Berufsmaturität Herbst 2003

BERN. Wichtige Informationen, die die Kandidatinnen und Kandidaten sowie die vorbereitenden Schulen zur Kenntnis nehmen müssen sind die Zulassungsvoraussetzungen.

“EnergieEtikette für Personenwagen”

BERN. Mit der Lancierung der Kampagne „energieEtikette für Personenwagen“ hat Bundesrat Moritz Leuenberger seine Strategie im Kampf gegen den CO2-Ausstoss im Strassenverkehr dargelegt.

Schwerverkehrs- Kontrollzentrum in Stans

BERN. Das erste Kontrollzentrum, dass im Rahmen des Projektes „Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen“ gebaut wurde, ist in Stans eröffnet worden.

Steuerrechnungen März 2003

BERN. Bereits zum zweiten Mal wird in den nächsten Tagen eine provisorische Rechnung für die direkte Bundessteuer verschickt.

Mehr Grenzwächter für weniger Gewalt

BERN. Die zunehmende Gewalt an der Schweizer Grenze beschäftigt auch den Bundesrat.

 

 

 

 

 
 

 

 

 

 
 
 
 

25. Februar 2003

Berufsmaturität Herbst 2003

Im Herbst 2003 wird die Eidgenössische Berufsmaturitätskommission die nächsten eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfungen durchführen.

BERN. Wichtige Informationen, die die Kandidatinnen und Kandidaten sowie die vorbereitenden Schulen zur Kenntnis nehmen müssen sind die Zulassungsvoraussetzungen. Dem Zulassungsgesuch sind eine Personalbestätigung (gemäss besonderem Formular); ein Frageblatt zum Lebenslauf (gemäss besonderem Formular); das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis oder ein gleichwertiger Ausweis und die Postquittung über die Bezahlung der Anmeldegebühr beizulegen.

Die Prüfungsdaten für die eidgenössische Berufsmaturitätsprüfung Herbst 2003 sind für die schriftlichen Prüfungen: 02.09. – 04.09.2003. Prüfungsorte sind Bern und Manno. Die mündlichen Prüfungen finden in der Zeit vom 22.09. – 24.09.2003 in Bern statt. Als weitere Termine für die mündlichen Prüfungen sind die Daten 13. und 20. September 2003 festgesetzt. Prüfungsort ist an diesen Daten ist Bellinzona.

Der nachstehender Fächerkatalog umfasst die Prüfungsfächer, die wie folgt geprüft werden (dies gilt für alle Berufsmaturitätstypen): erste Landessprache (schriftlich und mündlich); zweite Landessprache (schriftlich und mündlich) sowie die dritte Sprache (Landes- oder Nichtlandessprache) (schriftlich und mündlich). Für die technische Berufsmaturität sind die Prüfungsfächer Mathematik (schriftlich und mündlich); Physik (schriftlich); Chemie (schriftlich); Geschichte und Staatslehre (mündlich); Rechts- und Wirtschaftskunde (mündlich) und das Ergänzungsfach (mündlich). Bei der technischen Maturität werden folgende Ergänzungsfächer mündlich geprüft: Ökologie, Kunst- und Kulturgeschichte, Betriebswirtschaftslehre, Englisch (soweit nicht schon als Prüfungsfach gewählt) und die 3. Landessprache (soweit nicht schon als Prüfungsfach gewählt). Als Hinweis muss hier genannt werden, dass die Prüfungskandidatinnen und –kandidaten bei der Anmeldung angeben, in welchem der oben aufgeführten Ergänzungsfächer sie geprüft werden wollen.

Die Prüfungsfächer für die kaufmännische Berufsmaturität sind Rechnungswesen (schriftlich und mündlich), Betriebs- und Rechtskunde (schriftlich), Mathematik (schriftlich), Geschichte und Staatslehre (mündlich), Ergänzungsfach 1 (mündlich) und Ergänzungsfach 2 (mündlich. Bei der kaufmännischen Berufsmaturität werden folgende Ergänzungsfächer geprüft: Ergänzungsfach 1; Wirtschaftsgeographie, Psychologie und zwischenmenschliche Beziehungen und Volkswirtschaftslehre. Im Ergänzungsfach 2 werden Kunst- und Kulturgeschichte, Ökologie und Biologie geprüft. Die Prüfungskandidatinnen und –kandidaten müssen bei der Anmeldung zur kaufmännischen Berufsmaturitätsprüfung angeben, in welchem der oben aufgeführten Ergänzungsfächer sie geprüft werden wollen. Sie haben aus den zwei Ergänzungsfächern jeweils ein Fach auszusuchen.

Die Berufsmaturitätsprüfung kann in zwei Teilprüfungen abgelegt werden (gemäss Art. 14 Abs. 1 des Prüfungsreglementes). Die erste Teilprüfung umfasst in der technischen Berufsmaturität in der kaufmännischen Berufsmatur Physik, Chemie, Geschichte und Staatslehre, Rechts- und Wirtschaftskunde, Mathematik, Betriebs- und Rechtskunde, Geschichte und Staatslehre, Ergänzungsfach 1, Ergänzungsfach 2 und dem gewählten Ergänzungsfach. Die zweite Teilprüfung erstreckt sich jeweils auf die vier übrigen Fächer.

