Lohnnachzahlung für Hauswirtschafts- und Handarbeitslehrerinnen

ZÜRICH. Hauswirtschafts- und Handarbeitslehrerinnen, welche vom 16. August 1994 bis 15. August 1999 für den Kanton Zürich tätig gewesen sind, haben Anspruch auf Lohnnachzahlungen.

Lärmschutz an der Flughafenautobahn

ZÜRICH. Ein Kredit von 1,2 Millionen Franken wurde vom Regierungsrat für Lärmschutzmassnahmen an der Flughafenautobahn genehmigt.

Sirenenprobealarm erfolgreich

AARGAU. Am Mittwoch heulten die Aargauer Sirenen ausnahmslos pünktlich auf.

33 Fällungen der Birs entlang

BASEL. Ab Montag, dem 10. Februar ist es vorgesehen, entlang der Birsstrasse Robinen zu fällen.

Neue Polizeistruktur im Kanton Zürich

ZÜRICH. Das neue Polizeiorganisationsgesetz ist vom Regierungsrat bereits verabschiedet.

Entsorgungsneuerung in Basel-Landschaft

LIESTAL. In kostenpflichtige Abfallsäcke gelangen jährlich ca. 9.000 Tonnen Kleinelektronik und Kabel.

Der Jugendrat Baselland

LIESTAL. Der Jugendrat in Basel-Landschaft wurde am 16. Mai 1995 gegründet. Die offizielle Kommission der Regierung des Kantons war eine Initiative von Jugendlichen.

Anmeldung für das Schuljahr 2003/2004

LIESTAL. Auch dieses Jahr erfolgt die Einschreibung der Erstklässlerinnen und Erstklässler schriftlich.

 

 

 

 
 

 

 

 

 
 
 
 

7. Februar 2003

Lohnnachzahlung für Hauswirtschafts- und Handarbeitslehrerinnen

ZÜRICH. Hauswirtschafts- und Handarbeitslehrerinnen, welche vom 16. August 1994 bis 15. August 1999 für den Kanton Zürich tätig gewesen sind, haben Anspruch auf Lohnnachzahlungen. Mit den zuständigen Verbänden wurde Ende Januar eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Diese regelt die technische Umsetzung der Lohnnachzahlung. Für die Klägerinnen und Kläger  erfolgt die Auszahlung spätestens bis Ende April 2003. Für die übrigen wenn möglich bis September 2003.

Lärmschutz an der Flughafenautobahn

ZÜRICH. Ein Kredit von 1,2 Millionen Franken wurde vom Regierungsrat für Lärmschutzmassnahmen an der Flughafenautobahn genehmigt. 80 Prozent der Kosten übernimmt der Bund. Voraussichtlich auf die Jahre 2003 und 2004 verteilen sich die Ausgaben. Die Lärmschutzmassnahmen werden gleichzeitig mit den Arbeiten an der Überdeckung Opfikon realisiert.

Sirenenprobealarm erfolgreich

AARAU. Am Mittwoch heulten die Aargauer Sirenen ausnahmslos pünktlich auf. Der Sirenenprobealarm 2003 kann somit als erfolgreich bezeichnet werden. 655 Sirenenanlagen wurden überprüft und erwiesen sich als funktionstüchtig. Bei den 379 stationären und den 267 mobilen Alarmsirenen gingen aus dem 231 Aargauer Gemeinden nur vereinzelt Meldungen über meist geringfügige Mängel ein.

33 Fällungen der Birs entlang

BASEL. Ab Montag, dem 10. Februar ist es vorgesehen, entlang der Birsstrasse Robinen zu fällen. Die Arbeiten erfolgen im Abschnitt Muttenzerweg bis Redingstrasse in der Birs-Böschung 33. Bereits letztes Jahr wurden diese Fällungen angekündigt. Die zu Fällenden Bäume sind aus Wurzelbrut der Baumreihe an der Birsstrasse entstanden.

Wildhecken sollen an deren Stellen angepflanzt werden. Die Baumreihe an der Birsstrasse soll zu einem späteren Zeitpunkt gefällt werden. Das Ziel der Fällungen ist, dass die Bäume mehr Platz haben und sich frei entwickeln können. Durch ihre Schatten und die Wurzelkonkurrenz beeinträchtigen die bisher vorhandenen Wildhecken und verunmöglichen die Pflanzen weiterer Hecken. Nach der Baumfällaktion wir die Böschung besser besonnt werden. Für viele Tiere und Pflanzen wird dies nützlich sein. Obwohl die Fällungen bereits letztes Jahr angekündigt wurden, konnten wegen des Hochwassers die Arbeiten im letzten Jahr nicht erfolgen. Trotz dieser zeitlicher Verzögerung soll dieses Projekt unter dem Namen „BirsVital“ bis Ende 2003 verwirklicht werden.

