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Zu-
und Abnahme der Aargauer Statistik
Im
Jahr 2002 hat die Kriminalität gegenüber dem Vorjahr leicht
zugenommen. Die Zahl der Unfalltoten ist angestiegen. Bei den
Verkehrsunfällen wird ein Rückgang registriert.
AARAU. Bei der Bevölkerung stossen jedes Jahr die Zahlen über die
Entwicklung der polizeilichen Delikte und der Strassenverkehrsunfälle
auf grosses Interesse. Die Entwicklung im Jahr 2002 wurde von
Regierungsrat Kurt Wernli, zusammen mit der Führungsspitze des
kantonalen Polizeikorps an einer Medienkonferenz in Aarau, am Dienstag,
27. Januar 2003, erläutert. Regierungsrat Kurt Wernli sagte an der
Medienkonferenz, dass die Kantonspolizei Aargau ihren Auftrag im
Bereiche der Kernaufgaben mit bescheidenen personellen Mitteln gut erfüllt
hat, und dass die hochwertigen Rechtsgüter der Bevölkerung des
Kantones wiederum nachhaltig geschützt werden konnten.
Die
Kriminalstatistik des Kantones zeigt, dass bei den Delikten nach
Strafgesetzbuch eine Zunahme von 33.895 auf 35.979 zu verzeichnen ist.
Gesunken gegenüber dem Vorjahr von 50,1 Prozent auf 46,6 Prozent ist
die Aufklärungsquote. Rund 1.000 Betäubungsmitteldelikte weniger als
im Vorjahr, mit 4.320, gelangten zur Anzeige. Die Zahl der Drogentoten
ist von sieben auf vier gesunken. Auch die Tötungsdelikte sind zurückgegangen;
die Zahl betrug im Vorjahr 13. Im Jahr 2002 sind sieben registriert
worden. Hier lag die Aufklärungsquote bei 100 Prozent. Eine Abnahme von
12 ist bei den Raubdelikten zu verzeichnen, die Zahl betrug 104. 44
Prozent der Raubdelikte konnten aufgeklärt werden. Ein deutlicher Rückgang
ist auch bei den Entreissdiebstählen zu sehen. Die Zahl betrug im Jahr
2002 39, dies bedeutet einen Rückgang von 14 Diebstählen. Im Vorjahr
war sie 48. Im Vergleich zum Vorjahr haben die Zahlen der
Vergewaltigungen und Schändungen von 74 auf 147 zugenommen. Die Aufklärungsquote
bei diesen Delikten liegt bei 96 Prozent.
Zu
verzeichnen ist eine unbedeutende Abnahme gegenüber dem Vorjahr bei den
3.390 (-6)Einbruch- und Einschleichediebstählen, die 2002 verübt
worden sind. Die Aufklärungsquote beträgt 25 Prozent. Die Zahl der im
Jahr 2002 im Kanton Aargau gesamthaft ermittelten Straftäterinnen und
Straftäter liegt bei 7.951.
3.723
Verkehrsunfälle, so die Unfallstatistik, ereigneten sich im Jahr 2002
auf dem Strassennetz des Kantons Aargau. Im Vorjahr waren es 3.996. Das
entspricht einem Rückgang von 6,8 Prozent. Die Zahl der Verletzten ist
mit 2.129 um drei zurückgegangen. Negativ präsentiert sich die Zahl
der Verkehrstoten. Hier ist die Zahl von 35 im Vorjahr auf 44
angestiegen, was eine Zunahme von 25,7 Prozent entspricht.
Die
Zahl der Unfälle mit Beteiligung von Fussgängern hat mit 173 gegenüber
dem Vorjahr um 12 zugenommen. Die Zahl der Verletzten liegt hier mit 172
gegenüber dem Vorjahr um vier höher. Das gleiche gilt für die
Unfallopfer mit elf gegenüber sieben im Jahr 2001. Bei 77 Unfällen auf
Fussgängerstreifen waren fünft mit Todesfolge. Dies sind zwei Tote
mehr als im Vorjahr.
Umsetzung
des Integrationsleitbilds
Fremd-
und mehrsprachige Kinder und Jugendliche sollen an den Schulen im Kanton
Basel-Stadt noch besser integriert werden. Aber auch die
Herkunftssprachen sollen gefördert werden.
