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Einführung
von Personalcontrolling
BERN. Für die Pilotdirektionen der kantonalen Verwaltung hat der
Regierungsrat die Einführung des strategischen Personalcontrollings
beschlossen. Ein wichtiger Akzent beim Aufbau eines modernen
Personalmanagements ist somit gesetzt geworden. Durch das
Personalcontrolling sollen entsprechend der kantonalen Personalpolitik
folgende Ziele erreicht werden: Verbesserung der Personalführung,
Optimierung des Personalmarketings, Aus- und Aufbau einer
zielorientierten Personalentwicklung, Stärkung der Personalbereiche und
Gleichstellung von Frau und Mann. Das Personalcontrolling steht nicht im
Zusammenhang mit der Kostensenkung, die durch das Sanierungsprogramm 04
bezweckt wird. Aber gut geführte, engagierte und kompetente
Mitarbeitende bilden eine wichtige Garantie, dass entsprechende Veränderungsprozesse
erfolgreich gestaltet werden können und Kostensenkungen nachhaltig
bleiben. Die Ergebnisse der jährlichen Kennwerte zu den genannten
Aufgabenfeldern werden von quantitativen und qualitativen Indikatoren
erhoben und interpretiert. Gestützt auf die Ergebnisse werden die
Direktionen und Ämter messbare Zielsetzungen erarbeiten und
entsprechende Massnahmen und Programme definieren. Mit Benchmarking können
sich Ämter oder ganze Direktionen mit analogen Einheiten innerhalb und
auch ausserhalb der kantonalen Verwaltung vergleichen.
Volksinitiative
vom Regierungsrates abgelehnt
BERN. Die Volksinitiative „Mitspracherecht des Volkes in
Steuerangelegenheiten“, die mit 11.357 gültigen Unterschriften am 17.
Juli 2001 zu Stande gekommen ist wurde vom Regierungsrat abgelehnt.
Dieser beantragte beim Kantonsrat, die Volksinitiative zur Ablehnung zu
empfehlen und die Übergangsbestimmung für ungültig zu erklären, weil
sie nicht durchführbar sei. Die Initianten fordern in der
Volksinitiative, die Verankerung eines Höchstsatzes für den Steuerfuss
in der Kantonsverfassung bei gleichzeitiger Senkung von 105 auf 98
Prozent der einfachen Staatssteuer. Die Übergangsbestimmung der
Volksinitiative ist nach Ansicht des Regierungsrates daher für ungültig
zu erklären, was eine Teilungültigkeit der Initiative zur Folge hat.
Bei Annahme der Initiative könnten die neuen Bestimmungen erst auf
Beginn der folgenden Steuerperiode beziehungsweise des folgenden
Kalenderjahres in Kraft gesetzt werden. Der Regierungsrat lehnt die
Volksinitiative jedoch auch ohne Übergangsbestimmung ab. Mit der
Festsetzung eines Höchstsatzes für den Steuerfuss in der Verfassung
ergäben sich mehrdeutige Volksentscheide, die den Volkswillen zu
Staatsleistungen und Steuerbelastung nicht erkennen liessen.
„zebra-Kurse“
BERN.
In Zusammenarbeit mit lokalen Weiterbildungsorganisationen
realisiert der Kanton Bern unter der Bezeichnung „zebra“ ein
modulares Aus- uns Weiterbildungsangebot für die in der
Erwachsenenbildung tätige Personen. Die zebra-Kurse sind auf die Bedürfnisse
der Praxis ausgerichtet. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben
praktische Kenntnisse in der Bildungsarbeit mit Erwachsenen. Die Palette
umfasst neben Schulungen für interessierte oder angehende Kursleitende
auch Veranstaltungen für Personen in leitenden Funktionen und Gremien
von Erwachsenenbildungsorganisationen. Zum Beispiel Sitzungs- und
Versammlungsleitung oder Personalführung im Ehrenamt sind entsprechende
Themen.
Konzipiert
worden ist das Angebot von der Abteilung Erwachsenen-Bildung der
Erziehungsdirektion des Kantons Bern. Je nach individuellen Bedürfnissen
können die einzelnen Kurse unabhängig voneinander besucht werden. Ein
bis vier Tage oder zwei bis acht Abende dauert ein Kurs. Die Kurskosten
bewegen sich zweischen 100 und 370 Franken. Die zebra-Kurse bieten die Möglichkeit,
das Modulzertifikat 1 zu erwerben. Dieses Zertifikat wird aks
Teilabschluss für den Eidgenössischen Fachausweis als Ausbilder oder
als Ausbilderin anerkannt.
Vereinbarung
über das öffentliche Beschaffungswesen
Der
Kanton Zürich soll der revidierten Interkantonalen Vereinbarung über
das öffentliche Beschaffungswesen beitreten. Dies beantragt der
Regierungsrat dem Kantonsrat. Der Inkraftsetzung des Bilateralen
Abkommens wird dadurch Rechnung getragen.
ZÜRICH. Für die Umsetzung des Beschaffungswesens und des Binnenmarktgesetzes
haben die Kantone die interkantonale Vereinbarung über das öffentliche
Beschaffungswesen (IVÖB) geschaffen. Seit 1999 sind die Gemeinden
ebenfalls der Vereinbarung unterstellt. Die Rechtsgrundlagen im Kanton Zürich
sind seit drei Jahren kohärent mit den Vorgaben des übergeordneten
Rechts. Im Hinblick auf die Umsetzung des Bilateralen Abkommens der
Schweiz mit der Europäischen Gemeinschaft bedürfen sie nur geringfügiger
Anpassung.
Die
am 15. März 2001 revidierte IVÖB bezweckt die Umsetzung der
internationalen Verpflichtungen sowie die Harmonisierung der verfahren
und Schwellenwerte im Nichtstaatsvertragsbereich. Am 2. Mai 2002 wurden
ergänzend die Vergabe-Richtlinien (VRÖB) revidiert. Sie dienen den
Kantonen als Mustervorlage für die Umsetzung der revidierten IVÖB.
Diese Revision tritt erst in Kraft, wenn ihr mindestens zwei Kantone
zustimmen. Bis heute haben bereits vier Kantone, nämlich Freiburg,
St.Gallen, Bern und Basel-Stadt, den Beitritt zum revidierten Konkordat
beschlossen.
Für
den Kanton Zürich und seine Gemeinden bringt die Revision gesamthaft
keine einschneidenden Änderungen. Jedoch öffnet sie den Anbietenden neue Märkte im Ausland
und hilft mit, ihnen den Binnenmarkt einfacher zu erschliessen.
Nun
geht die Gesetzesvorlage in die Beratung der zuständigen kantonsrätlichen
Kommission und des Kantonsrats. Parallel dazu wird ein auf die VRÖB
abgestimmte Neufassung der Submissionsverordnung zum Beschluss durch den
Regierungsrat vorbereitet. Der Beitritt zum IVÖB und Inkraftsetzung des
geänderten Rechts sollen möglichst im 2. Halbjahr 2003 erfolgen.
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