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400
Millionen Franken Neuverschuldung
BERN.
Der Regierungsrat des Kantons Bern beantragt dem Grossen Rat, ihm
die Kompetenz für geschätzte Neuverschuldungen von 400 Millionen
Franken zu erteilen. Damit sollen die im Voranschlag 2003 und im
Finanzplan 2004 vorgesehenen Ausgaben finanziert werden können. Für
die Jahre 2001 und 2002 hatte der Grosse Rat einem Rahmen für die
Neuverschuldung von maximal 1.200 Millionen Franken zugestimmt.
1
–Millionen Franken für VHB
BERN.
Der Regierungsrat des Kantons Bern beantragt dem Grossen Rat,
einen Beitrag von rund 1 Millionen Franken an die Volkshochschule
für die Stadt und Region Bern (VHB) zu bewilligen. Damit werden
25 Prozent des Kurangebots finanziert, die die VHB in den Jahren
2003 bis 2005 für Erwachsene in der Agglomeration Bern anbietet.
Eine neue Leistungsvereinbarung für 2003 bis 2005 soll den Ende
2002 ausgelaufenen Vertrag ablösen.
Schulschliessungen
vom Kanton genehmigt
BERN.
Die Schliessung der Schulen Kriesbaumen, Kalchstätten und
Riedacker in der Gemeinde Guggisberg per 31. Juli 2003 hat der
Regierungsrat des Kantons Bern genehmigt. Im November 2002 hatte
die Einwohnergemeindeversammlung von Guggisberg eine neue
Schulstruktur angenommen, die aufgrund der rückläufigen Schülerzahlen
die Schliessung von der insgesamt acht Schulhäuser vorsieht.
Lärmschutzmassnahme
erhält Kantonsbeitrag
BERN.
Einen Kantonsbeitrag von 171.000 Franken für Lärmschutzmassnahmen
in der Gemeinde Hasle bei Burgdorf bewilligte der Regierungsrat.
Damit sollen drei Liegenschaften mit Lärmschutzwänden und
Schallschutzfenstern ausgestattet werden. Die Gemeinde und der
Bund beteiligen sich ebenfalls an den Gesamtkosten von 251.000
Franken die Lärmsanierung.
Junge
Ideen ins Ohr der Politik
BERN.
Unter dem Motto „Deine Meinung ist gefragt!“ lädt die
Kantonale Jugendkommission KJK am 12. Februar 2003 Jugendliche aus
allen Regionen des Kantons Bern ins Berner Rathaus ein. Im
Vordergrund der neu ausgerichteten Begegnungsform zwischen der
Jugend und dem Kantonsparlament stehen die Themen „Bildung“
und „Mitwirken“. Aus Sicht der vorbereitenden Jugendlichen
geht es unter anderem um folgende Fragen: Was erwarten Jugendliche
von ihrer Ausbildung, was läuft gut, was falsch? Oder: Wie können
die Jugendlichen ihre Interessen bei Nutzung von Räumen oder bei
der Gestaltung des öffentlichen Verkehrs besser einbringen? Ziel
des Berner Jugend-Grossrat-Tags ist es, dass sich Jugendliche und
Mitglieder des Grossen Rates näher kommen. Die Diskussionsgruppen
entsprechen deshalb den acht neuen Wahlkreises des Kantons. Sie
werden von Mitglieder der Kantonalen Jugendkommission begleitet.
Vor der Arbeit in den regionalen Gruppen werden die rund 100
Jugendlichen von Grossratspräsident Dieter Widmann im Berner
Rathaus begrüsst und von Sabina Stör, Mitglied der Kantonalen
Jugendkommission, in die Tagesthemen eingeführt. Den Abschluss
des Tages bildet eine Plenumsveranstaltung, bei der die Ergebnisse
aus den Arbeitsgruppen zusammengetragen werden.
Neuregelung
der Berufseinführung
ZÜRICH.
Der Regierungsrat hat die Berufseinführung für Lehrpersonen der
Volksschule neu geregelt. Dazu hat er die „Verordnung über die
Berufseinführung der Lehrpersonen der Volksschule“ erlassen und
diese rückwirkend auf das Schuljahr 2002/2003 in Kraft gesetzt.
Die unentgeltliche Berufseinführung dauert zwei Jahre und umfasst
neben 25 obligatorischen Unterrichtstagen auch fakultative Teile.
