Verheiratete reicher?

ZÜRICH. Im Kanton Zürich versteuern die Haushalte mit zunehmendem Alter ihrer Mitglieder steigende Einkommen und Vermögen.

Erbschaft- und Schenkungssteuer

BASEL. Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat den Entwurf zu einer Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern überwiesen.

Eröffnung der Hochschule beider Basel

BASEL. Am 1. August 2003 soll die Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel eröffnet werden.

 

 

 

 
 

 

 

 

 
 
 
 

25. Februar 2003

Verheiratete reicher?

Gemäss einer Studie versteuern die Haushalte im Kanton Zürich mit zunehmendem Alter ihrer Mitglieder steigende Einkommen und Vermögen. Allerdings gibt es deutliche Unterschiede zwischen Mehr- und Einpersonenhaushalte.

ZÜRICH. Im Kanton Zürich versteuern die Haushalte mit zunehmendem Alter ihrer Mitglieder steigende Einkommen und Vermögen. Eine kürzlich veröffentlichte Studie bringt jedoch an den Tag, dass es zwischen Ein- und Mehrpersonenhaushalte einen deutlichen Unterschied gibt. Der Unterschied ist besonders ausgeprägt bei den pensionierten Steuerpflichtigen. Alleinstehende Rentnerinnen und Rentner verfügen im Schnitt über ein Haushaltseinkommen, dass nur halb so gross ist, wie dasjenige ihrer verheirateten Altersgenossen.

Das mittlere steuerbare Einkommen bei den Mehrpersonenhaushalten steigt stetig mit den Jahren. Während es kurz vor der Pensionierung des Haushaltsvorstandes mit 76'000 Franken einen Höhepunkt erreicht, verändert es sich bei den Alleinstehenden nach dem 30. Altersjahr kaum mehr. Nicht ganz klar sind jedoch die Gründe für diese unterschiedliche Einkommensentwicklung.

Gemäss der Studie begünstigt die Ernährerrolle in traditionellen Familienverhältnissen eine ununterbrochene Berufskarriere. Diese geht wiederum mit einem kontinuierlich steigenden Einkommen einher. Demgegenüber haben Alleinstehende weniger finanzielle Verpflichtungen. Sie könnte sich eine Teilzeitarbeit oder einen Berufswechsel eher leisten. Diese beruflichen und persönlichen Freiheiten scheinen sie sich jedoch mit einem stagnierten Lohn zu erkaufen. Die Pensionierung schliesslich führt bei beiden Haushalten zu einer Einkommenseinsbusse, weil das Erwerbseinkommen durch die tiefere Renten abgelöst wird. Bei den Mehrpersonenhaushalten macht der Einkommensrückgang rund einen Viertel aus, bei den Einpersonenhaushalten etwa einen Drittel.

Die Vermögenslage entwickelt sich anders. Jüngere Steuerpflichtige bis 40 Jahre haben in der Regel nur sehr wenig Vermögen. Die Vermögensbildung setzt zwischen dem 50. und 65. Altersjahr ein. Besonders bei den Mehrpersonenhaushalten.  So verfügen etwa 30 – 34 jährige Alleinstehende über ein mittleres vermögen von rund 17'000 Franken. In Mehrpersonenhaushalten liegen dagegen rund 19'000 Franken auf der hohen Kante. Bei den 65 bis 69 jährigen sind die Mehrpersonenhaushalte (Mph) um das 2,5 Fache reicher als Einpersonenhaushalte (Eph). Die Mph besitzen im Schnitt 359'000 Franken und die Eph nur 147'000 Franken.

Verschieden Gründe nennt die Studie des Statistischen Amtes für diese Unterschiede in der Vermögensentwicklung. Zum einen steht Einpersonenhaushalten generell weniger Einkommen für die Vermögensbildung zur Verfügung. Zum anderen sit die Wahrscheinlichkeit, dass eine vermögenswirksame Erbschaft anfällt, in einem Ehp kleiner als in einem Mhp. Vor allem in den höheren Altersklassen spielt dann der umgekehrte Zusammenhang. Verwitwete Frauen, die Mehrheit der Alleinstehenden bei den über 70 jährigen, versteuren vergleichsweise wenig Vermögen, weil es sich beim Tod des Ehepartners durch Erbgang reduziert.