Neue Polizeistruktur im Kanton Zürich

Das neue Polizeiorganisationsgesetz ist vom Regierungsrat bereits verabschiedet.

ZÜRICH. Am 22. Januar 2003 hat der Regierungsrat an seiner Sitzung das Polizeiorganisationsgesetz verabschiedet. Mit diesem Gesetz soll die lückenhaft geregelte Polizeistruktur des Kantons Zürich geregelt werden. Die Unsicherheiten in der Aufgabenzuweisung und Zusammenarbeit sollen beseitigt und die Grundlage für mehr Sicherheit im Kanton geschaffen werden. Das Gesetz baut auf bewährten Strukturen auf. Kanton, Stadt- und Gemeindepolizeien bleiben nebeneinander. Ausgebaut wird die polizeiliche Zusammenarbeit sowie der kostengünstige Einsatz polizeilicher Mittel. Durch eine faire Verteilung auf alle Gemeinden soll die heute unausgeglichene Kostenverteilung auf einzelne Gemeinden abgelöst werden.

Eine fast zweihundertjährige Entwicklung brachte die heutige Struktur des Polizeiwesen im Kanton Zürich zustande. Obwohl die Grundlage bis heute fehlt, führte diese Entstehungsgeschichte zu einem nebeneinander von Kantons-, Stadt- und Gemeindepolizei. Bei Neuregelung dieses Mangels wird weder das bestehende Polizeiwesen umgekrempelt noch neu erfunden. Um die heute teilweise auftretenden Zuständigkeitskosten zu beseitigen, wird vielmehr eine Rechtsgrundlage für die bestehenden Strukturen geschaffen.

Der Regeierungsrat ist der Ansicht zu einem Polizeiorganisationsgesetz gehöre auch notwendigerweise ein Polizeigesetz. Die Erarbeitung eines materiellen Polizeigesetzes wird in der neuen Legislaturperiode in Angriff genommen.

Ein Abschnitt aus dem Polizeiorganisationsgesetz:

Eine erfolgreiche Polizeiarbeit setzt voraus, dass jedes Korps seine Aufgaben kennt. Noch wichtiger ist, dass die Zusammenarbeit funktioniert. Die Zusammenarbeit der Stadt- und Gemeindepolizeien untereinander und mit der Kantonspolizei ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Polizeiarbeit und somit die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.

Der Austausch ist im Gesetz verankert.

Entsorgungsneuerung in Basel-Landschaft

LIESTAL. In kostenpflichtige Abfallsäcke gelangen jährlich ca. 9.000 Tonnen Kleinelektronik und Kabel. Somit führt ihr Weg nicht ins Recycling, sondern in die Verbrennung. Seit 01.01.2003 gibt es eine einfachere Möglichkeit der Entsorgung. Diese ist umwelt- und geldbeutelschonender. Kostenlos können Elektro- und Elektronikgeräte (Büro-, Unterhaltungs- und Haushaltselektronik) dem Fachhandel mit entsprechendem Sortiment zurückgegeben werden. Die Rücknahme ist selbstverständlicher ohne Kaufverpflichtung für einen neuen Apparat. Durch den sogenannten vorgezogenen Recyclingbeitrag (VRB) finanziert sich das Recycling-System. Dass heisst, dass beim Kauf eines neuen Gerätes ein Beitrag bezahlt wird, welcher in eine Kasse fliesst, aus der das Recycling der aktuell anfallenden Altgeräte bezahlt wird. Die VREG (Verordnung über die Rückgabe, Rücknahme und Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte) ist die gesetzliche Grundlage des Recycling-Systems. Die Konsumentinnen und Konsumenten haben eine Rückgabe-, der Handel eine Rücknahmepflicht. Die Firmen, die zusätzlich noch der SWICO (Schweizerischer Wirtschaftsverband der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik) angehören, garantieren, dass die ausgedienten und abgegebenen Geräte bei lizenzierten Recycling Unternehmen fachgerecht zerlegt werden. Die Schadstoffe werden gesondert entsorgt und die Wertstoffe zurückgewonnen.

Der Jugendrat Baselland

Der Jugendrat in Basel-Landschaft wurde am 16. Mai 1995 gegründet. Die offizielle Kommission der Regierung des Kantons war eine Initiative von Jugendlichen.