Sie muss spätestens drei Jahre nach Aufnahme der Lehrtätigkeit
abgeschlossen sein und findet an der Pädagogischen Hochschule
statt. Da der Zeitpunkt der Aufnahme der Lehrtätigkeit und nicht
mehr der Zeitpunkt des Studienabschlusses entscheidend ist, können
neu auch diejenigen Berufseinsteigenden von der Berufseinführung
profitieren, die nach dem Studienabschluss einen Unterbruch
einschieben. Wesentliche Neuerung der Berufseinführung ist die stärkere
Gewichtung der Unterstützung der Berufseinsteigenden vor Ort.
Erfahrene Lehrpersonen werden an der Pädagogischen Hochschule zu
Fachbegleiterinnen und –begleitern ausgebildet, um die
Berufseinsteigenden vor Ort methodisch-didaktisch und
organisatorisch zu unterstützten. Diese Massnahme bildet einen
weiteren Schritt zu einer professionellen Personalentwicklung im
Schulumfeld.
Altersentlastung
für Teilzeitlehrpersonen
ZÜRICH.
Bisher wurde nur den vollbeschäftigten Lehrpersonen an Mittel-
und Berufsschulen des Kantons Zürich die Altersentlastung gewährt.
Nun soll dies auch für teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen eingeführt
werden. Der Regierungsrat hat die entsprechende Änderung der
Mittel- und Berufsschullehrer-Vollzugsverordnung beschlossen. Die
teilzeitlich beschäftigten Lehrpersonen erhalten eine anteilsmässige
Entlastung. Die bisher gültige zweite Altersentlastung für
Vollzeitlehrpersonen ab dem 61. Altersjahr entfällt.
Volksabstimmungen
vom 18. Mai 2003
LIESTAL.
Folgende kantonalen Volksabstimmungen sind vom Baselbieter
Regierungsrat auf den 18. Mai 2003 angesetzt: Die formulierte
Gesetzes-Initiative für die unverzügliche Realisierung der 3.
Tunnelröhre am Belchen; die formulierte Gesetzes-Initiative „für
eine optimale Verkehrsstau-Bewältigung (Anti-Stau-Initiative).
Auf eidgenössischer Ebene kommen am 18. Mai 2003 folgende
Vorlagen zur Abstimmung: Änderung des Bundesgesetzes über die
Armee und die Militärverwaltung (Armee XXI); Bundesgesetz über
den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz; Volksinitiative „Ja
zu fairen Mieten“; Volksinitiative „für einen autofreien
Sonntag pro Jahreszeit – ein Versuch für vier Jahre
(Sonntagsinitiative)“; Volksinitiative „Gesundheit muss
bezahlbar bleiben (Gesundheitsinitiative); Volksinitiative
„Gleiche Rechte für Behinderte“; Volksinitiative „Strom
ohne Atom – Für eine Energiewende und die schrittweise
Stillegung der Atomkraftwerke (Strom ohne Atom); Volksinitiative
„MoratoriumPlus – Für die Verlängerung des
Atomkraftwerk-Baustopps und die Begrenzung des Atomrisikos
(MoratoriumPlus)“; Volksinitiative „für ein ausreichendes
Berufsbildungsangebot (Lehrstelleninitiative)“.
Eigenmietwert
und Mietkostenabzug
LIESTAL.
Die Beschleunigung der Behandlung der Initiativen über
Eigenmietwert und Mietkostenabzug hat der Baselbieter
Regierungsrat beschlossen. Die Volksabstimmungen sollen, gemäss
dem verabschiedeten Terminplan, noch in diesem Jahr stattfinden.
Bei Annahme der Initiativen könnten Anpassungen zu Eigenmietwert
und Mietkostenabzug per 1. Januar 2004 in Kraft treten. Bei
eventuellen Verzögerungen könnte die heute geltende Situation
erst per Januar 2005 verändert werden.
Landrat
erhält revidiertes Gastgewerbegesetz
Die
Vernehmlassungsverfahren sind abgeschlossen. Die Vorlage eines
revidierten Gastgewerbegesetzes wurde vom Regierungsrat Basel-Land
an den Landrat verabschiedet.
LIESTAL.
