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Die
Universität in der Stadt
Im
Auftrag der Universität Basel und mit
Unterstützung der Sophie und Karl Binding Stiftung hat
das Büro Herzog & de Meuron eine Studie über
die städtebauliche Entwicklung der Universität im
Zentrum Basels erstellt. Dabei entstand die Vision eines
«Campus», der die Nutzung der baulichen Infrastruktur
verbessert und eine vertiefte Zusammenarbeit in der Universität
ermöglicht. Die Studie zielt zudem darauf ab, die Universität im
Stadtbild besser sichtbar zu machen und sie zur urbanen Gesellschaft hin zu öffnen.
BASEL.
Seit über fünfhundert Jahren ist die Universität Basel im
Zentrum der Stadt präsent. Ausgehend von der Alten Universität
am Rheinsprung begann sie sich seit dem 19. Jahrhundert räumlich
auszudehnen, vor allem im St. Johanns-Quartier und um den
Petersplatz. Die Universität ist aus dem Stadtbild nicht mehr
wegzudenken. Eine gewisse bauliche Geschlossenheit ist aus
praktischen wie aus identitätsstiftenden Gründen für eine
Hochschule unabdingbar. Universitätsplaner pflegen deshalb seit
geraumer Zeit die Vorstellung eines
«Stadt-Campus», mit dem sie die Nachteile der über die
Stadt verstreuten Universität zu kompensieren suchen.
Das
Büro Herzog & de Meuron hat im Auftrag der Universität und
mit Unterstützung der Sophie und Karl Binding Stiftung unter dem
Titel «Die Universität in der Stadt» eine Studie erstellt mit
dem Ziel abzuklären, wie im Zentrum der Stadt ein
«Campus» realisiert werden könnte. Architekt und Planer
Jacques Herzog präsentierte die Studie an einer
Medienorientierung in der Alten Universität am Rheinsprung: «Um
optimal gedeihen zu können, brauchen Wissen und Kultur ein Haus
mit soliden Fundamenten.» Der Rektor der Universität, Prof. Dr.
Ulrich Gäbler, betonte, dass die Universität gerade in Zeiten
finanzieller Knappheit langfristig und überlegt planen müsse.
Kantonsbaumeister Fritz Schumacher stellte die Studie in den städtebaulichen
Kontext.
Grundsätzlich
sehen Herzog & de Meuron die Verbesserung der räumlichen
Situation der Universität in einer städtebaulichen Konzentration
im Raum Petersplatz. Kantonsspital. Schällemätteli. Hier kann
zusätzlicher Platz für Entwicklung gewonnen, hier können räumlich
getrennte Gebäude zusammengeführt
werden. Um rund 40'000 m 2muss die Hauptnutzfläche in
diesem Kerngebiet wachsen, damit die gegenwärtig 20'000 m
2umfassenden Mietflächen wegfallen können und damit weitere
20'000 m 2für den Ausbau zur Verfügung stehen. Der
Platzbedarf entspricht damit etwa acht Mal der Fläche des
Kollegienhauses.
Entwicklungspotenzial
bietet aus der Sicht der Planer das Schällemätteli-Areal sowie
vier so genannte Verdichtungskerne. Die Planung für ein
Life-Science-Zentrum auf dem Schällemätteli läuft
bereits. Hier kann die Universität im besten Fall rund 20'000 m
2gewinnen. Der Neubau des Physikgebäudes an der
Klingelbergstrasse auf die Höhe des Biozentrums sowie ein
Hochhausbau anstelle des Instituts
für Anorganische Chemie an der Spitalstrasse brächten weitere
11'000 m 2. Im Raum Spalentor
sieht die Studie zwei Neubauten vor. Der
Botanische Garten würde dabei zum öffentlichen Park mit
dem Viktoria-Gewächshaus als Zentrum. ein
Raumzuwachs von rund 4'000 m 2. Die Übernahme des
Gewerbemuseums zusammen mit einem Neubau an der Vesalgasse ermöglichte
die Schaffung eines Instituts-
und Dienstleistungszentrums für die
Philosophisch-Historische Fakultät von ebenfalls rund
4'000 m 2. Der vierte Verdichtungskern liegt an der
Hebelstrasse. Erweiterungsbauten für das Zentrum für Lehre und
Forschung und das Bernoullianum sowie ein
Neubau an Stelle des heutigen Schwesternhauses an der Ecke Hebelstrasse/Klingelbergstrasse brächten weitere 9'000m 2
Nutzungsfläche. Bezieht man den Markgräfler Hof als
Seminarzentrum mit ins Konzept ein, erhält die Hebelstrasse ein
prägnantes universitäres Gesicht mit einer wichtigen
Scharnierfunktion. Im Konzept von Herzog & de Meuron würden
die Life Sciences nördlich gegen den Rhein hin, die Geistes- und
Kulturwissenschaften südlich der Hebelstrasse um den Petersplatz
konzentriert.
Ziel
der Studie «Die Universität in der Stadt» von Herzog & de
Meuron ist es, über die Lösungen für die räumlichen Engpässe
hinaus die öffentliche Wahrnehmung der Universität zu
verbessern. Insbesondere die Massnahmen bei den so
genannten Verdichtungskernen erhöhen die sichtbare Präsenz
der Universität an den Übergangen zum übrigen Stadtgebiet mit
markanten Eingriffen. besonders
deutlich etwa im Gebiet des Spalentors oder der Hebelstrasse. Die
Umwandlung der oberen Hälfte des Petersgrabens in einen für den
Verkehr gesperrten Boulevard ist die städtebaulich wohl
provokativste Idee. Vorhandene Gärten, Plätze und Höfe
sollen zudem mit neuen Durchgängen miteinander
verbunden werden, um den inneren Zusammenhang des «Campus»
spür- und sichtbar zu machen.
Die
Studie zeigt auch langfristige weitere Ausdehnungsmöglichkeiten
auf. Die Verdichtung in der Stadt
ist in erster Linie dazu gedacht, einen «Campus» zu formen.
Sollte die Universität weiter wachsen, so müssen in zehn bis
zwanzig Jahren Erweiterungen
geplant werden.
Ausbau
des St. Margarethengutes
BASEL.
Der Kanton Basel-Stadt investiert auf dem St. Margarethengut
rund 1,2 Millionen Franken für den Bau eines tierschutzgerechten
Laufstalls für 70 Kühe. Mit diesem stadtnahen
Landwirtschaftsbetrieb auf dem Magarethenhügel kann der Stadtbevölkerung
in einem beliebten Erholungsgebiet die Landwirtschaft näher
gebracht werden.
