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USA
und Schweiz einigen sich
BERN. Die Schweiz und die USA haben nach drei Gesprächsrunden eine
Vereinbarung abgeschlossen. Die Vereinbarung handelt über die
Interpretation der Bestimmung des schweizerisch-amerikanischen
Doppelbestreuungsabkommens betreffend der Amtshilfe. Dabei wird das
Prinzip der doppelten Strafbarkeit materiell gewahrt. Mit dieser
Vereinbarung wird der Inhalt des bisherigen Doppelbestreuungsabkommen präzisiert
und die langjährige gute Zusammenarbeit der beiden Länder auf diesem
Gebiet weiter vertieft. Auslöser für die Gespräche war das im Februar
2002 vom damaligen US-Finanzminister Paul O’Neill gestellte Begehren
um Revision der betreffenden Bestimmung im schweizerisch-amerikanischen
Doppelbesteuerungsabkommen vom 2. Oktober 1996. Das
Doppelbestreuungsabkommen sieht vor, dass die Staaten untereinander
diejenigen Auskünfte austauschen, die notwendig sind für die Durchführung
der Bestimmungen des Abkommens oder für die Verhütung von
Betrugsdelikten und dergleichen im Zusammenhang mit einer unter das
Abkommen fallenden Steuer. Nach diesem Konzept leistet die Schweiz
Amtshilfe auch für Taten, die im schweizerischen Veranlagungsverfahren
nicht begangen werden können, aber den gleichen Unrechtsgehalt haben
wie dies bei der Begehung von Abgabebetrug der Fall ist.
Terrorkonflikt
ohne Gewalt lösen?
Bundesrätin
Ruth Metzler empfing den US-Justizminister zu einem Arbeitsbesuch im
Bundeshaus. Die Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung sowie der
drohende Irak Krieg waren Hauptthemen.
BERN. Am Freitag, den 24.01.03, hat Bundesrätin Ruth Metzler den
US-Justizminister John Ashcroft zu einem Arbeitsbesuch im Bundeshaus
empfangen. Hauptgrund seiner Anwesenheit in der Schweiz war das WEF in
Davos. Dass die Bedrohung durch terroristische Aktivitäten nach wie vor
vorhanden ist und sich überall manifestieren kann, waren sich Metzler
und ihr amerikanischer Amtskollege einig. Vorfälle in Bali und Kenia
zeigten dies. Die internationale Zusammenarbeit soll als Schlüssel zur
Bekämpfung des Terrorismus dienen.
Die
Wichtigkeit zwischen des schnellen gegenseitigen Austauschs von
Informationen, welcher dadurch erleichtert werde, dass man seinen
Partner kenne und in der Task Force des anderen Landes direkt
mitarbeiten könne, wurden betont.
Die
wichtige Rolle der Bekämpfung der Terrorfinanzierung, bei der die USA
ihre Anstrengungen verstärkt haben, wurde zudem auch unterstrichen.
Metzler versicherte, dass die Schweiz gut dafür gewappnet sei. Die
Banken würden ihre Verantwortung wahrnehmen. Das Bankgeheimnis stellt
keinerlei Hindernis für die Verfolgung dar.
Im
Zusammenhang mit der Terrorverfolgung auferlegen die USA den Schweizer
Unternehmen Pflichten, auch wenn der Bezug
zu den USA nur sehr schwach ist. So müssen Schweizer
Bankinstitute in den USA eine Korrespondenzstelle angeben, an welcher
sie belangt werden können. Amerikanische Gerichte, deren Zuständigkeit
viel eher in anderen Ländern gegeben wäre, erklären sich ebenso für
Klagen zuständig. Für Firmen und Privatpersonen in der Schweiz bringt
dies Probleme.
Zum
drohenden Irak-Krieg legte Metzler dem US-Justizminister die Position
der Schweizer Regierung das. Die Besorgnis über den drohenden Krieg und
dessen nicht abschätzbaren humanitären Konsequenzen wurden ausgedrückt.
Metzler betonte, dass jede mögliche Anstrengung unternommen werden
muss, um den Konflikt ohne Anwendung von Gewalt zu lösen.
NFA-Phase
zwei eingeleitet
Für
die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund
und Kantonen (NFA) arbeiten die Projektorgane an der Umsetzung der Ausführungsbestimmungen.
BERN. Unter der Leitung von Bundesrat Kaspar Villiger hat das neu
zusammengesetzte politische Steuerungsorgan seiner konstituierenden
Sitzungen die neuen Projektgruppen eingesetzt und den Fahrplan für die
zweite NFA-Phase verabschiedet. In einem ersten Grundsatzpaket geht es
darum, die NFA in über 20 Verfassungsbestimmungen sowie im
„Bundesgesetz über den Finanzausgleich“ zu fassen. Dieses Paket
wurde Ende 2002 im Ständerat (Erstrat) ohne Gegenstimme verabschiedet
und wird frühestens in der Sommersession vom Nationalrat behandelt.