Kurz gefasst: Jeder fünfte Mehrpersonenhaushalt, in dem der Haushaltsvorstand über 65 Jahre alt ist, besitzt mehr als eine Million Franken Vermögen. Bei den Jüngeren beträgt der Anteil der Millionäre dagegen nur knapp sechs Prozent.

Erbschaft- und Schenkungssteuer

BASEL. Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat den Entwurf zu einer Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern überwiesen. Damit sollen Konkubinatspaare und andere zusammenlebende Personen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer bessergestellt werden. Die Gesetzgebung muss sich dem gesellschaftlichen Wandel und den geänderten Lebensanschauungen anpassen. Auch ist den Entwicklungen in anderen Kantonen Rechnung zu tragen. Dort gelten häufig bereits steuerliche Besserstellungen für Konkubinatspaare oder andere Haushaltsgemeinschaften. Zudem haben die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen mit der Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für Nachkommen an der Volksabstimmung vom 8./9. Februar 2003 ihren Wunsch nach steuerlichen Erleichterungen geäussert. Der Regierungsrat schlägt eine Besserstellung durch Senkung des einfachen Steuersatzes auf 6 Prozent (bisher 18 Prozent) vor. Damit beträgt die Steuerbelastung je nach Höhe des geerbten oder geschenkten Betrages zwischen 7,5 und 16,5 Prozent. Sie ist damit gleich hoch wie für Grosseltern und Geschwister, hebt sich aber von der Besteuerung des Ehepartners und der Nachkommen (steuerfrei) oder der Eltern (einfacher Steuersatz 4 Prozent) ab. Nach geltendem Recht werden Personen, die mit der verstorbenen oder schenkenden Person nicht verwandt sind, zum Höchstsatz besteuert.

Eröffnung der Hochschule beider Basel

Die Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit soll am 1. August eröffnet werden. Die entsprechende Vorlage wurde von den Regierungen BS und BL verabschiedet.

BASEL. Am 1. August 2003 soll die Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel eröffnet werden. Den gewünschten Ergänzungsbericht haben die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt verabschiedet und an den Landrat weitergeleitet.

Die Vorlage über die Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel (HPSA-BB-Vorlage) war im ersten Halbjahr 2002 von den Bldungs- und Finanzkommissionen der beiden Parlamente beraten und anschliessend am 23. Mai 2002 im Landrat und im Grossen Rat behandelt worden. Während das Geschäft im Kanton Basel-Landschaft an den Regierungsrat überwiesen wurde, wurde es im Kanton Basel-Stadt an die Bildungs- und Kulturkommission überwiesen.

Die Regierungen haben nun in einer Ergänzungsvorlage gemeinsam zu den in den Parlamentsdebatten aufgeworfenen Fragen Stellung genommen. Ausserdem haben sie von den Finanzkontrollen angeschnittene Fragen analysiert und beantwortet. Darüber hinaus wurden Änderungen am Vertrag vorgenommen, um den Umgang mit Überschüssen und Fehlbeträgen festzulegen und um die Aufsicht der Kantone weiter zu präzisieren.

Die Abklärungen haben ergeben, dass die in der Vorlage vom 18.12.2001 ausgewiesenen finanziellen Eckwerte für die HPSA-BB Bestand haben und das erstallen einer Übernahme und Fusionsbilanz problemlos möglich ist. Eine neue Kostenabrechnung auf Basis der aktuellen Studierendenzahlen zeigt, dass das ursprüngliche Budget, aktualisiert um die Teuerungsentwicklung, eingehalten werden kann.

Obwohl der Kostenverteiler gemäss BB Richtlinien in Grundstudium und Nachdiplomstudium differenziert definiert wurde, hat sich der Kostenverteiler zwischen den Kantonen nur unwesentlich verändert.

Neu wird die HPSA-BB bei einer Gesamtbelastung für die Träger von 22,39 Millionen Franken aus dem Kanton Basel-Landschaft 13,61 Millionen Franken erhalten und 8,78 Millionen Franken aus dem Kanton Basel-Stadt.

 

 

 

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