Meningokokken- Bakterien in Grenchen

SOLOTHURN. Mit hohem Fieber wurde eine 82-jährige Frau, die am vergangenen Samstag erkrankte, von ihrer Tochter ins Spital Grenchen gebracht.

Vorsorgemassnahmen bei Strahlenbelastung

BASEL. Die Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung im Niedrigdosisbereich sind weiterhin wissenschaftlich umstritten.

Innovationsförderung breiter ausrichten

BASEL. Der Regierungsrat hat von der Bilanz zum Innovationsförderungsmodul InnoLinkENERGIE Kenntnis genommen.

Für bessere Luft!

BASEL. Der Schadstoffausstoss in der Region Basel konnte gegenüber 1985 halbiert werden.

Tatsachen gegen Vorurteile

LIESTAL. Gestern, am 17.02.2003, informierten die Migrationsbeauftragen der beiden Basel, Julia Morais und Thomas Kessler, bei einer Infoveranstaltung über den aktuellen Stand der Öffentlichkeitskampagne Tatsachen gegen Vorurteile.

„Schaulager“ in Münchenstein

LIESTAL. Der Regierungsrat des Kantons Baselland beantragte dem Landrat, für den Ausbau des öV-Umsteigeknotens „Schaulager“ in Münchenstein einen Baukredit von Fr. 1.850.00,-- zu bewilligen.

Gesetz über die politischen Rechte (GpR)

LIESTAL. Nach einem Vorstoss hat der Baselbieter Regierungsrat die Vorlage an den Landrat, betreffend Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR), verabschiedet.

Gleiserneuerung der Tramlinien 14 und 3

LIESTAL. Für die Gleiserneuerung der BVB-Tramlinien 14 und 3 auf basellandschaftlichem Boden hat der Regierungsrat einen Verpflichtungskredit in Höhe von rund 10,9 Millionen Franken genehmigt.

Das Schulaustauschprojekt TRISCHOLA

BASEL/LIESTAL. Die Zahl und Qualität der trinationalen Schulaustausche soll erhöht werden.

 

 

 

 
 

 

 

 

 
 
 
 

18. Februar 2003

Meningokokken-Bakterien in Grenchen

SOLOTHURN. Mit hohem Fieber wurde eine 82-jährige Frau, die am vergangenen Samstag erkrankte, von ihrer Tochter ins Spital Grenchen gebracht. Meningokokken-Bakterien verursachen lebensgefährliche Krankheitsbilder wie Hirnhautentzündungen oder Blutvergiftungen (Sepsis). Während der Wintermonate häufen sich diese Erkrankungen. Bei schwerem Krankheitsgefühl, sich rasch verschlechterndem Allgemeinzustand oder heftigen Kopf- und Gliederschmerzen muss sofort der Arzt aufgesucht werden. Dazu kommen evtl. hohes Fieber, Erbrechen, Berührungsempfindlichkeit, Nackensteife, Bewusstseinstrübung oder rasch auftretende millimeter- bis zentimetergrosse rote oder schwarze Hautflecken. Bei diesen Zeichen müssen sich Kinder oder Erwachsene unverzüglich in ärztliche Behandlung begeben. Eltern müssen bei schlechtem Allgemeinzustand des Kindes die Haut genau beobachten. Kleine Hautblutungen sind ein Alarmsignal. Eine Behandlung muss unverzüglich eingeleitet werden. Meningokokkenerkrankungen können behandelt werden, wenn sie früh erkannt werden. Gerade wenn sich eine Grippeepidemie im Land ausbreitet, ist es wichtig, dass Eltern ihre Kinder genau beobachten. Bei Personen, die engen Kontakt mit einer erkrankten Person gehabt haben, wird eine Antibiotikaprophylaxe durchgeführt. Im vorliegenden Fall ist die Patienten dank dem raschen Handeln der Tochter und der intensiven medizinischen Versorgung glücklicherweise wieder auf dem Weg der Besserung. Das Gesundheitsamt des Kantons hat ein entsprechendes Merkblatt verfasst, das im Internet abrufbar ist (http://www.gesundheitsamt.so.ch).

