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Sanierungsstrategie
des Bundesrates
Angesichts
der immer grösser werdenden Schere zwischen Ausgaben und
Einnahmen hat der Bundesrat Ende Januar 2003 eine dreistufige
Sanierungsstrategie verabschiedet.
BERN.
Der Bundesrat will die dreistufige Sanierungsstrategie unverzüglich
umsetzen. Der Kernpunkt der Sanierungsstrategie ist ein
Entlastungsprogramm, das ab 2005 zu greifen beginnt und ab 2006
Verbesserungen von rund 2 Milliarden Franken bringen soll. Die
zweite Stufe der Sanierungsstrategie bildet der zeitliche Aufschub
der Ehepaar- und Familiensteuerung, der allerdings durch die
Beschlüsse der WAK vorerst in Frage gestellt scheint. Als dritte
Stufe der Sanierungsstrategie sind notfalls auch kompensatorische
Steuererhöhungen ins Auge zu fassen.
Der
Bundesrat geht bei der Verabschiedung der neuen
Sanierungsstrategie davon aus, dass das Entlastungsprogramm allein
nicht hinreichend sein dürfte, um die Vorgaben der Schuldenbremse
einzuhalten. Er hat darum in den Budgetweisungen beschlossen, im
Voranschlag 2004 die Ausgaben insgesamt real auf dem Stand 2003 zu
plafonieren. Dass heisst, dass die Ausgaben nicht stärker wachsen
dürfen als die Teuerung. Konkret werden pro Departement für den
Voranschlag 2004 und den Legislaturfinanzplan 2005-2007
verbindliche Ausgabenplafonds für die Eingaben der Verwaltung
fixiert. Bei der Festlegung dieser Ausgabenplafonds werden vorerst
nur die gezielten Kürzungen aus dem Entlastungsprogramm berücksichtigt.
Diejenigen Massnahmen aus dem Entlastungsprogramm, die ohne
Gesetzesänderung umsetzbar sind, müssen bereits in den
Voranschlag 2004 aufgenommen werden. Dass Entlastungsprogramm
beginnt eigentlich erst ab 2005 zu greifen. Sollte die vorzeitige
Inkraftsetzung einzelner Massnahmen nicht ausreichen, behält sich
der Bundesrat vor, eine dringliche Inkraftsetzung des
Entlastungspakets bereits auf den 1. Januar 2004 zu beantragen.
Die
reale Stabilisierung der Ausgaben für den Voranschlag 2004 auf
dem Stand 2003 führt gemessen am aktualisierten Finanzplan und
der unterstellten Teuerung von 0,7 Prozent zu Einsparungen von
rund 1,1 Milliarden Franken. Durch Vorziehen von Massnahmen aus
dem Entlastungsprogramm 2003 lassen sich im kommenden Jahr
Ausgabenkürzungen von 520 Millionen realisieren. Über weitere Kürzungen,
namentlich über Anpassungen beim Personal und den Erlass einer
Kreditsperre, wird der Bundesrat Mitte 2003 aufgrund der Eingaben
und in Kenntnis der aktuellen Konjunkturprognosen und Einnahmeschätzungen
entscheiden.
Hilfe
für Burkina Faso
BERN.
Burkina Faso ist ein Scherpunktland der Schweizer
Entwicklungszusammenarbeit. Der Bundesrat hat am 26. Februar 2003
beschlossen, der Regierung von Burkina Faso eine Budgethilfe von
insgesamt 24 Millionen Schweizer Franken zu gewähren. Das
entsprechende Abkommen wird am 21. März in Ouagadougou von
Botschafter Johannes Kunz, als Vertreter des Bundes, und dem
Finanz- und Budgetminister von Burkina Faso, Jean-Baptiste Compaoré
unterzeichnet. Der Beitrag in Form einer nicht rückzahlbaren
Spende soll die Anstrengungen der Regierung von Burkina Faso im
Kampf gegen die Armut und im Bereich Wirtschaftsreformen unterstützten.
Er wird im Rahmen eines gemeinsamen Programms zur Budgetunterstützung
geleistet. Die Europäische Kommission, Belgien, Dänemark, die
Niederlande und Schweden beteiligen sich neben der Schweiz an der
Unterstützung. Sie ist auf die Anstrengungen der burkinischen
Regierung in der Bekämpfung der Armut ausgerichtet. Die Hilfe
soll in den Jahren 2003, 2004 und 2005 ausbezahlt werden.
Kreditbegehren
zum Rüstungsprogramm
BERN.
