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Lohnnachzahlung
für Hauswirtschafts- und Handarbeitslehrerinnen
ZÜRICH.
Hauswirtschafts- und Handarbeitslehrerinnen, welche vom 16. August
1994 bis 15. August 1999 für den Kanton Zürich tätig gewesen
sind, haben Anspruch auf Lohnnachzahlungen. Mit den zuständigen
Verbänden wurde Ende Januar eine entsprechende Vereinbarung
unterzeichnet. Diese regelt die technische Umsetzung der
Lohnnachzahlung. Für die Klägerinnen und Kläger
erfolgt die Auszahlung spätestens bis Ende April 2003. Für
die übrigen wenn möglich bis September 2003.
Lärmschutz
an der Flughafenautobahn
ZÜRICH.
Ein Kredit von 1,2 Millionen Franken wurde vom Regierungsrat für
Lärmschutzmassnahmen an der Flughafenautobahn genehmigt. 80
Prozent der Kosten übernimmt der Bund. Voraussichtlich auf die
Jahre 2003 und 2004 verteilen sich die Ausgaben. Die Lärmschutzmassnahmen
werden gleichzeitig mit den Arbeiten an der Überdeckung Opfikon
realisiert.
Sirenenprobealarm
erfolgreich
AARAU.
Am Mittwoch heulten die Aargauer Sirenen ausnahmslos pünktlich
auf. Der Sirenenprobealarm 2003 kann somit als erfolgreich
bezeichnet werden. 655 Sirenenanlagen wurden überprüft und
erwiesen sich als funktionstüchtig. Bei den 379 stationären und
den 267 mobilen Alarmsirenen gingen aus dem 231 Aargauer Gemeinden
nur vereinzelt Meldungen über meist geringfügige Mängel ein.
33
Fällungen der Birs entlang
BASEL.
Ab Montag, dem 10. Februar ist es vorgesehen, entlang der
Birsstrasse Robinen zu fällen. Die Arbeiten erfolgen im Abschnitt
Muttenzerweg bis Redingstrasse in der Birs-Böschung 33. Bereits
letztes Jahr wurden diese Fällungen angekündigt. Die zu Fällenden
Bäume sind aus Wurzelbrut der Baumreihe an der Birsstrasse
entstanden.
Wildhecken
sollen an deren Stellen angepflanzt werden. Die Baumreihe an der
Birsstrasse soll zu einem späteren Zeitpunkt gefällt werden. Das
Ziel der Fällungen ist, dass die Bäume mehr Platz haben und sich
frei entwickeln können. Durch ihre Schatten und die
Wurzelkonkurrenz beeinträchtigen die bisher vorhandenen
Wildhecken und verunmöglichen die Pflanzen weiterer Hecken. Nach
der Baumfällaktion wir die Böschung besser besonnt werden. Für
viele Tiere und Pflanzen wird dies nützlich sein. Obwohl die Fällungen
bereits letztes Jahr angekündigt wurden, konnten wegen des
Hochwassers die Arbeiten im letzten Jahr nicht erfolgen. Trotz
dieser zeitlicher Verzögerung soll dieses Projekt unter dem Namen
„BirsVital“ bis Ende 2003 verwirklicht werden.
Neue
Polizeistruktur im Kanton Zürich
Das
neue Polizeiorganisationsgesetz ist vom Regierungsrat bereits
verabschiedet.
ZÜRICH.
Am 22. Januar 2003 hat der Regierungsrat an seiner Sitzung das
Polizeiorganisationsgesetz verabschiedet. Mit diesem Gesetz soll
die lückenhaft geregelte Polizeistruktur des Kantons Zürich
geregelt werden. Die Unsicherheiten in der Aufgabenzuweisung und
Zusammenarbeit sollen beseitigt und die Grundlage für mehr
Sicherheit im Kanton geschaffen werden. Das Gesetz baut auf bewährten
Strukturen auf. Kanton, Stadt- und Gemeindepolizeien bleiben
nebeneinander. Ausgebaut wird die polizeiliche Zusammenarbeit
sowie der kostengünstige Einsatz polizeilicher Mittel. Durch eine
faire Verteilung auf alle Gemeinden soll die heute unausgeglichene
Kostenverteilung auf einzelne Gemeinden abgelöst werden.
