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Rekurs
gescheitert
BERN.
Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern ist in ihrem
Entscheid zum Schluss gekommen, dass Oberärzte und Oberärztinnen,
soweit sie nicht die Funktion von leitenden Ärzten ausüben, in
staatlich subventionierten privaten Spitälern gemäss
Arbeitsgesetz keine höheren leitenden Angestellten sind. Dies
hatte die Direktion aufgrund eines Rekurses zu entscheiden. Dass
die leitenden Ärztinnen und Ärzte als höhere leitende
Angestellte nicht dem Arbeitsgesetz unterstehen und mehr als 50
Stunden in der Woche arbeiten dürfen, bleibt somit. Als höhere
leitende Angestellte sind sie einzustufen, weil sie ein Abklärungs-
und Behandlungsteam führen und für dessen Leistungen
medizinisch und betriebswirtschaftlich verantwortlich sind.
Zudem verfügen sie über Kompetenzen im Personalbereich, tragen
die Verantwortung für die Zielerreichung und das Budget ihres
Betriebes und haben so einen entscheidendenden Einfluss auf die
nachhaltige Entwicklung ihres Spitals. Auch wenn die Oberärztinnen
und –ärzte hochqualifizierte Berufsleute sind, können sie
nicht als höhere leitende Angestellte im Sinne des
Arbeitsgesetzes betrachtet werden und ihre Honorarberechtigung
ist dementsprechend nicht an eine Leitungsfunktion und die
entsprechende Verantwortung anzuknüpfen.
Informationstafeln
ZÜRICH.
Im Naturschutzgebiet Drumlinlandschaft Zürcher Oberland hat die
Fachstelle Naturschutz Kanton Zürich acht neue
Informationstafeln aufgestellt. Sie informieren über die
Kostbarkeiten in dieser von Mooren geprägten Landschaft und
machen darauf aufmerksam, die Natur zu respektieren. Die
Drumlinlandschaft Zürcher Oberland gehört zu den grössten,
wichtigsten und schönsten Feuchtgebieten im Kanton Zürich. Im
Gebiet kommen neben Orchideen, Schmetterlingen und Vögeln rund
40 Libellenarten vor, das entspricht der Hälfte der in der
Schweiz heimischen Arten.
Teilplanauflage
des LESP-Entwurfes
Das
Baudepartement führt im Auftrag der Kommission eine nochmalige
Teilplanauflage zur Bereinigung des Lärmempfindlichkeitsstufenplan
(LESP) Entwurfes durch.
BASEL.
Das Bundesgesetz über den Umweltschutz und die eidgenössische
Lärmschutz-Verordnung verlangen, dass den Nutzungszonen im
Zonenplan unterschiedliche Empfindlichkeitsstufen bezüglich Lärm
zugeordnet werden. Damit wird definiert, wie viel Lärm an einem
lärmempfindlichen Ort durch ortsfeste Einrichtungen höchstens
zu tolerieren ist. Es bestehen, je nach Situation, verschiedene
Anforderungen, die zur Gewährleistung der Einhaltung
entsprechender Belastungsgrenzwerte nötig sind. Diese
Anforderungen kommen dann zu Stande, wenn lärmerzeugende
Anlagen oder lärmempfindliche Räume neu erstellt oder
wesentlich geändert werden oder wenn ortsfeste Anlagen, die übermässigen
Lärm verursachen, zu sanieren sind.
In
den Jahren 1997 und 1998 wurden nacheinander zwei Entwürfe
eines Lärmempfindlichkeitsstufenplanes der Stadt Basel (LESP)
öffentlich aufgelegt. 1999 wurden einzelne Gebiete, unter Berücksichtigung
von Eingaben Betroffener und Interessierter, neu aufgelegt. Der
Regierungsrat genehmigte den Ratschlag zum LESP im Dezember 2001
zur Weiterleitung an den Grossen Rat. Dieser überwies die
Vorlage an die von Bernhard Christ präsidierte Bau- und
Raumplanungskommission.
