Einführung von Personalcontrolling

BERN. Für die Pilotdirektionen der kantonalen Verwaltung hat der Regierungsrat die Einführung des strategischen Personalcontrollings beschlossen.

Volksinitiative vom Regierungsrates abgelehnt

BERN. Die Volksinitiative „Mitspracherecht des Volkes in Steuerangelegenheiten“, die mit 11.357 gültigen Unterschriften am 17. Juli 2001 zu Stande gekommen ist wurde vom Regierungsrat abgelehnt.

„zebra-Kurse“

BERN. In Zusammenarbeit mit lokalen Weiterbildungs-  organisationen realisiert der Kanton Bern unter der Bezeichnung „zebra“ ein modulares Aus- uns Weiterbildungsangebot für die in der Erwachsenen- bildung tätige Personen.

Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen

ZÜRICH. Der Kanton    Zürich soll der revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungs- wesen beitreten.

 

 

 

 
 

 

 

 

 
 
 
 

9. Januar 2003

Einführung von Personalcontrolling

BERN. Für die Pilotdirektionen der kantonalen Verwaltung hat der Regierungsrat die Einführung des strategischen Personalcontrollings beschlossen. Ein wichtiger Akzent beim Aufbau eines modernen Personalmanagements ist somit gesetzt geworden. Durch das Personalcontrolling sollen entsprechend der kantonalen Personalpolitik folgende Ziele erreicht werden: Verbesserung der Personalführung, Optimierung des Personalmarketings, Aus- und Aufbau einer zielorientierten Personalentwicklung, Stärkung der Personalbereiche und Gleichstellung von Frau und Mann. Das Personalcontrolling steht nicht im Zusammenhang mit der Kostensenkung, die durch das Sanierungsprogramm 04 bezweckt wird. Aber gut geführte, engagierte und kompetente Mitarbeitende bilden eine wichtige Garantie, dass entsprechende Veränderungsprozesse erfolgreich gestaltet werden können und Kostensenkungen nachhaltig bleiben. Die Ergebnisse der jährlichen Kennwerte zu den genannten Aufgabenfeldern werden von quantitativen und qualitativen Indikatoren erhoben und interpretiert. Gestützt auf die Ergebnisse werden die Direktionen und Ämter messbare Zielsetzungen erarbeiten und entsprechende Massnahmen und Programme definieren. Mit Benchmarking können sich Ämter oder ganze Direktionen mit analogen Einheiten innerhalb und auch ausserhalb der kantonalen Verwaltung vergleichen.

Volksinitiative vom Regierungsrates abgelehnt

BERN. Die Volksinitiative „Mitspracherecht des Volkes in Steuerangelegenheiten“, die mit 11.357 gültigen Unterschriften am 17. Juli 2001 zu Stande gekommen ist wurde vom Regierungsrat abgelehnt. Dieser beantragte beim Kantonsrat, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen und die Übergangsbestimmung für ungültig zu erklären, weil sie nicht durchführbar sei. Die Initianten fordern in der Volksinitiative, die Verankerung eines Höchstsatzes für den Steuerfuss in der Kantonsverfassung bei gleichzeitiger Senkung von 105 auf 98 Prozent der einfachen Staatssteuer. Die Übergangsbestimmung der Volksinitiative ist nach Ansicht des Regierungsrates daher für ungültig zu erklären, was eine Teilungültigkeit der Initiative zur Folge hat. Bei Annahme der Initiative könnten die neuen Bestimmungen erst auf Beginn der folgenden Steuerperiode beziehungsweise des folgenden Kalenderjahres in Kraft gesetzt werden. Der Regierungsrat lehnt die Volksinitiative jedoch auch ohne Übergangsbestimmung ab. Mit der Festsetzung eines Höchstsatzes für den Steuerfuss in der Verfassung ergäben sich mehrdeutige Volksentscheide, die den Volkswillen zu Staatsleistungen und Steuerbelastung nicht erkennen liessen.

„zebra-Kurse“

BERN. In Zusammenarbeit mit lokalen Weiterbildungsorganisationen realisiert der Kanton Bern unter der Bezeichnung „zebra“ ein modulares Aus- uns Weiterbildungsangebot für die in der Erwachsenenbildung tätige Personen. Die zebra-Kurse sind auf die Bedürfnisse der Praxis ausgerichtet. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben praktische Kenntnisse in der Bildungsarbeit mit Erwachsenen. Die Palette umfasst neben Schulungen für interessierte oder angehende Kursleitende auch Veranstaltungen für Personen in leitenden Funktionen und Gremien von Erwachsenenbildungsorganisationen. Zum Beispiel Sitzungs- und Versammlungsleitung oder Personalführung im Ehrenamt sind entsprechende Themen.

Konzipiert worden ist das Angebot von der Abteilung Erwachsenen-Bildung der Erziehungsdirektion des Kantons Bern. Je nach individuellen Bedürfnissen können die einzelnen Kurse unabhängig voneinander besucht werden. Ein bis vier Tage oder zwei bis acht Abende dauert ein Kurs. Die Kurskosten bewegen sich zweischen 100 und 370 Franken. Die zebra-Kurse bieten die Möglichkeit, das Modulzertifikat 1 zu erwerben. Dieses Zertifikat wird aks Teilabschluss für den Eidgenössischen Fachausweis als Ausbilder oder als Ausbilderin anerkannt.

Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen

Der Kanton Zürich soll der revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen beitreten. Dies beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat. Der Inkraftsetzung des Bilateralen Abkommens wird dadurch Rechnung getragen.

ZÜRICH. Für die Umsetzung des Beschaffungswesens und des Binnenmarktgesetzes haben die Kantone die interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVÖB) geschaffen. Seit 1999 sind die Gemeinden ebenfalls der Vereinbarung unterstellt. Die Rechtsgrundlagen im Kanton Zürich sind seit drei Jahren kohärent mit den Vorgaben des übergeordneten Rechts. Im Hinblick auf die Umsetzung des Bilateralen Abkommens der Schweiz mit der Europäischen Gemeinschaft bedürfen sie nur geringfügiger Anpassung.

Die am 15. März 2001 revidierte IVÖB bezweckt die Umsetzung der internationalen Verpflichtungen sowie die Harmonisierung der verfahren und Schwellenwerte im Nichtstaatsvertragsbereich. Am 2. Mai 2002 wurden ergänzend die Vergabe-Richtlinien (VRÖB) revidiert. Sie dienen den Kantonen als Mustervorlage für die Umsetzung der revidierten IVÖB. Diese Revision tritt erst in Kraft, wenn ihr mindestens zwei Kantone zustimmen. Bis heute haben bereits vier Kantone, nämlich Freiburg, St.Gallen, Bern und Basel-Stadt, den Beitritt zum revidierten Konkordat beschlossen.

Für den Kanton Zürich und seine Gemeinden bringt die Revision gesamthaft keine einschneidenden Änderungen.  Jedoch öffnet sie den Anbietenden neue Märkte im Ausland und hilft mit, ihnen den Binnenmarkt einfacher zu erschliessen.

Nun geht die Gesetzesvorlage in die Beratung der zuständigen kantonsrätlichen Kommission und des Kantonsrats. Parallel dazu wird ein auf die VRÖB abgestimmte Neufassung der Submissionsverordnung zum Beschluss durch den Regierungsrat vorbereitet. Der Beitritt zum IVÖB und Inkraftsetzung des geänderten Rechts sollen möglichst im 2. Halbjahr 2003 erfolgen.  

 

 

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