Neue Strassen- Verkehrssicherheitspolitik

BERN.  Die neue Strassen-  Verkehrssicherheitspolitik des Bundes (VESIPO) soll gemeinsam mit den wichtigen Akteuren auf diesem Gebiet entwickelt werden.

Tiefe Narben durch Computermarkt

BERN. Im IT-Marktreport „Weissbuch 2003“ heist es,   dass alle Bereiche massive Umsatzeinbrüche erleiden mussten. Im Jahr 2004 wird     eine Besserung erwartet.

Bau der Autobahnbrücke Rheinfelden

BERN. Der Direktor des Bundesamtes für Strassen ASTRA, Oliver Michaud, und der deutsche Botschafter in Bern, Reinhard Hilger, haben am 29. Januar 2003 in Bern das Abkommen zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland über Bau und Erhaltung einer Autobahnbrücke über den Rhein zwischen Rheinfelden (Aargau) und Rheinfelden (Baden-Württemberg) unterzeichnet.

Beratung zum Betäubungsmittelgesetz

BERN. In der Sitzung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats wurde der Hauptteil der Revision des Betäubungsmittelgesetzes gewidmet.

Brotpreiserhöhung

BERN/BRUGG. Eine Mitschuld an der Brotpreiserhöhung haben die Schweizer Getreidebauern von sich gewiesen.

Wildschweine werden weniger geschont

BERN. Ein dreijähriger Versuch zur Verkürzung der Schonzeit wurde beschlossen. Neu dürfen nun in sechs Kantonen  Wildschweine eineinhalb Monate länger als bisher gejagt werden.

Die berufliche Vorsorge wird weiterentwickelt

BERN. Der Bundesrat hat ein Arbeitsprogramm zur Sicherung und Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge verabschiedet.

Konfessionslose und Moslems vermehren sich

BERN. Es gibt immer mehr konfessionslose Menschen in der Schweiz.

Top Service public

BERN. Die solide und sichere Versorgung mit Verkehrs-, Energie- und Kommunikationsdiensten ist ein Markenzeichen der Schweiz. Denn die Bahn fährt, der Strom fliesst und die Post kommt an! 

 

 

 

 

 

 
 

 

 

 

 
 
 
 

30.  Januar 2003

Neue Strassen-Verkehrssicherheitspolitik

Die neue Strassen-Verkehrssicherheitspolitik des Bundes (VESIPO) soll gemeinsam mit den wichtigen Akteuren auf diesem Gebiet entwickelt werden.

BERN. Am 28. Januar 2003 haben fünf Gruppen von Verkehrsfachleuten im Rahmen eines partizipativen Prozesses ihre Arbeit aufgenommen. Zielt ist die Erarbeitung eines Entwurfs für eine neue Strassen-Verkehrssicherheitspolitik und deren breite Abstützung in der Öffentlichkeit. Der Schlussbericht aus diesem partizipativen Entwicklungsprozess wird Ende 2004 dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zugestellt werden.

Die neue Verkehrssicherheitspolitik des Bundes akzeptiert Tote und Schwerverletzte auf den Schweizer Strassen nicht mehr als unabänderliche Tatsache. Der Bundesrat will als Zwischenziel bis 2010 die Anzahl der bei Strassenverkehrsunfällen Getöteten auf weniger als 300 reduzieren. Der Bericht der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) „Erarbeitung der Grundlagen für eine Strassenverkehrssicherheitsplitik des Bundes“ wurde im August 2002 der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit ihr liegt eine umfassende Auslegeordnung zum Thema Verkehrssicherheit im Schweizer Strassenverkehr vor. Für die nun angelaufenen Arbeiten, bildet er die fundierte Basis.

Die fünf Fachgruppen, sind bereits zusammengesetzt. Es sind Fachleute aus Behörden, Gewerbe und Organisationen. Jede Fachgruppe ist mit 12 bis 14 Personen dotiert. Die fünf Themen der Fachgruppen haben das Ziel, das Strassenverkehrssystem als Ganzes sicherer zu machen. Die Fachgruppen arbeiten themenspezifisch. Mensch-Verhalten (Verkehrserziehung, Verkehrsregeln); Mensch-Zulassung (körperliche, geistige, charakterliche Anforderungen für die Zulassung zum Strassenverkehr); Fahrzeug (aktive und passive Sicherheitsmerkmale am Fahrzeug); Infrastruktur (Sicherheits-Konzeption der Strassen) und Betrieb (Verkehrsmanagement, Tunnelsicherheit, Rettungswesen) sind die definierten Themengebiete.

