USA und Schweiz einigen sich

BERN. Die Schweiz und die USA haben nach drei Gesprächsrunden eine Vereinbarung abgeschlossen.

Terrorkonflikt ohne Gewalt lösen?

BERN. Bundesrätin Ruth Metzler empfing den US-Justizminister zu einem Arbeitsbesuch im Bundeshaus. Die Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung sowie der drohende Irak Krieg waren Hauptthemen.

NFA-Phase zwei eingeleitet

BERN. Für die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA) arbeiten die Projektorgane an der Umsetzung der Ausführungsbestimmungen.

Laborinspektion im Rahmen des (CWÜ)

BERN. Am 20.02.2003 bis 23.01.2003 hat ein internationales Spezialistenteam der Organisation für das Verbot von chemischen Waffen eine Inspektion des Labors Spiez vorgenommen.

Untersuchungsbericht der SAirGroup

BERN. Der Bund begrüsst die umfassende Aufarbeitung der Sachverhalte rund um den Zusammenbruch der SAirGroup.

ICT-Weiterbildung wird unterstützt

BERN. Mit 4,1 Millionen Franken unterstützt der Bund die Weiterbildung von Lehrpersonen im Bereich Informationen and Communication Technologies (ICT) im Kanton Zürich.

27.  Januar 2003

USA und Schweiz einigen sich

BERN. Die Schweiz und die USA haben nach drei Gesprächsrunden eine Vereinbarung abgeschlossen. Die Vereinbarung handelt über die Interpretation der Bestimmung des schweizerisch-amerikanischen Doppelbestreuungsabkommens betreffend der Amtshilfe. Dabei wird das Prinzip der doppelten Strafbarkeit materiell gewahrt. Mit dieser Vereinbarung wird der Inhalt des bisherigen Doppelbestreuungsabkommen präzisiert und die langjährige gute Zusammenarbeit der beiden Länder auf diesem Gebiet weiter vertieft. Auslöser für die Gespräche war das im Februar 2002 vom damaligen US-Finanzminister Paul O’Neill gestellte Begehren um Revision der betreffenden Bestimmung im schweizerisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 2. Oktober 1996. Das Doppelbestreuungsabkommen sieht vor, dass die Staaten untereinander diejenigen Auskünfte austauschen, die notwendig sind für die Durchführung der Bestimmungen des Abkommens oder für die Verhütung von Betrugsdelikten und dergleichen im Zusammenhang mit einer unter das Abkommen fallenden Steuer. Nach diesem Konzept leistet die Schweiz Amtshilfe auch für Taten, die im schweizerischen Veranlagungsverfahren nicht begangen werden können, aber den gleichen Unrechtsgehalt haben wie dies bei der Begehung von Abgabebetrug der Fall ist.

Terrorkonflikt ohne Gewalt lösen?

Bundesrätin Ruth Metzler empfing den US-Justizminister zu einem Arbeitsbesuch im Bundeshaus. Die Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung sowie der drohende Irak Krieg waren Hauptthemen.

BERN. Am Freitag, den 24.01.03, hat Bundesrätin Ruth Metzler den US-Justizminister John Ashcroft zu einem Arbeitsbesuch im Bundeshaus empfangen. Hauptgrund seiner Anwesenheit in der Schweiz war das WEF in Davos. Dass die Bedrohung durch terroristische Aktivitäten nach wie vor vorhanden ist und sich überall manifestieren kann, waren sich Metzler und ihr amerikanischer Amtskollege einig. Vorfälle in Bali und Kenia zeigten dies. Die internationale Zusammenarbeit soll als Schlüssel zur Bekämpfung des Terrorismus dienen.

Die Wichtigkeit zwischen des schnellen gegenseitigen Austauschs von Informationen, welcher dadurch erleichtert werde, dass man seinen Partner kenne und in der Task Force des anderen Landes direkt mitarbeiten könne, wurden betont.

Die wichtige Rolle der Bekämpfung der Terrorfinanzierung, bei der die USA ihre Anstrengungen verstärkt haben, wurde zudem auch unterstrichen. Metzler versicherte, dass die Schweiz gut dafür gewappnet sei. Die Banken würden ihre Verantwortung wahrnehmen. Das Bankgeheimnis stellt keinerlei Hindernis für die Verfolgung dar.

Im Zusammenhang mit der Terrorverfolgung auferlegen die USA den Schweizer Unternehmen Pflichten, auch wenn der Bezug  zu den USA nur sehr schwach ist. So müssen Schweizer Bankinstitute in den USA eine Korrespondenzstelle angeben, an welcher sie belangt werden können. Amerikanische Gerichte, deren Zuständigkeit viel eher in anderen Ländern gegeben wäre, erklären sich ebenso für Klagen zuständig. Für Firmen und Privatpersonen in der Schweiz bringt dies Probleme.

Zum drohenden Irak-Krieg legte Metzler dem US-Justizminister die Position der Schweizer Regierung das. Die Besorgnis über den drohenden Krieg und dessen nicht abschätzbaren humanitären Konsequenzen wurden ausgedrückt. Metzler betonte, dass jede mögliche Anstrengung unternommen werden muss, um den Konflikt ohne Anwendung von Gewalt zu lösen.

