Bundespräsident Couchepin besucht Spanien

BERN. Bundespräsident Pascal Couchepin beginnt morgen (13.2.) in Madrid einen dreitägigen Arbeitsbesuch in Spanien.

Botschaft zum Öffentlichkeitsgesetz verabschiedet

BERN. Der Bundesrat hat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung verabschiedet.

Gegen Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda

BERN. Mit einem Gesetzesentwurf, den der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt hat, sollen Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda in der Schweiz besser bekämpft werden.

Kampf gegen Doping verstärkt

BERN. Der Bundesrat hat die Unterzeichnung des Zusatzprotokolles zur Konvention des Europarates gegen Doping gutgeheissen und das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beauftragt, eine entsprechende Botschaft zu Handen der Eidgenössischen Räte auszuarbeiten.

Totalrevision des Radio- und Fernsehgesetzes

BERN. Die Kommission für Verkehr- und Fernmeldewesen  des Nationalrates (KVF-N) unterstützt die Revision des Radio- und Fernmeldegesetzes und beantragt dem Nationalrat einstimmig, darauf einzutreten.

Weltgipfel in der Schweiz

BERN. Damit der UN-Weltgipfel «Informationsgesellschaft» in unserem Land stattfinden kann, hat sich die Schweiz stark eingesetzt.

Deiss in Tokio

BERN. Bundesrat Joseph Deiss geht nach Tokio. Er nimmt auf Einladung des Aussen- und des Handelsministers Japans vom 14. bis 16. Februar an einem informellen Ministertreffen der Welthandelsorganisation WTO teil.

Durch Transparenz Vertrauen schaffen

BERN. Vom neuen Leitbild „Information und Kommunikation von Bundesrat und Bundesverwaltung“ hat der Bundesrat Kenntnis genommen.

Finanzierungsregelung der Invalidenversicherung

BERN. Der Bundesrat hat eine Änderung der Invalidenversicherung beschlossen.

Keine Begünstigung auf Treibstoffen

BERN. Eine Begünstigung auf Treibstoffe für den Antrieb von Last- und Baggerschiffen lehnt der Bundesrat ab.

Neue Weisung für die Bundesverwaltung

BERN. Die Weisung für die Durchführung von Grossanlässen Dritter mit Bundesunterstützung sowie von besonderen Bundesanlässen sollen für alle Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung erlassen werden.

 

 

 

 

 
 

 

 

 

 
 
 
 

12. Februar 2003

Bundespräsident Couchepin besucht Spanien

BERN. Bundespräsident Pascal Couchepin beginnt morgen (13.2.) in Madrid einen dreitägigen Arbeitsbesuch in Spanien. Geplant sind politische Begegnungen sowie kulturelle Aktivitäten. Der Bundesrat trifft sich unter anderem mit dem spanischen Ministerpräsidenten José Maria Aznar, der Ministerin für Bildung, Kultur und Sport Pilar del Castillo sowie zum Mittagessen mit dem König Juan Carlos von Spanien. Im Zentrum der Gespräche zwischen Aznar und Couchepin stehen Fragen im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Abschluss der bilateralen Verhandlungen mit der EU. Daneben soll auch die allgemeine internationale Lage und insbesondere die Irak-Frage diskutiert werden. Mit Pilar del Castillo geht der Bundespräsident unter anderem auf das Thema des Kulturgütertransfers ein.

Für den kulturellen Teil der Reise des EDI-Chefs ist die Einweihung der Ausstellung «Flying Walls» von Philipp Krebs sowie der Besuch der Arco (Feria Internacional de Arte Contemporáneo), der wichtigsten internationalen Kunstmesse der südlichen Hemisphäre mit der Schweiz als diesjährigem Ehrengast, vorgesehen. Dabei wird Pascal Couchepin offiziell «Mira Suiza» lancieren, ein Programm von der Kommission Präsenz Schweiz mit dem Ziel, die schweizerische Präsenz in Spanien zu verstärken.

