Regierung verabschiedet das kantonale Familiengesetz

CHUR. Die Bündner Regierung unterbreitet das neue kantonale Familienzulagengesetz  KFZG dem Parlament. 

Jahresrechnung 2002 der Bernischen Pensionskasse genehmigt

BERN. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat den Jahresbericht 2002 und die Jahresrechung 2002 der Bernischen Pensionskasse (BPK) genehmigt. 

Kanton Bern trifft Vereinbarung mit der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich

BERN. Der Kanton Bern ist auf ausgebildete Fachkräfte im heilpädagogischen Bereich angewiesen. 

Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat Nachkredit für Sozialhilfevergütungen an die Gemeinden

BERN. Die Sozialaufwendungen des Kantons Bern und seiner Gemeinden haben für das Jahr 2002 das Budget um 3,7 Millionen Franken unterschritten.

Vernehmlassung zur Revision des Stiftungsrechts

BERN. Der Regierungsrat des Kantons Bern begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort die Stossrichtung der Revision des Stiftungsrechts mit dem Ziel, die Stiftungsfreudigkeit zu erhöhen. 

Förderpreis übergeben

FRAUENFELD. Barbara Hensinger, Gianni Kuhn, Andreas Mattle, Arthur Schneiter, Roman Schwaller, Mona Somm und Conrad Steiner heissen die sieben Kulturschaffenden, die am Mittwochabend in Amriswil die Förderpreise des Kantons Thurgau aus den Händen von Regierunsrat Bernhard Koch entgegennehmen konnten.

Bestimmungen über die Thurgauer Zivilstandsämter nicht genehmigt

FRAUENFELD/BERN. Die Gesetzesbestimmungen über die Zivilstandsämter im Kanton Thurgau sind nicht mit den Vorschriften des Bundes über den minimalen Beschäftigungsgrad für Zivilstandsbeamtinnen und -beamte vereinbar. 

Bund prüft Angebot des Kantons zur Erstellung des Gerichtsgebäudes

ST. GALLEN. Das Gebäude des Bundesverwaltungs- gerichts soll auf dem Areal Chrüzacker in St.Gallen gebaut werden. 

Entsendegesetz  und regionales Arbeits- vermittlungszentrum

SARNEN. Der Regierungsrat stimmt einer interkantonalen Vereinbarung über den gemeinsamen Vollzug des Entsendegesetzes durch die Kantone Uri, Obwalden und Nidwalden zu. 

Gegen Leistungsabbau bei der gesetzlich garantierten Minimalvorsorge

BERN. In seiner Vernehmlassungsantwort betreffend eine Gesetzesänderung zu Massnahmen zur Behebung der Unterdeckung in der beruflichen Vorsorge äussert sich die bernische Kantonsregierung kritisch zu einer Lockerung des Artikels 65 des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG).

 

 

 

 
 

 

 

 

 
 
 
 

3. Juli 2003

Regierung verabschiedet das kantonale Familiengesetz

CHUR. Die Bündner Regierung unterbreitet das neue kantonale Familienzulagengesetz  KFZG dem Parlament. Die neue Regelung nimmt auf zeitgemässe  Familienbilder Rücksicht und setzt nicht mehr eine Vollzeitbeschäftigung  für den Bezug von vollen Kinderzulagen voraus. Neu ist auch ein  Lastenausgleich zwischen den Familienkassen.

Wer heute allein erziehend und mit einem Pensum unter 50 Prozent  einer regelmässigen Arbeit nachgeht, hat Anspruch auf lediglich einen  Teil der Kinderzulage; Konkubinatspaare oder Familien mit Stiefkindern  beispielsweise gehen heute sogar leer aus. Neu sollen  Teilzeitbeschäftigte bereits mit einem Pensum von 20 Prozent eine volle  Zulage erhalten. Zwei oder mehrere Teilpensen von unter 20 Prozent  können dabei zusammengezählt werden.

Weiter berücksichtigt die neue Gesetzesvorlage auch die  tatsächlichen familiären Verhältnisse. Alle Kinder, für deren Unterhalt  (Pflege und Erziehung beziehungsweise Geldzahlungen) in einem  "wesentlichen Ausmass" gesorgt wird, lösen für die Obhutberechtigten die  Familienzulage aus ("subsidiäre Anknüpfung an den Unterhalt"). Die  Berücksichtigung der tatsächlichen familiären Verhältnisse und die  Abschaffung von Teilzulagen erfüllen zusammen weitestgehend das Anliegen  "jedem Kinde eine Zulage", das von verschiedenen Seiten gefordert wird. Auch das neue Gesetz kann Härtefälle nicht verhindern. Diese können und   sollen aber praxisnah durch die Fürsorgestellen der Gemeinden betreut  werden. In diesen Situationen sichert das Sozialamt das Existenzminimum.