Vorsorgemassnahmen bei Strahlenbelastung

BASEL. Die Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung im Niedrigdosisbereich sind weiterhin wissenschaftlich umstritten. Da die Bundesverordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung kürzlich durch weitere Richtlinien konkretisiert wurde, gibt es keine Notwendigkeit für zusätzliche kantonale Vorschriften. Der Regierungsrat will jedoch mit den Mobilfunkbetreibenden über weitergehende Vorsorgemassnahmen verhandeln und hat ein Moratorium für Antennen auf öffentlichen Gebäuden verhängt. Die Thematik des Elektrosmogs, insbesondere im Zusammenhang mit Mobilfunkantennen, hat in den vergangenen Jahren zu mehreren parlamentarischen Vorstössen geführt, die Auskunft über den Stand des Wissens über die gesundheitsschädigenden Gefahren, den Erlass einer kantonalen Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung und eine restriktive Haltung bei Mobilfunkantennen auf öffentlichen Gebäuden verlangen. Es ist heute unbestritten, dass hochfrequente elektromagnetische Strahlung bei hoher Intensität zu einer Erwärmung des Gewebes führt und infolge dessen zu einer Gesundheitsschädigung des Organismus führen kann. Vor solchen Auswirkungen ist die Bevölkerung mit den Immissionsgrenzwerten geschützt. Umstritten sind jedoch nach wie vor mögliche Gesundheitsschädigungen im Niedrigdosisbereich. Die vorsorglichen Anlagengrenzwerte der eidgenössischen Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) sollen die Langzeitbelastung der Bevölkerung möglichst tief halten.

Innovationsförderung breiter ausrichten

BASEL. Der Regierungsrat hat von der Bilanz zum Innovationsförderungsmodul InnoLinkENERGIE Kenntnis genommen. Nach dreijähriger Laufzeit hat das Programm im bewusst eng gesetzten Rahmen den Wissenstransfer gestärkt. Es wurde aber nicht im erhofften Aussmass genutzt. In Zukunft soll die Innovationsförderung bikantonal abgestützt und auf ein breiteres Zielpublikum ausgerichtet werden.

Ziel dieses Moduls war, die innovativen Unternehmen in den Branchen Energie und Energieeffizienz zu fördern und damit Arbeitsplätze zu sichern und womöglich auch zu schaffen. 20 Anträge wurden in den Jahren 2000 bis 2002 eingereicht. Die Hälfte davon erhielt eine Unterstützung. Die Förderung bestand aus Fördergutscheinen bis zu 50'000 Franken. Das Gutscheine konnten bei der Fachhochschule, oder bei Bedarf bei anderen Hochschulen eingelöst werden. Zusätzlich sollte damit der Wissenstransfer aus den Hochschulen in die Wirtschaft intensiviert werden. Die starke räumliche Einschränkung von InnoLinkENERGIE haben die Chancen eines Erfolgs dieser Massnahme stark beeinträchtigt. Deshalb werden das Konzept und die Trägerschaft überarbeitet. Noch in diesem Jahr wird für die Innovationsförderung eine Partnerschaft mit dem Kanton Basel-Landschaft angestrebt.

Für bessere Luft!

Dank der Umsetzung des Luftreinhalteplans konnte der Schadstoffausstoss gegenüber 1985 halbiert werden. Die Luftqualität hat sich verbessert. Weitere Kampagnen sind in Vorbereitung.

BASEL. Der Schadstoffausstoss in der Region Basel konnte gegenüber 1985 halbiert werden. Dies ist der Realisierung teurer technischer Massnahmen zu verdanken. Dadurch hat sich auch die Luftqualität verbessert. Ein parlamentarischer Vorstoss fordert die Lancierung einer baselstädtischen Informations- und Motivationskampagne für bessere Luft. Weder Nachbarkantone noch Bund sind zu einer gemeinsamen Kampagne zu bewegen.

Laut Regierungsrat ist eine solch breit angelegte Informationskampagne für Basel-Stadt allein nicht finanzierbar. Er hält die Strategie vom Lufthygieneamt, mit gezielten Kampagnen Bürgerinnen und Bürger zu informieren und zu sensibilisieren, für wirksam.