Die
dem Plan zugrunde liegenden Planungsgrundsätze der
Blockeinstufung und Strassenbehandlung wurde als zweckmässig
befunden; grundsätzliche Änderungsanträge zur
Regierungsvorlage wurden in der Grossratskommission nicht
gestellt. Die Kommission sieht jedoch einzelne Entwurfsänderungen
vor, die mit der Gutheissung von Einsprachen mit geänderten räumlichen
Verhältnissen, mit der Kenntnis neuer Daten oder mit
politischen Gesamtbeurteilung begründet sind. Das
Baudepartement führt im Auftrag der Bau- und
Raumplanungskommission vom 27. Januar bis 25. Februar nochmals
eine Teilplanauflage durch, die nötig ist. Die Entwurfsänderungen
werden zugunsten der Wohnqualität beantragt und betreffen unter
anderem die Quartiere Gundeldingen und St. Johann. Dem Grossen
Rat wird die Kommission nach Abschluss ihre
Einsprachenbehandlung im Anschluss an die Teilplanauflage ihren
Bericht mit ihren Anträgen unterbreiten.
Für
den LESP wurden 37 Entwurfsvarianten studiert. Auf dem
Hintergrund von zehn Jahren Vollzugspraxis und unter Berücksichtigung
der zahlreichen Anregungen von Betroffenen und Interessierten trägt
der LESP den Bedürfnissen der Stadt Basel nunmehr sehr
differenziert Rechnung. Er ist auf den Zonenplan, auf den
Bestand an Wohn- und Arbeitsnutzungen, auf den Wohnanteilplan
und auf weitere Informationen und Ziele ausgerichtet. Da er die
Standortbedingungen bei zukünftigen Nutzungsänderungen
beeinflusst, wurde auf die zweckmässige Verteilung der
Empfindlichkeitsstufen, das heisst auf die verträgliche
Nachbarschaft von Wohn-, Misch- und Arbeitsnutzungen Wert
gelegt. Die LESP ist auch auf den bestehenden Strassenverkehr
und auf die langfristige Verkehrsplanung sowie den Bedürfnissen
des Gewerbes, abgestimmt.
Aargau
auf dem Weg zum Dienstleistungskanton
Aus
der neusten Betriebszählung geht hervor, dass der ehemalige
Industriekanton Aargau immer mehr zum Dienstleistungskanton
wird. Auf dem Vormarsch sind Teilzeitstellen.
AARAU.
Eine Erhebung der Arbeitsstätten und Beschäftigten wurde per
28. September 2001 vom Bundesamt für Statistik bei allen
Industrie- und Dienstleistungsbetrieben der Schweiz durchgeführt.
Die Publikationen, die daraus resultierten, sind veröffentlicht
worden und beim Kantonalen Statistischen Amt zu beziehen.
Die
gesamtschweizerische Strukturverschiebung zeichnete sich im
Kanton Aargau, der früher als ausgesprochener Industriekanton
bekannt war, verstärkt ab. Mit einem Anteil von 49,4 Prozent
bei dem zweiten Sektor Industrie und einem Anteil von 50,6
Prozent bei dem dritten Sektor Dienstleistungen hielten sie sich
im Jahre 1985 die Waage. Im Jahr 2001 arbeiteten 6 von 10 Beschäftigten
im Sektor Dienstleistungen, der Anteil ist also um mehr als 10
Prozent gestiegen. Der Kanton Aargau liegt damit aber immer noch
deutlich unter dem gesamtschweizerischen Mittel, das 71,7
Prozent beträgt.