Botschaft zum Öffentlichkeitsgesetz verabschiedet

Der Bundesrat hat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung verabschiedet. Damit will er der Öffentlichkeit den Zugang zu amtlichen Dokumenten erleichtern und gleichzeitig die Transparenz der Verwaltung fördern.

BERN. Das Öffentlichkeitsgesetz gibt jeder Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten. Zum Schutz öffentlicher oder privater Interessen kann dieses Recht beschränkt oder verweigert werden. Diese Ausnahmen werden im Gesetz speziell aufgeführt. Öffentliche Interessen bestehen dann, wenn die freie Meinungs- und Willensbildung einer Behörde durch eine vorzeitige Bekanntgabe amtlicher Dokumente beeinträchtigt, oder wenn die äussere und innere Sicherheit gefährdet würde. Überwiegend private Interessen liegen vor, wenn die Privatsphäre wesentlich beeinträchtigt, respektive Berufs-, Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnisse offenbart würden. Besondere Bestimmungen in anderen Gesetzen, wie das Bank- oder Steuergeheimnis, bleiben vorbehalten.

Das Öffentlichkeitsprinzip mit Geheimnisvorbehalt gilt für die Bundesverwaltung, aber zum Beispiel auch für die SBB, Post oder SUVA. Nicht dem Geltungsbereich des Öffentlichkeitsgesetzes unterliegen die Schweizerische Nationalbank, die Eidgenössische Bankenkommission, die Kranken- und Unfallversicherer sowie die AHV-Ausgleichskassen, IV-Stellen und ALVG-Durchführungsstellen.

Ohne ein besonderes Interesse nachzuweisen, kann jede Person Einsicht in amtliche Dokumente verlangen. Wird der Zugang zu den Dokumenten nicht im verlangten Umfang gewährt, kann man sich an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten wenden. Bei Nicht-Einigung kommt das ordentliche Beschwerdeverfahren zum Zuge. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte wird, unter der neuen Bezeichnung „Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter, auch die Schlichtungs- und Beratungsaufgaben gemäss Öffentlichkeitsgesetz wahrnehmen.

Gegen Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda

Mit einem Gesetzesentwurf, den der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt hat, sollen Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda in der Schweiz besser bekämpft werden.

BERN. Mit den neuen Rechtsgrundlagen will der Bundesrat Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda mit verstärkten straf- und verwaltungsrechtlichen Massnahmen entgegentreten und besser präventiv agieren können. Der Gesetzesentwurf soll die bereits realisierten und geplanten Massnahmen des Bundes und der Kantone ergänzen.

Der Gesetzesentwurf sieht Ergänzungen, beziehungsweise Änderungen des Bundesgesetzes zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS), des Strafgesetzbuches (StGB) und des Bundesgesetzes betreffend der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BüPF) vor. Im StGB will der Bundesrat zwei neue Straftatbestände schaffen: „Kennzeichen mit rassendiskriminierender Bedeutung“ und „Rassendiskriminierende Vereinigung“. Der bestehende Artikel „Rassendiskriminierung“ soll nicht geändert werden.

Neu soll die öffentliche Verwendung von rassendiskriminierenden Kennzeichen, wie Nazisymbole oder Hakenkreuze, strafrechtlich verfolgt werden können. Beim vorgesehenen Tatbestand „Rassendiskriminierende Vereinigung“ muss die Rechtswidrigkeit klar erkennbar sein.

Weil die Veröffentlichung rassendiskriminierender Kennzeichen und die Kommunikation unter rassendiskriminierender Vereinigungen oft via Internet geschieht, soll das BüPF so angepasst werden, dass auch Fernmelde- und Postüberwachung angeordnet werden können.

