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Neue
Strassen-Verkehrssicherheitspolitik
Die
neue Strassen-Verkehrssicherheitspolitik des Bundes (VESIPO) soll
gemeinsam mit den wichtigen Akteuren auf diesem Gebiet entwickelt
werden.
BERN.
Am 28. Januar 2003 haben fünf Gruppen von Verkehrsfachleuten im
Rahmen eines partizipativen Prozesses ihre Arbeit aufgenommen.
Zielt ist die Erarbeitung eines Entwurfs für eine neue
Strassen-Verkehrssicherheitspolitik und deren breite Abstützung
in der Öffentlichkeit. Der Schlussbericht aus diesem
partizipativen Entwicklungsprozess wird Ende 2004 dem Eidgenössischen
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
zugestellt werden.
Die
neue Verkehrssicherheitspolitik des Bundes akzeptiert Tote und
Schwerverletzte auf den Schweizer Strassen nicht mehr als unabänderliche
Tatsache. Der Bundesrat will als Zwischenziel bis 2010 die Anzahl
der bei Strassenverkehrsunfällen Getöteten auf weniger als 300
reduzieren. Der Bericht der Beratungsstelle für Unfallverhütung
(bfu) „Erarbeitung der Grundlagen für eine
Strassenverkehrssicherheitsplitik des Bundes“ wurde im August
2002 der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit ihr liegt eine
umfassende Auslegeordnung zum Thema Verkehrssicherheit im
Schweizer Strassenverkehr vor. Für die nun angelaufenen Arbeiten,
bildet er die fundierte Basis.
Die
fünf Fachgruppen, sind bereits zusammengesetzt. Es sind Fachleute
aus Behörden, Gewerbe und Organisationen. Jede Fachgruppe ist mit
12 bis 14 Personen dotiert. Die fünf Themen der Fachgruppen haben
das Ziel, das Strassenverkehrssystem als Ganzes sicherer zu
machen. Die Fachgruppen arbeiten themenspezifisch.
Mensch-Verhalten (Verkehrserziehung, Verkehrsregeln);
Mensch-Zulassung (körperliche, geistige, charakterliche
Anforderungen für die Zulassung zum Strassenverkehr); Fahrzeug
(aktive und passive Sicherheitsmerkmale am Fahrzeug);
Infrastruktur (Sicherheits-Konzeption der Strassen) und Betrieb
(Verkehrsmanagement, Tunnelsicherheit, Rettungswesen) sind die
definierten Themengebiete.
Die
Arbeits-Resultate aus den Fachgruppen werden im ASTRA etappenweise
zu Syntheseberichten zusammengefasst, welche anschliessend im
Begleitausschuss beurteilt und kommentiert werden. Dieses Gremium
besteht aus hochrangigen Vertreter der Kantone, von
Dachorganisationen und Spitzenverbänden sowie Vertretern des
Bundesparlaments und des Bundesgerichts mit engem Bezug zum
Strassenverkehr.
Die
Fachgruppen und der Begleitausschuss erarbeiten unter Leitung des
ASTRA den Entwurf der neuen Strassen-Verkehrssicherheitspolitik
(VESIPO) in folgenden fünf Etappen: Problemerfassung,
Aufgabenstellung; Visionen-/Zielformulierung; Strategiebildung;
Erarbeitung des Bewertungssystems für die Auswahl der Massnahmen;
Auswahl der Massnahme.
Der
Entwurf der neuen Strassen-Verkehrssicherheitspolitik wird Ende
2004 zuhanden des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation (UVEK) fertiggestellt sein.
Tiefe
Narben durch Computermarkt
BERN.