Der Bundesrat hat das Rüstungsprogramm 2003 mit einem
Kreditbegehren von 407 Millionen Franken verabschiedet. Das
Programm enthält zwei Beschaffungsvorhaben zur Stärkung der
Luftverteidigung. Mit dem F/A-18 Hornet besitzt die Schweizer
Luftwaffe ein modernes Kampfflugzeug, das noch zwei Jahrzehnte im
Einsatz stehen wird. Ein Ergänzungsprogramm soll sicherstellen,
dass die F/A-18-Flotte technologisch auf einem aktuellen Stand
bleibt. Das vom Bundesrat zu Händen der Eidgenössischen Räte
verabschiedete Rüstungsprogramm 2003 sieht den zweiten Ergänzungsschritt
bei der Ausrüstung und die Beschaffung einer neuen
Kurstrecken-Lenkwaffe vor. Die beantragten Rüstungsvorhaben
tragen wesentlich zur Erhaltung einer glaubwürdigen
Luftverteidigung bei. Der Schutz des Luftraumes ist auch in der
Armee XXI von zentraler Bedeutung. Aufgrund der militärischen Bedürfnisse
wäre ein umfangreiches Rüstungsprogramm wünschbar gewesen.
Ausgerichtet auf die finanziellen Rahmenbedingungen mussten jedoch
Prioritäten gesetzt werden.
Verordnung
über die Militärdienstpflicht
BERN.
Der Bundesrat hat die Verordnung über die Militärdienstpflicht
beim Übergang von der Armee 95 zur Armee XXI (VMÜA)
verabschiedet und auf den 15. März 2003 in Kraft gesetzt. Sie
schafft die Rechtsgrundlage für die Vorbereitung und Umsetzung
von Vorausmassnahmen und gilt bis zum 31. Dezember 2003.
Vorbehalten bleibt das Ergebnis der Volksabstimmung vom 18. Mai
2003 über die Revision des Militärgesetzes (Armeereform XXI).
Gestützt auf die vom Parlament am 4. Oktober 2002 verabschiedete
Revision des Militärgesetzes und der Verordnung der
Bundesversammlung über die Organisationen der Armee ist unter
anderem vorgesehen, die Armee neu zu gliedern, die kantonalen
Truppen aufzuheben, die Dauer der Militärdienstpflicht und die
Anzahl der zu leistenden Diensttage zu reduzieren sowie die
Grundausbildungsdienste anders zu gestalten. Die Umsetzung dieser
Armeereform bedingt Vorausmassnahmen in verschiedenen Bereichen
der Militärdienstpflicht, um damit günstige Voraussetzungen für
einen Start der neuen Armee am 1. Januar 2004 zu schaffen.
Alcopops
ist keine Limonade
BERN.
Alcopops sehen aus wie Limonade, sie schmecken süss wie Limonade,
sie werden auch getrunken wie Limonade. Sie haben jedoch einen
Alkoholgehalt von ungefähr 6 Prozent. Etwa soviel wie Bier. Kaum
ein Jugendlicher oder eine Jugendliche und schon gar nicht ein
Kind trinkt innerhalb kurzer Zeit zwei, drei Stangen Bier.
Hingegen werden Süssgetränke von Jugendlichen problemlos in grösseren
Mengen und in kurzer Zeit konsumiert, Alcopops ebenfalls. Dieser
unbewusste oder bloss halbbewusste Alkoholkonsum schaden der
Gesundheit der Kinder und Jugendlichen in hohem Masse. Zum Schutze
von Kindern und Jugendlichen sollen Alcopops mit einem Satz
besteuert werden, der das Vierfache des normalen Steuersatzes auf
Spirituosen beträgt. Der Bundesrat hat beschlossen, dem Parlament
eine Vorlage für diese Sondersteuer zu unterbreiten. Auf einer
2.75-dl-Falsche zu 5.6 Volumenprozent sollen ungefähr 1.80
Franken an Steuern erhoben werden. Mit den Alcopops wird
mindestens zum Teil ein Kundensegment angesprochen, das nach
Gesetz gar nicht Zielpublikum sein darf: Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren. Mit moderner Präsentation massiver Werbung und
vor allem mit dem süssen Geschmack versuchen Anbieter, sich eine
neue Kundschaft heranzubilden. Die verlockende Süssigkeit bewirkt
auch, dass der Alkohol geschmacklich kaum wahrgenommen wird.
„freie
Software“
BERN.
Die Bundesverwaltung setzt „freie Software“ ein, sofern
das Verhältnis Kosten – Nutzen – Risiken über die gesamte
Nutzungsdauer eines Systems günstiger ist als bei kommerzieller
Software. Der Bundesrat bewertet kommerzielle Software allerdings
nicht als grundsätzlich negativ. So in seiner Antwort auf die
Postulate von Ständerat Pierre-Alain Gentil und Nationalrat Josef
Zisyadis.
Öffnung
der letzten Meile
BERN.