Der Bundesrat möchte auf Bundesebene eine Rechtsgrundlage für eine nationale Hooligan-Datenbank schaffen. Eine zentrale Aufbewahrung von Daten notorischer Gewalttäter bei Publikumsveranstaltungen ermöglicht eine gesamtschweizerische Sicht und ist auch im Hinblick auf die internationale Zusammenarbeit notwendig. Der Bundesrat hält die Schaffung einer nationalen Hooligan-Datenbank vor allem im Hinblick auf die Fussballeuropameisterschaften von 2008 in der Schweiz und Österreich für besonders wichtig.

Kampf gegen Doping verstärkt

BERN. Der Bundesrat hat die Unterzeichnung des Zusatzprotokolles zur Konvention des Europarates gegen Doping gutgeheissen und das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beauftragt, eine entsprechende Botschaft zu Handen der Eidgenössischen Räte auszuarbeiten. Durch das Zusatzprotokoll werden die Voraussetzungen für eine Intensivierung des Kampfes gegen Doping auf europäischer Ebene geschaffen.

Die Konvention des Europarats gegen Doping ist in der Schweiz am 1. Januar 1993 in Kraft getreten. Auf Grund der dramatischen Entwicklung der Dopingproblematik will der Europarat mit einem Zusatzprotokoll der Anwendung dieser Konvention mehr Nachdruck verschaffen. Im Zentrum steht dabei die Vereinfachung und Harmonisierung der Zusammenarbeit zwischen den Unterzeichnerstaaten, beispielsweise im Bereich grenzüberschreitender Kontrollen, sowie die gegenseitige Anerkennung der Resultate von Dopingkontrollen.

Die Schweiz gehört zu den führenden Staaten im Bereich der Dopingbekämpfung und -prävention. Der Grossteil der im Zusatzprotokoll definierten Massnahmen wird in unserem Land bereits heute umgesetzt. Ebenfalls beabsichtigt die Welt-Antidoping-Agentur WADA, ihren europäischen Sitz in Lausanne einzurichten.

Totalrevision des Radio- und Fernsehgesetzes

BERN. Die Kommission für Verkehr- und Fernmeldewesen  des Nationalrates (KVF-N) unterstützt die Revision des Radio- und Fernmeldegesetzes und beantragt dem Nationalrat einstimmig, darauf einzutreten. Die Kommission stellte fest, dass insbesondere der Fernsehmarkt Schweiz in starker Konkurrenz zu ausländischen Anbietern steht, und dass die einheimische Lokalradio- und Fernsehszene zwar vom Publikum geschätzt wird, aber aus dem Markt heraus nicht allein finanzierbar sei. Die KVF-N meint deshalb, dass die Vorlage diese Realitäten gesetzgeberisch begleiten soll. Weiterer Punkt in der Detailberatung soll die Auseinandersetzung mit neuen Technologien sein. Zu den Kernpunkten der Beratung gehören weiterhin das Gebührensplitting sowie die Werbe- und Sponsoring-Vorschriften. Einen Beschluss zur Parlamentarischen Initiative der SP-Fraktion betreffend Verankerung des Service Public in der Bundesverfassung hat die Kommission verschoben.

Weltgipfel in der Schweiz

BERN. Damit der UN-Weltgipfel «Informationsgesellschaft» in unserem Land stattfinden kann, hat sich die Schweiz stark eingesetzt. Eine Position der Schweiz kann erst ausgearbeitet werden, wenn die Themen des Weltgipfels klarer feststehen. Ende Februar, am Ende der bevorstehenden Vorbereitungskonferenz, sollte dies der Fall sein. Die Forderungen der Nichtregierungsorganisationen können erst dann umgesetzt und die genauen Modalitäten ihrer Mitarbeit vereinbart werden.

