Sanierungsstrategie des Bundesrates

BERN. Der Bundesrat will die dreistufige Sanierungsstrategie unverzüglich umsetzen.

Hilfe für Burkina Faso

BERN. Burkina Faso ist ein Scherpunktland der Schweizer Entwicklungs- zusammenarbeit.

Kreditbegehren zum Rüstungsprogramm

BERN. Der Bundesrat hat das Rüstungsprogramm 2003 mit einem Kreditbegehren von 407 Millionen Franken verabschiedet.

Verordnung über die Militärdienstpflicht

BERN. Der Bundesrat hat die Verordnung über die Militärdienstpflicht beim Übergang von der Armee 95 zur Armee XXI (VMÜA) verabschiedet und auf den 15. März 2003 in Kraft gesetzt.

Alcopops ist keine Limonade

BERN. Alcopops sehen aus wie Limonade, sie schmecken süss wie Limonade, sie werden auch getrunken wie Limonade. Sie haben jedoch einen Alkoholgehalt von ungefähr 6 Prozent.

„freie Software“

BERN. Die Bundesverwaltung setzt „freie Software“ ein, sofern das Verhältnis Kosten – Nutzen – Risiken über die gesamte Nutzungsdauer eines Systems günstiger ist als bei kommerzieller Software.

Öffnung der letzten Meile

BERN. Der Bundesrat will die letzte Meile für alle Teilnehmer des Telekommunikationsmarktes unverzüglich öffnen.

Prioritäten der Exportförderung

BERN. Der Bundesrat hat die Prioritäten bei der Exportförderung der Jahre 2004 – 2007 gesetzt.

Berücksichtigung der Mulifunktionalität

BERN. Bundesrat Joseph Deiss fordert die Berücksichtigung der Multifunktionalität in den WTO-Agrarverhandlungen.

Kein reduzierter Mehrwertsteuer-Satz

BERN. Bei der Lieferung elektronischer Informationen handelt es sich nicht um eine Lieferung wie bei den Druckerzeugnissen, sondern um eine Dienstleistung.

 

 

 

 

 
 

 

 

 

 
 
 
 

26. Februar 2003

Sanierungsstrategie des Bundesrates

Angesichts der immer grösser werdenden Schere zwischen Ausgaben und Einnahmen hat der Bundesrat Ende Januar 2003 eine dreistufige Sanierungsstrategie verabschiedet.

BERN. Der Bundesrat will die dreistufige Sanierungsstrategie unverzüglich umsetzen. Der Kernpunkt der Sanierungsstrategie ist ein Entlastungsprogramm, das ab 2005 zu greifen beginnt und ab 2006 Verbesserungen von rund 2 Milliarden Franken bringen soll. Die zweite Stufe der Sanierungsstrategie bildet der zeitliche Aufschub der Ehepaar- und Familiensteuerung, der allerdings durch die Beschlüsse der WAK vorerst in Frage gestellt scheint. Als dritte Stufe der Sanierungsstrategie sind notfalls auch kompensatorische Steuererhöhungen ins Auge zu fassen.

Der Bundesrat geht bei der Verabschiedung der neuen Sanierungsstrategie davon aus, dass das Entlastungsprogramm allein nicht hinreichend sein dürfte, um die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten. Er hat darum in den Budgetweisungen beschlossen, im Voranschlag 2004 die Ausgaben insgesamt real auf dem Stand 2003 zu plafonieren. Dass heisst, dass die Ausgaben nicht stärker wachsen dürfen als die Teuerung. Konkret werden pro Departement für den Voranschlag 2004 und den Legislaturfinanzplan 2005-2007 verbindliche Ausgabenplafonds für die Eingaben der Verwaltung fixiert. Bei der Festlegung dieser Ausgabenplafonds werden vorerst nur die gezielten Kürzungen aus dem Entlastungsprogramm berücksichtigt. Diejenigen Massnahmen aus dem Entlastungsprogramm, die ohne Gesetzesänderung umsetzbar sind, müssen bereits in den Voranschlag 2004 aufgenommen werden. Dass Entlastungsprogramm beginnt eigentlich erst ab 2005 zu greifen. Sollte die vorzeitige Inkraftsetzung einzelner Massnahmen nicht ausreichen, behält sich der Bundesrat vor, eine dringliche Inkraftsetzung des Entlastungspakets bereits auf den 1. Januar 2004 zu beantragen.