Im IT-Marktreport „Weissbuch 2003“ heist es, dass alle
Bereiche massive Umsatzeinbrüche erleiden mussten. Im Jahr 2004
wird eine Besserung erwartet. Im vergangenen Jahr brachen die
Branchenumsätze nach dem gebremsten Wachstum der Branche im Jahr
200 und dem erstmaligen Rückgang der Verkäufe 2001 ein. Der
Umsatz des IT-Marktes verlor 7,3 Prozent und sank auf 17,76
Milliarden Franken. Mit 14,1 Prozent gingen die Computer-Verkäufe
auf 2,17 Milliarden Franken zurück. Einen Rückgang von 4,2
Prozent, im Vergleich zum Vorjahr, bedeuteten auch 1.013 Millionen
verkaufte Computer. Beim Rückgang des Gesamtumsatzes sind aber
die Einbussen beim PC-Umfeld um 15,6 Prozent auf 4,4 Milliarden
Franken besonders gravierend. Bei den Preisen in den
Business-Kategorien ist eine Senkung zwischen 13 und 17 Prozent
festgestellt worden. Eine Desktop-Maschine kostete den
End-Gebraucher mit durchschnittlich 1.814 Franken rund 16,8
Prozent weniger. Bei den Laptops stiegen die Preise um 2,8 Prozent
auf durchschnittlich 2.626 Franken. Laut Computermarkt werden in
der Schweiz zwei von sieben Computern hergestellt.
Bau
der Autobahnbrücke Rheinfelden
BERN.
Der Direktor des Bundesamtes für Strassen ASTRA, Oliver Michaud,
und der deutsche Botschafter in Bern, Reinhard Hilger, haben am
29. Januar 2003 in Bern das Abkommen zwischen der Schweiz und der
Bundesrepublik Deutschland über Bau und Erhaltung einer
Autobahnbrücke über den Rhein zwischen Rheinfelden (Aargau) und
Rheinfelden (Baden-Württemberg) unterzeichnet. Dieses Abkommen
ermöglicht die Errichtung einer Grenzbrücke über den Rhein auf
schweizerischem und deutschem Hoheitsgebiet als Verbindung des
Zubringers zur schweizerischen Nationalstrasse A 3 und der
deutschen Autobahn A 861. Darüber hinaus verbessert die
Errichtung der Autobahnbrücke die Verkehrssituation in
Rheinfelden erheblich, denn der überregionale Verkehr muss künftig
nicht mehr durch die Städte Rheinfelden (CH) und Rheinfelden (D)
fahren, sondern wird über die ausserörtliche Autobahnbrücke
fahren können. Dadurch wird die tägliche verkehrsbedingte Lärm-,
Stau- und Abgasbelästigung der beiden Innenstädte erheblich
reduziert.
Beratung
zum Betäubungsmittelgesetz
BERN.
In der Sitzung der Kommission für soziale Sicherheit und
Gesundheit des Nationalrats wurde der Hauptteil der Revision des
Betäubungsmittelgesetzes gewidmet. Das Bundesgesetz über die
Verlängerung des Bundesabschlusses über die ärztliche
Verschreibung von Heroin wurde parallel beraten. Für den Fall,
dass die Betäubungsmittelgesetz-Revision am 1.1.2005 nicht in
Kraft treten sollte, soll vorsorglich dafür gesorgt werden, dass
für die Verschreibung von Heroin weiterhin eine gesetzliche
Grundlage besteht, da der Bundesbeschluss Ende 2004 abläuft. Die
Revision der ärztlichen Heroinverschreibung sieht vor, die
Heroinverschreibung definitiv gesetzlich zu verankern. Das
Eintreten auf beide Vorlagen war unbestritten und Rückweisungsantrag
blieb chancenlos. In der Gesamtabstimmung wurde die Verlängerung
des Heroinbeschlusses mit 18 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen
angenommen. Bei der betäubungsmittelgesetz- Revision wurde ein Rückweisungsantrag
mit 16 zu 6 Stimmen abgelehnt. Ausserhalb der eigentlichen Detailberatung diskutierte die
Kommission Fragen im Zusammenhang mit dem Anbau, dem Handel und
einer möglichen Besteuerung von Cannabis. Verschieden
Zusatzberichte wurden hier für die nächste Sitzung in Auftrag
gegeben.
Brotpreiserhöhung
BERN/BRUGG.
Eine Mitschuld an der Brotpreiserhöhung haben die Schweizer
Getreidebauern von sich gewiesen. Die Ursache der Erhöhungen sei
nicht die momentane Preisentwicklung des Inlandgetreides. Der
Schweizerische Bauernverband
und der Schweizerische Getreideproduzentenverband schrieben, dass
die Produzenten lediglich eine Anzahlung für die
Brotgetreideernte 2002 erhalten hätten.