Deiss in Tokio

BERN. Bundesrat Joseph Deiss geht nach Tokio. Er nimmt auf Einladung des Aussen- und des Handelsministers Japans vom 14. bis 16. Februar an einem informellen Ministertreffen der Welthandelsorganisation WTO teil. Impulse für die Weiterführung der am letzten WTO-Ministertreffen von November 2001 in Doha beschlossenen Verhandlungen zu geben, ist Ziel dieses Treffens.  Gleichzeitig soll die nächste Ministerkonferenz, welche vom 10. bis 14. September in Cancun, Mexico, stattfinden wird, vorbereitet werden.

Durch Transparenz Vertrauen schaffen

BERN. Vom neuen Leitbild „Information und Kommunikation von Bundesrat und Bundesverwaltung“ hat der Bundesrat Kenntnis genommen. Die Konferenz der Informationsdienste hat es in Ergänzung des Bundesgesetzes über die Öffentlichkeit der Verwaltung erarbeitet. Die Bedeutung der Informations- und Kommunikationsarbeit für die behördliche Transparenz soll mit dem Dokument unterstrichen werden. Damit wird der Anspruch der Öffentlichkeit auf Einblick in den Entscheidungsprozess von Bundesrat und Bundesverwaltung unterstützt. Das Leitbild hält fest, dass Transparenz entscheidend mithilft, Vertrauen zu schaffen.

Finanzierungsregelung der Invalidenversicherung

BERN. Der Bundesrat hat eine Änderung der Invalidenversicherung beschlossen. Damit werden die Grundsätze für die kommenden Vertragsperioden festgehalten. Am 1. Januar 2004 tritt diese Änderung in Kraft. Mit der Einführung des neuen Finanzierungssystems im 2001 wurde die Festsetzung der IV-Beiträge an die betroffenen Behindertenorganisationen für die erste Periode vorerst provisorisch geregelt. Mit der nun beschlossenen Änderung wird eine Finanzierungsregelung in die Verordnung aufgenommen, welche für kommende Vertragsperioden anwendbar sein soll.

(snc/no)

Keine Begünstigung auf Treibstoffen

BERN. Eine Begünstigung auf Treibstoffe für den Antrieb von Last- und Baggerschiffen lehnt der Bundesrat ab. Bis 1994 wurde aufgrund des Zollrechts eine Begünstigung für Dieselöl gewährt, das in Baumaschinen, Lastschiffen und stationären Motoren verwendet wird. Diese Begünstigung sei im Rahmen des Sanierungsmassnahmen aufgehoben worden. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Gründe für die Abschaffung der Steuerprivilegien im Jahr 1994 weiterhin gültig sind. Nach dem Subventionsgesetz  sei in der Regel auf Finanzhilfen in Form von steuerlichen Vergünstigungen zu verzichten.

Neue Weisung für die Bundesverwaltung

BERN. Die Weisung für die Durchführung von Grossanlässen Dritter mit Bundesunterstützung sowie von besonderen Bundesanlässen sollen für alle Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung erlassen werden. Damit wurde das Eidgenössische Finanzdepartement EFD vom Bundesrat beauftragt. Mit dieser Weisung wird das Ziel verfolgt, das Vorgehen für die Vorbereitung, Durchführung und Begleitung von derartigen Grossanlässen künftig besser regeln zu können. Insbesondere soll die Transparenz, bezüglich Kosten, Konzept und Organisationsstruktur sicher gestellt werden. Unter Grossanlässen Dritter sind zum Beispiel Landes- und Weltausstellungen, Weltmeisterschaften oder Olympiaden zu verstehen.

Mit dieser neuen Verwaltungsweisung entspricht der Bundesrat einem Postulat des Ständerats, welches am 20. Juni 2001 überwiesen worden ist. Im Rahmen der Verabschiedung des Geschäftsberichtes 2003 des EFD, kann dieses Postulat abgeschrieben werden. Die Schaffung eines Rahmengesetztes hat sich aus sachlichen und verwaltungsökonomischen Gründen nicht aufgedrängt. Die wichtigsten Rahmenbedingungen sind bereits heute im Subventions- und Finanzhaushaltgesetzes enthalten.

 

 

 

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