Nach abgeschlossenem Vernehmlassungsverfahren verabschiedet
der Regierungsrat die Vorlage eines revidierten
Gastgewerbegesetzes an den Landrat. Die Stellungnahme der
Vernehmlassung waren grundsätzlich positiv. Bestimmten Einschränkungen
des Alkoholverkaufs, das Erfordernis des Fähigkeitsausweises und
die Frage der Zuständigkeit für verlängerte Öffnungszeiten
(Kanton oder Gemeinden) wurden mit kritischen Stimmen begleitet.
Die Anregungen wurden in der Vorlage weitgehend umgesetzt. Die
Gastro Baselland war in der Ausarbeitung der Vorlage einbezogen
und steht hinter dem Revisionsprojekt.
Das
Wirtschaftsgesetzt, das in der Basel-Landschaft heute gültig ist,
stammt aus dem Jahr 1959. Das Gesetz ist aus rechtlichen und
praktischen Gründen revisionsbedürftig. Neben dem Wegfall der
Bedürfnisklausel sind die wichtigsten Punkte die Vereinfachung
der Partentarten und eine allgemeine Straffung der Verfahren.
Hinzukommt eine teilweise Verlagerung der Zuständigkeiten vom
Kanton an die Gemeinden sowie klar definierte, Transparente
Eingriffs- und Strafbestimmungen.
Das
Erfordernis des Fähigkeitsausweises, ebenso die bereits heute
bekannten Ausnahmen davon, bleiben erhalten. Beibehalten und
teilweise verdeutlich werden die Vorschriften bezüglich der übrigen
persönlichen Voraussetzungen sowie der persönlichen Betriebsführung.
Der Grundsatz fester Öffnungs- und Ruhezeiten wird ebenfalls,
leicht verändert, beibehalten. Die heute auf Bar-Dancings beschränkten
Möglichkeiten verlängerter Öffnungszeiten werden allerdings auf
alle Betriebe ausgedehnt. Hierfür ist die Voraussetzung nach wie
vor, dass die örtlichen Verhältnisse dies zulassen
(Immissionsschutz).
Während
die Zuständigkeit für Betriebe beim Kanton verbleibt, sollen künftig
Anlässe (bisher „Gelegenheitspatente“) von den Gemeinden
bewilligt werden. Entgegen Anregungen insbesondere von
Gemeindeseite wird die Zuständigkeit für verlängerte Öffnungszeiten
von Betrieben beim Kanton angesiedelt, aber die Gemeinden erhalten
ein Mitsprache- und Beschwerderecht.
Die
aktuellen bundesrechtlichen Vorgaben müssen beim Alkoholverkauf
berücksichtigt werden. Der Verkauf/Ausschank von gebranntem
Wasser bleibt bewilligungspflichtig. Der Verkauf/Ausschank
gegorener Getränke hingegen nicht mehr. Die Altersgrenzen sind
nun gänzlich bundesseitig geregelt, aber andere flanierende
Massnahmen bleiben im Ermessen der Kantone.
Konkreter
und damit transparenter gefasst als im geltenden Recht werden die
behördlichen Möglichkeiten von Massnahmen und Eingriffen, wenn
Betriebe nicht gesetzesmässig geführt werden oder die öffentliche
Ruhe und Ordnung tangiert wird. Das gleiche gilt für die
Strafbestimmungen. Sie werden ohne materielle Änderungen
detaillierter formuliert. Die bisherige pauschale Fassung ist der
Grund dafür. Sie ist gegenüber den heutigen Erfordernissen an präzise
umschriebenen Strafbeständen unbefriedigend.
Bio-Forschung
im Steinobstbau
FRICK.
Das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) in Frick
sucht seit Jahren nach wirksamen biologischen Methoden zur Bekämpfung
der Kirschenfliege und der Pilzkrankheit Monilia an Kirschbäumen.
Da der Kirschenanbau ein wichtiges Standbein der Baselbieter
Landwirtschaft darstellt und der Kanton den biologischen Landbau fördern
will, hat der Regierungsrat die Forschungsarbeiten des FiBL in den
letzten Jahren mit namhaften finanziellen Beiträgen unterstützt.
Für weitere Arbeiten wurden für die Jahre 2003 bis 2005 weitere
Beträge in der Höhe von insgesamt 130.000 Franken zugesichert.
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