1996
haben Volk und Stände eine weitgehende Reform der Agrarpolitik
eingeleitet. Die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft soll
unter Förderung der ökologischen und nachhaltigen Landwirtschaft
gestärkt werden. Diese Entwicklung hat auch Einfluss auf die zehn
Landwirtschaftsbetriebe des Kantons Basel-Stadt, die von der
Zentralstelle für staatlichen Liegenschaftsverkehr (ZLV)
verpachtet werden. Die ZLV investiert grundsätzlich nur noch in
jene Landwirtschaftsbetriebe, deren Existenzfähigkeit auch noch
in 10 bis 20 Jahren gegeben ist. Ein Landwirtschaftsbetrieb ist
bereits verkauft worden.
Mit
70 Kühen und 70 Hektaren (700'000 m2) zugehöriger
landwirtschaftlicher Nutzfläche ist der St. Margarethenhof auch
unter der neuen Agrarpolitik existenzfähig. Die Bewirtschaftung
erfolgt nach den Richtlinien des ökologischen
Leistungsnachweises. Der Betrieb ist vielseitig ausgerichtet mit
Milchwirtschaft, Ackerbau und Spezialkulturen wie Erdbeeren und
Spargeln.
Der
heutige Stall auf dem St. Margarethenhügel ist zu klein; die
Tierschutzvorschriften können nur mit Auflagen eingehalten
werden. Das Jungvieh wird wegen Platzmangel in Arlesheim gehalten,
was die Betreuung erschwert und unwirtschaftlich ist. Der Kanton
erstellt deshalb auf den ehemaligen Schülergärten zwischen den
heutigen Gebäuden und dem Friedhof einen tierfreundlichen,
offenen Laufstall samt überdeckten Liegeboxen mit Fressbereich.
Dies ermöglicht eine rationellere Milchwirtschaft. Der Stall
gliedert sich in eine gedeckte Futterachse, einen offenen Laufhof
mit Spaltenboden, 68 Liegeboxen für das Milchvieh und einen
Melkstand. Das bestehende Ökonomiegebäude dient weiterhin der
Futterlagerung. Das Jungvieh kann künftig im heutigen Stall statt
in Arlesheim untergebracht werden.
Spendengelder
BASEL.
Am 30.6.2003 erhielt die Staatsanwaltschaft vom Tages Anzeiger
die Information, dass der Verein Menschen gegen Minen (MgM) bzw.
dessen Nachfolgeverein >Ensemble contre les mines<
offensichtlich Spendengelder für Minenopfer unrechtmässig
verwendet habe. Nur ein kleiner Teil der gesammelten Gelder soll
den vorgesehenen Empfängern zugekommen sein.
Innerhalb
von dreieinhalb Jahren soll der Spendensammler Josef Lauber
erfolgreich Geld für Minenopfer in der Höhe von rund Fr. 6
Millionen gesammelt haben. Davon seien rund 98 Prozent der
Sammlung jedoch nicht an die Mutterorganisation in Deutschland
geflossen, um von dort aus Menschen in Afrika zu helfen. Vielmehr
sei das Geld in der Schweiz verwendet worden, angeblich um die
Spendenlogistik des Vereins aufzubauen.
Da
der Verdacht der Unregelmässigkeiten beim Umgang mit
Spendengeldern besteht, hat die Staatsanwaltschaft heute eine
Hausdurchsuchung beim Verein >Ensemble contre les mines<
durchgeführt und die notwendigen Beweisunterlagen beschlagnahmt.
Gegen die Verantwortlichen ist ein strafrechtliches
Ermittlungsverfahren wegen Veruntreuung bzw. Betrugs eröffnet
worden.
20
Zivilstandskreise im Kanton Aargau
AARAU.
Am 18. Mai 2003 hat das Aargauer Volk die entsprechende Änderung
des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch
gutgeheissen. Nun gilt es, diese Bestimmungen umzusetzen. In einem
ersten Schritt muss der Grosse Rat durch Dekret die
Zivilstandskreise umschreiben und bezeichnen und den Sitz der
Zivilstandsämter festlegen.
Bis
Ende Mai 2003 hatten die Gemeinden Gelegenheit, dem Departement
des Innern Vorschläge zur Kreisbildung einzureichen. Auf Grund
der eingereichten Projekte entstand ein Vorentwurf zu einem Dekret
über die Zivilstandskreise. Mit Schreiben vom 27. Juni 2003 eröffnete
Regierungsrat Kurt Wernli die vorgeschriebene Anhörung der
Gemeinden.
Es
sind Vorschläge für 20 Kreise eingegangen. Die vorgeschlagenen
Kreise sind bezüglich Anzahl Gemeinden, Bevölkerung und Beschäftigungsgrad
sehr unterschiedlich. Für den Beschäftigungsgrad bedeutsam ist,
ob sich im Kreis ein Spital oder ein Bezirksgericht befindet (vgl.
Details im Anhang).
Mit
Ausnahme von Unterkulm erhalten alle Bezirkshauptorte ein
Zivilstandsamt, ausserdem die Spitalorte Leuggern, Menziken und
Wettingen. Die weiteren Sitze sind Aarburg, Mellingen, Schöftland
und Wohlen, alles Verkehrsknotenpunkte, sowie Birr,
Schinznach-Dorf und Sins. Im Interesse einer einheitlichen,
transparenten und kundenorientierten Lösung sollen alle
Zivilstandskreise mit dem Namen der Sitzgemeinde bezeichnet
werden.
Die
Gemeinde Bergdietikon, die in Belangen des Zivilstandswesens
vollständig auf den Kanton Zürich ausgerichtet ist, sucht den
Anschluss an das Zivilstandsamt im zürcherischen Dietikon.
Entsprechende Verhandlungen mit den Zürcher Behörden sind
eingeleitet.
Die
Gemeinden sind eingeladen, bis 20. August 2003 schriftlich
Stellung zu nehmen. Die kurze Frist ist Voraussetzung dafür, dass
das Dekret vom Grossen Rat rechtzeitig behandelt werden und auf
den 1. Januar 2004 in Kraft treten kann.
Dieter
Bongers führt neu die Anlauf- und Beratungsstelle
Rechtsextremismus
LIESTAL/BASEL.
Dieter Bongers hat neu per 1. Juli 2003 das Mandat für den
Betrieb der Anlauf- und Beratungsstelle für Rechtsextremismus übernommen.