BASEL. Rund 40 Prozent beträgt der Anteil der ausländischen Schülerinnen
und Schüler an den Basler Schulen. Das Statistische Amt erwartet bis
ins Jahr 2005 eine Zunahme von zwei Prozent. Waren im Jahr 1998 noch 61
Prozent der Schülerinnen und Schüler ohne Schweizer Pass hier geboren,
stieg der Anteil der in der Schweiz geborenen ausländischen Kinder und
Jugendlichen auf 72 Prozent im Jahr 2002 an.
Nun
beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, dass eine Motion, die den
Einbezug der Muttersprache in den Untericht fordert, als Anzug überwiesen
wird. Es soll geprüft werden, wie dieses Anliegen in die Projekte des
Erziehungsdepartements sowie in das neue Bildungsgesetz integriert
werden kann. Eine breit zusammengesetzte Reflexionsgruppe konkretisiert
zur Zeit die Empfehlungen des Gesamtsprachenkonzeptes der Konferenz der
kantonalen ErziehungsdirektorInnen (EDK) für den Kanton Basel-Stadt.
Das Gesamtsprachenkonzept Basel wird unter anderem vorschlagen, die
herkunftssprachen der Schülerinnen und Schüler in die Lehrpläne zu
integrieren.. Der Schlussbericht wird im nächsten März vorliegen und
anschliessen in die Vernehmlassung geschickt.
Die
Regierung erachtet die Integration fremdsprachiger Kinder und
Jugendlicher als für die Zukunft des Kantons von zetraler Bedeutung.
Bildung und Integration sind zwei der vier im Politikplan der Regierung
verankerten Schwerpunkte. An den Basler Schulen sind in den letzten
Jahren grosse Anstrengungen zur Umsetzung des Integrationsleitbildes
unternommen worden. So wurden verwschiedene Projekte im Kindergarten und
in den Primarschulen lanciert, wie zum Beispiel das Projekt
„Standardsprache im Kindergarten“, in dem untersucht wird, welche
Auswirkungen ein auf Hochdeutsch geführter Unterricht auf die
Sprachentwicklung hat.
Aktuell
liegt der Schwerpunkt bei den Orientierungsschulen. Ein stufenübergreifendes
Sprachförderungskonzept, das die zentralen Sprachkompetenzen an den
Uebergänger der Schulstufen beschreibt, ist zur Zeit in Arbeit. Ueber
die Integrationsprojekte hinaus dienen auch das Gesamtsprachenkonzept
oder die neu bis zum siebten Schuljahr eingeführte Fünftagewoche mit
Mittagsverpflegung dieser Zielsetzung. Eine bessere quartierübergreifende
Durchmischung der Schulklassen an der Orientierungsschule hält der der
Regierungsrat nur auf Kosten der Aufhebung des Quartierprinzps für möglich.
Bei der Klasseneinteilung der Weiterbildungsschule (WBS), welche nie
quartierspezifisch organisiert war, wird speziell auf eine ausgewogene
Durchmischung geachtet. Erwartet werden weitere Verbesserungen auf
dieser Stufe von der vom Regierungsrat beschlossenen Schaffung einer
integrativen Volksschule, zu der auch das achte und neunte Schuljahr gehören.
Mit
der Erarbeitung eines modernen Bildungsgesetzes, das das Schulgesetz aus
dem Jahr 1929 ablösen soll, wird in den nächsten Wochen begonnen.
Aktualisierte
Pflegeheimliste Basel-Stadt
BASEL. Die Pflegeheimliste des Kantons Basel-Stadt wurde auf den 1. Januar
2003 rückwirkend, mit Zustimmung des Regierungsrats, aktualisiert. Es
sind neben verschiedenen Kapazitätsanpassungen auch grössere Veränderungen
zu verzeichnen. Das Pflegeheim des Augenspitals wurde im Juni 2002
geschlossen. Die etappenweise Aufhebung des „Gyrengartens“ des
Kantonsspitals Basel wird Mitte 2003 abgeschlossen sein. Ein Teil der
Bewohnerinnen und Bewohner wird im „Pflegeheim Zum Lamm“ Aufnahme
finden, welches deshalb neun zusätzliche Pflegeheimplätze betreiben
wird. Der „Sternenhof“ neue Pflegewohngruppen mit 28 Plätzen eröffnet.
