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Regierung
verabschiedet das kantonale Familiengesetz
CHUR.
Die Bündner Regierung unterbreitet das neue kantonale
Familienzulagengesetz KFZG
dem Parlament. Die neue Regelung nimmt auf zeitgemässe
Familienbilder Rücksicht und setzt nicht mehr eine
Vollzeitbeschäftigung für
den Bezug von vollen Kinderzulagen voraus. Neu ist auch ein
Lastenausgleich zwischen den Familienkassen.
Wer
heute allein erziehend und mit einem Pensum unter 50 Prozent
einer regelmässigen Arbeit nachgeht, hat Anspruch auf
lediglich einen Teil
der Kinderzulage; Konkubinatspaare oder Familien mit Stiefkindern
beispielsweise gehen heute sogar leer aus. Neu sollen
Teilzeitbeschäftigte bereits mit einem Pensum von 20
Prozent eine volle Zulage
erhalten. Zwei oder mehrere Teilpensen von unter 20 Prozent
können dabei zusammengezählt werden.
Weiter
berücksichtigt die neue Gesetzesvorlage auch die tatsächlichen familiären Verhältnisse. Alle Kinder, für
deren Unterhalt (Pflege
und Erziehung beziehungsweise Geldzahlungen) in einem
"wesentlichen Ausmass" gesorgt wird, lösen für
die Obhutberechtigten die Familienzulage
aus ("subsidiäre Anknüpfung an den Unterhalt"). Die
Berücksichtigung der tatsächlichen familiären Verhältnisse
und die Abschaffung
von Teilzulagen erfüllen zusammen weitestgehend das Anliegen
"jedem Kinde eine Zulage", das von verschiedenen
Seiten gefordert wird. Auch das neue Gesetz kann Härtefälle
nicht verhindern. Diese können und
sollen aber praxisnah durch die Fürsorgestellen der
Gemeinden betreut werden.
In diesen Situationen sichert das Sozialamt das Existenzminimum.
Der
Lastenausgleich zwischen den unterschiedlichen
Familienausgleichskassen soll insbesondere Kassen
entlasten, die eine ungünstige
Mitgliederstruktur aufweisen. Diese Kassen mussten bisher
hohe Beitragssätze erheben und konnten per Regel nur die
Mindestleistungen erbringen. Der Lastenausgleich führt
insgesamt nicht zu
einer Erhöhung der Beiträge durch Arbeitnehmer und -geber. Die
Beitragssätze und Leistungen aller Kassen gleichen sich
hingegen an. Neue,
private Familienkassen dürfen gemäss neuem Gesetz in Graubünden
allerdings nicht mehr errichtet werden.
Jahresrechnung
2002 der Bernischen Pensionskasse genehmigt
BERN.
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat den Jahresbericht 2002
und die Jahresrechung 2002 der Bernischen Pensionskasse (BPK)
genehmigt. Die Zahl der aktiven Versicherten stieg durch die
Kantonalisierung des Berufsbildungsbereichs auf knapp 26'000 an,
jene der Rentenbezügerinnen auf rund 8'500. Unter Berücksichtigung
der noch bestehenden Kursschwankungsreserven wies sie Ende 2002
einen Deckungsgrad von 97,3 Prozent auf.
Kanton
Bern trifft Vereinbarung mit der Interkantonalen Hochschule für
Heilpädagogik Zürich
BERN.
Der Kanton Bern ist auf ausgebildete Fachkräfte im heilpädagogischen
Bereich angewiesen. Da er in gewissen Spezialgebieten jedoch keine
heilpädagogischen Studiengänge anbietet, hat der Regierungsrat
eine Vereinbarung mit der Hochschule für Heilpädagogik (HfH) in
Zürich genehmigt. Diese stellt für Studierende aus dem Kanton
Bern maximal 20 Studienplätze unter anderem in den Studiengängen
Pädagogik für Seh- und Hörbehinderte, Logopädie für Kindergärtnerinnen,
psychomotorische Therapie und Gebärdensprache zur Verfügung. Die
Abgeltung für die angebotenen Studiengänge liegen bei 11'000
Franken pro Jahr und Studierenden für berufsbegleitende Studien
beziehungsweise bei 14'000 Franken für Vollzeitausbildungen.
Regierungsrat
beantragt dem Grossen Rat Nachkredit für Sozialhilfevergütungen
an die Gemeinden
BERN.
Die Sozialaufwendungen des Kantons Bern und seiner Gemeinden
haben für das Jahr 2002 das Budget um 3,7 Millionen Franken
unterschritten. Da die Gemeinden im Abschlussjahr 2002 mehr
Zahlungen als im Vorjahr geleistet haben, haben sich die Vorschüsse
des Kantons im Jahr 2003 um 3,4 Millionen Franken erhöht. Zudem
hat der Lastenausgleichsmechanismus durch Mehrausgaben bei den
Gemeinden und Minderausgaben beim Kanton zu einer Mehrbelastung
von 5 Millionen Franken geführt. Der Regierungsrat beantragt dem
Grossen Rat deshalb einen Nachkredit von 8,4 Millionen Franken
zugunsten des Lastenausgleiches Sozialhilfe. Der Nachkredit hat
seine Ursache jedoch nicht in Budgetüberschreitungen, sondern ist
einzig auf buchtechnische Gründe zurückzuführen.
Vernehmlassung
zur Revision des Stiftungsrechts
BERN.
Der Regierungsrat des Kantons Bern begrüsst in seiner
Vernehmlassungsantwort die Stossrichtung der Revision des
Stiftungsrechts mit dem Ziel, die Stiftungsfreudigkeit zu erhöhen.
Ebenso unterstützt er die Reformbestrebungen der Vorlage bezüglich
der Rechnungslegung und Kontrolle bei klassischen Stiftungen.