Die
beiden Verbände bezeichnen es als falsch und irreführend, die
Produzentenpreise für die Preisaufschläge verantwortlich zu
machen. In den letzten zehn Jahren seien die Getreidepreise um
mehr als 40 Prozent auf 57,57 Rappen pro Kilogramm gesunken. Wenn
ein Kilogramm Getreide für ein Kilogramm Brot benötigt werde, so
entfielen bei 1.80 Franken pro Pariserbrot von 250 Gramm lediglich
15 Rappen auf den Getreideproduzenten. Die Getreidepreissenkung
der letzten Jahre treffe somit das Einkommen der Produzenten
enorm. Währenddessen können die Konsumenten auch nicht wirklich
davon profitieren.
Einmal
mehr bestätigt sich, dass von der Liberalisierung im Agrarmarkt
vor allem die Verarbeiter und Verteiler profitieren, während die
Produzenten und Konsumente das Nachsehen hätten.
Der
Migros hat die Preise für Kleinbrote um fünf bis 15 Rappen erhöht.
Bei Coop dürfte das Brot auch teurer werden. Ebenfalls erachteten
die Bäcker angesichts der teureren Mehlkosten eine leichte
Anpassung des Brotpreises für angepasst.
Wildschweine
werden weniger geschont
Ein
dreijähriger Versuch zur Verkürzung der Schonzeit wurde
beschlossen. Neu dürfen nun in sechs Kantonen
Wildschweine eineinhalb Monate länger als bisher gejagt
werden.
BERN.
In sechs Deutschschweizer Kantonen dürfen Wildschweine eineinhalb
Monate länger als bisher gejagt werden. Im Rahmen eines dreijährigen
Versuchs hat das Departement für Umwelt, Verkehr und
Kommunikation (UVEK) der Verkürzung der Schonzeit zugestimmt. Die
grossen Wildschweine sollen dadurch reduziert und damit die stark
angestiegenen Schäden in der Landwirtschaft vermindert werden.
Wildschweine dürfen neu ab 15. Februar bis Ende Februar
geschossen werden.
In
den letzten Jahren haben Wildschweine an landwirtschaftlichen
Kulturen zunehmend Schäden angerichtet, Dies ist unter anderem
die Folge der wachsenden und sich von Norden her ausbreitenden
Wildschweinbestände. Die Deutschschweizer Kantone nördlich der
Autobahn A1 sind besonders betroffen. Die Kantone Aargau,
Basel-Land, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau und Zürich haben den
Antrag gestellt, die gemäss Jagdzeit des Bundes geltende
Schonzeit zu kürzen, um die Bestände zu vermindern. Bis dahin
durften die Wildschweine vom 1. Februar bis am 30 Juni nicht
gejagt werden. Bundesrat Moritz Leuenberger startete einen dreijährigen
Versuch in der er einer Verkürzung der Schonzeit zustimmte. In
den betroffenen Kantonen stehen demnach die Wildschweine
eineinhalb Monate länger zum Abschuss frei.
Unter
folgenden Bedingungen sieht das Jagdgesetz eine Verkürzung der
Schonzeit vor: Mit vorheriger Zustimmung des Departementes können
die Kantone die Jagdzeit für jagdbare Arten vorübergehend verlängern,
um zu grosse Bestände zu vermindern oder die Artenvielfalt zu
erhalten. Zudem sieht das Jagdgesetz auch Abschüsse innerhalb der
Schonzeit vor: Wildschweine, die jünger als eineinhalb Jahre alt
sind, dürfen bereits erlegt werden, sofern sie sich ausserhalb
des Waldes befinden.
Der
bewilligte dreijährige Versuch wird eine bessere Zusammenarbeit
zwischen der Landwirtschaft und der Jagd fördern. Die Kantone
erfassen die entsprechenden Abschussdaten, die Entwicklung der Schäden
an landwirtschaftlichen Kulturen sowie die Aufwendung für die
Verhütung und Vergütung der Schäden, um den Erfolg des Versuchs
zu evaluieren.
