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Berufsmaturität
Herbst 2003
Im
Herbst 2003 wird die Eidgenössische Berufsmaturitätskommission
die nächsten eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfungen durchführen.
BERN.
Wichtige Informationen, die die Kandidatinnen und Kandidaten sowie
die vorbereitenden Schulen zur Kenntnis nehmen müssen sind die
Zulassungsvoraussetzungen. Dem Zulassungsgesuch sind eine
Personalbestätigung (gemäss besonderem Formular); ein Frageblatt
zum Lebenslauf (gemäss besonderem Formular); das Eidgenössische
Fähigkeitszeugnis oder ein gleichwertiger Ausweis und die
Postquittung über die Bezahlung der Anmeldegebühr beizulegen.
Die
Prüfungsdaten für die eidgenössische Berufsmaturitätsprüfung
Herbst 2003 sind für die schriftlichen Prüfungen: 02.09. –
04.09.2003. Prüfungsorte sind Bern und Manno. Die mündlichen Prüfungen
finden in der Zeit vom 22.09. – 24.09.2003 in Bern statt. Als
weitere Termine für die mündlichen Prüfungen sind die Daten 13.
und 20. September 2003 festgesetzt. Prüfungsort ist an diesen
Daten ist Bellinzona.
Der
nachstehender Fächerkatalog umfasst die Prüfungsfächer, die wie
folgt geprüft werden (dies gilt für alle Berufsmaturitätstypen):
erste Landessprache (schriftlich und mündlich); zweite
Landessprache (schriftlich und mündlich) sowie die dritte Sprache
(Landes- oder Nichtlandessprache) (schriftlich und mündlich). Für
die technische Berufsmaturität sind die Prüfungsfächer
Mathematik (schriftlich und mündlich); Physik (schriftlich);
Chemie (schriftlich); Geschichte und Staatslehre (mündlich);
Rechts- und Wirtschaftskunde (mündlich) und das Ergänzungsfach
(mündlich). Bei der technischen Maturität werden folgende Ergänzungsfächer
mündlich geprüft: Ökologie, Kunst- und Kulturgeschichte,
Betriebswirtschaftslehre, Englisch (soweit nicht schon als Prüfungsfach
gewählt) und die 3. Landessprache (soweit nicht schon als Prüfungsfach
gewählt). Als Hinweis muss hier genannt werden, dass die Prüfungskandidatinnen
und –kandidaten bei der Anmeldung angeben, in welchem der oben
aufgeführten Ergänzungsfächer sie geprüft werden wollen.
Die
Prüfungsfächer für die kaufmännische Berufsmaturität sind
Rechnungswesen (schriftlich und mündlich), Betriebs- und
Rechtskunde (schriftlich), Mathematik (schriftlich), Geschichte
und Staatslehre (mündlich), Ergänzungsfach 1 (mündlich) und Ergänzungsfach
2 (mündlich. Bei der kaufmännischen Berufsmaturität werden
folgende Ergänzungsfächer geprüft: Ergänzungsfach 1;
Wirtschaftsgeographie, Psychologie und zwischenmenschliche
Beziehungen und Volkswirtschaftslehre. Im Ergänzungsfach 2 werden
Kunst- und Kulturgeschichte, Ökologie und Biologie geprüft. Die
Prüfungskandidatinnen und –kandidaten müssen bei der Anmeldung
zur kaufmännischen Berufsmaturitätsprüfung angeben, in welchem
der oben aufgeführten Ergänzungsfächer sie geprüft werden
wollen. Sie haben aus den zwei Ergänzungsfächern jeweils ein
Fach auszusuchen.
Die
Berufsmaturitätsprüfung kann in zwei Teilprüfungen abgelegt
werden (gemäss Art. 14 Abs. 1 des Prüfungsreglementes). Die
erste Teilprüfung umfasst in der technischen Berufsmaturität in
der kaufmännischen Berufsmatur Physik, Chemie, Geschichte und
Staatslehre, Rechts- und Wirtschaftskunde, Mathematik, Betriebs-
und Rechtskunde, Geschichte und Staatslehre, Ergänzungsfach 1,
Ergänzungsfach 2 und dem gewählten Ergänzungsfach. Die zweite
Teilprüfung erstreckt sich jeweils auf die vier übrigen Fächer.
Die
Anmeldungsunterlagen sind im Prüfungssekretariat vorhanden. Die
Adresse lautet: Sekretariat eidgenössische, Berufsmaturitätsprüfungen,
Postfach, Hotelgasse 1, 3000 Bern, Telefon 031/328 40 50, Fax
031/328 40 55. Die Gebühren für die Prüfungen betragen: 1
Anmeldegebühr Fr. 100,00 (für alle Prüfungen gleich und ist vor
der Einreichung des Zulassungsgesuchs einzuzahlen. Die
Postquittung ist dem Zulassungsgesuch beizulegen), 2. Prüfungsgebühr
beträgt für die Gesamtprüfung Fr. 500,00; für 1. oder 2.
Teilprüfung Fr. 250,00 (die Prüfungsgebühr ist einzuzahlen,
nachdem der Kandidat bzw. die Kandidatin die Mitteilung erhalten
hat, dass er/sie von der Eidgenössischen Berufsmaturitätskommission
zugelassen worden ist). Die Anmeldefrist läuft am 02. Mai 2003
(Datum des Poststempels) ab.