Andererseits hat die bernische Kantonsregierung Bedenken, was das
vorgeschlagene Mass der Steuererleichterungen für Zuwendungen an
Stiftungen betrifft.
Förderpreis
übergeben
FRAUENFELD.
Barbara Hensinger, Gianni Kuhn, Andreas Mattle, Arthur
Schneiter, Roman Schwaller, Mona Somm und Conrad Steiner heissen
die sieben Kulturschaffenden, die am Mittwochabend in Amriswil die
Förderpreise des Kantons Thurgau aus den Händen von Regierunsrat
Bernhard Koch entgegennehmen konnten.
Erstmals
wurden die Förderpreise des Kantons Thurgau öffentlich übergeben.
Der abwechlslungsreich gestaltete Anlass im Kulturforum Amriswil
bot einem zahlreichen Publikum Gelegenheit für die Begegnung mit
den Geförderten sowie weiteren Kunstschaffenden und
Kunstinteressierten.
Ausgerichtet
wurden Förderbeiträge in den Bereichen Musik, Bildende Kunst und
Literatur. Über das Wirken der Kulturschaffenden orientierten
Experten und Expertinnen des Kulturamtes.
Bestimmungen
über die Thurgauer Zivilstandsämter nicht genehmigt
FRAUENFELD/BERN.
Die Gesetzesbestimmungen über die Zivilstandsämter im Kanton
Thurgau sind nicht mit den Vorschriften des Bundes über den
minimalen Beschäftigungsgrad für Zivilstandsbeamtinnen und
-beamte vereinbar. Aus diesem Grund hat der Bundesrat am Mittwoch
die entsprechenden Bestimmungen des thurgauischen Einführungsgesetzes
zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch nicht genehmigt.
Bund
prüft Angebot des Kantons zur Erstellung des Gerichtsgebäudes
ST.
GALLEN. Das Gebäude des Bundesverwaltungsgerichts soll auf
dem Areal Chrüzacker in St.Gallen gebaut werden. Der Kanton
St.Gallen hat dem Bund angeboten, den Projektwettbewerb und die
Baurealisierung zu übernehmen und ihm das Gerichtsgebäude
mietweise zu überlassen. Der Bund will das Angebot prüfen.
Entsendegesetz
und regionales Arbeitsvermittlungszentrum
SARNEN.
Der Regierungsrat stimmt einer interkantonalen Vereinbarung über
den gemeinsamen Vollzug des Entsendegesetzes durch die Kantone
Uri, Obwalden und Nidwalden zu. Er verabschiedet die entsprechende
Botschaft zur Genehmigung der Vereinbarung zuhanden des
Kantonsrates.
Die
Kantone Uri, Obwalden und Nidwalden wollen eine gemeinsame
tripartite Arbeitsmarktkommission
mit einer gemeinsamen Vollzugsstelle für den technischen
Vollzug einrichten. Die vom Bundesparlament beschlossenen
flankierenden Massnahmen im Zusammenhang mit der Einführung des
freien Personenverkehrs mit der Europäischen Gemeinschaft (EU)
werden zwei Jahre nach Inkrafttreten des freien Personenverkehrs
umgesetzt, also am 1. Juni
2004. Diese flankierenden Massnahmen sorgen für einen
ausgeglichenen Arbeits-
und Beschäftigungsmarkt in der Schweiz und gewähren die
Aufrechterhaltung des sozialen Friedens nach Einführung des
freien Personenverkehrs. Sie schützen inländische Arbeitnehmende
vor Sozial- und Lohndumping.
Die
tripartite Arbeitskommission, welche aus Vertretern der
Sozialpartner und der Arbeitsmarktbehörde zusammengesetzt ist,
beobachtet den Arbeitsmarkt und
beurteilt, ob eine Unterschreitung der orts-, berufs- oder
branchenüblichen Entlöhnung
missbräuchlich und wiederholt erfolgt ist. Aus jedem Kanton
delegieren die Arbeitgebenden, die Arbeitnehmenden und die kantonale Verwaltung je eine Vertretung. Standort der
gemeinsamen Vollzugsstelle ist der Kanton Uri. Diese Stelle wird
zusätzlich von der tripartiten Kommission des Kantons Schwyz mit
Vollzugsaufgaben beauftragt.
Zusammen
mit der interkantonalen Vereinbarung über den Vollzug des
Entsendegesetzes soll auch ein Nachtrag zur Vereinbarung über ein
gemeinsames regionales
Arbeitsvermittlungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden in
Kraft treten. Darin soll insbesondere festgehalten werden, dass
die Mitglieder der tripartiten Arbeitsmarktkommission nach
interkantonaler Vereinbarung über den Vollzug des
Entsendegesetzes auch die Mitglieder der tripartiten Kommission
gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz
sind.
Gegen
Leistungsabbau bei der gesetzlich garantierten Minimalvorsorge
BERN.
In seiner Vernehmlassungsantwort betreffend eine Gesetzesänderung
zu Massnahmen zur Behebung der Unterdeckung in der beruflichen
Vorsorge äussert sich die bernische Kantonsregierung kritisch zu
einer Lockerung des Artikels 65 des Bundesgesetzes über die
berufliche Vorsorge (BVG). Der Regierungsrat erachtet es als
problematisch, wenn nach dem neuen Artikel 65b dieses Gesetzes
Sanierungsmassnahmen gestattet werden, die zu einem Leistungsabbau
im Bereich der BVG-Minimalvorsorge führen. Besonders bedenklich
erscheint ihm, dass den einzelnen Vorsorgereinrichtungen anheim
gestellt wird, diesen vom Gesetz ursprünglich allen
Arbeitnehmenden zustehende Mindestschutz selektiv herabsetzen zu können.
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