Falls das Geschäft noch dieses Jahr parlamentarisch bereinigt werden
kann, können Volk und Stände 2004 darüber abstimmen.
In
der Botschaft für dieses NFA-Paket (1. NFA-Botschaft) werden auch schon
die inhaltlichen Leitlinien für die punktuellen Folgerevisionen von
rund zwei Dutzend weiteren Bundesgesetzen vorgegeben. Dieser zweite
Schritt ist eine Voraussetzung für die Umsetzung und für das
Inkrafttreten der NFA. Für die Vorbereitung dieses zweiten Pakets hat
der Bundesrat erneut aus Vertretern des Bundes, der Kantone und der Städte/Gemeinden
zusammengesetzte Projektorgane eingesetzt.
Aus
heutiger Sich sieht der Meilensteine Zeithorizont folgendermassen aus:
Abschluss der parlamentarischen Beratungen zur ersten NFA-Botschaft
(Verfassungsnormen und Bundesgesetz über den Finanzausgleich): Herbst /
Wintersession 2003; Volksabstimmung (obligatorisches Referendum) zu den
NFA-Verfassungsnormen (1. Botschaft): Erste Jahreshälfte 2004; Ab 2003:
Beginn der Gesetzgebungsarbeiten infolge Verfassungsänderungen und
Ausarbeitung des Vernehmlassungsberichts (zweite NFA-Botschaft): 2003
– 2004; Auswertung der Vernehmlassung und Antrag zum weiteren
Vorgehen: 2. Jahreshälfte 2004; Ausarbeitung und Verabschiedung der 2.
Botschaft und Beginn der parlamentarischen Beratung: Im Verlaufe des
Jahres 2005; Integrale Inkraftsetzung der NFA-Reform: 2007.
Laborinspektion
im Rahmen des (CWÜ)
BERN. Am 20.02.2003 bis 23.01.2003 hat ein internationales
Spezialistenteam der Organisation für das Verbot von chemischen Waffen
eine Inspektion des Labors Spiez vorgenommen. Ziel dieser
Routineinspektion war die Überprüfung der jährlichen Deklarationen,
welche das Labors Spiez gemäss dem internationalen Chemiewaffenübereinkommen
(CWÜ) zu machen hatte, sowie die Bestätigung, dass keine unerlaubten Tätigkeiten
und Lieferungen stattfanden. Die Vertragsstaaten, darunter die Schweiz,
und ihre zivilen Unternehmen sind u. a. verpflichtet, die Produktion,
die Verarbeitung und den Verbrauch von gewissen Dual-Use-Chemikalien zu
deklarieren. Diese Chemikalien haben eine gewisse Bedeutung in der
zivilen chemischen Industrie, können aber auch für die unerlaubte
Produktion von Chemiewaffen missbraucht werden. Die Deklarationen werden
von der POCW durch kurzfristig anberaumte Routine-Inspektionen
kontrolliert. In der Schweiz unterliegen das Labors Spiez und rund zehn
Betriebe der chemischen Industrie regelmässigen Inspektionen durch die
OPCW. Da die Schweiz keine chemischen Waffen besitzt, haben die
Inspektionen vor allem den Charakter einer vertrauensbildenden
Massnahme.
Untersuchungsbericht
der SAirGroup
BERN. Der Bund begrüsst die umfassende Aufarbeitung der Sachverhalte rund
um den Zusammenbruch der SAirGroup. Die Herstellung von Transparenz über
Vorgänge und Verantwortlichkeiten war schon an der ordentlichen
Generalversammlung im April 2001 ein erfolgreich vorgebrachtes Anliegen
des Bundes. Der Bericht ist eine Grundlage für die rechtliche Würdigung
der aufgezeigten Sachverhalte. Der Bericht ist eine wichtige Grundlage
zur Abklärung des Sachverhalts, befasst sich jedoch nicht mit der
rechtlichen Beurteilung.
ICT-Weiterbildung
wird unterstützt
BERN. Mit 4,1 Millionen Franken unterstützt der Bund die Weiterbildung von
Lehrpersonen im Bereich Informationen and Communication Technologies
(ICT) im Kanton Zürich. Die Bildungsdirektion hat mit der Pädagogischen
Hochschule Zürich und der Fachhochschule Aargau, Departement Pädagogik,
ein Konzept für eine ICT-Weiterbildung entwickelt. Projektpartner sind
das Zürcher Hochschulinstitut für Schulpädagogik und Fachdidaktik
sowie das „Kompetenznetz für Lehrkräfte an Gymnasien und
Berufsschulen zur Nutzung von Informations- und
Kommunikationstechnologien“.
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