Bundesgesetz über Sterilisation wird begrüsst

BERN. Mit Befriedigung hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats über die Ergebnisse vom Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über Sterilisationen Kenntnis genommen.

Einsparung bei Presseförderung

BERN. Gemäss heutigem Postgesetz gewährt die Post für die Beförderung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften Vorzugspreise.

Bundespräsident Pascal Couchepin in Paris

BERN. Einen offiziellen Arbeitsbesuch wird Bundespräsident Pascal Couchepin, am Donnerstag und Freitag, Frankreich abstatten. 

„Schule im Netz“

BERN – Eric Fumeaux, Direktor de Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT), hat am 17. Februar 2003 eine mit dem Signet „Schule im Netz“ bemalte SBB-Lokomotive eingeweiht.

 

 

 

 

 
 

 

 

 

 
 
 
 

19. Februar 2003

Bundesgesetz über Sterilisation wird begrüsst

Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens wurde der Vorentwurf zum Bundesgesetz über Sterilisationen grundsätzlich von der grossen Mehrheit der konsultierten Kreise begrüsst.

BERN. Mit Befriedigung hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats über die Ergebnisse vom Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über Sterilisationen Kenntnis genommen. Die Kommission hatte dieses Verfahren im Rahmen einer parlamentarischen Initiative zur Entschädigung für Opfer von Zwangssterilisationen erarbeitet.

An der Vernehmlassung haben sämtliche Kantone, 9 politische Parteien, 23 Organisationen sowie das Bundsgericht und das Eidgenössische Versicherungsgericht teilgenommen. Die zwei Hauptzielsetzungen waren die eidgenössische Regelung der Voraussetzungen, unter denen Sterilisationen künftig bewilligt werden können, und Entschädigungen für Opfer der in der Vergangenheit praktizierten Zwangskastrationen und -sterilisationen. Die grosse Mehrheit der konsultierten Kreise, 22 Kantone, 4 Parteien und 19 Organisationen haben diese Zielsetzungen grundsätzlich begrüsst. Die wichtigsten Argumente, die zu Gunsten des Vorentwurfs ins Feld geführt werden sind: Der Schutz der Menschenwürde, die Notwendigkeit einer Entschädigung für alle Opfer von Straftaten, welche die körperliche, psychische oder sexuelle Unversehrtheit einer Person beeinträchtigen (Art. 124 BV), sowie die Grundsätze von Moral, Ethik und Gerechtigkeit. Über dieses grundsätzliche Einverständnis hinaus haben die Vernehmlasserinnen und Vernehmlasser zahlreiche Detailbemerkungen formuliert. Geteilter Auffassung sind sie aber über die Modalitäten, unter denen es künftig möglich sein soll, eine Sterilisation zu bewilligen. Manche der konsultierten Kreise finden, die vorgeschlagene Regelung für die Sterilisation dauernd urteilsunfähiger Personen trage den Interessen von deren Angehörigen nicht genügend Rechnung. Einige Vernehmlasserinnen und Vernehmlasser haben sich dagegen ausgesprochen, dass den Opfern der in der Vergangenheit praktizierten Zwangskastrationen und –sterilisationen eine Entschädigung ausgerichtet werden soll. Dabei haben sie sich auf den Verjährungsgrundsatz berufen. Sie halten es auch für fragwürdig, Meinungen, Geschehnisse sowie rechtliche und gesellschaftliche Vorstellungen vergangener Zeiten nach heutigen Massstäben zu beurteilen. Die Kommission wird, durch diese neue Perspektive, die Vernehmlassung noch einmal überprüfen.

Der vom Bundesamt für Justiz erarbeitete Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens ist auf dem Internet zugänglich (ww.ofj.admin.ch).