Die Kampagnen „Eco-Drive“, „Was stinkt denn hier?“ und „Mir stinkt’s!“, sind erwähnenswert. In der „Eco-Drive“ Kampagne wurde eine schadstoffarme und energieschonende Fahrweise propagiert. Den Teilnehmenden wurde die Gelegenheit geboten, eine schonende Fahrtechnik kennenzulernen. Dies geschah in Zusammenarbeit mit dem Fahrlehrerverband an einem halbtägigen Fahrkurs. Über 700 Personen nutzten diese Chance. Die Kurse wurden einmalig finanziell unterstützt. Mit den anderen zwei Kampagnen will das Lufthygieneamt beider Basel die Bevölkerung über die schädlichen Auswirkungen der illegalen Abfallverbrennung in Cheminées und Holzöfen hinweisen.

Weiter Kampagnen sind gegenwärtig in Vorbereitung: Mit der Kampagne „Angestrichen?“ werden schadstoffarme Farben und Lacke propagiert. Damit werden die Haushalte sowie die  Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Hobbymalerinnen und –maler angesprochen. Ihnen wird gezeigt, wie sie einen Beitrag zur Minderung einer Lösemittelemission leisten können. Organisiert wird diese Kampagne zusammen mit einem Grossverteiler der Region Basel.

Die bisher gemachten Erfahrungen zeigen, dass die spezifischen Kampagnen sich gut dafür eignen, die Bevölkerung zu informieren.

Tatsachen gegen Vorurteile

Der aktuelle Stand der Öffentlichkeitskampagne Tatsachen gegen Vorurteile wurde von Julia Morais und Thomas Kessler bekanntgegeben. Gleichzeitig fand die Verlosung der Wettbewerbe rund um religiöse Kulturen und Bräuche statt.

LIESTAL. Gestern, am 17.02.2003, informierten die Migrationsbeauftragen der beiden Basel, Julia Morais und Thomas Kessler, bei einer Infoveranstaltung über den aktuellen Stand der Öffentlichkeitskampagne Tatsachen gegen Vorurteile. In der letzten Ausgabe der Migrationszeitung befand sich ein Wettbewerb rund um religiöse Kulturen und Bräuche. Die Verlosung der Gewinne zum Wettbewerb wurde in der Infoveranstaltung durchgeführt.

Die ersten drei Gewinner waren Hans-Ulrich Sulser, Milan Kalosek und Ruedi Stumpf.

Die Kampagne startete im Jahre 2000 mit der 1. Migrationszeitung und 6 Anzeigen-Sujets.

Durch diese Kampagne sollen objektive Informationen vermittelt werden, da Vorurteile, also vorgefassten Meinungen, Blockaden für das Nachdenken bilden. Damit sich Probleme zu allseitiger Zufriedenheit lösen, sei Toleranz und Verständnis gefragt.

Eine objektive Information ermöglicht die Versachlichung der Diskussion über Migrations- und Integrationsfragen. Mit der Infokampagne wollen die Regierungen von Basel-Stadt und Basellandschaft ein Zeichen setzen und die Umsetzung wirksamer Integrationsmassnahmen weiterführen.

Ziel dieser Kampagne ist, den Staat, Organisationen, Migrantinnen und Migranten, schliesslich die breite Bevölkerung zu einer differenzierten, aber auch kritischen Auseinandersetzung mit Migrationsfragen zu motivieren.

Für die Verwirklichung dienen folgende Kommunikationsmittel:

Eine attraktiv gestaltete Zeitung, durch die möglichst viele Informationen an die interessierte Bevölkerung gebracht werden.

Durch eine Anzeigenkampagne in der Basler Zeitung, der Basellandschaftlichen Zeitung und der Volksstimme werden die inländische Bevölkerung sowie die deutschsprechenden Migrantinnen und Migranten sensibilisiert und informiert.

Internet und PR-Arbeiten sind Begleitmassnahmen.

Gemäss einer Evaluation der Uni Zürich wurden Zeitung und Anzeigen von 43,3 Prozent im Zielgebiet, zumindest flüchtig, wahrgenommen.

