Verordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Irak

BERN. Der Bundesrat hat die Namensliste der Personen, deren Gelder einzufrieren sind, in Kraft gesetzt.

Strafprozessrecht wird vereinheitlicht

BERN. Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, die Entwürfe zur Schaffung eines schweizerischen Strafprozesses zu überarbeiten und bis Ende 2004 eine Botschaft ans Parlament auszuarbeiten. 

Das Protokoll über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe tritt in Kraft

BERN. Das vom Europarat ausgearbeitete Protokoll Nr. 13 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), das die Todesstrafe unter allen Umständen verbietet, wurde am 3. Mai 2002 anlässlich der 110. Sitzung des Ministerkomitees zur Unterzeichnung aufgelegt.

Halbjahresbilanz der Nationalen Alarmzentrale (NAZ)

BERN. In den vergangenen sechs Monaten gingen auf dem Alarmtelefon der Nationalen Alarmzentrale (NAZ) Meldungen zu 195 Ereignissen ein. Gegenüber der Vorjahresperiode mit 185 Fällen blieb die Zahl damit nahezu konstant.

Keine Strafverfolgung der italienischen  Parlamentarier

BERN. Der Bundesrat hat entschieden, die Ermächtigung zur gerichtlichen Verfolgung der zwei  italienischen Parlamentarier und der anderen Mitglieder der Delegation, die am  vergangenen 8. Mai versucht hatten, sich beim Konkursamt Lugano Unterlagen zu  beschaffen, nicht zu erteilen.

2,3 Millionen Franken für zusätzliche Lehrstellen

BERN. Die von Bundesrat Joseph Deiss eingesetzte Task Force „Lehrstellen 2003“ schätzt die aktuelle Lehrstellensituation aufgrund der monatlichen Erhebung der Kantone als stabil bis angespannt ein.

 

 

 

 

 
 

 

 

 

 
 
 
 

2. Juli 2003

Verordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Irak

BERN. Der Bundesrat hat die Namensliste der Personen, deren Gelder einzufrieren sind, in Kraft gesetzt. Das für den Irak zuständige Sanktionskomitee der UNO hatte diese Liste am 30. Juni veröffentlicht.

Die Liste, welche in den Anhang der Verordnung überWirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak übernommen wurde, umfasst die Namen von 55 natürlichen Personen. Es handelt sich dabei um den ehemaligen irakischen Präsidenten Saddam Hussein sowie hochrangige Mitglieder seines Regimes.

Strafprozessrecht wird vereinheitlicht

BERN. Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, die Entwürfe zur Schaffung eines schweizerischen Strafprozesses zu überarbeiten und bis Ende 2004 eine Botschaft ans Parlament auszuarbeiten. Die Vorentwürfe zu einer schweizerischen Strafprozessordnung und zu einem Bundesgesetz über das schweizerische Jugendstrafverfahren sind in der Vernehmlassung grundsätzlich begrüsst worden.

Die neue Strafprozessordnung (StPO), welche die 26 kantonalen Strafprozessordnungen und den Bundesstrafprozess ersetzt, soll die Effizienz der Strafverfolgung verbessern sowie die Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit erhöhen. In der Vernehmlassung (Juni 2001 bis Februar 2002) setzte sich die Idee einer schweizerisch einheitlichen Strafprozessordnung durch. Die 110 Stellungnahmen bewerteten den Vorentwurf. ungeachtet der Kritik an verschiedenen Vorschlägen. grundsätzlich als taugliche Grundlage für die weiteren Arbeiten.

Das Protokoll über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe tritt in Kraft

Das vom Europarat ausgearbeitete Protokoll Nr. 13 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), das die Todesstrafe unter allen Umständen verbietet, wurde am 3. Mai 2002 anlässlich der 110. Sitzung des Ministerkomitees zur Unterzeichnung aufgelegt. Drei Monate nach der Hinterlegung der zehnten Ratifikationsurkunde tritt das Protokoll in Kraft.

BERN. Die Schweiz, die dem Europarat seit 1963 angehört, setzt sich entschlossen für die Menschenrechte ein. In der Überzeugung, dass die vollständige Abschaffung der Todesstrafe unabdingbar ist für den Schutz des Rechts auf Leben, wirkte die Schweiz bei der Ausarbeitung des Protokolls Nr. 13 zur EMRK aktiv mit und unterzeichnete und ratifizierte es am 3. Mai 2002, d.h. am Tag seiner Auflegung.

