Spitalfinanzierung - „Nur ein Ja bringt uns weiter“

AARAU. Am 9. Februar 2003 wird über das Bundesgesetz über die Anpassung der Kantonsbeiträge für die interkantonalen stationären Behandlungen abgestimmt.

Meldestelle Kinderpornographie eingerichtet

LIESTAL. Der Bund betreibt seit dem 1. Januar 2003 in Zusammenarbeit mit fast allen Kantonen eine spezifische, mit acht Personen dotierte Fachstelle.

Wunsch der Online-Dienstleistungen

BASEL. Gemäss einer Umfrage wünscht die Kundschaft der Basler Verwaltung deutlich mehr Möglichkeiten für die online -Abwicklung von Verwaltungsgeschäften.

Private Tax 2002

ZÜRICH. Die CD-ROM „Private Tax 2002“ enthält eine ausführliche multimediale Einführung, eine Online-Wegleitung und die Möglichkeit zur Steuerberechnung.

 

 

 

 
 

 

 

 

 
 
 
 

24. Januar 2003

Spitalfinanzierung - „Nur ein Ja bringt uns weiter“

AARAU. Am 9. Februar 2003 wird über das Bundesgesetz über die Anpassung der Kantonsbeiträge für die interkantonalen stationären Behandlungen abgestimmt. Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Aargau empfiehlt die Grossrätliche Gesundheitskommission ein Ja für eine gesunde Spitalfinanzierung. Eine Verwerfung des Anpassungsgesetztes an der Urne hätte die sofortige Zahlung des gesamten Beitrages der Kantone zur Folge. Für den Kanton Aargau und für die Aargauer Gemeinden würde das im Jahr 2003 Mehrkosten von 27 Millionen Franken bedeuten. Es müsste mit massiven Sparmassnahmen und Steuererhöhungen gerechnet werden. Bei einer Ablehnung der Vorlage gäbe es somit wenig Gewinner, dafür viele Verlierer. Das Gesetz bewirkt für die Grundversicherten keine Entlastung ihrer Prämien. Allerdings müssten auch sie als Steuerzahler bei einem Nein mit höheren Belastungen rechnen. Krankenversicherer und Kantone würden sich erneut über den Umfang der anrechenbaren Kosten, an denen sich die öffentliche Hand zu beteiligen hätte, streiten, und die offenen Rechnungen der Spitäler würden weiterhin verzögert bezahlt. Die Vorlage nützt allen Versicherten und bringt Ordnung in die Spitalfinanzierung.

Meldestelle Kinderpornographie eingerichtet

LIESTAL. Der Bund betreibt seit dem 1. Januar 2003 in Zusammenarbeit mit fast allen Kantonen eine spezifische, mit acht Personen dotierte Fachstelle. In Baselland wurde aufgrund eines parlamentarischen Vorstosses von Landrätin Sabine Pegoraro eine Meldestelle Kinderpornographie eingerichtet. Auf der Internet-Homepage des Kantons www.bl.ch ist seit dem 15 Januar 2003 ein spezieller Button eingerichtet. Via der Polizei-Homepage www.polizei.bl.ch ist der Zugriff auch möglich. Die Meldestelle kann anonym oder mit Namensnennung wie folgt erreicht werden:

Telephonisch: Telefonnummer 061 926 30 33

Oder per E-Mail: meldestelle.kinderpornographie@pol.bl.ch

Oder per Post: Meldestelle Kinderpornographie, Polizei Basel-Landschaft, HA Kriminalitätsbekämpfung, Rheinstrasse 25, 4410 Liestal

Die Hinweise werden von den Spezialisten der Polizei Basel-Landschaft selbst verfolgt oder fallspezifisch an den Bund weitergeleitet.

Die Produktion und der Handel, aber auch der Konsum von Bildern mit kinderpornographischen Inhalten sind schreckliche Straftaten. Nicht zuletzt im letzten Herbst hat der Regierungsrat im Zusammenhang  mit der Aktion Genesis seine tiefe Abscheu bekundet. Die Behörden wollen alles unternehmen, um diese Verbrechen zu bekämpfen.

Wunsch der Online-Dienstleistungen

BASEL. Gemäss einer Umfrage wünscht die Kundschaft der Basler Verwaltung deutlich mehr Möglichkeiten für die online -Abwicklung von Verwaltungsgeschäften. Die Auswertungen liegen nun vor:

38 online-Dienstleistungen werden angeboten. Über 50% davon wurden als sehr nützlich betrachtet, 97% als nützlich. Vor allem Geschäfte, die aus Sicht der Kundinnen und Kunden einfach alltäglich sind, werden bevorzugt. Zum Beispiel Meldungen einer Adressänderung, Registerauskünfte oder die Steuererklärung. Eher weniger nachgefragt werden Geschäfte, die in irgendeiner Hinsicht als heikel gelten. Zum Beispiel Einbürgerungen, Gerichtsklagen oder die Trauung. Mit dem heutigen Angebot sind 53% der Antworten „ziemlich zufrieden“. Vor allem online-Dienstleistungen und die Übersichtlichkeit des bestehenden Angebots werden vermisst.

Um sichere online-Dienstleistungen zu ermöglichen, sind bedeutende Vorinvestitionen in die Informatik nötig. Gleichzeitig muss auch das bestehende Angebot noch besser vernetzt werden. Um diese Ziele zu erreichen, sind bereits einige Projekte gestartet, bzw. stehen in der Realisierung. Die Präsentation mit den wichtigsten Ergebnissen finden sie unter www.e-gov-bs.ch/umfrage-praesentation.pdf .

Private Tax 2002

ZÜRICH. Die CD-ROM „Private Tax 2002“ enthält eine ausführliche multimediale Einführung, eine Online-Wegleitung und die Möglichkeit zur Steuerberechnung. Ab heute kann bei jedem Gemeindesteueramt im Kanton Zürich die aktualisierte CD-ROM zum Preis von 15 Franken, für das Ausfüllen der Steuererklärung 2002, bezogen werden. Sie kann auch bei der Kantonalen Drucksachen- und Materialzentrale Zürich, Räffelstrasse 32, 8090 Zürich, zum Preis von 20 Franken bestellt werden (Tel.: 01 468 68 88, Fax 01 468 68 77; E-Mail info@kdmz.zh.ch; Online-Shop www.kdmz.zh.ch.

 

 

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