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100-Jahr-Jubiläum
des Rotkreuzdienstes
Der
Rotkreuzdienst der Armee (RKD), am 6. Oktober 1903 gegründet, feiert
dieses Jahr sein 100-jähriges Bestehen mit eine Serie von speziellen
Veranstaltungen.
BERN. Mit dem Anlass des 100-jährigen Bestehens fand in Bern unter Leitung
der Chefin Rot-Kreuzdienst der Armee, Obert RKD Beatrice Magnin-Riedi, für
die Angehörigen des Rot-Kreuzdienstes (AdRKD) der Jubiläumsrapport
statt. Die zentrale Aussage im Jahresrapport ist, dass die heutige
Weltlage deutlich aufzeigt, dass auch in Zukunft der Rotkreuzdienst eine
zentrale Aufgabe innerhalb der Armee sein wird. Der Jahresrapport bildet
den Auftakt einer Serie von speziellen Veranstaltungen im Jubiläumsjahr.
Mit
seinen zukünftigen Aufgaben befasste sich Daniel Biedermann, Direktor
des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK). Um eine strategische
Zusammenarbeit zu erwirken, so Biedermann, sei eine Vernetzung mit
gleichgesinnten Organisationen wichtig. Weiter führte er aus, dass die
Globalisierung Identitätsverlust der nationalen Institutionen bedeuten
würde und dass das zur Folge hat, dass die Strukturen überdacht werden
müssen, so auch für den RKD, dessen Kernkompetenzen überprüft werden
müssen; ein Kerngeschäft des RKD wird sicher der Einsatz bei
Katastrophenereignissen sein.
Divisionär
Gianpiero Lupi, Oberfeldarzt der Armee, sagte, dass nach hundertjährigem
Bestehen der Rotkreuzdienst als Teil des Sanitätsdienstes der Armee als
gleichwertiger Partner in die Armee XXI übertreten wird und diese
tiefgreifendste je durchgeführte Armeereform auch für den
Rotkreuzdienst eine Chance darstellen wird, sich den Hausforderungen
unserer Zeit zu stellen.
Durch
weiteren Reden diverser Rotkreuzmitglieder und Grossratsmitglieder des
Kantons Bern wurden über Ziele und Zukunftspläne gesprochen. Das Jubiläumsjahr
des Rotkreuzdienstes wird von verschiedenen Anlässen begleitet sein,
der Höhepunkt wird im Rahmen einer Feier im Bundeshaus, am 6. Oktober
2003 erreicht sein.
Strategische
Ziele 2003 – 2006 der SBB AG
Strategische
Ziele, für die SBB AG, die der Bundesrat als Eigner für die Jahre 2003
– 2006 erreichen will, wurden von ihm beschlossen. Angepasst und Verändert
werden die Vorgaben.
BERN. Als Alleinaktionär der SBB AG hat der Bund die Wahrnehmung der
Eignerinteressen seit 1999 unter die Obhut des Bundesrates gestellt. Der
Bundesrat hat zum zweiten Mal, dieses Mal mit dem Erlass der Ziele für
die Periode 2003 – 2006, verbindliche Vorgaben für die
unternehmerische Tätigkeiten der SBB gesetzt. Die Umsetzung der
Vorgaben in der Unternehmensstrategie und die Erreichung dieser geht in
den Verantwortungsbereich des Verwaltungsrates. Um die nachhaltige
Unternehmensentwicklung der SBB AG zu fördern und zu sichern, sind die
strategischen Ziele, neben der Wahl des Verwaltungsrates, das wichtigste
Steuerungsinstrument des Bundesrates. Ohne Einengung des operativen
Spielraumes der Unternehmen sollen sie möglichst konkret und messbar
ausgestaltet sein. Die Erreichung wird mittels eines Kennzahlensystems jährlich
systematisch überprüft.
Der
Bundesrat verpflichtet die SBB AG bei den übergeordneten Zielen, die
Position des öffentlichen Verkehrs insgesamt zu stärken, einen
wesentlichen Beitrag zur Verkehrsverlagerung von der Strasse auf die
Schiene zu leisten und eine diskriminierungsfreie Trassenvergabe auch für
andere Bahnunternehmen zu gewährleisten. Die SBB AG soll dazu
beitragen, die Effizienz des öffentlichen Verkehrs zu steigern und für
die öffentliche Hand das Leistungs- und Abgeltungsverhältnis zu
verbessern. Die Fokussierung der Unternehmensentwicklung auf die Kunden
ist neben Erwartung grosser Qualität und hohem Sicherheitsniveau, eine
klar definierte Erwartung des Bundesrates.
Durch
die Inbetriebnahme der 1. Etappe der Bahn 2000 ist die Stossrichtung
beim Personenverkehr geprägt. Ein überproportionales Wachstum wird
beim Fernverkehr erwartet; beim internationalen Verkehr gute
Verbindungen zu den europäischen Wirtschaftszentren und beim
Regionalverkehr eine markführende Rolle bezüglich Angebot und Qualität.
