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Ausländer
dürfen Feuer löschen
Der
Basler Regierungsrat hat ein neues Feuerwehrgesetz zu Handen des
Grossen Rates verabschiedet. Das Schweizer Bürgerrecht ist nicht
mehr Voraussetzung, um in die Berufsfeuerwehr aufgenommen werden
zu können.
BASEL.
Der Besitz des Schweizer Bürgerrechts soll nicht mehr
Voraussetzung sein, um in die Berufsfeuerwehr aufgenommen zu
werden. Wie das heute auch für die Aufnahme in das Polizeikorps
der Fall ist, soll die nötige Beziehungsnähe zu unserem
Gemeinwesen genügen. Verlangt wird indessen das Beherrschen der
Umgangssprache, weil dies Voraussetzung für ein fehlerfreies und
effizientes Arbeiten auf dem Einsatzplatz ist.
Neu
sollen alle dienstpflichtigen Personen, die ein eigenes
Steuereinkommen von mindestens 15'000 Franken erzielen, der
Ersatzabgabepflicht unterstellt werden. Ausgenommen hiervon
bleiben weiterhin die Angehörigen der Berufs- und
Werksfeuerwehren, der Kantonspolizei und der Sanität Basel. Diese
Regelung entspricht derjenigen beim Militärpflichtersatz. Die
Abgabe bleibt nach oben auf 280 Franken begrenzt.
Neu
sollen Alleinerziehende und der mit der Kinderbetreuung hauptsächlich
betraute Elternteil bei Kindern im Alter von bis zu 13 Jahren
sowie werdende Mütter von der Dienstpflicht, nicht aber von der
Ersatzabgabe befreit werden. Die geltende Einschränkung bei den Männern,
wonach diese nur befreit werden, wenn sie alleinerziehend sind,
widerspricht den heute gelebten Familienformen sowie dem neuen
Familienrecht. Dazu kommt, dass, wie bis anhin, auch künftig
niemand gezwungen wird, aktiven Feuerwehrdienst zu leisten. Die
kompensatorische Bedeutung der Ersatzabgabe ist damit weitgehend
hinfällig.
Da
Männer wie Frauen von einer gut funktionierenden Feuerwehr
gleichermassen profitieren, ist es gerechtfertigt, dass alle einen
bescheidenen finanziellen Beitrag leisten, sofern sie ein eigenes
steuerbares Einkommen von 15'000 Franken oder mehr erzielen.
Die
Ersatzabgaben belaufen sich heute auf 6,5 Millionen Franken pro
Jahr. Diesen Einnahmen stehen staatliche Ausgaben für die
Feuerwehr von 17 Millionen Franken pro Jahr gegenüber.
Neue
Verkehrsüberwachungsanlagen für Basel
Auf
dem Gebiet des Kantons Basel-Stadt sollen bis zum Jahre 2007 rund
10 weitere automatische Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen
installiert werden.
BASEL.
Der Basler Regierungsrat hat eine entsprechenden Vorlage an den
Grossen Rat verabschiedet. Die beiden bereits bestehenden Anlagen
haben gezeigt, dass damit das Verhalten der Verkehrsteilnehmenden
positiv beeinflusst werden kann.Durch das Einrichten von
permanenten, automatischen Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen
soll bei gefährlichen oder unfallträchtigen Stellen im
Strassennetz eine nachhaltige Reduktion der Rotlichtmissachtungen
und der Geschwindigkeitsübertretungen und somit eine Erhöhung
der Verkehrssicherheit erzielt werden. Im Mittelpunkt steht dabei
die Sicherheit auf Schulwegen und die Senkung der
verkehrsbedingten Immissionen an übermässig mit Lärm belasteten
Orten.
Für
die schrittweise Ausrüstung von rund zehn Standorten (2 pro Jahr)
mit automatischen Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen
hat der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Rahmenkredit von 2
Millionen Franken für die Jahre 2003 – 2007 beantragt. Dabei
finanzieren sich die Anlagen faktisch selbst. Die Busseneinnahmen
für das Jahr 2002 durch die beiden ersten, bereits im Betrieb
stehenden Anlagen belaufen sich nach ersten Berechnungen auf rund
1,4 Millionen Franken.
Mit
dem im Laufe der fortschreitenden Betriebszeit zu erwartenden Rückgang
der Rotlichtmissachtungen und Geschwindigkeitsübertretungen im
Bereich von ausgerüsteten Standorten werden auch die jährlichen
Busseneinnahmen auf ein entsprechend tieferes Niveau sinken. Je
besser die Anlagen Wirkung zeigen, indem die Verkehrsregeln von
den Fahrzeuglenkern respektiert werden, desto geringer werden die
Busseneinnahmen sein.
