Flexiblere Arbeitszeiten durch „Hallo Pa“

BERN. Die Teilung von Berufs- und Erwerbstätigkeit steht besonders bei erwerbstätigen Eltern im Vordergrund.

Zusammenarbeit mit Serbien und Montenegro

BERN. Mit der Unterzeichnung des Rahmenabkommens wird die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz, Serbien und Montenegro vertraglich abgesichert.

Keine Toleranz für Gewalt in der Partnerschaft

BERN. Körperliche und sexuelle Gewalt gegen Ehegatten und hetero- oder homosexuelle Lebenspartner sollen nach Ansicht des Bundesrates nicht länger als Bagatell- und Privatangelegenheit toleriert, sondern konsequent verfolgt werden.

Aufgaben des Bundes in Überprüfung

BERN. In einer Motion haben Ständerat Simon Epiney (CVP/VS) und Nationalrat Fernand Mariétan (CVP/VS) den Bundesrat beauftragt, eine weitere Spezialkommission einzusetzen, welche zur Entlastung des Bundes Vorschläge für eine allgemeine Reform der Bundesaufgaben und ein Spezialbudget für neue Investitionsvorhaben auszuarbeiten habe.

Zolltarifarische Massnahmen

BERN. Der Bundesrat hat am 19. Februar den Bericht über zolltarifarische Massnahmen zuhanden der Eidgenössischen Räte verabschiedet.

Abkommen zwischen Schweiz und Iran

BERN. Der Bundesrat hat das Doppelbesteuerungs- abkommen mit der Islamischen Republik Iran verabschiedet.

Schweiz Hort für Tabak-Schmuggler?

BERN. Die Klage der Europäischen Union gegen den Tabakkonzern Reynolds in der Schweiz hat sich nicht auf die bilateralen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU ausgewirkt.

Künftige transparente Bearbeitung der Personendaten

BERN. Personen, deren Daten gesammelt und bearbeitet werden, sollen in Zukunft besser informiert werden.

Einreiseverbot gegen Saddam Hussein

BERN. Die Mission der Inspektoren der UNMOVIC, die verbotenen Waffen im Irak zu identifizieren und zu zerstören, wird verlängert.

 

 

 

 

 
 

 

 

 

 
 
 
 

20. Februar 2003

Flexiblere Arbeitszeiten durch „Hallo Pa“

Der Wunsch nach Teilzeit-Stellen ist bei vielen vollzeitlichen erwerbstätigen Männern, Frauen und Paaren gross. Partnerschaftliche Teilung ist bei Eltern im Vordergrund.

BERN. Die Teilung von Berufs- und Erwerbstätigkeit steht besonders bei erwerbstätigen Eltern im Vordergrund. Das Projekt „Hallo Pa“ wird heute an einer Medienorientierung mit anschliessender Fotovernissage und Theater-Improvisationen in Bern beim mitwirkenden Bundesamt für Informatik und Telekommunikatin BIT vorgestellt.

Im Jahr 2001 äusserten 310.000 vollzeitlich arbeitende Männer in der Schweiz den Wunsch, teilzeitlich zu arbeiten. Dazu kommen viele vollzeitlich erwerbstätige Frauen, die Teilzeit arbeiten möchten und viele Paare, die ihre bisherige traditionelle Rollenverteilung zugunsten einer partnerschaftlichen Teilung von Berufs- und Erwerbsarbeit, also der sogenannten „Work-Life-Balance“, verändern möchten. Diese grosse Zahl von Männern, Frauen und Paaren sollte nicht länger mit einem nicht erfüllbaren Wunsch im Regen stehen. Um die Auseinandersetzung mit dem Vatersein zu fördern, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen, haben der Verein „kantonal-bernische Arbeitsgemeinschaft für Elternbildung VEB“ und pro juventute bern gemeinsam das Projekt „Hallo Pa!“ ins Leben gerufen. Ausgangslage für das Projekt ist, dass die Thematik „Vatersein“ vielen erwerbstätigen Männern unter den Nägeln brennt. Die Väter nehmen die Probleme, die sich in der Partnerschaft und in der Beziehung zu den Kindern, aber auch in der Arbeitssituation ergeben, sehr wohl wahr, aber sie wissen oft nicht, wie sie die Situation ändern können.

„Hallo Pa!“ richtet sich einerseits an Betriebe, Verbände und Gewerkschaften, andererseits an Fachpersonen im Bereich Vatersein und drittens an Väter und ihre Kinder. In der ersten Zielgruppe soll das Thema durch entsprechende Projekte nachhaltig verankert werden.