NFA-Phase zwei eingeleitet

Für die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA) arbeiten die Projektorgane an der Umsetzung der Ausführungsbestimmungen.

BERN. Unter der Leitung von Bundesrat Kaspar Villiger hat das neu zusammengesetzte politische Steuerungsorgan seiner konstituierenden Sitzungen die neuen Projektgruppen eingesetzt und den Fahrplan für die zweite NFA-Phase verabschiedet. In einem ersten Grundsatzpaket geht es darum, die NFA in über 20 Verfassungsbestimmungen sowie im „Bundesgesetz über den Finanzausgleich“ zu fassen. Dieses Paket wurde Ende 2002 im Ständerat (Erstrat) ohne Gegenstimme verabschiedet und wird frühestens in der Sommersession vom Nationalrat behandelt. Falls das Geschäft noch dieses Jahr parlamentarisch bereinigt werden kann, können Volk und Stände 2004 darüber abstimmen.

In der Botschaft für dieses NFA-Paket (1. NFA-Botschaft) werden auch schon die inhaltlichen Leitlinien für die punktuellen Folgerevisionen von rund zwei Dutzend weiteren Bundesgesetzen vorgegeben. Dieser zweite Schritt ist eine Voraussetzung für die Umsetzung und für das Inkrafttreten der NFA. Für die Vorbereitung dieses zweiten Pakets hat der Bundesrat erneut aus Vertretern des Bundes, der Kantone und der Städte/Gemeinden zusammengesetzte Projektorgane eingesetzt.

Aus heutiger Sich sieht der Meilensteine Zeithorizont folgendermassen aus: Abschluss der parlamentarischen Beratungen zur ersten NFA-Botschaft (Verfassungsnormen und Bundesgesetz über den Finanzausgleich): Herbst / Wintersession 2003; Volksabstimmung (obligatorisches Referendum) zu den NFA-Verfassungsnormen (1. Botschaft): Erste Jahreshälfte 2004; Ab 2003: Beginn der Gesetzgebungsarbeiten infolge Verfassungsänderungen und Ausarbeitung des Vernehmlassungsberichts (zweite NFA-Botschaft): 2003 – 2004; Auswertung der Vernehmlassung und Antrag zum weiteren Vorgehen: 2. Jahreshälfte 2004; Ausarbeitung und Verabschiedung der 2. Botschaft und Beginn der parlamentarischen Beratung: Im Verlaufe des Jahres 2005; Integrale Inkraftsetzung der NFA-Reform: 2007.

Laborinspektion im Rahmen des (CWÜ)

BERN. Am 20.02.2003 bis 23.01.2003 hat ein internationales Spezialistenteam der Organisation für das Verbot von chemischen Waffen eine Inspektion des Labors Spiez vorgenommen. Ziel dieser Routineinspektion war die Überprüfung der jährlichen Deklarationen, welche das Labors Spiez gemäss dem internationalen Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) zu machen hatte, sowie die Bestätigung, dass keine unerlaubten Tätigkeiten und Lieferungen stattfanden. Die Vertragsstaaten, darunter die Schweiz, und ihre zivilen Unternehmen sind u. a. verpflichtet, die Produktion, die Verarbeitung und den Verbrauch von gewissen Dual-Use-Chemikalien zu deklarieren. Diese Chemikalien haben eine gewisse Bedeutung in der zivilen chemischen Industrie, können aber auch für die unerlaubte Produktion von Chemiewaffen missbraucht werden. Die Deklarationen werden von der POCW durch kurzfristig anberaumte Routine-Inspektionen kontrolliert. In der Schweiz unterliegen das Labors Spiez und rund zehn Betriebe der chemischen Industrie regelmässigen Inspektionen durch die OPCW. Da die Schweiz keine chemischen Waffen besitzt, haben die Inspektionen vor allem den Charakter einer vertrauensbildenden Massnahme.

Untersuchungsbericht der SAirGroup

BERN. Der Bund begrüsst die umfassende Aufarbeitung der Sachverhalte rund um den Zusammenbruch der SAirGroup. Die Herstellung von Transparenz über Vorgänge und Verantwortlichkeiten war schon an der ordentlichen Generalversammlung im April 2001 ein erfolgreich vorgebrachtes Anliegen des Bundes. Der Bericht ist eine Grundlage für die rechtliche Würdigung der aufgezeigten Sachverhalte. Der Bericht ist eine wichtige Grundlage zur Abklärung des Sachverhalts, befasst sich jedoch nicht mit der rechtlichen Beurteilung.

ICT-Weiterbildung wird unterstützt

BERN. Mit 4,1 Millionen Franken unterstützt der Bund die Weiterbildung von Lehrpersonen im Bereich Informationen and Communication Technologies (ICT) im Kanton Zürich. Die Bildungsdirektion hat mit der Pädagogischen Hochschule Zürich und der Fachhochschule Aargau, Departement Pädagogik, ein Konzept für eine ICT-Weiterbildung entwickelt. Projektpartner sind das Zürcher Hochschulinstitut für Schulpädagogik und Fachdidaktik sowie das „Kompetenznetz für Lehrkräfte an Gymnasien und Berufsschulen zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien“.  

 

 

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