Mit
dem zu erwartenden Rückgang der Verkehrsunfälle im Bereich von
ausgerüsteten Standorten werden die anfallenden Unfallkosten
erheblich reduziert. Diese Verminderung der Unfallkosten
entspricht jährlich einem volkswirtschaftlichen Nutzen von
durchschnittlich ca. 150'000 Franken pro festinstallierte Anlage.
In
Basel sind im Jahre 2001 die ersten zwei Standorte Wasgenring und
Feldbergstrasse in beiden Fahrtrichtungen der Hauptverkehrsachsen
mit den entsprechenden Masten und Kabinen eingerichtet, und mit
einem Kamerasystem pro Standort in Betrieb genommen worden. An
beiden, früher äusserst gefährlichen Kreuzungen haben sich
seither keine schweren Unfälle mehr ereignet.
Die
Anlagen sind in der Lage, eine Missachtung des Rotlichts zu
erkennen und zur späteren Ahndung fotographisch festzuhalten.
Zudem können in allen Ampelphasen die Geschwindigkeit der
Fahrzeuge gemessen und bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
ebenso fotographisch aufgenommen werden. Von einem fehlbaren
Fahrzeug werden jeweils zeitversetzt je zwei Front- und
Heckaufnahmen erstellt. Diese halten einerseits das Passieren des
Fahrzeugs über den Kreuzungsbereich fest und dienen andererseits
zur Ermittlung fehlbarer Fahrzeuglenkerinnen und –lenker.
Basel
will Schuldenbremse einführen
Um
ein unverantwortbares Ansteigen der drückenden Schuldenlast des
Kantons Basel-Stadt zu verhindern, möchte der Regierungsrat eine
Schuldenbremse einführen.
BASEL.
Er beantragt deshalb mit einer Vorlage dem Grossen Rat eine
entsprechende Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes. Bereits in
den 90er-Jahren sind die Schulden des Kantons Basel-Stadt
dramatisch angestiegen, wobei sich die Nettoschulden innerhalb von
nur sieben Jahren (1991 bis 1997) real fast verdoppelt haben. Mit
dem Anziehen der Konjunktur 1997 hat sich die Schuldensituation
des Kantons leicht entspannt. Leider handelte es sich dabei aber
nur um eine kurzfristige Verbesserung. Inzwischen haben sich die
Schulden aufgrund der sich verschlechternden Konjunktur wieder
leicht erhöht. Mit einer Schuldenbremse lässt sich zum einen
sicherstellen, dass die Entwicklung der Schulden mit dem Ziel
einer nachhaltigen Finanzpolitik in Einklang steht. Zum anderen
ermöglicht sie eine stetige Entwicklung der Ausgaben.
Als
Mass für die Beurteilung der Entwicklung der Staatsschulden
bietet sich die Schuldenquote an, die sich aus dem Verhältnis der
Schulden zum (kantonalen) Volkseinkommen ergibt. Zur Erreichung
einer nachhaltigen Finanzpolitik soll die Verschuldung im Verhältnis
zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Nettoschuldenquote)
mittelfristig stabilisiert werden. Je nach wirtschaftlicher
Entwicklung ist damit eine moderate Zunahme der Verschuldung möglich.
Aus dieser Sicht ist das Modell milder, aber - gerade in
wirtschaftlich schwierigen Zeiten - auch realistischer als andere
Modelle von Schuldenbremsen.
Es
wird eine stabile Ausgabenentwicklung angestrebt, was durch eine
Entkoppelung der Nettoausgaben von den stark konjunkturabhängigen
Steuereinnahmen erreicht werden soll. Im Einzelnen gilt dabei
Folgendes: Solange die Schuldenquote eine nachhaltige
Finanzpolitik nicht gefährdet, dürfen die Ausgaben jährlich um
real 1,5 Prozent (erwartetes durchschnittliches
Wirtschaftswachstum) wachsen (sog. Expansionsphase). Übersteigt
die Schuldenquote jedoch einen im Gesetz definierten Maximalwert,
so dürfen die Ausgaben real, das heisst mit Ausnahme der
Teuerung, nicht mehr zunehmen (sog. Korrekturphase). Diese Beschränkung
des Ausgabenwachstums auf die Teuerung führt dann mittelfristig
zu einer Reduktion der Schuldenquote.