Die Arbeits-Resultate aus den Fachgruppen werden im ASTRA etappenweise zu Syntheseberichten zusammengefasst, welche anschliessend im Begleitausschuss beurteilt und kommentiert werden. Dieses Gremium besteht aus hochrangigen Vertreter der Kantone, von Dachorganisationen und Spitzenverbänden sowie Vertretern des Bundesparlaments und des Bundesgerichts mit engem Bezug zum Strassenverkehr.

Die Fachgruppen und der Begleitausschuss erarbeiten unter Leitung des ASTRA den Entwurf der neuen Strassen-Verkehrssicherheitspolitik (VESIPO) in folgenden fünf Etappen: Problemerfassung, Aufgabenstellung; Visionen-/Zielformulierung; Strategiebildung; Erarbeitung des Bewertungssystems für die Auswahl der Massnahmen; Auswahl der Massnahme.

Der Entwurf der neuen Strassen-Verkehrssicherheitspolitik wird Ende 2004 zuhanden des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) fertiggestellt sein.

Tiefe Narben durch Computermarkt

BERN. Im IT-Marktreport „Weissbuch 2003“ heist es, dass alle Bereiche massive Umsatzeinbrüche erleiden mussten. Im Jahr 2004 wird eine Besserung erwartet. Im vergangenen Jahr brachen die Branchenumsätze nach dem gebremsten Wachstum der Branche im Jahr 200 und dem erstmaligen Rückgang der Verkäufe 2001 ein. Der Umsatz des IT-Marktes verlor 7,3 Prozent und sank auf 17,76 Milliarden Franken. Mit 14,1 Prozent gingen die Computer-Verkäufe auf 2,17 Milliarden Franken zurück. Einen Rückgang von 4,2 Prozent, im Vergleich zum Vorjahr, bedeuteten auch 1.013 Millionen verkaufte Computer. Beim Rückgang des Gesamtumsatzes sind aber die Einbussen beim PC-Umfeld um 15,6 Prozent auf 4,4 Milliarden Franken besonders gravierend. Bei den Preisen in den Business-Kategorien ist eine Senkung zwischen 13 und 17 Prozent festgestellt worden. Eine Desktop-Maschine kostete den End-Gebraucher mit durchschnittlich 1.814 Franken rund 16,8 Prozent weniger. Bei den Laptops stiegen die Preise um 2,8 Prozent auf durchschnittlich 2.626 Franken. Laut Computermarkt werden in der Schweiz zwei von sieben Computern hergestellt.

Bau der Autobahnbrücke Rheinfelden

BERN. Der Direktor des Bundesamtes für Strassen ASTRA, Oliver Michaud, und der deutsche Botschafter in Bern, Reinhard Hilger, haben am 29. Januar 2003 in Bern das Abkommen zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland über Bau und Erhaltung einer Autobahnbrücke über den Rhein zwischen Rheinfelden (Aargau) und Rheinfelden (Baden-Württemberg) unterzeichnet. Dieses Abkommen ermöglicht die Errichtung einer Grenzbrücke über den Rhein auf schweizerischem und deutschem Hoheitsgebiet als Verbindung des Zubringers zur schweizerischen Nationalstrasse A 3 und der deutschen Autobahn A 861. Darüber hinaus verbessert die Errichtung der Autobahnbrücke die Verkehrssituation in Rheinfelden erheblich, denn der überregionale Verkehr muss künftig nicht mehr durch die Städte Rheinfelden (CH) und Rheinfelden (D) fahren, sondern wird über die ausserörtliche Autobahnbrücke fahren können. Dadurch wird die tägliche verkehrsbedingte Lärm-, Stau- und Abgasbelästigung der beiden Innenstädte erheblich reduziert.