Die reale Stabilisierung der Ausgaben für den Voranschlag 2004 auf dem Stand 2003 führt gemessen am aktualisierten Finanzplan und der unterstellten Teuerung von 0,7 Prozent zu Einsparungen von rund 1,1 Milliarden Franken. Durch Vorziehen von Massnahmen aus dem Entlastungsprogramm 2003 lassen sich im kommenden Jahr Ausgabenkürzungen von 520 Millionen realisieren. Über weitere Kürzungen, namentlich über Anpassungen beim Personal und den Erlass einer Kreditsperre, wird der Bundesrat Mitte 2003 aufgrund der Eingaben und in Kenntnis der aktuellen Konjunkturprognosen und Einnahmeschätzungen entscheiden.

Hilfe für Burkina Faso

BERN. Burkina Faso ist ein Scherpunktland der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit. Der Bundesrat hat am 26. Februar 2003 beschlossen, der Regierung von Burkina Faso eine Budgethilfe von insgesamt 24 Millionen Schweizer Franken zu gewähren. Das entsprechende Abkommen wird am 21. März in Ouagadougou von Botschafter Johannes Kunz, als Vertreter des Bundes, und dem Finanz- und Budgetminister von Burkina Faso, Jean-Baptiste Compaoré unterzeichnet. Der Beitrag in Form einer nicht rückzahlbaren Spende soll die Anstrengungen der Regierung von Burkina Faso im Kampf gegen die Armut und im Bereich Wirtschaftsreformen unterstützten. Er wird im Rahmen eines gemeinsamen Programms zur Budgetunterstützung geleistet. Die Europäische Kommission, Belgien, Dänemark, die Niederlande und Schweden beteiligen sich neben der Schweiz an der Unterstützung. Sie ist auf die Anstrengungen der burkinischen Regierung in der Bekämpfung der Armut ausgerichtet. Die Hilfe soll in den Jahren 2003, 2004 und 2005 ausbezahlt werden.

Kreditbegehren zum Rüstungsprogramm

BERN. Der Bundesrat hat das Rüstungsprogramm 2003 mit einem Kreditbegehren von 407 Millionen Franken verabschiedet. Das Programm enthält zwei Beschaffungsvorhaben zur Stärkung der Luftverteidigung. Mit dem F/A-18 Hornet besitzt die Schweizer Luftwaffe ein modernes Kampfflugzeug, das noch zwei Jahrzehnte im Einsatz stehen wird. Ein Ergänzungsprogramm soll sicherstellen, dass die F/A-18-Flotte technologisch auf einem aktuellen Stand bleibt. Das vom Bundesrat zu Händen der Eidgenössischen Räte verabschiedete Rüstungsprogramm 2003 sieht den zweiten Ergänzungsschritt bei der Ausrüstung und die Beschaffung einer neuen Kurstrecken-Lenkwaffe vor. Die beantragten Rüstungsvorhaben tragen wesentlich zur Erhaltung einer glaubwürdigen Luftverteidigung bei. Der Schutz des Luftraumes ist auch in der Armee XXI von zentraler Bedeutung. Aufgrund der militärischen Bedürfnisse wäre ein umfangreiches Rüstungsprogramm wünschbar gewesen. Ausgerichtet auf die finanziellen Rahmenbedingungen mussten jedoch Prioritäten gesetzt werden.