Neue
Führung im EDV
BERN. Ende Januar 2003 wird Walter Thurnherr das Generalsekretariat des
Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements übernehmen. Walter
Thurnherr hat nach seinem Studium der theoretischen Physik 1989 die
diplomatische Laufbahn eingeschlagen. 1989 wurde er als Stagiaire in
Bern und Moskau eingesetzt. Im aussenpolitischen Planungsstab in Bern
arbeitete er in den Jahren 1991 – 1995. Seit 1993 unterstützte er
Botschafter Eduard Brunner in dessen Funktion als Sonderbeauftragter des
Generalsekretärs der Vereinten Nationen.
Neuer
Generalsekretär im EDI
BERN. Pascal Strupler wurde am 15. Januar 2003, durch den Bundesrat, zum
Generalsekretär des Eidgenössischen Departement des Innern (EDI)
ernannt. Strupler wird am 1. Februar 2003 seine Tätigkeit aufnehmen,
bis dahin ist er persönlicher Mitarbeiter von Pascal Couchepin. Der
neue Generalsekretär startete seine berufliche Karriere im
Finanzdepartement, wo er 1986 – 1990 tätig war, bevor er für fünf
Jahre im Volkswirtschaftsdepartement und danach von 1995 – 1998 im
Integrationsbüro arbeitete.
Nachtessen
mit Nobelpreisträger
BERN. Prof. Kurt Wüthrich, letztjähriger schweizerischer Nobelpreisträger
und zwei frühere Nobelpreisträger haben am Dienstag Abend mit Bundespräsident
Pascal Couchepin, Bundesrat Joseph Deiss und Bundeskanzlerin Annemarie
Huber-Hotz sowie einer Parlamentsdelegation im Berner von Wattenwylhaus
miteinander gegessen. Der Bundesrat bezeugte den Nobelpreisträgern und
ihren Vorgängern höchste Wertschätzung und würdigte ihre Verdienste.
Solche Auszeichnungen seien für den Forschungsplatz Schweiz von grösster
Bedeutung.
Schweiz
global 1/03
BERN. Die neuste Ausgabe des EDA-Magazins „Schweiz global“ bringt eine
historische Analyse und einen Kommentar über die Tätigkeit und die
Mitgliedschaft der Schweiz im Europarat, dem sie bereits seit 40 Jahren
angehört. Schweizer Vertreterinnen und Vertreter im Europarat kommen zu
Worte und die Europäische Menschenrechtskonvention wird vorgestellt. Im
neuen Heft sind auch Antworten des Schweizer Präsidenten des
Gerichtshofes für Menschenrechte und vieles mehr sind zu finden.
„Schweiz global“ richtet sich an alle an Aussenpolitik
Interessierte.
Künftig
Zählmaschinen erlaubt
BERN. Künftig dürfen die Gemeinden für die Ermittlungen eidgenössischer
Volksabstimmungen auch Zählmaschinen und Präzisionswagen einsetzen.
Dass die technischen Hilfsmittel den rechtlichen Bestimmungen
entsprechen,
ist Voraussetzung. Ein Kreisschreiben an die Kantone mit dem
entsprechenden Beschluss wurde vom Bundesrat verabschiedet. Für den
Urnengang vom 9. Februar soll die Neuregelung bereits zum Tragen kommen.
Beim letzten Urnengang ersuchte die Bundeskanzlei die Kantone, welche
noch nie eine entsprechende Genehmigung beantragt hatten, die Ergebnisse
durch die Gemeinden von Hand nachzählen zulassen. Die Zuverlässigkeit
der eingesetzten technischen Hilfsmittel wurden jedoch dabei bestätigt.
Gleichzeitig suchte die Bundeskanzlei in Zusammenarbeit mit den Kantonen
eine pragmatische, rechtlich abgestützte und für die Zukunft leicht
umsetzbare Lösung, welche nun vom Bundesrat verabschiedet wurde. Für
den Bundesrat ist die Zuverlässigkeit der Methoden zur Ermittlung der
Abstimmungsergebnisse absolut zentral. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
können nur Vertrauen in die demokratischen Prozesse und letztendlich in
die staatlichen Institutionen geniessen, wenn keine Zweifel am System
bestehen.
Obligatorische
Preisinformation der Zahnärzte
BERN. Am 15. Januar wurde das Vernehmlassungsverfahren zu einer Änderung
der Preisbekanntgabeverordnung vom Bundesrat eröffnet. Zahnärztliche
Dienstleistungen sollen mit der Änderung der Preisbekanntgabepflicht
unterstellt werden. Ferner wird die Preisbekanntgabe für sogenannte
Mehrwertdienst-Telefonnummern wie 0901 oder 0906 verschärft. Im
Unterschied zu ärztlichen Dienstleistungen, die in der Regel über die
Krankenkasse abgerechnet werden, wird die Konsumentin oder der Konsument
für zahnärztliche Dienstleistungen direkt zahlungspflichtig.
Bis
zum 17. April dauert die Vernehmlassung. Ihr Interesse an entsprechender
Preisinformation vor Inanspruchnahme der Dienstleistung ist manifest,
auch wenn der definitive Endpreis nicht präzis errechnet werden kann.
Somit präsentiert der Entwurf einen Lösungsansatz, der einerseits den
Erfordernissen des Datenschutzgesetzes, andererseits dem öffentlichen
Interesse an Preistransparenz Rechnung trägt. Die durch die Sendung
„Kassensturz“ veröffentlichten Taxpunktwerten im Internet hatte
eine Intervention zur Folge, da die Daten anonym bei Zahnärzten erhoben
worden waren.
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