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Bundesgesetz
über Sterilisation wird begrüsst
Im
Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens wurde der Vorentwurf zum
Bundesgesetz über Sterilisationen grundsätzlich von der grossen
Mehrheit der konsultierten Kreise begrüsst.
BERN.
Mit Befriedigung hat die Kommission für Rechtsfragen des
Nationalrats über die Ergebnisse vom Vernehmlassungsverfahren zum
Vorentwurf des Bundesgesetzes über Sterilisationen Kenntnis
genommen. Die Kommission hatte dieses Verfahren im Rahmen einer
parlamentarischen Initiative zur Entschädigung für Opfer von
Zwangssterilisationen erarbeitet.
An
der Vernehmlassung haben sämtliche Kantone, 9 politische
Parteien, 23 Organisationen sowie das Bundsgericht und das Eidgenössische
Versicherungsgericht teilgenommen. Die zwei Hauptzielsetzungen
waren die eidgenössische Regelung der Voraussetzungen, unter
denen Sterilisationen künftig bewilligt werden können, und
Entschädigungen für Opfer der in der Vergangenheit praktizierten
Zwangskastrationen und -sterilisationen. Die grosse Mehrheit der
konsultierten Kreise, 22 Kantone, 4 Parteien und 19 Organisationen
haben diese Zielsetzungen grundsätzlich begrüsst. Die
wichtigsten Argumente, die zu Gunsten des Vorentwurfs ins Feld geführt
werden sind: Der Schutz der Menschenwürde, die Notwendigkeit
einer Entschädigung für alle Opfer von Straftaten, welche die körperliche,
psychische oder sexuelle Unversehrtheit einer Person beeinträchtigen
(Art. 124 BV), sowie die Grundsätze von Moral, Ethik und
Gerechtigkeit. Über dieses grundsätzliche Einverständnis hinaus
haben die Vernehmlasserinnen und Vernehmlasser zahlreiche
Detailbemerkungen formuliert. Geteilter Auffassung sind sie aber
über die Modalitäten, unter denen es künftig möglich sein
soll, eine Sterilisation zu bewilligen. Manche der konsultierten
Kreise finden, die vorgeschlagene Regelung für die Sterilisation
dauernd urteilsunfähiger Personen trage den Interessen von deren
Angehörigen nicht genügend Rechnung. Einige Vernehmlasserinnen
und Vernehmlasser haben sich dagegen ausgesprochen, dass den
Opfern der in der Vergangenheit praktizierten Zwangskastrationen
und –sterilisationen eine Entschädigung ausgerichtet werden
soll. Dabei haben sie sich auf den Verjährungsgrundsatz berufen.
Sie halten es auch für fragwürdig, Meinungen, Geschehnisse sowie
rechtliche und gesellschaftliche Vorstellungen vergangener Zeiten
nach heutigen Massstäben zu beurteilen. Die Kommission wird,
durch diese neue Perspektive, die Vernehmlassung noch einmal überprüfen.
Der
vom Bundesamt für Justiz erarbeitete Bericht über die Ergebnisse
des Vernehmlassungsverfahrens ist auf dem Internet zugänglich
(ww.ofj.admin.ch).
Einsparung
bei Presseförderung
BERN.
Gemäss heutigem Postgesetz gewährt die Post für die Beförderung
von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften Vorzugspreise.
Besonders förderungswürdig ist die Regional- und Lokalpresse.
Kriterien sind die Erscheinungshäufigkeit, das Gewicht, die
Auflage, das Format und der redaktionelle Anteil. Bislang gab der
Bund der Post 100 Millionen Franken für die ungedeckten Kosten
aus der indirekten Presseförderung ab. Das Parlament hat nun in
der vergangenen Wintersession eine Änderung des Postgesetzes
zugestimmt, wonach die Bundessubventionen für die indirekte
Presseförderung ab dem Jahr 2004 auf jährlich 80 Millionen
Franken begrenzt und bis Ende 2007 befristet werden. In diesem
Zeitraum soll ein neues System zur Förderung der Medienvielfalt
entwickelt werden. Entsprechende Arbeiten laufen in der
staatspolitischen Kommission des Nationalrates. Entgegen den ursprünglichen
Plänen des Bundesrates soll gemäss den Anliegen in der
parlamentarischen Beratung keine maximale Auflagebegrenzung für
die förderungswürdigen Publikationen eingeführt werden. Die
Post würde Gefahr laufen, Zeitungen mit Grösstauflagen und
Einnahmen zu verlieren.
Bundespräsident
Pascal Couchepin in Paris
BERN.
Einen offiziellen Arbeitsbesuch wird Bundespräsident Pascal
Couchepin, am Donnerstag und Freitag, Frankreich abstatten. Auf
dem Programm des Besuchs stehen politische Gespräche mit
Premierminister Jean-Pierre Raffarin und dem Minister für Jugend,
Bildung und Wissenschaft, Luc Ferry. Pascal Couchepin wird auch an
der Gedenkfeier zum 200-Jahrjubiläum der „Mediationsakte“ im
Senat teilnehmen. Bei den Gesprächen zwischen dem Schweizer
Bundespräsidenten und dem französischen Premierminister werden
insbesondere die bilateralen Verhandlungen zur Sprache kommen, die
kurz vor dem Abschluss stehen. Daneben sollen die europäische
Politik und insbesondere Fragen im Zusammenhang mit der
(EU-)Erweiterung, die internationale Lage im Allgemeinen und der
Irak im Besonderen erörtert werden. Auf der Ebene der bilateralen
Beziehung werden Couchepin und Raffarin die Organisation des
G-8-Gipfels im kommenden Juni in Evian erörtern. Mit Luc Ferry
wird Pascal Couchepin die europäische Zusammenarbeit im Bereich
Jugend, Bildung und Forschung erörtern. Die französisch-schweizerische
Zusammenarbeit im Rahmen internationaler Organisationen wie des
Cern steht ebenfalls auf der Themenliste der Gespräche, die
Gelegenheit zu einem Meinungsaustausch über bilaterale
Kooperationsprojekte im Bildungs- und Forschungsbereich bieten dürfen.
„Schule
im Netz“
BERN.
Eric Fumeaux, Direktor de Bundesamtes für Berufsbildung und
Technologie (BBT), hat am 17. Februar 2003 eine mit dem Signet
„Schule im Netz“ bemalte SBB-Lokomotive eingeweiht. Im ganzen
Land soll sie auf die bildungspolitische Bedeutung des
partnerschaftlichen Impulsprogramms für den Standort und
Denkplatz Schweiz aufmerksam machen. Um das partnerschaftliche
Projekt „Schule im Netzt“ zu verstärken, wird die vom
Swisscom gesponserte Lokomotive während eines Jahres das
SBB-Schienennetz befahren. Er
wies auf die wirtschaftspolitisch bedeutende Rolle des Bundes und
die neuen Perspektiven des kulturellen Austausches hin, das
„Schule im Netz“ über die Sprachregion hinaus eröffne. Das
im Vorjahr schweizweit gestartete partnerschaftliche Projekt
„Public Private Partnership – schule im Netz“, soll die
Lehrpersonen und SchülerInnen befähigen, die Informations- und
Kommunikationstechnologien in den Unterricht zu integrieren. Dazu
müssen die Schulen mit der nötigen Infrastruktur ausgestattet
und die Lehrkräfte so ausgebildet werden, dass sie die
technologischen Hilfsmittel pädagogisch-didaktisch sinnvoll und
zweckmässig in den Unterricht integrieren können.
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