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Meningokokken-Bakterien
in Grenchen
SOLOTHURN.
Mit hohem Fieber wurde eine 82-jährige Frau, die am vergangenen
Samstag erkrankte, von ihrer Tochter ins Spital Grenchen gebracht.
Meningokokken-Bakterien verursachen lebensgefährliche
Krankheitsbilder wie Hirnhautentzündungen oder Blutvergiftungen
(Sepsis). Während der Wintermonate häufen sich diese
Erkrankungen. Bei schwerem Krankheitsgefühl, sich rasch
verschlechterndem Allgemeinzustand oder heftigen Kopf- und
Gliederschmerzen muss sofort der Arzt aufgesucht werden. Dazu
kommen evtl. hohes Fieber, Erbrechen, Berührungsempfindlichkeit,
Nackensteife, Bewusstseinstrübung oder rasch auftretende
millimeter- bis zentimetergrosse rote oder schwarze Hautflecken.
Bei diesen Zeichen müssen sich Kinder oder Erwachsene unverzüglich
in ärztliche Behandlung begeben. Eltern müssen bei schlechtem
Allgemeinzustand des Kindes die Haut genau beobachten. Kleine
Hautblutungen sind ein Alarmsignal. Eine Behandlung muss unverzüglich
eingeleitet werden. Meningokokkenerkrankungen können behandelt
werden, wenn sie früh erkannt werden. Gerade wenn sich eine
Grippeepidemie im Land ausbreitet, ist es wichtig, dass Eltern
ihre Kinder genau beobachten. Bei Personen, die engen Kontakt mit
einer erkrankten Person gehabt haben, wird eine
Antibiotikaprophylaxe durchgeführt. Im vorliegenden Fall ist die
Patienten dank dem raschen Handeln der Tochter und der intensiven
medizinischen Versorgung glücklicherweise wieder auf dem Weg der
Besserung. Das Gesundheitsamt des Kantons hat ein entsprechendes
Merkblatt verfasst, das im Internet abrufbar ist (http://www.gesundheitsamt.so.ch).
Vorsorgemassnahmen
bei Strahlenbelastung
BASEL.
Die Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung im Niedrigdosisbereich
sind weiterhin wissenschaftlich umstritten. Da die
Bundesverordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung
kürzlich durch weitere Richtlinien konkretisiert wurde, gibt es
keine Notwendigkeit für zusätzliche kantonale Vorschriften. Der
Regierungsrat will jedoch mit den Mobilfunkbetreibenden über
weitergehende Vorsorgemassnahmen verhandeln und hat ein Moratorium
für Antennen auf öffentlichen Gebäuden verhängt. Die Thematik
des Elektrosmogs, insbesondere im Zusammenhang mit
Mobilfunkantennen, hat in den vergangenen Jahren zu mehreren
parlamentarischen Vorstössen geführt, die Auskunft über den
Stand des Wissens über die gesundheitsschädigenden Gefahren, den
Erlass einer kantonalen Verordnung zum Schutz vor
nichtionisierender Strahlung und eine restriktive Haltung bei
Mobilfunkantennen auf öffentlichen Gebäuden verlangen. Es ist
heute unbestritten, dass hochfrequente elektromagnetische
Strahlung bei hoher Intensität zu einer Erwärmung des Gewebes führt
und infolge dessen zu einer Gesundheitsschädigung des Organismus
führen kann. Vor solchen Auswirkungen ist die Bevölkerung mit
den Immissionsgrenzwerten geschützt. Umstritten sind jedoch nach
wie vor mögliche Gesundheitsschädigungen im Niedrigdosisbereich.
Die vorsorglichen Anlagengrenzwerte der eidgenössischen
Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung
(NISV) sollen die Langzeitbelastung der Bevölkerung möglichst
tief halten.
Innovationsförderung
breiter ausrichten
BASEL.
Der Regierungsrat hat von der Bilanz zum Innovationsförderungsmodul
InnoLinkENERGIE Kenntnis genommen. Nach dreijähriger Laufzeit hat
das Programm im bewusst eng gesetzten Rahmen den Wissenstransfer
gestärkt. Es wurde aber nicht im erhofften Aussmass genutzt. In
Zukunft soll die Innovationsförderung bikantonal abgestützt und
auf ein breiteres Zielpublikum ausgerichtet werden.
Ziel
dieses Moduls war, die innovativen Unternehmen in den Branchen
Energie und Energieeffizienz zu fördern und damit Arbeitsplätze
zu sichern und womöglich auch zu schaffen. 20 Anträge wurden in
den Jahren 2000 bis 2002 eingereicht. Die Hälfte davon erhielt
eine Unterstützung. Die Förderung bestand aus Fördergutscheinen
bis zu 50'000 Franken. Das Gutscheine konnten bei der
Fachhochschule, oder bei Bedarf bei anderen Hochschulen eingelöst
werden. Zusätzlich sollte damit der Wissenstransfer aus den
Hochschulen in die Wirtschaft intensiviert werden. Die starke räumliche
Einschränkung von InnoLinkENERGIE haben die Chancen eines Erfolgs
dieser Massnahme stark beeinträchtigt. Deshalb werden das Konzept
und die Trägerschaft überarbeitet. Noch in diesem Jahr wird für
die Innovationsförderung eine Partnerschaft mit dem Kanton
Basel-Landschaft angestrebt.
