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Flexiblere
Arbeitszeiten durch „Hallo Pa“
Der
Wunsch nach Teilzeit-Stellen ist bei vielen vollzeitlichen
erwerbstätigen Männern, Frauen und Paaren gross.
Partnerschaftliche Teilung ist bei Eltern im Vordergrund.
BERN.
Die Teilung von Berufs- und Erwerbstätigkeit steht besonders bei
erwerbstätigen Eltern im Vordergrund. Das Projekt „Hallo Pa“
wird heute an einer Medienorientierung mit anschliessender
Fotovernissage und Theater-Improvisationen in Bern beim
mitwirkenden Bundesamt für Informatik und Telekommunikatin BIT
vorgestellt.
Im
Jahr 2001 äusserten 310.000 vollzeitlich arbeitende Männer in
der Schweiz den Wunsch, teilzeitlich zu arbeiten. Dazu kommen
viele vollzeitlich erwerbstätige Frauen, die Teilzeit arbeiten möchten
und viele Paare, die ihre bisherige traditionelle Rollenverteilung
zugunsten einer partnerschaftlichen Teilung von Berufs- und
Erwerbsarbeit, also der sogenannten „Work-Life-Balance“, verändern
möchten. Diese grosse Zahl von Männern, Frauen und Paaren sollte
nicht länger mit einem nicht erfüllbaren Wunsch im Regen stehen.
Um die Auseinandersetzung mit dem Vatersein zu fördern, um die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen, haben der
Verein „kantonal-bernische Arbeitsgemeinschaft für
Elternbildung VEB“ und pro juventute bern gemeinsam das Projekt
„Hallo Pa!“ ins Leben gerufen. Ausgangslage für das Projekt
ist, dass die Thematik „Vatersein“ vielen erwerbstätigen Männern
unter den Nägeln brennt. Die Väter nehmen die Probleme, die sich
in der Partnerschaft und in der Beziehung zu den Kindern, aber
auch in der Arbeitssituation ergeben, sehr wohl wahr, aber sie
wissen oft nicht, wie sie die Situation ändern können.
„Hallo
Pa!“ richtet sich einerseits an Betriebe, Verbände und
Gewerkschaften, andererseits an Fachpersonen im Bereich Vatersein
und drittens an Väter und ihre Kinder. In der ersten Zielgruppe
soll das Thema durch entsprechende Projekte nachhaltig verankert
werden.
Durch
erlebnisorientierte Angebote für Väter und Kinder sollen auch Väter
erreicht werden, die vorher noch nicht für das Thema
sensibilisiert waren. Weil aller Anfang schwer ist, werden den Vätern,
die ihre Rolle neu definieren und leben wollen, konkrete Unterstützungsangebote
gemacht: Stammtische, Kurse, die den Männern helfen, auftretende
Schwierigkeiten zu meistern und konkrete Hilfestellungen für den
Alltag des Vaterseins.
Zusammenarbeit
mit Serbien und Montenegro
Durch
einen Beschluss des Bundesrates schliesst die Schweiz mit Serbien
und Montenegro ein Rahmenabkommen über die technische,
finanzielle und humanitäre Zusammenarbeit ab.
BERN.
Mit der Unterzeichnung des Rahmenabkommens wird die Zusammenarbeit
zwischen der Schweiz, Serbien und Montenegro vertraglich
abgesichert. Auf der Basis der Selbstverantwortung sollen den Bedürfnissen
der Bevölkerung und den lokalen Gegebenheiten angepasst, die
Festigung der demokratischen Grundprinzipien gefördert und die
Wirtschaft gestärkt werden.
Seit
1991 ist die Schweiz in der Bundesrepublik Jugoslawien, neu
Serbien und Montenegro, tätig. In der Anfangsphase unterstützte
sie zunächst die Arbeit von internationalen Hilfsorganisationen,
um bald auch eigene humanitäre Projekte durchzuführen. 1994 und
1995 eröffnete sie Bürostrukturen in Montenegro und Serbien.
1999/2000 wurde das bereits umfangreiche humanitäre Programm mit
zusätzlichen bilateralen Projekten ergänzt. Dies um den
politischen Wandel zu unterstützen. Kurz nach dem politischen
Umschwung im Jahre 2000 sicherte die Schweiz für den anstehenden
Wiederaufbau und Reformprozess substantielle Mittel zu.