Eine
fast zweihundertjährige Entwicklung brachte die heutige Struktur
des Polizeiwesen im Kanton Zürich zustande. Obwohl die Grundlage
bis heute fehlt, führte diese Entstehungsgeschichte zu einem
nebeneinander von Kantons-, Stadt- und Gemeindepolizei. Bei
Neuregelung dieses Mangels wird weder das bestehende Polizeiwesen
umgekrempelt noch neu erfunden. Um die heute teilweise
auftretenden Zuständigkeitskosten zu beseitigen, wird vielmehr
eine Rechtsgrundlage für die bestehenden Strukturen geschaffen.
Der
Regeierungsrat ist der Ansicht zu einem Polizeiorganisationsgesetz
gehöre auch notwendigerweise ein Polizeigesetz. Die Erarbeitung
eines materiellen Polizeigesetzes wird in der neuen
Legislaturperiode in Angriff genommen.
Ein
Abschnitt aus dem Polizeiorganisationsgesetz:
Eine
erfolgreiche Polizeiarbeit setzt voraus, dass jedes Korps seine
Aufgaben kennt. Noch wichtiger ist, dass die Zusammenarbeit
funktioniert. Die Zusammenarbeit der Stadt- und Gemeindepolizeien
untereinander und mit der Kantonspolizei ist der Schlüssel für
eine erfolgreiche Polizeiarbeit und somit die Sicherheit der Bürgerinnen
und Bürger.
Der
Austausch ist im Gesetz verankert.
Entsorgungsneuerung
in Basel-Landschaft
LIESTAL.
In kostenpflichtige Abfallsäcke gelangen jährlich ca. 9.000
Tonnen Kleinelektronik und Kabel. Somit führt ihr Weg nicht ins
Recycling, sondern in die Verbrennung. Seit 01.01.2003 gibt es
eine einfachere Möglichkeit der Entsorgung. Diese ist umwelt- und
geldbeutelschonender. Kostenlos können Elektro- und Elektronikgeräte
(Büro-, Unterhaltungs- und Haushaltselektronik) dem Fachhandel
mit entsprechendem Sortiment zurückgegeben werden. Die Rücknahme
ist selbstverständlicher ohne Kaufverpflichtung für einen neuen
Apparat. Durch den sogenannten vorgezogenen Recyclingbeitrag (VRB)
finanziert sich das Recycling-System. Dass heisst, dass beim Kauf
eines neuen Gerätes ein Beitrag bezahlt wird, welcher in eine
Kasse fliesst, aus der das Recycling der aktuell anfallenden
Altgeräte bezahlt wird. Die VREG (Verordnung über die Rückgabe,
Rücknahme und Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte)
ist die gesetzliche Grundlage des Recycling-Systems. Die
Konsumentinnen und Konsumenten haben eine Rückgabe-, der Handel
eine Rücknahmepflicht. Die Firmen, die zusätzlich noch der SWICO
(Schweizerischer Wirtschaftsverband der Informations-,
Kommunikations- und Organisationstechnik) angehören, garantieren,
dass die ausgedienten und abgegebenen Geräte bei lizenzierten
Recycling Unternehmen fachgerecht zerlegt werden. Die Schadstoffe
werden gesondert entsorgt und die Wertstoffe zurückgewonnen.
Der
Jugendrat Baselland
Der
Jugendrat in Basel-Landschaft wurde am 16. Mai 1995 gegründet.
Die offizielle Kommission der Regierung des Kantons war eine
Initiative von Jugendlichen.
LIESTAL.
Der Jugendrat kann direkt in das politische Geschehen des
Kantons aus der Sicht der Jugendlichen heraus Einfluss nehmen. Damit
ist er in der Lage, mit Vernehmlassungen auf Vorlagen zu reagieren
und Einfluss zu nehmen. Das Instrument für den Anstoss von neuen
Gesetzen, die Gestaltung des öffentlichen Freiraums
(Jugendkulturräume, Nachtbus), usw. ist ihm mit Hilfe der
Petition in die Hand gegeben. Der Jugendrat ist die Exekutive
einer Vernetzung von über 1.000 Jugendlichen aus dem Kanton
Basel-Landschaft. Er ist auch im Dachverband Schweizer
Jugendparlamente (DSJ) mit den Jugendräten anderer Kantone
zusammengeschlossen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit zu einer
unkomplizierten und direkten Umsetzung von Anliegen und Ideen. Der
Jugendrat hat über diverse Organisationen Kontakt zu den
Jugendinstitutionen im benachbarten Ausland. Im Laufe des knapp
sechsjährigen Bestehens konnte der Jugendrat viele kleinere und
grössere Erfolge feiern. In Verbundenheit mit grossem Öffentlichkeitsinteresse.