Die Stelle wird gemeinsam von den Kantonen Baselland und
Basel-Stadt betrieben.
Die
Anlaufstelle hat zur Aufgabe, Jugendlichen, welche die
rechtsextreme Szene verlassen wollen, im Sinne einer
"Ausstiegshilfe" als erste Ansprechperson zu dienen und
sie zu beraten. Bedürfen die betreffenden Jugendlichen zusätzlicher
Unterstützung von weiteren Fachpersonen, so werden sie an diese
weiter vermittelt werden. Das Beratungsangebot steht auch
Jugendlichen offen, die nicht zur rechtsextremen Szene gehören,
jedoch eine Fachperson zum Thema Rechtsextremismus konsultieren
wollen. Die Beratungsstelle steht ebenfalls Eltern und
Lehrpersonen zur Verfügung.
Schlossberg
Thun: Siegerprojekt für künftige Nutzung ausgewählt
BERN.
Auf dem Schlossberg in Thun könnte dereinst neben einer
Erweiterung des heutigen Museums ein gehobener Hotel- und
Gastronomiebetrieb sowie zusätzlicher Wohnraum entstehen. Ein
entsprechendes Projekt einer Investorengruppe um die Hartmann
Architekten AG, Basel, wurde von der Jury zum Ausschreibungssieger
ausgewählt. Nun sollen mit der Stadt Thun und dem Kanton Bern als
Eigentümer der verschiedenen Liegenschaften konkrete Übernahmeverträge
vorbereitet werden.
Die
Suche nach Investoren mit Umnutzungsideen für die verschiedenen,
öffentlich ausgeschriebenen Liegenschaften auf dem Thuner
Schlossberg ist abgeschlossen. Im Rahmen der abschliessenden
Evaluation gab eine Jury aus Stadt- und Kantonsvertretern sowie
verschiedenen Experten dem Projekt einer Investorengruppe um die
Hartmann Architekten AG, Basel, gegenüber der Eingabe der Thuner
Wirtschaftskammer der Jungen (TWJ) den Vorzug. Der Thuner
Gemeinderat und der Regierungsrat des Kantons Bern haben diesen
Entscheid zur Kenntnis genommen.
Bundesrat
genehmigt den kantonalen Richtplan
BERN.
Der Bundesrat hat den neuen Richtplan des Kantons Bern
genehmigt. Damit ist der Richtplan auch für den Bund und die
Nachbarkantone verbindlich. Bei der Umnutzung ehemaliger
Landwirtschaftgebäude, die sich ausserhalb der Bauzone befinden,
hat der Bund dem Kanton Bern allerdings Einschränkungen
auferlegt.
Der
nun vom Bundesrat genehmigte kantonale Richtplan soll die Kräfte
auf Gebiete konzentrieren, die wirtschaftlichen Erfolg versprechen
und den ländlichen Raum stärken. Er soll in Abstimmung mit den
Regionen effizient bewirtschaftet werden. Der Richtplan ist als Führungsinstrument
des Regierungsrats konzipiert und bezweckt die bessere Abstimmung
der raumwirksamen Aufgaben und die Prioritätensetzung bei
strategischen Planungen oder Projekten mit räumlichen
Auswirkungen.
Berner
Modell Tataufarbeitung und Wiedergutmachung (TaWi)
BERN.
Straftäterinnen und Straftäter sollen weiterhin die Möglichkeit
zur Tataufarbeitung und Wiedergutmachung erhalten. Diesen Schluss
lässt die Auswertung des Modellversuchs „Tataufarbeitung und
Wiedergutmachung (TaWi) – Berner Modell“ zu. Im finanziell
engen Rahmen des Kantons Bern legt das Amt für Freiheitsentzug
und Betreuung nun fest, wie die Erkenntnisse künftig in den
Straf- und Massnahmenvollzug eingebaut werden können.
Das
Berner Modell zur „Tataufarbeitung und Wiedergutmachung
(TaWi)“ ermöglicht Straftäterinnen und Straftätern während
des Straf- und Massnahmenvollzugs sowie den von der Bewährungshilfe
betreuten Personen, ihre Taten und damit die bei den Opfern
verursachten Folgen aufzuarbeiten und dafür aktiv die
Verantwortung zu übernehmen. Als Fernziel wird dabei eine
Mediation zwischen Opfern und Straftätern angestrebt. Das Angebot
beruht auf Freiwilligkeit der Beteiligten. Der Kanton Bern wollte
mit seinem TaWi-Modell einen innovativen Beitrag an die Umsetzung
des Opferhilfegesetzes leisten, welches die Zweck-bestimmung des
Freiheitsentzugs um den Wiedergutmachungsauftrag erweitert hat.
Abstimmungsvorlage
Tram Bern West; Kostenanteil der Stadt
BERN.
Der BernerGemeinderat hat die Abstimmungsvorlage "Tram
Bern West, Kostenanteil der Stadt Bern" genehmigt und
zuhanden des Stadtrats verabschiedet. Gemäss der Vorlage leistet
die Stadt Bern einen Kostenbeitrag von 18,5 Mio. Franken für
wertsteigernde Strassenbauarbeiten und städtebauliche
Gestaltungsmassnahmen, die im Zuge der Realisierung des
Tramprojekts ausgeführt werden. Ein entsprechender Kreditantrag
soll den Stadtberner Stimmberechtigten am 30. November 2003
unterbreitet werden.
Das
Tram Bern West, ein Gemeinschaftsprojekt von Bernmobil, Stadt und
Kanton Bern, wird die Trolleybuslinien 13 (Bümpliz) und 14
(Bethlehem) ersetzen. Diese sind heute mit täglich 40'000 Fahrgästen
an ihren Kapazitätsgrenzen angelangt. Wo sie sich überlagern
(zum Beispiel an der Schlossstrasse), fährt in Spitzenzeiten alle
90 Sekunden ein Bus. Folge davon: Öffentlicher und privater
Verkehr behindern sich gegenseitig, und im Raum Bahnhof /
Hirschengraben ist die dichte Busfolge betrieblich kaum mehr zu
bewältigen.
Diese
Situation wird sich noch verschärfen: In den Entwicklungsgebieten
Brünnen und Ausserholligen-Weyermannshaus sollen in den nächsten
Jahren Wohnungen für 4000 Menschen und 7000 neue Arbeitsplätze
entstehen; in Brünnen ist zudem das Freizeit- und Einkaufszentrum
Westside geplant. Das Tram Bern West ist auch auf diese künftige
Nachfrage ausgerichtet: Es erschliesst die neu entstehenden Wohn-
und Arbeitsgebiete optimal und wirkt als Impulsgeber.