Verordnung über die Militärdienstpflicht

BERN. Der Bundesrat hat die Verordnung über die Militärdienstpflicht beim Übergang von der Armee 95 zur Armee XXI (VMÜA) verabschiedet und auf den 15. März 2003 in Kraft gesetzt. Sie schafft die Rechtsgrundlage für die Vorbereitung und Umsetzung von Vorausmassnahmen und gilt bis zum 31. Dezember 2003. Vorbehalten bleibt das Ergebnis der Volksabstimmung vom 18. Mai 2003 über die Revision des Militärgesetzes (Armeereform XXI). Gestützt auf die vom Parlament am 4. Oktober 2002 verabschiedete Revision des Militärgesetzes und der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisationen der Armee ist unter anderem vorgesehen, die Armee neu zu gliedern, die kantonalen Truppen aufzuheben, die Dauer der Militärdienstpflicht und die Anzahl der zu leistenden Diensttage zu reduzieren sowie die Grundausbildungsdienste anders zu gestalten. Die Umsetzung dieser Armeereform bedingt Vorausmassnahmen in verschiedenen Bereichen der Militärdienstpflicht, um damit günstige Voraussetzungen für einen Start der neuen Armee am 1. Januar 2004 zu schaffen.

Alcopops ist keine Limonade

BERN. Alcopops sehen aus wie Limonade, sie schmecken süss wie Limonade, sie werden auch getrunken wie Limonade. Sie haben jedoch einen Alkoholgehalt von ungefähr 6 Prozent. Etwa soviel wie Bier. Kaum ein Jugendlicher oder eine Jugendliche und schon gar nicht ein Kind trinkt innerhalb kurzer Zeit zwei, drei Stangen Bier. Hingegen werden Süssgetränke von Jugendlichen problemlos in grösseren Mengen und in kurzer Zeit konsumiert, Alcopops ebenfalls. Dieser unbewusste oder bloss halbbewusste Alkoholkonsum schaden der Gesundheit der Kinder und Jugendlichen in hohem Masse. Zum Schutze von Kindern und Jugendlichen sollen Alcopops mit einem Satz besteuert werden, der das Vierfache des normalen Steuersatzes auf Spirituosen beträgt. Der Bundesrat hat beschlossen, dem Parlament eine Vorlage für diese Sondersteuer zu unterbreiten. Auf einer 2.75-dl-Falsche zu 5.6 Volumenprozent sollen ungefähr 1.80 Franken an Steuern erhoben werden. Mit den Alcopops wird mindestens zum Teil ein Kundensegment angesprochen, das nach Gesetz gar nicht Zielpublikum sein darf: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Mit moderner Präsentation massiver Werbung und vor allem mit dem süssen Geschmack versuchen Anbieter, sich eine neue Kundschaft heranzubilden. Die verlockende Süssigkeit bewirkt auch, dass der Alkohol geschmacklich kaum wahrgenommen wird.

„freie Software“

BERN. Die Bundesverwaltung setzt „freie Software“ ein, sofern das Verhältnis Kosten – Nutzen – Risiken über die gesamte Nutzungsdauer eines Systems günstiger ist als bei kommerzieller Software. Der Bundesrat bewertet kommerzielle Software allerdings nicht als grundsätzlich negativ. So in seiner Antwort auf die Postulate von Ständerat Pierre-Alain Gentil und Nationalrat Josef Zisyadis.

Öffnung der letzten Meile

BERN. Der Bundesrat will die letzte Meile für alle Teilnehmer des Telekommunikationsmarktes unverzüglich öffnen. Er wird gestützt auf das geltende Gesetz eine entsprechende Änderung der Fernmeldedienstesverordnung verabschieden und per 1. April 2003 in Kraft setzen. Aus politischen Gründen soll sich aber auch das Parlament zur Entbündelung der letzten Meile noch äussern können.

