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Migration
in der Schweiz
An
der Schweizer Grenze wird stärker selektioniert, im Land rascher
integriert und eingebürgert. Das Bild ist ähnlich wie in den
Einwanderungsländer Kanada oder den USA.
BERN. Die Schweiz ist in den letzten 50 Jahren zu einem Einwanderungsland
geworden. Sie zählt heute, wie auch verschiedene EU-Länder, mehr
Zuwanderer als die traditionellen Einwanderungsländer USA, Kanada und
Australien. Wie mehrere Projekte zeigen, hat sich in den 1980er-Jahren
auch die Zusammensetzung und Stellung der Migrationbevölkerung stark
verändert. Die Migrantinnen und Migranten kommen heute aus
unterschiedlichsten Ländern. Und über ihre gesellschaftliche
Einbindung entscheidet anstelle der staatsbürgerlichen Zugehörigkeit -
Schweizer Bürger versus Ausländer - eher die Zugehörigkeit zur Gruppe
der „alten“ oder „neuen“ Zuwanderer.
Nur
langsam begann in den 90er-Jahren die Haltung zu reifen, dass
Integration als staatliche Querschnittaufgabe und aktiv, mit Massnahmen
zum Abbau von Integrationsschranken und zur Erweiterung von Wissen und Fähigkeiten
der Zuwanderer, anzugehen sei. Partizipation und Chancengleichheit
wurden zu ideellen Leitplanken für eine zukünftige
Integrationspolitik.
Bausteine
dieser Politik sind auf Bundesebene etwa der 1999 in Kraft getretene
Integrationsartikel 25a im Bundesgesetz über Aufenthalt und
Niederlassung von Ausländern (ANAG), die Möglichkeit der doppelten
Staatszugehörigkeit oder die Vorschläge zu Einbürgerungserleichterungen
(Einbürgerungsgesetz, 1992). Auf Regionalebene zeigt sich die Politik
der integrativen Öffnung unter anderem am Beispiel der
integrationspolitischen Leitbilder und Fachstellen oder Delegierten für
Migration, die in den Städten Zürich, Bern und Winterthur, den
Kantonen Basel und Luzern (Leitbilder) bzw. den Kantonen Basel, Luzern
und Neuchàtel (Fachstellen, Delegierte) neu entstanden sind und
anderorts entstehen.
Der
intensiv geführte öffentliche Integrationsdiskurs ist implizit vom
politischen Willen getragen, erstens die Schweiz für bereits
niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer transparenter,
partizipativer und weniger ausschliessend zu gestalten, und zweitens
Land und Gesellschaft für künftige Zuwanderung vorzubereiten und
kontrolliert zu öffnen.
Zwar
ergeben sich Lohnungleichheiten unter anderem aus den unterschiedlichen
individuellen Ressourcen, vor allem aus der unterschiedlichen Ausbildung
von schweizerischen und ausländischen Arbeitskräften. Dennoch erklären
diese Unterschiede nicht alles. Die Ergebnisse eines Forschungsprogramms
des Nationalfonds belegen, dass die ausländischen Arbeitskräfte im
Vergleich zu den schweizerischen eine Lohnstrafe hinnehmen müssen.
Diese beträgt bei den Saisonniers knapp 14 Prozent und besteht auch bei
den anderen Bewilligungstypen, obgleich er bei den Niedergelassenen
klein ist (3,6 Prozent). Interessanterweise scheint die geographische
Herkunft der Arbeitskräfte unabhängig vom Aufenthaltsstatus eine nicht
unbedeutende Rolle zu spielen.
Diese
nicht erklärbaren Lohnunterschiede sind besorgniserregend. Sie können
ein Anzeichen sein für eine Diskriminierung der ausländischen
Arbeitskräfte auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt, die von der Art der
Aufenthaltsbewilligung und der geografischen Herkunft abhängt. Die
Untersuchungen haben gezeigt, dass bei allen Migranten, unabhängig von
ihrer Herkunft, ausländische Diplome weniger zählen als in der Schweiz
erhobene Abschlüsse. Dies ist eine Diskriminierung bei der Anerkennung
von Ausbildungsabschlüssen. Die Nichtanerkennung der ausländischen
Diplome durch die Arbeitgeber benachteiligt die Migranten; es spielt
dabei keine Rolle, wie lange jemand schon in der Schweiz ist.