Baden
in der Reuss: Ergebnis Salmonellenprobe
AARAU.
Die Salmonellenprobe, die vor 2 Tagen angesetzt wurde, hat
sich als positiv erwiesen. Solche Untersuchungen dauern jeweils
mindestens 2 bis 3 Tage. Dadurch können die Ergebnisse nie
aktuell umgesetzt werden. Durch den Wetterumschwung hat sich die
Lage aber generell entspannt.
Die
starken Regenfälle helfen mit, die Uferregionen zu säubern.
Gleichzeitig wird bei diesen Temperaturen nicht mehr so häufig
gebadet.
Es
wurden auch heute wieder Proben genommen. Das Kantonale
Laboratorium hofft, bis zum Beginn der nächsten Schönwetterperiode
die Entwarnung heraus geben zu können.
Zusatzuntersuchungen
im Bodenbelastungsgebiet Dornach gestartet
SOLOTHURN/LIESTAL.
Nachdem sich die Behörden der Kantone Solothurn und
Basel-Landschaft sowie die UMS Schweizerische Metallwerke AG
Anfangs 2003 über das weitere Vorgehen im Bodenbelastungsgebiet
geeinigt haben, wird das Vorhaben nun gestartet. Mit Bodenproben
soll abschliessend Klarheit über das Ausmass der Belastung
gewonnen werden. Die Proben werden schonend, und ohne Schäden
anzurichten, entnommen. Zusätzlich werden die Massnahmen zur Gefährdungsabwehr
erarbeitet. Die Abklärungen werden bis Frühjahr 2005
abgeschlossen sein.
Die
Böden im Raum Dornach (Gemeinden Dornach SO, Aesch BL, Arlesheim
BL und Reinach BL) wurden während Jahrzehnten mit staubförmigen
Immissionen vor allem von Kupfer, Zink und Cadmium belastet. Die
Schadstoffbelastung erstreckt sich kantonsübergreifend über ein
Gebiet von rund 10 km2. Grösstenteils dafür verantwortlich waren
wohl die früheren Emissionen einer Punktquelle (UMS
Schweizerische Metallwerke AG, ehemals "Metallwerke
Dornach"). Während die lufthygienische Sanierung schon vor
Jahrzehnten erfolgreich abgeschlossen wurde, ist der Umgang mit
den belasteten Böden bis heute nicht abschliessend gelöst.
Vision
und Leitbild für den Kanton Nidwalden
STANS.
Die Nidwaldner
Regierung hat ihre Vision und ihr Leitbild für den Kanton
Nidwalden verabschiedet. Vision verstanden als Wille, die Zukunft zu
gestalten mit Zielsetzungen,
die der Kanton in Zukunft erreichen will. Nidwalden soll für
die Menschen in
diesem Kanton der Schlüssel zur Natur, zur Arbeit, zum Zuhause
und zur Kultur sein.
Nidwalden ist das Schlüsselerlebnis. Der Mensch steht im Zentrum
aller Überlegungen.
Der
Schlüssel zieht sich als Metapher
durch alle vier Themen der Vision : Der Standort Nidwalden
«erschliesst» seinen Bewohnerinnen und Bewohnern den
Zugang zur Natur, zu
Arbeitsplätzen, zum Wohnraum und zur Kultur. und damit zum Glücklichsein
überhaupt. Das Leitbild konkretisiert die visionären
Leitsätze zu den
vier Themenbereichen und formuliert insbesondere je eine wichtige
Grundaussage.
Nidwalden:
Der Schlüssel zur Natur
Mit
einer intakten Landschaft, die nachhaltig genutzt und
erhalten wird.
Nidwalden:
Der Schlüssel zur Arbeit
Mit
unverwechselbaren Produkten, die erfolgreich
Nischen besetzen.
Nidwalden:
Der Schlüssel zum
Zuhause
Mit
dem Zentrum Stans und elf Gemeinden, die Raum zum Leben lassen.
Nidwalden:
Der Schlüssel zur Kultur
Mit
selbstbewussten Menschen, die eigenständig und weltoffen
sind.
Partizipativer
Ansatz
Erstmals
hatte sich die Regierung zum
Ziel gesetzt, eine Vision und ein Leitbild für den Kanton
Nidwalden zu erarbeiten.
Sie wollte dabei nicht allein auf das interne Wissen der
Verwaltung und der
Regierung abstellen, sondern partizipativ, d.h. mit Beteiligung
externer Persönlichkeiten
aus verschiedensten Sparten (Wirtschaft, Bildung und Kultur,
Medien, Kirchen, Gemeinden, sozialen Organisationen) Ideen,
Anregungen für die
Gestaltung der Zukunft unseres Kantons gewinnen.
Zweiphasiges
Vorgehen
An
zwei Workshops wurden in einer ersten Phase durch die
genannten externen Personen
Grundlagen für eine Vision für den Kanton Nidwalden erarbeitet.
Engagiert wurde in kleinen Gruppen Visionäres angedacht,
verworfen, neu aufgenommen, diskutiert und schliesslich zusammengefasst. Aufgrund der
Resultate dieser Arbeitsgruppe
hat der Regierungsrat Ende Januar 2003 die Vision für den
Kanton Nidwalden mit
den vier visionären Leitsätzen verabschiedet. Es war nicht
leicht, sich auf
diese knappe Form der Visionen zu beschränken.
Die
zweite Phase galt der
Erarbeitung des Leitbildes, also der Konkretisierung dieser
visionären Ideen. Die Arbeitsgruppe wurde neu
zusammengesetzt. Neben bisherigen
Mitgliedern der ersten Arbeitsgruppe waren nun auch der
Gesamtregierungsrat sowie die
Direktionssekretäre mit von der Partie. In drei Workshops wurde
das Leitbild erarbeitet,
wurde an den Inhalten und an der Form gefeilt, wurde um Prioritäten
gerungen.