Für
bessere Luft!
Dank
der Umsetzung des Luftreinhalteplans konnte der Schadstoffausstoss
gegenüber 1985 halbiert werden. Die Luftqualität hat sich
verbessert. Weitere Kampagnen sind in Vorbereitung.
BASEL.
Der Schadstoffausstoss in der Region Basel konnte gegenüber 1985
halbiert werden. Dies ist der Realisierung teurer technischer
Massnahmen zu verdanken. Dadurch hat sich auch die Luftqualität
verbessert. Ein parlamentarischer Vorstoss fordert die Lancierung
einer baselstädtischen Informations- und Motivationskampagne für
bessere Luft. Weder Nachbarkantone noch Bund sind zu einer
gemeinsamen Kampagne zu bewegen.
Laut
Regierungsrat ist eine solch breit angelegte Informationskampagne
für Basel-Stadt allein nicht finanzierbar. Er hält die Strategie
vom Lufthygieneamt, mit gezielten Kampagnen Bürgerinnen und Bürger
zu informieren und zu sensibilisieren, für wirksam.
Die
Kampagnen „Eco-Drive“, „Was stinkt denn hier?“ und „Mir
stinkt’s!“, sind erwähnenswert. In der „Eco-Drive“
Kampagne wurde eine schadstoffarme und energieschonende Fahrweise
propagiert. Den Teilnehmenden wurde die Gelegenheit geboten, eine
schonende Fahrtechnik kennenzulernen. Dies geschah in
Zusammenarbeit mit dem Fahrlehrerverband an einem halbtägigen
Fahrkurs. Über 700 Personen nutzten diese Chance. Die Kurse
wurden einmalig finanziell unterstützt. Mit den anderen zwei
Kampagnen will das Lufthygieneamt beider Basel die Bevölkerung über
die schädlichen Auswirkungen der illegalen Abfallverbrennung in
Cheminées und Holzöfen hinweisen.
Weiter
Kampagnen sind gegenwärtig in Vorbereitung: Mit der Kampagne
„Angestrichen?“ werden schadstoffarme Farben und Lacke
propagiert. Damit werden die Haushalte sowie die
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Hobbymalerinnen
und –maler angesprochen. Ihnen wird gezeigt, wie sie einen
Beitrag zur Minderung einer Lösemittelemission leisten können.
Organisiert wird diese Kampagne zusammen mit einem Grossverteiler
der Region Basel.
Die
bisher gemachten Erfahrungen zeigen, dass die spezifischen
Kampagnen sich gut dafür eignen, die Bevölkerung zu informieren.
Tatsachen
gegen Vorurteile
Der
aktuelle Stand der Öffentlichkeitskampagne Tatsachen gegen
Vorurteile wurde von Julia Morais und Thomas Kessler
bekanntgegeben. Gleichzeitig fand die Verlosung der Wettbewerbe
rund um religiöse Kulturen und Bräuche statt.
LIESTAL.
Gestern, am 17.02.2003, informierten die Migrationsbeauftragen der
beiden Basel, Julia Morais und Thomas Kessler, bei einer
Infoveranstaltung über den aktuellen Stand der Öffentlichkeitskampagne
Tatsachen gegen Vorurteile. In der letzten Ausgabe der
Migrationszeitung befand sich ein Wettbewerb rund um religiöse
Kulturen und Bräuche. Die Verlosung der Gewinne zum Wettbewerb
wurde in der Infoveranstaltung durchgeführt.
Die
ersten drei Gewinner waren Hans-Ulrich Sulser, Milan Kalosek und
Ruedi Stumpf.
Die
Kampagne startete im Jahre 2000 mit der 1. Migrationszeitung und 6
Anzeigen-Sujets.
Durch
diese Kampagne sollen objektive Informationen vermittelt werden,
da Vorurteile, also vorgefassten Meinungen, Blockaden für das
Nachdenken bilden. Damit sich Probleme zu allseitiger
Zufriedenheit lösen, sei Toleranz und Verständnis gefragt.
Eine
objektive Information ermöglicht die Versachlichung der
Diskussion über Migrations- und Integrationsfragen. Mit der
Infokampagne wollen die Regierungen von Basel-Stadt und
Basellandschaft ein Zeichen setzen und die Umsetzung wirksamer
Integrationsmassnahmen weiterführen.
Ziel
dieser Kampagne ist, den Staat, Organisationen, Migrantinnen und
Migranten, schliesslich die breite Bevölkerung zu einer
differenzierten, aber auch kritischen Auseinandersetzung mit
Migrationsfragen zu motivieren.
Für
die Verwirklichung dienen folgende Kommunikationsmittel:
Eine
attraktiv gestaltete Zeitung, durch die möglichst viele
Informationen an die interessierte Bevölkerung gebracht werden.