Der Lastenausgleich zwischen den unterschiedlichen  Familienausgleichskassen soll insbesondere Kassen entlasten, die eine  ungünstige Mitgliederstruktur aufweisen. Diese Kassen mussten bisher  hohe Beitragssätze erheben und konnten per Regel nur die  Mindestleistungen erbringen. Der Lastenausgleich führt insgesamt nicht  zu einer Erhöhung der Beiträge durch Arbeitnehmer und -geber. Die  Beitragssätze und Leistungen aller Kassen gleichen sich hingegen an.  Neue, private Familienkassen dürfen gemäss neuem Gesetz in Graubünden  allerdings nicht mehr errichtet werden.

Jahresrechnung 2002 der Bernischen Pensionskasse genehmigt

BERN. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat den Jahresbericht 2002 und die Jahresrechung 2002 der Bernischen Pensionskasse (BPK) genehmigt. Die Zahl der aktiven Versicherten stieg durch die Kantonalisierung des Berufsbildungsbereichs auf knapp 26'000 an, jene der Rentenbezügerinnen auf rund 8'500. Unter Berücksichtigung der noch bestehenden Kursschwankungsreserven wies sie Ende 2002 einen Deckungsgrad von 97,3 Prozent auf.

Kanton Bern trifft Vereinbarung mit der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich

BERN. Der Kanton Bern ist auf ausgebildete Fachkräfte im heilpädagogischen Bereich angewiesen. Da er in gewissen Spezialgebieten jedoch keine heilpädagogischen Studiengänge anbietet, hat der Regierungsrat eine Vereinbarung mit der Hochschule für Heilpädagogik (HfH) in Zürich genehmigt. Diese stellt für Studierende aus dem Kanton Bern maximal 20 Studienplätze unter anderem in den Studiengängen Pädagogik für Seh- und Hörbehinderte, Logopädie für Kindergärtnerinnen, psychomotorische Therapie und Gebärdensprache zur Verfügung. Die Abgeltung für die angebotenen Studiengänge liegen bei 11'000 Franken pro Jahr und Studierenden für berufsbegleitende Studien beziehungsweise bei 14'000 Franken für Vollzeitausbildungen.

Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat Nachkredit für Sozialhilfevergütungen an die Gemeinden

BERN. Die Sozialaufwendungen des Kantons Bern und seiner Gemeinden haben für das Jahr 2002 das Budget um 3,7 Millionen Franken unterschritten. Da die Gemeinden im Abschlussjahr 2002 mehr Zahlungen als im Vorjahr geleistet haben, haben sich die Vorschüsse des Kantons im Jahr 2003 um 3,4 Millionen Franken erhöht. Zudem hat der Lastenausgleichsmechanismus durch Mehrausgaben bei den Gemeinden und Minderausgaben beim Kanton zu einer Mehrbelastung von 5 Millionen Franken geführt. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat deshalb einen Nachkredit von 8,4 Millionen Franken zugunsten des Lastenausgleiches Sozialhilfe. Der Nachkredit hat seine Ursache jedoch nicht in Budgetüberschreitungen, sondern ist einzig auf buchtechnische Gründe zurückzuführen.

Vernehmlassung zur Revision des Stiftungsrechts

BERN. Der Regierungsrat des Kantons Bern begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort die Stossrichtung der Revision des Stiftungsrechts mit dem Ziel, die Stiftungsfreudigkeit zu erhöhen. Ebenso unterstützt er die Reformbestrebungen der Vorlage bezüglich der Rechnungslegung und Kontrolle bei klassischen Stiftungen. Andererseits hat die bernische Kantonsregierung Bedenken, was das vorgeschlagene Mass der Steuererleichterungen für Zuwendungen an Stiftungen betrifft.

Förderpreis übergeben

FRAUENFELD. Barbara Hensinger, Gianni Kuhn, Andreas Mattle, Arthur Schneiter, Roman Schwaller, Mona Somm und Conrad Steiner heissen die sieben Kulturschaffenden, die am Mittwochabend in Amriswil die Förderpreise des Kantons Thurgau aus den Händen von Regierunsrat Bernhard Koch entgegennehmen konnten.

Erstmals wurden die Förderpreise des Kantons Thurgau öffentlich übergeben. Der abwechlslungsreich gestaltete Anlass im Kulturforum Amriswil bot einem zahlreichen Publikum Gelegenheit für die Begegnung mit den Geförderten sowie weiteren Kunstschaffenden und Kunstinteressierten.

