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Am
5. Februar ist Probealarm
BASEL. Die Ersatzarbeiten an den Sirenenfernsteuerungen für die 39 fest
installierten und über das ganze Kantonsgebiet von Basel-Stadt
verteilten Sirenen konnten erfolgreich im Laufe des Januars
abgeschlossen werden. Den notwendigen Testläufen werden diese, im
Rahmen des auf den 5. Februar 2003 angesetzten gesamtschweizerischen
Sirenenprobealarms, unterzogen. Am Mittwoch, 5. Februar 2003, um 13:30
Uhr wird das Zeichen „Allgemeiner Alarm“ ausgelöst, ein regelmässig
auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Zum Test der neuen
Fernsteuerungen wird der Sirenenprobealarm um 13:40 Uhr und um 13:50 Uhr
auf dem ganzen Kantonsgebiet wiederholt. Um 14:00 Uhr werden nur noch
die vier Sirenen an den Chemiestandorten Rosental, Klybeck, Solitude und
St. Johann einem Test unterzogen. Wenn das Zeichen „Allgemeiner
Alarm“ jedoch ausserhalb der angekündigten Sirenenkontrollen ertönt,
bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. Am
gleichen Tag findet landesweit die Funktionstüchtigkeit der rund 7.000
stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Bevölkerung im
Katastrophen- und Kriegsfall alarmiert wird.
Schall-
und Laserverordnung
SOLOTHURN.
Der Regierungsrat unterstützt das Ziel der Schall- und
Laserverordnung. Mit der neuen Verordnung ist der Schutz des Publikums
mit wenigen Ausnahmen zwar theoretisch gesichert, wegen des grossen
Aufwands der Vollzugsbehörden in der Praxis aber nicht. Der Vollzug, für
welchen die Kantone verantwortlich sind, ist auch mit der neuen
Verordnung mit einem riesigen Aufwand verbunden. Die Gefahr besteht,
dass aus Kostengründen (schlechte Finanzlage der Kantone), die
Verordnung gar nicht oder nur teilweise durchgesetzt wird.
Gefässzentrum
am Kantonsspital Baden
BADEN. Um der zunehmend spezilisierten Abklärung und Behandlung von
Patienten mit Erkrankungen der Blutgefässe gerecht zu werden, ist am
Kantonsspital Baden (KSB) ein Gefässzentrum geschaffen worden. In der
Regel werden Patienten von jener medizinischen Fachdisziplin abgeklärt
und behandelt, welcher sie durch die externe Stelle (normalerweise der
Hausarzt) zugewiesen werden.. Aber gerade bei Gefässerkrankungen kam es
bisher relativ häufig zu gegenseitigen Ueberweisungen zwischen den
einzelnen Spezialgebieten (Angiologie, Gefässchirurgie, Röntgeninstitut).
Dies bedeutete nicht nur adminsitrativen Mehraufwand, sondern war für
die betroffenen Patienten oft unbequem und langwierig. Mit der Schaffung
einer interdisziplinären Organisationsstruktur wurden die beteiligten
Stellen am KSB zu einem Kompetenzzentrum zusammengeschlossen. Das Gefässzentrum
soll sowohl gegen innen als auch extern Ansprechpartner für alle
Belange von Gefässkrankheiten sein. Dies sichert vereinfachte
administrative Abläufe, eine rasche und koordinierte Durchführung der
Untersuchungen, einen optimalen Informationsaustausch zwischen den
Spezialisten sowie die schnellstmögliche Einleitung der Behandlung.
Stellenabbau
bedauert
BERN. Der Berner Regierungsrat bedauert den von Ascom angekündigten
Stellenabbau an den Standorten Bern und Muri-Gümligen. Die Behörden
anerkennen die direkte Information von Seiten der Ascom, nehmen Kenntnis
vom vorgesehenen Sozialplan und hoffen, dass die
Restrukturierungsmassnahmen zur Sicherung des Unternehmens beitragen.