Der Bundesrat will die letzte Meile für alle Teilnehmer des
Telekommunikationsmarktes unverzüglich öffnen. Er wird gestützt
auf das geltende Gesetz eine entsprechende Änderung der
Fernmeldedienstesverordnung verabschieden und per 1. April 2003 in
Kraft setzen. Aus politischen Gründen soll sich aber auch das
Parlament zur Entbündelung der letzten Meile noch äussern können.
Prioritäten
der Exportförderung
BERN.
Der Bundesrat hat die Prioritäten bei der Exportförderung der
Jahre 2004 – 2007 gesetzt. Sie liegen bei der Koordination der
Exportförderungsinstrumente, der besseren Positionierung der Osec
als Netzwerkerin sowie der weiteren Professionalisierung im
Aussennetz. Zudem sollen die Leistungen des Euro Info Centers in
den Leistungsauftrag zur Exportförderung integriert werden. Mit
seiner Botschaft über die Finanzierung der Exportförderung für
die Jahre2004 – 2007 nimmt der Bundesrat eine erste Evaluation
des neuen Exportförderungsdispositivs vor, das am 1. März 2001
in Kraft gesetzt wurde. Der Bundesrat schlägt zudem Massnahmen
zur Weiterentwicklung und zur Finanzierung in dieser Periode vor.
Das Echo aus der Wirtschaft über die neue Strategie des Bundes im
Bereich der Exportförderung ist positiv. Dies hat die
Marktanalyse vom Dezember 2002 ergeben. Für die nächste
Finanzierungsperiode von 2004 bis 2007 wird grundsätzlich am
eingeschlagenen Weg festgehalten. Das Mandat zur Exportförderung
muss nicht neu ausgeschrieben werden. Osec Business Network
Switzerland bleibt auch für die nächste Periode Mandantin,
sofern sie den Leistungsauftrag 2004 – 2007 wider übernimmt.
Berücksichtigung
der Mulifunktionalität
BERN.
Bundesrat Joseph Deiss fordert die Berücksichtigung der
Multifunktionalität in den WTO-Agrarverhandlungen. Nach der
WTO-Ministerkonferenz von Tokio von Mitte Februar werden
Verhandlungen im Agrarbereich diese Woche in Genf fortgesetzt. Der
Vorsteher des EDV hat der schweizerischen Verhandlungsdelegation
unter der Leitung von Botschafter Luzius Wasescha, Delegierter für
Handelverträge, seco, klare Instruktionen mit auf den Weg
gegeben. Aus der Sicht von Bundesrat Deiss ist der erste Entwurf
des Vorsitzenden, Stuart Harbinson, wegen des Fehlens von Modalitäten
für die Instrumente der Multifunktionalität und wegen
unrealistischer Abbauzahlen untauglich. Der zweite Entwurf, der für
die Mitte März erwartet wird, hat nur dann eine Chance zu einer
Verhandlungsgrundlage zu werden, wenn auch den Anliegen der
Verfechter der Multifunktionalität entsprochen wird. Im
Vordergrund stehen für die Schweiz die WTO-rechtliche Absicherung
der Direktzahlungen, die Ausdehnung des Schutzes geographischer
Herkunftsangaben auf alle Produkte, Konsumenteninformationen
mittels Etikettenvorschriften, die Sicherung umweltpolitischer
Massnahmen zum Schutze einer nachhaltigen Landwirtschaft und
Massnahmen zur Förderung des Tierwohls sowie eine angemessene
Anwendung des sogenannten Vorsorgeprinzips.
Kein
reduzierter Mehrwertsteuer-Satz
BERN.
Bei der Lieferung elektronischer Informationen handelt es sich
nicht um eine Lieferung wie bei den Druckerzeugnissen, sondern um
eine Dienstleistung. Dies hält der Bundesrat in seinen Antworten
auf ein Postulat von Ständerätin Michèle Berger und eine Motion
von Nationalrat Hans Widmer fest. Ständerätin Berger und
Nationalrat Widmer hatten in ihren Vorstössen vom 28. November
2002 respektive 11. Dezember 2002 verlangt, auf der Lieferung von
elektronischen Informationen im Bereich der Wissenschaft,
Forschung und Bildung den reduzierten Steuersatz von 2,4 Prozent
anzuwenden. In seinen Stellungnahmen hält der Bundesrat fest,
dass soweit Dienstleistungen dem reduzierten Steuersatz unterlägen,
würden darunter grundsätzlich nur solche der Radio- und
Fernsehgesellschaften fallen. Alle übrigen von Gesetzes wegen
steuerbaren Dienstleistungen unterlägen mit Ausnahme des
Sonderfalls der Beherbergungsdienstleistungen dem Normalsatz.
Schliesslich sieht sich der Bundesrat auch durch den Vergleich mit
der Situation in der Europäischen Union in seiner Haltung bestätigt.
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