Kantonale Akutspitäler werden selbstständig

ZÜRICH. Die Gesetzesvorlagen für die Verselbständigung des Universitätsspitals Zürich sowie des Kantonsspitals Winterthur wurden zu Händen des Kantonsrates verabschiedet.

Feuerwehr Basel - 4.551 Einsatzfälle

BASEL. Im vergangenen Jahr wurde die Feuerwehr Basel 4.551 Mal alarmiert.

Ehemaliger Antikenmuseums- buchalter angeklagt

BASEL. Wegen mehrfachem gewerbsmässigem Betrug und mehrfacher Urkundenfälschung wurde gegen den ehemaligen Buchhalter des Antikenmuseums Anklage erhoben.

Tempokontrollen zeigen Wirkung

BASEL. Die Kantonspolizei Basel-Stadt hat im vergangenen Jahr mit 649 die Zahl der Radarkontrollen gegenüber dem Vorjahr um fast um die Hälfte erhöht.

Podiumsveranstaltung in Bern

BASEL. In Bern wurde am 15. Januar 2003 unter dem Titel „Die Universität Basel im schweizerischen Hochschulgefüge“, die vierte Basler Veranstaltung in der Reihe Bundesthemen im Gespräch durchgeführt.

Kontrolle durch die Kantonspolizei

BASEL. Am Donnerstagabend führte die Kantonspolizei in den Lokalen Bar Bermuda und Restaurant Bäckerstübli an der Webergasse gleichzeitig, eine Kontrolle durch.

Weko rügt Graubünden Fahrschulwesen

CHUR. Die Fahrlehrer im Kanton Graubünden stimmen die Höhe der Preise für Fahrlektionen und Verkehrskundeunterricht untereinander ab und beeinträchtigen somit erheblich den Wettbewerb.

 

 

 

 
 

 

 

 

 
 
 
 

17. Januar 2003

Kantonale Akutspitäler werden selbstständig

Die Gesetzesvorlagen für die Verselbständigung des Universitätsspitals Zürich sowie des Kantonsspitals Winterthur wurden zu Händen des Kantonsrates verabschiedet.

ZÜRICH. Im Juli 2001 hat der Regierungsrat im Rahmen der umfassenden Verwaltungsreform des Kantons Zürich entschieden, dass das Universitätsspital Zürich (USZ) und das Kantonsspital Winterthur (KSW) in selbständige, öffentlichrechtliche Anstalten umgewandelt werden. Die wesentlichen Eigenschaften der beiden zukünftigen Anstalten wurden in einem zweiten Schritt im Februar 2002 festgelegt. Auf diese Grundlagen wurden nun zwei Gesetzesvorlagen, als rechtliche Grundlage, für die Verselbständigung der beiden Spitäler beschlossen.

Mit den Gesetzesvorlagen werden klare Zuständigkeitsregelung auf der betrieblichen Ebene, mehr Handlungsspielraum und Verantwortung eingeräumt. Verträge können abgeschlossen werden und ein eigenes Vermögen besteht, zulässig sind auch unternehmerische Tätigkeiten ausserhalb der staatlichen Leistungsaufträge. Damit die beiden Anstalten zur Finanzierung ein Grundkapital haben, werden sie seitens des Regierungsrates schrittweise bis zu einer maximalen Höhe von fünfzig Millionen Franken für das Universitätsspital Zürich und zwanzig Millionen Franken für das Kantonsspital Winterthur ausgestattet. Die Aufbauorganisation können die Anstalten weitgehend selbstständig festlegen und zukünftigen Entwicklungen anpassen.

In den Gesetzesvorlagen ist auch geregelt, dass der Kanton auch ohne eigene Akutspitäler nach wie vor die Verantwortung für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung trägt. Aus diesem Grund sind neben der Übertragung von Kompetenzen auf die Anstalten auch griffige politische Aufsichts- und Steuerungsinstrumente vorgesehen. Hiervon besonders hervorzuheben ist, dass der Regierungsrat für die obersten Anstaltsorgane sowie Genehmigungsvorbehalte für einzelne Geschäfte und Reglemente wie das Spitalstatut, das Finanzreglement und das Personalreglement, die Wahlkompetenz hat.

Feuerwehr Basel - 4.551 Einsatzfälle

BASEL. Im vergangenen Jahr wurde die Feuerwehr Basel 4.551 Mal alarmiert. Es kam zu keinen aussergewöhnlichen Einsätzen, Grossbränden oder gar Katastrophen. Sie hatte aber gewohnt viel zu tun. Alleine die Berufsfeuerwehr hatte 2.492, oder täglich fast sieben Ereignisse zu bewältigen. Die Feuerwehr Basel, bestehend aus der Berufsfeuerwehr, den Bezirks- und den Werkfeuerwehren, wurde im vergangenen Jahr mehr als 12 Mal täglich alarmiert. Inbegriffen sind die Einsätze im Ausland und auch die 52 im Rahmen der kantonalen Nachbarhilfe im Baselbiet geleisteten Unterstützungseinsätze. Ein Grossteil der Alarmierungen lösten wie in den Vorjahren Barndmelderanlagen aus, die zu „scharf“ eingestellt waren und in 782 Fällen Feuer meldeten, wo keines war. In 98 Fällen zeigten die Anlagen aber echtes Feuer an. Insgesamt brannte es im vergangenen Jahr 231 Mal. 86 Wohnungsbrände verzeichnete die Statistik, dazu 13 Dachstock- und Kellerbrände und unter anderem auch 65 Abfallbrände, die aus Unachtsamkeit entstanden oder auch absichtlich gelegt worden waren. 379 Mal wurde die Feuerwehr letztes Jahr zur Vernichtung von Wespennestern und zum Einfangen schwärmender Bienenvölkerung gerufen.