Ende
2002 betrug die Nettoschuldenquote des Kantons (unter Berücksichtigung
der gleichzeitig geplanten Neubewertung der Liegenschaften im
Finanzvermögen zum Ertragswert) 18,7 Prozent. Aufgrund von
Vergleichen mit anderen Kantonen und angesichts der starken
Finanzkraft des Kantons vertritt der Regierungsrat die Ansicht,
dass die Nettoschuldenquote des Kantons den Maximalwert von 20
Prozent nicht überschreiten soll. Als Schwellenwert (Wert, der
unterschritten werden muss, damit die Ausgaben nach der
Korrekturphase wieder 1,5% über der Teuerung wachsen dürfen)
erachtet der Regierungsrat einen Wert von 17 Prozent als sinnvoll.
Der
Regierungsrat schlägt vor, die Schuldenbremse erstmals auf das
Budget 2004 anzuwenden. Da die Nettoschuldenquote der vergangenen
Jahre zum Teil weit über 20 Prozent betragen hat und da die
prognostizierte Nettoschuldenquote auch im Jahre Jahr 2003 den
Schwellenwert von 17 Prozent nicht unterschreitet, gilt für das
Budget 2004 die Korrekturphase. Gemäss dem aktuellen
Finanzplanszenario gilt die Korrekturphase wohl auch noch in den
Folgejahren. Im Jahre 2006 liegt die Nettoschuldenquote nur noch
knapp über 17 Prozent, so dass ein Wechsel in die Expansionsphase
auf diesen Zeitpunkt hin möglich wäre, wenn ein
Konjunkturaufschwung einsetzt, der zu einer Verbesserung der
Schuldenquote führt.
Die
Budgethoheit des Parlaments bleibt mit der Einführung einer
Schuldenbremse erhalten; so kann das Parlament beispielsweise mit
der absoluten Mehrheit aller Ratsmitglieder Überschreitungen
beschliessen. Solche Überschreitungen müssen aber in der Regel
in den Folgejahren kompensiert werden, da sie ansonsten die
Nachhaltigkeit der Finanzpolitik gefährden.
Schweizer
Fernsehen ist top
ZÜRICH.
Das Schweizer Fernsehen SF DRS hat letztes Jahr mit 44,1 Prozent
Marktanteil am Hauptabend die höchste Quote seit 1990 erreicht.
Gegenüber 2001 beträgt der Anstieg 2,8 Prozent. Der Anstieg ist
in erster Linie auf die Sportberichterstattung (Salt Lake City;
Champions League) von SF 2 zu verdanken, obwohl auf Direktübertragungen
der Fussball-WM in Japan und Korea verzichtet wurde. SF 2 konnte
eine Steigerung von 2,3 Prozent verbuchen und hatte damit einen
Marktanteil von 8,4 Prozent .RTL liegt als erster ausländischer
Sender auf Platz drei mit einem Marktanteil von 7,1 Prozent. An
der Jahresbilanzpressekonferenz wies der scheidende
Fernsehdirektor Peter Schellenberg auf die schwierigen
wirtschaftlichen Bedingungen und auf den damit einhergehenden
Ertragsrückgang im Werbebereich hin, der bei SF DRS zu einer
Budgetreduktion für das Jahr 2003 von 30 Mio. Franken führte.
Nach Massgaben des Verwaltungsrates muss ab 2003 eine
ausgeglichene Rechnung präsentiert werden. Aus Spargründen sind
letztes Jahr 45 Vollstellen gestrichen worden. Bis auf elf Stellen
konnte laut Peter Schellenberg für die betroffenen Personen eine
interne oder sozialverträgliche Situation geschaffen werden.
Familienbesteuerung
in Aktualität
BASEL.
