|
Bevölkerung
verärgert wegen Verzögerung
Um
die Verzögerung bei der Produktion der neuen Schweizer Pässe in
den Griff zu bekommen, hat Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold
diverse Schritte eingeleitet.
BERN.
Die Bevölkerung zeigt Unmut, weil es in der vergangenen Woche zu
Produktionsschwierigkeiten des neuen Schweizer Passes (snc
berichtete) gekommen ist. 60.000 Anträge sind anhängig. Bundesrätin
Ruth Metzler-Arnold hat beim Bundesamt für Polizei
Sofortmassnahmen und die Einsetzung eines Troubleshooters
angeordnet.
Wesentlich
mehr Bürgerinnen und Bürger haben seit der Einführung des neuen
Schweizer Passes anfangs Jahr ein neues Ausweisdokument beantragt.
Bis Mitte Februar waren es 102.000 Anträge; 40.000 Pässe konnten
produziert werden, 62.000 sind trotz gesteigerter Produktion noch
anhängig. Die Zahl der Bestellungen macht einen Viertel der für
das Jahr 2003 geschätzten Produktion aus. Technische
Schwierigkeiten in der Einführungsphase erschweren den
Produktionsverlauf zusätzlich und verzögern die Auslieferung.
Bürgerinnen
und Bürger, die ihren Antrag rechtzeitig eingereicht haben und
dringend auf das neue Dokument angewiesen sind, geraten in eine
schwierige Lage. Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold versteht die verärgerten
Schweizerinnen und Schweizer und bedauert die Unannehmlichkeiten.
Ihrerseits wurden Sofortmassnahmen veranlasst, um die Probleme
raschmöglichst in den Griff zu bekommen.
Der
Troubleshooter wurde durch Jean-Luc Vez, Direktor im Bundesamt für
Polizei, ernannt. Es ist der Chef Abteilung Dienste und Mitglied
der Geschäftsleitung, Arnold Bolliger. Er ist Ansprechperson und
Schnittstelle zwischen einzelnen Partnern, dem für
Ausweisschriften zuständigen Bundesamt für Polizei, dem für die
Produktion verantwortlichen Bundesamt für Bauten und Logistik
(BBL) im Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD), dem Departement
für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie den Kantonen und
Gemeinden.
Dem
Bundesamt für Polizei wurden von der Bundesrätin weiter folgende
Aufträge erteilt: Das Amt erarbeitet einen Massnahmenkatalog, um
so rasch als möglich eine geregelte Passproduktion zu gewährleisten;
das Amt nimmt mit den Kantonen und Gemeinden Kontakt auf, damit
sie die Bevölkerung vermehrt darauf aufmerksam machen, nur bei
Notwendigkeit einen neuen Pass zu beantragen; das Amt informiert
die Öffentlichkeit laufend über den Stand der Dinge.
Aussenminister
Abdulazziz Kamilov in Bern
BERN.
Zu einem offiziellen Arbeitsbesuch wird am 24. Februar 2003
Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, Vorsteherin des Eidgenössischen
Departements für auswärtige Angelegenheiten, den Aussenminister
der Republik Usbekistan, Abdulazziz Kamilov, empfangen. Im Zentrum
der Gespräche stehen die bilateralen Beziehungen, die Situation
in Usbekistan und Zentralasien sowie die internationale
Zusammenarbeit. Im Anschluss an die Arbeitssitzung wird Kamilov
den Bundespräsidenten Pascal Couchepin und den Vorsteher des
Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, Bundesrat Joseph
Deiss, treffen. Am 25. Februar 2003 wird Nationalratspräsident
Yves Christen Kamilov zu einem Höflichkeitsbesuch empfangen. Die
Gespräche werden auch dazu genutzt, die ausgezeichneten
Beziehungen zwischen der Schweiz und Usbekistan zu pflegen.
Usbekistan bildet ein Schwerpunktland der schweizerischen
Entwicklungszusammenarbeit. Es gehört auch zu der
Stimmrechtsgruppe der Schweiz bei den Bretton Woods Institutionen.
Die diplomatischen Beziehungen zwischen der Schweiz und Usbekistan
sind gut und werden ausgebaut. Die Schweiz, die Usbekistan am 23.
Dezember 1991 als unabhängigen Staat anerkannte, hat eine
Botschaft in Taschkent.