Allerdings
wird die Verkürzung der Schonzeit allein die Probleme nicht lösen.
Deshalb erarbeitet eine Arbeitsgruppe des BUWAL, in der die
Kantone, Vertreter der Landwirtschaft, der Jagd und weiterer
Interessengruppen mitwirken, bis Mitte 2003 eine „Praxishilfe
Schwarzwild“. Darin sollen Wege aufgezeigt werden, wie die
Wildschweinejagd besser organisiert werden kann und welche
konkreten Massnahmen eine wirksame Schadenverhütung ermöglichen.
Die
berufliche Vorsorge wird weiterentwickelt
BERN.
Der Bundesrat hat ein Arbeitsprogramm zur Sicherung und
Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge verabschiedet. Im
letzten Jahr gab die berufliche Vorsorge Anlass zu heftigen
Diskussionen. Die Diskussionen um den Mindestzinssatz und die
Aufsicht in der beruflichen Vorsorge, die schlechte Entwicklung an
den Börsen und die Probleme bei grossen
Versicherungseinrichtungen haben in weiten Teilen der Bevölkerung
zu einer Verunsicherung geführt. Die Problemfelder wurden nun
ausführliche diskutiert. Zur Analyse und Behebung von
Schwachstellen und zur Umsetzung der vom Parlament geforderten
Massnahmen hat der Bundesrat ein umfassendes Arbeitsprogramm
beschlossen. Die Agenda „Sicherung und Weiterentwicklung der
beruflichen Vorsorge“ hat drei Schwerpunkte: Systemfragen,
finanziellen Stabilität und Umsetzung einer beruflichen
Vorsorgerevision. Bei den Systemfragen werden Arbeiten
eingeleitet, die das System längerfristig absichern und
zukunftstauglich gestalten sollen, und mit denen unter anderem
eine Optimierung der Aufsicht und Oberaufsicht erreicht werden
soll.
Konfessionslose
und Moslems vermehren sich
BERN.
Es gibt immer mehr konfessionslose Menschen in der Schweiz. Ihr
Anteil stieg, laut der Volkszählung 2000, von 1,1 auf 11,1
Prozent. Die neuen Religionsgruppen sind auch gewachsen. Vor allem
die Angehörigen islamischer Glaubensgemeinschaften haben sich
vermehrt, während die Landeskirchen Anhänger verlieren. Bei den
30 bis 50 Jährigen ist, laut Angaben des Bundesamtes für
Statistik, die Konfessionslosigkeit als Lebensstil besonders
verbreitet. Der Anteil der Konfessionslosen ist im städtischen
Gebiet doppelt so hoch wie in den ländlichen Regionen. Deutlich höher
ist er in der französischen Schweiz als in der deutschen und
italienischen. 41,8 Prozent der Bevölkerung bezeichnen sich als römisch-katholisch,
33 Prozent als evangelisch-reformiert. Die beiden grossen
Landeskirchen haben seit dem Jahr1990, 363’000 Mitglieder
verloren. Der Anteil der evangelischen Freikirchen und der übrigen
protestantischen Gemeinschaften sowie natürlich der jüdischen
Gemeinschaft blieb konstant. Den grössten Anteil der neuen
Religionsgruppen, welche in der Vergangenheit nicht oder nur
schwach vertreten waren, stellen die Angehörigen islamischer
Glaubensgemeinschaften mit 4,3 Prozent sowie jene
christlich-orthodoxer Kirchen mit 1,8 Prozent.
Top
Service public
BERN.
Die solide und sichere Versorgung mit Verkehrs-, Energie- und
Kommunikationsdiensten ist ein Markenzeichen der Schweiz. Denn die
Bahn fährt, der Strom fliesst und die Post kommt an! Das genannte
Markenzeichen der Schweiz ist gleichzeitig Voraussetzung für die
hohe Lebensqualität und für das Gedeihen der Wirtschaft. Für
den Service public in der Infrastruktur ist das UVEK zuständig.
Bundesart Moritz Leuenberger achtet darauf, dass die
Dienstleistungen der Grundversorgung effizient, in guter Qualität
und für alle angeboten werden kann.
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