Durch erlebnisorientierte Angebote für Väter und Kinder sollen auch Väter erreicht werden, die vorher noch nicht für das Thema sensibilisiert waren. Weil aller Anfang schwer ist, werden den Vätern, die ihre Rolle neu definieren und leben wollen, konkrete Unterstützungsangebote gemacht: Stammtische, Kurse, die den Männern helfen, auftretende Schwierigkeiten zu meistern und konkrete Hilfestellungen für den Alltag des Vaterseins.

Zusammenarbeit mit Serbien und Montenegro

Durch einen Beschluss des Bundesrates schliesst die Schweiz mit Serbien und Montenegro ein Rahmenabkommen über die technische, finanzielle und humanitäre Zusammenarbeit ab.

BERN. Mit der Unterzeichnung des Rahmenabkommens wird die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz, Serbien und Montenegro vertraglich abgesichert. Auf der Basis der Selbstverantwortung sollen den Bedürfnissen der Bevölkerung und den lokalen Gegebenheiten angepasst, die Festigung der demokratischen Grundprinzipien gefördert und die Wirtschaft gestärkt werden.

Seit 1991 ist die Schweiz in der Bundesrepublik Jugoslawien, neu Serbien und Montenegro, tätig. In der Anfangsphase unterstützte sie zunächst die Arbeit von internationalen Hilfsorganisationen, um bald auch eigene humanitäre Projekte durchzuführen. 1994 und 1995 eröffnete sie Bürostrukturen in Montenegro und Serbien. 1999/2000 wurde das bereits umfangreiche humanitäre Programm mit zusätzlichen bilateralen Projekten ergänzt. Dies um den politischen Wandel zu unterstützen. Kurz nach dem politischen Umschwung im Jahre 2000 sicherte die Schweiz für den anstehenden Wiederaufbau und Reformprozess substantielle Mittel zu.

Die schweizerische Zusammenarbeit trägt einerseits der bedeutenden Rolle von Serbien und Montenegro im Prozess der regionalen Stabilisierung und Integration Rechnung. Andererseits anerkennt sie die Mitgliedschaft von Serbien und Montenegro in den von der Schweiz angeführten Stimmrechtsgruppen im Internationalen Währungsfond (IWF), der Weltbankgruppe (WB) und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD).

Die Zusammenarbeit basiert auf einem gemeinsam erarbeiteten Konzept der DEZA und des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) und konzentriert sich auf folgende Bereiche: Aufbau und Stärkung der öffentlichen Verwaltung, Förderung von Klein- und Mittelbetrieben, Reform des Erziehungssystems, Integration von Minderheiten, Flüchtlingen und marginalisierten Bevölkerungsgruppen sowie die Schaffung von dauerhaften Wohnlösungen für in Kollektivzentren lebende Flüchtlinge.

Keine Toleranz für Gewalt in der Partnerschaft

BERN. Körperliche und sexuelle Gewalt gegen Ehegatten und hetero- oder homosexuelle Lebenspartner sollen nach Ansicht des Bundesrates nicht länger als Bagatell- und Privatangelegenheit toleriert, sondern konsequent verfolgt werden. Der Bundesrat unterstützt deshalb die Vorschläge der Rechtskommission des Nationalrates, wonach die in häuslicher Gemeinschaft begangenen Delikte in Zukunft nicht auf Antrag, sondern von Amtes wegen zu verfolgen sind. Der Schutz von Partnerschaft und Familie darf nicht dazu führen, dass in solchen Beziehungen de facto ein rechtsfreier Raum herrscht, weil die Opfer infolge moralischer Skrupel, Resignation, Abhängigkeit oder Angst keinen Strafantrag stellen, hält der Bundesrat in seiner am Mittwoch veröffentlichen Stellungnahme zu den Vorschlägen der Rechtskommission des Nationalrates fest. Die vorgeschlagenen Änderungen des Strafgesetzbuches sehen vor, dass auch die in der Ehe begangene sexuelle Nötigung und Vergewaltigung zu Offizialdelikten erhoben werden. Ebenfalls von Amtes wegen verfolgt werden sollen die zwischen Ehegatten oder hetero- oder homosexuellen Lebenspartnern begangenen einfachen Körperverletzungen, wiederholten Tätlichkeiten und Drohungen.