Die Anmeldungsunterlagen sind im Prüfungssekretariat vorhanden. Die Adresse lautet: Sekretariat eidgenössische, Berufsmaturitätsprüfungen, Postfach, Hotelgasse 1, 3000 Bern, Telefon 031/328 40 50, Fax 031/328 40 55. Die Gebühren für die Prüfungen betragen: 1 Anmeldegebühr Fr. 100,00 (für alle Prüfungen gleich und ist vor der Einreichung des Zulassungsgesuchs einzuzahlen. Die Postquittung ist dem Zulassungsgesuch beizulegen), 2. Prüfungsgebühr beträgt für die Gesamtprüfung Fr. 500,00; für 1. oder 2. Teilprüfung Fr. 250,00 (die Prüfungsgebühr ist einzuzahlen, nachdem der Kandidat bzw. die Kandidatin die Mitteilung erhalten hat, dass er/sie von der Eidgenössischen Berufsmaturitätskommission zugelassen worden ist). Die Anmeldefrist läuft am 02. Mai 2003 (Datum des Poststempels) ab.

“EnergieEtikette für Personenwagen”

BERN. Mit der Lancierung der Kampagne „energieEtikette für Personenwagen“ hat Bundesrat Moritz Leuenberger seine Strategie im Kampf gegen den CO2-Ausstoss im Strassenverkehr dargelegt. Die energieEtikette wird im Rahmen des Programms EnergieSchweiz eingeführt. Sie unterteilt die Personenwagen in die Effizienzklassen A bis G. A steht für ein energieeffizientes, G für ein vergleichsweise verschwenderisches Fahrzeug. Der Bundesrat hat die Autoimporteure und Garagisten angewiesen, die Etikette ab 1. Januar 2003 bei jedem in der Garage ausgestellten neuen Fahrzeug anzubringen. Die Effizienzklasse ist dem neu erschienen „Verbrauchskatalog 2003“ zu entnehmen, der die bisherige TCS-Broschüre über den Treibstoffverbrauch ersetzt. Damit wird grössere Transparenz geschaffen und der vermehrte Einsatz treibstoffsparender Fahrzeuge gefördert. Die energieEtikette ist von EnergieSchweiz mit Erfolg bereits bei den Elektrogeräten einführt worden. Sie wird nun mit einer breiten Kampagne und dem bekannten Waschbär als Sympathieträger besonders auch den Automobilisten bekannt gemacht.

Schwerverkehrs-Kontrollzentrum in Stans

BERN. Das erste Kontrollzentrum, dass im Rahmen des Projektes „Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen“ gebaut wurde, ist in Stans eröffnet worden. Auf dem 1.600 Quadratmeter grossen Gelände können täglich bis zu 100 Lastwagen kontrolliert werden. Dabei werden grundsätzlich Lenker und Fahrzeug geprüft. Nebst dem Zentrum in Stans werden gesamtschweizerisch in den kommen Jahren voraussichtlich 10 weitere Zentren eingerichtet. Mit der Intensivierung der Strassenverkehrskontrollen soll die Verkehrssicherheit auf den Strassen verbessert werden. Gleichzeitig sorgen die systematischen Kontrollen für faire Rahmenbedingungen im Wettbewerb zwischen Strasse und Bahn und tragen so zur Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene bei. Der Bund unterstützt die Kantone im Rahmen des Projektes „Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen“ seit 2001 mit Geldern aus den Einnahmen der leistungsanhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Die Kantone konnten in diesem Rahmen im vergangenen Jahr mit den insgesamt 20 Millionen Franken rund 62.000 Schwerverkehrskontrollstunden zusätzlich durchführen. Diese mobilen Einsätze der kantonalen Polizeicorps sollen durch die Errichtung eines gesamtschweizerischen Netzes von Schwerverkehrskontrollzentren ergänzt werden. Die Standorte der geplanten Kontrollzentren werden so gewählt, dass der Schwerverkehr auf dem gesamten Nationalstrassennetz überprüft werden kann.

Steuerrechnungen März 2003

BERN. Bereits zum zweiten Mal wird in den nächsten Tagen eine provisorische Rechnung für die direkte Bundessteuer verschickt. Eine solche Rechnung für das Steuerjahr 2002 erhalten rund 234.800 Steuerpflichtige. Keine Rechnung gibt es für diejenigen Personen, die nach dem aktuellen Datenbestand der Steuerverwaltung für das Jahr 2002 keine direkte Bundessteuer oder höchstens einen Steuerbetrag von 300 Franken schulden werden. Die Rechnung ist fällig am 1. März und zahlbar innert 30 Tagen. Die definitive Rechnung erfolgt mit der Veranlagungsvergütung, die sich aus der bis 15. März (Unselbständigerwerbende und Rentner) beziehungsweise bis zum 15. Mai (Selbständigerwerbende) einzureichenden Steuererklärung 2002 ergeben wird. Zum gleichen Zeitpunkt können weitere rund 97.000 Veranlagungen für das Steuerjahr 2001 für Bund, Kantone und Gemeinden definitiv abgerechnet werden. Die Rechnungen für diese Verfügungen werden am 3. März fällig und sind ebenfalls innert 30 Tagen zahlbar. Mit Fälligkeit 3. März werden ausserdem gegen 3.800 Entscheide zu bereits früher definitiv eröffneten Veranlagungen eröffnet.

Mehr Grenzwächter für weniger Gewalt

BERN. Die zunehmende Gewalt an der Schweizer Grenze beschäftigt auch den Bundesrat. Um sich ein Bild vor Ort zu machen, hat Bundesrat Kaspar Villiger gestern zwei Grenzübergänge in Chiasso besucht und dabei mit Grenzwächtern gesprochen.

Aus staats- und finanzpolitischen Überlegungen, habe der Bundesrat entschieden, das Grenzwachtkorps mit Festungswächtern zu ergänzen. Ab diesem Jahr stellt das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) dem Grenzwachtkorps zusätzliche 100 Festungswächter zur Verfügung.

 

 

 

español

bienvenidos

türkçe

merhaba

deutsch

home

dossiers

interviews

portraits

news box

migration

CH in kürze

fotobank

agenda

jahresbericht

impressum