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Bundespräsident
Couchepin besucht Spanien
BERN.
Bundespräsident Pascal Couchepin beginnt morgen (13.2.) in Madrid
einen dreitägigen Arbeitsbesuch in Spanien. Geplant sind
politische Begegnungen sowie kulturelle Aktivitäten. Der
Bundesrat trifft sich unter anderem mit dem spanischen Ministerpräsidenten
José Maria Aznar, der Ministerin für Bildung, Kultur und Sport
Pilar del Castillo sowie zum Mittagessen mit dem König Juan
Carlos von Spanien. Im Zentrum der Gespräche zwischen Aznar und
Couchepin stehen Fragen im Zusammenhang mit dem bevorstehenden
Abschluss der bilateralen Verhandlungen mit der EU. Daneben soll
auch die allgemeine internationale Lage und insbesondere die
Irak-Frage diskutiert werden. Mit Pilar del Castillo geht der
Bundespräsident unter anderem auf das Thema des Kulturgütertransfers
ein.
Für
den kulturellen Teil der Reise des EDI-Chefs ist die Einweihung
der Ausstellung «Flying Walls» von Philipp Krebs sowie der
Besuch der Arco (Feria Internacional de Arte Contemporáneo), der
wichtigsten internationalen Kunstmesse der südlichen Hemisphäre
mit der Schweiz als diesjährigem Ehrengast, vorgesehen. Dabei
wird Pascal Couchepin offiziell «Mira Suiza» lancieren, ein
Programm von der Kommission Präsenz Schweiz mit dem Ziel, die
schweizerische Präsenz in Spanien zu verstärken.
Botschaft
zum Öffentlichkeitsgesetz verabschiedet
Der
Bundesrat hat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Öffentlichkeit
der Verwaltung verabschiedet. Damit will er der Öffentlichkeit
den Zugang zu amtlichen Dokumenten erleichtern und gleichzeitig
die Transparenz der Verwaltung fördern.
BERN.
Das Öffentlichkeitsgesetz gibt jeder Person das Recht auf Zugang
zu amtlichen Dokumenten. Zum Schutz öffentlicher oder privater
Interessen kann dieses Recht beschränkt oder verweigert werden.
Diese Ausnahmen werden im Gesetz speziell aufgeführt. Öffentliche
Interessen bestehen dann, wenn die freie Meinungs- und
Willensbildung einer Behörde durch eine vorzeitige Bekanntgabe
amtlicher Dokumente beeinträchtigt, oder wenn die äussere und
innere Sicherheit gefährdet würde. Überwiegend private
Interessen liegen vor, wenn die Privatsphäre wesentlich beeinträchtigt,
respektive Berufs-, Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnisse
offenbart würden. Besondere Bestimmungen in anderen Gesetzen, wie
das Bank- oder Steuergeheimnis, bleiben vorbehalten.
Das
Öffentlichkeitsprinzip mit Geheimnisvorbehalt gilt für die
Bundesverwaltung, aber zum Beispiel auch für die SBB, Post oder
SUVA. Nicht dem Geltungsbereich des Öffentlichkeitsgesetzes
unterliegen die Schweizerische Nationalbank, die Eidgenössische
Bankenkommission, die Kranken- und Unfallversicherer sowie die
AHV-Ausgleichskassen, IV-Stellen und ALVG-Durchführungsstellen.
Ohne
ein besonderes Interesse nachzuweisen, kann jede Person Einsicht
in amtliche Dokumente verlangen. Wird der Zugang zu den Dokumenten
nicht im verlangten Umfang gewährt, kann man sich an den Eidgenössischen
Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten wenden. Bei
Nicht-Einigung kommt das ordentliche Beschwerdeverfahren zum Zuge.
Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte wird, unter der neuen
Bezeichnung „Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter,
auch die Schlichtungs- und Beratungsaufgaben gemäss Öffentlichkeitsgesetz
wahrnehmen.
Gegen
Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda
Mit
einem Gesetzesentwurf, den der Bundesrat in die Vernehmlassung
geschickt hat, sollen Rassismus, Hooliganismus und
Gewaltpropaganda in der Schweiz besser bekämpft werden.
BERN.
Mit den neuen Rechtsgrundlagen will der Bundesrat Rassismus,
Hooliganismus und Gewaltpropaganda mit verstärkten straf- und
verwaltungsrechtlichen Massnahmen entgegentreten und besser präventiv
agieren können. Der Gesetzesentwurf soll die bereits realisierten
und geplanten Massnahmen des Bundes und der Kantone ergänzen.