Beratung zum Betäubungsmittelgesetz

BERN. In der Sitzung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats wurde der Hauptteil der Revision des Betäubungsmittelgesetzes gewidmet. Das Bundesgesetz über die Verlängerung des Bundesabschlusses über die ärztliche Verschreibung von Heroin wurde parallel beraten. Für den Fall, dass die Betäubungsmittelgesetz-Revision am 1.1.2005 nicht in Kraft treten sollte, soll vorsorglich dafür gesorgt werden, dass für die Verschreibung von Heroin weiterhin eine gesetzliche Grundlage besteht, da der Bundesbeschluss Ende 2004 abläuft. Die Revision der ärztlichen Heroinverschreibung sieht vor, die Heroinverschreibung definitiv gesetzlich zu verankern. Das Eintreten auf beide Vorlagen war unbestritten und Rückweisungsantrag blieb chancenlos. In der Gesamtabstimmung wurde die Verlängerung des Heroinbeschlusses mit 18 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Bei der betäubungsmittelgesetz- Revision wurde ein Rückweisungsantrag mit 16 zu 6 Stimmen abgelehnt.  Ausserhalb der eigentlichen Detailberatung diskutierte die Kommission Fragen im Zusammenhang mit dem Anbau, dem Handel und einer möglichen Besteuerung von Cannabis. Verschieden Zusatzberichte wurden hier für die nächste Sitzung in Auftrag gegeben.

Brotpreiserhöhung

BERN/BRUGG. Eine Mitschuld an der Brotpreiserhöhung haben die Schweizer Getreidebauern von sich gewiesen. Die Ursache der Erhöhungen sei nicht die momentane Preisentwicklung des Inlandgetreides. Der Schweizerische  Bauernverband und der Schweizerische Getreideproduzentenverband schrieben, dass die Produzenten lediglich eine Anzahlung für die Brotgetreideernte 2002 erhalten hätten.

Die beiden Verbände bezeichnen es als falsch und irreführend, die Produzentenpreise für die Preisaufschläge verantwortlich zu machen. In den letzten zehn Jahren seien die Getreidepreise um mehr als 40 Prozent auf 57,57 Rappen pro Kilogramm gesunken. Wenn ein Kilogramm Getreide für ein Kilogramm Brot benötigt werde, so entfielen bei 1.80 Franken pro Pariserbrot von 250 Gramm lediglich 15 Rappen auf den Getreideproduzenten. Die Getreidepreissenkung der letzten Jahre treffe somit das Einkommen der Produzenten enorm. Währenddessen können die Konsumenten auch nicht wirklich davon profitieren.

Einmal mehr bestätigt sich, dass von der Liberalisierung im Agrarmarkt vor allem die Verarbeiter und Verteiler profitieren, während die Produzenten und Konsumente das Nachsehen hätten.

Der Migros hat die Preise für Kleinbrote um fünf bis 15 Rappen erhöht. Bei Coop dürfte das Brot auch teurer werden. Ebenfalls erachteten die Bäcker angesichts der teureren Mehlkosten eine leichte Anpassung des Brotpreises für angepasst.

Wildschweine werden weniger geschont

Ein dreijähriger Versuch zur Verkürzung der Schonzeit wurde beschlossen. Neu dürfen nun in sechs Kantonen  Wildschweine eineinhalb Monate länger als bisher gejagt werden.

BERN. In sechs Deutschschweizer Kantonen dürfen Wildschweine eineinhalb Monate länger als bisher gejagt werden. Im Rahmen eines dreijährigen Versuchs hat das Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (UVEK) der Verkürzung der Schonzeit zugestimmt. Die grossen Wildschweine sollen dadurch reduziert und damit die stark angestiegenen Schäden in der Landwirtschaft vermindert werden. Wildschweine dürfen neu ab 15. Februar bis Ende Februar geschossen werden.

In den letzten Jahren haben Wildschweine an landwirtschaftlichen Kulturen zunehmend Schäden angerichtet, Dies ist unter anderem die Folge der wachsenden und sich von Norden her ausbreitenden Wildschweinbestände. Die Deutschschweizer Kantone nördlich der Autobahn A1 sind besonders betroffen. Die Kantone Aargau, Basel-Land, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau und Zürich haben den Antrag gestellt, die gemäss Jagdzeit des Bundes geltende Schonzeit zu kürzen, um die Bestände zu vermindern. Bis dahin durften die Wildschweine vom 1. Februar bis am 30 Juni nicht gejagt werden. Bundesrat Moritz Leuenberger startete einen dreijährigen Versuch in der er einer Verkürzung der Schonzeit zustimmte. In den betroffenen Kantonen stehen demnach die Wildschweine eineinhalb Monate länger zum Abschuss frei.

Unter folgenden Bedingungen sieht das Jagdgesetz eine Verkürzung der Schonzeit vor: Mit vorheriger Zustimmung des Departementes können die Kantone die Jagdzeit für jagdbare Arten vorübergehend verlängern, um zu grosse Bestände zu vermindern oder die Artenvielfalt zu erhalten. Zudem sieht das Jagdgesetz auch Abschüsse innerhalb der Schonzeit vor: Wildschweine, die jünger als eineinhalb Jahre alt sind, dürfen bereits erlegt werden, sofern sie sich ausserhalb des Waldes befinden.