Standortmarketing
Vision
und Leitbild sind u.a. eine wichtige
Basis für ein Standortmarketing vor Ort oder im Ausland. Die
Kunden können
schnell erkennen, welche Visionen in diesem Kantonen mit welchen
Mitteln verwirklicht
werden sollen. Dies schafft Vertrauen und ist ein wirksames Mittel
der Kommunikation. Vision und Leitbild zeigen auf, wie die
Regierung die Standort-attraktivität
des Kantons sicherstellen und ausbauen will. Sie will
insbesondere die staatlichen
Rahmenbedingungen in den Bereichen Steuern, Wirtschaftsförderung,
Baulanderschliessung, Gesetzgebung,
Verfahrensabläufe, Fristen und kundenorientierte
Dienstleis-tungen in
einem sicheren Umfeld gewährleisten. Der Kanton Nidwalden will
sich weiterhin klar
unter den drei steuergünstigsten Kantonen der Schweiz
positionieren, den
Anschluss ans S-Bahn-Netz sicherstellen und den Militärflugplatz
Stans zivil nutzen.
Die
Regierung ist überzeugt, mit der Vision und dem Leitbild gute Grundlagen für eine erfolgreiche Regierungstätigkeit
geschaffen zu haben.
Sie dient vor allem aber auch für Transparenz dieser Tätigkeit
gegenüber der Bevölkerung, gegenüber dem Parlament,
gegenüber der
Verwaltung. Die Regierungstätigkeit kann stets an dieser Vision
und diesem Leitbild
gemessen werden.
Regierung
will LUPK rasch sanieren
LUZERN.
Die Luzerner Pensionskasse (LUPK) hat, wie viele andere öffentliche
und private Pensionskassen in der Schweiz, Schwierigkeiten: sie
weist eine Unterdeckung auf. Der Vorstand der LUPK hat dem
Regierungsrat Vorschläge für die Sanierung der LUPK
unterbreitet. Der Regierungsrat gibt jetzt einen Entwurf für
rasche, wirkungsvolle Sanierungsmassnahmen in Vernehmlassung. Die
Sanierung soll von allen Beteiligten. versicherte
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner sowie
Arbeitgeber. getragen werden. Der Sanierungsbeitrag ist für alle
Beteiligten verkraftbar. Ziel ist es, eine gute Kasse auch für
die Zukunft leistungsfähig zu erhalten.
Vonmoos
wird Verwalter des Untersuchungsgefängnisses Solothurn
SOLOTHURN.
Siegfried Vonmoos (39, Luterbach) wird ab 1. November 2003
Verwalter des Untersuchungsgefängnisses (UG) Solothurn. Er tritt
damit die Nachfolge von Werner Nyffenegger an, der nach mehr als
41 Jahren im Staatsdienst in den Ruhestand tritt.
Erste
Registrierungen gleichgeschlechtlicher Paare
ZÜRICH.
Am 1. Juli sind in der Stadt Zürich die ersten
gleichgeschlechtlichen Partnerschaften registriert worden. Als
erste wurde die Partnerschaft von Ernst Ostertag und Robert Rapp
eingetragen. Stadtpräsident Elmar Ledergerber hat die Zeremonie
zusammen mit einem Zivilstandsbeamten gestaltet. Zahlreiche Gäste
haben den feierlichen Anlass gemeinsam mit dem Paar erlebt.
Luzerner
Regierungsrat: Departemente verteilt und Stellvertretungen
geregelt
LUZERN.
Gestützt auf § 26 des Gesetzes über die Organisation von
Regierung und Verwaltung (Organisationsgesetz) vom 13. März 1995
hat der Luzerner Regierungsrat an seiner gestrigen Sitzung die
Departemente für die Amtsdauer 2003. 2007 wie folgt verteilt:
Bau-,
Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Vorsteher:
Max Pfister
Stellvertreter:
Dr. Markus Dürr
Bildungs-
und Kulturdepartement
Vorsteher:
Dr. Anton Schwingruber
Stellvertreterin:
Yvonne Schärli
Finanzdepartement
Vorsteher:
Dr. Kurt Meyer
Stellvertreter:
Max Pfister
Gesundheits-
und Sozialdepartement
Vorsteher:
Dr. Markus Dürr
Stellvertreter:
Dr. Kurt Meyer
Justiz-
und Sicherheitsdepartement
Vorsteherin:
Yvonne Schärli
Stellvertreter:
Dr. Anton Schwingru
Qualitätssicherung.
Hochbauamt wurde zertifiziert
SOLOTHURN.
Das Hochbauamt des Kantons Solothurn ist von der der Schweiz.
Vereinigung für Qualitäts- und Managementsysteme (SQS) für die
Einführung eines prozessorientiertes Managementsystem
ausgezeichnet worden. Ziel ist die Verbesserung der
Dienstleistungen des Hochbauamtes. Baudirektor Walter Straumann
hat anlässlich einer kleinen Feier allen Mitarbeitenden zur
erfolgreichen Zertifizierung gratuliert.
Das
neue Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement. kundenorientiert
und effizient
LUZERN.
Das neue Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement des Kantons
Luzern gibt sich eine straffe Organisationsstruktur. Die
verwandten Sachgebiete werden in sechs Bereiche zusammengefasst
und sie werden eine koordinierte Gesamtstrategie in den einzelnen
Sachaufgaben ermöglichen. Regierungsrat Max Pfister, Vorsteher
des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements, will mit der
Strukturreform eine kundenorientierte, moderne und effiziente
Institution schaffen.
Mit
der Neugliederung der Departemente wurden die Raumordnungs-, die
Verkehrs- und Umweltpolitik mit der Wirtschaftspolitik inklusive
den "grünen Teilen" des vormaligen
Wirtschaftsdepartements und dem Vermessungswesen verknüpft. Diese
Aufgaben, die bisher von mehreren Departementen mit einer grossen
Anzahl Dienststellen erfüllt wurden, werden im neu geschaffenen
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement vereint.
Sanierung
des Kleinkinderbereichs im Strandbad Mythenquai
ZÜRICH.
Für die Instandsetzung und Neugestaltung des
Kleinkinderbereichs im Strandbad Mythenquai hat der Zürcher
Stadtrat gebundene Ausgaben von 1,16 Millionen Franken sowie einen
Objektkredit von 1,46 Millionen Franken bewilligt.
Der
Planschbeckenbereich ist in gestalterischer Hinsicht nicht mehr
zeitgemäss. Die an einen attraktiven Ort für die
Freizeitgestaltung mit Kindern gestellten Erwartungen lassen sich
mit dem einfachen Becken nicht erfüllen. Zudem ist die
Wasseraufbereitungsanlage technisch nicht auf dem neusten Stand,
doch fehlt im heutigen Servicegebäude der Platz für die nötigen,
den heutigen Vorschriften entsprechenden Anpassungen.