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat einen
parlamentarischen Vorstoss zur Neuregelung des Steuerabzugs für
Familien (Motion Urs Müller) zu überweisen, jedoch in der für
dieses Anliegen geeigneteren Form eines sogenannten Abzugs. Eine
Neuregelung des Abzugs von Kinderbetreuungskosten im Sinne des
Vorstosses ist mit Blick auf die Steuerharmonisierung und das
Gleichbehandlungsgebot problematisch. Die gesetzliche
Ausgestaltung von Steuerabzügen ist, ausser bei den Sozialabzügen,
grundsätzlich Sache des Bundes. Im Rahmen der gegenwärtigen
Reform der Familienbesteuerung möchte der Bund den Kantonen einen
Kinderbetreuungskostenabzug vorschreiben. Dieses Reformvorhaben
wird weitreichende Auswirkungen auf die Gesetzgebung der Kantone
haben. Daher sollten die Beschlüsse des Bundes abgewartet werden,
bevor der Kanton Basel-Stadt in diesem Bereich legislatorisch tätig
wird. Ob die Kantone eine progressiv ausgestalteten, einkommensabhängigen
Abzug vornehmen könnten, ist fraglich. In einem progressiv
verlaufenden Tarifsystem, das die Besteuerung nach der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit konsequent umsetzt, sollten
die Steuerabzüge die gleichen Grenzsteuersätze gelten wie für
die Einkünfte. Das bedeutet, dass die Steuerprogression mit
sinkenden Einkommen im gleichen Verhältnis abnehmen sollten, wie
sie bei steigendem Einkommen zunimmt.
UMBAWIKO
zieht selbstkritischen Fazit
SOLOTHURN.
Die
Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission des Solothurner
Kantonsrates (UMBAWIKO) gelangte unter der Leitung ihres Präsidenten
Jürg Liechti (FdP, Oekingen) in der Angelegenheit
"Schmelzihof" zum Schluss, dass in Zukunft die
Kreditvorlagen für kantonale Bauten und Anlagen zwingend auf
detaillierten Kostenvoranschlägen und verbindlichen
Benutzeranforderungen basieren müssen, auch wenn dies die
Freiheit zu raschem Handeln einschränkt. In Form eines
parlamentarischen Auftrages brachte die Begleitgruppe
"Hochbau" der Kommission diese Forderung an der letzten
Kantonsratsession ein. Im Weiteren stimmte die UMBAWIKO der Verlängerung
der Beitragsverordnung zum kantonalen Landwirtschaftsgesetz zu und
verabschiedete die Teilrevision des Konkordates betreffend die
Schweizerische Hochschule für Landwirtschaft in Zollikofen. Einen
Tag nach der hitzigen Debatte im Kantonsrat zum dringlichen
Nachtrags- und Zusatzkredit von 1.666 Millionen Franken für den
Umbau des "Schmelzihofes" in Balsthal liess die
UMBAWIKO, die seinerzeit schon für die Sanierungsvorlage zuständig
war, den Ablauf der Kreditvorlage revue passieren. Selbstkritisch
kam die Kommission zum Schluss, dass bei den damaligen Beratungen
zu wenig nachgefragt wurde, ob es sich bei den vorgesehenen
Umbaukosten um eine Kostenschätzung oder um einen verbindlichen
Kostenvoranschlag handelte.
Broschüre
für Notfälle im Haushalt
BASEL.
In den nächsten Tagen erhalten alle Einwohnerinnen und Einwohner
von Basel-Stadt einen Brief von Regierungsrat Jörg Schild. Dem
Schreiben des Vorstehers des Polizei- und Militärdepartements ist
die neue Notfall-Broschüre beigelegt. Diese biete genaue und
leicht verständliche Anleitung, wie man sich im Falle eines
Ereignisses oder eine Katastrophe richtig verhält. Mit dem
richtigen Verhalten kann man dazu beitragen, das Ausmass und die
Folgen eines Ereignisses möglichst gering zu halten. Der Kanton
Basel-Stadt ist seit Jahren bestrebt, für möglichst alle
Eventualitäten gerüstet zu sein.
Rahmenkonzept
zur Gewaltprävention
BASEL.
Die Fachstelle Gewaltprävention in der Abteilung Jugend, Familie
und Prävention (AJFP) im Justizdepartement hat ein
„Rahmenkonzept zur Gewaltprävention“ erstellt. Das Konzept
soll der AJFP und anderen Fachstellen als Grundlage zur
Erarbeitung von Gewaltpräventionsmassnahmen dienen. Angeboten
wird ein Orientierungsrahmen, der einerseits die Leitlinien und
Ziele der Gewaltprävention und andererseits die Präventionsfelder
festlegt.
Fürsorgerische
Freiheitsentziehung
BASEL.
Der Regierungsrat hat die Verordnung betreffend Einführung des
Bundesgesetzes über den fürsorgerische Freiheitsentzug aus dem
Jahre 1980, das den heutigen Ansprüchen immer weniger zu genügen
vermag, verabschiedet. Mit der nun vom Regierungsrat
verabschiedeten Revision können verfahrensmässige
Unstimmigkeiten bereinigt sowie organisatorische Lücken geklärt
werden. Der Regierungsrat hat die kantonale Verordnung betreffend
Einfürhung des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1978 über die fürsorgerische
Freiheitsentziehung (FEE) gem. Art. 297a ff. des Schweizerischen
Zivilgesetzbuches geändert.
