spitalplanung durch gemeinsam vereinbarte Verfahrensregelungen geschützt. Auch wird auf die vorgenommene Änderung der Planbettendefinition im Bereich der Notfall- und Intensivpflegebetten vorläufig und unpräjudiziell verzichtet.

Revision des Gastgewerbegesetzes

LIESTAL. Die Vorlage eines revidierten Gastgewerbegesetzes verabschiedete der Baselbieter Regierungsrat an den Landrat. Die Stellungnahmen sind positiv. Bestimmte Einschränkungen des Alkoholverkaufs, das Erfordern des Fähigkeitsausweises und die Frage der Zuständigkeit für verlängerte Öffnungszeiten veranlassten auch kritische Stimmen. Die Gastro Baselland war in der Ausarbeitung der Vorlage einbezogen und steht hinter dem Revisionsprojekt.

Das heutige basellandschaftliche Wirtschaftsgesetz ist aus praktische und rechtlichen Gründen revisionsbedürftig, da das Gesetz aus dem Jahr 1959 stammt. Die Vereinfachung der Patentarten und eine allgemeine Straffung der Verfahren, eine teilweise Verlagerung der Zuständigkeiten vom Kanton an die Gemeinden sowie klar definierte, transparente Eingriffs- und Strafbestimmungen, sind die wichtigsten Punkte. Das Erfordernis des Fähigkeitsausweises, ebenso die bereits heute bekannten Ausnahmen davon, bleiben erhalten. Auch die Vorschriften bezüglich der übrigen persönlichen Voraussetzungen sowie der persönlichen Betriebsführung werden beinhalten und teilweise verdeutlicht. Leicht verändert beibehalten wird der Grundsatz fester Öffnungs- und Ruhezeiten.

 

 

 

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