Hochdeutsch
als Unterrichtssprache
Eine
der zentralen Aufgaben der Sprachförderung im Kanton Zürich ist
die Förderung der deutschen Standardsprache (Hochdeutsch). In
Zusammenarbeit der Bildungsdirektion und der Pädagogischen
Hochschule Zürich ist eine Broschüre entstanden, die in acht
Kapiteln aufzeigt, warum Hochdeutsch als Unterrichtssprache oft
ein Problem ist und was mit einer konsequenten mündlichen
Verwendung im Unterricht angestrebt wird.
ZÜRICH.
Fragen um den Gebrauch und die Bedeutung von Hochdeutsch als
Unterrichtssprache begleiten die Schule in der Deutschschweiz,
seit es sie gibt. In unseren Tagen hat sich das Interesse an
Fragen der Unterrichtssprache erneut zugespitzt. Dazu haben
folgende Tatsachen beigetragen:
Die
Ergebnisse der PISA-Studie 2000 zu den Lesefähigkeiten von
Jugendlichen in der Schweiz haben den berechtigten Ruf nach einer
umfassenden und gezielten Sprachförderung laut werden lassen.
Eines der dabei erhobenen Postulate ist die konsequente Verwendung
des Hochdeutschen als Unterrichtssprache.
Im
Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion um den
Fremdsprachenunterricht in der Primarschule wird gefordert,
Hochdeutsch Priorität zu geben, da unter anderem gut entwickelte
Fähigkeiten in der Erstsprache Voraussetzungen für den
erfolgreichen Erwerb und das Erlernen von Zweit- und Fremdsprachen
sind.
Für
gut ein Viertel der Volksschülerinnen und -schüler ist Deutsch
nicht die Muttersprache. Für ihr schulisches und berufliches
Weiterkommen und die soziale Integration müssen sie Hochdeutsch
und Mundart als Zweitsprachen erwerben. Für diese Kinder ist die
Schule meist der einzige Ort, an dem sie in das Hochdeutsche
eintauchen können.
Die
PISA-Ergebnisse haben deutlich gemacht, dass eine intensivierte
Sprachförderung auch für Schweizer Kinder und Jugendliche aus
sogenannten «bildungsfernen Sozialisationskontexten» dringend
notwendig ist.
Die
Broschüre «Hochdeutsch als Unterrichtssprache» legt Befunde und
Perspektiven vor, die für eine wirkungsvolle Hochdeutschförderung
im mündlichen Unterricht bedeutungsvoll sind. Sie wendet sich an
eine breite Öffentlichkeit und wird in diesen Tagen allen
Lehrpersonen der Volksschule und den Schulbehörden zugestellt.
Dritte
Bevölkerungsbefragung in der Stadt Zürich 2003
ZÜRICH.
Erste Ergebnisse, mit Vergleichen zu den Befragungen 1999 und
2001...
Wer
wurde wann befragt?
Im
März/April 2003 hat nach 1999 und 2001 die dritte Befragung der
Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Zürich stattgefunden. 2512
Personen wurden telefonisch befragt. Die Stichprobe ist eine
geschichtete Zufallsauswahl aus der Zürcher Wohnbevölkerung, die
alle seit mindestens einem Jahr in der Stadt wohnhaften
erwachsenen Personen umfasst. Ausländerinnen und Ausländer mit
Bewilligung C wurden ebenfalls befragt. Insgesamt 93 Interviews
sind in einer Fremdsprache geführt worden. Die telefonischen
Interviews wurden durch das spezialisierte Markt- und
Sozialforschungsinstitut LINK im Auftrag der Fachstelle für
Stadtentwicklung durchgeführt.
Was
wurde gefragt?
Die
Befragung umfasste dieses Jahr drei Hauptthemen:
-
Die Stadt Zürich als Wohn- und Lebensort (Vergleich zu den
Vorjahren)
-
Beurteilung von Politik und Verwaltung (Vergleich zu den
Vorjahren)
-
Lebensbedingungen und Wohlbefinden in der Stadt Zürich
(Lebensqualität)
Die
wichtigsten Resultate
1.
Die Stadt Zürich als Wohn- und Lebensort
Die
Stadt Zürich ist als Wohnort nach wie vor
ausserordentlichbeliebt; 90% leben gerne bis sehr gerne in Zürich,
56% sogar sehr gerne.
Die
wichtigsten Probleme in der Stadt Zürich haben sich aus der Sicht
der Befragten gegenüber 2001 etwas verschoben: Zwar ist der
Verkehr immer noch das meistgenannte Problem, doch ist seine
Nennungshäufigkeit von 50% auf 37% zurückgegangen. Häufiger
genannt werden hingegen: Drogen mit 23%
(2001 17%) und Kriminalität mit 21% Nennungen (2001 17%,
1999 23%). Immer noch
häufig, wenn auch rückläufig, werden Ausländerfragen (22%,
2001 24%, 1999 32%) genannt. Zu den grössten Problemen gezählt
werden auch Arbeitslosigkeit (20%, 2001 3%, 1999 10%) und das
Wohnungsproblem (16%, 2001 13%, 1999 3%). Abfall/Dreck wird nur
noch von 12% als wichtiges Problem genannt (2001 17%). Die
Problem-Nennungen fallen je nach Wohnquartier der Befragten
unterschiedlich aus. So wird der Verkehr besonders häufig im
Kreis 5 und in Wipkingen genannt, im Langstrassenquartier steht
mit Abstand das Drogenproblem an erster Stelle; in Seebach,
Saatlen/Schwamendingen und Hirzenbach die Ausländerfragen und in
Saatlen/Schwamendingen sowie Altstetten die Kriminalität.
Die
Nennungen „Verkehr“ wurden inhaltlich näher aufgeschlüsselt:Rund
die Hälfte (53%) meint damit das hohe Verkehrsaufkommen in der
Stadt, 31% meinen die Verkehrsplanung, der Rest nennt den Verkehr
im Zusammenhang mit der Umwelt, bestimmten Orten oder der
Verkehrssicherheit.
Mit
den Lebensbedingungen und öffentlichen Einrichtungen in der Stadt
Zürich sind die Befragten unverändert mehrheitlich sehr
zufrieden. In den obersten Positionen hinsichtlich Wichtigkeit und
Zufriedenheit stehen wie in den Vorjahren die öffentlichen
Verkehrsmittel, das Bildungs- und Weiterbildungsangebot, Grünanlagen
und Parks, das Kulturangebot sowie Sport- und
Freizeiteinrichtungen. Wirklich unzufrieden (Note unter 4) sind
die Befragten nur mit dem Kinder-betreuungsangebot und dem
Wohnungsangebot, das auch als sehr wichtig angesehen wird. Nicht
zufrieden ist man zudem mit dem Parkplatzangebot in der
Innenstadt, dem allerdings auch keine so grosse Wichtigkeit
beigemessen wird.