Neue
Ausgabe 2003 des Faltprospekts erschienen
BERN.
Die neue Ausgabe 2003 des Faltprospekts „Kanton Bern auf einen
Blick“ ist soeben erschienen. Der handliche Prospekt ist in
enger Zusammenarbeit zwischen der BEKB / BCBE und der bernischen
Kantonsverwaltung entstanden. Er ist in deutsch und französischer
Sprache verfügbar und enthält wichtige Kenndaten und –zahlen
über den Kanton Bern. In der Broschüre finden sich in knapper
Form Angaben zu Land und Leuten, zu Staat und Politik und zur
Geschichte des Kantons.
Voranschlagsentwurf
- Sparopfer auf allen Seiten
Der
Zürcher Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat einen zweiten
Voranschlagsentwurf mit einem Aufwandüberschuss von 479 Mio.
Franken. Das Parlament soll möglichst rasch beraten.
ZÜRICH.
In politischer und rechtlicher Hinsicht waren Argumente für und
gegen die Vorlage eines zweiten Budgetentwurfs gegeneinander abzuwägen.
Ferner hatte der Regierungsrat zu entscheiden, ob ein zweiter
Budgetentwurf dem Parlament noch in dieser Legislatur vorzulegen
sei. Vorweg ist dazu festzuhalten, dass für den Regierungsrat die
Festlegung des Voranschlags 2003 so rasch als möglich erfolgen
muss. Eine Festlegung durch den im Frühjahr neu zu wählenden
Kantonsrat, die erst im Sommer erfolgen könnte, würde den
budgetlosen Zustand mit seinen negativen Folgen unzumutbar verlängern.
Würde erst so spät entschieden, hätte das Budget nur noch eine
sehr eingeschränkte Wirksamkeit.
Der
Regierungsrat betrachtet es trotz der gegenseitigen Blockierung
der Kräfte im Kantonsrat als seine politische Führungsaufgabe,
dem Kantonsart einen neuen Voranschlagsentwurf vorzulegen und ihm
damit die Möglichkeit zu eröffnen, seinen verfassungsmässigen
Pflichten in einem zweiten Anlauf doch noch nachzukommen. Ein Jahr
ohne festgesetzten Voranschlag hätte zu rechtlichen, sicher aber
zu politischen Auseinandersetzungen über die Zulässigkeit von
getätigten Ausgaben geführt. Solche Unsicherheiten und
Auseinandersetzungen sind aber insbesondere in einem schwierigen
konjunkturellen Umfeld zu vermeiden. Es gilt insbesondere, die
negativen Auswirkungen des budgetlosen Zustandes auf die
wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung des Kantons zu
vermeiden.
Der
Regierungsrat legt dem Kantonsrat aus diesen Gründen einen
zweiten Entwurf zum Voranschlag 2003 vor. Die Ablehnung des
Budgetentwurfs im Kantonsrat erfolgte aus unterschiedlichen, zum
Teil gegensätzlichen Gründen. Dies erhöht die Schwierigkeit, für
einen zweiten, wie auch immer ausgestalteten, Budgetentwurf eine
Mehrheit zu finden. Allen Erwartungen im Parlament kann ein
zweiter Budgetentwurf schon deshalb nicht gerecht werden, weil der
durch die Steuerfusssenkung erhöhte Fehlbetrag kurzfristig mit
Saldoverbesserungen nicht vollumfänglich kompensiert werden kann,
ohne dass gesetzliche Verpflichtungen verletzt werden.
Neues
Therapiegebäude für das Schulheim "Zur Hoffnung"
BASEL.
Für das Sonderschulheim "Zur Hoffnung" in Riehen,
beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat den Bau eines
Therapiegebäudes. Gleichzeitig wurden für die Kosten ein Kredit
von 3´984 Millionen Franken beantragt. Ein Beitrag von rund 650´000
Franken wurden vom Bund in Aussicht gestellt. Mit ebenfalls
insgesamt 600´000 Franken beteiligen sich zwei private Sponsoren
am Bau. Der geplante Neubau soll ein Hallenbad mit den
entsprechenden Nebenräumen, einen Arztraum und ein
Besprechungszimmer umfassen. Räume für Psychotherapie,
Musiktherapie, Ergotherapie und andere Therapieformen sollen auch
eingerichtet werden. Die Realisierung verteilt sich auf die Jahre
2003 bis 2005.
