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Verheiratete
reicher?
Gemäss
einer Studie versteuern die Haushalte im Kanton Zürich mit
zunehmendem Alter ihrer Mitglieder steigende Einkommen und Vermögen.
Allerdings gibt es deutliche Unterschiede zwischen Mehr- und
Einpersonenhaushalte.
ZÜRICH.
Im Kanton Zürich versteuern die Haushalte mit zunehmendem Alter
ihrer Mitglieder steigende Einkommen und Vermögen. Eine kürzlich
veröffentlichte Studie bringt jedoch an den Tag, dass es zwischen
Ein- und Mehrpersonenhaushalte einen deutlichen Unterschied gibt.
Der Unterschied ist besonders ausgeprägt bei den pensionierten
Steuerpflichtigen. Alleinstehende Rentnerinnen und Rentner verfügen
im Schnitt über ein Haushaltseinkommen, dass nur halb so gross
ist, wie dasjenige ihrer verheirateten Altersgenossen.
Das
mittlere steuerbare Einkommen bei den Mehrpersonenhaushalten
steigt stetig mit den Jahren. Während es kurz vor der
Pensionierung des Haushaltsvorstandes mit 76'000 Franken einen Höhepunkt
erreicht, verändert es sich bei den Alleinstehenden nach dem 30.
Altersjahr kaum mehr. Nicht ganz klar sind jedoch die Gründe für
diese unterschiedliche Einkommensentwicklung.
Gemäss
der Studie begünstigt die Ernährerrolle in traditionellen
Familienverhältnissen eine ununterbrochene Berufskarriere. Diese
geht wiederum mit einem kontinuierlich steigenden Einkommen
einher. Demgegenüber haben Alleinstehende weniger finanzielle
Verpflichtungen. Sie könnte sich eine Teilzeitarbeit oder einen
Berufswechsel eher leisten. Diese beruflichen und persönlichen
Freiheiten scheinen sie sich jedoch mit einem stagnierten Lohn zu
erkaufen. Die Pensionierung schliesslich führt bei beiden
Haushalten zu einer Einkommenseinsbusse, weil das Erwerbseinkommen
durch die tiefere Renten abgelöst wird. Bei den
Mehrpersonenhaushalten macht der Einkommensrückgang rund einen
Viertel aus, bei den Einpersonenhaushalten etwa einen Drittel.
Die
Vermögenslage entwickelt sich anders. Jüngere Steuerpflichtige
bis 40 Jahre haben in der Regel nur sehr wenig Vermögen. Die Vermögensbildung
setzt zwischen dem 50. und 65. Altersjahr ein. Besonders bei den
Mehrpersonenhaushalten.
So verfügen etwa 30 – 34 jährige Alleinstehende über
ein mittleres vermögen von rund 17'000 Franken. In
Mehrpersonenhaushalten liegen dagegen rund 19'000 Franken auf der
hohen Kante. Bei den 65 bis 69 jährigen sind die
Mehrpersonenhaushalte (Mph) um das 2,5 Fache reicher als
Einpersonenhaushalte (Eph). Die Mph besitzen im Schnitt 359'000
Franken und die Eph nur 147'000 Franken.
Verschieden
Gründe nennt die Studie des Statistischen Amtes für diese
Unterschiede in der Vermögensentwicklung. Zum einen steht
Einpersonenhaushalten generell weniger Einkommen für die Vermögensbildung
zur Verfügung. Zum anderen sit die Wahrscheinlichkeit, dass eine
vermögenswirksame Erbschaft anfällt, in einem Ehp kleiner als in
einem Mhp. Vor allem in den höheren Altersklassen spielt dann der
umgekehrte Zusammenhang. Verwitwete Frauen, die Mehrheit der
Alleinstehenden bei den über 70 jährigen, versteuren
vergleichsweise wenig Vermögen, weil es sich beim Tod des
Ehepartners durch Erbgang reduziert.
Kurz
gefasst: Jeder fünfte Mehrpersonenhaushalt, in dem der
Haushaltsvorstand über 65 Jahre alt ist, besitzt mehr als eine
Million Franken Vermögen. Bei den Jüngeren beträgt der Anteil
der Millionäre dagegen nur knapp sechs Prozent.