Der bewilligte dreijährige Versuch wird eine bessere Zusammenarbeit zwischen der Landwirtschaft und der Jagd fördern. Die Kantone erfassen die entsprechenden Abschussdaten, die Entwicklung der Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen sowie die Aufwendung für die Verhütung und Vergütung der Schäden, um den Erfolg des Versuchs zu evaluieren.

Allerdings wird die Verkürzung der Schonzeit allein die Probleme nicht lösen. Deshalb erarbeitet eine Arbeitsgruppe des BUWAL, in der die Kantone, Vertreter der Landwirtschaft, der Jagd und weiterer Interessengruppen mitwirken, bis Mitte 2003 eine „Praxishilfe Schwarzwild“. Darin sollen Wege aufgezeigt werden, wie die Wildschweinejagd besser organisiert werden kann und welche konkreten Massnahmen eine wirksame Schadenverhütung ermöglichen.

Die berufliche Vorsorge wird weiterentwickelt

BERN. Der Bundesrat hat ein Arbeitsprogramm zur Sicherung und Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge verabschiedet. Im letzten Jahr gab die berufliche Vorsorge Anlass zu heftigen Diskussionen. Die Diskussionen um den Mindestzinssatz und die Aufsicht in der beruflichen Vorsorge, die schlechte Entwicklung an den Börsen und die Probleme bei grossen Versicherungseinrichtungen haben in weiten Teilen der Bevölkerung zu einer Verunsicherung geführt. Die Problemfelder wurden nun ausführliche diskutiert. Zur Analyse und Behebung von Schwachstellen und zur Umsetzung der vom Parlament geforderten Massnahmen hat der Bundesrat ein umfassendes Arbeitsprogramm beschlossen. Die Agenda „Sicherung und Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge“ hat drei Schwerpunkte: Systemfragen, finanziellen Stabilität und Umsetzung einer beruflichen Vorsorgerevision. Bei den Systemfragen werden Arbeiten eingeleitet, die das System längerfristig absichern und zukunftstauglich gestalten sollen, und mit denen unter anderem eine Optimierung der Aufsicht und Oberaufsicht erreicht werden soll.

Konfessionslose und Moslems vermehren sich

BERN. Es gibt immer mehr konfessionslose Menschen in der Schweiz. Ihr Anteil stieg, laut der Volkszählung 2000, von 1,1 auf 11,1 Prozent. Die neuen Religionsgruppen sind auch gewachsen. Vor allem die Angehörigen islamischer Glaubensgemeinschaften haben sich vermehrt, während die Landeskirchen Anhänger verlieren. Bei den 30 bis 50 Jährigen ist, laut Angaben des Bundesamtes für Statistik, die Konfessionslosigkeit als Lebensstil besonders verbreitet. Der Anteil der Konfessionslosen ist im städtischen Gebiet doppelt so hoch wie in den ländlichen Regionen. Deutlich höher ist er in der französischen Schweiz als in der deutschen und italienischen. 41,8 Prozent der Bevölkerung bezeichnen sich als römisch-katholisch, 33 Prozent als evangelisch-reformiert. Die beiden grossen Landeskirchen haben seit dem Jahr1990, 363’000 Mitglieder verloren. Der Anteil der evangelischen Freikirchen und der übrigen protestantischen Gemeinschaften sowie natürlich der jüdischen Gemeinschaft blieb konstant. Den grössten Anteil der neuen Religionsgruppen, welche in der Vergangenheit nicht oder nur schwach vertreten waren, stellen die Angehörigen islamischer Glaubensgemeinschaften mit 4,3 Prozent sowie jene christlich-orthodoxer Kirchen mit 1,8 Prozent.

Top Service public

BERN. Die solide und sichere Versorgung mit Verkehrs-, Energie- und Kommunikationsdiensten ist ein Markenzeichen der Schweiz. Denn die Bahn fährt, der Strom fliesst und die Post kommt an! Das genannte Markenzeichen der Schweiz ist gleichzeitig Voraussetzung für die hohe Lebensqualität und für das Gedeihen der Wirtschaft. Für den Service public in der Infrastruktur ist das UVEK zuständig. Bundesart Moritz Leuenberger achtet darauf, dass die Dienstleistungen der Grundversorgung effizient, in guter Qualität und für alle angeboten werden kann.

 

 

 

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