Aufgaben des Bundes in Überprüfung

BERN. In einer Motion haben Ständerat Simon Epiney (CVP/VS) und Nationalrat Fernand Mariétan (CVP/VS) den Bundesrat beauftragt, eine weitere Spezialkommission einzusetzen, welche zur Entlastung des Bundes Vorschläge für eine allgemeine Reform der Bundesaufgaben und ein Spezialbudget für neue Investitionsvorhaben auszuarbeiten habe. Der Bundesrat teil die Ansicht der zwei Motionäre. Der Bund kann mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln nicht mehr alle Aufgaben erfüllen. In seiner heute verabschiedeten Stellungnahme zu den Motionen lehnt er aber ein Spezialbudget für neue Investitionsvorhaben ab. Die Motionäre hatten ein solches Investitionsvorhaben gefordert. Der Stellungnahme des Bundesrates ist zu entnehmen, dass mit der jährlichen Erarbeitung von Voranschlag und Finanzplan stets eine Überprüfung der Bundesaufgaben vorgenommen und damit der notwendige Spielraum für neue Aufgaben geschaffen werde. Die Landesregierung hat heute beschlossen, den eidg. Räten zu beantragen, die Motionen bezüglich Reform der Bundesaufgaben und der Überlastung des Bundes in ein Postulat umzuwandeln; bezüglich des Spezialbudgets für Investitionen beantragt sie die Ablehnung.

Zolltarifarische Massnahmen

BERN. Der Bundesrat hat am 19. Februar den Bericht über zolltarifarische Massnahmen zuhanden der Eidgenössischen Räte verabschiedet. Infolge gestiegenen Inlandbedarfs wurde das Zollkontingent für Pektin auf 240 Tonnen erhöht. Der Feuerbrand beeinträchtigt die Versorgung des Inlandmarktes mit Stein- und Kernobstgehölze. Um dadurch notwendige Importe zu erleichtern, wurden die entsprechenden Zollansätze herabgesetzt. Der Garantiefondsbeitrag wurde auf Zucker reduziert. Steigender Absatz von Pommes-Frittes und Kartoffelchips sowie Qualitätsmängel beim inländischen Rohstoff bedingten eine Erhöhung des Teilzollkontingents für Kartoffeln auf 24'950 Tonnen.

Abkommen zwischen Schweiz und Iran

BERN. Der Bundesrat hat das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Islamischen Republik Iran verabschiedet. Er legt in dieser Botschaft die Besonderheiten des neuen Abkommens dar und ersucht die Bundesversammlung diesem zuzustimmen.

In Teheran wurde am 27.Oktober 2002 eine Doppelbesteuerungsprogramm mit der Islamischen Republik Iran betreffend der Einkommens- und Vermögenssteuern unterzeichnet.

Das Abkommen bietet den investierenden Unternehmen neben der Beseitigung der Doppelbesteuerung auch einen gewissen institutionellen Schutz im Fiskalbereich, zum Beispiel vor Diskriminierung. Es stellt zudem sicher, dass die schweizerischen Unternehmen im Verhältnis zu ihren Konkurrenten aus anderen Staaten keine steuerlich bedingten Wettbewerbsnachteile erleiden. Das vorliegende Abkommen folgt weitestgehend dem Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und der schweizerischen Vertragspraxis. Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben dem Abschluss des Abkommens zugestimmt. Botschaft und Abkommenstext werden demnächst im Bundesblatt veröffentlicht.

Schweiz Hort für Tabak-Schmuggler?

BERN. Die Klage der Europäischen Union gegen den Tabakkonzern Reynolds in der Schweiz hat sich nicht auf die bilateralen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU ausgewirkt. Ende Oktober letzten Jahres beschuldigte die EU Reynolds, den Tabakschmuggel zu fördern. Weiter wurde Reynolds beschuldigt, mit dem organisierten Verbrechen zusammenzuarbeiten und Helferdienste bei der Geldwäschrei zu leisten. Es hiess, Firmen hätten ihren Sitz in die Schweiz verlegt, weil sie hier sicher vor Strafverfolgungen seien. Nationalrätin Franziska Teuscher wollte wissen, wie der Bundesrat den Imageschaden für die Schweiz beurteile. In der Klage wurde die Schweiz als Hort für kriminelle Banden, Zigarettenschmuggler und Geldwäscher erwähnt. Weiter wollte sie wissen, ob sich die Klage auf die bilateralen Verhandlungen ausgewirkt habe. Der Bundesrat antwortet, er sei offiziell nicht über die Klage informiert worden. Es sei im Übrigen nicht die Sache des Bundesrates, ein ausländisches Gerichtsverfahren zu kommentieren.  Die Klage habe in den Verhandlungen mit der EU weder im Dossier Betrugsbekämpfung noch bei der Zinsenbesteuerung eine Rolle gespielt. Als Konkrete Antwort hält der Bundesrat fest, die Schweiz sei kein Hort für Wirtschaftkriminelle.

Künftige transparente Bearbeitung der Personendaten

BERN. Personen, deren Daten gesammelt und bearbeitet werden, sollen in Zukunft besser informiert werden. Die Revision des Datenschutzgesetzes setzt dies als Hauptziel. Die Botschaft zur Gesetzesrevision hat der Bundesrat bereits verabschiedet.