Die
schweizerische Zusammenarbeit trägt einerseits der bedeutenden
Rolle von Serbien und Montenegro im Prozess der regionalen
Stabilisierung und Integration Rechnung. Andererseits anerkennt
sie die Mitgliedschaft von Serbien und Montenegro in den von der
Schweiz angeführten Stimmrechtsgruppen im Internationalen Währungsfond
(IWF), der Weltbankgruppe (WB) und der Europäischen Bank für
Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD).
Die
Zusammenarbeit basiert auf einem gemeinsam erarbeiteten Konzept
der DEZA und des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) und
konzentriert sich auf folgende Bereiche: Aufbau und Stärkung der
öffentlichen Verwaltung, Förderung von Klein- und
Mittelbetrieben, Reform des Erziehungssystems, Integration von
Minderheiten, Flüchtlingen und marginalisierten Bevölkerungsgruppen
sowie die Schaffung von dauerhaften Wohnlösungen für in
Kollektivzentren lebende Flüchtlinge.
Keine
Toleranz für Gewalt in der Partnerschaft
BERN.
Körperliche und sexuelle Gewalt gegen Ehegatten und hetero-
oder homosexuelle Lebenspartner sollen nach Ansicht des
Bundesrates nicht länger als Bagatell- und Privatangelegenheit
toleriert, sondern konsequent verfolgt werden. Der Bundesrat
unterstützt deshalb die Vorschläge der Rechtskommission des
Nationalrates, wonach die in häuslicher Gemeinschaft begangenen
Delikte in Zukunft nicht auf Antrag, sondern von Amtes wegen zu
verfolgen sind. Der Schutz von Partnerschaft und Familie darf
nicht dazu führen, dass in solchen Beziehungen de facto ein
rechtsfreier Raum herrscht, weil die Opfer infolge moralischer
Skrupel, Resignation, Abhängigkeit oder Angst keinen Strafantrag
stellen, hält der Bundesrat in seiner am Mittwoch veröffentlichen
Stellungnahme zu den Vorschlägen der Rechtskommission des
Nationalrates fest. Die vorgeschlagenen Änderungen des
Strafgesetzbuches sehen vor, dass auch die in der Ehe begangene
sexuelle Nötigung und Vergewaltigung zu Offizialdelikten erhoben
werden. Ebenfalls von Amtes wegen verfolgt werden sollen die
zwischen Ehegatten oder hetero- oder homosexuellen Lebenspartnern
begangenen einfachen Körperverletzungen, wiederholten Tätlichkeiten
und Drohungen.
Aufgaben
des Bundes in Überprüfung
BERN.
In einer Motion haben Ständerat Simon Epiney (CVP/VS) und
Nationalrat Fernand Mariétan (CVP/VS) den Bundesrat beauftragt,
eine weitere Spezialkommission einzusetzen, welche zur Entlastung
des Bundes Vorschläge für eine allgemeine Reform der
Bundesaufgaben und ein Spezialbudget für neue
Investitionsvorhaben auszuarbeiten habe. Der Bundesrat teil die
Ansicht der zwei Motionäre. Der Bund kann mit den ihm zur Verfügung
stehenden Mitteln nicht mehr alle Aufgaben erfüllen. In seiner
heute verabschiedeten Stellungnahme zu den Motionen lehnt er aber
ein Spezialbudget für neue Investitionsvorhaben ab. Die Motionäre
hatten ein solches Investitionsvorhaben gefordert. Der
Stellungnahme des Bundesrates ist zu entnehmen, dass mit der jährlichen
Erarbeitung von Voranschlag und Finanzplan stets eine Überprüfung
der Bundesaufgaben vorgenommen und damit der notwendige Spielraum
für neue Aufgaben geschaffen werde. Die Landesregierung hat heute
beschlossen, den eidg. Räten zu beantragen, die Motionen bezüglich
Reform der Bundesaufgaben und der Überlastung des Bundes in ein
Postulat umzuwandeln; bezüglich des Spezialbudgets für
Investitionen beantragt sie die Ablehnung.
Zolltarifarische
Massnahmen
BERN.
