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Kantonale
Akutspitäler werden selbstständig
Die
Gesetzesvorlagen für die Verselbständigung des Universitätsspitals Zürich
sowie des Kantonsspitals Winterthur wurden zu Händen des Kantonsrates
verabschiedet.
ZÜRICH. Im Juli 2001 hat der Regierungsrat im Rahmen der umfassenden
Verwaltungsreform des Kantons Zürich entschieden, dass das Universitätsspital
Zürich (USZ) und das Kantonsspital Winterthur (KSW) in selbständige,
öffentlichrechtliche Anstalten umgewandelt werden. Die wesentlichen
Eigenschaften der beiden zukünftigen Anstalten wurden in einem zweiten
Schritt im Februar 2002 festgelegt. Auf diese Grundlagen wurden nun zwei
Gesetzesvorlagen, als rechtliche Grundlage, für die Verselbständigung
der beiden Spitäler beschlossen.
Mit
den Gesetzesvorlagen werden klare Zuständigkeitsregelung auf der
betrieblichen Ebene, mehr Handlungsspielraum und Verantwortung eingeräumt.
Verträge können abgeschlossen werden und ein eigenes Vermögen
besteht, zulässig sind auch unternehmerische Tätigkeiten ausserhalb
der staatlichen Leistungsaufträge. Damit die beiden Anstalten zur
Finanzierung ein Grundkapital haben, werden sie seitens des
Regierungsrates schrittweise bis zu einer maximalen Höhe von fünfzig
Millionen Franken für das Universitätsspital Zürich und zwanzig
Millionen Franken für das Kantonsspital Winterthur ausgestattet. Die
Aufbauorganisation können die Anstalten weitgehend selbstständig
festlegen und zukünftigen Entwicklungen anpassen.
In
den Gesetzesvorlagen ist auch geregelt, dass der Kanton auch ohne eigene
Akutspitäler nach wie vor die Verantwortung für die Sicherstellung der
Gesundheitsversorgung trägt. Aus diesem Grund sind neben der Übertragung
von Kompetenzen auf die Anstalten auch griffige politische Aufsichts-
und Steuerungsinstrumente vorgesehen. Hiervon besonders hervorzuheben
ist, dass der Regierungsrat für die obersten Anstaltsorgane sowie
Genehmigungsvorbehalte für einzelne Geschäfte und Reglemente wie das
Spitalstatut, das Finanzreglement und das Personalreglement, die
Wahlkompetenz hat.
Feuerwehr
Basel - 4.551 Einsatzfälle
BASEL. Im vergangenen Jahr wurde die Feuerwehr Basel 4.551 Mal alarmiert.
Es kam zu keinen aussergewöhnlichen Einsätzen, Grossbränden oder gar
Katastrophen. Sie hatte aber gewohnt viel zu tun. Alleine die
Berufsfeuerwehr hatte 2.492, oder täglich fast sieben Ereignisse zu bewältigen.
Die Feuerwehr Basel, bestehend aus der Berufsfeuerwehr, den Bezirks- und
den Werkfeuerwehren, wurde im vergangenen Jahr mehr als 12 Mal täglich
alarmiert. Inbegriffen sind die Einsätze im Ausland und auch die 52 im
Rahmen der kantonalen Nachbarhilfe im Baselbiet geleisteten Unterstützungseinsätze.
Ein Grossteil der Alarmierungen lösten wie in den Vorjahren
Barndmelderanlagen aus, die zu „scharf“ eingestellt waren und in 782
Fällen Feuer meldeten, wo keines war. In 98 Fällen zeigten die Anlagen
aber echtes Feuer an. Insgesamt brannte es im vergangenen Jahr 231 Mal.
86 Wohnungsbrände verzeichnete die Statistik, dazu 13 Dachstock- und
Kellerbrände und unter anderem auch 65 Abfallbrände, die aus
Unachtsamkeit entstanden oder auch absichtlich gelegt worden waren. 379
Mal wurde die Feuerwehr letztes Jahr zur Vernichtung von Wespennestern
und zum Einfangen schwärmender Bienenvölkerung gerufen.