Die Pflegeheime „Marienhaus“ und „Gustav Benz-Haus“ richten
ebenfalls Pflegewohngruppen mit insgesamt 16 Plätzen ein. Dem
Pflegeheim „Glaibasel“ steht der Umbau des Heims zu einem
„Demenzhaus“ bevor. Das Pflegeheim wird im Laufe des ersten
Halbjahres 2003 seine Kapazitäten deshalb um 14 Plätze reduzieren. Der
Kanton Basel-Stadt geht von einem Bedarf von 23 Pflegeheimplätzen pro
100 Personen ab 80 Jahren aus. Gemäss neuster Prognose der Bevölkerungsentwicklung
des Statistischen Amtes wäre demnach im Jahre 2005 mit einem Bedarf von
2.770 Plätzen zu rechnen.
Auswertung
der Verkehrsunfälle Basel-Stadt
Ein
mehrheitlich positives Bild zeigt die Auswertung der Verkehrsunfälle in
Basel-Stadt. Im Jahr 2002 ist ein erfreulicher Rückgang der
Unfallzahlen registriert worden.
BASEL. Im vergangenen Jahr haben die Auswertungen der Gesamtzahlen wiederum
ein mehrheitliches positives Bild gezeigt. Die polizeilich aufgenommenen
und statistisch erfassten Verkehrsunfälle haben sich im erneut
reduziert. Im Jahr 2002 ereigneten sich 2.026 Verkehrsunfälle, was
gegenüber dem Vorjahr, mit 2.221 Unfällen, einer Abnahme von 8,8
Prozent entspricht. Beim Sachschaden blieb es bei 1.455 Fällen,
Verletzte forderten 571 Unfälle und leider auch Todesopfer. Der
Sachschaden, der sich im Vorjahr auf 11,8 Millionen Franken belief,
betrug 9,8 Millionen Franken.
Im
vergangenen Jahr starben sieben Personen, im Vorjahr waren es 12
Personen; zwei davon Fussgängerinnen. Auf dem Fussgängerstreifen
verunfallte die eine, auf ein unvorsichtiges Überqueren der Fahrbahn
ist der zweite Unfall zurückzuführen. Ums Leben kamen auch zwei
Velofahrer, zwei Personenwagenlenker und eine Mitfahrerin in einem
Kleinbus. Die beiden Autolenker gerieten in einen Unfall in Folge plötzlich
auftretender gesundheitlicher Probleme. Fünf der insgesamt erwachsenen
Todesopfer waren über 65 Jahre alt.
Auf
6,5 Prozent nahm die Zahl der verletzten Personen ab, dies sind 651
Menschen gewesen. Die Verletzungsfolgen sind bei 520 Personen als leicht
und bei 131 als schwer eingestuft worden. Im Vorjahr waren es 553 leicht
und 143 schwer Verletzte.
Zurückgegangen
ist auch die Zahl der Velounfälle, um drei Prozent und jene der Fussgängerunfälle,
um 3,4 Prozent. Bei 161 Unfällen wurden 130 Velofahrer verletzt und
zwei getötet. 97 verletzte Fussgänger gab es bei 114 Unfällen und
zwei Todesopfer.
33
Personen, im Vorjahr 55, sind bei den 123 Unfällen auf der Autobahn
verletzt worden. Die Zahl der Autobahnunfälle ist um 11,5 Prozent
gesunken.
Erfreulich
ist auch der Rückgang der Unfallzahlen, die unter Alkoholeinfluss
stattgefunden haben. 136 Unfälle, dies bedeutet einen Rückgang von 2,9
Prozent. Auf Drogenmissbrauch sind 12 Unfälle zurückzuführen, unter
Medikamenteneinfluss ereigneten sich 10 Unfälle. Im Gegensatz zum
Vorjahr, 55 Verletzte, wurden 45 Personen verletzt.
Noch
immer erschreckend hoch ist der Anteil der Unfälle mit pflichtwidrigem
Verhalten, obwohl eine kleine Abnahme mit 38 Prozent registriert worden
ist. In 761 Fällen begingen die jeweiligen Fahrzeuglenker Fahrerflucht.