Der
Gesetzesentwurf sieht Ergänzungen, beziehungsweise Änderungen
des Bundesgesetzes zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS), des
Strafgesetzbuches (StGB) und des Bundesgesetzes betreffend der Überwachung
des Post- und Fernmeldeverkehrs (BüPF) vor. Im StGB will der
Bundesrat zwei neue Straftatbestände schaffen: „Kennzeichen mit
rassendiskriminierender Bedeutung“ und „Rassendiskriminierende
Vereinigung“. Der bestehende Artikel „Rassendiskriminierung“
soll nicht geändert werden.
Neu
soll die öffentliche Verwendung von rassendiskriminierenden
Kennzeichen, wie Nazisymbole oder Hakenkreuze, strafrechtlich
verfolgt werden können. Beim vorgesehenen Tatbestand
„Rassendiskriminierende Vereinigung“ muss die Rechtswidrigkeit
klar erkennbar sein.
Weil
die Veröffentlichung rassendiskriminierender Kennzeichen und die
Kommunikation unter rassendiskriminierender Vereinigungen oft via
Internet geschieht, soll das BüPF so angepasst werden, dass auch
Fernmelde- und Postüberwachung angeordnet werden können.
Der
Bundesrat möchte auf Bundesebene eine Rechtsgrundlage für eine
nationale Hooligan-Datenbank schaffen. Eine zentrale Aufbewahrung
von Daten notorischer Gewalttäter bei Publikumsveranstaltungen
ermöglicht eine gesamtschweizerische Sicht und ist auch im
Hinblick auf die internationale Zusammenarbeit notwendig. Der
Bundesrat hält die Schaffung einer nationalen Hooligan-Datenbank
vor allem im Hinblick auf die Fussballeuropameisterschaften von
2008 in der Schweiz und Österreich für besonders wichtig.
Kampf
gegen Doping verstärkt
BERN.
Der Bundesrat hat die Unterzeichnung des Zusatzprotokolles zur
Konvention des Europarates gegen Doping gutgeheissen und das
Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz
und Sport (VBS) beauftragt, eine entsprechende Botschaft zu Handen
der Eidgenössischen Räte auszuarbeiten. Durch das
Zusatzprotokoll werden die Voraussetzungen für eine
Intensivierung des Kampfes gegen Doping auf europäischer Ebene
geschaffen.
Die
Konvention des Europarats gegen Doping ist in der Schweiz am 1.
Januar 1993 in Kraft getreten. Auf Grund der dramatischen
Entwicklung der Dopingproblematik will der Europarat mit einem
Zusatzprotokoll der Anwendung dieser Konvention mehr Nachdruck
verschaffen. Im Zentrum steht dabei die Vereinfachung und
Harmonisierung der Zusammenarbeit zwischen den
Unterzeichnerstaaten, beispielsweise im Bereich grenzüberschreitender
Kontrollen, sowie die gegenseitige
Anerkennung der Resultate von Dopingkontrollen.
Die
Schweiz gehört zu den führenden Staaten im Bereich der Dopingbekämpfung
und -prävention. Der Grossteil der im Zusatzprotokoll definierten
Massnahmen wird in unserem Land bereits heute umgesetzt. Ebenfalls
beabsichtigt die Welt-Antidoping-Agentur WADA, ihren europäischen
Sitz in Lausanne
einzurichten.
Totalrevision
des Radio- und Fernsehgesetzes
BERN.
Die Kommission für Verkehr- und Fernmeldewesen
des Nationalrates (KVF-N) unterstützt die Revision des
Radio- und Fernmeldegesetzes und beantragt dem Nationalrat
einstimmig, darauf einzutreten. Die Kommission stellte fest, dass
insbesondere der Fernsehmarkt Schweiz in starker Konkurrenz zu
ausländischen Anbietern steht, und dass die einheimische
Lokalradio- und Fernsehszene zwar vom Publikum geschätzt wird,
aber aus dem Markt heraus nicht allein finanzierbar sei. Die KVF-N
meint deshalb, dass die Vorlage diese Realitäten gesetzgeberisch
begleiten soll. Weiterer Punkt in der Detailberatung soll die
Auseinandersetzung mit neuen Technologien sein. Zu den Kernpunkten
der Beratung gehören weiterhin das Gebührensplitting sowie die
Werbe- und Sponsoring-Vorschriften. Einen Beschluss zur
Parlamentarischen Initiative der SP-Fraktion betreffend
Verankerung des Service Public in der Bundesverfassung hat die
Kommission verschoben.
Weltgipfel
in der Schweiz
BERN.