Prioritäten der Exportförderung

BERN. Der Bundesrat hat die Prioritäten bei der Exportförderung der Jahre 2004 – 2007 gesetzt. Sie liegen bei der Koordination der Exportförderungsinstrumente, der besseren Positionierung der Osec als Netzwerkerin sowie der weiteren Professionalisierung im Aussennetz. Zudem sollen die Leistungen des Euro Info Centers in den Leistungsauftrag zur Exportförderung integriert werden. Mit seiner Botschaft über die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre2004 – 2007 nimmt der Bundesrat eine erste Evaluation des neuen Exportförderungsdispositivs vor, das am 1. März 2001 in Kraft gesetzt wurde. Der Bundesrat schlägt zudem Massnahmen zur Weiterentwicklung und zur Finanzierung in dieser Periode vor. Das Echo aus der Wirtschaft über die neue Strategie des Bundes im Bereich der Exportförderung ist positiv. Dies hat die Marktanalyse vom Dezember 2002 ergeben. Für die nächste Finanzierungsperiode von 2004 bis 2007 wird grundsätzlich am eingeschlagenen Weg festgehalten. Das Mandat zur Exportförderung muss nicht neu ausgeschrieben werden. Osec Business Network Switzerland bleibt auch für die nächste Periode Mandantin, sofern sie den Leistungsauftrag 2004 – 2007 wider übernimmt.

Berücksichtigung der Mulifunktionalität

BERN. Bundesrat Joseph Deiss fordert die Berücksichtigung der Multifunktionalität in den WTO-Agrarverhandlungen. Nach der WTO-Ministerkonferenz von Tokio von Mitte Februar werden Verhandlungen im Agrarbereich diese Woche in Genf fortgesetzt. Der Vorsteher des EDV hat der schweizerischen Verhandlungsdelegation unter der Leitung von Botschafter Luzius Wasescha, Delegierter für Handelverträge, seco, klare Instruktionen mit auf den Weg gegeben. Aus der Sicht von Bundesrat Deiss ist der erste Entwurf des Vorsitzenden, Stuart Harbinson, wegen des Fehlens von Modalitäten für die Instrumente der Multifunktionalität und wegen unrealistischer Abbauzahlen untauglich. Der zweite Entwurf, der für die Mitte März erwartet wird, hat nur dann eine Chance zu einer Verhandlungsgrundlage zu werden, wenn auch den Anliegen der Verfechter der Multifunktionalität entsprochen wird. Im Vordergrund stehen für die Schweiz die WTO-rechtliche Absicherung der Direktzahlungen, die Ausdehnung des Schutzes geographischer Herkunftsangaben auf alle Produkte, Konsumenteninformationen mittels Etikettenvorschriften, die Sicherung umweltpolitischer Massnahmen zum Schutze einer nachhaltigen Landwirtschaft und Massnahmen zur Förderung des Tierwohls sowie eine angemessene Anwendung des sogenannten Vorsorgeprinzips.

Kein reduzierter Mehrwertsteuer-Satz

BERN. Bei der Lieferung elektronischer Informationen handelt es sich nicht um eine Lieferung wie bei den Druckerzeugnissen, sondern um eine Dienstleistung. Dies hält der Bundesrat in seinen Antworten auf ein Postulat von Ständerätin Michèle Berger und eine Motion von Nationalrat Hans Widmer fest. Ständerätin Berger und Nationalrat Widmer hatten in ihren Vorstössen vom 28. November 2002 respektive 11. Dezember 2002 verlangt, auf der Lieferung von elektronischen Informationen im Bereich der Wissenschaft, Forschung und Bildung den reduzierten Steuersatz von 2,4 Prozent anzuwenden. In seinen Stellungnahmen hält der Bundesrat fest, dass soweit Dienstleistungen dem reduzierten Steuersatz unterlägen, würden darunter grundsätzlich nur solche der Radio- und Fernsehgesellschaften fallen. Alle übrigen von Gesetzes wegen steuerbaren Dienstleistungen unterlägen mit Ausnahme des Sonderfalls der Beherbergungsdienstleistungen dem Normalsatz. Schliesslich sieht sich der Bundesrat auch durch den Vergleich mit der Situation in der Europäischen Union in seiner Haltung bestätigt.

 

 

 

español

bienvenidos

türkçe

merhaba

deutsch

home

dossiers

interviews

portraits

news box

migration

CH in kürze

fotobank

agenda

jahresbericht

impressum