Im Vorjahr waren es 878. Besonders verwerflich sind dabei die 35 Führerfluchten,
bei denen angefahrene und verletzte Personen im Stich gelassen und somit
bewusst mögliche Todesfolgen in Kauf genommen wurden.
Sehr
erfreulich ist, dass die Zahl der Unfälle, an denen Kinder beteiligt
waren, um über 31 Prozent zurückgegangen ist. Die Zahl der verletzten
Kinder verringerte sich auf 24. Sicherlich trägt die Polizei einen
grossen Beitrag hierzu. Die Präventionsarbeiten, die nicht nur an den
Schulen durchgeführt werden, helfen Menschenleben retten.
Hier
muss angeführt werden, dass die Polizei nur in einem bedingten Mass das
Umfeld zu einer positiven Entwicklung der Unfallzahlen bieten kann. Viel
stärker beeinflusst wird die Entwicklung der Unfallzahlen durch das
Verhalten der einzelnen Verkehrsteilnehmer. Mit mehr Vorsicht,
gegenseitiger Rücksichtnahme und dem notwendigen
Verantwortungsbewusstsein können noch viele Unfälle mit ihren oft
gravierenden Folgen vermieden werden.
Kriterien
zur Privatwirtschaft
LIESTAL. In der Beantwortung eines Postulats hält der Baselbieter
Regierungsrat fest, dass die Kantonale Verwaltung nur in begründeten
Einzelfällen die Privatwirtschaft konkurrenziert.
Nur
in wirtschaftlich sinnvollen Einzelfällen und falls eine rechtliche
Grundlage besteht, kommt es zu einer Konkurrenzsituation. Die politische
Akzeptanz einer unternehmerischen Tätigkeit der Kantonalen Verwaltung
muss zudem auch überprüft werden. Geltende Kriterien werden definiert,
damit die Verwaltung auch in diesen Einzelfällen kostendeckende
Offerten anbieten kann.
Zusammenarbeit
im Kanton auf gutem Weg
LIESTAL. Verschiedene Sozialinstitutionen des Kantons Basel-Land planen
gemeinsam, eine effizientere Zusammenarbeit anzustreben. Aufgrund des
grossen Engements aller Beteiligten hat sich diese interinstitutionelle
Zusammenarbeit im Kanton Basel-Landschaft schon in kurzer Zeit weit
entwickelt. Im gesamtschweizerischen Vergleich darf sich das
Zwischenergebnis im Kanton Basel-Landschaft sehen lassen. Es sollen
Strukturen und Instrumente erprobt werden, welche eine effizientere und
kundengerechtere Betreuung arbeitsloser und erwerbsbehinderter Personen
fördern. Die Vermeidung von zeitlichen Verzögerungen im Stellenbereich
zwischen den beteiligten Vollzugsstellen ist weiteres Ziel. Damit sollen
Verfahren schneller und transparenter und somit auch kundenfreundlicher
vollzogen werden können. Die „Koordinationsstelle
interinstitutionelle Zusammenarbeit“ hat im ersten Jahr ihrer Tätigkeit
Schwerpunkte festgelegt, und zusammen mit weiteren Kreisen mögliche
Konzepte verfasst.
Neues
Gesetz über die Archivierung
Ein
neues Gesetz über die Archivierung wird dem Landrat beantragt. Im
Allgemeinen ist der Gesetzesentwurf auf positives Echo gestossen. Kleine
Änderungswünsche konnten beachtet werden.
LIESTAL. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat ein neues Gesetz über die
Archivierung. Bei der Vernehmlassung ist der Gesetzesentwurf auf
positives Echo gestossen. In der Überarbeitung konnte kleineren Änderungswünschen
weitgehend nachgekommen werden.
Bisher
waren die kantonalen Archivierungsbestimmungen vorwiegend in der
Verordnung über die Besorgung und die Benützung des Staatsarchivs vom
21. Februar 1961 enthalten. In formeller und inhaltlicher Hinsicht ist
der Erlass von 1961 veraltet und trägt weder den veränderten
Anforderungen des Umfelds noch der seither erfolgten
Professionalisierung des kantonalen Archivwesens Rechnung. In
zahlreichen anderen Gesetzen und Verordnungen gibt es
Spezialbestimmungen zur Aktienbildung, Aufbewahrung und Einsichtnahmen
in staatliche Unterlagen. Sie sind recht widersprüchlich. Mit dem
Erlass eines Gesetzes über das Archivwesen erteilte der Landrat am 20.