Erbschaft-
und Schenkungssteuer
BASEL.
Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat den Entwurf zu einer Änderung
des Gesetzes über die direkten Steuern überwiesen. Damit sollen
Konkubinatspaare und andere zusammenlebende Personen bei der
Erbschafts- und Schenkungssteuer bessergestellt werden. Die
Gesetzgebung muss sich dem gesellschaftlichen Wandel und den geänderten
Lebensanschauungen anpassen. Auch ist den Entwicklungen in anderen
Kantonen Rechnung zu tragen. Dort gelten häufig bereits
steuerliche Besserstellungen für Konkubinatspaare oder andere
Haushaltsgemeinschaften. Zudem haben die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen
mit der Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für
Nachkommen an der Volksabstimmung vom 8./9. Februar 2003 ihren
Wunsch nach steuerlichen Erleichterungen geäussert. Der
Regierungsrat schlägt eine Besserstellung durch Senkung des
einfachen Steuersatzes auf 6 Prozent (bisher 18 Prozent) vor.
Damit beträgt die Steuerbelastung je nach Höhe des geerbten oder
geschenkten Betrages zwischen 7,5 und 16,5 Prozent. Sie ist damit
gleich hoch wie für Grosseltern und Geschwister, hebt sich aber
von der Besteuerung des Ehepartners und der Nachkommen
(steuerfrei) oder der Eltern (einfacher Steuersatz 4 Prozent) ab.
Nach geltendem Recht werden Personen, die mit der verstorbenen
oder schenkenden Person nicht verwandt sind, zum Höchstsatz
besteuert.
Eröffnung
der Hochschule beider Basel
Die
Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit soll am 1. August eröffnet
werden. Die entsprechende Vorlage wurde von den Regierungen BS und
BL verabschiedet.
BASEL.
Am 1. August 2003 soll die Hochschule für Pädagogik und Soziale
Arbeit beider Basel eröffnet werden. Den gewünschten Ergänzungsbericht
haben die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt
verabschiedet und an den Landrat weitergeleitet.
Die
Vorlage über die Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit
beider Basel (HPSA-BB-Vorlage) war im ersten Halbjahr 2002 von den
Bldungs- und Finanzkommissionen der beiden Parlamente beraten und
anschliessend am 23. Mai 2002 im Landrat und im Grossen Rat
behandelt worden. Während das Geschäft im Kanton
Basel-Landschaft an den Regierungsrat überwiesen wurde, wurde es
im Kanton Basel-Stadt an die Bildungs- und Kulturkommission überwiesen.
Die
Regierungen haben nun in einer Ergänzungsvorlage gemeinsam zu den
in den Parlamentsdebatten aufgeworfenen Fragen Stellung genommen.
Ausserdem haben sie von den Finanzkontrollen angeschnittene Fragen
analysiert und beantwortet. Darüber hinaus wurden Änderungen am
Vertrag vorgenommen, um den Umgang mit Überschüssen und Fehlbeträgen
festzulegen und um die Aufsicht der Kantone weiter zu präzisieren.
Die
Abklärungen haben ergeben, dass die in der Vorlage vom 18.12.2001
ausgewiesenen finanziellen Eckwerte für die HPSA-BB Bestand haben
und das erstallen einer Übernahme und Fusionsbilanz problemlos möglich
ist. Eine neue Kostenabrechnung auf Basis der aktuellen
Studierendenzahlen zeigt, dass das ursprüngliche Budget,
aktualisiert um die Teuerungsentwicklung, eingehalten werden kann.
Obwohl
der Kostenverteiler gemäss BB Richtlinien in Grundstudium und
Nachdiplomstudium differenziert definiert wurde, hat sich der
Kostenverteiler zwischen den Kantonen nur unwesentlich verändert.
Neu
wird die HPSA-BB bei einer Gesamtbelastung für die Träger von
22,39 Millionen Franken aus dem Kanton Basel-Landschaft 13,61
Millionen Franken erhalten und 8,78 Millionen Franken aus dem
Kanton Basel-Stadt.
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