Bereits
im Jahr 2000 hatte der Grosse Rat einen Kredit von 21 Millionen
Franken für den Neubau von zwei Wohnhäusern mit insgesamt vier
Wohngruppen, ein Betriebsgebäude mit Mehrzwecksaal, Zentralküche
und Lingerie, ein Schulhaus mit Turnhalle sowie kleinere
Infrastrukturbauten genehmigt.
Kantone
einigen sich mit santésuisse
Im
Beschwerdeverfahren mit santésuisse konnte eine Einigung erzielt
werden. Die gemeinsame Spitalliste der Kantone Basel-Stadt und
Basel-Landschaft tritt in Kraft.
BASEL/LIESTAL.
Der Verband der Schweizer Krankenversicherer santésuisse hatte im
Oktober 2002 beim Bundesrat, unter anderem wegen
verfahrensrechtlicher Einwände, Beschwerde eingelegt. In Gesprächen
zwischen dem Sanitätsdepartement Basel-Stadt und der
Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion Basel-Landschaft mit der
santésuisse konnte bezüglich der Spitalliste der beiden Kantone
eine Einigung erzielt werden. Der Verband hat daraufhin die
Beschwerde zurückgezogen. Der Inkraftsetzung der am 17. September
2002 von den Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft
genehmigten, gemeinsamen Spitalliste steht nichts mehr im Wege.
Die
Beschwerde der santésuisse basierte insbesondere auf
verfahrensrechtliche Mängel, das Fehlen von gemeinsamen
Planungsprozessen im Verhältnis zwischen den betroffenen
Kantonen, die Nichteinhaltung der vereinbarten Bettenabbauzahlen
sowie die Änderung der Grundlagenplanung von 1997 im Bereich
Planbettendefinition. Die Beschwerde hatte aufschiebende Wirkung,
so dass die Umsetzung der Spitalplanung vorläufig sistiert war
und die Änderungen in der gemeinsamen Spitalliste per 01.01.2003
bis zur definitiven Behandlung durch den Bundesrat keine
Rechtswirkung entfalten konnte.
Um
die Umsetzung der Spitalplanung und das Inkrafttreten der Änderungen
in der gemeinsamen Spitalliste per 01.01.2003 nicht weiter zu verzögern,
wurde in Gesprächen des Sanitätsdepartements BS und der
Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion BL mit der Beschwerdeführerin
eine Einigung angestrebt. Aufgrund der erzielten Einigung werden künftig
die formellen Verfahrensrechte der santésuisse im Bereich der
Spitalplanung durch gemeinsam vereinbarte Verfahrensregelungen
geschützt. Auch wird auf die vorgenommene Änderung der
Planbettendefinition im Bereich der Notfall- und
Intensivpflegebetten vorläufig und unpräjudiziell verzichtet.
Revision
des Gastgewerbegesetzes
LIESTAL.
Die Vorlage eines revidierten Gastgewerbegesetzes verabschiedete
der Baselbieter Regierungsrat an den Landrat. Die Stellungnahmen
sind positiv. Bestimmte Einschränkungen des Alkoholverkaufs, das
Erfordern des Fähigkeitsausweises und die Frage der Zuständigkeit
für verlängerte Öffnungszeiten veranlassten auch kritische
Stimmen. Die Gastro Baselland war in der Ausarbeitung der Vorlage
einbezogen und steht hinter dem Revisionsprojekt.
Das
heutige basellandschaftliche Wirtschaftsgesetz ist aus praktische
und rechtlichen Gründen revisionsbedürftig, da das Gesetz aus
dem Jahr 1959 stammt. Die Vereinfachung der Patentarten und eine
allgemeine Straffung der Verfahren, eine teilweise Verlagerung der
Zuständigkeiten vom Kanton an die Gemeinden sowie klar
definierte, transparente Eingriffs- und Strafbestimmungen, sind
die wichtigsten Punkte. Das Erfordernis des Fähigkeitsausweises,
ebenso die bereits heute bekannten Ausnahmen davon, bleiben
erhalten. Auch die Vorschriften bezüglich der übrigen persönlichen
Voraussetzungen sowie der persönlichen Betriebsführung werden
beinhalten und teilweise verdeutlicht. Leicht verändert
beibehalten wird der Grundsatz fester Öffnungs- und Ruhezeiten.
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