Der Bundesrat hat am 19. Februar den Bericht über
zolltarifarische Massnahmen zuhanden der Eidgenössischen Räte
verabschiedet. Infolge gestiegenen Inlandbedarfs wurde das
Zollkontingent für Pektin auf 240 Tonnen erhöht. Der Feuerbrand
beeinträchtigt die Versorgung des Inlandmarktes mit Stein- und
Kernobstgehölze. Um dadurch notwendige Importe zu erleichtern,
wurden die entsprechenden Zollansätze herabgesetzt. Der
Garantiefondsbeitrag wurde auf Zucker reduziert. Steigender Absatz
von Pommes-Frittes und Kartoffelchips sowie Qualitätsmängel beim
inländischen Rohstoff bedingten eine Erhöhung des
Teilzollkontingents für Kartoffeln auf 24'950 Tonnen.
Abkommen
zwischen Schweiz und Iran
BERN.
Der Bundesrat hat das Doppelbesteuerungsabkommen mit der
Islamischen Republik Iran verabschiedet. Er legt in dieser
Botschaft die Besonderheiten des neuen Abkommens dar und ersucht
die Bundesversammlung diesem zuzustimmen.
In
Teheran wurde am 27.Oktober 2002 eine Doppelbesteuerungsprogramm
mit der Islamischen Republik Iran betreffend der Einkommens- und
Vermögenssteuern unterzeichnet.
Das
Abkommen bietet den investierenden Unternehmen neben der
Beseitigung der Doppelbesteuerung auch einen gewissen
institutionellen Schutz im Fiskalbereich, zum Beispiel vor
Diskriminierung. Es stellt zudem sicher, dass die schweizerischen
Unternehmen im Verhältnis zu ihren Konkurrenten aus anderen
Staaten keine steuerlich bedingten Wettbewerbsnachteile erleiden.
Das vorliegende Abkommen folgt weitestgehend dem Musterabkommen
der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung und der schweizerischen Vertragspraxis. Die Kantone
und die interessierten Wirtschaftskreise haben dem Abschluss des
Abkommens zugestimmt. Botschaft und Abkommenstext werden demnächst
im Bundesblatt veröffentlicht.
Schweiz
Hort für Tabak-Schmuggler?
BERN.
Die Klage der Europäischen Union gegen den Tabakkonzern Reynolds
in der Schweiz hat sich nicht auf die bilateralen Verhandlungen
zwischen der Schweiz und der EU ausgewirkt. Ende Oktober letzten
Jahres beschuldigte die EU Reynolds, den Tabakschmuggel zu fördern.
Weiter wurde Reynolds beschuldigt, mit dem organisierten
Verbrechen zusammenzuarbeiten und Helferdienste bei der Geldwäschrei
zu leisten. Es hiess, Firmen hätten ihren Sitz in die Schweiz
verlegt, weil sie hier sicher vor Strafverfolgungen seien.
Nationalrätin Franziska Teuscher wollte wissen, wie der Bundesrat
den Imageschaden für die Schweiz beurteile. In der Klage wurde
die Schweiz als Hort für kriminelle Banden, Zigarettenschmuggler
und Geldwäscher erwähnt. Weiter wollte sie wissen, ob sich die
Klage auf die bilateralen Verhandlungen ausgewirkt habe. Der
Bundesrat antwortet, er sei offiziell nicht über die Klage
informiert worden. Es sei im Übrigen nicht die Sache des
Bundesrates, ein ausländisches Gerichtsverfahren zu kommentieren. Die Klage habe in den Verhandlungen mit der EU weder im
Dossier Betrugsbekämpfung noch bei der Zinsenbesteuerung eine
Rolle gespielt. Als Konkrete Antwort hält der Bundesrat fest, die
Schweiz sei kein Hort für Wirtschaftkriminelle.
Künftige
transparente Bearbeitung der Personendaten
BERN.
Personen, deren Daten gesammelt und bearbeitet werden, sollen in
Zukunft besser informiert werden. Die Revision des
Datenschutzgesetzes setzt dies als Hauptziel. Die Botschaft zur
Gesetzesrevision hat der Bundesrat bereits verabschiedet.
Das
bald 10-jährige Datenschutzgesetz hat sich in der Praxis grundsätzlich
bewährt. Mit einer kleinen Revision sollen jedoch punktuelle Mängel
beseitigt werden. Die Gesetzesrevision sieht insbesondere vor,
dass private Datenbearbeiter und Bundesorgane zukünftig
verpflichtet sein werden, die betroffene Person aktiv zu
informieren. Dies gilt besonders bei schützenswerten Daten, zum Beispiel
Daten, welche die Gesundheit oder religiöse Ansichten betreffen.