März 1997 den Auftrag zur Ausarbeitung einer zeitgemässen und kohärenten
Archivgesetzgebung.
Eine
Versachlichung und systematische Schaffung ist Hauptziel des
Gesetzesentwurfes. Für einen klar umrissenen Geltungsbereich gilt die
Archivierungspflicht. Explizit neu im Geltungsbereich enthalten sind die
Gemeinden, welche nach den Grundsätzen des Gesetzes selbständig
archivieren sollen. Auch für die selbständigen Anstalten und Private,
wenn sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen, ist dieselbe Regelung
vorgesehen. Archivierung wird als Prinzip und öffentliche Aufgabe
verstanden. Während des gesamten Lebenszyklus von öffentlichen
Unterlagen spielt sie eine Rolle. Das neue Gesetz ist daher nicht
einfach ein „Gesetz über das Staatsarchiv“, sondern betrifft auch
die Aktenführung in den Dienststellen.
Archivierung
hat immer zwei Gesichter: Einerseits die Sicherung und Aufbewahrung von
relevanten Unterlagen, andererseits aber auch deren Zugänglichkeit und
Vermittlung. Während bestimmter Schutzfristen wird die Einsicht vom
Staatsarchiv, gemeinsam mit der abliefernden Behörde, aufgrund einer
Interessenabwägung beurteilt und bewilligt.
Jodtabletten
und Sirenenalarm
AARAU. In der ganzen Schweiz findet wiederum am Mittwoch, 5 Februar 2003 der
Sirenenprobealarm statt. Die Aarauer Stadtkanzlei macht in diesem
Zusammenhang aufmerksam, dass sich der vom Bundesamt für Gesundheit
(BAG) für den Herbst/Winter 2002 in Aussicht gestellte Austausch der
Jodtabletten für die Bevölkerung im definierten Gefahrenbereich von
Kraftwerken verzögert. Die Einwohnerinnnen und Einwohner der Stadt
Aarau betrifft dies auch. Die Neuverteilung an die Bevölkerung ist
jetzt in der zweiten Jahreshälfte 2003 vorgesehen.
Neuer
Vizepräsident der CRUS
BASEL. Die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten hat den Rektor der
Universität Basel, Prof. Dr. Ulrich Gäbler, zu ihrem Vizepräsident
gewählt. Der neue Vizepräsident wird ab Mitte März 2003 seine Arbeit
im Vorstand der CRUS (Conférence des Recteurs des Universités Suisses)
für eine Amtsperiode von drei Jahren aufnehmen. Die CRUS verfolgt das
Ziel, die gemeinsame Anliegen der Schweizer Universitäten zu fördern
und deren Interessen wahrzunehmen. Sie vertritt die Universitäten der
Schweiz gegenüber politischen Behörden, der Wirtschaft sowie der Öffentlichkeit.
Basler
Patienten in der Reha Chrischona genehmigt
BASEL. Für die Hospitalisierung von Basler Patientinnen und Patienten in der
Reha Chrischona, gewährt der Kanton Basel-Stadt dem Bürgerspital
weiterhin Beiträge. Der entsprechend erneute Vertrag wurde vom
Regierungsrat genehmigt. Der Kanton leistet auf der Basis eines
Leistungsauftrages Beiträge für die Spitalbehandlung der Baselstädtischen
Patientinnen und Patienten. Das Beitragsvolumen beläuft sich auf jährlich
rund 2,8 Millionen Franken.
Einmal
in vier Jahren Schulkolonie
BASEL. Das an den Primarschulen zur Verfügung stehende jährliche Kontingent
an Schulkolonien ist an den gewachsenen Bedarf angepasst worden. Einmal
in vier Jahren können alle Klassen eine Schulkolonie durchführen. Eine
zweite Kolonie ist bis zur Ausschöpfung des Budgets grundsätzlich auch
möglich. Weil aber die Belastung für die Klassenlehrkraft gross ist,
soll die Durchführung weiterhin freiwillig bleiben.