Als
Wachstumsbranchen erwiesen sich im Dienstleistungssektor unter
anderem die Informatikdienste (+ 51,9 Prozent), das
Immobilienwesen (+ 45,9 Prozent) und die Nachrichtenübermittlung
(+ 36,4 Prozent). Im Industriesektor erzielte der Bereich des
Recyclings prozentual einen deutlichen Gewinn an Arbeitsplätzen
mit einem Zuwachs von 125 Stellen, das sind wiederum 46,6
Prozent. Die Tabakverarbeitung (19,8 Prozent), das Textilgewerbe
(27,5 Prozent) und die Herstellung von Bekleidung und Pelzwaren
(19,7 Prozent) mussten erhebliche Einbussen hinnehmen. Alle drei
Branchen verzeichneten bereits in den früheren Jahren starke
Verluste.
Die
Teilzeitbeschäftigung, die eine traditionell weibliche Domäne
geblieben ist, verzeichnete auch zwischen 1998 und 2001
vermehrte Tendenz. Die Entwicklung im Bereich der
Teilzeitstellen hat zur Folge, dass sich ihr Anteil am gesamten
Stellenbestand von 17,5 Prozent auf 26,9 Prozent erhöht hat.
Damit ging im Jahr 2001 ein Viertel aller Erwerbstätigen einer
Teilzeitbeschäftigung nach.
Gemeinsame
Sitzungen beider Basel
BASEL/LIESTAL.
Eine gemeinsame Regierungsratssitzung haben die Regierungen der
Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, in der Gemeinde
Reinach, abgehalten. Am 21. Januar 2003 wurde der Universitätsvertrag,
die Fachhochschule Nordwestschweiz, die Fachhochschule für Pädagogik
und Soziale Arbeit, die Mitwirkung der Parlamente bei
gemeinsamen Geschäften, die Drogenpolitik, die Erhöhung der
Kinder- und Ausbildungszulagen per 2003, der Luftreinhalteplan
und der Schlussbericht und die Abrechnung zu Basel 2001 sowie
die Expo02 besprochen.
Neue
Systeme im Auhafen Muttenz
LIESTAL.
Einen Verpflichtungskredit von 9,2 Millionen Franken bewilligte
der Landrat am 29. April 1999 für den Bau eines umfassenden
Entwässerungs- und Havariesystems im Auhafen Muttenz. Nach rund
2,5 Jahre Bauzeit steht das Werk heute kurz vor der Vollendung.
Kernstück des neuen Abwassersystems ist ein riesiger Ölabscheider,
der bei allfälligen Havarien und Transportunfällen den Rhein
vor einer Verschmutzung schützen soll. Vor der Inbetriebnahme
hat der Regierungsrat heute die Verordnung erlassen, welche die
rechtliche Grundlage für die Beiträge der Hafenwirtschaft
bildet.
15
Jahre für 21-jährigen Mörder
RHONE.
Ein Schwurgericht im französischen Rhone hat den mittlerweile
21-jährigen Mörder eines Schweizer Zöllners zu 15 Jahren Gefängnis
verurteilt. 1999 verfolgte eine Zollstreife den jungen Mann,
weil er mit einem gestohlenen Lieferwagen eine grenznahe Strasse
befuhr. Der Beamte, der vor Ort starb, wurde beim Durchbrechen
einer Barriere, durch Rammung des Zollfahrzeugs, 40 m lang
mitgeschleppt.
Effiziente
Energienutzung durch Isolation
BASEL.
Durch die Isolation von Decken, Warmwasserleitungen und
Heizungsröhren sollen in Kellern von Wohn- und Gewerbebauten
unnötige Wärmeverluste verhindert werden. Die Aktion „Der
bessere Keller“, die das Ziel hat Energie effizienter zu
nutzen oder einzusparen, wurde von dem Amt für Umwelt und
Energie des Kantons Basel-Stadt und dem Verband Basler
Isolierfirmen, am 22. Januar, an der Swissbau, gestartet.
Änderung
des Steuergesetzes
LIESTAL.