Einsparung bei Presseförderung

BERN. Gemäss heutigem Postgesetz gewährt die Post für die Beförderung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften Vorzugspreise. Besonders förderungswürdig ist die Regional- und Lokalpresse. Kriterien sind die Erscheinungshäufigkeit, das Gewicht, die Auflage, das Format und der redaktionelle Anteil. Bislang gab der Bund der Post 100 Millionen Franken für die ungedeckten Kosten aus der indirekten Presseförderung ab. Das Parlament hat nun in der vergangenen Wintersession eine Änderung des Postgesetzes zugestimmt, wonach die Bundessubventionen für die indirekte Presseförderung ab dem Jahr 2004 auf jährlich 80 Millionen Franken begrenzt und bis Ende 2007 befristet werden. In diesem Zeitraum soll ein neues System zur Förderung der Medienvielfalt entwickelt werden. Entsprechende Arbeiten laufen in der staatspolitischen Kommission des Nationalrates. Entgegen den ursprünglichen Plänen des Bundesrates soll gemäss den Anliegen in der parlamentarischen Beratung keine maximale Auflagebegrenzung für die förderungswürdigen Publikationen eingeführt werden. Die Post würde Gefahr laufen, Zeitungen mit Grösstauflagen und Einnahmen zu verlieren.

Bundespräsident Pascal Couchepin in Paris

BERN. Einen offiziellen Arbeitsbesuch wird Bundespräsident Pascal Couchepin, am Donnerstag und Freitag, Frankreich abstatten. Auf dem Programm des Besuchs stehen politische Gespräche mit Premierminister Jean-Pierre Raffarin und dem Minister für Jugend, Bildung und Wissenschaft, Luc Ferry. Pascal Couchepin wird auch an der Gedenkfeier zum 200-Jahrjubiläum der „Mediationsakte“ im Senat teilnehmen. Bei den Gesprächen zwischen dem Schweizer Bundespräsidenten und dem französischen Premierminister werden insbesondere die bilateralen Verhandlungen zur Sprache kommen, die kurz vor dem Abschluss stehen. Daneben sollen die europäische Politik und insbesondere Fragen im Zusammenhang mit der (EU-)Erweiterung, die internationale Lage im Allgemeinen und der Irak im Besonderen erörtert werden. Auf der Ebene der bilateralen Beziehung werden Couchepin und Raffarin die Organisation des G-8-Gipfels im kommenden Juni in Evian erörtern. Mit Luc Ferry wird Pascal Couchepin die europäische Zusammenarbeit im Bereich Jugend, Bildung und Forschung erörtern. Die französisch-schweizerische Zusammenarbeit im Rahmen internationaler Organisationen wie des Cern steht ebenfalls auf der Themenliste der Gespräche, die Gelegenheit zu einem Meinungsaustausch über bilaterale Kooperationsprojekte im Bildungs- und Forschungsbereich bieten dürfen.

„Schule im Netz“

BERN. Eric Fumeaux, Direktor de Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT), hat am 17. Februar 2003 eine mit dem Signet „Schule im Netz“ bemalte SBB-Lokomotive eingeweiht. Im ganzen Land soll sie auf die bildungspolitische Bedeutung des partnerschaftlichen Impulsprogramms für den Standort und Denkplatz Schweiz aufmerksam machen. Um das partnerschaftliche Projekt „Schule im Netzt“ zu verstärken, wird die vom Swisscom gesponserte Lokomotive während eines Jahres das SBB-Schienennetz befahren.  Er wies auf die wirtschaftspolitisch bedeutende Rolle des Bundes und die neuen Perspektiven des kulturellen Austausches hin, das „Schule im Netz“ über die Sprachregion hinaus eröffne. Das im Vorjahr schweizweit gestartete partnerschaftliche Projekt „Public Private Partnership – schule im Netz“, soll die Lehrpersonen und SchülerInnen befähigen, die Informations- und Kommunikationstechnologien in den Unterricht zu integrieren. Dazu müssen die Schulen mit der nötigen Infrastruktur ausgestattet und die Lehrkräfte so ausgebildet werden, dass sie die technologischen Hilfsmittel pädagogisch-didaktisch sinnvoll und zweckmässig in den Unterricht integrieren können.

 

 

 

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