Durch
eine Anzeigenkampagne in der Basler Zeitung, der
Basellandschaftlichen Zeitung und der Volksstimme werden die inländische
Bevölkerung sowie die deutschsprechenden Migrantinnen und
Migranten sensibilisiert und informiert.
Internet
und PR-Arbeiten sind Begleitmassnahmen.
Gemäss
einer Evaluation der Uni Zürich wurden Zeitung und Anzeigen von
43,3 Prozent im Zielgebiet, zumindest flüchtig, wahrgenommen.
„Schaulager“
in Münchenstein
LIESTAL.
Der Regierungsrat des Kantons Baselland beantragte dem Landrat, für
den Ausbau des öV-Umsteigeknotens „Schaulager“ in Münchenstein
einen Baukredit von Fr. 1.850.00,-- zu bewilligen. Die Buslinie 60
solle eine neue Haltestelle „Schaulager“ erhalten und mit
direkten Aufgängen mit der Haltestelle der BLT-Tramlinie 11
erschlossen werden. Im Generellen Leistungsauftrag 2001-2005 für
den öffentlichen Verkehr ist auch die Einführung der neuen
Tangentialbuslinie 60 von Biel-Benken via Bottmingen und Muttenz
nach Schweizerhalle enthalten. Die direkte, viertelstündlich
verkehrende Buslinie ermöglicht eine attraktive Verbindung
zwischen dem Leimental, dem Birstal und dem Rheintal.
Gesetz
über die politischen Rechte (GpR)
LIESTAL.
Nach einem Vorstoss hat der Baselbieter Regierungsrat die Vorlage
an den Landrat, betreffend Änderung des Gesetzes über die
politischen Rechte (GpR), verabschiedet. Der Ausgangspunkt war,
dass bei den Gemeindewahlen 2000 in zwei Gemeinden, Muttenz und
Tenniken, über je ein Gemeinderatsmandat per Losentscheid
entschieden werden musste. Dem Landrat wird beantragt, auf die mit
der Motion 2000/144 von Landrätin Rita Bachmann initiierte Änderung
des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) nicht einzutreten
und die Motion abzuschreiben. Nach Auffassung der Motionärin
„ist die Aufgabe des Mitglieds einer Gemeindebehörde zu wichtig
und für die entsprechende Person mit sehr viel persönlichem
Engagement verbunden, um darüber per Losentscheid zu befinden“.
Das bei den Gemeinden und Parteien durchgeführte
Vernehmlassungsverfahren hat klar ergeben, dass eine Abschaffung
des Losentscheides nicht gewünscht wird. Sowohl der Verband
Basellandschaftlicher Gemeinden als auch 42 von 44 Gemeinden, die
sich zusätzlich zum Verband geäussert haben, unterstützen den
Nichteintretensantrag des Regierungsrates.
Gleiserneuerung
der Tramlinien 14 und 3
LIESTAL.
Für die Gleiserneuerung der BVB-Tramlinien 14 und 3 auf
basellandschaftlichem Boden hat der Regierungsrat einen
Verpflichtungskredit in Höhe von rund 10,9 Millionen Franken
genehmigt. Die Vorlage wurde an den Landrat weitergeleitet. Die
Schienen der Linien 14 und 3 stammen aus den Jahren 1964 bis 1972.
Sie sind stark ab- und ausgefahren und müssen deshalb ersetzt
werden. Das Gleiserneuerungsprogramm ist in den Jahren 2003 bis
2006 zur Ausführung vorgesehen. Zudem werden die
Haltestellekanten an die neuen BVB-Vorschriften für die spätere
Tramgeneration Combino angepasst.
Das
Schulaustauschprojekt TRISCHOLA
BASEL/LIESTAL.
Die Zahl und Qualität der trinationalen Schulaustausche soll erhöht
werden. Dazu dient das Projekt TRISCHOLA, welches im Rahmen des
INTERREG-Programms der EU durchgeführt wird. TRISCHOLA ist auf
eine Laufzeit von vier Jahren angelegt. Es zielt darauf ab, die
Zweisprachigkeit in der Bevölkerung am Oberrhein als
Standortvorteil zu fördern und zu nutzen. Ein weiteres Ziel ist
zudem, die Grundlagen für eine trinationale Lehrerinnen- und
Lehrerweiterbildung zu legen. Die hierfür notwendigen
Qualifikationen werden in einem trinationalen
Weiterbildungsprogramm für Lehrkräfte vermittelt. Unter dem
Vorbehalt der Kofinazierung durch die anderen Partner, beteiligen
sich Basel-Stadt und Basel-Landschaft
mit einem Finazierungsanteil von 50'000 Franken.
Das
Projekt TRISCHOLA wurde von der Arbeitsgruppe „Erziehung und
Bildung“ der Oberrheinkonferenz initiiert. Während der ganzen
Projektdauer wird sie von ihr begleitet und evaluiert. Das
Rektorat de Strasbourg (Projektleitung), die Jugend
Rheinland-Pfalz, sowie die Erziehungsdepartements der Kantone
Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Jura und Solothurn sind
alle beteiligt.
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