“EnergieEtikette
für Personenwagen”
BERN.
Mit der Lancierung der Kampagne „energieEtikette für
Personenwagen“ hat Bundesrat Moritz Leuenberger seine Strategie
im Kampf gegen den CO2-Ausstoss im Strassenverkehr dargelegt. Die
energieEtikette wird im Rahmen des Programms EnergieSchweiz eingeführt.
Sie unterteilt die Personenwagen in die Effizienzklassen A bis G.
A steht für ein energieeffizientes, G für ein vergleichsweise
verschwenderisches Fahrzeug. Der Bundesrat hat die Autoimporteure
und Garagisten angewiesen, die Etikette ab 1. Januar 2003 bei
jedem in der Garage ausgestellten neuen Fahrzeug anzubringen. Die
Effizienzklasse ist dem neu erschienen „Verbrauchskatalog
2003“ zu entnehmen, der die bisherige TCS-Broschüre über den
Treibstoffverbrauch ersetzt. Damit wird grössere Transparenz
geschaffen und der vermehrte Einsatz treibstoffsparender Fahrzeuge
gefördert. Die energieEtikette ist von EnergieSchweiz mit Erfolg
bereits bei den Elektrogeräten einführt worden. Sie wird nun mit
einer breiten Kampagne und dem bekannten Waschbär als Sympathieträger
besonders auch den Automobilisten bekannt gemacht.
Schwerverkehrs-Kontrollzentrum
in Stans
BERN.
Das erste Kontrollzentrum, dass im Rahmen des Projektes
„Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen“ gebaut wurde,
ist in Stans eröffnet worden. Auf dem 1.600 Quadratmeter grossen
Gelände können täglich bis zu 100 Lastwagen kontrolliert
werden. Dabei werden grundsätzlich Lenker und Fahrzeug geprüft.
Nebst dem Zentrum in Stans werden gesamtschweizerisch in den
kommen Jahren voraussichtlich 10 weitere Zentren eingerichtet. Mit
der Intensivierung der Strassenverkehrskontrollen soll die
Verkehrssicherheit auf den Strassen verbessert werden.
Gleichzeitig sorgen die systematischen Kontrollen für faire
Rahmenbedingungen im Wettbewerb zwischen Strasse und Bahn und
tragen so zur Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf
die Schiene bei. Der Bund unterstützt die Kantone im Rahmen des
Projektes „Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen“ seit
2001 mit Geldern aus den Einnahmen der leistungsanhängigen
Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Die Kantone konnten in diesem Rahmen
im vergangenen Jahr mit den insgesamt 20 Millionen Franken rund
62.000 Schwerverkehrskontrollstunden zusätzlich durchführen.
Diese mobilen Einsätze der kantonalen Polizeicorps sollen durch
die Errichtung eines gesamtschweizerischen Netzes von
Schwerverkehrskontrollzentren ergänzt werden. Die Standorte der
geplanten Kontrollzentren werden so gewählt, dass der
Schwerverkehr auf dem gesamten Nationalstrassennetz überprüft
werden kann.
Steuerrechnungen
März 2003
BERN.
Bereits zum zweiten Mal wird in den nächsten Tagen eine
provisorische Rechnung für die direkte Bundessteuer verschickt.
Eine solche Rechnung für das Steuerjahr 2002 erhalten rund
234.800 Steuerpflichtige. Keine Rechnung gibt es für diejenigen
Personen, die nach dem aktuellen Datenbestand der Steuerverwaltung
für das Jahr 2002 keine direkte Bundessteuer oder höchstens
einen Steuerbetrag von 300 Franken schulden werden. Die Rechnung
ist fällig am 1. März und zahlbar innert 30 Tagen. Die
definitive Rechnung erfolgt mit der Veranlagungsvergütung, die
sich aus der bis 15. März (Unselbständigerwerbende und Rentner)
beziehungsweise bis zum 15. Mai (Selbständigerwerbende)
einzureichenden Steuererklärung 2002 ergeben wird. Zum gleichen
Zeitpunkt können weitere rund 97.000 Veranlagungen für das
Steuerjahr 2001 für Bund, Kantone und Gemeinden definitiv
abgerechnet werden. Die Rechnungen für diese Verfügungen werden
am 3. März fällig und sind ebenfalls innert 30 Tagen zahlbar.
Mit Fälligkeit 3. März werden ausserdem gegen 3.800 Entscheide
zu bereits früher definitiv eröffneten Veranlagungen eröffnet.
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Grenzwächter für weniger Gewalt
BERN.
Die zunehmende Gewalt an der Schweizer Grenze beschäftigt
auch den Bundesrat. Um sich ein Bild vor Ort zu machen, hat
Bundesrat Kaspar Villiger gestern zwei Grenzübergänge in Chiasso
besucht und dabei mit Grenzwächtern gesprochen.
Aus
staats- und finanzpolitischen Überlegungen, habe der Bundesrat
entschieden, das Grenzwachtkorps mit Festungswächtern zu ergänzen.
Ab diesem Jahr stellt das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz
und Sport (VBS) dem Grenzwachtkorps zusätzliche 100 Festungswächter
zur Verfügung.
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