LIESTAL. Der Jugendrat kann direkt in das politische Geschehen des Kantons aus der Sicht der Jugendlichen heraus Einfluss nehmen. Damit ist er in der Lage, mit Vernehmlassungen auf Vorlagen zu reagieren und Einfluss zu nehmen. Das Instrument für den Anstoss von neuen Gesetzen, die Gestaltung des öffentlichen Freiraums (Jugendkulturräume, Nachtbus), usw. ist ihm mit Hilfe der Petition in die Hand gegeben. Der Jugendrat ist die Exekutive einer Vernetzung von über 1.000 Jugendlichen aus dem Kanton Basel-Landschaft. Er ist auch im Dachverband Schweizer Jugendparlamente (DSJ) mit den Jugendräten anderer Kantone zusammengeschlossen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit zu einer unkomplizierten und direkten Umsetzung von Anliegen und Ideen. Der Jugendrat hat über diverse Organisationen Kontakt zu den Jugendinstitutionen im benachbarten Ausland. Im Laufe des knapp sechsjährigen Bestehens konnte der Jugendrat viele kleinere und grössere Erfolge feiern. In Verbundenheit mit grossem Öffentlichkeitsinteresse.

Aus Personen zwischen 14 und 26 Jahren setzt sich der Jugendrat zusammen. Normalerweise sind es neun Mitglieder, von denen mindestens vier Frauen sein müssen. Der Beruf, das Alter, das Geschlecht und der Wohnsitz sind ausschlaggebend für die Verleihung der Mandate und für ein ausgeglichenes politisches Engagement. Wichtigste Anforderung ist aber das politische Interesse. Jedes Mitglied wird vom Regierungsrat gewählt. An jeder Sitzung nimmt ein Vertreter des Kantons (Thomas Rutishauser, Stv. Direktionssekretär der EKD) und eine Vertreterin der Gemeinden (Bea Fuchs, Gemeinderätin Allschwil) beratend teil.

Als Exekutive betreut der Jugendrat Arbeitsgruppen und das Jugendforum. Das Jugendforum ist ein jährlich stattfindender Anlass, an dem politisch diskutiert, Meinungen ausgetauscht und Bedürfnisse ausgelotet werden. Als Reaktion auf die Ergebnisse des Jugendforums werden Arbeitsgruppen gebildet, die ganzjährlich ein Thema betreuen und Lösungen ausarbeiten. Die Arbeitsgruppen unterstehen dem Jugendrat, werden von ihm betreut und unterstützt. Die ausgearbeiteten und genehmigten Vorlagen sind die Grundlagen für das politische Programm des Jugendrates.

Die Zuständigkeiten des Jugendrates stellen sich wie folgt zusammen: „Blättli“ ist die Zeitschrift des Jugendrates Baselland. Es wird voraussichtlich auch in diesem Jahr drei bis vier mal erscheinen und sich an die Jugend des Kantons richten. Ein zweiter Punkt ist die „Berufsberatung“; bereits aus der Vergangenheit ist die attraktive Berufsberatung des Jugendrates bekannt. Die „Diverse Kommissionen“ des Jugendrates Baselland haben Einsitz in Kommissionen Fachgruppen und Foren und versuchen dort, die jugendliche Meinung einzubringen. Über das „Internet“ möchte der Jugendrat direkter, schneller und einfacher an die Jugendlichen des Kantons treten. Die neue Homepage des Jugendrates soll ein wichtiges Portal werden. Mit dem „Nachtbus“ sollen die lancierten Projekt des Jugendrates begleitet werden und mit geeigneten Massnahmen das Angebot der Jugend des Kantons näher bringen. Der Jugendrat Baselland arbeitet mit den „Schülerorganisationen“ des Kantons zusammen und versucht so die Meinung der Jugend im Bildungsbereich zu stärken. Durch „Vernehmlassungen „ nimmt der Jugendrat Baselland zu kantonalen Vernehmlassungsverfahren Stellung. Die „Vernetzung“ wird dazu genutzt, die kommunalen politischen Organisationen Jugendlicher oder für Jugendliche zu vernetzten. Es sollen auch Projekte entstehen und ein Dialog stattfinden.

Anmeldung für das Schuljahr 2003/2004

LIESTAL. Auch dieses Jahr erfolgt die Einschreibung der Erstklässlerinnen und Erstklässler schriftlich. In der 7. Kalenderwoche erhalten Eltern ein Anmeldeformular vom Schulsekretariat. Dieses ist bis spätestens dem 25. Februar 2003 auszufüllen und zurückzusenden. Alle in Liestal wohnenden Kinder mit Geburtsdatum 1. Mai 1996 bis und mit 30. April 1997 sind betroffen. Natürlich auch jene, welche im letzten Schuljahr zurückgestellt wurden und auch jene, die eine Privatschule besuchen werden. Der erste Schultag wird am 11.August 2003 sein.

 

 

 

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