Das Protokoll Nr. 13 zur EMRK bezweckt die vollständige Abschaffung der Todesstrafe, also auch für Taten, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden. Auch wenn das Protokoll damit keine neuen Pflichten für die Schweiz begründet, ist es doch das erste rechtlich verbindliche internationale Instrument, das die Todesstrafe unter allen Umständen verbietet und weder Abweichungen noch Vorbehalte erlaubt. Seine Annahme stellt den letzten Schritt auf dem Weg zu einem Europa ohne Todesstrafe dar und entspricht dem auf nationaler und internationaler Ebene zu beobachtenden Trend zur Abschaffung der Todesstrafe.

In der Schweiz wurde die Todesstrafe mit dem 1942 in Kraft getretenen Strafgesetzbuch von 1937 für alle in Friedenszeiten begangenen Straftaten abgeschafft. 1992 wurde die Todesstrafe auch aus demm Militärstrafgesetz gestrichen. Damit wurde die Todesstrafe in der Schweiz gänzlich abgeschafft.

Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 verbietet die Todesstrafe ausdrücklich. Die Wiedereinführung der Todesstrafe in Friedenszeiten wird durch das Protokoll Nr. 6 zur EMRK ausgeschlossen, das für die Schweiz 1987 in Kraft trat, während das zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II), das die Schweiz 1994 ohne Vorbehalte ratifizierte, die Todesstrafe sowohl in Friedens- als auch in Kriegszeiten generell verbietet.

Halbjahresbilanz der Nationalen Alarmzentrale (NAZ)

BERN. In den vergangenen sechs Monaten gingen auf dem Alarmtelefon der Nationalen Alarmzentrale (NAZ) Meldungen zu 195 Ereignissen ein. Gegenüber der Vorjahresperiode mit 185 Fällen blieb die Zahl damit nahezu konstant. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2003 bezogen sich 58 Meldungen auf das Inland. Das Schwergewicht lag wie im Vorjahr bei der raschen Verbreitung von Unwetterwarnungen (11) und Erdbebenmeldungen (20) an die Einsatzkräfte der Kantone, sowie der Aufbereitung der Lage in der Web-basierten Elektronischen Lagedarstellung.

Im Ausland lag das Schwergewicht der Meldungen erneut bei Transportunfällen und illegalem Handel mit radioaktivem Material sowie bei Zwischenfällen in Kernkraftwerken. Am aufwändigsten war ein Ereignis im ungarischen Kernkraftwerk Paks, wo es im April nach einem technischen Defekt zum Austritt von geringen Mengen Radioaktivität kam.

Keine Strafverfolgung der italienischen  Parlamentarier

BERN. Der Bundesrat hat entschieden, die Ermächtigung zur gerichtlichen Verfolgung der zwei  italienischen Parlamentarier und der anderen Mitglieder der Delegation, die am  vergangenen 8. Mai versucht hatten, sich beim Konkursamt Lugano Unterlagen zu  beschaffen, nicht zu erteilen.

Der Bundesrat hat deshalb  die Bundesanwaltschaft beauftragt, das Verfahren, das diese in Anwendung von  Artikel 271 des Strafgesetzbuches (Verbotene Handlungen für einen fremden Staat)  aufgenommen hatte, einzustellen.

Der Bundesrat ist der  Auffassung, dass das Vorgehen der italienischen Delegation die Souveränität und  die territoriale Integrität der Schweiz verletzt hat und nicht hingenommen  werden kann. Es muss deshalb unbedingt sichergestellt werden, dass sich solche  Vorkommnisse nicht wiederholen.

2,3 Millionen Franken für zusätzliche Lehrstellen

BERN. Die von Bundesrat Joseph Deiss eingesetzte Task Force „Lehrstellen 2003“ schätzt die aktuelle Lehrstellensituation aufgrund der monatlichen Erhebung der Kantone als stabil bis angespannt ein. An ihrer Sitzung vom Dienstag hat sie bereits Massnahmen für das Jahr 2004 verabschiedet: Unterstützt werden Lehrstellenförderer und neue Lehrbetriebsverbünde sowie Fachpersonen, die Jugendliche ohne Lehrstellen auf offene Lehrstellenangebote gezielt aufmerksam machen.

Zudem wird das Berufsmarketing intensiviert und die Berufsbildung in ausländischen Kulturkreisen besser bekannt gemacht. Dafür sollen vorerst 2,3 Millionen Franken bereitgestellt werden.

 

 

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