Die betroffene Person muss mindestens über die Identität des
Inhabers der Datensammlung, über den Zweck der Datenbearbeitung
und über die allfälligen Datenempfänger informiert werden. Bei
nicht besonders schützenswerten Daten muss die betroffene Person
zumindest erkennbar sein, dass Daten über sie beschafft werden.
Zudem wird die Position der Personen, die sich der Bearbeitung der
sie betreffenden Daten wiedersetzen, verstärkt. Die
Gesetzesrevision garantiert ferner einen Mindeststandart für den
Datenschutz in der ganzen Schweiz.
Einreiseverbot
gegen Saddam Hussein
Die
Mission, die irakischen verbotenen Waffen zu identifizieren und zu
zerstören wird verlängert. Gleichzeitig wird ein Einreiseverbot
gegen Saddam Hussein verfügt.
BERN.
Die Mission der Inspektoren der UNMOVIC, die verbotenen Waffen im
Irak zu identifizieren und zu zerstören, wird verlängert. Der
Bundesrat ruft irakische Behörden dazu auf, mit den dazu
beauftragten Inspektoren uneingeschränkt, aktiv und bedingungslos
zusammen zu arbeiten. Der Irak soll mit friedlichen Mitteln
entwaffnet werden. Die Schweiz ist bereit, diese Mission voll und
ganz zu unterstützen. Damit die Inspektoren ihre Aufgaben mit der
erforderlichen Effizienz und Schnelligkeit weiterführen können,
ist die Schweiz dafür, sie
mit den zusätzlichen Mitteln auszurüsten, die sie benötigen.
Dass sämtliche Massenvernichtungswaffen, über die der Irak verfügen
könnte, zerstört werden, ist für den Bundesrat unerlässlich.
Seine
Haltung bekräftigt der Bundesrat mit der Aussage, dass sämtliche
Mittel auszuschöpfen sind, bevor die Anwendung von Gewalt in Erwägung
gezogen wird. Zudem ist der Bundesrat der Auffassung, dass die
UNO-Resolution 1441 keine ausreichende völkerrechtliche Grundlage
darstellt, um die Anwendung von Gewalt zu legitimieren. Ohne eine
Resolution des Sicherheitsrates, welche zur Anwendung von Gewalt
ermächtigt wird, wird die Schweiz eine militärische Intervention
der Vereinigten Staaten oder einer Staatenkoalition gegen den Irak
als einen bewaffneten Konflikt zwischen Staaten betrachten. In
diesem Fall käme das Neutralitätsrecht zur Anwendung.
Gestützt
auf das Neutralitätsrecht könnte der Bundesrat unter diesen Umständen
keinerlei Transit- oder Überflugsrechte für Luftfahrzeuge zu
militärischen Zwecken bewilligen. Für Überflüge zu humanitären
Zwecken könnten jedoch Ausnahmen in Erwägung gezogen werden.
Sollte
der Sicherheitsrat einem bewaffneten Konflikt zustimmen, so wird
der Bundesrat in der Lage sein, von Fall zu Fall über einen Überflug
über schweizerisches Hoheitsgebiet zu entscheiden.
Die
Vereinigten Staaten haben ein generelles Ersuchen um Überflugsrechte
über schweizerisches Territorium in den kommenden Monaten
gestellt. So, wie es aber formuliert wird und weil es zeitlich
nicht begrenzt ist, kann das Gesuch der USA nicht akzeptiert
werden. Die Frage, ob Überflüge, solange der Krieg nicht
deklariert worden ist, normal bewilligt werden können, muss noch
vertieft geprüft werden. Sobald der Bundesrat über zusätzliche
diesbezügliche Abklärungen verfügt, wird er seine Haltung
festlegen.
Der
Bundesrat hat ein Einreiseverbot gegen Saddam Hussein, dessen
engere Familienangehörige und die Angehörigen des Führungskreises
verfügt. Zu erwähnen ist jedoch, dass nichts darauf hindeutet,
dass Saddam Hussein und Personen seiner Umgebung Irak verlassen
wollen oder könnten. Falls diese Personen in der Schweiz
angehalten werden sollten, werden sie sofort ausgewiesen.
Personen,
denen Menschenrechtsverletzungen auszulasten sind und deren
Familien zu beherbergen und Kriegsverbrechern Zuflucht zu gewähren,
würde laut Bundesrat der Schweiz schlecht anstehen. Eine
Aufnahmen solcher Personen in der Schweiz ist also unerwünscht.
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