Das
subjektive Sicherheitsgefühl im eigenen Quartier hat sich gegenüber
2001 kaum verändert. 65% (2001 67%) der Befragten fühlen sich
allein nachts in ihrem Quartier ziemlich oder sehr sicher. 1999
waren es erst 56%. 46% derjenigen, die nachts alleine unterwegs
sind, meiden dabei bestimmte Orte in ihrem Quartier. Fast drei
Viertel aller Befragten (73%) meiden nachts bestimmte Orte in der
übrigen Stadt. Namentlich genannt werden dabei am häufigsten die
Langstrasse (zunehmend), bzw. der Kreis 4
(abnehmend) und etwas weniger häufig der Kreis 5
(abnehmend).
2.
Beurteilung von Politik und Verwaltung
Gefragt
wurde auch nach der Zustimmung zu politischen Massnahmen, mit
denen die Behörden in den verschiedenen Politikbereichen und
Sachfragen reagieren. Diese werden von den Befragten
unterschiedlich stark unterstützt:
Praktisch
ungeteilte Zustimmung bei mehr als 60% der Befragten in
Ausrichtung und Intensität finden: der Ausbau des öffentlichen
Verkehrs (77%), die Kulturförderung (67%), die Gestaltung des
Stadtbilds und des öffentlichen
Raums (65%), die soziokulturellen Aktivitäten (61%). Mehr
Anstrengungen fordern die Befragten hingegen in folgenden
Bereichen: Schaffung von Arbeitsplätzen (58%), Verbesserung der
Umweltsituation (48%), Massnahmen gegen den Drogenmissbrauch (50%)
und Massnahmen zur Integration der ausländischen Wohnbevölkerung
(36%). Demgegenüber sind 17%
der Ansicht, man mache zuviel in der Integrationspolitik (1999
27%) und weitere 15%
finden, man betreibe zuviel Verkehrsberuhigung.
Die
Zufriedenheit mit den städtischen Verwaltungsabteilungen ist hoch
und weiter angestiegen. Sowohl VBZ, Abfuhrwesen (ERZ) und das
Tiefbauamt konnten sich im Beliebtheitsgrad steigern. Den
Spitzenplatz halten nach wie
vor die VBZ (94% zufrieden oder sehr zufrieden), vor dem
Gartenbauamt (84%) und dem Abfuhrwesen (83%).
3.
Lebensbedingungen und Wohlbefinden (Lebensqualität)
In
diesem Jahr stand die Lebensqualität im Zentrum der Befragung.
Der Begriff Lebensqualität wird in dieser Befragung verstanden im
Sinne von ausgewählten
Lebensbedingungen und deren subjektiver Einschätzung.
77%
aller Befragten gibt der Lebensqualität in der Stadt Zürich die
Note 5 oder 6. Diese
Einschätzung variiert nach dem Wohnquartier der Befragten.
Besonders hohe Lebensqualitätsnoten vergeben die BewohnerInnen
der Kreise 5 und 8, sowie von Hottingen, Hirslanden und Witikon.
Am
anderen Ende der Skala stehen die Befragten in Saatlen,
Schwamendingen, Hard und Seebach. Sie beurteilen die Lebensqualität
Zürichs deutlich schlechter.
Die
Frage nach den wichtigsten Inhalten von Lebensqualität aus der
Sicht der Befragten ergab folgende Resultate:
Für
28 % der Befragten ist es eine intakte Umwelt, für 27% das
Wohnumfeld, für 26% Freizeit und Erholung, für 19% Schutz vor
Kriminalität und für 18% die eigene Wohnung. Deutlich
weniger häufig werden persönliche Dinge wie Einkommen (15%),
Gesundheit (12%), Arbeit/Beruf (11%) und Beziehungen/Partnerschaft
(10%) genannt.
Die
Hälfte der Befragten. insbesondere die jüngeren und die besser
ausgebildeten. sind der Meinung, man könne selber etwas zur
Verbesserung der Lebensqualität beitragen, indem man sich in
Vereinen oder im Quartier engagiert oder einfach selber aktiv ist.
Eine
wichtige Rolle für die Lebensqualität spielen also Wohnung und
Wohnumgebung. Die Wohn-situation (Bedingungen wie Wohnumfeld,
Wohnungsgrösse, Miete usw.) und die Zufriedenheit mit diesen
Bedingungen wurde in
der Befragung detailliert erfasst und nach Quartieren aufgeschlüsselt.
Eine Rangierung der Quartiere nach den drei Aspekten Zufriedenheit
mit Wohnung und Wohnum-gebung sowie mit der Mietbelastung
ergab Spitzenplätze für Oberstrass, Friesenberg und
Witikon.
Erfasst
wurden auch die effektiven Lebensbedingungen der Befragten
hinsichtlich Einkommen, Wohn- und Arbeitsituation, sowie die
jeweiligeEinschätzung dazu, zusätzlich die subjektive Einschätzung
des eigenenGesundheitszustands. 82% geben ihrem Lebensstandard die
Note 5 oder gar 6. Der Mittelwert liegt bei 5.16. Selbst bei
tiefem Einkommen (< Fr30'000) ist die Zufriedenheit mit 4.9
noch erstaunlich hoch, obwohl in den
unteren Einkommenskategorien rund 27% sagen, dass sie nur
schlecht mit dem gegenwärtigen Einkommen ihres Haushaltes
zurechtkommen. Interessant ist, dass sich die Einschätzung der
persönlichen wirtschaftlichen Lage kaumvon den Ergebnissen von
2001 unterscheidet. Nach wie vor beurteilen 62% der Befragten ihre
eigene wirtschaftliche Lage als eher gut oder sehr gut (2001:
68%).
4.
Beurteilung der Befragung
Die
Befragung wurde auch in diesem Jahr von 87% der Interviewten als
sinnvoll oder sehr sinnvoll angesehen.
Kantonales
Raumplanungsgesetz: Totalrevision nach 30
Jahren
CHUR.
Die Bündner Regierung hat den Entwurf für ein neu
gestaltetes kantonales Raumplanungsgesetz
(KRG) für die Vernehmlassung freigegeben. Gemeinden,
Regionen und Interessierte sind eingeladen, bis Mitte
Oktober 2003 Stellung
zu nehmen.