Das bald 10-jährige Datenschutzgesetz hat sich in der Praxis grundsätzlich bewährt. Mit einer kleinen Revision sollen jedoch punktuelle Mängel beseitigt werden. Die Gesetzesrevision sieht insbesondere vor, dass private Datenbearbeiter und Bundesorgane zukünftig verpflichtet sein werden, die betroffene Person aktiv zu informieren.  Dies gilt besonders bei schützenswerten Daten, zum Beispiel Daten, welche die Gesundheit oder religiöse Ansichten betreffen. Die betroffene Person muss mindestens über die Identität des Inhabers der Datensammlung, über den Zweck der Datenbearbeitung und über die allfälligen Datenempfänger informiert werden. Bei nicht besonders schützenswerten Daten muss die betroffene Person zumindest erkennbar sein, dass Daten über sie beschafft werden. Zudem wird die Position der Personen, die sich der Bearbeitung der sie betreffenden Daten wiedersetzen, verstärkt. Die Gesetzesrevision garantiert ferner einen Mindeststandart für den Datenschutz in der ganzen Schweiz.

Einreiseverbot gegen Saddam Hussein

Die Mission, die irakischen verbotenen Waffen zu identifizieren und zu zerstören wird verlängert. Gleichzeitig wird ein Einreiseverbot gegen Saddam Hussein verfügt.

BERN. Die Mission der Inspektoren der UNMOVIC, die verbotenen Waffen im Irak zu identifizieren und zu zerstören, wird verlängert. Der Bundesrat ruft irakische Behörden dazu auf, mit den dazu beauftragten Inspektoren uneingeschränkt, aktiv und bedingungslos zusammen zu arbeiten. Der Irak soll mit friedlichen Mitteln entwaffnet werden. Die Schweiz ist bereit, diese Mission voll und ganz zu unterstützen. Damit die Inspektoren ihre Aufgaben mit der erforderlichen Effizienz und Schnelligkeit weiterführen können, ist die Schweiz dafür,  sie mit den zusätzlichen Mitteln auszurüsten, die sie benötigen. Dass sämtliche Massenvernichtungswaffen, über die der Irak verfügen könnte, zerstört werden, ist für den Bundesrat unerlässlich.

Seine Haltung bekräftigt der Bundesrat mit der Aussage, dass sämtliche Mittel auszuschöpfen sind, bevor die Anwendung von Gewalt in Erwägung gezogen wird. Zudem ist der Bundesrat der Auffassung, dass die UNO-Resolution 1441 keine ausreichende völkerrechtliche Grundlage darstellt, um die Anwendung von Gewalt zu legitimieren. Ohne eine Resolution des Sicherheitsrates, welche zur Anwendung von Gewalt ermächtigt wird, wird die Schweiz eine militärische Intervention der Vereinigten Staaten oder einer Staatenkoalition gegen den Irak als einen bewaffneten Konflikt zwischen Staaten betrachten. In diesem Fall käme das Neutralitätsrecht zur Anwendung.

Gestützt auf das Neutralitätsrecht könnte der Bundesrat unter diesen Umständen keinerlei Transit- oder Überflugsrechte für Luftfahrzeuge zu militärischen Zwecken bewilligen. Für Überflüge zu humanitären Zwecken könnten jedoch Ausnahmen in Erwägung gezogen werden.

Sollte der Sicherheitsrat einem bewaffneten Konflikt zustimmen, so wird der Bundesrat in der Lage sein, von Fall zu Fall über einen Überflug über schweizerisches Hoheitsgebiet zu entscheiden.

Die Vereinigten Staaten haben ein generelles Ersuchen um Überflugsrechte über schweizerisches Territorium in den kommenden Monaten gestellt. So, wie es aber formuliert wird und weil es zeitlich nicht begrenzt ist, kann das Gesuch der USA nicht akzeptiert werden. Die Frage, ob Überflüge, solange der Krieg nicht deklariert worden ist, normal bewilligt werden können, muss noch vertieft geprüft werden. Sobald der Bundesrat über zusätzliche diesbezügliche Abklärungen verfügt, wird er seine Haltung festlegen.

Der Bundesrat hat ein Einreiseverbot gegen Saddam Hussein, dessen engere Familienangehörige und die Angehörigen des Führungskreises verfügt. Zu erwähnen ist jedoch, dass nichts darauf hindeutet, dass Saddam Hussein und Personen seiner Umgebung Irak verlassen wollen oder könnten. Falls diese Personen in der Schweiz angehalten werden sollten, werden sie sofort ausgewiesen.

Personen, denen Menschenrechtsverletzungen auszulasten sind und deren Familien zu beherbergen und Kriegsverbrechern Zuflucht zu gewähren, würde laut Bundesrat der Schweiz schlecht anstehen. Eine Aufnahmen solcher Personen in der Schweiz ist also unerwünscht.

 

 

 

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