Ausgerichtet wurden Förderbeiträge in den Bereichen Musik, Bildende Kunst und Literatur. Über das Wirken der Kulturschaffenden orientierten Experten und Expertinnen des Kulturamtes.

Bestimmungen über die Thurgauer Zivilstandsämter nicht genehmigt

FRAUENFELD/BERN. Die Gesetzesbestimmungen über die Zivilstandsämter im Kanton Thurgau sind nicht mit den Vorschriften des Bundes über den minimalen Beschäftigungsgrad für Zivilstandsbeamtinnen und -beamte vereinbar. Aus diesem Grund hat der Bundesrat am Mittwoch die entsprechenden Bestimmungen des thurgauischen Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch nicht genehmigt.

Bund prüft Angebot des Kantons zur Erstellung des Gerichtsgebäudes

ST. GALLEN. Das Gebäude des Bundesverwaltungsgerichts soll auf dem Areal Chrüzacker in St.Gallen gebaut werden. Der Kanton St.Gallen hat dem Bund angeboten, den Projektwettbewerb und die Baurealisierung zu übernehmen und ihm das Gerichtsgebäude mietweise zu überlassen. Der Bund will das Angebot prüfen.

Entsendegesetz  und regionales Arbeitsvermittlungszentrum

SARNEN. Der Regierungsrat stimmt einer interkantonalen Vereinbarung über den gemeinsamen Vollzug des Entsendegesetzes durch die Kantone Uri, Obwalden und Nidwalden zu. Er verabschiedet die entsprechende Botschaft zur Genehmigung der Vereinbarung zuhanden des Kantonsrates.

Die Kantone Uri, Obwalden und Nidwalden wollen eine gemeinsame tripartite Arbeitsmarktkommission  mit einer gemeinsamen Vollzugsstelle für den technischen Vollzug einrichten. Die vom Bundesparlament beschlossenen flankierenden Massnahmen im Zusammenhang mit der Einführung des freien Personenverkehrs mit der Europäischen Gemeinschaft (EU) werden zwei Jahre nach Inkrafttreten des freien Personenverkehrs umgesetzt, also am 1. Juni  2004. Diese flankierenden Massnahmen sorgen für einen ausgeglichenen  Arbeits- und Beschäftigungsmarkt in der Schweiz und gewähren die Aufrechterhaltung des sozialen Friedens nach Einführung des freien Personenverkehrs. Sie schützen inländische Arbeitnehmende vor Sozial- und Lohndumping.

Die tripartite Arbeitskommission, welche aus Vertretern der Sozialpartner und der Arbeitsmarktbehörde zusammengesetzt ist, beobachtet den Arbeitsmarkt  und beurteilt, ob eine Unterschreitung der orts-, berufs- oder branchenüblichen  Entlöhnung missbräuchlich und wiederholt erfolgt ist. Aus jedem Kanton delegieren die Arbeitgebenden, die Arbeitnehmenden  und die kantonale Verwaltung je eine Vertretung. Standort der gemeinsamen Vollzugsstelle ist der Kanton Uri. Diese Stelle wird zusätzlich von der tripartiten Kommission des Kantons Schwyz mit Vollzugsaufgaben beauftragt.

Zusammen mit der interkantonalen Vereinbarung über den Vollzug des Entsendegesetzes soll auch ein Nachtrag zur Vereinbarung über ein gemeinsames  regionales Arbeitsvermittlungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden in Kraft treten. Darin soll insbesondere festgehalten werden, dass die Mitglieder der tripartiten Arbeitsmarktkommission nach interkantonaler Vereinbarung über den Vollzug des Entsendegesetzes auch die Mitglieder der tripartiten Kommission gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz  sind.

Gegen Leistungsabbau bei der gesetzlich garantierten Minimalvorsorge

BERN. In seiner Vernehmlassungsantwort betreffend eine Gesetzesänderung zu Massnahmen zur Behebung der Unterdeckung in der beruflichen Vorsorge äussert sich die bernische Kantonsregierung kritisch zu einer Lockerung des Artikels 65 des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG). Der Regierungsrat erachtet es als problematisch, wenn nach dem neuen Artikel 65b dieses Gesetzes Sanierungsmassnahmen gestattet werden, die zu einem Leistungsabbau im Bereich der BVG-Minimalvorsorge führen. Besonders bedenklich erscheint ihm, dass den einzelnen Vorsorgereinrichtungen anheim gestellt wird, diesen vom Gesetz ursprünglich allen Arbeitnehmenden zustehende Mindestschutz selektiv herabsetzen zu können.

 

 

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