Ferner
wurde festgestellt, dass der „Ertrag“ der von der Migration
erworbenen Ausbildung für Arbeitskräfte aus Italien, Spanien,
Portugal, der Türkei und Ex-Jugoslawien zweimal geringer ist als für
Arbeitnehmende aus Deutschland, Frankreich, Nordeuropa, USA oder Kanada.
Offensichtlich gibt es Unterschiede in der Qualität und Kompatibilität
der ausländischen Diplome in Bezug auf den schweizerischen
Arbeitsmarkt. Dies zeigt, dass sich das Humankapital nicht ohne weiteres
von einem Land ins andere verschieben lässt.
Rückgang
bei den Logiernächten
2002
wurden in Schweizer Hotels 32 Mio. Logiernächte gebucht, 4,9 Prozent,
oder 1,7 Mio. Einheiten weniger als 2001. Im Dezember verzeichneten die
Hotels ein Minus von 0,1 Prozent.
BERN. Das Jahr 2002 wird als schwieriges Jahr für die schweizer
Hotellerie bezeichnet. Auch die Schweizer Landesausstellung expo.02, die
als relativer besuchermässiger Erfolg betrachtet wird, scheint der
gebeutelten schweizer Hotellerie nicht auf die Sprünge geholfen haben.
Gemäss dem Bundesamt für Statistik (BFS) bedeutet das Resultat von
2,02 Logiernächten im Dezember 2002 eine Stagnation. Die relativ günstigen
Schneeverhältnisse dürften dazu beigetragen haben, die negativen
Folgen der schwachen Konjunktur und des starken Schweizer Frankens zu dämpfen.
Sowohl der Binnentourismus mit 870'000 Logiernächten (-0,1 Prozent) als
auch die ausländische Nachfrage mit 1,16 Logiernächten (-0,1 Prozent)
stagnierten.
Europäische
Gäste logierten 940'000 Mal (-1,8 Prozent). Gegenüber dem
Vorjahresdezember ist laut BFS ein Rückgang bei den Gästen aus
Deutschland (-31'000 Einheiten/-7,5 Prozent), aus Italien (-5’600/-7,1
Prozent) und den Niederlanden (-3’400/-5,4 Prozent) zu verzeichnen.
Zugelegt hat die Zahl der Hotelgäste aus Grossbritannien (+11'000
Logiernächte/+8,4 Prozent), Griechenland (+3’500/+33 Prozent) und
Frankreich (+1’900/+2,4 Prozent).
Ein
Plus von 15'000 Einheiten (+7,7 Prozent) geht auf das Konto aussereuropäischer
Gäste. Eine Zunahme um 13'000 (+19 Prozent) ist bei den Touristen aus
Asien zu registrieren. Hier fällt insbesondere die Zunahme bei Gästen
aus Indien (+2’100/+34 Prozent) und China (+2’100/+30 Prozent) auf.
Ebenfalls im Plus sind die japanischen Touristen (+4’300/+30 Prozent)
und die Gäste aus Amerika (+220/+0,3 Prozent).
Eine
leichte Zunahme für das gesamte 2002 melden die schweizerischen
Jugendherbergen mit 865'000 (+1,2 Prozent) Logiernächten.
Neuer
Kommunikationschef im EVD
BERN. Der Diplomat Manuel Sager wurde vom Bundesrat Joseph Deiss zum Leiter
des Kommunikationsdienstes des EDV ernannt. Er tritt die Nachfolge von
Robin Tickle an. Sager tritt sein Amt am 1. Februar 2003 an. Bis zu
seiner Ernennung zum Chef Information EDA am 1. Oktober 2002
leitete er die Koordinationsstelle für humanitäres Völkerrecht
der Direktion für Völkerrecht.
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