Ehemaliger Antikenmuseumsbuchalter angeklagt

BASEL. Wegen mehrfachem gewerbsmässigem Betrug und mehrfacher Urkundenfälschung wurde gegen den ehemaligen Buchhalter des Antikenmuseums Anklage erhoben. Nachdem im September 2001 der Buchhalter des Antikenmuseums der Finanzkontrolle kurz vor einer Kontrolle mitteilte, dass es zu Unregelmässigkeiten in der Buchhaltung gekommen sei, führte die Abteilung für Wirtschaftsdelikte der Basler Staatsanwaltschaft Ermittlungen durch. Es wurde festgestellt, dass der 62-jährige Buchhalter des Antikenmuseums und der Stiftung zur Förderung des Antikenmuseums Basel gewerbsmässigen Betrug und mehrfache Urkundenfälschung durchgeführt hat. Der Beschuldigte arbeitete als freier Mitarbeiter für die Stiftung zur Förderung des Antikenmuseums Basel und das Antikenmuseum und war alleine zuständig für die Buchhaltung. Um die drohende Zahlungsunfähigkeit einer Sportzeitschrift abzuwenden, bei welcher sein Sohn als Chefredaktor tätig war, bezahlte er während eines Jahres Rechnungen der Sportzeitschrift in einer Gesamthöhe von über CHF 1,6 Mio. Franken zu Lasten des Basler Antikenmuseums und der Stiftung zur Förderung des Antikenmuseums bzw. der Finanzverwaltung des Kantons Basel-Stadt.

Tempokontrollen zeigen Wirkung

BASEL. Die Kantonspolizei Basel-Stadt hat im vergangenen Jahr mit 649 die Zahl der Radarkontrollen gegenüber dem Vorjahr um fast um die Hälfte erhöht. Gemessen wurde dabei die Geschwindigkeit von insgesamt fast vier Millionen Fahrzeugen, wovon 27.780  zu schnell führen, was mit 853 (Vorjahr 720) Verzeigungen und 26.910 (Vorjahr 17.089) Bussen geahndet wurde. Dies entspricht einer Übertretungsquote von 0,7 Prozent. Die gezielte Prävention und Aufklärung sowie verstärkte Tempokontrollen zeigten also ihre Wirkung. Speziell in den vergangenen Jahren reduzierte sich die Übertretungsquote in den Tempo 30-Zonen.

Podiumsveranstaltung in Bern

BASEL. In Bern wurde am 15. Januar 2003 unter dem Titel „Die Universität Basel im schweizerischen Hochschulgefüge“, die vierte Basler Veranstaltung in der Reihe Bundesthemen im Gespräch durchgeführt. Die Podiumsveranstaltung zur schweizerischen Hochschulpolitik, die auf Einladung des Regierungsrates durchgeführt wurde, zeigte eine weitgehend übereinstimmende Beurteilung der Universität und ihrer Entwicklungsperspektiven durch die Universität, die Trägerkantone und den Bund. Die Universität Basel ist in der Schweiz, aber auch international gut positioniert.

Kontrolle durch die Kantonspolizei

BASEL. Am Donnerstagabend führte die Kantonspolizei in den Lokalen Bar Bermuda und Restaurant Bäckerstübli an der Webergasse gleichzeitig, eine Kontrolle durch. Schwergewicht dieser Kontrolle war illegaler Aufenthalt und verbotene Arbeitsaufnahme. Drei Südamerikanerinnen und eine Nigerianerin wurden festgenommen. Es erfolgten auch zwei Passnahmen; deren Besitzerinnen werden in den nächsten Tagen zwecks Klärung ihres Aufenthaltstatus von den Einwohnerdiensten vorgeladen. Zwei weitere Frauen, die zur Fahndung ausgeschrieben waren, konnten nach Bezahlung ihrer Bussen entlassen werden.

Weko rügt Graubünden Fahrschulwesen

CHUR. Die Fahrlehrer im Kanton Graubünden stimmen die Höhe der Preise für Fahrlektionen und Verkehrskundeunterricht untereinander ab und beeinträchtigen somit erheblich den Wettbewerb. Dies hat die Wettbewerbskommission (Weko) in ihrer Sitzung vom 6. Januar 2003 festgestellt. Die Verfahren der meisten betroffenen Fahrlehrer konnte einvernehmlich erledigt werden, weil diese sich verpflichtet haben, das beanstandete Verhalten aufzugeben. Ein eigentliches Verbot musste daher die Weko nur gegenüber denjenigen Fahrlehrern aussprechen, welche sich der einvernehmlichen Regelung nicht angeschlossen hatten. Obwohl die Autofahrlehrerverbande des Kantons Graubünden und des Fürstentums Lichtenstein (AVGL) seit 1998 offiziell keine Tarifempfehlung mehr abgibt, haben die Untersuchungen der Weko ergeben, dass die Mehrheit der AVGL nach wie vor den ehemals empfohlenen Preis befolgt. Die Weko hat in seiner Bekanntmachung aus dem Jahr 1998 festgehalten, dass Kalkulationshilfen nicht zulässig sind, wenn sie, wie das vorliegend der Fall war, eines zum voraus bestimmten Preises führen. Im Mai 2000 ist die Weko bereits gegen die freiburgischen Fahrlehrer wegen dem gleichen Problem vorgegangen.  

 

 

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