Der Baselbieter Regierungsrat schickt einen Entwurf zur Änderung
des Steuergesetzes in die Vernehmlassung. Mit dieser Änderung
soll definitiv eine kundenfreundliche Verzugszinsregelung ins
Gesetz übernommen werden, die bereits seit dem Steuerjahr 2001
als Übergangslösung praktiziert wird. Neu sollen Verzugszinsen
nur dann belastet werden, wenn die Steuerrechnung nicht fristgemäss
bezahlt worden ist. Die
vom Regierungsrat vorgeschlagene Gesetzänderung sieht vor, dass
die Steuerverwaltung als erweiterte Dienstleistung künftig
allen Kunden eine Vorausrechnung zustellt. Da diese
Vorausrechnung auf zwei Jahre alten oder provisorisch
ermittelten Steuerfaktoren beruht, entspricht der zu bezahlende
Betrag oft nicht der definitiven Steuerrechnung. Wenn der Kunde
nun die mit der Vorausrechnung geforderte Steuer innert Frist
bezahlt, soll kein Verzugszins mehr belastet werden. Dies soll
auch dann gelten, wenn aufgrund der definitiven Veranlagung ein
höherer Steuerbetrag in Rechnung gestellt wird. Auch in diesem
Fall soll nur ein Verzugszins verlangt werden können, wenn der
Mehrbetrag nicht innert 30 Tagen bezahlt wird.
Gewinneinbruch
bei Lonza
BASEL.
Einen Rückgang des Reingewinns um 45 Prozent auf 221 Mio.
Franken meldet die Lonza Group. Das Betriebsergebnis sank um 44
Prozent auf 302 Mio. Franken. Der Nettoumsatz stieg um 0,6
Prozent auf 2,54 Mrd. Franken. Die Dividende soll nach dem
Vorschlag des Verwaltungsrates unverändert bei 1.90 Fr. pro
Aktie bleiben. Laut einem Lonza-Communiqué stagnierte das
traditionelle Chemiegeschäft, zulegen konnte man jedoch bei der
Biotechnologie.
Die
erste DMS-3 Diplomierung im 2004
AARAU
- Bereits im März 2001 stimmte
der Grosse Rat der Verlängerung der DMS von zwei auf drei Jahre
zu. Daher wird seit dem Schuljahr 2001/02 an den aargauischen
Diplommittelschulen in Aargau und Wettingen der neue dreijährige
Lehrgang angeboten. Die ersten DMS-3 Schülerinnen und Schüler
werden im 2004 diplomiert werden. In den Schuljahren 2001/02 und
2002/03 übernimmt der Kanton Aargau das Schulgeld für den
Besuch der dritten DMS-Klasse ausserhalb des Kantons.
Alterspflege
belastet Gesundheitswesen
LUZERN.
Am Donnerstag, 15. Mai 2003, findet im Kongresshaus Zürich die
Fachtagung des 5. Schweizerischen Forums der Krankenversicherung
statt. Bei Heim und
Spitalpflege stellt sich die Frage wie die Alterspflege zu
finanzieren ist. Das Forum der Krankensversicherung widmet sich
diesem Thema. Ziel ist eine Plattform zu bieten, auf welcher die
verschiedenen Interessengruppen im Gesundheitswesen ihre
Vorstellungen zur Entwicklung der Gesundheitskosten,
insbesondere bei der Alterspflege, darlegen sollen.
Neue
Markierungen rechtskräftig geworden
AARAU.
Entsprechend dem Beschluss des Regierungsrates werden an allen
vom damaligen Beschwerdeverfahren betroffenen Kreuzungen, wo
Stopp oder Kein Vortritt Signalisationen aufgehoben werden, die
neuesten Rechtsvortritt-Signalisationen markiert werden. Im
Bereich der Schulanlagen wird zusätzlich zur
Rechtsvortritt-Markierung das Signal Schulkinder aufgemalt und
an diversen Orten wird die Markierung 30 auf dem Strassenboden
aufgebracht werden. Die Umsetzung des Beschlusses ist vorgesehen
im März 2003.
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