Kaufmännische
Führungskraft in den Schulen
BASEL. Die Arbeit der Basler Schulleitungen wird durch die neuen
Schulkonzepte und die zunehmende Vielfalt an Vorstellungen über Bildung
und Erziehung in jeder Hinsicht aufwändiger und anspruchsvoller
gemacht. Dass die Rektorinnen und Rektoren von administrativen Aufgaben
entlastet sind, ist von grosser Bedeutung. Es wird in Betracht gezogen,
dafür eine kaufmännisch ausgebildete, dem Rektor unterstellte Führungskraft
einzusetzen. Der Regierungsrat unterstützt diese Entwicklung. Die
Qualität der Schulleitungsfunktion kann verbessert werden, ohne dass
der finanzielle Aufwand erhöht werden muss.
Betreibungsämter
fusionieren
BERN. Der Berner Regierungsrat hat beschlossen, dass die Dienststellen
Saanen und Obersimmental des Betreibungs- Konkursamts Berner Oberland in
Blankenburg zusammengelegt
werden. Die Zusammenlegung wurde ausgelöst durch die Pensenreduktion
der Dienststellenleiterin in Saanen und erfolgt auf den 1. März 2003.
Die Fusion ermöglicht einen optimalen Einsatz der personellen und
finanziellen Mittel und somit einen besseren Service für Kundinnen und
Kunden.
Bund
unterstützt ICT-Weitebildung
ZÜRICH. Die Weitebildung von Lehrpersonen im Bereich Information and
Communication Technologies (ICT) im Kanton Zürich wird vom Bund mit 4,1
Millionen Franken unterstützt. Mit der Pädagogischen Hochschule Zürich
und der Fachhochschule Aargau hat die Bildungsdirektion ein Konzept für
eine ICT-Weiterbildung entwickelt. Geplant ist die Ausbildung von 240
Lehrpersonen bis zum Jahre 2006. Weitere Informationen zur Initiative
„Public Private Partnership – Schule im Netz“ und zum Lehrgang
sind im Internet unter der Adresse www.schulinformatik.ch
publiziert.
Verfassungsartikel
zur Medienpolitik
BASEL. Die Schaffung einer verfassungsrechtlichen Grundlage für die
direkte Förderung der Presse in der Schweiz, wird vom Regierungsrat
begrüsst. Um das gesteckte Ziel zu erreichen ist die bestehende
indirekte Subventionierung über die Post kein taugliches Mittel. Die
Schaffung der entsprechenden Grundlagen war daher seit längerer Zeit
ein drängendes Thema. Die Qualität der journalistischen Ausbildung
soll daneben auch gefördert werden.
Ampeln
an der Elsässer- und Mülhauserstrasse
BASEL. Zur Verbesserung der Verkehrsicherheit soll beim Knoten Elsässerstrasse/Mülhauserstrasse
eine neue vollverkehrsabhängige Lichtsignalanlage erstellt werden.
Obwohl der Grosse Rat eine Anpassung der ehemaligen Anlage an die neuen
Verhältnisse zweimal ablehnte. Für Schulkinder und Betagte ist es
nicht ungefährlich, die relativ stark befahrene Elsässerstrasse zu überqueren.
Nun entstehen, nachdem die alte Anlage aufgrund der Grossratsbeschlüsse
demontiert worden ist, Kosten in Höhe von 730'000 Franken.
Die
Verkehrsbelastungen beim Knoten Elsässerstrasse/Mülhauserstrasse sind
markant. Verkehrszählungen haben ergeben, dass allein am Abend stündlich
1'240 Personenwagen als Tagesspitze den Knoten passieren. Die Zahl der
Velos und Mofas mit 290 erfassten Zweiradfahrenden pro Stunde ist auch
beachtlich. Zusätzlich von acht Tramzügen der Linie 11 sowie von vier
Metro-Cars der Linien 603 und 604 wird der Knoten pro Richtung und
Stunde befahren. Die vorhandenen Fussgängerstreifen werden relativ
stark beansprucht. Je nach Übergang liegen die stündlichen Frequenzen
aus der Summe beider Gehrichtungen zwischen 160 und annähernd 300 Fussgängerinnen
und Fussgängern.
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