Das
geltende kantonale Raumplanungsgesetz geht in den Grundzügen auf
das Jahr 1973 zurück. Nach 30 Jahren soll es nun einer
Auffrischung unterzogen
und durch ein neues Gesetz ersetzt werden. Es geht dabei primär um eine Neugestaltung in Bezug auf Sprache und
Systematik sowie um
eine Entrümpelung von überholten Normen. Revisionsbedarf besteht
sodann auf Grund der praktischen Erfahrungen mit dem
geltenden Recht in den
vergangenen drei Jahrzehnten und wegen des sich gewandelten
übergeordneten Rechts.
Ja
zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge
SOLOTHURN.
In seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für
Sozialversicherung hält der Solothurner Regierungsrat fest, dass
er mit der Gesetzesvorlage resp. den vorgesehenen Änderungen im
Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und
Invalidenvorsorge (BVG) und im Freizügigkeitsgesetz (FZG) grundsätzlich
einverstanden ist.
Einführung
einer selbständigen Gerichtsverwaltung. Vernehmlassung
SOLOTHURN.
Der Solothurner Regierungsrat schickt die Vorlage zur Einführung
einer selbständigen Gerichtsverwaltung in die Vernehmlassung.
Durch die Selbstverwaltung der Gerichte soll ihre Unabhängigkeit
gestärkt sowie ihre Eigenverantwortung und damit auch die
Effizienz erhöht werden.
100'000
Franken für Entwicklungshilfeprojekt
SOLOTHURN.
Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat 100'000 Franken für
vier ausländische Entwicklungshilfeprojekte sowie ein inländisches
Vorhaben gesprochen. Berücksichtigung fanden die Projekte
"Universität der Kasayi-Region, Kananga, Kongo", das
Kinder– und Waisenheim in Augustów (Polen), das Projekt zum Bau
einer Käserei in Rumänien, das Projekt "Frauengruppe in
Kalaná, Mali" und schliesslich das Vorhaben zur Sanierung
der Trinkwasserleitung Gredetsch in Mund VS. Die Beiträge gehen
zulasten des Entwicklungshilfekredites für das Jahr 2002.
Umsetzung
der neuen Kantonsverfassung
SCHAFFHAUSEN.
19 Erlasse des kantonalen Rechts werden im Rahmen des
Rechtsetzungsprogramms zur Umsetzung der neuen Kantonsverfassung
angepasst. Die neue Schaffhauser Kantonsverfassung, die von den
Stimmberechtigten am 22. September 2002 gutgeheissen worden war,
ist am 1. Januar 2003 in Kraft getreten. Es handelt sich bei der
Vorlage zunächst um "technische Anpassungen", welche
kurzfristig erarbeitet werden konnten und unverzüglich erlassen
werden sollen. Zum Teil wurde damit aber auch die Gelegenheit
benutzt, geringfügige materielle Änderungen vorzunehmen.
Gleichzeitig soll das Parlament dem Regierungsrat den Auftrag zur
Anpassung oder Konkretisierung derjenigen Gesetze, die aus
zeitlichen Gründen nicht sofort realisiert werden konnten,
erteilen.
Häusliche
Gewalt: Präventionsprojekt gestartet
ZÜRICH.
Das Gleichstellungsbüro der Stadt Zürich und die Maternité
Inselhof Triemli entwickeln mit dem Projekt "Häusliche
Gewalt. wahrnehmen. intervenieren" erstmals für die Schweiz
ein Modell für den Umgang mit häuslicher Gewalt in einer Klinik.
Kernpunkte sind eine Studie sowie
ein Massnahmenkatalog, der in der Maternité umgesetzt
wird. Eine Befragung
der Mitarbeitenden zeigt, dass häusliche Gewalt eine hohe Relevanz im Klinikalltag hat. Im September beginnt die
Befragung der Patientinnen, die Aufschluss über erlebte
Gewalthandlungen und Bedürfnisse nach spezifischen Unterstützungsangeboten
Massnahmen
zur Entlastung
SCHAFFHAUSEN.
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen hat zur Fortsetzung
der Massnahmen zur Entlastung des Staatshaushaltes ab 2004 das
weitere Vorgehen festgelegt. Ziel ist die Erarbeitung von Vorschlägen,
wie der Staatshaushalt in den nächsten 10 Jahren kontinuierlich
und nachhaltig um insgesamt rund 30 Mio. Franken jährlich
wiederkehrend verbessert werden kann. In dieser Summe enthalten
sind 9 Mio. Franken aus der Entlastung des Staatshaushaltes ab
2005 [1. Paket] und 10-12 Mio. Franken Nettoentlastung aus dem
Neuen Finanzausgleich ab 2007). Dabei sind insbesondere die
Themenkreise "Devestitionen", "Strategische
Immobilenbewirtschaftung", "Neue Formen von
Zusammenarbeit", "Abbau von Dienstleistungen" und
"Neuer Finanzausgleich Bund" zu bearbeiten.
Diese
Fortsetzungsarbeiten stellen nach den zur Zeit beim Kantonsrat
liegenden Steuererleichterungs- und Haushaltsentlastungsvorlagen
den zweiten Schritt zu einer nachhaltigen Sicherung eines stabilen
Staatshaushaltes unter gleichzeitiger Verbesserung der
steuerlichen Attraktivität des Kantons Schaffhausen dar.
Die
Projektorganisation besteht aus einer Steuerungsgruppe, der von
Seiten der Regierung Regierungsrat Hermann Keller angehört.
Geleitet wird sie von Staatsschreiber Reto Dubach. Zudem sollen
ihr weitere Vertreter des Finanzdepartementes, der kantonsrätlichen
Geschäftsprüfungskommission, der Stadt Schaffhausen und weiterer
Gemeinden sowie externe Fachleute angehören. Die Geschäftsstelle
wird gebildet aus Hansjörg Greutmann und Bernhard Klauser. Der
Schlussbericht der Arbeitsgruppe soll bis im Herbst 2004
vorliegen.
Krankenkassen-Prämienverbilligung:
Letzter Termin 31. Juli 2003
SOLOTHURN.
Am 31. Juli 2003 geht die ordentliche Einreichfrist für die
Individuelle Prämienverbilligung (IPV) für das Jahr 2003 zu
Ende. Bis zu diesem Datum müssen die Anträge für die Prämienverbilligung
bei der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn eingereicht sein.
Nach diesem Datum eingereichte Anträge können nur noch in
Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
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