Aus
Personen zwischen 14 und 26 Jahren setzt sich der Jugendrat
zusammen. Normalerweise sind es neun Mitglieder, von denen
mindestens vier Frauen sein müssen. Der Beruf, das Alter, das
Geschlecht und der Wohnsitz sind ausschlaggebend für die
Verleihung der Mandate und für ein ausgeglichenes politisches
Engagement. Wichtigste Anforderung ist aber das politische
Interesse. Jedes Mitglied wird vom Regierungsrat gewählt. An
jeder Sitzung nimmt ein Vertreter des Kantons (Thomas Rutishauser,
Stv. Direktionssekretär der EKD) und eine Vertreterin der
Gemeinden (Bea Fuchs, Gemeinderätin Allschwil) beratend teil.
Als
Exekutive betreut der Jugendrat Arbeitsgruppen und das
Jugendforum. Das Jugendforum ist ein jährlich stattfindender
Anlass, an dem politisch diskutiert, Meinungen ausgetauscht und
Bedürfnisse ausgelotet werden. Als Reaktion auf die Ergebnisse
des Jugendforums werden Arbeitsgruppen gebildet, die ganzjährlich
ein Thema betreuen und Lösungen ausarbeiten. Die Arbeitsgruppen
unterstehen dem Jugendrat, werden von ihm betreut und unterstützt.
Die ausgearbeiteten und genehmigten Vorlagen sind die Grundlagen für
das politische Programm des Jugendrates.
Die
Zuständigkeiten des Jugendrates stellen sich wie folgt zusammen:
„Blättli“ ist die Zeitschrift des Jugendrates Baselland. Es
wird voraussichtlich auch in diesem Jahr drei bis vier mal
erscheinen und sich an die Jugend des Kantons richten. Ein zweiter
Punkt ist die „Berufsberatung“;
bereits aus der Vergangenheit ist die attraktive Berufsberatung
des Jugendrates bekannt. Die „Diverse
Kommissionen“ des Jugendrates Baselland haben Einsitz
in Kommissionen Fachgruppen und Foren und versuchen dort, die
jugendliche Meinung einzubringen. Über das „Internet“ möchte
der Jugendrat direkter, schneller und einfacher an die
Jugendlichen des Kantons treten. Die neue Homepage des Jugendrates
soll ein wichtiges Portal werden. Mit dem „Nachtbus“ sollen
die lancierten Projekt des Jugendrates begleitet werden und mit
geeigneten Massnahmen das Angebot der Jugend des Kantons näher
bringen. Der Jugendrat Baselland arbeitet mit den „Schülerorganisationen“
des Kantons zusammen und versucht so die Meinung der Jugend im
Bildungsbereich zu stärken. Durch „Vernehmlassungen „ nimmt
der Jugendrat Baselland zu kantonalen Vernehmlassungsverfahren
Stellung. Die „Vernetzung“ wird dazu genutzt, die kommunalen
politischen Organisationen Jugendlicher oder für Jugendliche zu
vernetzten. Es sollen auch Projekte entstehen und ein Dialog
stattfinden.
Anmeldung
für das Schuljahr 2003/2004
LIESTAL.
Auch dieses Jahr erfolgt die Einschreibung der Erstklässlerinnen
und Erstklässler schriftlich. In der 7. Kalenderwoche erhalten
Eltern ein Anmeldeformular vom Schulsekretariat. Dieses ist bis spätestens
dem 25. Februar 2003 auszufüllen und zurückzusenden. Alle in
Liestal wohnenden Kinder mit Geburtsdatum 1. Mai 1996 bis und mit
30. April 1997 sind betroffen. Natürlich auch jene, welche im
letzten Schuljahr zurückgestellt wurden und auch jene, die eine
Privatschule besuchen werden. Der erste Schultag wird am 11.August
2003 sein.
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