Der Abbau von rund 250 Stellen in der Schweiz, davon 110 Stellen im
Kanton Bern, ist laut Ascom eine weitere Massnahme zur Umsetzung der
bereits eingeleiteten Strategie, die vorsieht, die Ertragslage der
Ascom-Gruppe in der anhaltend schlechten Marktsituation der
Telematik-Branche zu verbessern. Die Acom-Gruppe mit Hauptsitz in Bern
beschäftigt im Kanton Bern 1450 Personen. Der wirtschaftlichen Erholung
des Unternehmens kommt für den Wirtschaftsstandort Bern grosse
Bedeutung zu. Deshalb bestehen zwischen dem Regierungsrat und der
Ascom-Geschäftsleitung regelmässige Kontakte. Anlässlich einer
Sitzung zwischen dem Konzernchef der Ascom, Juhani Antilla, der
bernischen Volkswirtschaftsdirektorin Elisabeth Zölch und dem Stadtpräsidenten
von Bern, Klaus Baumgartner, versicherte Ascom, dass der Kanton Bern
auch nach dem Stellenabbau der wichtigste Standort für die Firma in der
Schweiz bleiben wird.
Jahrbuch
Zürich 03 erschienen
ZÜRICH. "Das Statistische Jahrbuch des Kantons Zürich 2003" ist
soeben erschienen. Es enthält aktuelle statistische Informationen zum
Kanton Zürich und besteht, wie alle seine Vorgänger, aus zwei Teilen.
19 verschiedene Themen wie Bevölkerung, Wirtschaft, Gesundheit oder
Politik behandelt der erste Teil. Jedes Thema wird in Form von Tabellen,
Grafiken und Karten beleuchtet. Zum präsentierten Zahlenmaterial bieten
zahlreiche Kurztexte Interpretationshilfen und Hintergrundinformationen.
Jede der 171 Zürcher Gemeinden wird je auf einer Seite anhand eines
Zahlenspiegels porträtiert. Quer durch das 500-seitige Werk finden sich
Hinweise auf weiterführende Literatur und Websites.
Auch
als CD-Rom ist das Jahrbuch erhältlich. Es ist weit mehr als eine
elektronische Kopie des gedruckten Werks. Sie erhält neben dem
Buchinhalt sämtliche Tabellen im Excel- und im Text-Format, so dass
Zahlenvirtuosen mit den Daten des Statistischen Amts eigene Berechnungen
anstellen können.
Heilmittelgesetz
in der Vernehmlassung
SOLOTHURN. Das Heilmittelgesetz wir vom Regierungsrat in die Vernehmlassung
geschickt. Mit diesem Gesetzesentwurf wird das eidgenössische
Heilmittelgesetz kantonal vollzogen. Von besonderem Interesse ist die im
Entwurf enthaltene Neuregelung der Medikamentenabgabe von Ärzten. Die
Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 30 April 2003.
CIBA
- Strafverfahren eingestellt
LIESTAL. Mangels hinreichender Nachweise für ein strafbares Verhalten hat
die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft das Strafverfahren über das
Explosionsunglück im Werk Schweizerhalle der CIBA Spezialitätenchemie
vom 26. Juli 2001 eingestellt. Die Ursache für die Explosion in einem
Gebäude der CIBA Spezialitätenchemie steht fest. Wie ein von den
Untersuchungsbehörden angefordertes Gutachten des Wissenschaftlichen
Dienstes der Stadtpolizei Zürich aufzeigt, führte austretendes
Tetrahydrofuran (THF) zur Explosion. Dieser Stoff war zusammen mit
Lithium über länger Zeit in einem Reaktor eingelagert. Dies führte zu
einer Erwärmung und in der Folge zu einem Überdruck im Reaktor. Dies
brachte es zum Bersten. An allen Stockwerken des betroffenen Gebäudes
entstand erheblicher Sachschaden. 21 Feuerwehrleute zogen sich bei den Löscharbeiten
Verletzungen zu. Im Einklang mit dem Gutachten des Wissenschaftlichen
Dienstes der Stadtpolizei Zürich kommt die Staatsanwaltschaft daher zum
Schluss, dass keinem Beteiligten ein Verstoss gegenstrafrechtliche
Normen nachgewiesen werden kann. Aus diesem Grund stellt die
Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft das Verfahren ein.
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