Gesetzesänderung
zu Gunsten der Tiere
BERN.
Am Mittwoch hat der Bundesrat Gesetzesänderungen auf den 1. April
2003 in Kraft gesetzt, die besagen, dass Tiere künftig nicht mehr
als Sachen behandelt werden. Ihrer Eigenart als empfindungs- und
leidungsfähige Lebewesen wird Rechnung getragen. Die Gesetzesänderungen
berücksichtigen das gewandelte Volksempfinden gegenüber Tieren
und verbessern deren rechtliche Stellung.
Registrierung
einer geschützten geografischen Angabe
BERN.
"Saucisson neuchatelois" und "Saucisse
neuchateloise" sollen im schweizerischen Handelsamtblatt
registriert werden. Das Bundesamt für Landwirtschaft veröffentlichte
das entsprechende Gesuch.
"Saucisse
neuchateloise" und "Saucisson neuchatelois"
bezeichnen eine geräucherte Wurstware. Sie wird im Kanton
Neuenburg aus schweizer Schweinefleisch hergestellt. Die
Verwendung von Rindskranzdärmen und Rindmitteldärmen ist die
typische Eigenschaft für diese Erzeugnisse. Es ist eine Art der
Haltbarmachung von Schweinefleisch. Diese Art beruht jedoch auf
einer älteren Tradition der Herstellung von Hauswürsten. Die
beiden Wurstprodukte gehören zur berühmten „Torrée“, bei
der man die Würste in der Glut kocht. Die Qualität und
Haupteigenschaften dieser Würste werden also durch ihre
geografischen Herkunft bestimmt. Durch die Registrierung der
Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben lassen sich die
Gebietsnamen und traditionellen Bezeichnungen schützen. Für das
Register der Weinbezeichnungen sind die Kantone zuständig. Ist
ein Name geschützt, darf er nur von den Produzenten des
entsprechend definierten Gebiets benutzt werden. Diese halten sich
an ein detailliertes Pflichtenheft.
Luftverkehrsabkommen
mit D nicht ratifiziert
BERN.
Die Verkehrskommission des Ständerats lehnt das
Luftverkehrsabkommen mit Deutschland ab. Sie hat am Donnerstag mit
8 zu 3 Stimmen beschlossen, die neue Lärmverteilung über Kloten
nicht zu ratifizieren. Der vom Nationalrat verworfene Staatvertrag
wird somit scheitern. Die vorgezogenen Flugsperren an Wochenenden
über Süddeutschland werden dann aufgehoben. Es ist damit zu
rechnen, dass Berlin umgehend eine einseitige Verordnung erlässt,
die strenger ist als das Abkommen. Der Nationalrat war gar nicht
erst auf den Vertrag eingetreten. Der Kanton Zürich, die
Fluggesellschaft Swiss und der Flughafen Kloten hatten ihr Veto
eingelegt. Für Baden-Württemberg, den Landkreis Waldshut, aber
auch für das deutsche Parlament ist das Abkommen für die Schweiz
zu günstig. Die Verkehrskommission trat zwar auf den
Staatsvertrag ein, setzte aber ihre Beratungen aus, um Sondergespräche
für allfällige Nachbesserungen zu ermöglichen. Diese
scheiterten jedoch am letzten Montag in Berlin. Laut Präsident
Ernst Leuenberger (SP/SO), hat die Kommission vor ihrem Entscheid
auch das negative Urteil abwarten wollen. Auch wollte sie erst
nach den Erfahrungen mit den neune Flugsperren entscheiden.
Humanitäre
Minenräumung
BERN.
Bundesrätin Micheline Calmy-Rey unterzeichnet am 25. Februar
2003 das Abkommen für humanitäre Minenräumung. Das Abkommen
gilt zwischen dem Bundesrat und dem Genfer Internationalen
Zentrum. Es soll die Rechtsstellung des Minenzentrums in der
Schweiz regeln. Diese erhielt im 2001 ein internationales Mandat
von den Vertragsstaaten des Ottawa-Übereinkommens. Damit das
Minenzentrum seine Aufgaben im Bereich der internationalen
Zusammenarbeit in völliger Unabhängigkeit wahrnehmen kann,
schafft das Abkommen Voraussetzungen.
|