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Förderprogramm
für Filmbranche
BERN. Weil die Schweiz Nichtmitglied des MEDIA-Programms der EU ist, will
das Bundesamt für Kultur Nachteile ausgleichen, die der einheimischen
Filmbranche entstehen. Um eine Million auf 2,86 Millionen Franken werden
die entsprechenden Ersatzmassnahmen erhöht. Der „Verleih von
Schweizer Firmen in MEDIA-Mitgliedsländern“ wird mit 350 000 Franken
als neuer Förderbereich ausgestattet. In den Bereichen Weiterbildung,
Projektentwicklung, Verleih/Vertrieb und Promotion werden ausserdem
bestehende Fördermassnahmen ausgebaut. Der Schwerpunkt liegt dabei auf
der Projektentwicklung, deren Förderbudget auf 600 000 Franken
verdoppelt wird. Der Beitritt zu MEDIA ist Bestandteil der laufenden
bilateralen Verhandlungen der Schweiz mit der EU. Zum Beispiel durch
mehr schweizerisch-europäische Koproduktionen erhofft sich die Schweiz
von einem Abkommen bessere wirtschaftliche Bedingungen für Schweizer
Filmschaffende, Ausbildungsförderung und besseren EU-Marktzugang.
Swiss-Aktie
bleibt auf Tiefstand
BASEL. Auch am Freitagmorgen (10.01.03) ist der Kurs der Swiss-Aktie mit
14.50 Franken auf einem Tiefpunkt verharrt. Die Aktie der nationalen
Fluggesellschaft hat über die Hälfte ihres Wertes innerhalb eines
Monats verloren. Noch bei gut 20 Franken am Jahreswechsel und Anfang
Dezember noch bei 32 Franken hatte die Swiss-Aktie notiert. Am
Donnerstag hatte das Wertpapier zwischenzeitlich einen Tiefstand von
13.50 Franken erreicht und am Abend bei 14.35 Franken geschlossen. Den
Kurssturz führen die Branchenbeobachter auf die schwierige Lage der
Airline-Industrie, aber auch auf mangelndes Vertrauen in die
Swiss-Strategie zurück. Allerdings kann von den Swiss-Aktien mit knapp
10 Prozent nur ein kleiner Teil an der Börse frei gehandelt werden.
Dies führt zwangsläufig zu grossen Preisausschlägen. Die
Grossinvestoren der Airline, die über 90 Prozent der Aktien halten, dürfen
ihre Papiere nicht handeln. Für ihre Swiss-Aktien hatten sie Ende
Dezember eine Verkaufssperre bis zum 31. August 2004 verlängert.
Metzlers
Afrikareise erfolgreich
BERN.
Bundesrätin Ruth Metzler hat am Mittwochabend ein
Migrationsabkommen mit Senegal und am Donnerstag in Abuja ein Rückübernahmeabkommen
mit Nigeria unterzeichnet. Mit 26 Staaten hat die Schweiz bereits ein Rückübernahmeabkommen
unterzeichnet. Das in Senegal unterzeichnete Migrations- oder
Transitabkommen ist ein erster Vertrag zwischen einem westeuropäischen
Land und einem afrikanischen Staat. Somit ist die Schweiz der erste
Staat, der einen derartigen Vertrag abschliesst. Das Abkommen mit
Nigeria ermöglicht, dass nigerianische Staatsangehörige bei einer
Ausweisung aus der Schweiz in ihr Heimatland zurückgeführt werden können.
Die Unterzeichnung des Migrationsabkommens mit Senegal war am Mittwoch
verzögert worden, weil von senegalesischer Seite Klärungen verlangt
wurden. Dass das Abkommen für den Transit in westafrikanischen Staaten
gilt, wurde so schriftlich festgehalten. In Gesprächen konnte Bundesrätin
Metzler mit allen Beteiligten sämtliche offene Fragen klären.
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