Damit der UN-Weltgipfel «Informationsgesellschaft» in unserem
Land stattfinden kann, hat sich die Schweiz stark eingesetzt. Eine
Position der Schweiz kann erst ausgearbeitet werden, wenn die
Themen des Weltgipfels klarer feststehen. Ende Februar, am Ende
der bevorstehenden Vorbereitungskonferenz, sollte dies der Fall
sein. Die Forderungen der Nichtregierungsorganisationen können
erst dann umgesetzt und die genauen Modalitäten ihrer Mitarbeit
vereinbart werden.
Deiss
in Tokio
BERN.
Bundesrat Joseph Deiss geht nach Tokio. Er nimmt auf Einladung des
Aussen- und des Handelsministers Japans vom 14. bis 16. Februar an
einem informellen Ministertreffen der Welthandelsorganisation WTO
teil. Impulse für die Weiterführung der am letzten
WTO-Ministertreffen von November 2001 in Doha beschlossenen
Verhandlungen zu geben, ist Ziel dieses Treffens.
Gleichzeitig soll die nächste Ministerkonferenz, welche
vom 10. bis 14. September in Cancun, Mexico, stattfinden wird,
vorbereitet werden.
Durch
Transparenz Vertrauen schaffen
BERN.
Vom neuen Leitbild „Information und Kommunikation von Bundesrat
und Bundesverwaltung“ hat der Bundesrat Kenntnis genommen. Die
Konferenz der Informationsdienste hat es in Ergänzung des
Bundesgesetzes über die Öffentlichkeit der Verwaltung
erarbeitet. Die Bedeutung der Informations- und
Kommunikationsarbeit für die behördliche Transparenz soll mit
dem Dokument unterstrichen werden. Damit wird der Anspruch der Öffentlichkeit
auf Einblick in den Entscheidungsprozess von Bundesrat und
Bundesverwaltung unterstützt. Das Leitbild hält fest, dass
Transparenz entscheidend mithilft, Vertrauen zu schaffen.
Finanzierungsregelung
der Invalidenversicherung
BERN.
Der Bundesrat hat eine Änderung der Invalidenversicherung
beschlossen. Damit werden die Grundsätze für die kommenden
Vertragsperioden festgehalten. Am 1. Januar 2004 tritt diese Änderung
in Kraft. Mit der Einführung des neuen Finanzierungssystems im
2001 wurde die Festsetzung der IV-Beiträge an die betroffenen
Behindertenorganisationen für die erste Periode vorerst
provisorisch geregelt. Mit der nun beschlossenen Änderung wird
eine Finanzierungsregelung in die Verordnung aufgenommen, welche für
kommende Vertragsperioden anwendbar sein soll.
(snc/no)
Keine
Begünstigung auf Treibstoffen
BERN.
Eine Begünstigung auf Treibstoffe für den Antrieb von Last-
und Baggerschiffen lehnt der Bundesrat ab. Bis 1994 wurde aufgrund
des Zollrechts eine Begünstigung für Dieselöl gewährt, das in
Baumaschinen, Lastschiffen und stationären Motoren verwendet
wird. Diese Begünstigung sei im Rahmen des Sanierungsmassnahmen
aufgehoben worden. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Gründe
für die Abschaffung der Steuerprivilegien im Jahr 1994 weiterhin
gültig sind. Nach dem Subventionsgesetz
sei in der Regel auf Finanzhilfen in Form von steuerlichen
Vergünstigungen zu verzichten.
Neue
Weisung für die Bundesverwaltung
BERN.
Die Weisung für die Durchführung von Grossanlässen Dritter mit
Bundesunterstützung sowie von besonderen Bundesanlässen sollen für
alle Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung erlassen
werden. Damit wurde das Eidgenössische Finanzdepartement EFD vom
Bundesrat beauftragt. Mit dieser Weisung wird das Ziel verfolgt,
das Vorgehen für die Vorbereitung, Durchführung und Begleitung
von derartigen Grossanlässen künftig besser regeln zu können.
Insbesondere soll die Transparenz, bezüglich Kosten, Konzept und
Organisationsstruktur sicher gestellt werden. Unter Grossanlässen
Dritter sind zum Beispiel Landes- und Weltausstellungen,
Weltmeisterschaften oder Olympiaden zu verstehen.
Mit
dieser neuen Verwaltungsweisung entspricht der Bundesrat einem
Postulat des Ständerats, welches am 20. Juni 2001 überwiesen
worden ist. Im Rahmen der Verabschiedung des Geschäftsberichtes
2003 des EFD, kann dieses Postulat abgeschrieben werden. Die
Schaffung eines Rahmengesetztes hat sich aus sachlichen und
verwaltungsökonomischen Gründen nicht aufgedrängt. Die
wichtigsten Rahmenbedingungen sind bereits heute im Subventions-
und Finanzhaushaltgesetzes enthalten. |