Ehemaliger
Antikenmuseumsbuchalter angeklagt
BASEL. Wegen mehrfachem gewerbsmässigem Betrug und mehrfacher Urkundenfälschung
wurde gegen den ehemaligen Buchhalter des Antikenmuseums Anklage
erhoben. Nachdem im September 2001 der Buchhalter des Antikenmuseums der
Finanzkontrolle kurz vor einer Kontrolle mitteilte, dass es zu Unregelmässigkeiten
in der Buchhaltung gekommen sei, führte die Abteilung für
Wirtschaftsdelikte der Basler Staatsanwaltschaft Ermittlungen durch. Es
wurde festgestellt, dass der 62-jährige Buchhalter des Antikenmuseums
und der Stiftung zur Förderung des Antikenmuseums Basel gewerbsmässigen
Betrug und mehrfache Urkundenfälschung durchgeführt hat. Der
Beschuldigte arbeitete als freier Mitarbeiter für die Stiftung zur Förderung
des Antikenmuseums Basel und das Antikenmuseum und war alleine zuständig
für die Buchhaltung. Um die drohende Zahlungsunfähigkeit einer
Sportzeitschrift abzuwenden, bei welcher sein Sohn als Chefredaktor tätig
war, bezahlte er während eines Jahres Rechnungen der Sportzeitschrift
in einer Gesamthöhe von über CHF 1,6 Mio. Franken zu Lasten des Basler
Antikenmuseums und der Stiftung zur Förderung des Antikenmuseums bzw.
der Finanzverwaltung des Kantons Basel-Stadt.
Tempokontrollen
zeigen Wirkung
BASEL. Die Kantonspolizei Basel-Stadt hat im vergangenen Jahr mit 649 die
Zahl der Radarkontrollen gegenüber dem Vorjahr um fast um die Hälfte
erhöht. Gemessen wurde dabei die Geschwindigkeit von insgesamt fast
vier Millionen Fahrzeugen, wovon 27.780
zu schnell führen, was mit 853 (Vorjahr 720) Verzeigungen und
26.910 (Vorjahr 17.089) Bussen geahndet wurde. Dies entspricht einer Übertretungsquote
von 0,7 Prozent. Die gezielte Prävention und Aufklärung sowie verstärkte
Tempokontrollen zeigten also ihre Wirkung. Speziell in den vergangenen
Jahren reduzierte sich die Übertretungsquote in den Tempo 30-Zonen.
Podiumsveranstaltung
in Bern
BASEL. In Bern wurde am 15. Januar 2003 unter dem Titel „Die Universität
Basel im schweizerischen Hochschulgefüge“, die vierte Basler
Veranstaltung in der Reihe Bundesthemen im Gespräch durchgeführt. Die
Podiumsveranstaltung zur schweizerischen Hochschulpolitik, die auf
Einladung des Regierungsrates durchgeführt wurde, zeigte eine
weitgehend übereinstimmende Beurteilung der Universität und ihrer
Entwicklungsperspektiven durch die Universität, die Trägerkantone und
den Bund. Die Universität Basel ist in der Schweiz, aber auch
international gut positioniert.
Kontrolle
durch die Kantonspolizei
BASEL. Am Donnerstagabend führte die Kantonspolizei in den Lokalen Bar
Bermuda und Restaurant Bäckerstübli an der Webergasse gleichzeitig,
eine Kontrolle durch. Schwergewicht dieser Kontrolle war illegaler
Aufenthalt und verbotene Arbeitsaufnahme. Drei Südamerikanerinnen und
eine Nigerianerin wurden festgenommen. Es erfolgten auch zwei
Passnahmen; deren Besitzerinnen werden in den nächsten Tagen zwecks Klärung
ihres Aufenthaltstatus von den Einwohnerdiensten vorgeladen. Zwei
weitere Frauen, die zur Fahndung ausgeschrieben waren, konnten nach
Bezahlung ihrer Bussen entlassen werden.
Weko
rügt Graubünden Fahrschulwesen
CHUR. Die Fahrlehrer im Kanton Graubünden stimmen die Höhe der Preise für
Fahrlektionen und Verkehrskundeunterricht untereinander ab und beeinträchtigen
somit erheblich den Wettbewerb. Dies hat die Wettbewerbskommission
(Weko) in ihrer Sitzung vom 6. Januar 2003 festgestellt. Die Verfahren
der meisten betroffenen Fahrlehrer konnte einvernehmlich erledigt
werden, weil diese sich verpflichtet haben, das beanstandete Verhalten
aufzugeben. Ein eigentliches Verbot musste daher die Weko nur gegenüber
denjenigen Fahrlehrern aussprechen, welche sich der einvernehmlichen
Regelung nicht angeschlossen hatten. Obwohl die Autofahrlehrerverbande
des Kantons Graubünden und des Fürstentums Lichtenstein (AVGL) seit
1998 offiziell keine Tarifempfehlung mehr abgibt, haben die
Untersuchungen der Weko ergeben, dass die Mehrheit der AVGL nach wie vor
den ehemals empfohlenen Preis befolgt. Die Weko hat in seiner
Bekanntmachung aus dem Jahr 1998 festgehalten, dass Kalkulationshilfen
nicht zulässig sind, wenn sie, wie das vorliegend der Fall war, eines
zum voraus bestimmten Preises führen. Im Mai 2000 ist die Weko bereits
gegen die freiburgischen Fahrlehrer wegen dem gleichen Problem
vorgegangen.
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