„Schaulager“ in Münchenstein

LIESTAL. Der Regierungsrat des Kantons Baselland beantragte dem Landrat, für den Ausbau des öV-Umsteigeknotens „Schaulager“ in Münchenstein einen Baukredit von Fr. 1.850.00,-- zu bewilligen. Die Buslinie 60 solle eine neue Haltestelle „Schaulager“ erhalten und mit direkten Aufgängen mit der Haltestelle der BLT-Tramlinie 11 erschlossen werden. Im Generellen Leistungsauftrag 2001-2005 für den öffentlichen Verkehr ist auch die Einführung der neuen Tangentialbuslinie 60 von Biel-Benken via Bottmingen und Muttenz nach Schweizerhalle enthalten. Die direkte, viertelstündlich verkehrende Buslinie ermöglicht eine attraktive Verbindung zwischen dem Leimental, dem Birstal und dem Rheintal.

Gesetz über die politischen Rechte (GpR)

LIESTAL. Nach einem Vorstoss hat der Baselbieter Regierungsrat die Vorlage an den Landrat, betreffend Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR), verabschiedet. Der Ausgangspunkt war, dass bei den Gemeindewahlen 2000 in zwei Gemeinden, Muttenz und Tenniken, über je ein Gemeinderatsmandat per Losentscheid entschieden werden musste. Dem Landrat wird beantragt, auf die mit der Motion 2000/144 von Landrätin Rita Bachmann initiierte Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) nicht einzutreten und die Motion abzuschreiben. Nach Auffassung der Motionärin „ist die Aufgabe des Mitglieds einer Gemeindebehörde zu wichtig und für die entsprechende Person mit sehr viel persönlichem Engagement verbunden, um darüber per Losentscheid zu befinden“. Das bei den Gemeinden und Parteien durchgeführte Vernehmlassungsverfahren hat klar ergeben, dass eine Abschaffung des Losentscheides nicht gewünscht wird. Sowohl der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden als auch 42 von 44 Gemeinden, die sich zusätzlich zum Verband geäussert haben, unterstützen den Nichteintretensantrag des Regierungsrates.

Gleiserneuerung der Tramlinien 14 und 3

LIESTAL. Für die Gleiserneuerung der BVB-Tramlinien 14 und 3 auf basellandschaftlichem Boden hat der Regierungsrat einen Verpflichtungskredit in Höhe von rund 10,9 Millionen Franken genehmigt. Die Vorlage wurde an den Landrat weitergeleitet. Die Schienen der Linien 14 und 3 stammen aus den Jahren 1964 bis 1972. Sie sind stark ab- und ausgefahren und müssen deshalb ersetzt werden. Das Gleiserneuerungsprogramm ist in den Jahren 2003 bis 2006 zur Ausführung vorgesehen. Zudem werden die Haltestellekanten an die neuen BVB-Vorschriften für die spätere Tramgeneration Combino angepasst.

Das Schulaustauschprojekt TRISCHOLA

BASEL/LIESTAL. Die Zahl und Qualität der trinationalen Schulaustausche soll erhöht werden. Dazu dient das Projekt TRISCHOLA, welches im Rahmen des INTERREG-Programms der EU durchgeführt wird. TRISCHOLA ist auf eine Laufzeit von vier Jahren angelegt. Es zielt darauf ab, die Zweisprachigkeit in der Bevölkerung am Oberrhein als Standortvorteil zu fördern und zu nutzen. Ein weiteres Ziel ist zudem, die Grundlagen für eine trinationale Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung zu legen. Die hierfür notwendigen Qualifikationen werden in einem trinationalen Weiterbildungsprogramm für Lehrkräfte vermittelt. Unter dem Vorbehalt der Kofinazierung durch die anderen Partner, beteiligen sich Basel-Stadt und Basel-Landschaft  mit einem Finazierungsanteil von 50'000 Franken.

Das Projekt TRISCHOLA wurde von der Arbeitsgruppe „Erziehung und Bildung“ der Oberrheinkonferenz initiiert. Während der ganzen Projektdauer wird sie von ihr begleitet und evaluiert. Das Rektorat de Strasbourg (Projektleitung), die Jugend Rheinland-Pfalz, sowie die Erziehungsdepartements der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Jura und Solothurn sind alle beteiligt.

 

 

 

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